Europäische Gasversorgung und Förderung von Flüssiggas
der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer, Reinhard Houben, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Till Mansmann, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD kündigt die Bundesregierung an, Deutschland zum Standort für Flüssiggas-Infrastruktur zu machen und LNG (Liquefied Natural Gas) als umweltfreundlichen Antrieb für Schiffe durch Verstärkung der Förderung im Bereich der See- und Binnenschifffahrt zu etablieren.
Derzeit liegen laut Aussage der Bundesregierung vier privatwirtschaftliche Planungen für LNG-Terminals in unterschiedlicher Größe in Deutschland vor (Brunsbüttel, Rostock, Stade, Wilhelmshaven).
Am 12. Februar 2019 richtete das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine deutsch-amerikanische Konferenz „LNG Import Market Germany: Potential and Opportunities“ (hiernach: LNG-Konferenz) aus. Der geschlossene Teilnehmerkreis umfasste laut BMWi hochrangige deutsche und US-amerikanische Vertreter der Energiewirtschaft, Industrie und Politik, darunter der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier und Staatssekretär Dan Brouillette (US Department of Energy). Ziel der LNG-Konferenz war laut BMWi, sowohl deutschen als auch US-amerikanischen LNG-Marktbeteiligten die Möglichkeit zum Austausch zu bieten.
Laut Medienberichten sieht Bundesminister Peter Altmaier an mindestens zwei Standorten die Chancen für eine rasche Verwirklichung von LNG-Terminals. Die Bundesregierung möchte den Bau mit staatlichen Fördergeldern unterstützen (vgl. Handelsblatt vom 12. Februar 2019: „Netzanbindung für LNG-Terminals – Altmaier will Bau erleichtern“). Im Rahmen der LNG-Konferenz kündigte Bundesminister Peter Altmaier in einem Eckpunktepapier seines Bundesministeriums an, die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Errichtung von LNG-Infrastrukturen in Deutschland anzupassen. Künftig sollen Fernleitungsnetzbetreiber durch eine Änderung der Gasnetzzugangsverordnung verpflichtet werden, die erforderlichen Leitungen zwischen den LNG-Terminals und dem Fernleitungsnetz zu errichten und die LNG-Terminals an das Fernleitungsnetz anzuschließen. Die entsprechenden Kosten sollen über die Netzentgelte auf die Netznutzer gewälzt werden. Die notwendigen Rechtsänderungen sollen noch vor der Sommerpause umgesetzt werden.
Im Dezember 2018 hatte die Bundesnetzagentur beim Abschluss des „Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas) 2018 bis 2028“ festgestellt, dass die Anbindungsleitung für ein geplantes LNG-Terminal in Brunsbüttel nicht in den Anwendungsbereich des NEP Gas fällt. „Der Bau einer Anbindungsleitung fällt in die Verantwortlichkeit des Anlagen-Projektierers“, schreibt die Bundesnetzagentur in der entsprechenden Pressemitteilung vom 20. Dezember 2018 („Bundesnetzagentur verlangt Änderungen am Netzentwicklungsplan Gas 2018 – 2028“).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie wird sich aus Sicht der Bundesregierung der Gasverbrauch in Deutschland und der Europäischen Union bis 2040 entwickeln, und auf welchen Szenarien, Studien, Daten etc. stützt die Bundesregierung ihre Annahmen?
Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Versorgungsstruktur mit Gas in Deutschland und der Europäischen Union aus, und welchen Anteil hat LNG daran (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit von LNG gegenüber Pipelinegas ein, und wie wird sich diese nach Ansicht der Bundesregierung in Zukunft entwickeln?
Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung der Bedarf von LNG als Schiffstreibstoff in Deutschland und der Europäischen Union entwickeln?
Wie viele LNG-Terminals gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union, welches Importvolumen sowie Transportvolumen in Richtung Nordwest-Europa bzw. Deutschland haben diese, und wie sind sie ausgelastet (bitte nach Mitgliedstaat, Importvolumen und Auslastung aufschlüsseln)?
Ausgehend von den zu erwartenden künftigen Gasbedarfen in Deutschland, wie beurteilt die Bundesregierung den Bedarf sowie die Notwendigkeit einer direkten oder indirekten Förderung von LNG-Projekten angesichts bestehender Überkapazitäten in der Europäischen Union (vgl. z. B. „Energie und Management“, 15. November 2017, S. 37)?
Wie unterscheiden sich die vier geplanten LNG-Projekte in Brunsbüttel, Rostock, Stade und Wilhelmshaven nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf ihre Größe, Art, Konsortien, Finanzierung, Zeitplan, Anschluss an das bestehende Gasnetz etc. (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Inwieweit wird, bei der von der Bundesregierung beabsichtigten Förderung der LNG-Infrastruktur in Deutschland, zwischen Importterminals und Bunkerterminals unterschieden?
Gibt es seitens der Bundesregierung Vorzüge für eine bestimmte Variante (Bunkerstation, LNG-Anlandungsterminal an Land oder als schwimmende Einheit etc.)?
Welche Verkehrsträger oder Verbraucher sollen über die geplanten LNG-Terminals versorgt werden?
Inwiefern lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Diversifizierung der deutschen Gasversorgung durch den Import von regasifiziertem LNG beispielsweise aus den Niederlanden oder Polen erreichen?
Inwiefern wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung andere LNG-Projekte in der Europäischen Union öffentlich gefördert?
Inwiefern war die LNG-Konferenz am 12. Februar 2019 innerhalb der Bundesregierung und zwischen den Koalitionspartnern vorab abgestimmt?
Inwiefern war die LNG-Konferenz am 12. Februar 2019 vorab mit der Europäischen Kommission und den Regierungen anderer EU-Mitgliedstaaten abgestimmt?
Inwiefern war die LNG-Konferenz am 12. Februar 2019 vorab mit den Bundesländern abgestimmt, und wie sieht darüber hinaus die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Bundesländern hinsichtlich der Etablierung von LNG-Infrastruktur in Deutschland aus?
Welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweit größten Exporteure von LNG, und wie werden sich die Marktanteile nach Ansicht der Bundesregierung künftig entwickeln?
Warum waren zu der LNG-Konferenz am 12. Februar 2019 lediglich US-amerikanische LNG-Marktbeteiligte eingeladen (vgl. www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20190212-altmaier-veranstaltet-deutschamerikanische-konferenz-zur-entwicklung-des-lng-importmarktes.html)?
Sind der Bundesregierung ähnliche Projekte wie die LNG-Konferenz zwischen Regierungen anderer EU-Mitgliedstaaten und Vertretern der US-amerikanischen Regierung und/oder US-amerikanischen LNG-Marktbeteiligten bekannt?
Welche weiteren Gesprächs- und Verhandlungsformate seitens der Bundesregierung mit öffentlichen und/oder privaten Vertretern aus anderen Staaten zum Bezug von LNG bestehen seit wann und mit welchen Ergebnissen bzw. sind weitere geplant?
Welche Rolle spielt die in Presseberichten (vgl. www.handelsblatt.com/politik/international/treffen-in-washington-das-sind-die-haken-an-trumps-und-junckers-handelspakt/22844918.html?ticket=ST-1069537-x7SgXJfcs17ONgdHEX6B-ap1) kolportierte Zusage von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gegenüber US-Präsident Donald Trump, in der EU weitere LNG-Importmöglichkeiten zu schaffen, bei den aktuellen Bemühungen der Bundesregierung zu LNG?
In welchem Zusammenhang stehen die Bemühungen der Bundesregierung zur Schaffung deutscher LNG-Importkapazitäten mit aktuellen Drohungen US-amerikanischer Regierungsvertreter gegenüber dem Nord-Stream-2-Projekt und möglichen Handelsrestriktionen?
Wie hoch ist der Ausbaubedarf der Gasnetze für einen möglichen Anschluss der vier deutschen LNG-Projekte an das Gasfernleitungsnetz, und welche zusätzlichen Kosten würden sich daraus nach Schätzung der Bundesregierung ergeben (bitte je Projekt aufschlüsseln)?
Wer wäre nach Ansicht der Bundesregierung für die Umwandlung und Einspeisung von Flüssiggas in das bestehende Erdgasnetz zuständig, und wer müsste für die entsprechenden Kosten aufkommen?
Schließt die Bundesregierung aus, dass sie neben den geplanten Änderungen im Energiewirtschaftsrecht und den bestehenden Fördermöglichkeiten weitere Instrumente zur Förderung von LNG-Infrastruktur schaffen wird?
Wie werden unterschiedliche, für LNG-Projekte infrage kommende Förderprogramme (etwa im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, der Fortschreibung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie oder der Förderung der alternativen Kraftstoffinfrastruktur) sowohl zwischen den zuständigen Ressorts der Bundesregierung (BMWi, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)) als auch zwischen und mit den betroffenen Bundesländern koordiniert und abgestimmt?
Welchen Beitrag kann LNG zum Erreichen der Klimaschuztziele der Bundesregierung in den verschiedenen Sektoren leisten, und inwiefern wird die LNG-Infrastruktur nach Ansicht der Bundesregierung auch nach 2050 noch in der jetzt geplanten Größe notwendig sein?
Wie bewertet die Bundesregierung den Import von LNG, das im Wege des Fracking-Verfahrens gewonnen wurde (z. B. unter Umweltschutz-Aspekten), und sieht die Bundesregierung mögliche Probleme beim Import von Frackinggas in einzelnen Bundesländern?