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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rechtmäßigkeit der Zweckbindung von Mitteln im Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

21.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1020415.05.2019

Rechtmäßigkeit der Zweckbindung von Mitteln im Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Niema Movassat, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auch die Bundesregierung beteiligt sich am Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF) und ist stimmberechtigt zur Entscheidung über die Verwendung der Mittel. Über die dortigen Vorhaben und die Mittelverwendung entscheidet der Exekutivausschuss des EUTF. In diese Entscheidungen fließen auch die Wünsche der afrikanischen Partnerländer ein, diese nehmen dafür an Sitzungen des Exekutivausschusses mit Beobachterstatus teil (Plenarprotokoll 19/91, Mündliche Frage 73 des Abgeordneten Uwe Kekeritz). Beschlüsse sollen grundsätzlich im Konsens getroffen werden, Abstimmungen mit einfacher Mehrheit sind aber ebenfalls möglich. In diesem Fall hat jeder EU-Mitgliedstaat, der mindestens 3 Mio. Euro in den EUTF eingezahlt hat, ein Stimmrecht. Auch die EU-Kommission hat eine Stimme sowie ein Vetorecht.

Der EUTF ist in drei regionale „Fenster“ eingeteilt (Nordafrika, Sahel-/Tschadsee-Region und Horn von Afrika). Niger und Libyen sind die Länder mit den höchsten Mittelzuweisungen (Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes „Der Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika: ein flexibles, aber nicht ausreichend fokussiertes Instrument“, Dezember 2018). Im EUTF eingezahlte Gelder können an eines der Fenster zweckgebunden werden, eine Zweckbindung an ein bestimmtes Vorhaben oder einen bestimmten Durchführungspartner ist aber nicht vorgesehen.

Allerdings haben die Visegrád-Staaten (Polen, Tschechische Republik, Ungarn, Slowakei) Mittel in Höhe von genau 35 Mio. Euro zum Gesamtfinanzvolumen des EUTF eingezahlt (Sonderbericht Nr. 32/2018 des Europäischen Rechnungshofs). Dieser Betrag entspricht exakt der Summe, die in dem neuen EU-Projekt „Support to Integrated border and migration management in Libya – Second phase“ zur Unterstützung libyscher Grenzbehörden (militärische Küstenwache, zivile Seepolizei, Überwachung der Landgrenzen) ausgegeben und den Visegrád-Staaten zugerechnet wird (http://gleft.de/2NP). Das Projekt im Gesamtumfang von 45 Mio. Euro hat der EUTF-Exekutivausschuss im Dezember 2018 beschlossen. 10 Mio. Euro stammen dabei von der Europäischen Union.

Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller haben die Visegrád-Staaten de facto eine Zweckbindung eingezahlter Mittel zur Migrationsabwehr in Libyen durchgesetzt. Damit haben Polen, die Tschechische Republik, Ungarn und die Slowakei die Prinzipien des EUTF verletzt. Dies wiegt umso schwerer, da die Gelder nicht für militärische Zwecke genutzt werden dürfen. Die libysche Küstenwache gehört jedoch zur Marine, die eine Teilstreitkraft des Militärs in Libyen darstellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Kennt die Bundesregierung Belege für die Behauptung, dass der EUTF „dazu beigetragen hat, die Zahl irregulärer Migranten, die aus Afrika nach Europa kommen, zu verringern“ (Ratsdokument 7437/19)?

2

Welche Mittel hat die Bundesregierung in den Jahren 2018 und 2019 in den Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF) zugesagt, und welche Mittel wurden auch eingezahlt?

3

An welchen Sitzungen des Exekutivausschusses hat die Bundesregierung zur Mittelverwendung teilgenommen?

a) An welchen dieser Sitzungen haben afrikanische Partnerländer (insbesondere Libyen) teilgenommen, und zu welchen Projekten bzw. Maßnahmen haben diese Wünsche oder Bedarfe geäußert?

b) Welche Beschlüsse für Projekte wurden seit Bestehen des EUTF nicht im Konsens entschieden, und wie hat die Bundesregierung hierzu gestimmt?

c) Gegen welche Projekte hat die EU-Kommission seit Bestehen des EUTF ein Vetorecht geltend gemacht?

4

Ist das Projekt „Top up Managing the mixed migration flows in Libya programme – Stabilisation component“ („Non-Paper“ der Europäischen Kommission, EU-Dokument 45/2019 vom 26. Februar 2019) nach Kenntnis der Bundesregierung identisch mit dem Projekt „Support to Integrated border and migration management in Libya – Second phase“ (http://gleft.de/2NP)?

5

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Visegrád-Staaten im Jahr 2018 Mittel in Höhe von 35 Mio. Euro zum Gesamtfinanzvolumen des EUTF eingezahlt haben, und exakt diese Summe auch in einem neuen EU-Projekt für die Unterstützung von libyschen Grenzbehörden ausgegeben wird?

6

Wie hat sich die Bundesregierung im EUTF-Exekutivausschuss zu diesem Projekt verhalten?

7

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller, wonach Polen, die Tschechische Republik, Ungarn und die Slowakei im Projekt „Support to Integrated border and migration management in Libya – Second phase“ de facto eine Zweckbindung eingezahlter EUTF-Mittel zur Migrationsabwehr in Libyen durchgesetzt haben, da sich die dort ausgegebene Summe mit der Einzahlung durch die Visegrád-Staaten deckt?

8

Wofür sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die 23 Mio. Euro im Projekt „Top up Managing the mixed migration flows in Libya programme – Protection component“ und die 10 Mio. Euro im Projekt „Regional operations for the Protection of vulnerable Migrants and Refugees“ ausgegeben werden („Non-Paper“ der Europäischen Kommission, EU-Dokument 45/2019 vom 26. Februar 2019), wer soll die Maßnahmen durchführen und wer wird davon adressiert?

9

Wie hat die EU-Militärmission EUNAVFOR MED zum Bericht des UN Libya Experts Panel beigetragen („Libyan militias continue to benefit from external weapons support: UN Libya Experts Panel report“, www.libyaherald. com vom 11. März 2019), und welche Verstöße gegen das Waffenembargo hat die Mission im Rahmen der Erweiterung ihres Mandates mit der Unterstützungsaufgabe zur Verhinderung des Waffenschmuggels nach Libyen (Resolution 2292 (2016)) festgestellt, wozu EUNAVFOR MED eine umfassende maritime Lageerfassung erstellt und Einsatzgebiet Schiffe überprüft, die Libyen anlaufen oder verlassen (Einsatzführungskommando der Bundeswehr (Hg.): Gegen Schleusernetzwerke – Der Einsatz im Mittelmeer)?

10

Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung ein Folgebericht des Berichts „EUNAVFOR MED Op Sophia – Monitoring of Libyan Coast Guard and Navy“ für den Zeitraum nach Oktober 2017 bis Januar 2018 (Ratsdokument 6961/18)?

a) Falls nein, wann wird dieser erstellt oder veröffentlicht?

b) Sofern ein solcher Bericht nicht in der Umsetzung ist, welche Gründe sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

11

Welche Beiträge hat die EU-Mission EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung (etwa für den Monitoring-Mechanismus) für EUNAVFOR MED erbracht, und welche administrativen Abkommen existieren hierzu?

12

Inwiefern sind die libyschen seegehenden Militäreinheiten nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile wie geplant mit Trackern ausgestattet, um deren Standorte durch Militärs aus EU-Mitgliedstaaten zu geolokalisieren (Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/7621)?

a) Wo sollen diese Daten zusammengeführt werden, und wer hat darauf Zugriff?

b) Aus welchen Gründen wurde bislang „keine Einigung zwischen der Operationsführung und der libyschen Küstenwache hinsichtlich der möglichen Umsetzung erzielt“?

13

Was ist der Bundesregierung über Zwangsarbeit und sexuelle Ausbeutung von Geflüchteten in Lagern und Haftanstalten bekannt, die der libyschen Einheitsregierung unterstehen?

Welche Maßnahmen unternehmen die Europäische Union und die Bundesregierung, um diese Zustände zu beenden, und inwiefern reichen diese aus Sicht der Bundesregierung aus?

14

Welche Lager und Haftanstalten, die der libyschen Einheitsregierung unterstehen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den jüngsten Kämpfen in Libyen betroffen, wie viele Personen mussten umgesiedelt werden, und wo befinden sich diese jetzt („,We are in a fire‘: Libya’s detained refugees trapped by conflict“, www.aljazeera.com vom 14. April 2019)?

15

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, dass im Hinblick auf das EUTF-Fenster für Nordafrika „eine Aktualisierung des länderspezifischen operativen Rahmens für Libyen in Erwägung gezogen“ wird (Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes „Der Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika: ein flexibles, aber nicht ausreichend fokussiertes Instrument“, Dezember 2018)?

16

Welche libyschen Organisationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gefunden, um die EUTF-Mittel in Libyen auf ihre ordentliche Verwendung zu prüfen?

17

Welche Details kann die Bundesregierung zu dem Aufruf der EU-Kommission in Bezug auf die Schleusungsbekämpfung aus bzw. über Nordafrika mitteilen, an der sich die Bundespolizei beteiligen will (Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/9572), wo soll das Vorhaben durchgeführt werden, und was ergaben die Abstimmungen mit Frankreich, Italien, Österreich, Spanien und der EU-Kommission?

18

Was ist der Bundesregierung über die im „Non-Paper“ der Europäischen Kommission zum Stand des European Union Emergency Trust Fund for Africa (EUTF) im Annex berichteten „Top-up of border management programmes Tunisia and Morocco“ bekannt?

a) Wer soll die Maßnahmen durchführen, und wer wäre davon adressiert?

b) Aus welchem Grund sind die Projekte „abhängig von den Entwicklungen auf der westlichen Mittelmeerroute“, und wie wurde hierüber bislang entschieden?

19

Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für 46 Mio. Euro zu „Disruption of trafficker and smuggler networks, improvement of migration management and governance, migrant protection“ am Horn von Afrika geplant, wer soll die Maßnahmen durchführen, und wer wäre davon adressiert (EU-Dokument 45/2019 vom 26. Februar 2019)?

20

Welche „Essential stabilisation efforts“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung für 77 Mio. Euro in Somalia, Sudan und Süd-Sudan geplant, wer soll die Programme durchführen, und wer wäre davon adressiert (EU-Dokument 45/2019 vom 26. Februar 2019)?

21

Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Sahel/ Tschadsee-Fenster unter dem Namen „Support to securitisation of documents and civil registry across the region“ (30 Mio. Euro), „Antitrafficking measures through Joint Investigation Team“ (13,5 Mio. Euro) und „G5 and Alliance Sahel stabilisation efforts and support to stability and resilience in the Lake Chad region“ (120,5 Mio. Euro) geplant, wer soll die Programme durchführen, und wer wäre davon adressiert (vgl. auch „EU Trust Fund for Africa: €115.5 million to enhance security, migrant protection and job creation in the Sahel region“, Pressemitteilung der EU-Kommission vom 4. April 2019)?

Berlin, den 24. April 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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