Pläne der Bundesregierung zur „Demografievorsorge Rente“
der Abgeordneten Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der demografische Wandel stellt das deutsche Rentensystem vor große Herausforderungen. Während die Deutsche Rentenversicherung mithilfe eines Bundeszuschusses von knapp 100 Mrd. Euro die gesetzliche Rente auszahlt, wird die Altersvorsorge von Bundesbediensteten aus dem laufenden Haushalt entrichtet. Da aufgrund dessen die öffentlichen Haushalte unter erheblichen Belastungen stehen, hat der Bund das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ eingerichtet, welches 2006 um das Sondervermögen „Versorgungsfonds des Bundes“ ergänzt wurde. Diese sollen die laufenden Ausgaben des Bundeshaushalts für die Altersvorsorge von Bundesbediensteten ergänzen. Die zu erwartenden Kosten für Pensionen und Beihilfen für Bundesbeamte stiegen 2018 im Vergleich zu 2017 um 69,83 Mrd. Euro auf 757,76 Mrd. Euro. Gleichzeitig betrugen die Mittel der Versorgungsrücklage und des Versorgungsfonds Ende 2018 zusammen 17,53 Mrd. Euro. Auf die Rücklagen soll ab 2032 über einen Zeitraum von 15 Jahren zurückgegriffen werden (www.bundesfinanzministerium.de/Content/ DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2019-06-10-Vermoegensrechnung-des- Bundes-2018.pdf;jsessionid=9603C62A16C9DC507C9EBC8A779725EF?__ blob=publicationFile&v=7).
Außerdem heißt es im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2019 und Finanzplan 2018 bis 2022, dass „der Finanzplan ab dem Jahr 2021 eine jährliche Zuführung in Höhe von 2 Mrd. Euro an eine [zusätzliche] Rücklage ‚Demografievorsorge Rente‘ im Einzelplan des BMAS“ vorsieht (Kabinettsache, Datenblatt- Nummer 19/08025, S. 9). Allerdings wurde die „Demografievorsorge Rente“ weder im Bundeshaushaltsgesetz 2019 noch in den Eckwerten des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2020 erwähnt.
Gleichzeitig kritisiert der Bundesrechnungshof „Nebenhaushalte“, die die „Haushaltsgrundsätze wie Einheit, Vollständigkeit, Klarheit, Fälligkeit und Jährlichkeit“ beeinträchtigen können und empfiehlt, „auf ‚Umwegfinanzierungen‘ von Aufgaben über Nebenhaushalte zu verzichten“ (www.bundesrechnungshof.de/de/ veroeffentlichungen/produkte/sonderberichte/2017-finanzwirtschaftliche-entwicklung/ 2017-sonderbericht-feststellungen-zur-finanzwirtschaftlichen-entwicklung- desbundes-herausforderungen-und-handlungsoptionen-fuer-die-19-wahlperiode).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Beabsichtigt die Bundesregierung weiterhin die Einrichtung einer Rücklage „Demografievorsorge Rente“ mit einer jährlichen Zuführung in Höhe von 2 Mrd. Euro ab dem Jahr 2021?
Aus welchen Mitteln soll die Rücklage finanziert werden?
Wie viel Geld soll insgesamt in die Rücklage fließen? Ist ein Maximalbetrag vorgesehen?
Ab wann soll auf die Rücklage zurückgegriffen werden?
Soll die Rücklage als einmalige oder jährliche Auszahlung dienen, und wie hoch sind diese Auszahlungen?
In welchen Haushaltstitel sollen die Auszahlungen fließen?
Wer entscheidet darüber, wann und wie viel an wen ausgezahlt wird?
Soll die „Demografievorsorge Rente“ als Sondervermögen oder als Rücklage im Stile der Asylrücklage eingerichtet werden?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung eine erneute Einrichtung eines Nebenhaushalts, obwohl Nebenhaushalte regelmäßig durch den Bundesrechnungshof kritisiert werden?
Warum wird auf die Versorgungsrücklage nicht wie ursprünglich geplant ab 2018, sondern ab 2032 zurückgegriffen?
Aus welchen Mitteln werden die Pensions- und Beihilfeleistungen für Bundesbedienstete bis 2032 finanziert?
Mit welchem finanziellen Aufwand für Pensions- und Beihilfeleistungen für Bundesbedienstete rechnet die Bundesregierung jährlich bis 2032?