Offene NFC-Schnittstelle – Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen beim mobilen Bezahlen
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mobiles Bezahlen ist auf dem Vormarsch. Basis für das Bezahlen mit dem Smartphone ist die NFC-Technologie, wobei NFC für „Near Field Communication“ steht. NFC-Chips sind sowohl in Kassenterminals als auch im Smartphone integriert. Über eine kurze Distanz werden die notwendigen Daten per Funk zwischen beiden NFC-Chips übertragen.
Die zwei häufigsten verkauften Betriebssysteme auf Smartphones sind Android und iOS. Während der NFC-Chip bei Android-Geräten für Drittanbieter offen ist, blockiert Apple die Öffnung der NFC-Schnittstelle bei iOS-Geräten. Banken und Bezahldienstleistungsunternehmen können daher ihre eigenen Bezahldienste auf diesen Geräten nicht ihren Kunden anbieten. Sie sind daher auf die Kooperation mit Apple zur Nutzung des „Apple Pay“-Bezahldienstes angewiesen, um ihren Kunden überhaupt ein mobiles Bezahlen mit dem iPhone zu ermöglichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Ist nach Auffassung der Bundesregierung bei Apple Pay in Verbindung mit einer geschlossenen NFC-Schnittstelle ein Anwendungsfall für die von den Koalitionspartnern CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag (vgl. dort Zeilen 1938 ff.) angestrebte Schaffung eines sogenannten Level Playing Field gegeben?
Stand oder steht die Bundesregierung mit Apple im Austausch über die Öffnung der NFC-Schnittstelle?
a) Sofern ja, auf welcher Arbeitsebene fanden wann Gespräche statt?
b) Ging es bei den Gesprächen, um eine allgemeine Öffnung der NFC-Schnittstelle (d. h. jeder App-Anbieter kann sie für seine Anwendungen nutzen) oder um die Öffnung für einzelne Anwendungen (z. B. eID-Daten des Personalausweises)?
Sind der Bundesregierung Fälle in Deutschland, Europa oder der Welt bekannt, in denen – wie dies für die Brexit-App geplant ist (www.heise.de/macand-i/meldung/Apple-will-iPhone-NFC-fuer-Brexit-App-oeffnen-4370273. html) – die NFC-Schnittstelle für Drittanwendungen geöffnet ist bzw. wird?
a) Wann ja, welche Fälle sind das, und ist der Bundesregierung bekannt, mit welcher Begründung der Zugang zur NFC-Schnittstelle hier gewährt wird?
b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass der Zugang nur selektiv und nur insoweit gewährt wird, als er den Geschäftsinteressen von Apple, insbesondere dem Interesse, eigene Dienste wie Apple Pay zu etablieren bzw. zu begünstigen, nützt?
Liegen dem Bundeskartellamt inzwischen Beschwerden hinsichtlich eines missbräuchlichen Verhaltens von Apple im Bereich der Zahlungsdienstleistungen vor (vgl. Antwort zu Frage 24, Bundestagsdrucksache 19/8104)? Prüft das Bundeskartellamt von sich aus, ob eine ggf. wettbewerbswidrige Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung vorliegt?
Kann sich die Bundesregierung vorstellen (oder hat sie es ggf. schon), unabhängig von einem Missbrauchsverfahren durch das Bundeskartellamt, zu untersuchen, ob die Nichtfreigabe der NFC-Schnittstelle durch Apple für Dritte eine wettbewerbswidrige Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung darstellt?
Wann, und wie plant die Bundesregierung hinsichtlich der Plattformökonomie im Finanzdienstleistungsbereich der Digitalisierung Rechnung zu tragen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sicherzustellen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1938 ff.)?
a) Welche Maßnahmen sind konkret geplant?
b) Wie sieht der Planungs- und Umsetzungszeitrahmen aus?
Wann läge nach Meinung der Bundesregierung eine marktbeherrschende Stellung im mPayment-Bereich vor? Welche konkreten Kriterien müssten dafür erfüllt sein?
a) Wann läge nach Auffassung der Bundesregierung eine solche marktbeherrschende Stellung insbesondere im Bereich von klassischen Point-of-Sale-Kassensystemen (Terminals) vor?
b) Wann läge nach Auffassung der Bundesregierung eine solche marktbeherrschende Stellung insbesondere im Bereich von in-App-Payment-Anwendungen vor (über eine Internetschnittstelle)?
Sind der Bundesregierung Untersuchungen oder Verfahren in anderen europäischen Ländern hinsichtlich einer „marktbeherrschenden Stellung“ durch Apple Pay bekannt? Wenn ja, zu welchem Ergebnis gelangen sie?
Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung auf europäischer Ebene inzwischen Beschwerden vor, so dass die EU-Kommission das Geschäftsmodell von Apple Pay untersuchen könnte (vgl. www.reuters.com/article/useu-antitrust-idUSKBN1O91Q5)? Steht die Bundesregierung hinsichtlich einer Prüfung, ob eine marktbeherrschende Stellung vorliegt, im Austausch mit der EU-Kommission?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Wertschöpfung von Finanzdienstleistungsunternehmen aus Deutschland in die USA abwandert?