Entwicklung des Medianeinkommens nach Berufshauptgruppen in Niedersachsen
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Sebastian Münzenmaier, Uwe Witt, Martin Sichert und der Fraktion der AfD
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das mittlere bundesdeutsche Bruttomonatsentgelt (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten lag zum Stichtag 31. Dezember 2017 bei 3 209 Euro. Differenziert nach dem jeweiligen Anforderungsniveau, lag das Einkommen bei den Helfern bei 2 177 Euro, bei den Fachkräften bei 2 965 Euro, bei den Spezialisten bei 4 210 Euro und bei den Experten bei 5 302 Euro. Die Differenz zwischen dem niedrigsten Anforderungsniveau Helfer und dem höchsten Anforderungsniveau Experte beträgt 3 125 Euro, was demnach fast dem Zweieinhalbfachen (Faktor 2,44) entspricht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8077, Antwort zu Frage 1 u. Tabelle 1).
Insgesamt beziehen laut Bundesregierung in den neuen Bundesländern 66 Prozent und in den alten Bundesländern 46 Prozent der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ein Entgelt unter dem Bundesmedian von 3 209 Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8077, Antwort zu Frage 19). In Niedersachsen wird aktuell ein Medianeinkommen von 3 087 Euro erzielt. Damit liegt Niedersachsen 122 Euro bzw. 3,8 Prozent hinter dem bundesweiten Median und 532 Euro bzw. 15 Prozent unter dem Medianentgelt von Hamburg (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8077, Tabelle 2).
Fragen und Antworten3
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianeinkommen der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten für die nachfolgenden Berufshauptgruppen (Klassifikation der Berufe – KldB – 2010, 2-Steller) in den Jahren 2010 bis 2018 in Niedersachsen jeweils entwickelt: a) Land-, Tier- und Forstwirtschaftsberufe b) Gartenbauberufe und Floristik c) Rohstoffgewinnung und -aufbereitung, Glas- und Keramikherstellung und -verarbeitung d) Kunststoffherstellung und -verarbeitung, Holzbe- und -verarbeitung e) Papier- und Druckberufe, technische Mediengestaltung f) Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe g) Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe h) Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe i) Technische Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Produktionssteuerungsberufe j) Textil- und Lederberufe k) Lebensmittelherstellung und -verarbeitung l) Bauplanungs-, Architektur- und Vermessungsberufe m) Hoch- und Tiefbauberufe n) (Innen-)Ausbauberufe o) Gebäude- und versorgungstechnische Berufe p) Mathematik-, Biologie-, Chemie- und Physikberufe q) Geologie-, Geografie- und Umweltschutzberufe r) Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufe s) Verkehrs- und Logistikberufe (außer Fahrzeugführung) t) Führer/innen von Fahrzeug- und Transportgeräten u) Schutz-, Sicherheits- und Überwachungsberufe v) Reinigungsberufe w) Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe x) Verkaufsberufe y) Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe z) Berufe in Unternehmensführung und -organisation aa) Berufe in Finanzdienstleistungen, Rechnungswesen und Steuerberatung bb) Berufe in Recht und Verwaltung cc) Medizinische Gesundheitsberufe dd) Nichtmedizinische Gesundheits-, Körperpflege- und Wellnessberufe, Medizintechnik ee) Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie ff) Lehrende und ausbildende Berufe gg) Sprach-, literatur-, geistes-, gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftliche Berufe hh) Werbung, Marketing, kaufmännische und redaktionelle Medienberufe ii) Produktdesign und kunsthandwerkliche Berufe, bildende Kunst, Musikinstrumentenbau jj) Darstellende und unterhaltende Berufe (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten ausweisen, die Berufshauptgruppen nach dem niedrigsten Medianeinkommen des Jahres 2010 aufsteigend sortieren und die relative Veränderung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr sowie die relative Veränderung über den gesamten Zeitraum ausweisen)?
Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Als Grundlage für die Beantwortung der Fragen wird das Merkmal „Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) herangezogen. Auswertungen liegen bis zum Jahr 2017 vor. Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben über das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich immer auf einen spezifischen Beschäftigungszeitraum, der das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf einen einheitlichen Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 50-Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann approximativ der Median ermittelt werden. Die Auswertungen sind auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten (Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Auf diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind. Eine vergleichbare Berichterstattung nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) ist erst ab dem Jahr 2012 möglich.
Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten (Fallzahl) ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen und Lagemaßen eingeschränkt. Dies gilt auch für die approximativ ermittelten Medianentgelte. Deshalb werden von der Statistik der BA keine Daten zu Entgeltverteilungen und Medianentgelten für Regionen bzw. für Merkmalskombinationen mit weniger als 1 000 Beschäftigten veröffentlicht. Die erfragte Differenzierung der Medianentgelte nach Kreisen und kreisfreien Städte ist aus diesem Grund nicht möglich. Die Höhe der Mindestfallzahl für Auswertungen von Entgelten wird derzeit von der Statistik der BA überprüft.
Der Median der Bruttoarbeitsentgelte aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe in Niedersachsen ist von 2 783 Euro im Jahr 2012 auf 3 087 Euro im Jahr 2017 gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von 10,9 Prozent. Das höchste Medianentgelt wurde im Jahr 2017 in der Berufshauptgruppe 43 „Informatik- und andere IKT-Berufe“ (KldB 2010) gezahlt; so betrug der Median der Bruttoarbeitsentgelte 4 562 Euro und ist im Zeitraum von 2012 bis 2017 um 9,5 Prozent gestiegen. In der Berufshauptgruppe 54 „Reinigungsberufe“ wurde das niedrigste Medianentgelt gezahlt. Im Jahr 2017 betrug der Median der Bruttoarbeitsentgelte bei Reinigungsberufen 1 869 Euro und ist zwischen 2012 und 2017 um 15,3 Prozent angestiegen.
Weitere Ergebnisse können den Tabellen 1 bis 25* im Anhang entnommen werden.
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in Niedersachsen in den Jahren 2010 bis 2018 jeweils die Anzahl sowie der relative Anteil der sozialversicherungspflichtigen beschäftigten a) Männer b) Frauen c) Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit d) Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit e) Personen mit Staatsangehörigkeit aus dem EU-Ausland f) Personen mit Staatsangehörigkeit aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Niedersachsen (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten getrennt ausweisen und die relative Veränderung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr sowie die relative Veränderung über den gesamten Zeitraum angeben)?
Nach Angaben der Statistik der BA ist die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Niedersachsen von 2,48 Millionen im Juni 2010 auf 2,96 Millionen im Juni 2018 gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von 19,3 Prozent. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen stieg in diesem Zeitraum um 21,4 Prozent von 1,11 Millionen auf 1,35 Millionen Frauen an, die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Männer um 17,5 Prozent von 1,36 Millionen auf 1,60 Millionen Männer. Der Anteil der Frauen an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Niedersachsen ist im Zeitraum von 2010 bis 2018 von 44,9 Prozent auf 45,8 Prozent leicht gestiegen.
Weitere Ergebnisse können den Tabellen 26 und 27* im Anhang entnommen werden.
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in Niedersachsen in den Jahren 2010 bis 2018 jeweils die Anzahl sowie der relative Anteil der ausschließlich geringfügig beschäftigten a) Männer b) Frauen c) Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit d) Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit e) Personen mit Staatsangehörigkeit aus dem EU-Ausland f) Personen mit Staatsangehörigkeit aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten an allen ausschließlich geringfügig Beschäftigten in Niedersachsen (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten getrennt ausweisen und die relative Veränderung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr sowie die relative Veränderung über den gesamten Zeitraum angeben)?
Nach Angaben der Statistik der BA ist die Gesamtzahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten in Niedersachsen von 562 000 im Juni 2010 auf 531 000 im Juni 2018 gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von 5,4 Prozent. Die Anzahl der ausschließlich geringfügig beschäftigten Frauen sank in diesem Zeitraum um 13 Prozent von 378 000 auf 329 000 Frauen, während die Zahl der ausschließlich geringfügig beschäftigten Männer um 10,2 Prozent von 183 000 auf 202 000 Männer zunahm. Der Anteil der Frauen an allen ausschließlich geringfügig Beschäftigten in Niedersachsen ist im Zeitraum von 2010 bis 2018 von 67,4 Prozent auf 62 Prozent zurückgegangen.
Weitere Ergebnisse können den Tabellen 28 und 29* im Anhang entnommen werden.