Bürokratieabbau im Steuerrecht
der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Jürgen Martens, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Ausmaß an bürokratischen Hemmnissen zählt zu den ausschlaggebenden Standortnachteilen Deutschlands. Inländische Unternehmen wie ausländische Investoren leiden unter einer Vielzahl an Genehmigungen, Statistikpflichten und behördlichen Verfahren. Wie jüngst der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, feststellte, liegen mehr als 43 Prozent der Gesamtheit der bürokratischen Belastungen in der Steuerbürokratie (vgl. „Bürokratieabbau. Warum sich Peter Altmaier von Olaf Scholz im Stich gelassen fühlt“, in: Handelsblatt vom 9. April 2019).
Während das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz bereits mehrmals von der Bundesregierung verschoben wurde (vgl. „Erhards Erben“, in: WirtschaftsWoche vom 24. Mai 2019; siehe auch: „Bürokratiekosten sollen sinken“, in: DIE WELT vom 18. Mai 2019), wurde im Mai 2019 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Eckpunktepapier zum Dritten Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. Das Bundesministerium der Finanzen hat sich bislang nicht geäußert, verhindert jedoch laut Medienberichten eine Einigung (vgl. „Bürokratieabbau. Warum sich Peter Altmaier von Olaf Scholz im Stich gelassen fühlt“, in: Handelsblatt vom 9. April 2019). Die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag hatte bereits vor der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers einen Antrag zum Bürokratieabbau im Steuerrecht (Bundestagsdrucksache 19/9922) eingebracht.
Ziel des Antrags ist es, dass sich die Unternehmen, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung wieder mehr auf ihre eigentlichen Tätigkeiten konzentrieren können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Inwiefern könnte aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eine Stärkung der verbindlichen Auskunft nach § 89 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO) ausgestaltet werden, damit der Abbau von Bürokratie vorangetrieben wird, wie es im BMWi-Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz III vorgeschlagen wird?
Inwiefern kann aus Sicht des BMWi der Abbau von Bürokratie vorangetrieben werden, indem zur Harmonisierung mit der Buchführungsgrenze der Abgabenordnung kurzfristig die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerungsgrenze auf 600 000 Euro angehoben wird, wie es im BMWi-Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz III vorgeschlagen wird?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die entlastende Wirkung, die durch eine kurzfristige Anhebung der umsatzsteuerlichen Ist-Besteuerungsgrenze auf 600 000 Euro in den nächsten fünf Jahren entstehen könnte, ab dem Jahr 2020 (bitte nach Jahr und Höhe der entlastenden Wirkung in Euro sortieren und auf die jeweiligen Normadressaten aufschlüsseln)?
Inwiefern kann aus Sicht des BMWi der Abbau von Bürokratie vorangetrieben werden, indem die Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) auf Anschaffungskosten bis zu einem Betrag von 1 000 Euro angehoben wird, wie es im BMWi-Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz III vorgeschlagen wird?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die entlastende Wirkung, die durch eine Anhebung der Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) auf Anschaffungskosten bis zu einem Betrag von 1 000 Euro in den nächsten fünf Jahren entstehen könnte, ab dem Jahr 2020 (bitte nach Jahr und Höhe der entlastenden Wirkung in Euro sortieren und auf die jeweiligen Normadressaten aufschlüsseln)?
Inwiefern kann aus Sicht des BMWi der Abbau von Bürokratie vorangetrieben werden, indem eine objekt- bzw. sachbezogene Freigrenze für betriebliche Geschenkaufwendungen eingeführt wird, wie es im BMWi-Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz III vorgeschlagen wird?
Welche Vorteile für den Bürokratieabbau sieht das BMWi darin, den Betriebsausgabenabzug für betrieblich veranlasste Sachzuwendungen durch eine Umwandlung der derzeitigen jahres- und empfängerbezogenen Freigrenze (35-Euro-Schwelle) in eine objektbezogene Freigrenze umzusetzen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die hierdurch entstehende entlastende Wirkung für die nächsten fünf Jahre ab dem Jahr 2020 (bitte nach Jahr und Höhe der entlastenden Wirkung in Euro sortieren und auf die jeweiligen Normadressaten aufschlüsseln)?
Inwiefern kann aus Sicht des BMWi der Abbau von Bürokratie vorangetrieben werden, indem die Meldefristen der Zusammenfassenden Meldung (ZM) und der Umsatzsteuer-Voranmeldung (und ggf. der Intrastat-Meldung) vereinheitlicht werden, wie es im BMWi-Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz III vorgeschlagen wird (bitte in der Antwort die wesentlichen Ergebnisse des vom Statistischen Bundesamt betreuten Projekts „Meldefristen umsatzsteuerpflichtiger Unternehmen“ mit einbeziehen)?
Welche Vorteile für den Bürokratieabbau sieht das BMWi darin, die Grenzwerte für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung anzuheben und hierdurch die Häufigkeit der Abgabe der Anmeldung zu reduzieren?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die entlastende Wirkung, die durch eine Harmonisierung der Meldefristen der Zusammenfassenden Meldung (ZM) und der Umsatzsteuer-Voranmeldung (und ggf. der Intrastat-Meldung) in den nächsten fünf Jahren entstehen könnte (bitte nach Jahr und Höhe der entlastenden Wirkung in Euro sortieren und auf die jeweiligen Normadressaten aufschlüsseln)?
Inwiefern kann aus Sicht des BMWi der Abbau von Bürokratie vorangetrieben werden, indem die Abfrage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern rechtssicher und vollelektronisch ermöglicht wird, wie es im BMWi-Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz III vorgeschlagen wird?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die entlastende Wirkung, die durch eine rechtssichere und vollelektronische Abfrage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern in den nächsten fünf Jahren entstehen könnte (bitte nach Jahr und Höhe der entlastenden Wirkung in Euro sortieren und auf die jeweiligen Normadressaten aufschlüsseln)?
Inwiefern könnte aus Sicht des BMWi ein Verrechnungsmodell bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ausgestaltet werden, damit der Abbau von Bürokratie vorangetrieben wird, wie es BMWi-Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz III vorgeschlagen wird?
Inwiefern kann aus Sicht des BMWi der Abbau von Bürokratie vorangetrieben werden, indem steuerpflichtige Rentner, die ausschließlich Renteneinkünfte beziehen, keine Steuererklärung mehr abgeben müssen, da in diesen Fällen, die dem Finanzamt bekannten Daten für die Steuerfestsetzung verwendet werden, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die hierdurch entstehende entlastende Wirkung für die nächsten fünf Jahre (bitte nach Jahr und Höhe der entlastenden Wirkung in Euro sortieren und auf die jeweiligen Normadressaten aufschlüsseln)?
Inwiefern kann aus Sicht des BMWi der Abbau von Bürokratie vorangetrieben werden, indem die Kleinbetragsgrenze gemäß § 33 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), bis zu der die Pflichtangaben für Rechnungen reduziert sind, auf 400 Euro angehoben wird, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die hierdurch entstehende entlastende Wirkung für die nächsten fünf Jahre (bitte nach Jahr und Höhe der entlastenden Wirkung in Euro sortieren und auf die jeweiligen Normadressaten aufschlüsseln)?
Inwiefern kann aus Sicht des BMWi der Abbau von Bürokratie vorangetrieben werden, indem nach einer festgeschriebenen Übergangsphase Betriebsprüfungen zeitnah durchgeführt werden und sich gegenwartsnahe Besteuerungszeiträume nach § 4a der Betriebsprüfungsordnung (BPO) an dem Jahr orientieren, in dem die letzte Steuererklärung abgegeben wurde, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die hierdurch entstehende entlastende Wirkung für die nächsten fünf Jahre (bitte nach Jahr und Höhe der entlastenden Wirkung in Euro sortieren und auf die jeweiligen Normadressaten aufschlüsseln)?
Inwiefern kann aus Sicht des BMWi der Abbau von Bürokratie vorangetrieben werden, indem eine Regelung im Einkommensteuerrecht implementiert wird, die bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung den Ansatz der Kaltmiete als Einnahmen – ohne Berücksichtigung umlagefähiger Werbungskosten – vorsieht, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die hierdurch entstehende entlastende Wirkung für die nächsten fünf Jahre (bitte nach Jahr und Höhe der entlastenden Wirkung in Euro sortieren und auf die jeweiligen Normadressaten aufschlüsseln)?
Inwiefern kann aus Sicht des BMWi der Abbau von Bürokratie vorangetrieben werden, indem den Steuerpflichtigen bzw. der Geschäftsführung eines Unternehmens die Möglichkeit eingeräumt wird, eine vom Steuerberater oder der Steuerabteilung ihres Unternehmens erstellte Steuererklärung elektronisch freizuzeichnen bzw. freizugeben, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die hierdurch entstehende entlastende Wirkung für die nächsten fünf Jahre (bitte nach Jahr und Höhe der entlastenden Wirkung in Euro sortieren und auf die jeweiligen Normadressaten aufschlüsseln)?
Inwiefern kann aus Sicht des BMWi der Abbau von Bürokratie vorangetrieben werden, indem das Mitteilungsverfahren in Erbschaftsteuersachen stärker beim Bundeszentralamt für Steuern behandelt wird, damit Unternehmen für Erbschaftsteueranzeigen nach § 33 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) nicht mehr aufwändig das jeweils zuständige Erbschaftsteuer-Finanzamt ermitteln müssen (bitte in der Antwort einbeziehen, dass das Bundeszentralamt für Steuern aus Sicht der Fragesteller zur Erledigung des hierdurch entstehenden erhöhten Sachaufwandes entsprechend personell gestärkt werden muss und dass ein automatisiertes Verfahren entwickelt wird, das es der Finanzverwaltung ermöglicht, die Erbschaftsteueranzeigen nach § 33 ErbStG weiterzuleiten), und wie hoch schätzt die Bundesregierung die hierdurch entstehende entlastende Wirkung für die nächsten fünf Jahre (bitte nach Jahr und Höhe der entlastenden Wirkung in Euro sortieren und auf die jeweiligen Normadressaten aufschlüsseln)?
Inwiefern kann aus Sicht des BMWi der Abbau von Bürokratie vorangetrieben werden, indem die seit dem Veranlagungszeitraum 2017 gültige Belegvorhalteverpflichtung, die die Belegvorlageverpflichtung abgelöst hat, von der Finanzverwaltung konsequent umgesetzt und um rechtssichere Anweisungen ergänzt wird, damit eine Vielzahl an Rückfragen und Beleganforderungen von bzw. an die Finanzverwaltung vermieden werden, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die hierdurch entstehende entlastende Wirkung für die nächsten fünf Jahre (bitte nach Jahr und Höhe der entlastenden Wirkung in Euro sortieren und auf die jeweiligen Normadressaten aufschlüsseln)?
Inwiefern kann aus Sicht des BMWi der Abbau von Bürokratie vorangetrieben werden, indem Unternehmen, die Einnahmen bis 17 500 Euro nicht überschreiten, von der Verpflichtung, die Anlage Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) abzugeben (dies gilt für alle Unternehmen, die ihren Gewinn vereinfacht durch die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes – EStG – ermitteln dürfen), befreit werden, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die hierdurch entstehende entlastende Wirkung für die nächsten fünf Jahre (bitte nach Jahr und Höhe der entlastenden Wirkung in Euro sortieren und auf die jeweiligen Normadressaten aufschlüsseln)?
Inwiefern setzt sich Bundesregierung dafür ein, dass die von den statistischen Landesämtern erbetenen Daten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, die steuerrechtliche Themenkomplexe betreffen, verringert werden?
Gibt es für diese Maßnahme des Bürokratieabbaus bereits Vorschläge der Bundesregierung?
Inwiefern setzt sich Bundesregierung dafür ein, dass Daten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, die steuerrechtliche Themenkomplexe betreffen und der Finanzverwaltung vorliegen, unter Berücksichtigung des Datenschutzes direkt und aufbereitet an die statistischen Landesämter bzw. das Statistische Bundesamt weitergeleitet werden können, um den Betroffenen bürokratischen Aufwand zu ersparen?
Inwiefern setzt sich Bundesregierung dafür ein, dass zukünftige Gesetzesänderungen, die steuerrechtliche Themenkomplexe betreffen, erst dann in Kraft treten können, wenn die erforderliche IT-Infrastruktur in der Praxis der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft vorliegt?