[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
10. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11684
19. Wahlperiode 15.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Klinge, Michael Theurer,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/11211 –
Digitale Buchungen von Beherbergungsbetrieben
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit den Eckpunkten der Nationalen Tourismusstrategie hat die
Bundesregierung strategische Ziele für die Tourismuspolitik definiert. Hierzu gehört nach
Auffassung der Fragesteller auch, die Wettbewerbsfähigkeit des
Tourismusstandorts Deutschland und der mittelständisch geprägten
Tourismuswirtschaft zu stärken sowie eine digitale Infrastruktur zu schaffen. Aus Sicht der
Fragesteller haben es besonders kleine Anbieter von touristischen Leistungen
schwer, digitale Lösungen für ihre Angebote bereitzustellen, um dauerhaft mit
dem Trend Schritt halten zu können. Nach Daten aus der Reiseanalyse 2019 der
Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) suchten im Jahr 2018
19,8 Millionen Deutschsprachige online nach Unterkünften für ihre
Haupturlaubsreise (5+ Tage eines Jahres). Dieser Wert stieg im Vergleich zu 2008 sowie
im Vergleich zu 2017 stark an. Bei Kurzurlaubsreisen von 2 bis 4 Tagen Dauer
wurden im Jahr 2018 bereits von 83 Prozent der Befragten die Unterkünfte
online gebucht (Reiseanalyse 2019, FUR).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Es werden nicht alle Beherbergungsbetriebe in der amtlichen Statistik erfasst.
Beherbergungsbetriebe im Sinne des Beherbergungsstatistikgesetzes sind Betriebe
und Betriebsteile, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen,
mindestens zehn Gäste gleichzeitig vorübergehend zu beherbergen.
Die nachfolgenden Antworten beziehen sich auf unterschiedliche
Datenerhebungen, die nicht Teil der amtlichen Statistik sind, und geben kein vollständiges Bild
wieder.
Aus Gründen der Entlastung kleiner Unternehmen von bürokratischem Aufwand
verzichtet die Bundesregierung bewusst auf eine statistische Erhebung bei
Beherbergungsbetrieben mit weniger als zehn Betten.
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an
Beherbergungsbetrieben (unter zehn Betten) bezogen auf die Gesamtzahl an
Anbietern?
Von der amtlichen Tourismusstatistik werden nur Beherbergungsbetriebe mit
zehn und mehr Schlafgelegenheiten/Stellplätzen erfasst. Auf diese Weise werden
Kleinbetriebe von Auskunftspflichten entlastet. Daher liegen auch keine Angaben
zur Anzahl der Kleinbetriebe im Beherbergungsgewerbe mit weniger als zehn
Betten vor.
Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 über die europäische
Tourismusstatistik nimmt das Statistische Bundesamt einmal im Jahr eine grobe
Schätzung des jährlichen Übernachtungsaufkommens für inländische und ausländische
Gäste in Kleinbetrieben vor (ausgenommen sind Schulungsheime,
Rehabilitations- und Vorsorgekliniken, die allerdings generell mehr als zehn Betten
aufweisen dürften). Demnach gab es im Jahr 2017 rund 39 Millionen Übernachtungen
inländischer und 4 Millionen Übernachtungen ausländischer Gäste in Betrieben
mit weniger als zehn Schlafgelegenheiten/Stellplätzen. Das entsprach in der
Summe einem Anteil an allen Übernachtungen von etwa 9 Prozent.
Laut der vom Deutschen Ferienhausverband veröffentlichten Studie „Der
Ferienhausmarkt in Deutschland – Volumen und ökonomische Bedeutung“ aus dem
Jahr 2015 gab es deutschlandweit zu diesem Zeitpunkt rund 681 000 Betten in
privaten Ferien-immobilien und rund 321 000 Betten in gewerblichen
Ferienimmobilien. Insgesamt gab es demnach rund 1 002 000 Betten in Ferienimmobilien.
Rund 71,4 Millionen Übernachtungen in privaten Ferienimmobilien sorgten laut
dieser Studie zusammen mit rund 31,8 Millionen Übernachtungen in
gewerblichen Ferienimmobilien für insgesamt rund 103,2 Millionen Übernachtungen in
Ferienimmobilien. Dies entspricht einem Marktanteil der privaten und
gewerblichen Ferienhausübernachtungen an allen Übernachtungen in Deutschland von
rund 20,8 Prozent.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Wie viele der Beherbergungsbetriebe (unter zehn Betten) in der
Bundesrepublik Deutschland verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über einen
Internetauftritt, und wie hoch ist der Anteil dieser an der Gesamtzahl der
Beherbergungsbetriebe unter zehn Betten?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine umfassenden Erkenntnisse vor.
Im Zeitraum von 2016 bis 2018 gab es in Deutschland 51 920 Betriebe mit einer
Sterne-Klassifizierung des Deutschen Tourismusverbandes für Ferienwohnungen
und Ferienhäuser. Gemäß dieser Quelle hatten zum Zeitpunkt der Sterne-
Klassifizierung 92,9 Prozent dieser Betriebe das Kriterium Internetauftritt und 82,8
Prozent das Kriterium Internetanschluss für Gäste nachweislich erfüllt. Rückschlüsse
auf den Gesamtmarkt (nichtklassifizierte Objekte) können jedoch nicht gezogen
werden.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Wie viele Beherbergungsbetriebe (unter zehn Betten) in der Bundesrepublik
Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung online buchbar, und
wie hoch ist der Anteil dieser an der Gesamtzahl der Beherbergungsbetriebe
unter zehn Betten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine umfassenden Erkenntnisse vor. Im
Zeitraum von 2016 bis 2018 gab es 51 920 Betriebe mit einer Sterne-Klassifizierung
des Deutschen Tourismusverbandes für Ferienwohnungen und Ferienhäuser.
Gemäß dieser Quelle erfüllten 55,6 Prozent dieser Betriebe nachweislich das
Kriterium der Online-Buchbarkeit. Rückschlüsse auf den Gesamtmarkt
(nichtklassifizierte Objekte) können jedoch nicht gezogen werden.
a) Wie viele der online buchbaren Betriebe sind nach Kenntnis der
Bundesregierung über eine eigene Homepage buchbar?
b) Wie viele der online buchbaren Betriebe sind nach Kenntnis der
Bundesregierung über ein Buchungsportal buchbar?
Die Fragen 3a und 3b werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Laut Einschätzung
des Deutschen Tourismusverbandes ist der Anteil an über die eigene Homepage
buchbaren Objekten aufgrund des Aufwandes eher gering. Der Großteil der
Objekte wird jedoch über verschiedene Online-Portale vermittelt und ist dort auch
buchbar.
4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Onlinebuchungen von Beherbergungsbetrieben unter zehn Betten in den jeweiligen
Jahren 2014 bis 2018 verglichen mit anderen Buchungswegen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
5. Welche Buchungswege sind nach Kenntnis der Bundesregierung typisch für
die Buchungen von Beherbergungsbetrieben unter zehn Betten (außer der
Onlinebuchung)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Laut
Informationen des Deutschen Tourismusverbandes werden außerhalb der Online-
Buchung vor allem Buchungen per E-Mail oder Telefon vorgenommen. Außerdem
werden die Unterkünfte in vielen Regionen über die lokalen
Tourismusorganisationen oder Touristinformationen vermittelt.
6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regionale Unterschiede bei der
Onlinepräsenz von Beherbergungsbetrieben unter zehn Betten?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird auch auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Wie viele Anbieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen in der
Bundesrepublik Deutschland verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über
einen eigenen Internetauftritt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf
die Antworten zu den Fragen 2 und 8 verwiesen.
8. Wie viele der Ferienhäuser und Ferienwohnungen in der Bundesrepublik
Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung online buchbar?
a) Wie viele der online buchbaren Betriebe sind nach Kenntnis der
Bundesregierung über eine eigene Homepage buchbar?
b) Wie viele der online buchbaren Betriebe sind nach Kenntnis der
Bundesregierung über ein Buchungsportal buchbar?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Laut
Informationen des Deutschen Ferienhausverbandes bieten die meisten
Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Ferienwohnungen bzw. -häuser online und viele
Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Ferienwohnungen bzw. -häuser über
verschiedene Vermittlungsplattformen an. Es gibt keine Erkenntnisse, wie viele dies über
eine eigene Homepage tun. Es ist aber üblich, dass Anbieterinnen und Anbieter
ihre Ferienimmobilie parallel auf mehreren Vertriebswegen anbieten und
beispielsweise eine lokale oder überregionale Agentur mit der Vermittlung oder
Vermietung betrauen und diese zusätzlich auf mehreren Plattformen anbieten.
Manche nutzen auch Kleinanzeigenportale. Vermittlungsplattformen und
Reiseveranstalter haben häufig Kooperationen und tauschen ihre Angebote aus, sodass diese
über beide Seiten buchbar sind. Hinzu kommen Metasuchmaschinen, die eine
Vielzahl von Angeboten erfassen. Eine einzige Ferienwohnung kann so leicht auf
einem halben Dutzend oder mehr Online-Präsenzen erscheinen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 sowie auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
9. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob es regionale
Zusammenschlüsse über eine zentrale Homepage, regionale Buchungsportale
oder Vergleichbares gibt?
a) Wenn ja, in welchen Regionen existieren diese Zusammenschlüsse?
b) Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, durch wen diese
Zusammenschlüsse initiiert wurden und wie hoch die Zufriedenheit mit
regionalen Buchungsportalen bei Anbietern von Ferienwohnungen,
Ferienhäusern, Pensionen und Hotels ist?
Es existiert eine Vielzahl regionaler Buchungsportale. Das können zum einen
Agenturen oder Vermittlungsportale sein, die sich auf eine bestimmte Region
spezialisieren. Auch manche Tourismusagenturen unterhalten Buchungsseiten für
ihre Region (z. B. visit.freiburg.de).
Die Bundesregierung verfügt allerdings über keine Übersicht solcher
Zusammenschlüsse bzw. über Anbieter, die sich auf eine bestimmte Region spezialisieren,
zumal es durchaus in einer beliebten Urlaubsregion mehrere solcher Spezialisten
geben kann. Zum Beispiel an der Nord- und Ostsee, wo es nicht nur
Vermittlungsplattformen und Agenturen gibt, die diese Region als Schwerpunkt haben,
sondern zudem noch etliche Agenturen Teilgebiete (z. B. Friesland oder eine
bestimmte Insel oder Ortschaft) abdecken.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, durch wen regionale
Zusammenschlüsse initiiert wurden. Auch dem Deutschen Ferienhausverband ist
nicht bekannt, inwieweit die Anbieterinnen und Anbieter von Urlaubsquartieren
mit regionalen Buchungsportalen zufrieden sind. Laut Einschätzung des
Deutschen Ferienhausverbandes darf man im Allgemeinen von einer gewissen
Zufriedenheit ausgehen, da im gewerblichen Bereich einige dieser Anbieter bereits seit
Jahren am Markt sind.
10. Über welche Informationen und Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung
in Bezug auf die Gründe für nicht vorhandene oder nur eingeschränkte
Onlinebuchungsangebote?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor. Es darf
jedoch vermutet werden, dass der Hauptgrund für nicht vorhandene oder nur
eingeschränkte Onlinebuchungsangebote darin zu suchen ist, dass die Angebote –
wenn sie denn existieren – anbieterseitig nur eingeschränkt online angeboten
werden. Laut Informationen des Deutschen Tourismusverbandes wünschen
beispielsweise viele Vermieterinnen und Vermieter vor einer verbindlichen Buchung den
Kontakt zum Gast per Telefon.
11. Lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen
der Verfügbarkeit von Onlinebuchungsangeboten und dem Zugang zu
leistungsstarken Internetverbindungen herstellen?
Eine funktionierende Internetverbindung ist die technische Grundvoraussetzung
für den Zugriff auf Onlinebuchungsangebote. Kenntnisse über Zusammenhänge
zwischen der Übertragungsrate und der Verfügbarkeit von
Onlinebuchungsangeboten liegen der Bundesregierung nicht vor.
12. Wie bewertet die Bundesregierung den Ausbau von Glasfaserverbindungen
und 5G-Netzen vor allem im ländlichen Raum, und wie möchte die
Bundesregierung erreichen, dass Anbieter von touristischen Leistungen in
ländlichen Räumen vollumfänglich an der Digitalisierung teilhaben können?
Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau von Glasfasernetzen in Gebieten, in
denen es für Unternehmen ohne staatliche Förderung nicht wirtschaftlich wäre.
Hiervon profitiert gerade der ländliche Raum. Zudem erarbeitet die
Bundesregierung derzeit eine Gesamtstrategie, die den Ist-Zustand der Mobilfunkversorgung
darstellen und unterschiedliche Maßnahmen aufzeigen soll, mit denen
verbleibende Funklöcher geschlossen werden können. Dabei wird eine Vielzahl an
Maßnahmen geprüft, z. B. ein Mobilfunkförderprogramm oder die Einrichtung einer
staatlichen Infrastrukturgesellschaft. Im Rahmen dieser Gesamtstrategie soll auch
das künftige 5G-Netz berücksichtigt werden.
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ISSN 0722-8333]