BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Familiennachzug zu international Schutzberechtigten seit 2024

Fraktion

DIE LINKE

Datum

20.04.2026

Aktualisiert

22.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/545520.04.2026

Familiennachzug zu international Schutzberechtigten seit 2024

der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Violetta Bock Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Viele Geflüchtete mit Schutzstatus in Deutschland müssen jahrelang auf den Nachzug ihrer Partnerinnen und Partner, Eltern oder minderjährigen Kinder warten. Häufig haben Familien nur die finanziellen Mittel, um die Flucht einer Person zu bezahlen, oder der Fluchtweg ist zu gefährlich für Kinder und Frauen, weshalb diese zunächst in Herkunfts- oder Transitländern zurückbleiben. Anerkannte Flüchtlinge haben zwar das Recht, ihre engsten Angehörigen zu sich zu holen, aber in der Praxis stößt dies auf vielfältige Hürden. Den Fragestellenden sind aus der Einzelfallbetreuung viele Fälle bekannt, in denen Geflüchtete seit Jahren darum kämpfen, dass ihre Partnerinnen und Kinder zu ihnen nach Deutschland kommen können. Ein zentrales Problemfeld sind die langen Wartezeiten auf einen Termin, um überhaupt ein Visum beantragen zu können. Weitere Barrieren ergeben sich in den Familiennachzugsverfahren durch aus Sicht der Fragestellenden überhöhte Anforderungen an vorzulegende Dokumente, etwa zum Nachweis der Identität oder der familiären Bindung. Zum Teil ziehen sich die Verfahren über Monate oder gar Jahre hin, bis es endlich gelingt, den Anspruch auf ein Visum durchzusetzen. Manche Familien bleiben jedoch auf Dauer getrennt, weil sie an für sie nicht erfüllbaren Anforderungen scheitern (vgl. Bundestagsdrucksache 20/12366).

Zudem bestehen rechtliche Hindernisse. Das Recht auf Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutz wurde im Juli 2025 erneut für zwei Jahre ausgesetzt. Zuvor hatte zwischen 2018 und 2025 eine Kontingentregelung bestanden. Diese sah vor, dass monatlich bis zu 1 000 Visa an Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten erteilt werden können. Die aktuelle Regelung beinhaltet, dass in Härtefällen ein Visum nach § 22 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden kann. Damit gehen die Behörden aber sehr restriktiv um: Seit Inkrafttreten der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten am 24. Juli 2025 bis zum 4. März 2026 sind lediglich zwei solcher Härtefallvisa erteilt worden (www.spiegel.de/politik/migration-kaum-haertefall-visanach-aussetzung-des-familiennachzugs-a-d8a0ac20-0a8c-4efc-ac30-d0cd91e385e4).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Auslandsvertretungen arbeiten derzeit mit Terminwartelisten, und welche Auslandsvertretungen haben insbesondere bei der Vergabe von Terminen zur Beantragung nationaler Visa bzw. Visa zum Familiennachzug eine Terminwarteliste vorgeschaltet?

2

Wie waren zuletzt die Wartezeiten auf einen Termin zur Beantragung eines Visums zum Familiennachzug in den Auslandsvertretungen, in denen Terminwartelisten geführt werden (bitte die Wartezeiten in Wochen angeben und soweit möglich nach Art des Familiennachzugs, insbesondere Nachzug zu Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen, Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten und für die letzten Kategorien auch nach Staatsangehörigkeit differenzieren)?

3

Welche Stellenaufwüchse und Stellenreduktionen hat es 2024, 2025 und im bisherigen Jahr 2026 in den deutschen Auslandsvertretungen im Bereich der Visabearbeitung gegeben, die für die Bearbeitung von Visaanträgen für den Familiennachzug zu Flüchtlingen am relevantesten sind (bitte nach Auslandsvertretungen aufschlüsseln und den aktuellen Personalbestand nennen)?

4

Wie ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) derzeit personell ausgestattet, und gibt es Pläne für einen weiteren personellen Aufbau des BfAA (falls ja, bitte mit Daten auflisten)?

a) Wie viele Beschäftigte des BfAA sind momentan für die Bearbeitung von Visumanträgen zum Familiennachzug bzw. zum Nachzug zu Geflüchteten (bitte differenzieren, auch nach wichtigsten Herkunftsstaaten) zuständig, und wie viele entsprechende Anträge wurden in den Jahren 2024, 2025 und im bisherigen Jahr 2026 bearbeitet bzw. entschieden?

b) Welche Auslandsvertretungen verlagern derzeit Visumanträge zum Familiennachzug, insbesondere zu Geflüchteten, zur Bearbeitung ans BfAA?

5

Wie viele Visa zum Familiennachzug wurden 2024, 2025 und im bisherigen Jahr 2026 beantragt, bearbeitet bzw. erteilt (bitte nach Jahren differenzieren sowie nach Nachzug zu Asylberechtigten, Flüchtlingen, subsidiär Geschützten, Nachzug zu Deutschen sowie Nachzug zu Ausländerinnen und Ausländern, die keinen internationalen Schutz, sondern einen anderen Aufenthaltstitel, etwa Studium, Arbeit etc. haben; bitte auch nach den zehn wichtigsten Asylherkunftsländern differenzieren)?

6

Wie viele Visa bzw. Aufenthaltserlaubnisse nach § 36 Absatz 1 bzw. 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG, bitte differenzieren und soweit möglich nach dem Aufenthaltsstatus der Stammberechtigten aufschlüsseln) wurden 2024, 2025 und im bisherigen Jahr 2026 beantragt, bearbeitet bzw. erteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und jeweils die zehn wichtigsten Herkunftsländer angeben)?

Wie viele Minder- bzw. Volljährige und wie viele männliche und weibliche Personen waren unter jenen, denen nach § 36 Absatz 2 AufenthG Visa bzw. Aufenthaltstitel erteilt wurden (bitte wie oben differenzieren)?

7

Wie viele Visa zur Familienzusammenführung mit subsidiär Schutzberechtigten nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes wurden seit Inkrafttreten der aktuellen Aussetzungsregelung an wie viele Personen welchen Alters aus welchen Herkunftsländern erteilt (bitte so differenziert wie möglich darlegen)?

8

Wie sind die Erfahrungen mit dem onlinegestützten Visumverfahren, das zum 1. Januar 2025 eingeführt wurde?

Trägt es dazu bei, Visumverfahren zu beschleunigen und wenn ja, inwiefern?

9

Gibt es Kategorien von nationalen Visa, bei denen eine Onlineantragstellung nicht möglich ist und wenn ja, welche und wie wird dies begründet?

10

Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele Visumanträge auf Familiennachzug (insbesondere auch zu Geflüchteten und zu Deutschen) insgesamt bzw. online seit dem 1. Januar 2025 gestellt wurden, wie viele davon in der Bearbeitung sind, in wie vielen dieser Fälle ein Vorsprachetermin eingeräumt wurde bzw. bereits eine Entscheidung getroffen wurde (neben den Gesamtsummen bitte jeweils auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und den zehn wichtigsten Asylherkunftsländern differenzieren)?

11

Wie viele Familienunterstützungsprogramm (FAP)-Büros unterhält die IOM derzeit, und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dort beschäftigt (bitte jeweils nach Standorten auflisten)?

12

In welchen FAP-Büros findet neben der Beratung von Antragstellenden auch die gesamte Antragsannahme zur Weiterleitung an die Botschaft statt?

Ist geplant, diese auf weitere FAP-Standorte auszuweiten und wenn ja, auf welche?

13

Wie viele Familienangehörige von in Deutschland anerkannten Flüchtlingen haben seit 2024 die Unterstützung durch das IOM FAP in Anspruch genommen (bitte nach Standorten und Jahren differenzieren)?

14

Inwiefern wird statistisch erfasst, ob bei beantragten/erteilten Visa zum Familiennachzug zu Deutschen die Stammberechtigten eingebürgerte Personen mit Schutzstatus sind, und welche Angaben kann die Bundesregierung machen zur Visumsbeantragung bzw. -erteilung zum Familiennachzug zu Deutschen in Bezug auf afghanische, syrische, irakische und aus Gaza stammende palästinensische Familienangehörige für die Jahre 2024, 2025 und das bisherige Jahr 2026 (bitte so differenziert wie möglich darstellen)?

15

Was ist der Bundesregierung zu dem den Fragestellenden aus der Praxis geschilderten Problem bekannt, dass viele eingebürgerte Flüchtlinge, etwa aus Afghanistan, ihre engsten Familienangehörigen nicht nachziehen lassen können, weil sie bzw. ihre Familienangehörigen keine Termine zur Vorsprache in deutschen Auslandsvertretungen erhalten, nachdem entsprechende Anträge online gestellt wurden (bitte ausführen), und welche Angaben kann die Bundesregierung machen zu durchschnittlichen Zeiten, bis infolge solcher online gestellten Anträge ein Termin zur Beantragung bzw. Erteilung eines Visums vergeben wird (bitte nach den wichtigsten Asylherkunftsländern bzw. den diesbezüglichen Auslandsvertretungen differenzieren bzw. auch danach, ob ein Nachzug zu Deutschen beantragt wurde)?

16

In welchen Auslandsvertretungen können derzeit Familienangehörige aus Afghanistan, Syrien und Gaza Visumanträge zum Familiennachzug stellen bzw. Visa erhalten, und ist an eine Ausweitung entsprechender Stellen gedacht in Bezug auf Länder wie Afghanistan, in denen keine Visumbearbeitung erfolgt (wenn nein, warum nicht)?

17

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung oder hat sie bereits eingeleitet, um den Familiennachzug zu anerkannt international Schutzberechtigten bzw. zu Deutschen in einem überschaubaren Zeitraum zu ermöglichen, der dem hohen Wert des Grund- und Menschenrechts auf Familienleben entspricht (bitte im Detail darlegen), und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die gegenwärtige Praxis insbesondere in Bezug auf den Familiennachzug von Familienangehörigen aus Afghanistan dieser grund- und menschenrechtlichen Anforderungen entspricht (bitte begründen)?

Berlin, den 16. April 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen