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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Geld und Personal für Verbraucherpolitik im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

28.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1037721.05.2019

Geld und Personal für Verbraucherpolitik im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Ziel dieser Kleinen Anfrage ist insbesondere die Überprüfung der Frage, inwiefern im Bereich der Verbraucherpolitik des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Ausgabenbedürfnisse und Einsparungsmöglichkeiten für den Bundeshaushalt bestehen.

Die Bundesregierung blickt zurück auf fette Jahre. Die deutsche Wirtschaft ist erfreulicherweise kontinuierlich gewachsen. Unternehmen konnten sich auf den weltweiten Märkten große Umsatzgewinne erarbeiten. Es haben mehr Menschen als je zuvor Arbeit und die Arbeitslosenquote ist bis fast auf das Niveau der Vollbeschäftigung gesunken. Der Steuerbürger hat den jeweiligen Bundesministern der Finanzen der Großen Koalition über einen bemerkenswert langen Zeitraum beträchtliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.

Die Bundesregierung hat diese Gelder auch intensiv genutzt und die Ausgaben kontinuierlich gesteigert. Das geht auch aus dem Bericht des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Entwicklung des Einzelplans 07 (BMJV) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2019 hervor (Bericht Bundesrechnungshof; www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/entwicklung-einzelplaene/2019/langfassungen/2018-bericht-information-ueber-die-entwicklung-des-einzelplans-07-bundesministerium-der-justiz-und-fuer-verbraucherschutz-fuer-diehaushaltsberatungen-2019-pdf). Danach sind „die tatsächlichen Haushaltsausgaben für die Verbraucherpolitik (Kapitel 0701) […] – bereinigt um den zweimaligen Sondereffekt durch die Erhöhung des Stiftungskapitals der Stiftung Warentest – von 24,2 Mio. Euro im Haushalt 2014 auf 34,3 Mio. Euro im Haushalt 2017 angestiegen. Im Haushalt 2018 waren für die Verbraucherpolitik 37,3 Mio. Euro veranschlagt, im Haushaltsentwurf 2019 37,1 Mio. Euro“ (Bericht Bundesrechnungshofs, S. 11). Weiter heißt es, „Der Haushaltsansatz des entsprechenden Titels [684 03: Information der Verbraucherinnen und Verbraucher] hat sich seit dem Jahr 2014 von 10,7 Mio. Euro auf 18,9 Mio. Euro im Haushaltsentwurf nahezu verdoppelt“ (Bericht Bundesrechnungshofs, S. 11). An anderer Stelle hält der Bericht fest, dass das BMJV plane, die Ausgaben für Verbraucherinformation „weiter auf hohem Niveau zu halten […]. Dazu enthält der Haushalt 2018 eine in den Jahren 2019 bis 2021 fällige Verpflichtungsermächtigung über 24,7 Mio. Euro, der Haushaltsentwurf 2019 eine in den Jahren 2020 bis 2022 fällige Verpflichtungsermächtigung über 21,0 Mio. Euro“ (Bericht Bundesrechnungshofs, S. 12). Am Freitag, dem 23. November 2018, hat die Große Koalition diese Ausgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2019 durch den Deutschen Bundestag beschließen lassen.

Das BMJV hat nach Ansicht der Fragesteller sein personalpolitisches Engagement in der Verbraucherschutzpolitik auf parlamentarische Nachfrage nicht differenziert erklärt. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP: „Daher lässt sich die Gesamtzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BMJV, die mit Aspekten […] des Verbraucherschutzes […] befasst sind, nicht korrekt beziffern“ (Bundestagsdrucksache 19/7366).

Dem gegenüberzustellen ist der Hinweis des Bundesrechnungshofs, wonach das BMJV mit Zuständigkeitsübernahme für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Jahre 2014 42 Stellen übernahm und zusätzlich je einen zweiten parlamentarischen und beamteten Staatssekretär sowie Unterstützungspersonal erhielt. Es erweiterte damit seinen Leitungsbereich um 23 Stellen. „In den Jahren 2015 bis 2017 erhielt es jeweils zwischen zehn und 16 neue Stellen für verschiedene Aufgaben, insbesondere für den Verbraucherschutz“ (Bericht Bundesrechnungshofs, S. 21).

Die Personalstellen im BMJV sind etabliert. Zugleich scheint die eingangs beschriebene wirtschaftlich sehr positive Konjunkturphase nun zu enden. Der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Christoph M. Schmidt lässt sich am 19. März 2019 mit den Worten zitieren: „Die Hochkonjunktur der deutschen Wirtschaft ist vorerst vorüber. Eine Rezession ist angesichts der robusten Binnenkonjunktur aber aktuell nicht zu erwarten“ (www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/presse/details/konjunkturprognose-maerz-2019-2243.html). Am 17. April 2019 stellt der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vor. Die Bundesregierung rechne mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 0,5 Prozent in diesem und 1,5 Prozent im nächsten Jahr. Der Bundesminister spricht ausdrücklich von einem „Warnschuss“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Videos/2019/20190417-fruehjahrsprojektion-2019.html). Das „Handelsblatt“ berichtet am 5. Mai 2019 aus angeblich vorliegenden Unterlagen des Bundesfinanzministeriums. Danach „wird allein der Bund in den Jahren 2019 bis 2023 insgesamt rund 75 Milliarden Euro weniger einnehmen als bei der letzten Schätzung im Oktober vorhergesagt. […] Für den Gesamtstaat dürften die Ausfälle demnach rund 100 Milliarden Euro betragen“ (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/schaetzung-des-finanzministeriums-milliarden-ausfaelle-bei-steuernbund-erhaelt-bis-2023-rund-75-milliarden-euro-weniger/24305704.html).

Es ist also nach Ansicht der Fragesteller an der Zeit, die bisherige Ausgabenpolitik der Bundesregierung zu überprüfen. Das betrifft auch die Gestaltung der Verbraucherpolitik der Bundesregierung.

Die amtierende Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz wird nach Einschätzung der Fragesteller – mit größter Wahrscheinlichkeit – nach der Europawahl das Amt in der Bundesregierung aufgeben. Insofern bietet der notwendige Personalwechsel an der Spitze des Bundesministeriums auch die Gelegenheit, die personelle Aufstellung und inhaltliche Aufstellung des Hauses einer Revision zu unterziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Wofür sind die im Haushaltsgesetz 2019, Einzelplan 07, Haushaltstitel 684 01 vorgesehenen Mittel im Detail verwendet worden bzw. zur Verwendung vorgesehen?

2

Sind die durch den Haushaltsausschuss (s. Bundestagsdrucksache 19/4607) nochmals erhöhten Mittel im Haushaltstitel 684 01 zur Finanzierung von Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen im Zusammenhang mit der Musterfeststellungsklage vollständig dieser Bestimmung zugeflossen?

3

Welche Ausgaben fallen aus Sicht der Bundesregierung unter die Titelbeschreibungen „Information der Verbraucherinnen und Verbraucher“ im Haushaltstitel 684 03?

4

Warum haben sich die Mittel unter dem Haushaltstitel 684 03 seit dem Jahr 2014 von 10,7 Mio. Euro auf 18,9 Mio. Euro nahezu verdoppelt?

5

Warum sind aus Sicht der Bundesregierung bis 2022 Ausgaben für Informationen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Höhe von knapp 21 Mio. Euro gemäß Haushaltstitel 684 03 notwendig?

6

Welche Projekte im Einzelnen werden tatsächlich mit den im Haushaltstitel 684 03 vorgesehenen Mitteln finanziert (bitte über die Erläuterungen auf S. 7 f. auf Bundestagsdrucksache 19/3400 hinausgehend differenziert darstellen)?

7

Was versteht die Bundesregierung unter „Innovationen im Bereich Verbraucherschutz“ im Sinne von Haushaltstitel 686 01?

8

Wer erhält die Mittel, die unter Haushaltstitel 686 01 vorgesehen sind (bitte über die Erläuterungen auf S. 8 auf Bundestagsdrucksache 19/3400 hinausgehend differenziert darstellen)?

9

Welche konkreten Projekte werden bis wann unter welchen weiteren Vorgaben durch Haushaltstitel 686 01 finanziert?

10

Für welche Projekte sind die Mittel für „Innovationen im Bereich Verbraucherschutz“ in den Haushaltsjahren 2018 und 2017 im Haushaltstitel 686 01 verwendet worden?

11

Warum sind die Mittel unter Haushaltstitel 686 01 allein seit 2017 von 1,013 Mio. Euro auf 1,561 Mio. Euro im Haushalt 2019 angestiegen?

12

Was versteht die Bundesregierung unter „Bilaterale technische Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes“ im Sinne von Haushaltstitel 687 01?

13

Wer erhält die Mittel, die unter Haushaltstitel 687 01 vorgesehen sind?

14

Welche konkreten Projekte werden bis wann unter welchen weiteren Vorgaben durch Haushaltstitel 687 01 finanziert?

15

Für welche Projekte sind die Mittel für „Bilaterale technische Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes“ in den Haushaltsjahren 2018 und 2017 im Haushaltstitel 687 01 verwendet worden?

16

Warum sind die Mittel unter Haushaltstitel 686 01 allein seit 2017 um fast 100 Mio. Euro von 41 Mio. Euro auf 140 Mio. Euro im Haushalt 2019 angestiegen?

17

Über welchen Haushaltstitel werden die Marktwächter finanziert?

18

Seit wann bestehen im BMJV jeweils die folgenden Referate: a) V A 1 – Strategie und Grundsatzfragen der Verbraucherpolitik; Internationale Verbraucherangelegenheiten, b) V A 2 – Verbraucherrechtsdurchsetzung, c) V A 3 – Verbraucherforschung; Verbraucherbildung, d) V A 4 – Nachhaltigkeit; Verbraucherpolitik in der Bürgergesellschaft, e) V A 5 – Verbraucherorganisationen; Koordination der Projektförderung; Forschungsbeauftragter, f) Geschäftsstelle des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen, g) V B 1 – Digitale Strategie; Grundsatzfragen der Informationsgesellschaft, h) V B 2 – Verbraucherpolitik in der Informationsgesellschaft; Telekommunikations- und Medienrecht, i) V B 3 – Digitale Kundenbeziehungen; Datensouveränität, j) V B 4 – Verkehrsrecht; Verbraucherpolitik im Bereich Verkehr, Land- und Forstwirtschaftsrecht, k) V B 5 – Verbraucherinformation; Lebensmittelrecht; Bedarfsgegenstände; Produktsicherheit, l) V B 6 – Besondere Verbrauchergruppen, m) Projektgruppe „Rechtsdurchsetzung im wirtschaftlichen Verbraucherschutz?

19

Wie viele Personen sind in dem BMJV jeweils in den folgenden Referaten tätig: a) V A 1 – Strategie und Grundsatzfragen der Verbraucherpolitik; Internationale Verbraucherangelegenheiten, b) V A 2 – Verbraucherrechtsdurchsetzung, c) V A 3 – Verbraucherforschung; Verbraucherbildung, d) V A 4 – Nachhaltigkeit; Verbraucherpolitik in der Bürgergesellschaft, e) V A 5 – Verbraucherorganisationen; Koordination der Projektförderung; Forschungsbeauftragter, f) Geschäftsstelle des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen, g) V B 1 – Digitale Strategie; Grundsatzfragen der Informationsgesellschaft, h) V B 2 – Verbraucherpolitik in der Informationsgesellschaft; Telekommunikations- und Medienrecht, i) V B 3 – Digitale Kundenbeziehungen; Datensouveränität, j) V B 4 – Verkehrsrecht; Verbraucherpolitik im Bereich Verkehr, Land- und Forstwirtschaftsrecht, k) V B 5 – Verbraucherinformation; Lebensmittelrecht; Bedarfsgegenstände; Produktsicherheit, l) V B 6 – Besondere Verbrauchergruppen, m) Projektgruppe „Rechtsdurchsetzung im wirtschaftlichen Verbraucherschutz“?

20

Mit welchen konkreten Projekten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der benannten Referate im BMJV jeweils seit 2014 befasst?

21

Sieht die Bundesregierung bestimmte verbraucherpolitische oder verbraucherrechtspolitische Themenfelder innerhalb des BMJV redundant besetzt?

22

Wenn ja, wo innerhalb des BMJV könnten die Stellen mit dem größten Synergieeffekt abgebaut werden?

23

Sieht die Bundesregierung bestimmte verbraucherpolitische oder verbraucherrechtspolitische Themenfelder innerhalb der Bundesministerien redundant besetzt?

24

Wenn ja, wo innerhalb des BMJV könnten die Stellen mit dem größten Synergieeffekt abgebaut werden?

25

Wenn ja, in welchem der betroffenen Bundesministerien könnten die Stellen mit dem größten Synergieeffekt abgebaut werden?

26

Wie könnte bei unveränderter Personalausstattung der Output der betroffenen Referate bis zum Ende der Legislaturperiode erhöht werden?

27

Besteht aus Sicht der Bundesregierung Bedarf, die Personalausstattung des Bundesministeriums zu erhöhen?

28

Besteht aus Sicht der Bundesregierung Bedarf, insbesondere im Bereich Verbraucherschutz, das Personal aufzustocken?

29

Besteht der ggf. bestehende erhöhte Bedarf zeitweilig oder dauerhaft?

30

Schafft die Bundesregierung, bezogen auf alle Bundesministerien und die ihnen nachgeordneten Behörden, den Aufgabenzuwachs, der sich aus der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 ergibt, mit dem heute stehenden Personal?

31

Sieht die Bundesregierung aufgrund der anstehenden EU-Ratspräsidentschaft Personalausbaubedarf?

32

Für welche konkreten Aufgaben sind zusätzliche Stellen im BMJV vorgesehen, die sich aus der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ergeben?

33

Wie viele der seit 2014 im BMJV eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zuvor haupt- oder nebenberuflich für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gearbeitet?

34

In welchem Umfang sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BMJV, die zuvor haupt- oder nebenberuflich für den vzbv gearbeitet haben, im BMJV mit denselben oder thematisch verwandten Aufgaben betraut?

35

Wie viele Personalwechsel hat es seit 2014 aus dem BMJV hin zum vzbv gegeben?

Berlin, den 15. Mai 2019

Christian Lindner und Fraktion

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