Übertragung der Verfolgung von Mehrwertsteuerbetrug vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) auf die Europäische Staatsanwaltschaft und Ausschluss von Betrügern von EU-finanzierten öffentlichen Vergaben
der Abgeordneten Gerald Ullrich, Dr. Jürgen Martens, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Olaf in der Beek, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Laut Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (https://eur-lex.europa.eu/eli/ reg/2017/1939/oj?locale=de) wird die Europäische Staatsanwaltschaft, wenn sie ihre Arbeit 2021 aufnehmen wird, für die strafrechtliche Verfolgung von Mehrwertsteuerbetrug ab einer Schadenshöhe von 10 Mio. Euro zuständig sein.
Bisher darf das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bei Mehrwertsteuerbetrug ab einem Euro verwaltungsrechtlich ermitteln. Am 23. Mai 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates („OLAF-Verordnung“) über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des OLAF (COM/2018/0338).
Das Europäische Parlament hat am 16. April 2019 seinen Standpunkt mit Änderungen verabschiedet. Die Verabschiedung des Standpunktes des Rates steht noch aus (https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang= en&reference=2018/0170(COD)).
Die Landesvertretung Nordrhein-Westfalens in Brüssel berichtete (www.mbei. nrw/sites/default/files/asset/document/20190325_staerkung_des_europaeischen_ amtes_fuer_betrugsbekaempfung_olaf_zur_unterstuetzung_der_europaeischen_ staatsanwaltschaft_eusta.pdf), dass die Bundesregierung in der Sitzung der Ratsarbeitsgruppe „Betrugsbekämpfung“ am 11. März 2019 einen Kompromissvorschlag vorlegte, der vorsieht, „dass OLAF in Fällen von Mehrwertsteuerbetrug erst ab einem Schwellenwert in Höhe von 10 Mio. Euro tätig werden soll.“.
Die Ratsarbeitsgruppe Betrugsbekämpfung unter der rumänischen Ratspräsidentschaft unterbreitete dann am 7. Juni 2019 einen Kompromissvorschlag für einen Standpunkt mit Änderungen des Rates (https://data.consilium.europa.eu/ doc/document/ST-10095-2019-ADD-1/en/pdf). Darin schlägt die Ratsarbeitsgruppe Betrugsbekämpfung unter der rumänischen Ratspräsidentschaft vor, dass OLAF beim Verdacht auf Mehrwertsteuerbetrug künftig nur noch verwaltungsrechtlich ermitteln darf, wenn die folgenden Kriterien zeitgleich erfüllt sind:
- Der Schaden beträgt mehr als 10 Mio. Euro.
- Mehr als ein Mitgliedstaat ist betroffen.
- Die Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten liegt vor.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Bekämpfung des Betrugs mit EU-Geldern und der Sonderbericht 01/2019 des Europäischen Rechnungshofs“ auf Bundestagsdrucksache 19/9304 schrieb die Bundesregierung: „Die Bundesregierung hält die […] Regelungen für das von der Kommission eingerichtete Früherkennungs- und Ausschlusssystem EDES für ausreichend […] wobei eine Meldung an EDES […] in das pflichtgemäße Ermessen der jeweiligen Meldestelle fällt. Das gleiche gilt für die Berücksichtigung von Ausschlussentscheidungen der Kommission durch die Mitgliedstaaten. Weitergehende Regelungen wurden vom Rat […] nicht unterstützt, da Skepsis hinsichtlich der Rechtssicherheit und der Effektivität von EDES bestand. In der Praxis unterliegen Ausschlussentscheidungen einem nicht unerheblichen Prozess- und Haftungsrisiko“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Warum hat die Bundesregierung im Rat einen Kompromissvorschlag für einen Standpunkt zur in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 vorgelegt, der OLAF die Befugnis entzieht, bei Mehrwertsteuerbetrug auch bei einer Schadenshöhe von unter 10 Mio. Euro verwaltungsrechtlich zu ermitteln (bitte begründen)?
Erwartet die Bundesregierung eine Verschlechterung der verwaltungsrechtlichen Verfolgbarkeit von Mehrwertsteuerbetrug durch OLAF, falls ihr eigener in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Kompromissvorschlag angenommen wird (bitte begründen)?
Wird die Bundesregierung im Rat einem Standpunkt zur in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 zustimmen, der OLAF nur dann erlaubt, bei Mehrwertsteuerbetrug verwaltungsrechtlich zu ermitteln, wenn mehr als ein Mitgliedstaat betroffen ist (bitte begründen)?
Wird die Bundesregierung im Rat einem Standpunkt zur in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 zustimmen, der OLAF nur mit Einverständnis der betroffenen Mitgliedstaaten erlaubt, verwaltungsrechtlich bei Mehrwertsteuerbetrug zu ermitteln (bitte begründen)?
Erwartet die Bundesregierung eine Verschlechterung der verwaltungsrechtlichen Verfolgbarkeit von Mehrwertsteuerbetrug durch OLAF, falls der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Kompromissvorschlag der Ratsarbeitsgruppe Betrugsbekämpfung unter der Rumänischen Ratspräsidentschaft für einen Standpunkt des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 angenommen wird?
Welche Meinungsverschiedenheiten zwischen welchen Mitgliedstaaten haben bisher eine Einigung im Rat auf einen Standpunkt zur in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 verhindert?
Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Einigung im Rat zu einem Standpunkt zur in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013?
Hat sich die Bundesregierung in Gremien und Formationen des Rats dafür eingesetzt, dass die Europäische Staatsanwaltschaft für die strafrechtliche Verfolgung von Mehrwertsteuerbetrug ab einem Schaden von einem Euro zuständig sein soll (bitte begründen)?
Hat sich die Bundesregierung in Gremien und Formationen des Rats dafür eingesetzt, Mitgliedstaaten zu verpflichten, im europäischen Früherkennungs- und Ausschlusssystem EDES registrierte betrügerische Organisationen und mit ihnen in Verbindung stehende Personen bei aus dem EU- Haushalt finanzierten und von den Mitgliedstaaten durchgeführten öffentlichen Vergaben (geteilte Mittelverwaltung) auszuschließen (bitte begründen)?
a) Wann und in welchen Gremien und Formationen des Rates wurde dieser Aspekt besprochen?
b) Wann hat die Europäische Kommission welche Vorschläge zu diesem Aspekt gemacht?
c) Wie lassen sich nach Ansicht der Bundesregierung die von ihr in ihrer in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Antwort benannten Risiken bezüglich von Rechtssicherheit, Prozessen und Haftung in Zusammenhang mit EDES reduzieren, und welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die Reduktion dieser Risiken voranzutreiben?