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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Übernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

Veröffentlichung von Informationen zur Inanspruchnahme von Härtefallregelungen, Härtefallkonstellationen, Anzahl der Betroffenen, Wechsel der Krankenkasse zur Vermeidung des Zusatzbeitrags, geplante Änderungen zur Zahlung der Zusatzbeiträge von ALG-II-Empfängern

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

06.04.2010

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/110518. 03. 2010

Übernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten Birgitt Bender, Markus Kurth, Fritz Kuhn, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae, Alexander Bonde, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Stephan Kühn, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Gerhard Schick, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit Beginn des Jahres 2010 erheben einige Krankenkassen von ihren Versicherten neben dem regulären Krankenversicherungsbeitrag Zusatzbeiträge. Dies ist laut dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch notwendig, wenn die Krankenkassen mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr auskommen.

Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II (sog. Arbeitslosengeld-II-Bezieher) sind von den durch die Zusatzbeiträge entstehenden Belastungen besonders betroffen. Im Gegensatz zum allgemeinen Krankenkassenbeitrag, den die Bundesagentur für Arbeit übernimmt, müssen die Betroffenen die Zusatzbeiträge selbst tragen. Ohne eine gesetzliche Änderung ist im kommenden Jahr damit zu rechnen, dass alle Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben. Die jetzt von der Bundesregierung vorgegebene Praxis, den Betroffenen für den Fall von Zusatzbeiträgen einen Kassenwechsel zu empfehlen, läuft spätestens dann ins Leere.

Anstatt einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Übernahme der Zusatzbeiträge für alle Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung nach dem SGB II durch den Bund vorsieht, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Zusatzbeiträge einiger Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II. Laut Bundesagentur für Arbeit (Pressemitteilung vom 10. März 2010) wurden dafür in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Härtefälle beschrieben, die einen Krankenkassenwechsel im Fall von Zusatzbeiträgen nicht zwingend erfordern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wo können sich Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB II über Möglichkeiten der Inanspruchnahme der „Härtefallregelung“ informieren?

Gibt es – über das Formblatt „Sozialversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld II (Anlage SV)“ hinaus – weitere öffentlich zugängliche Hinweise, wie zum Beispiel im Internet oder in Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit?

2

Plant die Bundesregierung, die genannten Hinweise mit den entsprechenden Fallkonstellationen vollständig zu veröffentlichen?

Wenn ja, wann und wo?

Wenn nein, warum nicht?

3

An welchen Kriterien orientieren sich die Regelungen, und wie definiert die Bundesregierung „besondere Härte“?

4

Enthält die Hinweisliste über die in der Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 10. März 2010 genannten folgenden Härtefälle weitere Härtefallkonstellationen,

wenn

a) die bisherige Krankenkasse spezielle erforderliche Behandlungsformen anbietet, Anwartschaftszeiten für Prämienzahlungen verloren gehen oder der Leistungsbezug in absehbarer Zeit beendet wird,

b) die bisherige Krankenkasse bereits bestimmte Leistungen bewilligt hat, wie zum Beispiel eine Reha-Maßnahme oder Kur,

c) bestimmte Sachleistungen oder Hilfsmittel für Schwerbehinderte zurückgegeben werden müssten oder

d) dies den Abbruch einer begonnenen Dauerbehandlung bedeuten würde?

5

Trifft es zu, dass eine Härtefallregelung existiert, nach der ein Zusatzbeitrag nicht gezahlt werden muss, wenn der letzte durch die Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrages bedingte Wechsel erst vor kurzer Zeit (6 Monate) erfolgt ist?

Falls ja, wie begründet die Bundesregierung diese Härtefallregelung?

6

Kann die Bundesregierung abschätzen, wie viele Personen von den von der Bundesagentur für Arbeit (Pressemitteilung vom 10. März 2010) genannten Härtefällen (z. B. Kur, Sachleistungen, Hilfsmittel, Abbruch Dauerbehandlung) betroffen sind bzw. betroffen sein könnten?

Falls ja, wie viele Personen sind betroffen?

Falls nein, warum nicht?

7

Kann die Bundesregierung abschätzen, wie viele Personen von der in Frage 5 genannten Härtefallregelung betroffen sind bzw. betroffen sein könnten (falls diese Regelung existiert)?

Falls ja, wie viele Personen sind betroffen?

Falls nein, warum nicht?

8

a) Ist es, für den Fall, dass nur wenige Krankenkassen keinen Zusatzbeitrag mehr anbieten, politischer Wille der Bundesregierung, dass alle Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB II in diese Krankenkassen bzw. Krankenkasse wechseln?

b) Welche Auswirkungen hätte ein solcher Wechsel auf diese Krankenkassen, die bislang ohne Zusatzbeitrag ausgekommen sind?

c) Kann allein die Änderung der Mitgliederstruktur der jeweiligen Krankenkasse dann zur Erhebung eines Zusatzbeitrages führen?

d) Beabsichtigt die Bundesregierung für den Fall, dass alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung nach dem SGB II zu empfehlen, in eine Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von über 8 Euro zu wechseln, weil dann die „1-Prozent-Überforderungsgrenze“ wirksam wird?

Wenn nein, warum nicht?

9

Plant die Bundesregierung für den Fall, dass alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, die Zusatzbeiträge für die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB II durch den Bund zu übernehmen?

Wenn nein, warum nicht?

10

Plant die Bundesregierung eine generelle Änderung im Sinne der Betroffenen, nach der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB II keine Zusatzbeiträge zahlen müssen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 18. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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