[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 23. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11949
19. Wahlperiode 25.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther,
Erhard Grundl, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/11327 –
Umgang mit und Rückgabe von menschlichen Gebeinen aus kolonialen Kontexten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge der deutschen Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Ozeaniens und
Chinas wurden im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert Tausende von
menschlichen Gebeinen und Körperteilen Kolonisierter nach Deutschland verschleppt.
Im Rahmen „rassenanthropologischer Forschung“ wurden diese menschlichen
Überreste pseudowissenschaftlich genutzt, u. a. um eine vermeintliche
Ungleichwertigkeit menschlicher „Rassen“ nachzuweisen. 100 Jahre nach Ende
der Kolonialherrschaft befinden sich die meisten dieser „human remains“ noch
immer auf deutschem Boden, vor allem in Museen, Universitätssammlungen
und medizinischen Institutionen (
www.tagesspiegel.de/politik/kolonialismus-
wieviel-raubkunst-besitzen-die-deutschen/23225654.html).
Zahlreiche Initiativen im globalen Süden und hierzulande treten seit Jahren für
die Rückgabe der menschlichen Gebeine an die Nachfahren und
Herkunftsgesellschaften ein. Bisher gibt es seitens der Bundesregierung jedoch nur
vereinzelte Rückgaben von „human remains“, deren Ablauf zudem sowohl bei
Vertreterinnen und Vertretern der Herkunftsgesellschaften als auch bei den
zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland auf Kritik gestoßen ist. Im
zuletzt verabschiedeten Eckpunktepapier hält die Bund-Länder-AG zum Umgang
mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten fest: „Menschliche Überreste aus
kolonialen Kontexten sind zurückzuführen.“ Ferner kündigt die Bund-Länder-
AG an, dem verantwortungsvollen Umgang mit menschlichen Gebeinen
„Vorrang“ zu geben und „die Voraussetzungen für Rückführungen von
menschlichen Überresten schaffen“ zu wollen. Ein rechtlicher Anspruch der Nachfahren
bzw. der Herkunftsgesellschaften auf die Rückgabe menschlicher Gebeine wird
allerdings bis zum heutigen Tage nicht gewährt (
www.dw.com/de/noch-
keinschlussakt-deutscher-kolonialgeschichte/a-45282855;
www.kmk.org/aktuelles/
artikelansicht/koloniales-erbe-arbeitsgruppe-zum-umgang-mit-sammlungsgut-
verabredet.html;
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=
CELEX%3A32009D0406).
Dabei ist die Identifizierung und Rückgabe der menschlichen Gebeine
Kolonisierter nach Ansicht der Fragesteller eine der dringlichsten ethisch-moralischen
und geschichtspolitischen Aufgaben unserer Zeit. Die Lagerung von „human
remains“ in musealen Beständen wird von den Nachfahren nicht selten als
„weiterer Gewaltakt“, als ein „Gewaltakt über den Tod hinaus“ wahrgenommen (vgl.
http://justlisten.berlin-postkolonial.de/menschliche-gebeine). Die Gebeine müssen
daher nach Ansicht der Fragesteller schnellstens zurückgegeben werden, nicht
nur aus Pietät, sondern insbesondere, weil ihr Fehlen bei den Angehörigen in
vielen Fällen als extrem schmerzvoll wahrgenommen wird und zu schweren
psychischen Belastungen führen kann. Hier gilt es also, ganz konkret das Leid
der Nachkommen, die ihre Ahnen in der Heimat bestatten wollen, zu beenden.
1. Wie viele der Schädel und Skelette aus der sog. S-Sammlung, die zwischen
ca. 1885 und 1924 durch Felix von Luschan vom Königlichen Museum für
Völkerkunde (heute Ethnologisches Museum Berlin) angelegt wurde und
sich gegenwärtig in den Beständen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
befindet, werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Zeit auf ihre
Provenienz hin beforscht?
2. Welcher Zeitplan wird bei der Erforschung der Provenienz weiterer Schädel
und Skelette aus der „S-Sammlung“ nach Kenntnis der Bundesregierung
verfolgt, und welche finanziellen Mittel werden dabei seitens der
Bundesregierung zur Verfügung gestellt?
3. a) Welche Herkunftsgesellschaften der Schädel und Skelette sind auf der
Grundlage der überlieferten Dokumentationen und von Markierungen auf
den Gebeinen bereits heute bekannt?
b) Welche Schädel und Skelette sind auf dieser Grundlage konkreten
Personen zuzuordnen?
c) Welche bereits bekannten Herkunftsgesellschaften und
Familienangehörigen sind schon offiziell informiert worden?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden aktuell in einem interdisziplinären
und transnationalen Forschungsprojekt zur Rekontextualisierung von
ostafrikanischen menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten ca. 1 200 menschliche
Überreste aus der sogenannten „S-Sammlung“ auf ihre Provenienz hin
untersucht. Das Projekt wird gemäß Auskunft der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
(SPK) in Kooperation mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
insbesondere aus Ruanda durchgeführt und aus Drittmitteln finanziert. Daneben werden
derzeit die Provenienzen von 36 Schädeln aus Hawaii untersucht.
Nach Kenntnis der Bundesregierung plant die SPK, auch die menschlichen
Überreste aus Westafrika in den Blick zu nehmen. Dabei handelt es sich um eine
Gruppe von weiteren ca. 500 menschlichen Überresten. Die Erforschung der
Bestände aus Ozeanien soll folgen.
Die auf den menschlichen Überresten aus der sogenannten S-Sammlung
aufgetragenen historischen Markierungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung
größtenteils als nicht gesichert. Sie wurden mit dem Wissenschaftsverständnis
des beginnenden 20. Jahrhunderts angebracht und bedürfen deshalb durchweg der
kritischen Überprüfung. Als hinreichend gesichert können nach Angaben der
SPK nur die Zuordnungen gelten, die Ergebnis des Forschungsprojektes zu
Ostafrika sind. Hier konnten der SPK zufolge Zugehörigkeiten zu folgenden Ethnien
festgestellt werden: Bondei, Chagga, Digo, Hehe, Massai, Mwera, Ndonde,
Ngindo, Pare, Sandawe, Shambaa, Swahili, Turu, Tutsi, Twa, Wagogo und
Wakinga. Im Rahmen des angeführten Projekts zu Ostafrika konnten nach Angaben
der SPK für über 1 000 der Individuen zum Teil sehr konkrete regionale
Zuordnungen ihrer Herkunft vorgenommen werden. In einigen Fällen konnte
demzufolge auch eine konkrete Person festgestellt werden. Das betrifft zum Beispiel
einen Einwohner aus Moshi, dessen Name mit den Akida Barugo/Baruku
ermittelt werden konnte und dessen menschliche Überreste aus der Osteologischen
Sammlung der Charité stammen. Geklärt werden konnte auch die Frage, ob die
menschlichen Überreste von Chief Meli, Chief Lobulu und Chief Ndesamburo zu
den von der SPK verwahrten menschlichen Überresten gehören. Ein DNA-
Abgleich der Schädel mit den jeweiligen Nachfahren ergab keine Übereinstimmung.
Gleiches gilt für die menschlichen Überreste von Chief Lobulu und Ndesamburo,
deren Verbleib bislang ebenfalls in der Sammlung der Charité vermutet wurde.
Im Rahmen der Forschungen vor Ort wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
ein größerer Personenkreis beteiligt. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen. Eine Kontaktaufnahme zu Familienangehörigen oder
Herkunftsgesellschaften der Verstorbenen sollte nach Auffassung der Bundesregierung in enger
Abstimmung mit den offiziellen Stellen in den Herkunftsländern erfolgen.
4. a) In welcher Art und Weise werden die Ergebnisse der
Provenienzforschung zur „S-Sammlung“ nach Kenntnis der Bundesregierung
veröffentlicht?
b) Inwiefern werden die Ergebnisse den Herkunftsgesellschaften vorgelegt?
Die Fragen 4a und 4b werden gemeinsam beantwortet.
Das Forschungsprojekt wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in
Kooperation mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den Herkunftsländern
durchgeführt.
Die in Kürze abgeschlossene Feldforschung an den Entnahme- und
Aneignungsorten der Schädel und Skelette beinhaltet nach Angaben der SPK Gespräche über
die Deutsche Kolonialvergangenheit mit ca. 130 Personen, die über den Verbleib
der menschlichen Überreste informiert wurden. Ende November 2019 ist ein
Abschlussworkshop in Kigali, Ruanda geplant, zu dem Regierungs- und
Medienvertreter sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als auch weitere Gäste
eingeladen werden sollen. Dabei sollen nach Angaben der SPK die
Projektergebnisse besprochen und – unter Einbeziehung der im Rahmen der Feldforschung
erhobenen Aussagen – Lösungen für den weiteren Umgang mit den menschlichen
Überresten erörtert werden. Darüber hinaus plant die SPK eine Publikation in
gedruckter und digitaler Form in englischer Sprache.
5. Teilt die Bundesregierung die Position von Dr. Bernhard Heeb, Kurator der
„S-Sammlung“ am Museum für Vor- und Frühgeschichte in Berlin, dass
menschliche Gebeine aus der „S-Sammlung“, die über eine „unkritische“
Provenienz verfügen, für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden könnten
(vgl.
www.preussischer-kulturbesitz.de/newsroom/dossiers-und-nachrichten/
dossiers/dossier-provenienzforschung/luschan-sammlung.html)?
a) Falls ja, wie definiert die Bundesregierung eine „unkritische“ Provenienz
der Gebeine, und für welche Forschungszwecke sollen die Gebeine ihrer
Auffassung nach genutzt werden?
b) Falls nein, hat sich die Bundesregierung gegenüber der Stiftung
Preußischer Kulturbesitz bereits für eine umfängliche Restitution der „S-
Sammlung“ ausgesprochen?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass menschliche Überreste aus
kolonialen Kontexten aus der sogenannten S-Sammlung grundsätzlich nicht für
wissenschaftliche Forschungszwecke genutzt werden sollten. Der Umgang mit
menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten erfordert höchste Sensibilität.
6. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der Rückgabe der
menschlichen Überreste aus der „S-Sammlung“, und plant die
Bundesregierung, die Kosten für zukünftige Rückführungen der verschleppten
sterblichen Überreste zu übernehmen?
Die Bundesregierung verweist auf die „Ersten Eckpunkte zum Umgang mit
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ vom 13. März 2019, auf die sich die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin bei der
Bundeskanzlerin, die Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale
Kulturpolitik, die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder und die
kommunalen Spitzenverbände verständigt haben,
wonach menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten zurückzuführen sind.
Die Identifikation und Zuordnung menschlicher Überreste zu
Herkunftsgesellschaften und Herkunftsstaaten, die notwendige Voraussetzung für eine
Rückführung sind, gestalten sich zum Teil jedoch äußerst schwierig. Fragen zur Regelung
des Transports der bei der SPK befindlichen sogenannten S-Sammlung werden
zu gegebener Zeit im Einzelfall geklärt.
7. Welche Gespräche gab es seitens der Bundesregierung mit Vertreterinnen
und Vertretern der Herkunftsgesellschaft zur Rückgabe von sterblichen
Überresten aus anderen Sammlungen als der „S-Sammlung“?
Zu welchen Ergebnissen führten diese jeweiligen Gespräche nach Kenntnis
der Bundesregierung?
Die Bundesregierung steht zur Rückführung menschlicher Überreste nach
Namibia im Austausch mit der namibischen Regierung und den deutschen
Institutionen, bei denen menschliche Überreste namibischer Herkunft vermutet werden.
Sie unterstützt das Anliegen der Rückführung und setzt sich gegenüber deutschen
Institutionen, in denen menschliche Überreste namibischer Herkunft
aufbewahrt werden, für die Erforschung ihrer anatomischen Bestände und – so aus
Namibia stammend – deren Rückführung ein.
In der Vergangenheit hat es mehrere Rückführungen von menschlichen
Überresten gegeben. Die jüngste Rückgabe menschlicher Überreste an Namibia erfolgte
im August 2018. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/5130 verwiesen.
8. Welche finanziellen Mittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung
gegenwärtig verausgabt, um sterbliche Überreste in den Beständen der Stiftung
Preußischer Kulturbesitz, der Stiftung Deutsches Historisches Museum
sowie der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung auf ihre Provenienz
hin zu beforschen (bitte nach den genannten Institutionen aufschlüsseln)?
a) Wie viele Stellen mit welchem Stundenumfang sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in den jeweiligen Institutionen mit der Erforschung der
Provenienz menschlicher Gebeine und anderer Körperteile befasst (bitte
nach den genannten Institutionen aufschlüsseln)?
b) Wie hoch waren die seit 2013 pro Jahr vom Bund zur Verfügung
gestellten Mittel für die Erforschung der Provenienz menschlicher Überreste in
den o. g. Institutionen?
c) Welche finanziellen Mittel plant die Bundesregierung für die Erforschung
der Provenienz menschlicher Überreste in den o. g. Institutionen für das
kommende Haushaltsjahr ein?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind bei der SPK 3,4 Stellen bzw. ihre
Stelleninhaber sowie eine studentische Hilfskraft mit der Erforschung befasst: Die
Erforschung der menschlichen Überreste aus Hawaii wurde mit ca. 20 000 Euro
finanziert. Personalmittel der aufgeführten Stellen und Mittel zur Erforschung der
Provenienz menschlicher Überreste aus den Beständen der SPK werden aus dem
Betriebshaushalt der SPK finanziert, sofern hierfür keine Drittmittel zur
Verfügung stehen.
Dem Deutschen Historischen Museum stehen für die Provenienzforschung zwei
Stellen zur Verfügung, mit denen jedoch nicht ausschließlich die Provenienz
menschlicher Überreste erforscht wird. In der Sammlung befinden sich ein
Schrumpfkopf und zwei Zöpfe. Die Zöpfe stammen aus dem Zusammenhang des
sog. Boxeraufstandes in China. Die Zuordnung dieser menschlichen Überreste zu
bestimmten Personen war trotz intensiver Recherchen bislang nicht möglich.
In den Sammlungen der im Rahmen der Leibniz-Gemeinschaft institutionell vom
Bund geförderten Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung befinden sich
menschliche Schädel unterschiedlicher Provenienz. Diese werden von den
Kuratoren der Sammlungen betreut, deren Stellen im von Bund und Ländern
finanzierten Kernhaushalt der Einrichtung dauerhaft finanziert werden. Genaue
Stunden- und Finanzmittelanteile für die Erforschung der Provenienz menschlicher
Überreste lassen sich nicht ausweisen.
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bewahrende sowie dazu forschende
Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft mit Sitz in Deutschland
können darüber hinaus Anträge zur Förderung von Projekten zu Grundlagen- und
Provenienzforschung, unter anderem zu menschlichen Überresten beim
Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (DZK) stellen. Für die Erweiterung der
Fördertätigkeit des DZK um die Förderung der Provenienzforschung zu Sammlungsgut
aus kolonialen Kontexten wurden bereits in den Bundeshaushalten 2018 und 2019
zusätzliche Mittel von insgesamt über 2 Mio. Euro sowie vier zusätzliche Stelle
ausgebracht. Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2020 ist ein weiterer
Aufwuchs um 1,6 Mio. Euro für das DZK vorgesehen, der unter anderem für die
Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten verwendet
werden soll. Diese Erhöhung steht noch unter dem Vorbehalt der
parlamentarischen Beratungen.
9. Die sterblichen Überreste wie vieler Menschen in den Beständen
bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren erfolgreich auf ihre
Provenienz hin beforscht?
Die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung hat in den vergangenen fünf
Jahren die menschlichen Überreste zweier Personen auf ihre Provenienz hin
erforscht. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 und 8
verwiesen.
10. Reicht der gegenwärtige gesetzliche Rahmen in Deutschland nach
Auffassung der Bundesregierung aus, um menschliche Gebeine aus kolonialen
Kontexten sicher, respekt- und würdevoll aufzubewahren und zu lagern?
a) Falls ja, wie erklärt sich die Bundesregierung, dass z. B. Teile der
„S-Sammlung“ vor der Übergabe an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
„zerbrochen“ oder mit „Schmutz und Schimmel“ (vgl.
www.preussischer-
kulturbesitz.de/newsroom/dossiers-und-nachrichten/dossiers/
dossierprovenienzforschung/luschan-sammlung.html) bedeckt waren?
b) Falls nein, wird sich die Bundesregierung in der Bund-Länder-AG zum
Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten für entsprechende
Gesetzesänderungen aussprechen?
11. Inwieweit orientiert sich die Bundesregierung an der Praxis in
Großbritannien, wo es in den letzten Jahren Gesetzesänderungen zur Aufbewahrung
und Lagerung von menschlichen Gebeinen aus kolonialen Kontexten gab?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 10 und 11 gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, dass der gegenwärtige
gesetzliche Rahmen für eine sichere, respekt- und würdevolle Aufbewahrung
menschlicher Überreste nicht ausreichen würde. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die
ganz überwiegende Zahl Sammlungsgut bewahrender Einrichtungen, welche
nicht immer Museen sind, in Trägerschaft der Länder und Kommunen befindet.
Eine der Kernaufgaben von Museen ist nach Auffassung der Bundesregierung die
Bewahrung der anvertrauten Sammlung. So ist es zum Beispiel nach dem
Stiftungsgesetz der SPK deren Auftrag, ihre Sammlungen zu bewahren und zu
pflegen. Alle der SPK anvertrauten Sammlungen werden nach den international
anerkannten Standards behandelt. Für den Bereich der SPK ist der sichere, respekt-
und würdevolle Umgang mit menschlichen Überresten gewährleistet.
Die Bundesregierung steht – auch zum Thema Sammlungsgut, einschließlich
menschlicher Überreste, aus kolonialen Kontexten – mit anderen Staaten im
Austausch.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gegenwärtig in
Deutschland laufende Projekte, in deren Rahmen die Provenienz von menschlichen
Gebeinen erforscht wird, und steht die Bundesregierung zwecks
Wissenstransfer in einem Austausch mit den Bundesländern?
Die Bundesregierung führt dazu keine Erhebungen durch. Innerhalb der
Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zu
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten stehen Bund und Länder auch zur Situation der
Provenienzforschung im Austausch. Ferner hat das DZK mit dem Aufbau einer
Forschungsdatenbank begonnen. Diese wird unter anderem der recherchierbaren
Dokumentation von Ergebnissen der vom DZK geförderten Provenienzforschung
dienen. Vorgesehen ist, dass die neue Datenbank eben-falls Ergebnisse aus den
zukünftig vom DZK geförderten Projekten zu Sammlungsgut aus kolonialen
Kontexten aufnimmt.
13. Welche Forschungsprojekte zur Aufarbeitung der „rassenanthropolitischen
Forschung“ in Deutschland fördert die Bundesregierung derzeit (bitte mit
Angabe des Titels, des Themas, der Laufzeit, des Budgets, des
federführenden Ressorts und der beteiligten Institutionen in Deutschland und im
Ausland)?
Die Aufarbeitung der „rassenanthropologischen Forschung“ ist nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit kein Förderschwerpunkt der von der Bundesregierung
geförderten Einrichtungen.
14. Welche internationalen Bildungs- und Forschungsprojekte fördert die
Bundesregierung derzeit mit Staaten deutscher Postkolonien (bitte mit Angabe
des Titels, des Themas, der Laufzeit, des Budgets, des federführenden
Ressorts und der beteiligten Institutionen in Deutschland und im Ausland)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 und 8 verwiesen.
Derzeit fördert die Bundesregierung keine darüber hinausgehenden
internationalen Bildungs- und Forschungsprojekte, die explizit dem Thema „menschliche
Überreste“ gewidmet sind.
15. Wird die Bundesregierung ein nationales zentrales Register aller
menschlichen Überreste aus kolonialen Kontexten erstellen, um den Nachfahren die
eigenständige Suche nach ihren verschleppten Vorfahren zu erleichtern?
a) Falls ja, welchen Zeitplan verfolgt sie dabei?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
In den „Ersten Eckpunkten zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen
Kontexten“ ist festgehalten, dass die Digitalisierung von Beständen und Inventaren
zum Zweck der Transparenz und „weltweiten Teilhabe“ eine Herausforderung
und ein Handlungsfeld für alle staatlichen Ebenen bildet. Die Arbeitsgruppe von
Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden wird sich dazu in ihrer
weiteren Zusammenarbeit verständigen.
16. Hält es die Bundesregierung für erforderlich, belastbare Kenntnisse über in
Deutschland stattfindende Forschung an menschlichen Gebeinen aus
kolonialen Kontexten, die nicht ausschließlich der Klärung ihrer Herkunft und
Rückgabe dienen, zu erlangen?
a) Falls ja, inwiefern plant die Bundesregierung, diese gegenwärtig nicht
vorhandenen Kenntnisse zu gewinnen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/
5130)?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass menschliche Überreste aus
kolonialen Kontexten grundsätzlich nicht für wissenschaftliche Forschungszwecke
genutzt werden sollten. Eine Erhebung dazu ist nicht vorgesehen.
17. Ist der Kenntnisstand über „rassenanthropologische Forschung“ an
menschlichen Gebeinen aus kolonialen Kontexten in Deutschland nach Auffassung
der Bundesregierung hinreichend aufgearbeitet, und bestehen in der breiten
Bevölkerung sowie in der Wissenschaftsgemeinschaft im Besonderen
ausreichend Kenntnisse und Sensibilität für das Thema?
a) Falls nein, welche Forschungs- und Bildungsprojekte fördert die
Bundesregierung, um eine entsprechende kritische Reflexion zu befördern?
b) Setzt sich die Bundesregierung bei den Bundesländern für eine stärkere
Thematisierung der „rassenanthropologischen Forschung“ in Bildung,
Forschung und Lehre ein?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es fanden keine
Erhebungen in diese Richtung statt.
18. Die Gebeine und Körperteile wie vieler Kolonisierter wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren aus den Beständen
bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen an die
Herkunftsgesellschaften restituiert?
19. In wie vielen Fällen wurden die Nachfahren bzw. Vertreterinnen und
Vertreter kolonisierter Herkunftsgesellschaften nach Kenntnis der
Bundesregierung vorher proaktiv über die Existenz ihrer Vorfahren in Deutschland
informiert?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine abschließende Übersicht zur Rückgabe von menschlichen Überresten aus
kolonialen Kontexten an Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften liegt der
Bundesregierung aufgrund der Zuständigkeit der Länder für die ganz
überwiegende Zahl der Sammlungsgut bewahrenden Einrichtungen nicht vor. In den
vergangenen fünf Jahren sind etliche menschliche Überreste an
Herkunftsgesellschaften und Herkunftsstaaten zurückgegeben worden. So zum Beispiel an
Namibia, auch unter vorheriger Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern der
Herkunftsgesellschaften. Diese Rückführungen an Namibia erfolgten jedoch
nicht aus Beständen bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen.
Aus den Beständen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und des Deutschen
Historischen Museums hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf
Jahren keine Rückgaben von menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten
an Herkunftsstaaten gegeben.
Die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung hat in den vergangenen fünf
Jahren die menschlichen Überreste zweier Personen zurückgegeben. Die
Nachfahren bzw. Vertreterinnen und Vertreter ehemals kolonisierter
Herkunftsgesellschaften wurden vorher in beiden Fällen proaktiv über die Existenz ihrer
Vorfahren in Deutschland informiert.
20. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass Informationen über auf ihre
Provenienz hin beforschte menschliche Gebeine zeitnah an Vertreterinnen
und Vertreter der Nachfahren bzw. der Herkunftsgesellschaften übermittelt
werden?
21. Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung für den Zugang zu
diesen Informationen gegenwärtig zur Verfügung, und welche Mittel sind dafür
in den kommenden Haushaltsjahren vorgesehen (insbesondere in Hinblick
auf den im Eckpunktepapier der Bund-Länder-AG zum Umgang mit
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten enthaltenen Vorschlag zur Errichtung
und Ausgestaltung einer Anlaufstelle)?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die ganz überwiegende Zahl von Sammlungsgut bewahrenden Einrichtungen
liegt in Trägerschaft der Länder und Kommunen. Grundsätzlich soll seitens der
Einrichtungen, die menschliche Überreste bewahren, und ihrer Träger frühzeitig
der Austausch zu möglichen entsprechenden Herkunftsstaaten und
Herkunftsgesellschaften oder Nachfahren gesucht werden.
Hinsichtlich der Errichtung und Ausgestaltung einer möglichen Anlaufstelle
befindet sich die Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen
Spitzenverbänden derzeit in Erörterungen.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4, 8 und 15 verwiesen.
22. Plant die Bundesregierung, den Nachfahren bzw. den
Herkunftsgesellschaften einen rechtlichen Anspruch auf die Rückgabe von „human remains“ aus
den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen zu geben?
a) Falls ja, welchen Zeitplan verfolgt sie dabei?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet.
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Rückführung von
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, einschließlich menschlicher Überreste, sind
in Deutschland abhängig vom jeweils für die Einrichtungen geltenden Bundes-,
Landes- und Organisationsrecht, insbesondere den Haushaltsordnungen des
Bundes, der Länder und der Kommunen.
Danach sind Rückgaben grundsätzlich möglich.
23. Plant die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen, die auch private
Sammlungen von Schädeln und anderen Körperteilen Kolonisierter dazu anhalten,
für eine würdevolle Aufbewahrung der sterblichen Überreste zu sorgen,
Provenienzrecherchen zu betreiben und Rückgaben an die Nachfahren und
Herkunftsgesellschaften zu ermöglichen?
a) Falls ja, welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung dabei?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 23 bis 23b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hält die Schaffung gesetzlicher Maßnahmen dazu derzeit
nicht für notwendig.
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