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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Leerverkaufsverbot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

(insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1096018.06.2019

Leerverkaufsverbot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Wirecard AG ist ein weltweit tätiges Zahlungsdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Deutschland. Die Aktien der Wirecard AG sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel zugelassen und seit September 2018 Bestandteil des DAX. Von Februar bis April 2019 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Leerverkaufsverbot für Wirecard verhängt. Es war das erste Mal, dass die BaFin ein solches Leerverkaufsverbot für die Aktien eines einzelnen Unternehmens ausgesprochen hat.

Die BaFin gab als Begründung an, dass die Preisentwicklung der Wirecard-Aktie (Reduzierung der Marktkapitalisierung um teils etwa 40 Prozent) aufgrund von Medienberichten „eine ernstzunehmende Bedrohung für die Finanzstabilität oder das Marktvertrauen in Deutschland oder in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten“ darstellt (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsrecht/Verfuegung/vf_190218_leerverkaufsmassnahme.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche konkreten Hinweise hatte die Bundesregierung bzw. die BaFin auf Kursmanipulationen bei Wirecard-Aktien im Jahr 2019?

2

Was unterschied die aktuellen Attacken von früheren Shortselling-Angriffen, sodass sich die BaFin zu einem Shortselling-Verbot veranlasst sah?

3

Wann wurde die Bundesregierung bzw. die BaFin erstmalig auf etwaige Kursmanipulationen aufmerksam?

4

Welche Schritte wurden in Folge (vor dem Shortselling-Verbot) unternommen?

5

Was ist der Stand der Untersuchung zur möglichen Kursmanipulation von Wirecard-Aktien?

6

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der BaFin, dass die Entwicklungen bei Wirecard „eine ernstzunehmende Bedrohung für das Marktvertrauen in Deutschland“ dargestellt haben?

7

Hat die Bundesregierung bzw. die BaFin Hinweise darauf, dass Shortseller der Wirecard-Aktie ihre Anteile gestückelt haben, um unter der Meldeschwelle von einem halben Prozent Grundkapital zu bleiben, ab dem Investoren Shortselling-Positionen melden müssen?

8

Liegen der Bundesregierung bzw. der BaFin Kenntnisse vor, die auf eine Verbindung der britischen Zeitung „Financial Times“ zu Shortsellern bzw. Hedgefonds hindeuten?

Wenn ja, welche?

9

Handelte es sich bei den mutmaßlichen Shortsellern 2019 um dieselben Personen bzw. Unternehmen, die bereits in der Vergangenheit gegen Wirecard spekuliert haben?

10

Haben sich Marktakteure aufgrund des Shortselling-Verbots bereits mit Schadenersatzklagen an die Bundesregierung bzw. die BaFin gewandt?

Wenn ja, wie hoch sind die Schadenssummen nach Kenntnis der Bundesregierung?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bzw. die BaFin mit Blick auf Pressemeldungen über mögliche Unregelmäßigkeiten in der Wirecard-Niederlassung in Singapur (www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/wirtschaft_nt/article190889649/Wirecard-Verdacht-strafbarer-Verstoesse-in-Singapur.html)?

12

Welche eigenen Ermittlungen hat die BaFin hinsichtlich des Sachverhalts in Singapur unternommen?

13

Stehen die Bundesregierung bzw. die BaFin zu dem Sachverhalt in Kontakt mit Behörden in Singapur?

Wenn ja, wann erfolgte die Kontaktaufnahme?

Wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Ermittlungsstand der in Singapur ansässigen Behörden zu der Sachlage?

14

Stehen die Bundesregierung bzw. die BaFin zu dem Sachverhalt in Kontakt mit Behörden aus weiteren Ländern?

Wenn ja, mit welchen, und wann erfolgte die Kontaktaufnahme?

Berlin, den 5. Juni 2019

Christian Lindner und Fraktion

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