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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe - Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 21. Februar 2019

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

11.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1043923.05.2019

Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe – Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 21. Februar 2019

der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Cornelia Möhring, Victor Perli, Katrin Werner, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist die Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII) verankert. Diese soll auf Basis des in der Fachwelt hoch umstrittenen (vgl. Deutscher Bundestag: Wortprotokoll der 93. Sitzung des Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 19. Juni 2017, www.bundestag.de/resource/blob/526260/bd5 aeea72fcddefef3bb0f9e2b43b08e/93--Sitzung_19-06-2017_Wortprotokoll-data.pdf) Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) erfolgen, das durch die Nichtbefassung des Bundesrates bislang nicht in Kraft getreten ist. Die Entstehung des Gesetzentwurfes umfasste mehrere Referenten- bzw. Referentinnenentwürfe mit bis zu 80 Einzeländerungen im SGB VIII, die von der Fachwelt wie von den Fragestellerinnen und Fragestellern massiv kritisiert wurden, da das Kinder- und Jugendhilfegesetz umfassend umgebaut und nach Ansicht von Experten bzw. Expertinnen sowie der Fragestellerinnen und Fragesteller die Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien massiv geschwächt hätten. Auch der Bundesrat hatte in seiner ersten Befassung mit dem Gesetzentwurf umfangreichen Änderungsbedarf angezeigt.

Die Bundesregierung plant unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Neuauflage einer SGB-VIII-Reform unter dem Arbeitsbegriff Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe. Schwerpunkte sollen laut Koalitionsvertrag u. 0a. die Stärkung des Kinderschutzes, der Hilfssysteme, der Elternarbeit bei fremduntergebrachten Kindern sowie die Ausgestaltung von präventiv ausgerichteten Sozialraumangeboten sein. All diese Themengebiete waren bereits Gegenstand im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller soll hier eine aus guten Gründen gescheiterte Reform neu aufgelegt werden (www.bundeskoordinierung.de/de/article/59.vorerst-keine-sgbviii-reform-kinder-und-jugendst%C3% A4rkungsgesetz-vom-bundesrat-nicht-beschlossen.html; www.zwd.info/kinder- und-jugendhilfe-soll-reformiert-werden.html).

Am 21. Februar 2019 verabschiedete der Deutsche Bundestag mittels Sofortabstimmung einen Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln, Perspektive der Betroffenen und Beteiligten mit einbeziehen“ (Bundestagsdrucksache 19/7904). In dem Antrag werden Anforderungen an eine SGB-VIII-Novelle definiert. Während im Wesentlichen auf die Ausführungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD eingegangen und die Arbeit der Bundesregierung positiv hervorgehoben wird, wird die Bundesregierung unter III. zu verschiedenen Aktivitäten aufgefordert.

Unter III.2. wird die Bundesregierung aufgefordert, „die Perspektive der Betroffenen im Rahmen des Reformprozesses besonders zu berücksichtigen. Hierzu sollen […] auch Berichte von Betroffenen spezifischer Fallkonstellationen im Kinderschutz, bei denen Verfahren und Maßnahmen des Jugendamts und des Familiengerichts zur Gefahrenabwehr mit Anforderungen oder Eingriffen für die Personensorgeberechtigten verbunden waren, – u. a. mithilfe einer temporären wissenschaftlichen Anlaufstelle für Falleingaben – systematisch gesammelt und unter Beteiligung unabhängiger Expertinnen und Experten ausgewertet werden.“ Die Ergebnisse sollen bei der SGB-VIII-Reform berücksichtigt werden.

Unter III.3. wird die Bundesregierung aufgefordert, „die Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie die Forschung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, des Familienrechts und des Gutachterwesens voranzubringen.“ Unter III.5. wird diesbezüglich auch ein kontinuierlicher Fortbildungsbedarf der an familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Berufsgruppen eingefordert.

Und unter III.4. wird die Bundesregierung aufgefordert, „in Abstimmung mit Ländern und Kommunen die gesellschaftliche Bedeutung der Jugendämter mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ihren Kompetenzen und Leistungen, öffentlich besser sichtbar zu machen“ sowie hierbei die Gewinnung von Fachkräften für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) zu berücksichtigen.

Diese Punkte sind nach Ansicht der Fragesteller bislang nicht oder nur am Rande Gegenstand des so genannten Dialogprozess „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ (vgl. u. a. Bundestagsdrucksache 19/7274).

Mit der Umsetzung des Punktes III.2. hat die Bundesregierung nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller die IKJ ProQualitas GmbH beauftragt (siehe https://kinderschutzverlaeufe.de/). Vom 26. April 2019 bis zum 30. Juni 2019 können Betroffene und Beteiligte auf dieser Seite ihre Fälle schildern. Die Fallabfrage erfolgt über einen standardisierten Fragebogen (https://studie.kinder schutzverlaeufe.de/index.php/332492?newtest=Y&lang=de).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller beurteilen diese Vorgehensweise und damit die Umsetzung des Bundestagbeschlusses kritisch, da nach Auffassung der Fragesteller erstens der Zeitraum zu kurz ist, zweitens keine Bewerbungsstrategie für dieses Beteiligungsmodul zu erkennen ist, drittens die gewählte Befragungsform u. a. aufgrund der Terminologie im Fragebogen nicht niedrigschwellig und nicht barrierefrei ist, viertens nur ein deutschsprachiger Fragebogen zur Verfügung steht und fünftens keinerlei Kontaktmöglichkeiten für Nachfragen oder Ähnliches aufgeführt werden. Damit werden nach Ansicht der Fragesteller hohe Hürden für eine erfolgreiche Beteiligung geschaffen und insbesondere betroffene Kinder und Jugendliche, Nichtmuttersprachlerinnen und Nichtmuttersprachler und Betroffene hochproblematischer Kinderschutzverläufe aufgrund des kurzen Zeitfensters und der mangelnden Bekanntheit sowie Unterstützungsmöglichkeiten ausgegrenzt. Aus Sicht der Fragesteller wird einer möglichen Retraumatisierung von Betroffenen von Seiten der Bundesregierung bzw. der IKJ ProQualitas GmbH nicht vorgebeugt. Die Fragestellerinnen und Fragesteller erreichte diesbezüglich mitunter massive Kritik von vielen Akteuren in der Kinder- und Jugendhilfe. Der Auftrag des Parlaments, eine temporäre wissenschaftliche Anlaufstelle für Betroffene zu schaffen, wird hiermit nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht erfüllt.

Vor diesem Hintergrund stellen sich zahlreiche Fragen zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages und zur Integration der im Parlament beschlossenen Anforderung in den laufenden Prozess zur SGB-VIII-Reform.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die unter III.2. auf Bundestagsdrucksache 19/7904 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Maßnahmen umzusetzen (bitte jeweils detailliert beantworten und ausführen)?

a) Auf welcher Grundlage wurde die IKJ ProQualitas GmbH zur Umsetzung der temporären wissenschaftlichen Anlaufstelle für Betroffene von hochproblematischen Kinderschutzverläufen ausgewählt?

Gab es hierzu eine Ausschreibung, und wenn ja, wann erfolgte diese, und wenn nein, warum nicht?

b) Wie viele andere Anbieter haben sich an der Ausschreibung beteiligt?

c) Auf welche Erfahrungen und Fertigkeiten kann die IKJ ProQualitas GmbH für diese spezifische Frage- bzw. Auftragsstellung zurückgreifen?

d) Mit welchem Konzept wird sichergestellt, dass das Ziel der temporären wissenschaftlichen Anlaufstelle für Betroffene von hochproblematischen Kinderschutzverläufen erreicht wird?

e) Wann wurde die Anlaufstelle eröffnet, wie lange wird die Anlaufstelle für Betroffene von hochproblematischen Kinderschutzverläufen erreichbar sein?

f) Wie ist die Anlaufstelle für Betroffene von hochproblematischen Kinderschutzverläufen erreichbar?

g) Wie viele Beschäftigte stehen für Anfragen und Beratung für Betroffene von hochproblematischen Kinderschutzverläufen bzw. von Nutzerinnen und Nutzern der Anlaufstelle zur Verfügung?

h) Welche Qualifikation haben die Beschäftigten, die für Anfragen und Beratung für Betroffene zuständig sind?

i) Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass eine Beteiligung von Betroffenen hochproblematischer Kinderschutzverläufe erfolgt?

j) Wie wird die Kontaktaufnahme mit der Zielgruppe von Betroffenen hochproblematischer Kinderschutzverläufe konkret erfolgen?

k) Welche Werbemaßnahmen sind hierfür vorgesehen?

Wo wird geworben?

l) Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass eine Beteiligung der Zielgruppe von Betroffenen hochproblematischer Kinderschutzverläufe überhaupt erfolgen kann vor dem Hintergrund, dass die anvisierte Zielgruppe nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nur schwer erreichbar ist und häufig auf negative Erfahrungen mit Jugendämtern bzw. dem System Kinder- und Jugendhilfe zurückblickt?

m) Ist eine Falleingabe und damit eine Beteiligung von Betroffenen hochproblematischer Kinderschutzverläufe nur mit dem Onlinefragebogen (unter https://studie.kinderschutzverlaeufe.de/index.php/332492?newtest=Y&lang=de) möglich?

n) Plant die Bundesregierung, die Kontakt- bzw. Beteiligungsmöglichkeiten von Betroffenen hochproblematischer Kinderschutzverläufe im Sinne einer anvisierten Heterogenität auch in anderen Sprachen sicherzustellen?

Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

o) Plant die Bundesregierung, die Kontakt- bzw. Beteiligungsmöglichkeiten von Betroffenen hochproblematischer Kinderschutzverläufe im Sinne einer anvisierten inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe auch barrierefrei und mit einfacher bzw. leichter Sprache sicherzustellen?

Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

p) Wie hoch wird die Beteiligung von Betroffenen hochproblematischer Kinderschutzverläufe nach Ansicht der Bundesregierung ausfallen?

q) Welches Quorum bzw. welche Anzahl an Mindestteilnehmenden von Betroffenen hochproblematischer Kinderschutzverläufe muss erfolgen, um nach Ansicht der Bundesregierung von einer erfolgreichen Beteiligung zu sprechen, auf deren Basis wissenschaftlich aufgebaut werden kann?

r) Welche Zielgruppe soll darüber hinaus angesprochen und zur Beteiligung aufgefordert werden (bitte detailliert ausführen, siehe Fragen 1f bis 1q)?

s) Wie beurteilt die Bundesregierung die aus Sicht der Fragesteller äußerst knappen Fristen der Beteiligungsmöglichkeiten der temporären wissenschaftlichen Anlaufstelle für Betroffene von hochproblematischen Kinderschutzverläufen vor dem Hintergrund der von den Fragestellerinnen und Fragestellern aufgeworfenen Problemstellung (bitte ausführlich ausführen)?

t) Welche Kosten werden für die Umsetzung des Vorhabens eingeplant, bzw. welche Kosten werden voraussichtlich anfallen?

u) Plant die Bundesregierung, eine Anlaufstelle für Betroffene von hochproblematischen Kinderschutzverläufen zu verstetigen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

v) Wie stellt die IKJ ProQualitas GmbH die erforderliche Seriosität, die für eine erfolgreiche Arbeit einer Anlaufstelle für Betroffene von hochproblematischen Kinderschutzverläufen erforderlich ist, sicher vor dem Hintergrund, dass keine persönliche Beratung bzw. Betreuung von Betroffenen erfolgen soll und damit eine vertrauensbildende Grundlage fehlt, die wiederum für eine erfolgreiche Arbeit einer Anlaufstelle erforderlich ist?

w) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. die IKJ ProQualitas GmbH ergriffen, um Betroffenen von hochproblematischen Kinderschutzverläufen im Falle einer möglichen Retraumatisierung durch die Teilnahme an der Erhebung zu unterstützen?

2

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die unter III.3. auf Bundestagsdrucksache 19/7904 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Maßnahmen umzusetzen?

a) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie die Forschung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe voranzubringen?

b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie die Forschung im Bereich des Familienrechts voranzubringen?

c) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie die Forschung im Bereich des Gutachterwesens voranzubringen?

d) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Schaffung einer empirischen Wissensbasis zum fachlichen und organisatorischen Profil der ASD in den Jugendämtern in ihrer Schlüsselfunktion für die Kinder- und Jugendhilfe unternehmen?

e) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um im Bereich der familiengerichtlichen Verfahren verbindlich sicherzustellen, dass auch Verfahrensbeistände über die erforderliche Qualifikation und Eignung verfügen?

f) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um den begonnenen Qualitätssicherungsprozess bei Gutachten in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden verbindlich auszubauen?

3

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die unter III.4. auf Bundestagsdrucksache 19/7904 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Maßnahmen umzusetzen?

4

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die unter III.5. auf Bundestagsdrucksache 19/7904 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Maßnahmen umzusetzen?

5

Wie werden sich die Umsetzungen der Maßnahmen des Bundestagsbeschlusses auf Bundestagsdrucksache 19/7904 auf den Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ des BMFSFJ auswirken (bitte detailliert ausführen)?

6

Plant die Bundesregierung, weitere Veränderungen am Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ des BMFSFJ vorzunehmen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 14. Mai 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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