Video-Ident-Verfahren bei Finanzdienstleistungen
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Daniela Kluckert, Markus Herbrand, Katrin Hessel, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Jürgen Martens, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Jimmy Schulz, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Johannes Vogel (Olpe), Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Jede Person hat eine einmalige und unverwechselbare Identität. Anhand von charakteristischen Eigenschaften – Name und Geburtsdatum, Gesichtsbild oder Fingerabdruck – wird die Identität festgestellt. Mit dem Personalausweis kann jede Person ihre Identität in Deutschland nachweisen. Beim Abschluss einiger Verträge (z. B. Kontoeröffnung) ist der Nachweis der eigenen Identität unerlässlich. Dies gilt auch bei digitalen Geschäftsmodellen. Je nach Sicherheitsanforderungen gibt es unterschiedliche Formen der digitalen Identität. Der deutsche Personalausweis gilt als sichere Form, sich auch virtuell zu identifizieren. Das Video-Ident-Verfahren ist dabei eine Möglichkeit in Deutschland, durch die Identifizierung über den Personalausweis, online Verträge abzuschließen. Der Kunde kann sich per Video-Ident-Verfahren von zu Hause oder unterwegs identifizieren. Dabei wird eine Video-Verbindung zwischen dem Kunden und einem Video-Ident-Dienstleister aufgebaut, währenddessen die Identität des Kunden festgestellt wird.
Diese Art der Online-Identifikation ist in wenigen Minuten erledigt. Die Schnelligkeit ist nach Ansicht der Fragesteller der größte Vorteil gegenüber analogen Verfahren, wo der Vertragsabschluss – zum Beispiel über PostIdent – viele Tage dauern kann.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Video-Ident-Verfahren offiziell nach dem Geldwäschegesetz (GWG) zugelassen. Das GWG verpflichtet Finanzdienstleister, die Identität der Kunden anhand von Ausweisdokumenten zu prüfen, um Geldwäsche und Terrorismus zu bekämpfen sowie Kreditbetrug zu verhindern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Bei welchen Finanzdienstleistungen kommt nach Kenntnis der Bundesregierung das Video-Ident-Verfahren zum Einsatz?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie oft das Video-Ident-Verfahren bisher in Deutschland zum Einsatz kam und wie sich der Einsatz des Video-Ident-Verfahren in den letzten Jahren entwickelt hat (wenn möglich bitte Finanzdienstleistungen gesondert aufführen)?
Teilt die Bundesregierung die Meinung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dass das Video-Ident-Verfahren anfällig für Hackerangriffe sei (vgl. www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/ abzockgefahr-zeigen-sie-nie-ihrenausweis-im-internet-59915814,view= conversionToLogin.bild.html)? Sofern die Bundesregierung die Meinung des BSI teilt, weshalb hält die Bundesregierung das Video-Ident-Verfahren für nicht sicher genug?
Werden beim Video-Ident-Verfahren alle relevanten rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen eingehalten? Wenn ja, welche Motive hatte nach Ansicht der Bundesregierung das BSI, eine öffentliche Warnung gegen das Video-Ident-Verfahren auszusprechen?
Können nach Meinung der Bundesregierung Kunden beim Abschluss von Finanzdienstleistungen auf das Video-Ident-Verfahren vertrauen oder teilt die Bundesregierung die Meinung des BSI, wonach das Video-Ident-Verfahren für den Abschluss von Verträgen nicht zu empfehlen sei (vgl. www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/abzockgefahr-zeigen-sie-nie- ihrenausweis-im-internet-59915814,view=conversionToLogin.bild.html)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die öffentliche Warnung durch das BSI zu einer Unsicherheit bei Kunden sowie Finanzdienstleistern geführt hat, die das Video-Ident-Verfahren einsetzen? Plant die Bundesregierung dahingehend eine öffentliche Klarstellung, ob das Video-Ident-Verfahren sicher ist und weiterhin eingesetzt werden kann?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die in der vom BSI in Auftrag gegebenen „Vito 2“-Studie festgestellten Angriffsmöglichkeiten? Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte vor, dass diese Angriffsmöglichkeiten bereits missbräuchlich bei realen Fällen eingesetzt wurden?
Plant die Bundesregierung oder nachgelagerte Behörden konkrete Regulierungen hinsichtlich des Video-Ident-Verfahrens?
Welche Auswirkungen auf die durch das Video-Ident-Verfahren entstandenen Arbeitsplätze erwartet die Bundesregierung im Zuge der öffentlichen Warnung durch das BSI? Welche Auswirkungen auf die durch das Video-Ident-Verfahren entstandenen Arbeitsplätze erwartet die Bundesregierung aufgrund möglicher Regulierungsvorhaben?
Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass das Video-Ident-Verfahren sich in den letzten Jahren weiterentwickelt hat und dabei, z. B. durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, auch immer sicherer und schneller wird?
Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung derzeit weitere praktikable und weit verbreitete Verfahren der Fernidentifizierung, die die Feststellung der digitalen Identität in Echtzeit – quasi ohne Medienbruch – ermöglichen?
Welche weitere bestehenden Verfahren zur Feststellung der digitalen Identität werden nach Kenntnis der Bundesregierung im europäischen Ausland angewandt? Hat sich die Bundesregierung mit diesen Verfahren beschäftigt, ob diese sicher genug für einen Einsatz in Deutschland bzw. besser geeignet sind als das Video-Ident-Verfahren?
Sind der Bundesregierung Pläne bekannt oder hat sie selbst Initiativen angestoßen, auf europäischer Ebene zu einheitlichen Standards bei der digitalen Identifizierung zu gelangen?
Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass mit dem Ziel die Kapitalmarktunion zu schaffen, ein EU-weites Fernidentifizierungsverfahren wie das Video-Ident-Verfahren, notwendig ist, um grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen zu ermöglichen?
Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung heute durchschnittlich die Identifikation einer Person über das Video-Ident-Verfahren im Vergleich zum analogen häufig eingesetzten PostIdent-Verfahren? Sofern die Bundesregierung das Video-Ident-Verfahren für nicht sicher genug hält, plant die Bundesregierung, andere digitale Identifizierungsverfahren vorzuschreiben?
Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass die Online-Ausweisfunktion des Personalausweiseses (eID-Verfahren) derzeit nur beschränkt eine Alternative zum Video-Ident-Verfahren darstellt, da das eID-Verfahren für Bürger anderer EU-Mitgliedsländer hohe Hürden aufweist, die Verbreitung von eID zu gering ist und Apple-Nutzer durch die geschlossene NFC-Schnittstelle bei iOS-Geräten ausgeschlossen sind? Hat die Bundesregierung Bestrebungen, diese Hindernisse hinsichtlich der eID abzubauen?
Von wie vielen Finanzdienstleistern wird nach Kenntnis der Bundesregierung das eID-Verfahren eingesetzt, und, in Bezug auf die Fragen 1 und 2, bei welchen Finanzdienstleistungen wird das eID-Verfahren wie oft genutzt?
Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele Betrugsversuche während des Video-Ident-Verfahrens erfolgreich festgestellt wurden?
Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele Betrugsversuche während des Video-Ident-Verfahrens nicht festgestellt und erst später bemerkt und aufgeklärt wurden?
Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, wie viele Betrugsversuche weder während des Video-Ident-Verfahrens noch danach festgestellt wurden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, bei welchen Vorgängen (z. B. Kontoeröffnung) Betrugsverfahren beim Video-Ident-Verfahren besonders häufig eingesetzt werden (sofern möglich, bitte Finanzdienstleistungen gesondert ausweisen)?
Wie hoch sind die maximalen sowie die durchschnittlichen Geldbeträge, die bei Betrugsversuchen durch das Video-Ident-Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung festgestellt werden?
Welche Betrugsarten (z. B. Social Engineering, gefälschte Ausweise, gestohlene Ausweise) sind der Bundesregierung bekannt, und wie verteilen sich die Betrugsversuche auf die Betrugsarten?
Hat sich durch die Weiterentwicklung der Video-Ident-Technologie nach Ansicht der Bundesregierung das Betrugspotenzial reduziert, sodass frühere Betrugsversuche heute nicht mehr stattfinden?
Liegen der Bundesregierung zu den Fragen 18 bis 23 Zahlen für analoge Identifizierungsverfahren (z. B. PostIdent oder Identifizierung in der Filiale) vor? Sind die Betrugsfälle beim analogen Verfahren im Vergleich zum Video-Ident-Verfahren signifikant niedriger, sodass die öffentliche Warnung durch das BSI dahingehend gerechtfertigt wäre?
Sind Betrugsfälle beim Video-Ident-Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung auf die verschiedenen Video-Ident-Anbieter in Relation zu ihrer Größe gleich verteilt? Sofern nein, was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe? Sind Betrugsfälle beim Video-Ident-Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung auf die verschiedenen Finanzdienstleister in Relation zu ihrer Größe gleich verteilt oder kommt es bei einzelnen Institutionen zu einer Häufung, weil beispielsweise interne KYC-Prozesse (Know-your-Customer) nicht optimiert sind? Sofern eine Ungleichverteilung besteht, was können nach Ansicht der Bundesregierung weitere Gründe dafür sein?