[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11964
19. Wahlperiode 26.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Pasemann, Matthias Büttner,
Armin-Paulus Hampel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11332 –
Diplomatische Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Arabischen
Republik Syrien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahre 2012 wurde der syrische Botschafter in Deutschland aus der
Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen (
www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/
120529-ausweisung-syr-botschafter/250256). Überdies wurde das Personal der
syrischen Botschaft in Berlin seit Beginn des Bürgerkrieges in Syrien mehrfach
reduziert. Auch die deutsche Botschaft in Damaskus ist seit 2012 geschlossen
(
https://damaskus.diplo.de/).
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten zum Stichtag 31.
Dezember 2018 circa 750 000 syrische Staatsangehörige in der Bundesrepublik
Deutschland (vgl. Statistisches Bundesamt: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit.
Ausländische Bevölkerung. Ergebnisse des Ausländerzentralregisters.
Fachserie 1 Reihe 2, 2018, S. 31). Ausweislich der laufend ausgesendeten aktuellen
Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde im Jahr
2018 rund ein Viertel der Asylerstanträge von syrischen Staatsangehörigen
gestellt (vgl. BAMF: Asylgeschäftsbericht für den Monat Dezember 2018, S. 2).
Auch im laufenden Jahr 2019 blieben syrische Staatsangehörige die größte
Gruppe unter den Asylerstantragstellern (vgl. BAMF: Aktuelle Zahlen, April
2019, S. 3 ff.).
1. Wie viele syrische Staatsangehörige hielten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung zum 31. Mai 2019 insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland
auf (bitte nach aufenthaltsrechtlichem Hintergrund aufschlüsseln)?
Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) hielten sich zum Stichtag
30. Juni 2019 insgesamt 767 296 syrische Staatsangehörige in Deutschland auf.
Angaben zum aufenthaltsrechtlichen Hintergrund können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden:
Syrer in Deutschland insgesamt 767.296
davon mit anteilig in Prozent (%)
unbefristetes Aufenthaltsrecht ca. 2%
befristetes Aufenthaltsrecht ca. 83%
im Asylverfahren ca. 3%
Sonstiges (z. B. ausreisepflichtig, Antrag auf Titelerteilung) ca. 12%
2. Wie viele Personen, die zuvor eine syrische Staatsangehörigkeit besaßen
oder noch besitzen, wurden seit dem Jahr 2010 eingebürgert (bitte nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Personen, die seit dem Jahr 2010 eingebürgert wurden und zuvor
die syrische Staatsangehörigkeit besaßen oder noch besitzen, können der
nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Jahr Anzahl
2010 1.401
2011 1.454
2012 1.321
2013 1.508
2014 1.820
2015 2.027
2016 2.263
2017 2.479
2018 2.880
Gesamt 17.153
Die Daten für 2018 sind auf das nächste Vielfache von Fünf gerundet (Fünfer-Rundung). Die Angaben für
die Jahre 2010 bis 2017 sind nicht gerundet.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis, Stand 4. Juli 2019; www-genesis.destatis.de/genesis/online/
link/tabellen/12511*)
3. Wie viele syrische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland seit 1. Januar 2016 wieder verlassen,
ohne danach wieder eingereist zu sein (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt
auflisten)?
Im AZR wurde seit dem 1. Januar 2016 bei insgesamt 29 463 syrischen
Staatsangehörigen ein Fortzug gespeichert, ohne dass seitdem wieder eine Einreise
erfolgte (AZR-Auswertung erfolgte zum Stichtag 30. Juni 2019).
Differenzierte Angaben nach Monaten können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden:
Monat des im AZR gespeicherten Fortzugs Fortzug
Januar 2016 1.435
Februar 2016 1.194
März 2016 1.082
April 2016 909
Mai 2016 820
Juni 2016 913
Juli 2016 725
August 2016 779
September 2016 749
Oktober 2016 651
November 2016 652
Dezember 2016 636
Januar 2017 752
Februar 2017 603
März 2017 602
April 2017 498
Mai 2017 584
Juni 2017 543
Juli 2017 644
August 2017 700
September 2017 758
Oktober 2017 717
November 2017 669
Dezember 2017 564
Januar 2018 639
Februar 2018 620
März 2018 650
April 2018 603
Mai 2018 592
Juni 2018 595
Juli 2018 701
August 2018 850
September 2018 738
Oktober 2018 664
November 2018 672
Dezember 2018 630
Januar 2019 706
Februar 2019 582
März 2019 597
April 2019 557
Mai 2019 574
Juni 2019 314
Gesamt 29.463
4. Wie viele deutsche Staatsangehörige halten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit (Stand: 31. Mai 2019) auf syrischem Staatsgebiet auf (bitte
nach folgenden Kriterien auflisten und soweit möglich bitte jeweils angeben,
ob es sich dabei um deutsche Staatsangehörige mit syrischem
Migrationshintergrund handelt: Beschäftigte des Auswärtigen Dienstes sowie deren
Angehörige; dauerhaft in Syrien siedelnde Zivilisten, die Staatsangehörige
der Bundesrepublik Deutschland sind; Angehörige anderweitiger staatlicher
Institutionen der Bundesrepublik Deutschland – Bundeswehr, Bundespolizei
etc. – im Rahmen von Auslandseinsätzen; Angehörige ziviler
Hilfsorganisationen oder sonstiger nichtstaatlicher Organisationen oder Journalisten;
Sonstige wie z. B. Kriegsgefangene, Mitglieder bzw. Angehörige
internationaler Terrorgruppen bzw. Milizen, Angehörige ausländischer Streitkräfte,
die auch eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen)?
Für Syrien besteht seit 2012 eine Reisewarnung für deutsche Staatsangehörige.
Die deutsche Botschaft in Syrien ist seit 2012 geschlossen. In ELEFAND, der
freiwilligen Elektronischen Erfassung von Deutschen im Ausland, haben sich
derzeit 15 deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in verschiedenen Orten in Syrien
für Kurz- und Langzeitaufenthalt, registriert. Mit Stand vom 12. Juni 2019 sind
mehr als 1 050 deutsche Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland (etwa zwei
Drittel deutsche Staatsangehörige) nach Syrien und in den Irak ausgereist. Mit
Stand vom 4. Juli 2019 wurden 81 deutsche Staatsangehörige in Syrien inhaftiert
oder waren in Flüchtlingslagern in Gewahrsam. Die weitere Beantwortung der
Frage kann nicht offen erfolgen.
Die Einstufung der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf
Gründe des Staatswohls erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August
2018 (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren
Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder
eines ihrer Länder schädlich sein kann, entsprechend einzustufen. Eine offene
Beantwortung der Frage könnte dazu führen, dass Rückschlüsse auf die
Beziehungen des BND zu ausländischen Nachrichtendiensten gezogen werden können.
Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation der Nachrichtendienste
werden vertraulich behandelt. Die vereinbarte Vertraulichkeit der
Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten.
Darüber hinaus können Angaben zu Art und Umfang des Erkenntnisaustauschs
mit ausländischen Nachrichtendiensten auch Rückschlüsse auf
Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte der Nachrichtendienste des Bundes zulassen. Es
bestünde weiterhin die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die
Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der anderen Nachrichtendienste
gezogen werden können. Es wäre damit zu rechnen, dass Nachrichtendienste der
betroffenen Staaten den Bundesnachrichtendienst nicht mehr als verlässlichen
bzw. vertrauenswürdigen Partner ansehen würden, wenn eine Stellungnahme des
Bundesnachrichtendienstes zu den Informations- bzw. Auskunftsersuchen
öffentlich würde. Da der Bundesnachrichtendienst für seine Arbeit und
Aufgabenerfüllung auf den Informationsaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten
angewiesen ist, könnte er seine gesetzlichen Aufgaben nach § 1 Absatz 2 BNDG
zum Schutz der äußeren und inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt erfüllen. In diesem Fall wird die Antwort
als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.*
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
5. Gelangt die Bundesregierung derzeit grundsätzlich darüber in Kenntnis, ob
deutsche Staatsangehörige syrisches Staatsgebiet betreten?
a) Wenn ja, auf welchem Wege?
b) Wenn nein, warum besteht seitens der Bundesregierung dahingehend kein
Informationsinteresse?
c) Wie viele deutsche Staatsangehörige reisten seit 1. Januar 2011 in
syrisches Staatsgebiet ein (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 bis 5c werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Es besteht keine Meldepflicht für das Betreten von und die Einreise in syrisches
Staatsgebiet für deutsche Staatsangehörige. Darüber hinaus wird auf die Antwort
zu Frage 4 verwiesen.
6. Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit deutsche
Staatsangehörige auf syrischem Staatsgebiet, die dort gegen ihren ausdrücklichen
Willen festgehalten werden?
Nach Einschätzung der Bundesregierung befinden sich auf syrischem
Staatsgebiet auch deutsche Staatsangehörige, die gegen ihren ausdrücklichen Willen dort
festgehalten werden. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
7. Erkennt die Bundesregierung die syrische Regierung um Präsident Baschar
al-Assad als legitime und alleinige hoheitliche Vertretung des syrischen
Staates an?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht, und welche weiteren Vertreter
werden anerkannt?
Die Bundesregierung hat die Nationale Koalition der Syrischen Revolutions- und
Oppositionskräfte (ETILAF) 2012 zusammen mit 120 Staaten politisch als
legitime Vertretung des syrischen Volkes anerkannt.
8. Erkennt die Bundesregierung die syrische Botschaft in Berlin sowie das
syrische Honorarkonsulat in Bremen uneingeschränkt als alleinige
diplomatische Vertretung bzw. Auslandsvertretung Syriens in der Bundesrepublik
Deutschland an?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht, und welche weiteren Vertreter
werden anerkannt?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
9. Wie viele Personen umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung die
derzeitige Mission der Botschaft Syriens in Berlin (bitte nach diplomatischem und
konsularischem Personal aufschlüsseln)?
An der syrischen Botschaft in Berlin sind drei Personen mit diplomatischem Rang
tätig.
10. Hält die Bundesregierung die Anzahl der in der syrischen Botschaft
Beschäftigten angesichts der Anzahl der in Deutschland lebenden syrischen
Staatsangehörigen für angemessen, um eine sachgemäße Bearbeitung
diplomatischer und insbesondere konsularischer Aufgaben zu gewährleisten (bitte
begründen)?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
11. Erachtet die Bundesregierung, auch im Sinne der ihr nachgeordneten
Behörden, die sachgemäße konsularische Unterstützung syrischer
Staatsangehöriger in Deutschland grundsätzlich als im deutschen Interesse liegend (bitte
begründen)?
Aufgrund der völkerrechtlichen Personalhoheit und der Regelungen des Wiener
Übereinkommens über diplomatische Beziehungen und des Wiener
Übereinkommens über konsularische Beziehungen liegt die konsularische Unterstützung
ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland in der Verantwortung der jeweiligen
diplomatischen Vertretung. Die Bundesregierung unterstützt dabei im Rahmen
ihrer Möglichkeiten und nach pflichtgemäßem Ermessen.
12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dahingehend vor, dass Teile des
Botschaftspersonals einer gegen die Bundesrepublik Deutschland
gerichteten geheimdienstlichen Agententätigkeit nachgehen, bzw. hat es nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 gegen ehemalige oder
gegenwärtige Mitarbeiter der syrischen Botschaft dementsprechende Erkenntnisse
gegeben?
Mit der Ausweitung der Unruhen in Syrien in den Jahren 2011/2012 konnte in
Deutschland ein Anstieg der nachrichtendienstlichen Tätigkeit syrischer Dienste
festgestellt werden. Für ihre Aktivitäten in Deutschland unterhielten die Dienste
eine Legalresidentur an der syrischen Botschaft. Die durch Ermittlungen
gewonnenen Informationen wurden dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
zur Verfügung gestellt. Gegen insgesamt zwölf Personen wurden
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit eröffnet.
Im Dezember 2012 verurteilte das Kammergericht Berlin zwei Personen wegen
geheimdienstlicher Agententätigkeit zu Freiheitsstrafen, weitere Verurteilungen
des Kammergerichts erfolgten im Jahr 2013. Im Zusammenhang mit diesen
Verfahren wies das Auswärtige Amt am 9. Februar 2012 vier syrische Diplomaten
aus Deutschland aus. Nennenswerte nachrichtendienstliche Aktivitäten aus der
syrischen Botschaft heraus waren in den Folgejahren nicht mehr festzustellen.
13. Wie oft ist die Bundesregierung mit der syrischen Botschaft im Zeitraum seit
dem 1. Januar 2015 in Kontakt getreten, und was war jeweils Gegenstand
bzw. Inhalt der Konsultationen?
14. Gibt es zwischen der Bundesregierung und der syrischen Botschaft
turnusmäßige Konsultationen, bzw. erachtet die Bundesregierung die hohe Anzahl
von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden syrischen
Staatsangehörigen als einen begründeten Anlass, der regelmäßige Konsultationen
notwendig macht (bitte begründen)?
15. Gab es seitens der syrischen Botschaft seit dem 1. Januar 2015
Konsultationsanfragen, die durch die Bundesregierung abgewiesen oder unbeantwortet
gelassen wurden?
a) Wenn ja, wie oft, und aus welchen Gründen?
b) Welchen Gegenstandes waren diese etwaigen Anfragen jeweils?
16. Gab es seitens der syrischen Botschaft oder der syrischen Regierung
Hinweise an die Bundesregierung dahingehend, dass es insbesondere im
Rahmen kriegsbedingter Umstände bezüglich der Herstellung und
Vervielfältigung syrischer Staatsdokumente vermehrt zu organisierten Fälschungen oder
Erbeutungen dazu benötigter technischer Infrastruktur gekommen sei oder
gekommen sein könnte?
Wenn ja, wie wurde seitens der Bundesregierung auf diese Hinweise
reagiert?
Die Fragen 13 bis 16 werden zusammengefasst beantwortet.
Die Beziehungen zur syrischen Botschaft in Berlin beschränken sich auf
zwingend erforderliche Kontakte, insbesondere hinsichtlich konsularischer Fragen.
Darüber hinaus nimmt die Bundesregierung zu Inhalten vertraulicher
Kommunikation mit der syrischen Botschaft keine Stellung.
17. Gab es seitens der syrischen Botschaft Ersuchen an die Bundesregierung
dahingehend, einem personellen Wiederaufwuchs sowohl des diplomatischen
sowie des konsularischen Personals zuzustimmen?
Wenn ja, wie wurden diese seitens der Bundesregierung mit welcher
jeweiligen Begründung beantwortet?
18. Wurden seitens der Bundesregierung nach dem 1. September 2015
Beratungen dahingehend getätigt, zumindest einem Aufwuchs des konsularischen
Personals der syrischen Botschaft zuzustimmen oder diesen aus etwaigem
Eigeninteresse sogar anzubieten (bitte begründen)?
Die Fragen 17 und 18 werden zusammengefasst beantwortet.
Eine entsprechende Anfrage zur Aufstockung des diplomatischen Personals
seitens der syrischen Botschaft liegt der Bundesregierung vor und wird geprüft.
19. Wann und mit welchem Ergebnis wurde seitens der Bundesregierung zuletzt
über den Zustand der diplomatischen Beziehungen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien beraten?
Die diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Arabischen Republik Syrien sind fortwährend Gegenstand der allgemeinen
Syrienpolitik der Bundesregierung.
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