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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Menschenrechtliche Situation in Indien
(insgesamt 16 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
31.07.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1161815.07.2019
Menschenrechtliche Situation in Indien
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11618
19. Wahlperiode 15.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Müller-Rosentritt, Alexander Graf Lambsdorff,
Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing,
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr,
Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung,
Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad,
Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg,
Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger,
Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer,
Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und
der Fraktion der FDP
Menschenrechtliche Situation in Indien
Indien gilt als größte Demokratie der Welt und ist in vielerlei Hinsicht enger
Partner Deutschlands und der Europäischen Union. Zugleich ist Indien jedoch auch
ein Land der Gegensätze und steht hinsichtlich der Menschenrechtslage im Land
in der Kritik. Trotz Gesetzesreformen leiden viele indische Frauen und Mädchen
noch immer unter Diskriminierung sowie sexueller und häuslicher Gewalt.
Zahlreiche Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen
wurden im Laufe der vergangenen Monate verhaftet oder anderweitig Gegenstand
staatlicher Repression (www.deutschlandfunkkultur.de/menschenrechtsverteidiger-
henri-tiphagne-unermuedlich-gegen.2165.de.html?dram:article_id=399647).
Nichtregierungsorganisationen (NRO) geraten in Indien in den letzten Monaten
verstärkt unter staatlichen Druck. So fanden im Oktober und November 2018 in
Räumlichkeiten von Greenpeace Indien und Amnesty International Indien
Durchsuchungen statt. Zudem wurden die Bankkonten der Organisationen eingefroren.
In einem Schreiben an die indische Regierung äußerten drei
Sonderberichterstatter des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte im
Dezember 2018 ihre Besorgnis über die Repressionen gegenüber den NRO (https://
spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?
gId=24246).
Trotz einer vielfältigen Presselandschaft bleibt nach Ansicht der Fragesteller die
Pressefreiheit in Indien massiv eingeschränkt. So sind Journalisten etwa in
Konfliktgebieten häufig gewaltsamen Übergriffen ausgesetzt oder werden
anderweitig in ihrer Tätigkeit eingeschränkt. Im Pressefreiheitsranking von Reporter ohne
Grenzen belegt Indien 2019 den 140. von 180 Plätzen (www.reporter-ohne-
grenzen.de/indien/).
Noch immer sind Verbrechen an Dalits (Kastenlosen) weit verbreitet, allein 2017
wurden über 4 000 Straftaten gegen Angehörige dieser Bevölkerungsgruppe
verübt. Zudem sind Dalits nach wie vor von vielfältigen Benachteiligungen und
Diskriminierungen betroffen (www.amnesty.de/jahresbericht/2018/indien). Auch
Hassverbrechen an religiösen Minderheiten, insbesondere an Muslimen, sind weit
verbreitet.
Gewaltanwendung, sexuelle Übergriffe und andere Misshandlungen durch
Angehörige von Sicherheitskräften, Militär und paramilitärischen Einheiten werden
häufig nur unzureichend oder gar nicht geahndet. Gerichtsverfahren zu
außergerichtlichen Hinrichtungen durch Sicherheitskräfte im Bundesstaat Manipur, wo
zwischen 1979 und 2012 schätzungsweise 1 500 Menschen hingerichtet wurden,
verzögern sich seit Jahren, Angehörige der Opfer sind zum Teil Repressionen
ausgesetzt (https://amnesty.org.in/news-update/manipur-victims-and-witnesses-
face-delays-reprisals-in-quest-for-justice/).
Diese und weitere Menschenrechtsverletzungen bzw. deren Straflosigkeit führen
dazu, dass Indien in Berichten von Menschenrechtsorganisationen regelmäßig ein
erhebliches menschenrechtliches Defizit attestiert wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern spielt die Menschenrechtslage in Indien bei bilateralen
Gesprächen, insbesondere den deutsch-indischen Regierungskonsultationen, eine
Rolle?
Welche Anliegen bzw. Forderungen bezüglich der Menschenrechtslage hat
die Bundesregierung bei den letzten deutsch-indischen
Regierungskonsultationen 2017 und beim letzten Treffen der Bundeskanzlerin mit dem indischen
Regierungschef im April 2018 an die indische Regierung kommuniziert?
2. Welche allgemeinen Kenntnisse hat die Bundesregierung zur aktuellen
Menschenrechtslage und zur Lage von Menschenrechtsverteidigern und
Menschenrechtsverteidigerinnen in Indien?
3. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung zu künftigen
indischen Gesetzesreformen, die die Rolle der Frau stärken sollen?
4. Adressierte die Bundesregierung die Frauenrechte in den letzten deutsch-
indischen Regierungskonsultationen?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Falls nein, warum nicht?
5. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung bedrohte indische
Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen, und welche
Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Menschenrechtsaktivisten für
ihr Engagement gezielt durch staatliche Institutionen kriminalisiert werden?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Pressefreiheit und zur
Meinungsfreiheit in Indien vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus?
7. Adressierte die Bundesregierung die Pressefreiheit in den letzten
deutschindischen Regierungskonsultationen?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Falls nein, warum nicht?
8. Inwiefern hat die menschenrechtliche Lage in Indien Einfluss auf die
Entscheidungen der Bundesregierung zu Rüstungsexporten, und welche
Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob aus Deutschland exportierte
Waffen gegebenenfalls in Fällen von Menschenrechtsverletzungen seitens
der indischen Sicherheitskräfte oder seitens bewaffneter Gruppen in Indien
eingesetzt werden?
9. Welche außenpolitischen Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der großen
Zahl tödlich verunglückter Kanalreiniger und der fortdauernden Praxis des
„Manual Scavenging“, obwohl sie dem indischen Gesetz (Prohibition of
Employment as Manual Scavengers and their Rehabilitation Act, 2013)
widerspricht?
10. Beabsichtigt die Bundesregierung auf Fälle illegaler Aneignung von Land
(„Land grabbing“) und von Vertreibungen im Zusammenhang mit großen
Infrastrukturprojekten und Ressourcenextraktion, insbesondere in den
Bundesstaaten des Nordostens und in Zentralindien (Chhattisgarh, Jharkhand,
Odisha), zu reagieren?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
11. Thematisiert die Bundesregierung in Konsultationen mit der indischen Seite
außergerichtliche Hinrichtungen, insbesondere in den Bundesstaaten
Manipur und Jammu und Kaschmir, durch indische Sicherheitskräfte sowie deren
Straflosigkeit in solchen Fällen?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Falls nicht, warum nicht?
12. Welche außenpolitischen Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der
Anwendung des so genannten Foreign Contribution Regulations Act, und
inwieweit unterstützt die Bundesregierung die zivilgesellschaftlichen
Organisationen, auch aus Deutschland, deren Registrierung unter diesem Gesetz
ausgesetzt ist oder deren Registrierung aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit
von indischer Seite abgelehnt wurde?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Aggressionen gegen
religiöse indische Minderheiten und gegen Religionskritiker (sog. Rationalists)
sowie zur gerichtlichen Verfolgung bzw. Aufarbeitung entsprechender
Straftaten vor?
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten, dass Indien seine erklärte
Bereitschaft zur Ratifizierung der Antifolterkonvention umsetzt?
15. Inwieweit ist die Bundesregierung über die unterschiedliche Behandlung von
Flüchtlingen in Indien je nach ihrer Religionszugehörigkeit informiert, und
inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung hierauf zu reagieren?
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten, dass Indien die
Todesstrafe abschafft?
Berlin, den 26. Juni 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1207431.07.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11618 - Menschenrechtliche Situation in Indien
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12074
19. Wahlperiode 31.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Müller-Rosentritt,
Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/11618 –
Menschenrechtliche Situation in Indien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Indien gilt als größte Demokratie der Welt und ist in vielerlei Hinsicht enger
Partner Deutschlands und der Europäischen Union. Zugleich ist Indien jedoch
auch ein Land der Gegensätze und steht hinsichtlich der Menschenrechtslage im
Land in der Kritik. Trotz Gesetzesreformen leiden viele indische Frauen und
Mädchen noch immer unter Diskriminierung sowie sexueller und häuslicher
Gewalt.
Zahlreiche Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen
wurden im Laufe der vergangenen Monate verhaftet oder anderweitig
Gegenstand staatlicher Repression (www.deutschlandfunkkultur.de/
menschenrechtsverteidiger-henri-tiphagne-unermuedlich-gegen.2165.de.html?dram:article_
id=399647).
Nichtregierungsorganisationen (NRO) geraten in Indien in den letzten Monaten
verstärkt unter staatlichen Druck. So fanden im Oktober und November 2018 in
Räumlichkeiten von Greenpeace Indien und Amnesty International Indien
Durchsuchungen statt. Zudem wurden die Bankkonten der Organisationen
eingefroren. In einem Schreiben an die indische Regierung äußerten drei
Sonderberichterstatter des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für
Menschenrechte im Dezember 2018 ihre Besorgnis über die Repressionen gegenüber den
NRO (https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublic
CommunicationFile?gId=24246).
Trotz einer vielfältigen Presselandschaft bleibt nach Ansicht der Fragesteller die
Pressefreiheit in Indien massiv eingeschränkt. So sind Journalisten etwa in
Konfliktgebieten häufig gewaltsamen Übergriffen ausgesetzt oder werden
anderweitig in ihrer Tätigkeit eingeschränkt. Im Pressefreiheitsranking von Reporter
ohne Grenzen belegt Indien 2019 den 140. von 180 Plätzen (www.reporter-ohne-
grenzen.de/indien/).
Noch immer sind Verbrechen an Dalits (Kastenlosen) weit verbreitet, allein
2017 wurden über 4 000 Straftaten gegen Angehörige dieser
Bevölkerungsgruppe verübt. Zudem sind Dalits nach wie vor von vielfältigen
Benachteiligungen und Diskriminierungen betroffen (www.amnesty.de/jahresbericht/2018/
indien). Auch Hassverbrechen an religiösen Minderheiten, insbesondere an
Muslimen, sind weit verbreitet.
Gewaltanwendung, sexuelle Übergriffe und andere Misshandlungen durch
Angehörige von Sicherheitskräften, Militär und paramilitärischen Einheiten
werden häufig nur unzureichend oder gar nicht geahndet. Gerichtsverfahren zu
außergerichtlichen Hinrichtungen durch Sicherheitskräfte im Bundesstaat
Manipur, wo zwischen 1979 und 2012 schätzungsweise 1 500 Menschen
hingerichtet wurden, verzögern sich seit Jahren, Angehörige der Opfer sind zum Teil
Repressionen ausgesetzt (https://amnesty.org.in/news-update/manipur-victims-
and-witnesses-face-delays-reprisals-in-quest-for-justice/).
Diese und weitere Menschenrechtsverletzungen bzw. deren Straflosigkeit
führen dazu, dass Indien in Berichten von Menschenrechtsorganisationen
regelmäßig ein erhebliches menschenrechtliches Defizit attestiert wird.
1. Inwiefern spielt die Menschenrechtslage in Indien bei bilateralen
Gesprächen, insbesondere den deutsch-indischen Regierungskonsultationen, eine
Rolle?
Welche Anliegen bzw. Forderungen bezüglich der Menschenrechtslage hat
die Bundesregierung bei den letzten deutsch-indischen
Regierungskonsultationen 2017 und beim letzten Treffen der Bundeskanzlerin mit dem
indischen Regierungschef im April 2018 an die indische Regierung
kommuniziert?
Die Gemeinsame Erklärung der deutsch-indischen Regierungskonsultationen
2017 unterstreicht den Einsatz beider Regierungen für gemeinsame Werte wie die
Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, demokratische
Regierungsführung, Gleichberechtigung, Rechtsstaatlichkeit und multilaterale
Zusammenarbeit.
Einzelfälle werden sowohl von der Bundesregierung als auch den deutschen
Auslandsvertretungen sowie der Delegation der Europäischen Union in Neu Delhi in
geeigneter Weise gegenüber der Regierung der Republik Indien angesprochen.
Mit Blick auf das von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im April 2018 mit
Premierminister Narendra Modi geführte Gespräch wird darauf hingewiesen,
dass Gespräche mit Amtsträgern anderer Staaten vertraulich sind. Zu den Inhalten
dieser Gespräche äußert sich die Bundesregierung daher grundsätzlich nicht.
2. Welche allgemeinen Kenntnisse hat die Bundesregierung zur aktuellen
Menschenrechtslage und zur Lage von Menschenrechtsverteidigern und
Menschenrechtsverteidigerinnen in Indien?
Indien ist eine parlamentarische Demokratie, multiethnisch und multireligiös, mit
unabhängiger Justiz, weitgehend freier Presse und lebendiger Zivilgesellschaft.
Armut, traditionelles Kastendenken und religiöse oder ethnische Vorurteile
leisten können aber Menschenrechtsverletzungen Vorschub leisten. Die indigene
Bevölkerung (Adivasi), Kastenlose (Dalits), Frauen und Kinder sowie religiöse
Minderheiten (unter anderem Christen und Muslime) sind am häufigsten
benachteiligt und werden am häufigsten Opfer von Menschenrechtsverletzungen.
Berichte zu Menschenrechtsverstößen finden breiten, kritischen Widerhall in
indischen Medien und der Öffentlichkeit. Die indische Regierung bemüht sich um die
Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Menschenrechte.
In seiner Bewerbung für den Menschenrechtsrat betonte Indien unter anderem
seine lebendige Zivilgesellschaft sowie eine Vielzahl menschenrechtlicher
Initiativen und bekannte sich ausdrücklich zu einer effektiven Beteiligung der
Zivilgesellschaft beim Schutz der Menschenrechte.
Einzelne Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger sehen sich trotz dieses
im Rahmen der Bewerbung für den Menschenrechtsrat abgegebenen
Bekenntnisses der indischen Regierung durch Behörden in ihrer Arbeit eingeschränkt.
Vereinzelt wurden sie auch Opfer von Gewalt. Nichtregierungsorganisationen (NRO)
berichten davon, dass Menschenrechtsverletzungen durch Vertreter staatlicher
Organe (vor allem aus Polizei und Armee) wie auch deren Duldung zum Teil
nicht oder nicht angemessen verfolgt und bestraft werden. Dies betreffe vor allem
Regionen, in denen Ausnahmegesetze und Sondervollmachten wie der „Armed
Forces Special Powers Act“ gelten.
3. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung zu künftigen
indischen Gesetzesreformen, die die Rolle der Frau stärken sollen?
Trotz verfassungsmäßigen Schutzes, einer Vielzahl entsprechender Gesetze und
einer breiten öffentlichen Debatte bleibt die soziale Wirklichkeit von Frauen in
Indien von systematischer Benachteiligung und Diskriminierung bestimmt – vor
allem aufgrund tief verwurzelter Traditionen. Die indische Regierung ist bemüht,
hier unter anderem durch Sensibilisierungskampagnen gegenzusteuern.
Die Bundesregierung unterstützt die Projektarbeit von in diesem Bereich
zivilgesellschaftlich engagierten deutschen wie indischen NRO. Von möglichen
künftigen Gesetzesreformen zur Stärkung der Rolle der Frau hat die Bundesregierung
keine Kenntnis.
4. Adressierte die Bundesregierung die Frauenrechte in den letzten deutsch-
indischen Regierungskonsultationen?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Falls nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
5. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung bedrohte indische
Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen, und welche
Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Menschenrechtsaktivisten für
ihr Engagement gezielt durch staatliche Institutionen kriminalisiert werden?
Im Oktober 2018 hat die Beauftragte der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, MdB, mit
staatlichen indischen Stellen sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen
Gespräche zu den Rahmenbedingungen für indische und internationale NRO
geführt. Einzelfälle werden sowohl von der Bundesregierung als auch den deutschen
Auslandsvertretungen sowie der Delegation der EU in Neu Delhi in geeigneter
Weise gegenüber der Regierung der Republik Indien angesprochen.
Die Bedingungen für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger werden
regelmäßig in einer Arbeitsgruppe der Botschaften der EU-Mitgliedstaaten und
der Delegation der EU in Neu Delhi diskutiert. Die Arbeitsgruppe unterstützt die
Aktivitäten von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern etwa im
Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen und Seminaren. Die Bundesregierung
unterstützt zudem die Projektarbeit von zivilgesellschaftlich engagierten deutschen
wie indischen NRO.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Pressefreiheit und zur
Meinungsfreiheit in Indien vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus?
Die Presse- und Meinungsfreiheit sind in der Republik Indien
verfassungsrechtlich geschützt und garantiert. Sie spiegelt sich auch in der Vielstimmigkeit der
öffentlichen Debatte sowie der indischen Medienwelt wider.
Gleichzeitig bestehen gesetzliche Möglichkeiten zur Einschränkung dieser
Freiheiten, etwa durch den „Unlawful Activities Prevention Act“, der Teil eines
Regelungssystems zur nationalen Terrorbekämpfung darstellt. Maßnahmen im
Rahmen dieser gesetzlichen Einschränkungen sind gerichtlich überprüfbar.
7. Adressierte die Bundesregierung die Pressefreiheit in den letzten
deutschindischen Regierungskonsultationen?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Falls nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
8. Inwiefern hat die menschenrechtliche Lage in Indien Einfluss auf die
Entscheidungen der Bundesregierung zu Rüstungsexporten, und welche
Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob aus Deutschland exportierte
Waffen gegebenenfalls in Fällen von Menschenrechtsverletzungen seitens
der indischen Sicherheitskräfte oder seitens bewaffneter Gruppen in Indien
eingesetzt werden?
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle
Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte
entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen
Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und
sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlagen hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des
Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes und der
Außenwirtschaftsverordnung sowie die „Politischen Grundsätze der
Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ in der
Fassung vom 26. Juni 2019, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der
Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die
Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag
über den Waffenhandel. Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland
spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
9. Welche außenpolitischen Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der großen
Zahl tödlich verunglückter Kanalreiniger und der fortdauernden Praxis des
„Manual Scavenging“, obwohl sie dem indischen Gesetz (Prohibition of
Employment as Manual Scavengers and their Rehabilitation Act, 2013)
widerspricht?
Die Beachtung und Durchsetzung des indischen Rechts liegt in der
Verantwortung staatlicher indischer Stellen.
10. Beabsichtigt die Bundesregierung auf Fälle illegaler Aneignung von Land
(„Land grabbing“) und von Vertreibungen im Zusammenhang mit großen
Infrastrukturprojekten und Ressourcenextraktion, insbesondere in den
Bundesstaaten des Nordostens und in Zentralindien (Chhattisgarh, Jharkhand,
Odisha), zu reagieren?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt die Projektarbeit von deutschen wie indischen
NRO, die in dem genannten Bereich zivilgesellschaftlich engagiert sind.
11. Thematisiert die Bundesregierung in Konsultationen mit der indischen Seite
außergerichtliche Hinrichtungen, insbesondere in den Bundesstaaten
Manipur und Jammu und Kaschmir, durch indische Sicherheitskräfte sowie deren
Straflosigkeit in solchen Fällen?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Falls nicht, warum nicht?
Die Bundesregierung steht zu Menschenrechtsverletzungen durch Vertreter
staatlicher Organe oder deren Duldung in einem regelmäßigen Austausch mit
indischen, deutschen und internationalen NRO und wird die Situation weiterhin
aufmerksam beobachten. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
12. Welche außenpolitischen Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der
Anwendung des so genannten Foreign Contribution Regulations Act, und
inwieweit unterstützt die Bundesregierung die zivilgesellschaftlichen
Organisationen, auch aus Deutschland, deren Registrierung unter diesem Gesetz
ausgesetzt ist oder deren Registrierung aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit
von indischer Seite abgelehnt wurde?
Die Bundesregierung beobachtet die Anwendung des so genannten „Foreign
Contribution Regulations Act“ (FCRA) aufmerksam und steht in verschiedenen
Einzelfällen mit Vertreterinnen und Vertretern betroffener NRO in Kontakt.
Die Auslegung der Bestimmungen des FCRA durch indische Behörden hat vor
indischen Gerichten bislang häufig keinen Bestand. Allerdings könnte eine lange
Dauer der Verfahren aus Sicht der Bundesregierung letztlich die
Arbeitsgrundlage betroffener NRO gefährden.
Im Rahmen des Staatenüberprüfungsverfahrens des Menschrechtsrates der
Vereinten Nationen im Mai 2017 hat die Bundesregierung der Regierung der
Republik Indien unter anderem eine Modifizierung der Gesetzgebung über die
Förderung von NRO aus dem Ausland empfohlen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Aggressionen gegen
religiöse indische Minderheiten und gegen Religionskritiker (sog.
Rationalists) sowie zur gerichtlichen Verfolgung bzw. Aufarbeitung entsprechender
Straftaten vor?
Die Situation von religiösen Minderheiten beobachtet die Bundesregierung
aufmerksam. Sie steht hierzu in einem regelmäßigen Austausch mit indischen,
deutschen und internationalen NRO.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten, dass Indien seine erklärte
Bereitschaft zur Ratifizierung der Antifolterkonvention umsetzt?
Die Antifolterkonvention der Vereinten Nationen wurde von Indien 1997
unterzeichnet, bislang jedoch nicht ratifiziert. Konkrete Pläne zur Ratifizierung der
Konvention durch Indien sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Im Rahmen des Staatenüberprüfungsverfahrens des Menschrechtsrates der
Vereinten Nationen im Mai 2017 hat die Bundesregierung der indischen Regierung
unter anderem die schnelle Ratifizierung der Antifolterkonvention empfohlen.
Diese Empfehlung wurde von der Republik Indien zur Kenntnis genommen.
15. Inwieweit ist die Bundesregierung über die unterschiedliche Behandlung
von Flüchtlingen in Indien je nach ihrer Religionszugehörigkeit informiert,
und inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung hierauf zu reagieren?
Der Bundesregierung sind in diesem Zusammenhang stehende bereits
verabschiedete Regelungen sowie neue Gesetzesinitiativen der indischen Regierung
bekannt. Sie wird die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten, dass Indien die
Todesstrafe abschafft?
In den vergangenen zehn Jahren wurden in Indien drei Todesurteile vollstreckt,
zuletzt im Jahr 2015. Bereits im August 2015 empfahl die „Law Commission of
India“, ein beratendes Gremium der indischen Regierung, die Abschaffung der
Todesstrafe (mit Ausnahme von Straftaten, die mit Terrorismus und Aufstacheln
zum Angriffskrieg im Zusammenhang stehen). Im Jahr 2017 wurde der
Anwendungsbereich der Todesstrafe sowohl auf nationaler Ebene (bei Entführungen mit
Todesfolge) als auch in einzelnen Bundesstaaten allerdings weiter ausgedehnt.
Der Oberste Gerichtshof Indiens stellte zuletzt 2018 die Verfassungsmäßigkeit
der Todesstrafe nicht in Frage, rief die Gerichte aber zu einer besonders
sorgfältigen Prüfung der Fälle auf („rarest of rare cases“).
Nach Einschätzung der Bundesregierung befürworten nach wie vor weite Teile
von Parlamentsabgeordneten und Bevölkerung in Indien die Todesstrafe.
Insofern ist aus Sicht der Bundesregierung nicht mit einer baldigen Umsetzung der
Empfehlung von 2015 zu rechnen.
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ISSN 0722-8333]
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