[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
18. Juni 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11049
19. Wahlperiode 21.06.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/10652 –
Stand der Stellungnahme zum 22. Hauptgutachten der Monopolkommission
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Antwort vom 10. September 2018 auf die Kleine Anfrage der FDP-
Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/4205 bezüglich des 22. Hauptgutachtens
der Monopolkommission hat die Bundesregierung darauf verwiesen, dass die
Analysen und Empfehlungen des Hauptgutachtens von der Bundesregierung
noch geprüft würden. Nach einer zum Zeitpunkt der Antwort noch ausstehenden
Anhörung der betroffenen Verbände sowie Stellungnahmen der Verbände und
Länderwirtschaftsministerien plante das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWi), eine Stellungnahme der Bundesregierung mit den Ressorts
abzustimmen und die Stellungnahme den gesetzgebenden Körperschaften
zuzuleiten.
Das Gutachten der Monopolkommission ist mittlerweile elf Monate alt und auch
die Anfrage der FDP-Fraktion liegt über acht Monate zurück. Es stellt sich die
Frage, wie der Fortschritt der Prüfung durch die Bundesregierung ist und wie
sie mit dem Gutachten verfahren wird.
1. Gibt es einen Fortschritt bei der Prüfung der Analysen und Empfehlungen
des 22. Hauptgutachtens der Monopolkommission durch die
Bundesregierung?
a) Wenn ja, welchen?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Die gründliche Prüfung des 22. Hauptgutachtens der Monopolkommission durch
die Bundesregierung dauert an. In diesem Kontext sind auch aktuelle
Gesetzgebungsarbeiten zu berücksichtigen, die noch nicht abgeschlossen sind.
2. Welche Verbände und welche Länderwirtschaftsministerien haben
Stellungnahmen abgegeben?
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie liegen zum 22.
Hauptgutachten der Monopolkommission schriftliche Stellungnahmen von folgenden
Verbänden vor:
ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
B.A.H – Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V.
BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
BPI – Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V.
BVI – Bundesverband Investment und Asset Management e. V.
BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband
Deutschlands e. V.
DFB – Deutscher Fussball-Bund e. V.
Die Familienunternehmer e. V.
DJV – Deutscher Journalisten-Verband e. V.
eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.
Markenverband e. V.
PHAGRO – Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V.
VAUNET – Verband Privater Medien e. V.
VdF – Verband der Filmverleiher e. V.
ZAW – Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V.
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie liegen keine schriftlichen
Stellungnahmen von Landeswirtschaftsministerien vor.
3. Welche Ergebnisse haben die Stellungnahmen der Verbände und
Länderwirtschaftsministerien erbracht?
Die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorliegenden
schriftlichen Stellungnahmen fließen in die Stellungnahme der Bundesregierung zum
22. Hauptgutachten der Monopolkommission ein und werden auch im Rahmen
laufender Gesetzgebungsarbeiten berücksichtigt.
4. Hat die geplante Anhörung des BMWi im Oktober 2018 stattgefunden?
Ja, am 19. Oktober 2018 fand im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
eine Verbändeanhörung zum 22. Hauptgutachten der Monopolkommission statt.
5. Welche Verbände haben an der Anhörung des BMWi teilgenommen?
Für die Anhörung am 19. Oktober 2018 gingen beim Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie von folgenden Verbänden Anmeldungen ein:
ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
B.A.H – Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V.
BdB – Bundesverband deutscher Banken e. V.
BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
BDZV – Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V.
bevh – Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V.
bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und
neue Medien e. V.
BPI – Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V.
BTW – Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e. V.
BVI – Bundesverband Investment und Asset Management e. V.
BVK – Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e. V.
BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband
Deutschlands e. V.
Die Familienunternehmer e. V.
eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.
HDE – Handelsverband Deutschland e. V.
Markenverband e. V.
PHAGRO – Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V.
VAUNET – Verband Privater Medien e. V.
VDB – Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e. V.
VdF – Verband der Filmverleiher e. V.
VÖB – Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V.
ZAW – Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V.
ZGV e. V. – Der Mittelstandsverbund.
6. Welche Ergebnisse hat die Anhörung des BMWi ergeben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Mündliche Stellungnahmen von
Verbänden werden ebenso berücksichtigt wie schriftliche Stellungnahmen.
7. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zum jetzigen
Zeitpunkt im Hinblick auf die Erkenntnisse und Vorschläge des 22. Berichts der
Monopolkommission?
Infolge der andauernden Prüfung des 22. Hauptgutachtens durch die
Bundesregierung können die darin enthaltenen Erkenntnisse und Vorschläge noch nicht
abschließend bewertet werden.
8. Wie wird die Bundesregierung nach heutigem Stand mit dem Bericht der
Monopolkommission verfahren?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der FDP „22. Bericht der Monopolkommission“ auf Bundestagsdrucksache
19/4205 verwiesen.
Nach abgeschlossener Prüfung wird das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie mit den Bundesressorts eine Stellungnahme zum 22. Hauptgutachten der
Monopolkommission abstimmen. Die Stellungnahme der Bundesregierung wird
nach deren Beschluss den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet.
9. Stimmt die Bundesregierung nach heutigem Stand den Vorschlägen der
Monopolkommission zu?
10. Welche Maßnahmen und Vorschläge plant sie nach heutigem Stand
umzusetzen?
11. Welche Maßnahmen und Vorschläge plant sie nach heutigem Stand nicht
umzusetzen?
12. Wie sieht der derzeitige Umsetzungsstand der Vorschläge der Experten der
Monopolkommission in Deutschland aus?
Es wird jeweils auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
13. Wo sieht die Bundesregierung nach heutigem Stand wettbewerbsrechtlichen
Handlungs- oder Regelungsbedarf?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat verschiedene
Anpassungsbedarfe des nationalen Wettbewerbsrechts identifiziert. Diese beinhalten
unter anderem eine Weiterentwicklung der Missbrauchsaufsicht im Hinblick auf
die Tätigkeit von Plattform- und Digitalunternehmen, eine verbesserte
Fokussierung der Fusionskontrolle sowie die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird vor diesem Hintergrund
im Laufe des Jahres 2019 einen Entwurf für eine 10. Novelle des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen vorlegen.
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