Herausforderungen bei der Digitalisierung von Visaverfahren
der Abgeordneten Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Deutschland kommt in Sachen digitale Verwaltung und Entbürokratisierung nicht voran, konstatiert der Nationale Normenkontrollrat in seinem Jahresbericht 2018 (www.normenkontrollrat.bund.de/resource/blob/267760/1536236/1bed933ea006098d6807ab48bd3c8574/2018-10-10-download-nkr-jahresbericht-2018-data.pdf?download=1). Dies gilt insbesondere auch für die Herausforderungen der Digitalisierung von Visaverfahren. Gerade in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels birgt die Digitalisierung von Visaverfahren aber aus Sicht der Fragesteller enorme Chancen, um die Einstellung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland zu vereinfachen und zu beschleunigen. Digitalisierte Visaprozesse haben das Potenzial, unsere deutschen Auslandsvertretungen zu entlasten und zur Entbürokratisierung beizutragen.
Die Bundesregierung erwähnt die Möglichkeit der Visadigitalisierung in ihrer Ende 2018 veröffentlichten Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“. Auf den entsprechenden Internetseiten der Bundesregierung heißt es: „Die Verwaltung soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen das Leben erleichtern, nicht verkomplizieren. Deshalb wollen wir den Austausch mit der Verwaltung und die Beantragung von Leistungen für alle einfach und sicher machen. Dafür werden wir unsere Verwaltungsleistungen künftig digital anbieten“ (www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digital-made-in-de/moderner-staat-1544024). Aus Sicht der Fragesteller reichen die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung zur Umsetzung ihrer eigenen Ziele bei der Digitalisierung von Visaverfahren aber nicht aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Ist aus Sicht der Bundesregierung eine vollständige Digitalisierung von D-Visaverfahren (digitalisiertes Visaverfahren) in dem Sinne, dass Visa online beantragt, digitalisiert geprüft und schließlich auch elektronisch erteilt werden können, wünschenswert und umsetzbar?
a) Falls ja, bis wann sollen welche Fortschritte in diesem Bereich erzielt werden (bitte mit Daten und Einzelschritten angeben)?
b) Falls nein, warum nicht?
Würde aus Sicht der Bundesregierung eine substanzielle Digitalisierung des Visavergabeprozesses die mangelnden Personal- und Raumkapazitäten an den deutschen Auslandsvertretungen amortisieren?
a) Wenn ja, in welcher Form, und in welchem Umfang?
b) Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit bietet es aus Sicht der Bundesregierung bei der Visavergabe einen Mehrwert, wenn die Beantragung weiterhin persönlich erfolgen muss?
Aus welchem Grund können Visaanträge für längerfristige Aufenthalte (z. B. Studium, Arbeitsaufnahme, Familienzusammenführung) bislang nicht mit dem VIDEX-Formular erfasst werden?
Gibt es Bestrebungen, solche Visaanträge zukünftig ebenfalls über das VIDEX-Formular abzuwickeln?
a) Falls ja, bis wann sollen welche Fortschritte in diesem Bereich erzielt werden (bitte mit Daten und Einzelschritten angeben)?
b) Falls nein, warum nicht?
Was ist der technische Unterschied im Nutzen zwischen VIDEX und RK-Visa?
a) Wo liegen aus Sicht der Bundesregierung ggf. weitere technische Potenziale?
b) Wie evaluiert die Bundesregierung die Nutzung von VIDEX und RK-Visa?
Gibt es Best-Practice-Beispiele von anderen Ländern, an denen sich die Bundesregierung orientiert, um die Abgabe von biometrischen Daten bei der D-Visavergabe zu digitalisieren?
Um welche Länder handelt es sich, und welche Maßnahmen sollen innerhalb welchen Zeitrahmens umgesetzt werden?
Wie gestaltet sich der Austausch mit Singapur, wo schließlich alle Schritte der Visaerteilung digitalisiert sind?
a) Was lässt sich aus Sicht der Bundesregierung in Bezug auf die Digitalisierung bei der Visavergabe von Singapur lernen und in Deutschland umsetzen?
b) Welche Bedenken hat die Bundesregierung in Bezug auf die digitalisierte singapurische Visavergabe, und wie äußert sie diese Bedenken?
Welche datenschutzrechtlichen Schwierigkeiten sieht die Bundesregierung bei der Digitalisierung der Übertragung von biometrischen Daten an die jeweiligen Auslandsvertretungen?
a) Welche Rechtsgrundlage begründet die Pflicht, biometrischen Daten (auch zukünftig nach Reform des Visa-Kodexes) persönlich vorzulegen?
b) Welche datenschutzrechtlichen Änderungen wären notwendig, um die digitale Übermittlung biometrischer Daten zu ermöglichen?
c) Welche Überlegungen stellt die Bundesregierung bei der Digitalisierung der Übertragung von biometrischen Daten insgesamt an, und bis wann sollen diese konkret umgesetzt werden?
Welche Fortschritte sollen bis Ende des Jahres im Bereich der datenschutzkonformen Online-Beantragung von Visa erzielt werden, da es in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ heißt: „Wir wollen bequeme datenschutzkonforme Online-Beantragung von Visa und Konsularleistungen, einschließlich Abruf von Informationen zum Bearbeitungsstand“?
Welche Projekte und Initiativen sind diesbezüglich für das nächste und übernächste Jahr geplant?
Welche konkreten Digitalisierungsprozesse sind innerhalb welchen Zeitraums geplant, um der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ gerecht zu werden und „Ausländer[n], die nur kurzfristig nach Deutschland reisen wollen, [zu ermöglichen,] den Antrag online einzureichen und ggf. das Visum elektronisch [zu] erhalten“?
Welche Einschränkungen macht die Bundesregierung mit „ggf.“ (bitte konkret benennen)?
Welche Herkunftsländer und welche Visakategorien sind hier konkret angesprochen?
Welcher finanzielle Aufwand folgt aus der Maßnahme der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ im Bereich der Visavergabe über die nächsten drei Haushaltsjahre?
Wie plant die Bundesregierung, die Maßnahme gegenzufinanzieren?
Gibt es Best-Practice-Beispiele von anderen Ländern, an denen sich die Bundesregierung orientiert, um die persönliche Beantragung und Abholung bei der D-Visavergabe zu digitalisieren?
Um welche Länder handelt es sich, und welche Maßnahmen sollen innerhalb welchen Zeitrahmens umgesetzt werden?
Ist die Bundesregierung bestrebt, die Visavergabe nach dem Vorbild Norwegens zentral in einer inländischen Behörde anzusiedeln und somit die Auslandsvertretungen von Visaprozess abzukoppeln?
a) Falls ja, bis wann sollen welche Fortschritte in diesem Bereich erzielt werden (bitte mit Daten und Einzelschritten angeben)?
b) Falls nein, warum nicht, obwohl eine solche Maßnahme zur Entbürokratisierung beitragen, unsere Auslandsvertretungen entlasten und die Einstellung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland vereinfachen und beschleunigen könnte?
Wie gestaltet sich aktuell die Personallage in den Visastellen in Indien, Bosnien-Herzegowina, den Vereinigten Staaten von Amerika, Serbien, China, der Türkei, Japan, dem Kosovo, der Russischen Föderation, Nordmazedonien, Brasilien, Albanien, Korea (Republik) und Kanada im Vergleich zum Vorjahr?
In welchen Visastellen welcher Auslandsvertretungen soll 2020 wie viel Personal dazukommen (bitte zur Beantwortung beider Fragen nach den jeweiligen Jahren und den jeweiligen Ländern aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung ähnlich wie schon Luxemburg und Singapur im Zuge der Digitalisierung bei der Visavergabe das umstrittene und strikt auf Bürgerüberwachung ausgelegte chinesische Social Credit System zu berücksichtigen und bei einem hohen Social Credit Score Visa für chinesische Staatsbürger in einem Eilverfahren zu bearbeiten?
a) Falls ja, aus welchen Gründen?
b) Falls nein, warum nicht?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die menschenrechtliche Komponente einer solchen Bürgerüberwachung?
d) Wie gestaltet sich der Austausch mit Luxemburg und Singapur zu diesem Thema? Welche Hinweise und Bedenken äußert die Bundesregierung, da es sich nach Ansicht der Fragesteller beim Social Credit System um eine schwerwiegend repressive Maßnahme handelt?
e) Wie gestaltet sich insgesamt der europäische Austausch zu diesem Thema? Welche Hinweise und Bedenken äußert die Bundesregierung, da es sich nach Ansicht der Fragesteller beim Social Credit System um eine schwerwiegend repressive Maßnahme handelt?