BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Haushaltsmittel für das Einheitliche Patentgericht

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

01.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1170717.06.2019

Haushaltsmittel für das Einheitliche Patentgericht

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11707 19. Wahlperiode 17.06.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Jürgen Martens, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP Haushaltsmittel für das Einheitliche Patentgericht Neben einem Einheitlichen Patent streben mehrere Mitgliedstaaten der europäischen Union, darunter Deutschland und das Vereinte Königreich, ein Einheitliches Patentgericht (EPG) an. Die EU-Verordnungen Nr. 1257/2012 und Nr. 1260/2012 zur Schaffung des Einheitlichen Patentsystems sind am 20. Januar 2013 in Kraft getreten, finden aber erst ab dem Tag Anwendung, an dem das EPG-Übereinkommen in Kraft tritt, d. h. nach Hinterlegung von 13 Ratifikationsurkunden, darunter auch notwendigerweise die Ratifikationsurkunde Deutschlands und Großbritanniens. Für die Errichtung eines Einheitlichen Patentgerichts ist somit die Ratifizierung durch die entsprechenden Länder notwendig. 16 Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen bereits ratifiziert (www.consilium.europa. eu/en/documents-publications/treaties-agreements/agreement/?id=2013001). Trotz des drohenden Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union, wurde das Übereinkommen auch vom Vereinten Königreich unterzeichnet. Die notwendige Ratifizierung steht bislang noch von der Bundesregierung aus. Nachdem bezüglich dieser vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde erhoben wurde, hat der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Ausfertigung der Gesetze bis auf Weiteres ausgesetzt. Nichtsdestoweniger wurden seit 2015 in den Haushaltsplänen Mittel bezüglich eines Einheitlichen Patentgerichts veranschlagt und 2015 in Höhe von 544 000 Euro ausgegeben (www.bundeshaushalt.de/ fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2017/soll/Gesamt_Haushalt_ 2017_mit_HG.pdf – PDF-Seite: 786; Haushaltstitel 687 03 -059; Ist 2015: 544 000 Euro). Es stellt sich die Frage, wofür diese Mittel ausgegeben wurden, obgleich das Ratifizierungsverfahren noch nicht abgeschlossen und ein Ausgang der Verfassungsbeschwerde noch ungewiss ist. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung der bevorstehende Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union auf das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht? 2. Hat die Bundesregierung bereits für den Fall, dass Großbritannien die Europäische Union verlässt und eine Ratifizierung des Übereinkommens in der aktuellen Form nicht mehr möglich ist, ein weiteres Vorgehen geplant? Wenn ja, wie sieht dieses weitere Vorgehen aus? 3. Wie begründet es die Bundesregierung, dass Haushaltsmittel unter der Bezeichnung „Beitrag zu den laufenden Kosten des Einheitlichen Patentgericht“ mit der Nummer 687 03 -059 i 2015 ausgegeben wurden, obwohl ein solches nicht ratifiziert wurde? a) Wozu wurden die im Haushaltsplan veranschlagten finanziellen Mittel im Jahr 2015 (544 000 Euro) bezüglich eines Einheitlichen Patentgerichts konkret verwendet? b) Was ist laut Bundesregierung unter „laufenden Kosten“ einer Einrichtung zu verstehen, die noch nicht ratifiziert worden ist? c) Auf welchem Stand bzw. in welchem Entwicklungsstadium befindet sich das in den Erläuterungen zum Punkt 687 03 -059 in den Haushalten genannte IT-System bzw. die IT-Infrastruktur? 4. Welchem Zweck sollten die im Haushaltsplan veranschlagten finanziellen Mittel bezüglich eines Einheitlichen Patentgerichts in den Jahren 2018 (3 Mio. Euro) und 2019 (5,5 Mio. Euro) konkret dienen, obwohl eine Rechtsgrundlage noch nicht ratifiziert wurde? 5. Wieso wurden in den Jahren 2016 und 2017 keine Haushaltsmittel veranschlagt? 6. Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung mit ausgegebenen und veranschlagten Mitteln für das Einheitliche Patentgericht zu verfahren, für den Fall, dass die Verfassungsbeschwerde erfolgreich ist? 7. Sollen nach Einschätzung der Bundesregierung auch künftig Haushaltsmittel bezüglich eines nicht durch ein Übereinkommen ratifizierten Einheitlichen Patentgerichts eingeplant werden? Wenn ja, von welcher Höhe der Haushaltsmittel ist nach aktuellem Stand auszugehen? 8. Was für ein Aufwand an Haushaltsmitteln ist nach jetziger Einschätzung der Bundesregierung für den Fall zu erwarten, dass ein Einheitliches Patentgericht nach der aktuellen Fassung des Übereinkommens zustande kommt? Berlin, den 26. Juni 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen