[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 23. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11967
19. Wahlperiode 26.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Cem Özdemir,
Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/11463 –
Probleme bei der Umsetzung des Deutschland-Takts im zukünftigen Bahnknoten
von Stuttgart 21
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im zukünftigen Stuttgarter Bahnknoten kann die Idee des Deutschland-Takts,
für „optimale Verbindungen“ und „kürzere Aufenthalte an den Bahnhöfen“
(
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/zukunftsbuendnis-schiene.html) zu
sorgen, nach Auffassung der Fragesteller nicht umgesetzt werden, da der
Stuttgarter Tiefbahnhof mit seinen nur acht Gleisen und einem unzureichend
ausgebauten Nordzulauf nicht die dafür erforderliche Kapazität besitzen wird. Dies wird
mit Blick auf die im zweiten Entwurf des Zielfahrplans des Deutschland-Takts
zugrunde gelegten Umsteigezeiten im Stuttgarter Hauptbahnhof ersichtlich
(
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Schiene/netz
grafik-fernverkehr-bw-gutachten-2.pdf?__blob=publicationFile). Beispielhaft
dafür ist die Relation Tübingen–Karlsruhe, auf der der Zielfahrplan eine
Umsteigezeit von 27 Minuten vorsieht. Im Fall der Relation Singen–Heilbronn liegt
die Umsteigezeit in Höhe von 33 Minuten sogar deutlich höher (siehe
Zielfahrplan, aber auch:
www.swr3.de/aktuell/nachrichten/Zu-wenige-Gleise-S21-kann-
30-Minuten-Takt-nicht-einhalten/-/id=47428/did=5133598/hxe3y0/index.html).
Damit wird aus Sicht der Fragesteller offenkundig, dass ein integraler
Taktfahrplan im Stuttgarter Bahnknoten nicht eingehalten wird und die Ziele des
Deutschland-Takts verfehlt werden. Fraglich bleibt damit auch, wie das selbst
gesteckte Ziel der Bundesregierung, die Anzahl der Fahrgäste zu verdoppeln
(siehe aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 77), vor
diesem Hintergrund realisiert werden kann.
Die Bundesregierung erachtet die geplanten Kapazitäten derweil als
ausreichend für den Deutschland-Takt und sieht keinen weiteren Handlungsbedarf
(
www.swr3.de/aktuell/nachrichten/Zu-wenige-Gleise-S21-kann-30-Minuten-
Takt-nicht-einhalten/-/id=47428/did=5133598/hxe3y0/index.html).
1. Für welche von Stuttgart aus angefahrenen Großstädte sieht der zweite
Entwurf eines Zielfahrplans 2030 einen Halbstundentakt des Fernverkehrs vor,
und für welche Großstädte sieht er längere Taktabstände vor (als Maßstab
bitte die 30 größten Städte berücksichtigen, gemessen an der
Einwohnerzahl)?
Der aktuelle Gutachterentwurf des Zielfahrplans für den Deutschland-Takt sieht
auf den Hauptachsen einen 30-Minutentakt im Fernverkehr vor.
Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.
2. Was sind die Gründe dafür, dass nicht zwischen allen von Stuttgart aus direkt
erreichbaren Großstädten Halbstundentakte vorgesehen werden?
Anlage 1 zeigt, dass für einen großen Teil der Verbindungen von Stuttgart zu den
Großstädten Halbstundentakte unterstellt sind. Nicht alle von Stuttgart aus direkt
erreichbare Großstädte liegen allerdings auf den Hauptachsen des Fernverkehrs,
für die künftig Halbstundentakte vorgesehen sind. Die Umsetzung eines
Halbstundentakts zu ausnahmslos allen deutschen Großstädten von Stuttgart aus ist
daher technisch und wirtschaftlich nicht realisierbar.
3. Wie viele Züge inkl. Verstärkerzüge sieht der zweite Entwurf des
Zielfahrplans in der Spitzenstunde vor?
Zu wie vielen Doppelbelegungen (zwei Züge an einem Gleis) kommt es
dadurch?
Dem zweiten Gutachterentwurf sind 33 kommerzielle, d. h. für Reisende
relevante, Ankünfte bzw. Abfahrten pro Stunde unterstellt. Hinzu kommen vom Land
für den Nachmittag zusätzlich 10,5 gewünschte Hauptverkehrszeit-Abfahrten pro
Stunde. Zudem stehen für weitere Einzelbedarfe des Fern- und Regionalverkehrs
zusätzliche Kapazitäten zur Spitzenstunde zur Verfügung.
In der Hauptverkehrszeit ergeben sich für einen Zeitraum von einer Stunde etwa
elf Fälle von Doppelbelegungen, bei denen zwei Züge unterschiedliche
Abschnitte desselben Gleises nutzen.
4. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die schnellste Verbindung
zwischen Tübingen und Mannheim nach dem zweiten Entwurf des Zielfahrplans
2030 zehn Minuten länger dauert als heute?
Falls nein,
a) welche Wartezeit ist dann vorgesehen,
b) was sind die Gründe hierfür, und
c) hält die Bundesregierung ein solches Angebot für attraktiv?
Die aktuelle zweistündliche Verbindung von Tübingen nach Mannheim mit einer
Reisezeit von 1:28 h wird auf Wunsch des Landes Baden-Württemberg im
Deutschland-Takt nicht mehr zugrunde gelegt. Stattdessen wird eine jede halbe
Stunde verkehrende gute Regionalexpress- Verbindung unterstellt, die eine
Fahrzeit von rund 1:42 h aufweist. Die Wartezeit beträgt 20 Minuten. Die Herstellung
eines Gesamtoptimums für die komplette Achse Stuttgart–Tübingen–Aulendorf
und die Optimierung der Anschlussknoten in Tübingen, Metzingen und
Nürtingen haben im Gutachterentwurf Vorrang vor der isolierten Optimierung der
Relation Tübingen–Mannheim.
5. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bei der Fahrt von Tübingen nach
Karlsruhe nach dem zweiten Entwurf des Zielfahrplans 2030 in Stuttgart eine
Wartezeit von 27 Minuten entsteht?
Falls nein,
a) welche Wartezeit ist dann vorgesehen,
b) was sind die Gründe hierfür, und
c) hält die Bundesregierung ein solches Angebot für attraktiv?
Bei der Fahrt von Tübingen nach Karlsruhe beträgt die Wartezeit 23 Minuten.
Grund für die Fahrlagenplanung ist die Herstellung der Anschlussknoten in
Tübingen und Karlsruhe.
6. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bei der Fahrt von Singen nach
Heilbronn nach dem zweiten Entwurf des Zielfahrplans 2030 in Stuttgart
eine Wartezeit von 33 Minuten entsteht?
Falls nein,
a) welche Wartezeit ist dann vorgesehen,
b) was sind die Gründe hierfür, und
c) hält die Bundesregierung ein solches Angebot für attraktiv?
Die genannte Fahrlage wurde auf expliziten Wunsch des Landes Baden-
Württemberg aufgenommen. Darüber hinaus zielen die Anschlussverbindungen der
Gäubahn auf den ICE in Richtung Mannheim. Die Fahrplanlage ist überdies
notwendig, um Anschlussknoten in Heilbronn, Osterburken und Würzburg zu
ermöglichen.
7. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bei der Fahrt von Würzburg nach
Zürich nach dem zweiten Entwurf des Zielfahrplans 2030 in Stuttgart eine
Wartezeit von 58 Minuten entsteht?
Falls nein,
a) welche Wartezeit ist dann vorgesehen,
b) was sind die Gründe hierfür, und
c) hält die Bundesregierung ein solches Angebot für attraktiv?
Für die Relation Würzburg–Zürich ist die Umsteigeverbindung über Stuttgart
nicht relevant, da die schnellste Verbindung für die genannte Relation über den
Großraum Frankfurt angeboten wird.
8. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bei der Fahrt von Mannheim
nach Friedrichshafen nach dem zweiten Entwurf des Zielfahrplans 2030 in
Ulm der Anschluss verpasst wird und 26 Minuten auf den nächsten Zug
gewartet werden muss?
Falls nein,
a) welche Wartezeit ist dann vorgesehen,
b) was sind die Gründe hierfür, und
c) hält die Bundesregierung ein solches Angebot für attraktiv?
Von Mannheim nach Ulm verkehrt der Fernverkehr halbstündlich. Stündlich
besteht eine Umsteigezeit in Richtung Friedrichshafen von 20 Minuten (Reisezeit
Mannheim–Friedrichshafen 2:29 h), in der anderen halben Stunde von 26
Minuten (Reisezeit Mannheim–Friedrichshafen 2:40 h). In beiden Fällen ist die
Gesamtreisezeit kürzer als die heutige Reisezeit von 2:52 h.
9. Für welche Relationen, auf denen ein Umstieg im zukünftigen Hauptbahnhof
Stuttgart erforderlich ist, entstehen dort Wartezeiten von mehr als 10
Minuten (bitte unter Benennung der konkrete Wartezeiten aufführen)?
Die erforderliche Umsteigezeit in Stuttgart ist durch die DB Station&Service AG
mit neun Minuten definiert worden. Infolgedessen werden für
Umsteigeverbindungen im zweiten Gutachterentwurf in der Regel Umsteigezeiten von
mindestens neun Minuten zugrunde gelegt.
Im Übrigen wird auf die Anlage 2 verwiesen.
10. Wie viele Züge hat der bisherige Stuttgarter Kopfbahnhof (oben) in seiner
stärksten Spitzenstunde in den letzten Jahrzenten bereits bewältigt?
Nach Auskunft der Deutsche Bahn AG (DB AG) lag das Spitzenstunden-
Zugangebot (von 7:00 bis 7:59 Uhr) im Kopfbahnhof in den Jahren 1994 bis 2017
zwischen 30 und 35 Zugankünften.
11. Lässt sich mit dem geplanten Tiefbahnhof, für den eine Leistungssteigerung
um 30 Prozent ausgegeben wurde (siehe z. B.:
www.faz.net/aktuell/politik/
stuttgart-21/stuttgart-21-bahn-stresstest-bestanden-13340.html), das Ziel der
Bundesregierung, die Anzahl der Fahrgäste verdoppeln zu wollen, von der
Kapazität her umsetzen (bitte begründen)?
Ja. Das Ziel einer Verdopplung der Fahrgäste bezieht sich auf ganz Deutschland
und nicht auf einen einzigen Bahnhof.
12. Hält die Bundesregierung den geplanten Bahnknoten Stuttgart für
„deutschlandtakttauglich“?
Wie begründet die Bundesregierung diese Ansicht, und was gedenkt sie bzw.
was gedenkt die bundeseigene Deutsche Bahn AG als Bauherrin zu
unternehmen, um die Kapazität zu erhöhen?
Ja, da die geplante Infrastruktur von Stuttgart 21 dem Zielfahrplan für den
Deutschland-Takt vollständig zugrunde gelegt ist. Eine Ausweitung der Kapazität
von Stuttgart 21 ist daher zur Realisierung des Zielfahrplans Deutschland-Takt
nicht notwendig.
13. Welche Ergänzungen zu Stuttgart 21 hält die Bundesregierung für
erforderlich, um die Kapazität des Bahnknotens über den im Finanzierungsvertrag
definierten Umfang hinaus zu erhöhen?
In Bezug zum Zielfahrplan Deutschland-Takt hält die Bundesregierung keine
Ergänzungen für notwendig.
14. Welche laut eines Sprechers der Deutschen Bahn „jüngst durchgeführte
eisenbahnbetriebswirtschaftliche Untersuchung“ hat welche
Leistungsfähigkeit des geplanten Tiefbahnhofs bestätigt (Stuttgarter Zeitung v. 18. Juni
2019)?
Wie lautet der Wortlaut des Untersuchungsergebnisses, oder wo lässt sich
dieses nachlesen?
Nach Auskunft der DB AG ist die eisenbahnbetriebswissenschaftliche
Untersuchung ein Bestandteil der laufenden Untersuchungen zur Erstellung des
Zielfahrplanes für Stuttgart 21 inklusive der Schnellfahrstrecke Stuttgart–Ulm. Für die
Inbetriebnahme von Stuttgart 21 wird derzeit ein neues Zielfahrplankonzept
erstellt.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Deutschen Bahn,
wonach der geplante Tiefbahnhof nach dem Motto „Schnell rein, kurz halten,
schnell raus“ funktionieren solle (Präsentation der DB Projekt Stuttgart-Ulm
GmbH v. 14. Juni 2018, Folie 9) vor dem Hintergrund, dass der Deutschland-
Takt ausreichende Standzeiten der Züge in den Knotenbahnhöfen erfordert,
um den Fahrgästen das Umsteigen zu ermöglichen?
Die Bundesregierung bewertet keine Werbeaussagen.
16. Welche Standzeiten der Züge sind dem geplanten Tiefbahnhof in
Spitzenstunden unterstellt?
Die unterstellte Standzeit der Züge in der Spitzenstunde ist unterschiedlich und
variiert im Schienenpersonennahverkehr von zwei Minuten bis in Einzelfällen
21 Minuten. Die langen Standzeiten sind Folge der Durchbindungswünsche des
Landes Baden-Württemberg. Bei Fernverkehrszügen sind in der Regel drei bis
fünf Minuten Standzeit vorgesehen.
17. Wie viele Fahrgäste nutzten in den einzelnen Jahren 1994 bis 2018 Züge des
Fern- und Regionalverkehrs im Stuttgarter Hauptbahnhof (oben) (bitte
jeweils für die einzelnen Jahre angeben), und für wie viele Fahrgäste ist der
zukünftige Hauptbahnhof pro Jahr ausgelegt?
Nach Aussage der DB AG liegt keine Datenbasis vor, welche es ermöglicht, die
Anzahl der Reisenden und Besucher, die täglich den Stuttgarter Hauptbahnhof
frequentieren, in Bezug auf einzelne Verkehrsträger oder Bahnhofsteile zu
differenzieren. Der Stuttgarter Hauptbahnhof dient als innerstädtische und
überregionale Verkehrsdrehscheibe und besteht aus verschiedenen Bereichen, z. B. der
S-Bahn-Station Stuttgart Hbf (tief), der Stadtbahn-Haltestelle und den oberirdisch
gelegenen Kopfbahnsteigen Stuttgart Hbf (oben).
Für die Dimensionierung einer Eisenbahnverkehrsanlage sind nicht die
jährlichen Fahrgastzahlen sondern vielmehr die verkehrlichen Leistungsanforderungen
maßgebend. Grundsätzlich hält die DB AG eine Verdopplung der Zahl der
Zugreisenden mit der in Bau befindlichen Infrastruktur des Bahnknotens Stuttgart für
möglich. Insbesondere ermöglicht der neue Durchgangsbahnhof gegenüber dem
heutigen Kopfbahnhof im Regionalverkehr eine Vielzahl von durchgebundenen
Linien auf hoch nachgefragten Relationen, so dass zahlreiche Umsteigevorgänge
zwischen Regionalzügen oder zwischen Regionalzügen und der S-Bahn künftig
entfallen. Ferner eröffnet die im Bahnknoten Stuttgart erfolgende Digitalisierung
der Schiene ganz neue Möglichkeiten der Reisendenlenkung innerhalb der
Bahnstationen.
18. Von welchen Kosten für die Realisierung von ETCS (European Train
Control System) im Bahnknoten Stuttgart ist auszugehen (bitte nach strecken-
und fahrzeugseitiger Ausstattung differenzieren), und welche Kosten wird
der Bund davon übernehmen?
Welche Haushaltsmittel werden im Haushalt 2020 und in der mittelfristigen
Finanzplanung hierfür vorgesehen sein?
Derzeit erarbeiten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
und das Eisenbahn Bundesamt gemeinsam mit der DB Netz AG die für die
Realisierung des Starterpaketes „Digitale Schiene Deutschland“ notwendigen
Finanzierungsvereinbarungen. Darüber hinaus laufen Gespräche zur ETCS Ausrüstung
im Raum Stuttgart.
Den Ergebnissen der Beratungen kann nicht vorgegriffen werden. Aussagen zu
etwaigen Haushaltsmitteln für den Haushalt 2020 können wegen des laufenden
Haushaltsaufstellungsverfahren derzeit noch nicht getätigt werden.
19. Wie bewertet die Bundesregierung inzwischen die Notwendigkeit eines
Ausbaus des Streckenabschnitts zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Stuttgart-
Feuerbach, um die Kapazität durch ein fünftes und sechstes Gleis zu erhöhen
und zugleich die Fahrzeit zwischen Stuttgart und Mannheim von derzeit ca.
37 Minuten, die sich für einen Deutschland-Takt als ungünstig darstellt, zu
verkürzen?
Im Zuge der Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplans wurde kein
Ausbaubedarf zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Stuttgart-Feuerbach identifiziert. Auch
im Gutachterentwurf zum Deutschland-Takt konnte kein Ausbaubedarf abgeleitet
werden.
20. Wie viele Fernverkehrshalte sind im zweiten Entwurf für den Zielfahrplan
2030 am Flughafen (ohne Züge der Gäubahn) vorgesehen, und wie viele
Fernzüge fahren im Zielfahrplan auf der Neubaustrecke ohne Halt am
Flughafen vorbei?
Der Entwurf sieht – ohne Züge der Gäubahn – einen haltenden Zug pro Stunde
und Richtung vor: Ein zweistündlicher Zug verkehrt in/aus Richtung München,
ein zweistündlicher Zug nach Ulm bzw. Tübingen. Auf der Neubaustrecke
verkehren pro Stunde und Richtung 3,5 Züge ohne Halt in Stuttgart Flughafen.
21. Wie begründet die Bundesregierung den Wegfall der im ersten Entwurf zum
Zielfahrplan 2030 noch enthaltenen und von der Bundesregierung für 2029
angekündigten (siehe Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/
6628) Fernverkehrslinie FR 8 zwischen Bregenz und Würzburg?
Auf Wunsch des Landes Baden-Württemberg ist diese Linie im zweiten
Gutachterentwurf (entsprechend der heutigen Situation) als Regionalexpress-Linie
umgesetzt. Haltepolitik und Reisezeit sind gegenüber dem ersten Entwurf
unverändert.
22. Von welchen Kriterien macht die Bundesregierung die Entscheidung
abhängig, ob die im Zielfahrplan unter dem Arbeitstitel FV 45 ausgewiesene
Fernverkehrslinie entweder nach Ulm oder nach Tübingen verlängert wird (siehe
Antwort zu Frage 12 der Bundestagsdrucksache 19/6628)?
Diese Entscheidung obliegt den Eisenbahnverkehrsunternehmen des
Fernverkehrs.
Anlage 1
Die 30 größten Städte und ihre jeweilige Taktung von Stuttgart aus, die im zweiten
Gutachterentwurf unterstellt ist.
Stadt Takt von Stuttgart aus (FV)
Berlin 30‘-Rhythmus (teilw. mit Umstieg)
Hamburg 30‘-Rhythmus (teilw. mit Umstieg)
München 30‘-Takt plus weitere Züge
Köln 30‘-Rhythmus (teilw. mit Umstieg)
Frankfurt 30‘-Rhythmus (teilw. mit Umstieg)
Stuttgart Referenzstadt
Düsseldorf 30‘-Rhythmus (teilw. mit Umstieg)
Leipzig 30‘-Rhythmus (teilw. mit Umstieg)
Dortmund 30‘-Rhythmus (teilw. mit Umstieg)
Essen 30‘-Rhythmus (teilw. mit Umstieg)
Bremen 30‘-Rhythmus (teilw. mit Umstieg)
Dresden 60‘-Rhythmus (teilw. mit Umstieg)
Hannover 30‘-Rhythmus (teilw. mit Umstieg)
Nürnberg 75‘/45‘-Rhythmus
Duisburg 30‘-Rhythmus (teilw. mit Umstieg)
Bochum 30‘-Rhythmus (teilw. mit Umstieg)
Wuppertal 60‘-Rhythmus (teilw. mit Umstieg),
halbstündlich gleichschnelle Ergänzung unter Nutzung einer
Regionalexpresslinie auf Teilstrecke
Bielefeld 30‘-Rhythmus (mit Umstieg)
Bonn 60‘-Takt (teilw. mit Umstieg)
Münster 30‘-Rhythmus (teilw. mit Umstieg)
Karlsruhe 30‘-Takt plus weitere Züge (z.T. mit NV-Zügen)
Mannheim 30‘-Takt plus weitere Züge
Augsburg 30‘-Takt plus weitere Züge
Wiesbaden 30‘-Rhythmus (teilw. mit Umstieg, über verschiedene Laufwege)
Mönchengladbach über Köln und Düsseldorf halbstündlich angebunden, auf Teilstrecke
unter Nutzung von Schienenpersonennahverkehrslinien
Gelsenkirchen über Duisburg und Essen halbstündlich angebunden, auf Teilstrecke unter
Nutzung von Schienenpersonennahverkehrslinien
Braunschweig 60‘-Takt (mit Umstieg)
Kiel über Hamburg halbstündlich angebunden, auf Teilstrecke unter Nutzung
von Regionalverkehrslinien
Aachen 60‘-Takt (mit Umstieg)
Chemnitz 60‘-Rhythmus (mit Umstieg)
Halle 30‘-Rhythmus (teilw. mit Umstieg)
Drucksache 19/11967 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage 2
Im zweiten Gutachterentwurf des Zielfahrplans Deutschland-Takt unterstellte Umsteigezeiten
an Stuttgart Hbf.
Start Ziel unterstellte Umsteigezeit im
zweiten Gutachterentwurf zum
Deutschland-Takt [Minuten]
Stuttgart Flughafen Mannheim 9
Stuttgart Flughafen Aalen 10
Stuttgart Flughafen Koblenz 12
Stuttgart Flughafen Karlsruhe-Durlach 12
Stuttgart Flughafen Oldenburg 17
Stuttgart Flughafen Göppingen 9
Stuttgart Flughafen Frankfurt Flughafen 12
Bad Urach Mannheim 19
Bad Urach Berlin 20
Bad Urach Koblenz 21
Bad Urach Karlsruhe-Durlach 11
Bad Urach Oldenburg 19
Bad Urach Göppingen 12
Ulm Karlsruhe-Durlach 9
Ulm Hannover 14
Ulm Düsseldorf 14
Mockmühl Sonthofen 12
Mockmühl Weißenhorn 12
Mockmühl Singen (Hohentw.) 32
Mockmühl Aalen 19
Mockmühl Göppingen 13
Aalen Hannover 13
Aalen Koblenz 13
Aalen Heilbronn 19
Aalen Mannheim 9
Aalen Sinsheim 12
Aalen Saarbrücken 9
Aalen Göppingen 9
Aalen Herrenberg 11
Aalen Mockmühl 19
Ludwigsburg Berlin 9
Ludwigsburg Hannover 13
Ludwigsburg Ansbach 14
Ludwigsburg Basel 10
Ludwigsburg Mannheim 13
Ludwigsburg Singen (Hohentw.) 17
Ludwigsburg München 9
Ludwigsburg Aalen 12
Ludwigsburg Göppingen 13
Ludwigsburg Schwäbisch Hall 14
Basel Nürnberg 10
Unterelchingen Heilbronn 29
Unterelchingen Herrenberg 18
Unterelchingen Ludwigsburg 14
Göppingen Würzburg 13
Göppingen Erfurt 19
Göppingen Schorndorf 10
Göppingen Basel 10
Göppingen Düsseldorf 15
Erfurt Heilbronn 17
Erfurt Ludwigsburg 17
Vaihingen (Enz) Nürnberg 10
Horb Hamburg 9
Horb Dresden 9
Horb Düsseldorf 9
Horb Aalen 11
Horb Backnang 12
Horb Vaihingen (Enz) 12
Horb Mannheim 9
Horb Sinsheim 20
Horb Heidelberg 12
Tübingen Hamburg 20
Tübingen Dresden 20
Tübingen Frankfurt Hbf 20
Tübingen Vaihingen (Enz) 23
Tübingen Augsburg 11
Tübingen Heilbronn 15
Tübingen Karlsruhe 23
Tübingen Mannheim 20
Tübingen Backnang 23
Schorndorf Heidelberg 15
Schorndorf Heilbronn 19
Schorndorf Frankfurt Flughafen 9
Schorndorf Sinsheim 12
Schorndorf Herrenberg 11
Schorndorf Ulm 10
Schorndorf Düsseldorf 9
Schorndorf Hannover 12
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