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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Betriebliche Mitbestimmung in Deutschland

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

10.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1106224.06.2019

Betriebliche Mitbestimmung in Deutschland

der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Betriebsräte vertreten in den Betrieben die Interessen der abhängig Beschäftigten gegenüber den Arbeitgebern. Ob Arbeitsschutz, Lage der Arbeitszeit oder einfach nur Kantinennutzung: Im Betrieb ist der Betriebsrat die erste Anlaufstelle, er berät und bestimmt mit.

Die betriebliche Mitbestimmung ist als Teil des dualen Systems der Interessenvertretung parallel zur Tarifautonomie unverzichtbar. Sie sorgt aus Sicht der Fragestellenden dafür, dass Demokratie und Mitbestimmung nicht am Werktor enden und der kurzfristigen Profitlogik der Unternehmen eine langfristige Betriebs- und Personalpolitik im Sinne der Beschäftigten entgegengesetzt wird.

Trotz Verpflichtung zur Betriebsratswahl im § 1 des Betriebsverfassungsgesetzes gab es 2017 lediglich in 9 Prozent der Betriebe einen Betriebsrat. Weniger als die Hälfte der Beschäftigten in den alten und nur ein Drittel der Beschäftigten in den neuen Bundesländern wurden 2017 durch einen Betriebsrat vertreten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2778). Diese Zahlen sind nicht nur auf mangelnde Initiative der Beschäftigten zurückzuführen. Auch Arbeitgeber versuchen, Betriebsratswahlen zu verhindern (www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2019-04/biosuper maerkte-dennree-alnatura-betriebsrat-arbeitgeber-lebensmitteleinzelhandel, aufgerufen am 18. Juni 2019). Seit 2015 fördert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen das Projekt „Fair im Betrieb“. Das Projekt unterstützt Personal- und Betriebsräte, die durch den Arbeitgeber u. a. behindert, gemobbt oder haltlos gekündigt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

In wie vielen Betrieben in Deutschland, die die Voraussetzungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz erfüllen, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Betriebsrat (bitte die letzten 16 Jahre darstellen und nach Betriebsgröße, Branchen, Ost bzw. West, Bundesländern sowie nach tarif- bzw. nicht tarifgebundenen Betrieben differenzieren)?

2

Wie viele Beschäftigte werden nach Kenntnis der Bundesregierung von einem Betriebsrat vertreten (bitte die letzten 16 Jahre in absoluten und prozentualen Werten ausweisen und nach Betriebsgröße, Branchen, Ost bzw. West, Bundesländern sowie nach tarif- bzw. nicht tarifgebunden differenzieren)?

3

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Wahlbeteiligung in den letzten 16 Jahren bei Betriebsratswahlen (bitte die absolute Zahl und prozentuale Anteile darstellen und nach Betriebsgröße, Branchen, Ost bzw. West, Bundesländern sowie nach tarif- bzw. nicht tarifgebunden differenzieren)?

4

Wie häufig kam nach Kenntnis der Bundesregierung das vereinfachte Wahlverfahren bei Betriebsratswahlen in den letzten 16 Jahren zur Anwendung (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost bzw. West und Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 16 Jahren bei Betriebsratswahlen zu einer Listenwahl (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost bzw. West und Bundesländern aufschlüsseln)?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gewerkschaftliche Organisationsgrad von gewählten Betriebsratsmitgliedern (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost bzw. West und Bundesländern aufschlüsseln)?

7

In wie vielen Betrieben wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 16 Jahren die Wahl eines Betriebsrates durch den jeweiligen Arbeitgeber behindert (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost bzw. West und Bundesländern aufschlüsseln)?

8

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl von Beschäftigten, die unter die besonderen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) im fünften Teil fallen?

9

Wie viele Beschlussverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 16 Jahren bei Arbeitsgerichten eingeleitet (bitte nach Arbeitnehmer, Gewerkschaften, Betriebsräten, Wahlvorständen, Arbeitgeber und Arbeitgeberverbänden aufschlüsseln; bitte nach Ost bzw. West, und Bundesländern differenzieren)?

10

Wie lang war nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 16 Jahren die Verfahrensdauer bei Beschlussverfahren?

11

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 16 Jahren die Anzahl der Abgeurteilten und Verurteilten nach einer Straftat gegen das Betriebsverfassungsgesetz (bitte nach Alter, nach Art der Entscheidung, nach Dauer der Freiheitsstrafe, nach Zahl und Höhe der Tagessätze, nach Grund und Dauer der Untersuchungshaft differenzieren)?

12

Wie viele Verfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 16 Jahren aufgrund von Verstößen gegen § 119 BetrVG eingeleitet, wie oft wurden Geldstrafen in welcher Höhe bzw. Freiheitsstrafen in welchem Maß verhängt (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost bzw. West und Bundesländern aufschlüsseln)?

13

Welche Studien zur Behinderung von Betriebsratswahlen sind der Bundesregierung bekannt, und welche Schlüsse zieht sie daraus?

14

Welche Studien zur Behinderung oder Bekämpfung von Betriebsräten sind der Bundesregierung bekannt, und welche Schlüsse zieht sie aus diesen?

15

Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung über das Projekt „Fair im Betrieb“, und plant die Bundesregierung, ähnliche Projekte bundesweit zu fördern, und wenn nein, warum nicht?

16

Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Existenz von Betriebsräten auf die Motivation und Arbeitszufriedenheit von Beschäftigten aus, welche Daten liegen ihr hierzu vor, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen?

17

Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Existenz von Betriebsräten auf die Gesundheit der Beschäftigten aus, welche Daten liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlüsse zieht sie aus diesen?

18

Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Existenz von Betriebsräten auf die Produktivitätsentwicklung der entsprechenden Betriebe aus, welche Daten liegen ihr hierzu vor, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen?

Berlin, den 18. Juni 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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