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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Menschenrechtliche Situation in Indien

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

31.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1161815.07.2019

Menschenrechtliche Situation in Indien

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11618 19. Wahlperiode 15.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Müller-Rosentritt, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Menschenrechtliche Situation in Indien Indien gilt als größte Demokratie der Welt und ist in vielerlei Hinsicht enger Partner Deutschlands und der Europäischen Union. Zugleich ist Indien jedoch auch ein Land der Gegensätze und steht hinsichtlich der Menschenrechtslage im Land in der Kritik. Trotz Gesetzesreformen leiden viele indische Frauen und Mädchen noch immer unter Diskriminierung sowie sexueller und häuslicher Gewalt. Zahlreiche Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen wurden im Laufe der vergangenen Monate verhaftet oder anderweitig Gegenstand staatlicher Repression (www.deutschlandfunkkultur.de/menschenrechtsverteidiger- henri-tiphagne-unermuedlich-gegen.2165.de.html?dram:article_id=399647). Nichtregierungsorganisationen (NRO) geraten in Indien in den letzten Monaten verstärkt unter staatlichen Druck. So fanden im Oktober und November 2018 in Räumlichkeiten von Greenpeace Indien und Amnesty International Indien Durchsuchungen statt. Zudem wurden die Bankkonten der Organisationen eingefroren. In einem Schreiben an die indische Regierung äußerten drei Sonderberichterstatter des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte im Dezember 2018 ihre Besorgnis über die Repressionen gegenüber den NRO (https:// spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile? gId=24246). Trotz einer vielfältigen Presselandschaft bleibt nach Ansicht der Fragesteller die Pressefreiheit in Indien massiv eingeschränkt. So sind Journalisten etwa in Konfliktgebieten häufig gewaltsamen Übergriffen ausgesetzt oder werden anderweitig in ihrer Tätigkeit eingeschränkt. Im Pressefreiheitsranking von Reporter ohne Grenzen belegt Indien 2019 den 140. von 180 Plätzen (www.reporter-ohne- grenzen.de/indien/). Noch immer sind Verbrechen an Dalits (Kastenlosen) weit verbreitet, allein 2017 wurden über 4 000 Straftaten gegen Angehörige dieser Bevölkerungsgruppe verübt. Zudem sind Dalits nach wie vor von vielfältigen Benachteiligungen und Diskriminierungen betroffen (www.amnesty.de/jahresbericht/2018/indien). Auch Hassverbrechen an religiösen Minderheiten, insbesondere an Muslimen, sind weit verbreitet. Gewaltanwendung, sexuelle Übergriffe und andere Misshandlungen durch Angehörige von Sicherheitskräften, Militär und paramilitärischen Einheiten werden häufig nur unzureichend oder gar nicht geahndet. Gerichtsverfahren zu außergerichtlichen Hinrichtungen durch Sicherheitskräfte im Bundesstaat Manipur, wo zwischen 1979 und 2012 schätzungsweise 1 500 Menschen hingerichtet wurden, verzögern sich seit Jahren, Angehörige der Opfer sind zum Teil Repressionen ausgesetzt (https://amnesty.org.in/news-update/manipur-victims-and-witnesses- face-delays-reprisals-in-quest-for-justice/). Diese und weitere Menschenrechtsverletzungen bzw. deren Straflosigkeit führen dazu, dass Indien in Berichten von Menschenrechtsorganisationen regelmäßig ein erhebliches menschenrechtliches Defizit attestiert wird. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Inwiefern spielt die Menschenrechtslage in Indien bei bilateralen Gesprächen, insbesondere den deutsch-indischen Regierungskonsultationen, eine Rolle? Welche Anliegen bzw. Forderungen bezüglich der Menschenrechtslage hat die Bundesregierung bei den letzten deutsch-indischen Regierungskonsultationen 2017 und beim letzten Treffen der Bundeskanzlerin mit dem indischen Regierungschef im April 2018 an die indische Regierung kommuniziert? 2. Welche allgemeinen Kenntnisse hat die Bundesregierung zur aktuellen Menschenrechtslage und zur Lage von Menschenrechtsverteidigern und Menschenrechtsverteidigerinnen in Indien? 3. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung zu künftigen indischen Gesetzesreformen, die die Rolle der Frau stärken sollen? 4. Adressierte die Bundesregierung die Frauenrechte in den letzten deutsch- indischen Regierungskonsultationen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht? 5. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung bedrohte indische Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Menschenrechtsaktivisten für ihr Engagement gezielt durch staatliche Institutionen kriminalisiert werden? 6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Pressefreiheit und zur Meinungsfreiheit in Indien vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 7. Adressierte die Bundesregierung die Pressefreiheit in den letzten deutschindischen Regierungskonsultationen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht? 8. Inwiefern hat die menschenrechtliche Lage in Indien Einfluss auf die Entscheidungen der Bundesregierung zu Rüstungsexporten, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob aus Deutschland exportierte Waffen gegebenenfalls in Fällen von Menschenrechtsverletzungen seitens der indischen Sicherheitskräfte oder seitens bewaffneter Gruppen in Indien eingesetzt werden? 9. Welche außenpolitischen Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der großen Zahl tödlich verunglückter Kanalreiniger und der fortdauernden Praxis des „Manual Scavenging“, obwohl sie dem indischen Gesetz (Prohibition of Employment as Manual Scavengers and their Rehabilitation Act, 2013) widerspricht? 10. Beabsichtigt die Bundesregierung auf Fälle illegaler Aneignung von Land („Land grabbing“) und von Vertreibungen im Zusammenhang mit großen Infrastrukturprojekten und Ressourcenextraktion, insbesondere in den Bundesstaaten des Nordostens und in Zentralindien (Chhattisgarh, Jharkhand, Odisha), zu reagieren? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 11. Thematisiert die Bundesregierung in Konsultationen mit der indischen Seite außergerichtliche Hinrichtungen, insbesondere in den Bundesstaaten Manipur und Jammu und Kaschmir, durch indische Sicherheitskräfte sowie deren Straflosigkeit in solchen Fällen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nicht, warum nicht? 12. Welche außenpolitischen Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Anwendung des so genannten Foreign Contribution Regulations Act, und inwieweit unterstützt die Bundesregierung die zivilgesellschaftlichen Organisationen, auch aus Deutschland, deren Registrierung unter diesem Gesetz ausgesetzt ist oder deren Registrierung aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit von indischer Seite abgelehnt wurde? 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Aggressionen gegen religiöse indische Minderheiten und gegen Religionskritiker (sog. Rationalists) sowie zur gerichtlichen Verfolgung bzw. Aufarbeitung entsprechender Straftaten vor? 14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten, dass Indien seine erklärte Bereitschaft zur Ratifizierung der Antifolterkonvention umsetzt? 15. Inwieweit ist die Bundesregierung über die unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen in Indien je nach ihrer Religionszugehörigkeit informiert, und inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung hierauf zu reagieren? 16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten, dass Indien die Todesstrafe abschafft? Berlin, den 26. Juni 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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