Militärische Übungsflüge in Deutschland 2018
der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Tobias Lindner, Daniela Wagner, Tabea Rößner, Agnieszka Brugger, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Über dem Saarland und der Westpfalz wird seit Jahren ein großer Teil des militärischen Übungsflugbetriebs in Deutschland konzentriert, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2553 hervorging. Das hohe Flugaufkommen im Übungsraum „TRA Lauter“ (ED-R 205/305) und die damit verbundene dauerhafte Lärmbelastung führt aus Sicht der Fragesteller bei der betroffenen Bevölkerung nicht nur zu Einbußen in der Lebensqualität, sondern auch zu vielfältigen gesundheitlichen Belastungen. Auch die Entwicklung des Tourismus in der Region sowie die Wertentwicklung von Immobilien werden negativ beeinflusst. Zudem ist das im Vergleich zu anderen Übungsräumen sehr hohe Aufkommen an Lärmbeschwerden ein Zeichen, dass der Fluglärm als erhebliche Belastung empfunden wird.
In ihren Antworten auf frühere Anfragen zum TRA Lauter hat die Bundesregierung erklärt, dass es keine Grenzwerte für die Lärmbelastungen durch militärischen Übungsflugbetrieb gibt und dass sie keine Veranlassung sieht, die von militärischem Übungsflugbetrieb ausgehenden Lärmbelastungen zu erfassen.
Die saarländische Landesregierung hat in den letzten Jahren mehrmals Initiativen zur Reduzierung der Lärmbelastung angekündigt und das Gespräch mit der Bundesregierung gesucht. Die Bundesregierung hat nach Ansicht der Fragesteller darauf ausweichend reagiert und erkennen lassen, dass eine Verlagerung oder Reduzierung des Flugbetriebs nicht geplant ist, wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2553 hervorgeht.
Eine „fallweise Anhebung“ der Mindestflughöhe in der TRA Lauter, die 2016 vereinbart worden war, kam tatsächlich nur bei 35 von 559 Übungsflügen in der TRA Lauter zur Anwendung, wie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11545 ergab.
Da das Thema Fluglärm die Politik vor Ort weiter beschäftigt, ist es aus Sicht der Fragesteller notwendig, anhand aktueller Zahlen und Daten die Verteilung des militärischen Übungsflugbetriebs in Deutschland zu betrachten und aktuelle Entwicklungen nachzuvollziehen.
Die Fragesteller bitten die beantwortenden Stellen, bei der Wiedergabe von Daten ein Format zu wählen, das die Vergleichbarkeit der Antworten mit früheren Anfragen (v. a. Bundestagsdrucksache 19/2553) gewährleistet, beziehungsweise, wo eine vergleichbare Darstellung nicht möglich ist, dies deutlich zu machen und zu begründen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche militärischen Lufträume (Temporary Reserved Airspaces (TRA) und VPA) bestehen aktuell in Deutschland, zu welchen Tageszeiten sind die einzelnen Lufträume jeweils wirksam, und welche Mindestflughöhen gelten für die jeweiligen Lufträume?
Welche Flächen umfassen die in Frage 1 genannten militärischen Lufträume jeweils, und wie viele Menschen leben jeweils dauerhaft auf den betroffenen Flächen?
Sieht die Bundesregierung eine annähernd gleichmäßige Verteilung des militärischen Flugbetriebes auf die vier großen Übungslufträume (etwa Nutzungstage, Flugstunden oder Zahl der Übungsflüge)?
Für wie viele Tage wurden die in Frage 1 genannten militärischen Lufträume im Jahr 2018 jeweils aktiviert?
Wie viele Stunden waren die in Frage 1 genannten militärischen Lufträume im Jahr 2018 im Durchschnitt pro Nutzungstag aktiviert?
Wie viele Übungsflüge mit welcher durchschnittlichen Verweildauer fanden im Jahr 2018 monatlich in den in Frage 1 genannten militärischen Lufträumen jeweils statt?
Wie viele Nutzungsstunden entfielen monatlich 2018 jeweils auf die in Frage 1 genannten militärischen Lufträume?
Wie viele Ausnahmeanträge zur Durchführung von militärischem Übungsflugbetrieb während der freiwilligen Ruhezeiten (Wochenenden, Feiertage) wurden 2018 beantragt, und wie viele wurden genehmigt (bitte unter Angabe der betroffenen Übungszonen und des beantragenden Nutzerstaates auflisten)?
Wurden 2018 Änderungen an der Struktur, an den Mindestflughöhen oder den Betriebszeiten der einzelnen militärischen Lufträume vorgenommen? Wenn ja, welche Änderungen wurden mit welcher Begründung vorgenommen? Wenn nein, warum nicht?
Verfolgt die Bundesregierung derzeit Pläne zur Umgestaltung von militärischen Lufträumen in Deutschland (bitte ggf. mit Angabe der geplanten Veränderungen und des Zeitrahmens beantworten)?
Hat es im Jahr 2018 Verstöße gegen die Flugbetriebsbestimmungen in den in Frage 1 genannten militärischen Lufträumen gegeben? Wenn ja, wann, durch wen, worin bestand der Verstoß, und welche Sanktionen wurden gegebenenfalls verhängt?
Welche Fläche umfasst das Übungsgebiet Polygone, und wie viele Menschen leben jeweils dauerhaft auf der betroffenen Fläche?
Welche täglichen Nutzungszeiten und welche Mindestflughöhe gelten für das Übungsgebiet Polygone?
Für wie viele Tage wurde das Übungsgebiet Polygone im Jahr 2018 jeweils aktiviert?
Wie viele Stunden war das Übungsgebiet Polygone im Jahr 2018 im Durchschnitt pro Nutzungstag aktiviert?
Wie viele Übungsflüge mit welcher durchschnittlichen Verweildauer fanden im Jahr 2018 monatlich im Übungsraum Polygone statt?
Wie viele Nutzungsstunden entfielen monatlich auf den Übungsraum Polygone?
In wie vielen Fällen im Jahr 2018 wurden Entschädigungen nach § 8 und § 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) für die Umgebung von militärischen Flugplätzen beantragt und genehmigt (bitte nach Standorten getrennt angeben)?
In welcher Höhe wurden im Jahr 2018 Entschädigungszahlungen nach § 8 und § 9 FluLärmG für die Umgebung der Flugplätze von militärischen Flugplätzen jeweils für bauliche Schallschutzmaßnahmen, Wertminderung von Grundstücken und Beeinträchtigungen des Außenbereichs ausgezahlt?
Wie hat sich das Aufkommen von Lärmbeschwerden in den in Frage 1 genannten militärischen Lufträumen und im Übungsraum Polygone im Jahr 2018 entwickelt?
Wie ist die Entwicklung der Lärmbeschwerden in der TRA Lauter in den Jahren 2014 bis 2018 (bitte die Beschwerden nach Kalenderjahr aufschlüsseln)?
Wie oft hat die „Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland“ im Jahr 2018 getagt?
Wie wurden die in der „Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland“ 2016 vereinbarten Maßnahmen, Beschränkungen und Anpassungen in den Jahren 2017 und 2018 umgesetzt?
An wie vielen Aktivierungstagen bzw. bei wie vielen Übungsflügen kam die „fallweise Anhebung“ der Mindestflughöhe in der TRA Lauter im Jahr 2018 zur Anwendung? Welcher Anteil des Flugbetriebs in der TRA Lauter war von der Anhebung betroffen?
Wann und wo hat das Luftfahrtamt der Bundeswehr 2018 Vor-Ort-Termine veranstaltet, um der Bevölkerung den Flugbetrieb, dessen Auswirkungen und die Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms zu erläutern?