[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
6. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12206
19. Wahlperiode 07.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Kulitz, Michael Theurer,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/11481 –
Position der Bundesregierung zu den WTO-Reformen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Aufgabe der Welthandelsorganisation (WTO) ist es, für einen
regelbasierten Handel und eine strukturierte Beilegung von Handelskonflikten zwischen
ihren 164 Mitgliedern zu sorgen. Um die WTO vor Stillstand und
Bedeutungsverlust zu bewahren, muss die Organisation nach Ansicht der Fragesteller
dringend reformiert werden. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sagte
dazu: „Trotz ihres Erfolgs konnte die Welthandelsorganisation sich nicht
ausreichend an die sich rasch wandelnde globale Wirtschaft anpassen. Die Welt hat
sich verändert, die WTO nicht. Es ist höchste Zeit zu handeln und das System
zukunftsfähig zu machen, damit es in der Lage ist, die Herausforderungen der
heutigen globalen Wirtschaft zu bestehen und wieder im Interesse aller zu
wirken. Die EU muss dabei eine führende Rolle übernehmen“ (
https://ec.europa.
eu/germany/news/20180918wtheu_de).
Der Streitschlichtungsmechanismus stellt eine strukturierte Beilegung von
Handelskonflikten und die Durchsetzung des WTO-Regelwerks sicher. Die
wachsende Anzahl an Handelskonflikten hat zum steilen Anstieg der
Streitschlichtungsfälle geführt: Schon im September war 2018 das Jahr mit den meisten
Streitfällen seit 2002. Die meisten Beschwerden richteten sich dabei an die USA
wegen neuer Importzölle auf Stahl und Aluminium. Trotzdem blockieren die
USA aktuell die Ernennung neuer Streitschlichter, was zeitnah zu einer
Lähmung des Berufungsgremiums, der wichtigsten Instanz des
Streitschlichtungsmechanismus, führen könnte (
https://e.issuu.com/embed.html#2902526/66066
415).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Lage der Welthandelsorganisation (WTO) ist kritisch. Die
Streitschlichtungsfunktion der WTO ist in einer schweren Krise, insbesondere durch die Blockade
von Neubesetzungen des Berufungsgremiums. Auch die dringend erforderliche
Weiterentwicklung des WTO-Regelwerks (Verhandlungssäule) macht seit
geraumer Zeit keine oder nur geringe Fortschritte. Gleichzeitig nimmt die Zahl
unilateraler handelsbeschränkender Maßnahmen kontinuierlich zu. Vor diesem
Hintergrund hat die Europäische Kommission im Juli 2018 Vorschläge für die
Modernisierung der WTO vorgelegt. Die damit zusammenhängenden Fragen fallen
in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union (EU) für den
Außenhandel, wobei die Europäische Kommission gegenüber den anderen WTO-
Mitgliedern als Verhandlungsführerin für die EU und ihre Mitgliedsstaaten
auftritt. Die Bundesregierung unterstützt die Arbeiten der Europäischen Kommission
und bringt ihre Positionen zu den konkreten Themenbereichen im Rahmen der
Koordinierung der EU-Handelspolitik ein, unter anderem im EU-
Handelsministerrat und im Handelspolitischen Ausschuss. Darüber hinaus wirbt die
Bundesregierung bei bilateralen Kontakten mit anderen WTO-Mitgliedern für die
europäische WTO-Reformagenda.
1. Wie sieht der aktuelle Stand der vier plurilateralen Initiativen zu
elektronischem Handel, heimischer Regulierung im Dienstleistungssektor,
Investitionserleichterungen und Mikro-, kleinen und mittleren Unternehmen aus, die
bei der 11. WTO-Ministerkonferenz in Buenos Aires beschlossen wurden?
Die von den Fragestellern genannten Initiativen haben seit der 11. WTO-
Ministerkonferenz ihre Arbeiten in regelmäßigen Treffen fortgeführt – zuletzt zum
elektronischen Handel am 15./16./17. Juli, zu Investitionserleichterungen am
18. Juli, zur innerstaatlichen Regulierung am 19. Juli und zu Kleinst-, kleinen und
mittleren Unternehmen am 28. Juni 2019. Die EU hat sich in die jeweiligen
Gespräche aktiv eingebracht mit dem Ziel, die Arbeiten bis zur 12. WTO-
Ministerkonferenz substanziell voranzubringen.
2. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit den WTO-Mitgliedern in
Bezug auf die WTO-Reformen?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen aktuellen und konkreten
Zeitplan für WTO-Reformen?
a) Wenn ja, liegt der Plan der Bundesregierung vor, und wie gestaltet sich
dieser?
b) Wenn nein, weshalb liegt kein solcher Plan vor, und welche Initiativen
will die Bundesregierung konkret ergreifen, um die WTO zu reformieren?
Mit welchen internationalen Partnern steht die Bundesregierung zur
Reform in Verbindung, und wie gestaltet sich hier der Austausch?
Die sogenannten WTO-Reformen umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher und
eigenständiger Verhandlungsprozesse, die alle drei Säulen der WTO
(Streitschlichtung, Regelsetzung sowie reguläre Arbeit/Monitoring) betreffen. Einen
allgemeinen Zeitplan für die WTO-Reform gibt es daher nicht. Vielmehr werden
die verschiedenen Themen in den jeweils zuständigen WTO-Gremien diskutiert.
Diese Diskussionen fokussieren sich in der Regel auf konkrete Vorschläge der
WTO-Mitglieder. Zu den verschiedenen Themenbereichen liegen jeweils
unterschiedliche Vorschläge mit divergierenden Schwerpunkten bzw. Ausrichtungen
vor. Die Bundesregierung unterstützt die Vorschläge der Europäischen
Kommission für die Modernisierung der WTO energisch. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über WTO-
Reformmaßnahmen gegen erzwungenen Technologietransfer,
Lokalisierungsanforderungen, Cyber-Diebstahl und Joint-Venture-Bestimmungen?
Wie schätzt die Bundesregierung diese Regeln ein?
Der effektive Schutz des geistigen Eigentums und der Geschäftsgeheimnisse
europäischer Unternehmen, auch und gerade in Drittstaaten, ist für die
Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Unternehmen sollten aus Sicht der
Bundesregierung grundsätzlich frei über den Transfer der von ihnen entwickelten
Technologien, über die Verortung ihrer Forschungsaktivitäten und über mögliche
Kooperationen mit staatlichen oder privaten Akteuren entscheiden können. Die
Bundesregierung unterstützt nachdrücklich, dass die Europäische Kommission dieses
Ziel auch im Rahmen ihrer Bemühungen um eine Modernisierung der WTO
verfolgt. Dabei sollten aus Sicht der Bundesregierung unterschiedliche Teile des
bestehenden WTO-Regelwerks in den Blick genommen und neben der Erweiterung
des WTO-Regelwerks auch die Kontrolle der Einhaltung bestehender WTO-
Verpflichtungen und die Ergänzung von spezifischen Verpflichtungen einzelner
Mitglieder erörtert werden.
4. Wie schätzt die Bundesregierung die WTO-Reformmaßnahmen für erhöhte
Transparenz und Einhaltung von Notifikationsvorgaben ein?
Welche weiteren oder zusätzlichen Maßnahmen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung dafür geplant?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Werden nach Einschätzung der Bundesregierung die Meldepflichten
einschließlich einer Kompetenzerweiterung des WTO-Sekretariats bei der
Beurteilung des Mitgliederverhaltens durchgesetzt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche effektivere Unterstützungsmaßnahmen, Prozesse und
Anreize werden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb welchen
Zeitraums dafür geplant?
Werden diese Maßnahmen und Berichte über die Einhaltung der Regel
und neue Sanktionsmöglichkeiten (naming and shaming, Entzug von
Mitgliederrechten, Erhöhung des Mitgliederbeitrags) enthalten?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag zur Verbesserung der
Transparenz und Notifizierungsdisziplin, den die USA mit Unterstützung unter anderem
der EU und Japans vorgelegt haben. Der Vorschlag zielt auf eine konsequente
Einhaltung und Durchsetzung der bestehenden WTO-
Transparenzverpflichtungen. Hierzu sieht der aktuelle Entwurf unter anderem Unterstützung bei der
Erfüllung der bestehenden Notifizierungspflichten für Entwicklungsländer sowie
Sanktionen im Falle des Verstoßes gegen bestehende Verpflichtungen vor. Der
Vorschlag wurde zuletzt beim Allgemeinen Rat der WTO am 23. Juli 2019
diskutiert. Auch andere WTO-Mitglieder haben Vorschläge zu diesem Themenfeld
vorgelegt. Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass Entwicklungsländer
technische Hilfe und kapazitätssteigernde Maßnahmen benötigen, um ihre
Notifikationspflichten zu erfüllen.
6. Werden umfassende WTO-Regeln gegen marktverzerrende Subventionen
für Industrie und Dienstleistungen nach Kenntnis der Bundesregierung
vereinbart?
Werden Regeln ausgearbeitet, um die markverzerrende Unterstützung von
bzw. für Staatsunternehmen einzuschränken und die Transparenz über
Staatskontrolle und -besitz zu erhöhen?
a) Wenn ja, über welche neuen Regeln spricht die Bundesregierung mit
welchen internationalen Partnern, und innerhalb welchen Zeitraums sollen
diese Regeln, ausgearbeitet und implementiert werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt die Zielsetzung, global vergleichbare
Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und dazu bestehende Lücken im WTO-Regelwerk
zu schließen. Die Bundesregierung begrüßt daher, dass die EU, die USA und
Japan sich zu diesem Thema im Rahmen der sogenannten trilateralen Kooperation
im Austausch befinden mit dem Ziel, im Rahmen der WTO einen gemeinsamen
Vorschlag hierzu vorzulegen. Dieser soll unter anderem auch die Bereiche
Transparenz und Staatsunternehmen adressieren. Ebenso begrüßt die Bundesregierung,
dass die EU und China beim EU-China Gipfel vereinbart haben, die Diskussionen
in der WTO mit dem Ziel einer Stärkung der internationalen Regelungen für
Industriesubventionen zu intensivieren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
7. Wie und wann soll China nach Kenntnis der Bundesregierung in die 2017 in
Buenos Aires vereinbarten trilateralen Verhandlungen eingebunden werden?
Wie sieht der aktuelle Stand zum Plan aus, ein plurilaterales Abkommen mit
China abzuschließen?
Innerhalb welchen Zeitraums ist mit Ergebnissen und Entscheidungen zu
rechnen?
China ist in die Gespräche über neue WTO-Regeln zur Förderung global
vergleichbarer Wettbewerbsbedingungen unter anderem in den relevanten WTO-
Gremien, im Rahmen der G20 sowie EU-seitig im Rahmen der hierzu
eingesetzten bilateralen Arbeitsgruppe eingebunden. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
8. Wie bewertet die Europäische Union und die Bundesregierung das weitere
Vorgehen zum avisierten Beitritt Chinas zum WTO-Übereinkommen zum
Öffentlichen Auftragswesen (GPA)?
Die Bundesregierung setzt sich für weltweit offene Beschaffungsmärkte ein. In
diesem Zusammenhang befürwortet sie einen zeitnahen Beitritt Chinas zum
WTO-Übereinkommen zum Öffentlichen Auftragswesen (Government
Procurement Agreement, GPA). Sie erwartet, dass die VR China durch ein ambitioniertes
Beitrittsangebot ihre öffentlichen Beschaffungsmärkte für ausländische
Unternehmen substanziell öffnet. Die Abschlusserklärung des EU-China-Gipfels
enthält eine entsprechende Zusage Chinas, den Prozess schnell voranzubringen. Auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Zum weiteren Zeitplan
der Beitrittsverhandlungen liegen der Bundesregierung aktuell keine näheren
Erkenntnisse vor.
9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Kritikpunkten der USA bezüglich der Ernennung neuer Streitschlichter?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Blockade der
Neubesetzung des Berufungsgremiums aufgelöst?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen und
Vorschläge, die die Handlungsfähigkeit der Berufungsinstanz sicherstellen?
Wird es kurzfristige Veränderungen und Vorschläge nach Einschätzung der
Bundesregierung geben, um die Blockade der Berufungsinstanz zu
vermeiden?
10. Welche realistischen Alternativen hat die WTO nach Kenntnis der
Bundesregierung, wenn die Blockade der USA anhält?
Tauscht sich die Bundesregierung mit ihren internationalen Partnern bereits
dazu aus, dass Mitglieder auf Basis von Artikel 25 des Dispute Settlement
Understanding für jeden Fall die Möglichkeit der bindenden
Berufungsinstanz vereinbaren?
a) Falls ja, wie (bitte Diskurs näher erläutern)?
Falls nein, warum nicht?
Könnte aus Sicht der Bundesregierung auch alternativ die Nachbesetzung
der Berufungsrichter per Wahl stattfinden (bitte begründen)?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die EU hat im November 2018 zwei Vorschläge zur Modernisierung der WTO-
Streitschlichtung vorgelegt. Die Diskussion hierzu dauert an, gestaltet sich
allerdings nach Einschätzung der Bundesregierung schwierig. Weiterhin ist die
Auflösung der Blockade der Neubesetzung des Berufungsgremiums der WTO
(Appellate Body) die höchste Priorität der Bundesregierung. Die Entscheidung zur
Einleitung der Verfahren zur Neubesetzung der offenen Stellen muss jedoch im
Konsens getroffen werden. Eine Abweichung von den geltenden
Verfahrensregelungen würde aus Sicht der Bundesregierung zu einer weiteren Schwächung des
Streitschlichtungssystems führen. Die Ernennung neuer Richter ist daher derzeit
nicht absehbar. Die Bundesregierung unterstützt aus diesem Grund den Vorschlag
der Europäischen Kommission für eine sogenannte Zwischenlösung. Diese soll
auch für die Zukunft eine verbindliche Streitschlichtung mit zwei Instanzen
sicherstellen. Dazu würde die EU mit anderen interessierten WTO-Mitgliedern
bilaterale Rahmenabkommen abschließen, die für laufende und zukünftige
Streitigkeiten prozessuale Schiedsvereinbarungen nach Artikel 25 Dispute Settlement
Understanding (DSU) vorsehen. Die Europäische Kommission befindet sich
hierzu bereits in Gesprächen mit anderen WTO-Mitgliedern. Die
Bundesregierung ist sich bewusst, dass bei einer dauerhaften Schwächung des
Streitschlichtungssystems ein „Recht des Stärkeren“ in den internationalen
Handelsbeziehungen droht.
11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über mittlere und langfristige
substanzielle Reformen, z. B. um vermeintliche
Kompetenzüberschreitungen des Streitschlichtungsmechanismus zu verhindern?
Wie schätzt die Bundesregierung die Kapazitäten für die zunehmend
beanspruchte Streitschlichtung der WTO ein?
Die EU hat Vorschläge zur Modernisierung der Streitschlichtung vorgelegt.
Insoweit wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 verwiesen. Die WTO
veröffentlicht Zahlen zu der Anzahl laufender Streitschlichtungsverfahren (vgl. Link
unter
www.wto.org/english/tratop_e/dispu_e/dispustats_e.htm). Tatsächlich
lassen sich allein aufgrund der Fallzahlen jedoch keine Rückschlüsse auf die
Auslastung der Streitschlichtung ziehen. Die WTO hat die Kapazitäten zur
Streitschlichtung ausgebaut.
12. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis über die Entwicklung der
WTO-Initiativen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die
von DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) und
Eurochambres vorgeschlagen wurden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ausgestaltung eines
Berechnungsprogrammes für KMU-Herkunftsangaben, eines KMU-Kapitels in den Trade
Policy Reviews und eines KMU-Komitees in der WTO?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die Arbeiten der von den
Fragestellern genannten Initiative im Rahmen von regelmäßigen Treffen fortgeführt,
zuletzt in einer informellen Sitzung am 28. Juni 2019. Im Zentrum stand dabei die
Umsetzung eines Arbeitsprogramms für das Jahr 2019, das im November 2018
vorgelegt worden war, und das neben inhaltlicher Arbeit (unter anderem Zugang
zu Information, Erfahrungsaustausch und konzeptionelle Fragen) auch Netzwerk-
Aktivitäten und die Verknüpfung mit anderen WTO-Arbeitssträngen umfasst.
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Koordinierung der EU-
Handelspolitik, insbesondere hinsichtlich der Modernisierung der WTO, nachdrücklich
dafür ein, die spezifische Situation von KMU stärker als bisher zu
berücksichtigen. Dies kann inhaltliche wie auch institutionelle Maßnahmen umfassen.
13. Unter welchen Umständen darf ein Land nach Einschätzung der
Bundesregierung das Argument des „nationalen Sicherheitsinteresses“ rechtmäßig
anführen?
Wie bewertet die WTO nach Kenntnis der Bundesregierung das Verfahren
im Streitfall Ukraine-Russland und um die US-Stahlzölle?
Erfüllen russische und amerikanische Maßnahmen die Bedingungen des
zum WTO-Regelwerk gehörenden Artikel XXI des GATT-Abkommens
(GATT = General Agreement on Tariffs and Trade)?
In der WTO Streitsache DS 512 (Russia – Measures Concerning Traffic in
Transit) hat erstmals ein WTO-Spruchkörper über die in Artikel XXI GATT 1994
geregelte Sicherheitsausnahme entschieden und dabei festgestellt, dass
Maßnahmen, die ein WTO-Mitgliedsstaat für erforderlich hält, um seine wesentlichen
Sicherheitsinteressen zu schützen, grundsätzlich anhand des WTO-Rechts überprüft
werden können. Zudem stellte das WTO-Panel an die Rechtfertigung von
Maßnahmen durch die Sicherheitsausnahme gewisse Anforderungen. Bei dieser
Entscheidung handelte es sich um eine erstinstanzliche Entscheidung, die allerdings
durch die Annahme im Streitbeilegungsorgan (DSB) der WTO rechtskräftig
geworden ist. Ihre Wirksamkeit beschränkt sich zwar auf das Verhältnis zwischen
Russland und der Ukraine. Die EU hat allerdings – mit Unterstützung der
Bundesregierung – in der WTO seit jeher diese Ansicht vertreten. Diese Frage hat
nach Einschätzung der Bundesregierung auch Bedeutung für das laufende
Verfahren der EU: „DS548 United States - Certain Measures on Steel and Aluminium
Products“.
14. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis über das weitere Vorgehen im
Streitfall Airbus und Boeing?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Lösungsansätze, um den Streit
zwischen Airbus und Boeing beizulegen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die WTO-Streitverfahren betreffend Subventionen an Airbus (DS 316) bzw.
Boeing (DS 353) befinden sich derzeit in einer fortgeschrittenen Phase der WTO-
Streitschlichtung. Nach Überprüfung von Umsetzungsmaßnahmen der
Streitparteien wurde in beiden Verfahren die Möglichkeit der Aussetzung von
Zugeständnissen und Pflichten nach Artikel 22 DSU beantragt. Die Bundesregierung
unterstützt eine einvernehmliche Beilegung der Streitigkeiten im Wege einer
Verhandlungslösung.
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