[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11944
19. Wahlperiode 25.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Graf Lambsdorff,
Grigorios Aggelidis, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/11143 –
Herausforderungen bei der Digitalisierung von Visaverfahren
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland kommt in Sachen digitale Verwaltung und Entbürokratisierung
nicht voran, konstatiert der Nationale Normenkontrollrat in seinem
Jahresbericht 2018 (
www.normenkontrollrat.bund.de/resource/blob/267760/1536236/
1bed933ea006098d6807ab48bd3c8574/2018-10-10-download-nkr-jahresbericht-
2018-data.pdf?download=1). Dies gilt insbesondere auch für die
Herausforderungen der Digitalisierung von Visaverfahren. Gerade in Zeiten eines
zunehmenden Fachkräftemangels birgt die Digitalisierung von Visaverfahren aber aus
Sicht der Fragesteller enorme Chancen, um die Einstellung von qualifizierten
Fachkräften aus dem Ausland zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Digitalisierte Visaprozesse haben das Potenzial, unsere deutschen
Auslandsvertretungen zu entlasten und zur Entbürokratisierung beizutragen. Die Bundesregierung
erwähnt die Möglichkeit der Visadigitalisierung in ihrer Ende 2018
veröffentlichten Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“. Auf den
entsprechenden Internetseiten der Bundesregierung heißt es: „Die Verwaltung soll
Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen das Leben erleichtern, nicht
verkomplizieren. Deshalb wollen wir den Austausch mit der Verwaltung und die
Beantragung von Leistungen für alle einfach und sicher machen. Dafür werden wir
unsere Verwaltungsleistungen künftig digital anbieten“ (
www.bundesregierung.
de/breg-de/themen/digital-made-in-de/moderner-staat-1544024). Aus Sicht der
Fragesteller reichen die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung zur
Umsetzung ihrer eigenen Ziele bei der Digitalisierung von Visaverfahren aber nicht
aus.
1. Ist aus Sicht der Bundesregierung eine vollständige Digitalisierung von
D-Visaverfahren (digitalisiertes Visaverfahren) in dem Sinne, dass Visa
online beantragt, digitalisiert geprüft und schließlich auch elektronisch erteilt
werden können, wünschenswert und umsetzbar?
a) Falls ja, bis wann sollen welche Fortschritte in diesem Bereich erzielt
werden (bitte mit Daten und Einzelschritten angeben)?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung strebt mittelfristig ein vollständig online-gestütztes
Visumverfahren aller am Verfahren beteiligter Behörden an. Das Auswärtige Amt
schafft derzeit die Voraussetzungen für eine elektronische Verlagerung von
Visumanträgen zur Bearbeitung im Inland, um damit die Auslandsvertretungen ab
2020 zu entlasten. Parallel dazu werden Vorbereitungen für eine zukünftige
digitale Übermittlung antragsbegründender Unterlagen ins Inland getroffen, um eine
papierlose Bearbeitung durch die zu beteiligenden Behörden im Inland zu
ermöglichen. Die Voraussetzungen für eine Online-Beantragung des Visums sollen
perspektivisch geschaffen werden. Eine digitalisierte Prüfung im Sinne einer
automatisierten Abfrage der für eine Visumerteilung relevanten Register, wie etwa
des Ausländerzentralregisters (AZR), findet bereits statt. Eine weitergehende
digitale Auswertung von Daten ist derzeit nicht beabsichtigt. Die persönliche
Vorsprache zur Feststellung der Identität des Antragsstellers sowie zur Abgabe der
biometrischen Daten wird bei der Antragstellung aus Sicherheitsgründen auch
weiterhin unverzichtbar bleiben.
2. Würde aus Sicht der Bundesregierung eine substanzielle Digitalisierung des
Visavergabeprozesses die mangelnden Personal- und Raumkapazitäten an
den deutschen Auslandsvertretungen amortisieren?
a) Wenn ja, in welcher Form, und in welchem Umfang?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Das von der Bundesregierung angestrebte, vollständig online-gestützte
Visumverfahren soll für verbesserte und schnellere Abläufe sorgen und damit die
Annahme von mehr Visumanträgen ermöglichen. Hinsichtlich der angestrebten
Entlastung der Auslandsvertretungen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Personal für die Prüfung und Entscheidung der Visumanträge sowie
entsprechende Räumlichkeiten für dessen Unterbringung sowie für den Kundenverkehr
werden abhängig von der Zahl der zu bearbeitenden Visumanträge weiterhin
benötigt.
3. Inwieweit bietet es aus Sicht der Bundesregierung bei der Visavergabe einen
Mehrwert, wenn die Beantragung weiterhin persönlich erfolgen muss?
Das persönliche Erscheinen zur Beantragung eines Visums ist sowohl für
Schengen-Visa als auch für nationale Visa grundsätzlich erforderlich zur Erfassung der
biometrischen Daten (für Schengen-Visa nach Artikel 13 Absatz 2 des
Visakodex, für nationale Visa nach § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1 Ziffer 1a, § 49 Absatz 5
Nummer 5 des Aufenthaltsgesetzes). Die Erfassung der biometrischen Daten
(Lichtbild, Fingerabdrücke) im Rahmen der persönlichen Antragsstellung ist das
zentrale Element der Identitätsfeststellung im Visumprozess und das primäre
Hilfsmittel, um Mehrfachidentitäten aufzudecken. (Bei Schengen-Visa entfällt
die Pflicht zur erneuten Abgabe der biometrischen Daten gemäß Artikel 13
Absatz 3 des Visakodex.)
Die persönliche Vorsprache dient darüber hinaus der Überprüfung der
Erteilungsvoraussetzungen, insbesondere bei nationalen Visa der Prüfung der Plausibilität
des Visumantrages.
4. Aus welchem Grund können Visaanträge für längerfristige Aufenthalte
(z. B. Studium, Arbeitsaufnahme, Familienzusammenführung) bislang nicht
mit dem VIDEX-Formular erfasst werden?
Gibt es Bestrebungen, solche Visaanträge zukünftig ebenfalls über das
VIDEX-Formular abzuwickeln?
a) Falls ja, bis wann sollen welche Fortschritte in diesem Bereich erzielt
werden (bitte mit Daten und Einzelschritten angeben)?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/10949 wird verwiesen.
5. Was ist der technische Unterschied im Nutzen zwischen VIDEX und RK-
Visa?
Bei VIDEX und RK-Visa handelt es sich um zwei unterschiedliche IT-
Anwendungen mit unterschiedlicher Funktion für unterschiedliche Nutzergruppen. Bei
VIDEX handelt es sich um ein elektronisches, ausfüllbares Formular, das vom
Antragsteller ausgedruckt und unterschrieben werden muss. RK-Visa ist eine
Anwendung zur behördeninternen Bearbeitung der Visumanträge. Im Übrigen wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/10949 verwiesen.
a) Wo liegen aus Sicht der Bundesregierung ggf. weitere technische
Potenziale?
Beide Anwendungen sollen über eine schrittweise Weiterentwicklung zum
vollständig onlinegestützten Visumverfahren führen.
b) Wie evaluiert die Bundesregierung die Nutzung von VIDEX und RK-
Visa?
RK-Visa ist die zentrale IT-Fachanwendung für die Bearbeitung von
Visumanträgen. Sie wird regelmäßig entsprechend den sich entwickelnden Bedürfnissen
aktualisiert und weiterentwickelt. Eine Evaluierung im engeren Sinne findet nicht
statt. VIDEX hat sich als elektronisches Antragsformular für die Beantragung von
Schengenvisa bewährt und soll daher auch für die Beantragung nationaler Visa
eingesetzt werden. VIDEX für nationale Visa befindet sich derzeit in der
Pilotierung an ausgewählten Auslandsvertretungen. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/10949 verwiesen.
6. Gibt es Best-Practice-Beispiele von anderen Ländern, an denen sich die
Bundesregierung orientiert, um die Abgabe von biometrischen Daten bei der
D-Visavergabe zu digitalisieren?
Um welche Länder handelt es sich, und welche Maßnahmen sollen innerhalb
welchen Zeitrahmens umgesetzt werden?
Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Austausch mit den anderen
Schengenstaaten zum Thema Digitalisierung. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/10949 verwiesen.
7. Wie gestaltet sich der Austausch mit Singapur, wo schließlich alle Schritte
der Visaerteilung digitalisiert sind?
a) Was lässt sich aus Sicht der Bundesregierung in Bezug auf die
Digitalisierung bei der Visavergabe von Singapur lernen und in Deutschland
umsetzen?
b) Welche Bedenken hat die Bundesregierung in Bezug auf die digitalisierte
singapurische Visavergabe, und wie äußert sie diese Bedenken?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Ein Austausch mit Singapur zum Thema Digitalisierung im Visumverfahren
findet nicht statt.
8. Welche datenschutzrechtlichen Schwierigkeiten sieht die Bundesregierung
bei der Digitalisierung der Übertragung von biometrischen Daten an die
jeweiligen Auslandsvertretungen?
a) Welche Rechtsgrundlage begründet die Pflicht, biometrischen Daten
(auch zukünftig nach Reform des Visa-Kodexes) persönlich vorzulegen?
b) Welche datenschutzrechtlichen Änderungen wären notwendig, um die
digitale Übermittlung biometrischer Daten zu ermöglichen?
c) Welche Überlegungen stellt die Bundesregierung bei der Digitalisierung
der Übertragung von biometrischen Daten insgesamt an, und bis wann
sollen diese konkret umgesetzt werden?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Biometrische Daten werden bereits heute durch die Auslandsvertretungen und
ihre externen Dienstleistungserbringer digitalisiert und verarbeitet. Die
Verarbeitung erfolgt grundsätzlich mit hoheitlichen IT-Systemen und im Einklang mit den
einschlägigen europarechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-
Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) sowie der VIS-Verordnung
(Verordnung (EG) 767/2008), und den nationalen Bestimmungen (§§ 86 ff. des
Aufenthaltsgesetzes, § 69 der Aufenthaltsverordnung).
Bei der Ausgestaltung dieser Systeme wird dem entsprechenden Schutzbedarf
biometrischer Daten, insbesondere hohe Vertraulichkeit und Integrität, Rechnung
getragen und durch entsprechende (Kontroll-)Maßnahmen garantiert. Die
Umsetzung wird durch die entsprechenden Stellen in den verantwortlichen Behörden
gewährleistet (Datenschutzbeauftragte, IT-Sicherheitsbeauftragte). Das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützt die operativen Behörden
hier nach Bedarf.
Zur Frage 8a wird zudem auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
9. Welche Fortschritte sollen bis Ende des Jahres im Bereich der
datenschutzkonformen Online-Beantragung von Visa erzielt werden, da es in der
Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ heißt:
„Wir wollen bequeme datenschutzkonforme Online-Beantragung von Visa
und Konsularleistungen, einschließlich Abruf von Informationen zum
Bearbeitungsstand“?
Welche Projekte und Initiativen sind diesbezüglich für das nächste und
übernächste Jahr geplant?
Das Auswärtige Amt hat im Juni 2019 zusammen mit Vertretern des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales, des Bundesverwaltungsamts und der Bundesagentur für Arbeit
sowie mit Nutzerinnen und Nutzern ein Digitalisierungslabor zur elektronischen
Beantragung eines Visums zur Erwerbstätigkeit durchgeführt. Dabei ist als
digitaler Prototyp ein Musterbeispiel entstanden, das nachnutzbar den
Verwaltungsvorgang digital abbildet und bei der Entwicklung des Auslandsportals einbezogen
werden wird. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den
Fragen 15, 19 und 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/10949 vom verwiesen.
10. Welche konkreten Digitalisierungsprozesse sind innerhalb welchen
Zeitraums geplant, um der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung
„Digitalisierung gestalten“ gerecht zu werden und „Ausländer[n], die nur
kurzfristig nach Deutschland reisen wollen, [zu ermöglichen,] den Antrag online
ein[zu]reichen und ggf. das Visum elektronisch [zu] erhalten“?
Welche Einschränkungen macht die Bundesregierung mit „ggf.“ (bitte
konkret benennen)?
Welche Herkunftsländer und welche Visakategorien sind hier konkret
angesprochen?
Bisher sind die rechtlichen Voraussetzungen für ein vollkommen elektronisches
Visum nicht geschaffen. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung
zu den Fragen 10 und 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/10949 verwiesen.
11. Welcher finanzielle Aufwand folgt aus der Maßnahme der Bundesregierung
„Digitalisierung gestalten“ im Bereich der Visavergabe über die nächsten
drei Haushaltsjahre?
Wie plant die Bundesregierung, die Maßnahme gegenzufinanzieren?
Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/10949 wird
verwiesen.
12. Gibt es Best-Practice-Beispiele von anderen Ländern, an denen sich die
Bundesregierung orientiert, um die persönliche Beantragung und Abholung bei
der D-Visavergabe zu digitalisieren?
Um welche Länder handelt es sich, und welche Maßnahmen sollen innerhalb
welchen Zeitrahmens umgesetzt werden?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
13. Ist die Bundesregierung bestrebt, die Visavergabe nach dem Vorbild
Norwegens zentral in einer inländischen Behörde anzusiedeln und somit die
Auslandsvertretungen von Visaprozess abzukoppeln?
a) Falls ja, bis wann sollen welche Fortschritte in diesem Bereich erzielt
werden (bitte mit Daten und Einzelschritten angeben)?
b) Falls nein, warum nicht, obwohl eine solche Maßnahme zur
Entbürokratisierung beitragen, unsere Auslandsvertretungen entlasten und die
Einstellung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland vereinfachen
und beschleunigen könnte?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Im Hinblick auf das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz plant das
Auswärtige Amt die Einrichtung einer neuen Arbeitseinheit im Inland. Hierhin sollen ab
2020 Visumanträge aus dem Ausland zur Bearbeitung verlagert werden, um
Visastellen mit hohem Auftragsaufkommen im Ausland zu entlasten und
Kompetenz im Bereich Fachkräfteeinwanderung zu bündeln.
14. Wie gestaltet sich aktuell die Personallage in den Visastellen in Indien,
Bosnien-Herzegowina, den Vereinigten Staaten von Amerika, Serbien, China,
der Türkei, Japan, dem Kosovo, der Russischen Föderation,
Nordmazedonien, Brasilien, Albanien, Korea (Republik) und Kanada im Vergleich zum
Vorjahr?
In welchen Visastellen welcher Auslandsvertretungen soll 2020 wie viel
Personal dazukommen (bitte zur Beantwortung beider Fragen nach den
jeweiligen Jahren und den jeweiligen Ländern aufschlüsseln)?
Die Angaben werden in einer Übersicht, die die aktuelle Personallage und die
Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr an den angegebenen
Auslandsvertretungen abbildet, zusammengefasst. Die Anlage wird zum Schutz der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als schützenswerte Information „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft und separat übermittelt.*
15. Plant die Bundesregierung ähnlich wie schon Luxemburg und Singapur im
Zuge der Digitalisierung bei der Visavergabe das umstrittene und strikt auf
Bürgerüberwachung ausgelegte chinesische Social Credit System zu
berücksichtigen und bei einem hohen Social Credit Score Visa für chinesische
Staatsbürger in einem Eilverfahren zu bearbeiten?
a) Falls ja, aus welchen Gründen?
b) Falls nein, warum nicht?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die menschenrechtliche Komponente
einer solchen Bürgerüberwachung?
d) Wie gestaltet sich der Austausch mit Luxemburg und Singapur zu diesem
Thema?
Welche Hinweise und Bedenken äußert die Bundesregierung, da es sich
nach Ansicht der Fragesteller beim Social Credit System um eine
schwerwiegend repressive Maßnahme handelt?
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
e) Wie gestaltet sich insgesamt der europäische Austausch zu diesem Thema?
Welche Hinweise und Bedenken äußert die Bundesregierung, da es sich
nach Ansicht der Fragesteller beim Social Credit System um eine
schwerwiegend repressive Maßnahme handelt?
Die Fragen 15 bis 15e werden zusammengefasst beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung ergibt sich die im Rahmen des chinesischen
Social Credit Systems errechnete Bonität auch aus Informationen zu
gesellschaftlich und politisch erwünschten Kontakten und Verhalten.
In einem solchen System ist die Möglichkeit zu umfassender Kontrolle sowie zur
Verhaltenssteuerung angelegt, so dass seitens der Bundesregierung große
menschenrechtliche Bedenken bestehen.
Mit Luxemburg stand die Bundesregierung seit Anfang 2019 mehrfach zu den
politischen Implikationen des Social Credit System in Kontakt.
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ISSN 0722-8333]