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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Transparenz bei Kontrollen in der deutschen Fischerei

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

04.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1060504.06.2019

Transparenz bei Kontrollen in der deutschen Fischerei

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit der 2013 reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU wurde unter anderem das Rückwurfgebot durch ein Rückwurfverbot – die Anlandeverpflichtung – ersetzt. Damit müssen nun alle Fische, für die Fangbegrenzungen oder Mindestreferenzgrößen existieren, an Land gebracht werden. Das gilt auch für untermaßige Fische. Dies soll als Anreiz für selektivere Fanggeräte wirken, die den ungewollten Beifang vermeiden. Die Anlandeverpflichtung wurde stufenweise eingeführt. Sie gilt in der Ostsee schon seit 2017 und trat EU-weit, und somit auch für die gesamte deutsche Fischerei, am 1. Januar 2019 vollständig in Kraft. Der Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei der EU (STECF) verwies 2018 darauf, dass die Anlandeverpflichtung noch immer nicht ausreichend kontrolliert wird (STECF 2018). Einige Mitgliedstaaten der EU reduzierten sogar den Kontrollaufwand auf See (STECF 2018). Mangelhafte Kontrollen sind jedoch Einfallstor für illegale Rückwürfe. Dänemark z. B. veröffentlicht jährliche Berichte über den allgemeinen Kontrollaufwand in der dänischen Fischerei. In Deutschland ist dieser Vorgang bisher noch keine Praxis. Nach Ansicht der Fragestellenden ist somit der tatsächlich geleistete Kontrollaufwand in der deutschen Fischerei für die Öffentlichkeit weiterhin verborgen.

Eine Möglichkeit zur verbesserten Kontrolle der Anlandeverpflichtung bietet nach Ansicht der Fragesteller der Einsatz von elektronischen Fernüberwachungssystemen. Dazu gehört die Anbringung von Kameras und Sensoren an Bord der Fischereifahrzeuge. Daraus resultieren auch Fragen in Hinblick auf Persönlichkeits- und Datenschutzrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Fischereifahrzeugen. Kanada (Stanley et al., 2011), Australien (Evan und Moloney, 2011) und die USA (IFOMC, 2018) haben diese Fernüberwachungssysteme in ihren Fischereifahrzeugen bereits implementiert. Deutschland steht der Einführung von elektronischen Fernüberwachungssystemen in der Fischerei jedoch noch skeptisch gegenüber (vgl. Antwort zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union in der Bundesrepublik Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 18/10814 sowie Antwort zu den Fragen 12 und 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 18/12096).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Berichte über den jährlichen Kontrollaufwand in der deutschen Fischerei erstellt (wenn ja, bitte die Ergebnisse der Berichte für die Jahre 2016, 2017 bis 2018 auflisten)? Wenn nein, auf welche Weise wird überprüft, wie hoch der jährliche Kontrollaufwand in der deutschen Fischerei ist?

2

Wenn Berichte über den jährlichen Kontrollaufwand in der deutschen Fischerei erstellt werden,

a) warum werden diese nicht veröffentlicht (bitte unter Ausführung der erfolgten Interessensabwägungen begründen), und

b) welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus diesen Berichten?

3

Wie viele deutsche Fangfahrten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 (bitte nach Seegebiet auflisten)?

4

Wie viele Seekontrollen deutscher Fischereifahrzeuge haben nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Behörden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte nach aktiver und passiver Fischerei und Fanggebieten einzeln auflisten)?

5

Wie viel Prozent der deutschen Fangfahrten pro Jahr wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Seekontrollen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 abgedeckt, und wie viele und welche Verstöße wurden dabei festgestellt (bitte nach aktiver und passiver Fischerei und Fanggebieten auflisten)?

6

Wie viele Fangfahrten der deutschen Fischerei wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 von deutschen Fischereibeobachterinnen und Fischereibeobachtern begleitet und analysiert?

7

Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus den Seekontrollen deutscher Fischereifahrzeuge? Wie wird die Wirksamkeit der Kontrollen eingeschätzt?

8

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der Anlandekontrollen in den deutschen Häfen im Verhältnis zu den Gesamtanlandungen in den Jahren 2016, 2017 und 2018, und welche Ergebnisse hatten diese (bitte getrennt nach Art der Fischerei, Zielart und Schiffsgröße auflisten)?

9

Wie viele Fangfahrten der deutschen Fischerei wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Kontrolle des Anlandegebotes in den Jahren 2016, 2017 und 2018 (Nordsee und Ostsee) durch die deutsche Fischereiaufsicht mit welchem Ergebnis kontrolliert? Welche Kontrollmaßnahmen wurden im Einzelnen durchgeführt (bitte erläutern)?

10

Wie hoch ist der prozentuale Anteil der kontrollierten Fangfahrten im Verhältnis zu der Gesamtanzahl der Fangfahrten der deutschen Fischerei in der Nord- und Ostsee in den Jahren 2016, 2017 und 2018 (bitte nach Seegebieten aufschlüsseln)?

11

Wie viele und welche Fälle von mutmaßlichen Verstößen gegen die Anlandeverpflichtung und weiteren fischereirechtlichen Regelungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Fischereiinspektionen bei Seekontrollen im Jahr 2016, 2017 und 2018 in Nord- und Ostsee festgestellt (bitte die Art von Verstößen und die Anzahl nach Nord- und Ostsee tabellarisch auflisten)? An wen wurden diese Verstöße gemeldet (bitte die entsprechenden Behörden auflisten)? Wie wurden diese Verstöße geahndet (bitte die Maßnahmen auflisten)?

12

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Anlandeverpflichtung vollständig umgesetzt wird?

13

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass Kanada, Australien und die USA die elektronische Fernüberwachung mit Kamerasystemen als einen effektiven Weg einschätzen, um das Rückwurfverbot auf See zu kontrollieren?

14

Welche Kontrollstrategie verfolgt die Bundesregierung, um das Rückwurfverbot auf See konsequent zu kontrollieren (bitte begründen)? Warum kommen die international erprobten Systeme bisher nicht zum Einsatz (bitte begründen), bzw. wann werden sie eingesetzt?

Berlin, den 23. Mai 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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