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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung der nationalen Strategie zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Lebensmitteln

(insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

27.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1050429.05.2019

Umsetzung der nationalen Strategie zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Lebensmitteln

der Abgeordneten Amira Mohamed Ali, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Sylvia Gabelmann, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Bundesrepublik Deutschland war im Jahr 2017 nahezu jeder zweite Erwachsene übergewichtig (53 Prozent). Fast jeder sechste litt unter Fettleibigkeit (Adipositas) (vgl. www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2019/PD19_14_p002.html). Bei Kindern und Jugendlichen stagnieren Übergewicht und Adipositas seit der Jahrtausendwende auf konstant hohem Niveau. Laut Robert-Koch-Institut sind rund 15 Prozent der 3- bis 17-Jährigen von Übergewicht und rund 6 Prozent von Fettleibigkeit betroffen (vgl. www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GBEDownloadsJ/FactSheets/JoHM_01_2018_Adipositas_KiGGS-Welle2.pdf?__blob=publicationFile).

Mit der nationalen Innovations- und Reduktionsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten möchte die Bundesregierung für eine gesündere Ernährungsweise der Bevölkerung sorgen und den Anteil der Übergewichtigen und Fettleibigen senken (www.bmel.de/DE/Ernaehrung/_Texte/Reduktionsstrategie ZuckerSalzFette.html). In Bezug auf die Herstellung von Lebensmitteln setzt die Bundesregierung vor allem auf freiwillige Zielvereinbarungen mit den Produzenten.

Die Reduktion von Zucker, Fetten und Salz auf freiwilliger Basis wird von zahlreichen Gesundheits- und Verbraucherschutzorganisationen kritisiert. Die gesetzten Reduktionsziele seien zu niedrig und unverbindlich (vgl. www.dank-allianz.de/pressemeldung/314.html sowie www.dgkj.de/fileadmin/user_upload/Meldungen_2019/1902_PI_Reduktionsstrategie.pdf). Stattdessen werden ein Werbeverbot für übergewichtsfördernde Lebensmittel für Kinder, eine leicht verständliche Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung, eine deutliche Zuckerreduktion in Softdrinks sowie eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke gefordert (vgl. ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen39

1

Welche konkreten Ziele zur Reduktion von Zucker, Salz und Fett in Gramm oder Prozent in Fertigprodukten ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung jeweils aus den Prozess- und Zielvereinbarungen des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels, des Deutschen Tiefkühlinstituts, des Verbandes der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft, des Deutschen Bäckerhandwerks sowie der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (vgl. www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2019/042-Begleitgremium-Reduktionsstrategie.html), die bei der ersten Sitzung des Begleitgremiums zur Reduktionsstrategie am 12. Februar 2019 vorgestellt wurden (bitte jeweils die konkreten Reduktionsziele in Prozent oder Gramm mit Zieldatum für den jeweiligen Verband angeben)?

2

Genügen die am 12. Februar 2019 beim Begleitgremium vorgestellten Prozess- und Zielvereinbarungen der in Frage 1 genannten Verbände nach Auffassung der Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehaltenen Anspruch die nationale Reduktionsstrategie mit wissenschaftlich fundierten verbindlichen Zielmarken zu einem festen Datum zu versehen (bitte begründen)?

3

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass substantielle Reformulierungen über alle Branchen im bundesweiten Angebot von Fertigprodukten durchgeführt werden vor dem Hintergrund, dass die oben genannten Verbände nicht die Hoheit über die Rezepturen haben und auch nicht alle Hersteller von Fertigprodukten in den oben genannten Verbänden organisiert sind?

4

In welchen konkreten Zeitabständen, von welcher Organisation und durch welchen Prozess werden die Reformulierungsfortschritte der Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung überprüft?

5

Von welcher Organisation und durch welchen Prozess soll nach Vorstellung der Bundesregierung eine gegebenenfalls notwendige Nachsteuerung bei den Reformulierungsfortschritten festgestellt und beschlossen werden? Welchen Abweichungsspielraum von den am 12. Februar 2019 vorgestellten Zielen räumt die Bundesregierung den Lebensmittelherstellern dabei ein?

6

Welche weiteren Maßnahmen erwägt oder plant die Bundesregierung, wenn sich bis Anfang 2020 keine nennenswerten Reformulierungen einstellen?

7

Welche weiteren Maßnahmen erwägt oder plant die Bundesregierung, wenn die festgelegten Ziele der Reduktionsstrategie beziehungsweise der Prozess- und Zielvereinbarungen bis 2025 nicht erreicht werden?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dass zuckergesüßte Getränke eine der Hauptursachen für die Entstehung von Adipositas (Fettleibigkeit) und Typ-2-Diabetes sind (vgl. https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/260253/WHO-NMH-PND-16.5 Rev.1-eng.pdf?sequence=1; bitte begründen)?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen einer Herstellerabgabe für zuckergesüßte Getränke in Mexiko (2014) und in Großbritannien (2018) auf den durchschnittlichen Zuckeranteil, und in welchem Zeitraum veränderten die Hersteller nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammensetzung der Getränke (vgl. www.freiepresse.de/ratgeber/gesundheit/verbraucherschuetzer-fordern-steuer-fuer-ueberzuckerte-getraenke-artikel10173946)?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Einführung einer Steuer auf Lebensmittel, die ungesunde Mengen an Zucker, Salz und anderen Zutaten enthalten, in Ungarn laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einer langfristigen Reduktion des Konsums ungesunder Zielprodukte wie salzigen Knabbereien und Süßwaren geführt hat (vgl. www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0008/332882/assessment-impact-PH-tax-report.pdf)?

11

Bleibt die Bundesregierung nach der Veröffentlichung des jüngsten Berichts der „Task Force on Fiscal Policy for Health“ aus dem April 2019 bei der Einschätzung, dass es bisher unklar sei, ob die Einführung einer Herstellerabgabe beziehungsweise Steuer auf zuckergesüßte Getränke wirklich auf Dauer den Konsum verändert, oder wird die Bundesregierung eine Neubewertung der Effektivität von Herstellerabgaben auf zuckergesüßte Getränke vornehmen (vgl. www.bbhub.io/dotorg/sites/2/2019/04/Health-Taxes-to-Save-Lives-Report.pdf sowie Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 107 der Abgeordneten Amira Mohamed Ali auf Bundestagsdrucksache 19/6961)?

12

Wann wird die nächste Sitzung des Begleitgremiums zur nationalen Reduktionsstrategie Zucker, Salz und Fett tagen, welche Organisationen sind zur Teilnahme eingeladen, und welche haben ihre Teilnahme bereits zugesagt beziehungsweise abgesagt (bitte Namen der Organisationen nennen)? Wenn noch keine Einladung zum nächsten Begleitgremium erfolgt ist, welche Organisationen plant die Bundesregierung einzuladen (bitte Namen der Organisationen nennen)?

13

Wird die Bundesregierung nach der Absage der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) am Begleitgremium zur nationalen Reduktionsstrategie Zucker, Salz und Fett mit der Begründung, dass die Reduktionsziele weit hinter dem zurückblieben, was aus wissenschaftlicher Sicht notwendig wäre, um den Anstieg von Übergewicht und Diabetes in Deutschland zu stoppen, die Reduktionsziele überarbeiten (vgl. www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/presse/ddg-pressemeldungen/meldungen-detailansicht/article/deutsch-diabetes-gesellschaft-lehnt-teilnahme-am-begleitgremium-zur-nationalen-reduktionsstrategie.html)? Wenn ja, welche konkrete Überarbeitung plant die Bundesregierung? Wenn nein, warum nicht?

14

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein Begleitgremium in der Zusammensetzung vom 12. Februar 2019, überwiegend bestehend aus Unternehmensvertretungen, die Reduktion von Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten objektiv bewerten kann (10 Wirtschaftsorganisationen gegenüber 4 Gesundheitsorganisationen, 2 Krankenkassen, einer Organisation der Bundesregierung und einem Forschungsinstitut; vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 122 der Abgeordneten Amira Mohamed Ali auf Bundestagsdrucksache 19/8434)? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

15

Soll im Begleitgremium von den teilnehmenden Organisationen über die Bewertung der Ergebnisse zur Umsetzung der Reduktions- und Innovationsstrategie abgestimmt werden, oder haben die teilnehmenden Organisationen nur eine beratende Funktion?

16

Welche Nährwertkennzeichnungssysteme aus anderen europäischen Ländern für verpackte Lebensmittel, die über die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) hinausgehen, sind der Bundesregierung bekannt, und plant die Bundesregierung, eines dieser Kennzeichnungssysteme als Vorbild für das zum Sommer 2019 angekündigte vereinfachte Nährwertkennzeichnungssystem zu verwenden?

17

Welches in der EU zulässige und praktizierte „Front-of-Pack“-Kennzeichnungssystem hat auf Basis des Vergleichs des Max-Rubner-Instituts nach Einschätzung der Bundesregierung am besten abgeschnitten, und stimmt die Bundesregierung der Einschätzung des Max-Rubner-Instituts zu, eines der beurteilten Kennzeichnungssysteme in Deutschland einzuführen, sei besser als der derzeitige Zustand, kein solches Kennzeichnungsystem zu haben (vgl. www.mri.bund.de/de/presse/pressemitteilungen/presse-einzelansicht/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=292&cHash=71650cd9503afd9591c5c1b413ed45f3)?

18

Wie bewertet die Bundesregierung das fünfstufige Kennzeichnungssystem Nutri-Score als Orientierung für die Käufer verpackter Lebensmittel vor dem Hintergrund, dass dieses bereits in mehreren europäischen Ländern verwendet wird und seit 2019 von mindestens zwei Lebensmittelherstellern auch auf Produkten in Deutschland verwendet wird?

19

Mit welcher Begründung lehnt die Bundesregierung die Zulassung des besten der vom Max-Rubner-Institut getesteten Kennzeichnungssysteme als Interimslösung zur freiwilligen Anwendung ab?

20

Wie gedenkt die Bundesregierung der Verpflichtung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD nachzukommen, bis zum Sommer 2019 ein Kennzeichnungssystem vorzulegen, wenn sie andererseits entscheidet, dass ein eigenes nationales System erarbeitet werden soll, das laut Einschätzung des Max-Rubner-Berichts mehrere Jahre in der Entwicklung benötigen wird (vgl. www.mri.bund.de/fileadmin/MRI/News/Dateien/MRI-Bericht-Naehrwertkennzeichnungs-Modelle.pdf; S. 81)?

21

An welchem Termin wird die Bundesregierung das vereinfachte Nährwertkennzeichnungssystem vorstellen, das laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bis zum Sommer 2019 eingeführt werden soll?

22

Wird das von der Bundesregierung angekündigte vereinfachte Nährwertkennzeichnungssystem die Hersteller verpackter Lebensmittel dazu verpflichten, den Gehalt von Zucker, Salz und Fett in leicht verständlicher Form, zum Beispiel in Ampelform, auf der Vorderseite der Verpackung und einheitlich bezogen auf 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter anzugeben? Wenn nein, warum nicht?

23

Werden für die Entwicklung des vereinfachten Kennzeichnungssystems externe Beratungsunternehmen beauftragt? Wenn ja, welche Unternehmen werden beauftragt (bitte Namen der Unternehmen und Kosten für die Beratung in Euro inklusive Mehrwertsteuer nach Jahren auflisten)?

24

Werden an der Entwicklung des neuen vereinfachten Nährwertkennzeichnungsystems neben dem Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel (Max-Rubner-Institut) sonstige Unternehmen, Verbände und Organisationen beteiligt? Wenn ja, welche, und in welcher Form (zum Beispiel durch schriftliche Stellungnahme, Gespräch mit Vertretern der Bundesregierung etc.; bitte nach Datum, Organisation und Form der Beteiligung aufschlüsseln)?

25

In welcher Form wird insbesondere die Wissenschaft, außer durch das Max-Rubner-Institut, an der Entscheidung über ein neues Nährwertkennzeichnungsystem und gegebenenfalls an der Entwicklung eines neuen Systems beteiligt?

26

Warum will die Bundesregierung ein weiteres, nationales „Front-of-Pack“ (FOP)-Kennzeichnungssystem erarbeiten lassen, anstatt sich für die Erarbeitung einer verbindlichen FOP-Nährwertkennzeichnung als Weiterentwicklung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung einzusetzen?

27

Hat der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) nach Kenntnis der Bundesregierung seine eigenen Verhaltensregeln bis zum Frühjahr 2019 angepasst, wie es in der Nationalen Reduktionsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten angekündigt wurde (siehe S. 20), und welche Änderungen ergaben sich nach Auffassung der Bundesregierung in Bezug auf an Kinder und Jugendliche gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Gehalt an Zucker, Fetten und Salz?

28

Wird die Bundesregierung sich für ein gesetzliches Verbot für an Kinder und Jugendliche gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel einsetzen, wie es zum Beispiel von der Deutschen Adipositas-Gesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte und dem AOK-Bundesverband und der Deutschen Allianz Nichtübertragbarer Krankheiten gefordert wird (vgl. www.dgkj.de/fileadmin/user_upload/Meldungen_2019/1902_PI_Reduktionsstrategie.pdf; www.dank-allianz.de/nachricht/282.html)? Wenn ja, welche Maßnahmen sollen bis wann umgesetzt werden? Wenn nein, warum nicht?

29

Welche konkreten Teilnehmer der Runden Tische haben signalisiert, Beiträge zum Maßnahmenpaket „Ernährungsaufklärung/Ernährungskompetenz bei Kindern und Jugendlichen“ beisteuern zu wollen (bitte tabellarisch Namen der Organisation und wenn bereits bekannt auch Form und Inhalt des Beitrags nennen) (vgl. Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten; S. 20)?

30

In welcher Form, wie häufig und durch welche Organisation soll das regelmäßige Monitoring durchgeführt werden, das als Teil des Maßnahmenpakets „Ernährungsaufklärung/Ernährungskompetenz bei Kindern und Jugendlichen“ angekündigt wird (vgl. Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten; S. 20)?

31

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der angekündigte „Ernährungsführerschein“ oder ein ähnliches Bildungsformat zur Förderung der Ernährungskompetenz bundesweit zum Einsatz kommt? Soll es nach Planung der Bundesregierung ein verpflichtendes oder freiwilliges Bildungsprogramm werden (vgl. Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten; S. 20)?

32

Welche Organisation wird die neuen Bildungsformate zur Förderung der Ernährungskompetenz in weiterführenden Schulen entwickeln? Sollen diese nach Auffassung der Bundesregierung verpflichtend oder freiwillig sein (vgl. Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten; S. 20)?

33

Bis zu welchem Datum soll die neue Plattform für den Austausch von Erfahrungen und Informationen von Beratungs- und Aufklärungsinitiativen eingerichtet werden, und wird diese der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich sein (vgl. Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten; S. 20)?

34

Wie und wann werden Ernährungskonzepte, die unter anderem gesundes Essen in Kita und Schule (zuckerfreie Schulmilche, Wasserspender, Verzicht auf Softdrinks), Bewegungskonzepte, Schulgärten, Kochkurse u. v. m. vorsehen, umgesetzt, und welche finanziellen Mittel stehen dafür zur Verfügung?

35

Wann wird die Bundesregierung mit der „ziel- und altersgruppengerechten“ Aufklärungskampagne starten, die in der Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten angekündigt wurde, mit welchem Budget rechnet die Bundesregierung, und welche konkreten Inhalte wird die Kampagne haben?

36

Sind für die „ziel- und altersgruppengerechten Aufklärungskampagne“, die in der Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten angekündigt wurde, externe Beratungsunternehmen oder Organisationen beauftragt? Wenn ja, welche?

37

Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass Schulen und Kitas werbefreie Räume bleiben, wenn Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft dort „Aufklärungskampagnen“ zur gesunden Ernährung durchführen dürfen?

38

Welchen konkreten EU-Grenzwert für trans-Fettsäuren strebt die Bundesregierung an (vgl. Ankündigung in der nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten, S. 22 f.)?

39

Plant die Bundesregierung die Ausweitung der Reduktionsmaßnahmen von Zucker, Fetten und Salz auf den Bereich der Außer-Haus-Verpflegung inklusive Fast Food? Wenn ja, zu welchem Datum, und wird auch hier wieder auf freiwillige Prozess- und Zielvereinbarungen mit den Anbietern gesetzt? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. Mai 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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