[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 14. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12489
19. Wahlperiode 19.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz,
Britta Haßelmann, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/11754 –
Aktivitäten der Bundesregierung gegen illegitime Beeinflussung demokratischer
Willensbildungsprozesse
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die große Stärke westlicher Demokratien sind ihre offenen und pluralistischen
Gesellschaften. Genau diese aber bieten auch vielfältige Angriffsflächen und
sind damit in besonderem Maße durch hybride Aktivitäten verwundbar.
Belege gibt es genug: Für Einflussnahmen im Vorfeld und im Kontext
demokratischer Wahlen (US-Wahl,
www.tagesschau.de/ausland/einflussnahme-us-wahl-
101.html; Brexit,
www.deutschlandfunk.de/soziale-medien-und-das-brexit-
referendum-propaganda-luegen.724.de.html?dram:article_id=430936) oder
Referenden (
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:
32018R0842&from=DE), weitreichende IT-Angriffe auf Politikerinnen und
Politiker (IT-Angriff auf den Bundestag
www.tagesschau.de/thema/bundestag/index.
html Doxing-Fall
www.zeit.de/digital/datenschutz/2019-01/privatsphaere-
doxingdaten-sammeln-datensicherheit-politiker), Medien (
www.haz.de/Nachrichten/
Digital/Verfassungsschutz-warnt-vor-Cyber-Angriffen-auf-deutsche-Medienhaeuser)
sowie demokratische Institutionen. Auch die intransparente Verbreitung von
Falschnachrichten mit dem Ziel, demokratische Diskurse bewusst zu
manipulieren, das Vorgaukeln von Diskursmacht im Digitalen durch Bots und ganze
Troll-Armeen oder die bewusste Parteinahme und Unterstützung politischer
Kräfte, die das Ziel verfolgen, öffentliche Diskurse zu vergiften und die
Demokratie in Frage zu stellen (
www.zeit.de/politik/ausland/2018-12/us-wahl-
2016-russland-einmischung-soziale-medien) – all dies sind Phänomene einer
neuen hybriden Bedrohungslage über die gesamtgesellschaftlich seit Langem
diskutiert wird, ohne dass die Bundesrepublik Deutschland nach Ansicht der
Fragesteller bisher ihrem Anspruch einer wehrhaften Demokratie adäquat
gerecht geworden wäre und Antworten auf diese neuen Strategien bewusster
Destabilisierung und Zersetzung gefunden hätte.
Während in anderen Ländern und auf Ebene der Europäischen Union Politik
und Zivilgesellschaft versuchen, zurückliegende Einflussnahmen und
Manipulationsversuche (
https://ec.europa.eu/germany/news/20181126-umfrage-
einflussnahme-auf-wahlen_de) zu analysieren und intensiv an Gegenstrategien
gearbeitet wird, bleiben vergleichbare Handlungen von Seiten der
Bundesregierung nach Ansicht der fragestellenden Fraktion bislang weitgehend aus. Trotz
zahlreicher Hinweise auf weitreichende Manipulationsversuche staatlicher und
nichtstaatlicher Akteure, trotz nachgewiesener Versuche bewusster
Diskursverschiebungen im Zuge von (Landtags-)Wahlen, beispielsweise durch rechte
Netzwerke (
www.br.de/nachrichten/bayern/kampf-um-bayern-online-
kampagnenzur-landtagswahl-2018,RI7e9qg), trotz erfolgreicher IT-Angriffe auf
Privatpersonen und demokratische Institutionen wie den Deutschen Bundestag, trotz
durch Medienberichte aufgedeckter Einflussnahmen auf Abgeordnete des
Deutschen Bundestages, die nach Angabe ausländischer Akteure unter „totaler
Kontrolle“ stehen (vgl. DER SPIEGEL 6. April 2019), trotz massiver
Stimmungsmache in erfundenen Fällen wie dem sogenannten Fall Lisa (
www.spiegel.de/
politik/ausland/russland-deutsche-geheimdienste-werfen-moskau-gezielte-
stimmungsmache-vor-a-1129853.html) durch ausländische Regierungen, trotz
einer an Intensität zuletzt stark zugenommenen öffentlichen Debatte über diese
Problemlagen (
www.gruen-digital.de/2018/11/6-netzpolitische-soire-
hackeddemocracy-demokratie-schuetzen-am-4-dezember-in-berlin/) und trotz
vielfacher Warnungen von Seiten der Nachrichtendienste vermisst die fragestellende
Fraktion noch immer die notwendige Sensibilität auf Seiten der
Bundesregierung.
Wenn bewusst und intransparent Zweifel gesät werden und wenn versucht wird,
das Vertrauen in öffentliche Debatten, in demokratische Wahlen und auch in die
internationale Kooperation von Staaten zu untergraben, braucht es nach Ansicht
der Fragesteller nationale und internationale Gegenstrategien.
Auch zahlreiche parlamentarische Nachfragen im Deutschen Bundestag,
vorgelegte Initiativen (vgl. exemplarisch Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN „IT-Sicherheit stärken, Freiheit erhalten, Frieden sichern“ auf
Bundestagsdrucksache 19/1328 und „Für wehrhafte Demokratien in Europa –
Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte in den Mitgliedsländern der EU stärken“
auf Bundestagsdrucksache 19/7436) und durch die Fachausschüsse
durchgeführte Expertengespräche (
www.bundestag.de/ausschuesse/a23_digital/
anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2EyM19kaWdpdGFsL2FuaG9lcnVu
Z2VuL2FuaG9lcnVuZy01OTIzNzA=&mod=mod557988) haben bislang nicht
dazu geführt, dass die Bundesregierung sich nach Meinung der fragestellenden
Fraktion der Problematik mit der notwendigen Ernsthaftigkeit zugewendet und
entsprechende Gegenstrategien für diese unterschiedlich gelagerten Phänomene
und Problemlagen entwickelt hätte.
Bei der Abwehr hybrider Bedrohungen sind aus demokratischer Sicht
gewichtige Güterabwägungen zu treffen. Im Bereich der Bekämpfung von
Desinformation geht es oftmals nicht um eindeutig rechtswidrige Inhalte wie
Volksverhetzung oder den Aufruf zu Straftaten, sondern nachweislich falsche oder
irreführende Informationen, die mit dem Ziel des wirtschaftlichen Gewinns oder
der vorsätzlichen Täuschung der Öffentlichkeit konzipiert, vorgelegt und
verbreitet werden und öffentlichen Schaden anrichten können. Hier muss aus Sicht
der Fragesteller ein Gleichgewicht gefunden werden zwischen der
Notwendigkeit, Bürgerinnen und Bürger sachlich korrekt zu informieren, und dem Recht
auf freie Meinungsäußerung. In Aussicht gestellte Maßnahmen wie
beispielsweise veränderte Strukturen zur verbesserten Erkennung neuer hybrider
Bedrohungen wurden aus Sicht der Fragesteller bislang nicht angegangen.
Während die EU-Kommission sich seit Jahren mit den neuen hybriden
Bedrohungen beschäftigt und im Vorfeld der kommenden Europawahlen einen
entsprechenden Aktionsplan zum Schutz (
https://eeas.europa.eu/headquarters/
headquarters-homepage/56267/aktionsplan-gegen-desinformation_de)
derselben verabschiedet hat, vermisst die fragestellende Fraktion eine angemessene
Beschäftigung mit der Thematik seitens der Bundesregierung bis heute. Eine
solche ist allerdings angesichts der relevanten Gefahr für demokratische
Diskurse auch sicherheitspolitisch dringend geboten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. Der Begriff der „hybriden Bedrohungen“ wird unterschiedlich verstanden. Die
Europäischen Kommission versteht unter hybriden Bedrohungen die Mischung
von Zwang und Unterwanderung und von konventionellen und
unkonventionellen Methoden, auf die von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren in
koordinierter Weise zur Erreichung bestimmter Ziele zurückgegriffen wird, ohne dass
jedoch die Schwelle eines offiziell erklärten Kriegs erreicht wird. Ziel ist dabei
nicht nur, unmittelbaren Schaden anzurichten und Verwundbarkeiten
auszunutzen, sondern auch Gesellschaften zu destabilisieren und durch
Verschleierungstaktik die Entscheidungsfindung zu behindern. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkungen in den Antworten zu den Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 18/8631 und der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/1262 Bezug genommen.
Nach diesem Verständnis können grundsätzlich viele Vorkommnisse, mit dem
Potenzial die Gesellschaft zu destabilisieren oder die politische
Entscheidungsfindung zu behindern, Teil einer hybriden Kampagne sein.
Entsprechend sind hybride Bedrohungen keine neue Erscheinung. Globalisierung
und moderne Informationstechnologien haben jedoch zahlreiche
Interventionsmöglichkeiten geschaffen, die kostengünstig sind und sich durch schier
unbegrenzte Reichweite auszeichnen. Zudem tragen die Veränderungen der
sicherheitspolitischen und strategischen Lage dazu bei, dass liberale Demokratien sich
hybrider Bedrohungen stärker als zuvor ausgesetzt sehen. Die Bundesregierung
nimmt daher hybride Bedrohungen sehr ernst und ist für die daraus erwachsenden
Gefahren hochgradig sensibilisiert. Entsprechend hat die Bundesregierung in der
Vergangenheit intern aber auch auf europäischer und internationaler Ebene an der
Bekämpfung hybrider Bedrohungen und der Erhöhung der Resilienzen
gearbeitet. So nahm sie unter anderem an dem Workshop auf EU-Ebene aktiv teil, der
zum Ergebnis den vom Fragensteller erwähnten Aktionsplan der Europäischen
Kommission zum Schutz der Europawahlen hatte.
2. Daneben hat die Bundesregierung auch intern das Thema weiter forciert. So
hatte sie bereits im Jahr 2016 nach der Veröffentlichung der Gemeinsamen
Mitteilung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und der EU-Kommission
vom 7. April 2016 und den Schlussfolgerungen des Rates zur Bewältigung
hybrider Bedrohungen vom 19. April 2016 hierzu interimsweise ein
ressortübergreifendes Netzwerk „Hybride Bedrohungen“ eingerichtet. Im September 2018
wurde die ressortübergreifende „Arbeitsgruppe zur Strategischen Koordination
des Umgangs mit Hybriden Bedrohungen“ geschaffen und das frühere Netzwerk
hierein überführt. Seit Juli 2019 hat zudem das Bundesministerium des Innern,
für Bau und Heimat (BMI) die ressortübergreifende Federführung für das Thema
übernommen. Das BMI setzt im Rahmen der Koordinierung einen
regierungsweiten Ansatz um. Demnach sollen alle Ministerien und Behörden in die Abwehr
hybrider Bedrohungen eingebunden werden. Hybride Bedrohungen orientieren
sich an den Vulnerabilitäten der Gesellschaft und des Staates. Diese begrenzen
sich grundsätzlich nicht auf die Zuständigkeit einzelner Ministerien. Im Rahmen
des regierungsweiten Ansatzes prüft das BMI auch, ob die bestehenden
Strukturen diesem Ansatz gerecht werden.
3. Der von den Fragestellern verwendete Begriff „Hackback“ wird von der
Bundesregierung konzeptionell nicht verwendet, weder für Aktivitäten der Cyber-
Abwehr noch der Cyber-Verteidigung. Der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage
legt die Bundesregierung insoweit die Begrifflichkeiten aus der Vorbemerkung
der Bundesregierung zur Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP
auf Bundestagsdrucksache 19/2645 zugrunde.
1. Sieht sich die Bundesregierung weiterhin lediglich „Desinformations-
und Propagandamaßnahmen“ und keinen belegbaren „hybriden
Bedrohungen“ ausgesetzt (vgl. u. a. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Rechtspopulismus,
Rechtsextremismus und Politische Desinformation im Netz“ auf
Bundestagsdrucksache 19/2224 sowie die Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9388) oder liegen der
Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse für den Einsatz darüber
hinausgehender hybrider Kampagnen in Deutschland vor, und für wie groß hält die
Bundesregierung die derzeitige Bedrohung durch hybride Kampagnen
insgesamt?
Die Bewertung der Bundesregierung in den in Bezug genommenen Antworten
hat weiterhin Bestand. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2
der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Hybride Bedrohungen“ auf
Bundestagsdrucksache 19/1262 hingewiesen. Über die in diesen Anfragen enthaltenen
Informationen hinausgehend liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zum
Einsatz hybrider Mittel oder Kampagnen in Deutschland vor. Gleichwohl schätzt
die Bundesregierung die potenzielle Bedrohung Deutschlands durch hybride
Bedrohungen nach wie vor als hoch ein.
2. Liegen der Bundesregierung gegenwärtig konkrete Erkenntnisse bezüglich
gezielter Beeinflussungsmaßnahmen der EU-Wahlen 2019 bis hin zu
aggressiven Cyberkampagnen (APTs) durch Drittstaaten vor, und wenn ja, welche?
Die Europäische Kommission hat in dem am 14. Juni 2019 veröffentlichten
Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans gegen Desinformation (JOIN (2019)
12 final) festgestellt, dass keine speziell auf die Europawahlen ausgerichtete
Desinformationskampagne aus externen Quellen ausgemacht werden konnte.
Allerdings hätten unter anderem russische Quellen fortlaufend Desinformation
betrieben, deren Zielsetzung in der Senkung der Wahlbeteiligung sowie der
Einflussnahme auf den Wählerwillen bestand. Die Erkenntnisse der Bundesregierung
decken sich mit dem genannten Bericht der Europäischen Kommission.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung derzeit keine Erkenntnisse zu
aggressiven Cyberkampagnen (APTs) durch Drittstaaten zur gezielten Beeinflussung
der EU-Wahlen 2019 vor.
3. Welche Vorkommnisse der vergangenen fünf Jahre zählt die
Bundesregierung als Elemente einer hybriden Bedrohung und/oder Bestandteil hybrider
Kampagnen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf den Vorschlag
der EU-Kommission für die Schaffung nationaler Netze der
Zusammenarbeit bei Wahlen speziell im Hinblick auf Wahlfragen, IT-Sicherheit,
Datenschutz, Strafverfolgung usw. (vgl. PM EU-KOM vom 29. Januar 2019, IP/
19/746), und welche Behörde soll als Kontaktstelle für ein europäisches
Kooperationsnetz für Wahlen benannt werden?
Als nationale Kontaktstelle für das europäische Wahlkooperationsnetzwerk im
Sinne der Empfehlung der Europäischen Kommission C (2018) 5949 vom
12. September 2018 wurde bereits am 18. November 2018 die im BMI für die
Europawahl sowie das deutsche und europäische Wahl- und Parteienrecht
zuständige Arbeitseinheit benannt.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 39 der Abgeordneten Renate Künast auf Bundestagsdrucksache 19/6511
und auf die Schriftliche Frage 27 der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner auf
Bundestagsdrucksache 19/6961 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Mündliche Frage 48 der Abgeordneten Renate Künast in der Fragestunde vom
16. Januar 2019 (Plenarprotokoll 19/73) verwiesen.
5. Welche konkreten Möglichkeiten unterstützt die Bundesregierung für die
verstärkte Beteiligung der Forschung, um Ausbreitung und Auswirkungen
von Desinformation besser nachvollziehen zu können?
Forschung zu Verbreitung und Wirkung ist eine zentrale Voraussetzung für den
richtigen Umgang mit Desinformation. Die Bundesregierung unterstützt die
Beteiligung von Forscherinnen und Forschern mit dem Ziel, ein besseres
Verständnis der Thematik zu erlangen und effektivere Maßnahmen ergreifen zu können.
Das Auswärtige Amt hat beispielsweise die NRO Democracy Reporting
International bei der Durchführung von zwei Workshops finanziell unterstützt und somit
zur besseren Vernetzung von relevanten Akteuren vor und nach der Wahl zum
Europäischen Parlament 2019 beigetragen.
Im nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg),
im Kommando Cyber-/Informationsraum, wird eine Studie im Rahmen eines
Entwicklungsprojekts „Propaganda Awareness“ durchgeführt.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert
Forschungsvorhaben, in denen die Auswirkungen neuer technischer Möglichkeiten für
gezielte Desinformation, versteckte Propaganda bis hin zu koordinierten
Kampagnen analysiert werden. Das Forschungsprojekt PropStop hatte zum Ziel,
Desinformationen mit Fokus auf sogenannte Social-Bots zu erkennen und im nächsten
Schritt diese Informationen zu bekämpfen. Das Projekt DORIAN untersucht
darüber hinaus das Spannungsfeld zwischen freier Meinungsäußerung, Schutz der
Privatheit und Zensur. Ein Teilziel ist hierbei die automatisierte Erkennung von
Desinformation, bei der unter anderem Beiträge im Vorfeld der Europawahl
untersucht worden sind. Das Forum Privatheit, eine interdisziplinäre Forschungs-
und Dialogplattform, gestaltet zudem einen breiten Dialog zur zunehmenden
Digitalisierung unserer Gesellschaft. Hier wird diskutiert, wie sich aus der gezielten
Manipulation von online-Beiträgen Verwundbarkeiten ergeben, denen sich
Gesellschaft, Wirtschaft und Politik stellen müssen. Der Bereich Demokratie,
Partizipation und Öffentlichkeit ist eines von sechs Themenfeldern des BMBF-
geförderten Weizenbaum-Instituts für die vernetzte Gesellschaft. Erforscht werden
Wechselbeziehungen zwischen Digitalisierung und Selbstbestimmung, Inhalte
und Prozesse politischer Kommunikation in digitalen Öffentlichkeiten mit Blick
auf die Verbreitung von extremistischen Ansichten, Gerüchten und Lügen oder
die Rolle von digitalen Technologien und Medien bei der Entstehung von
(trans-)nationalen Öffentlichkeiten, Kommunikationsinfrastrukturen und
Prozessen politischer Mobilisierung.
6. Welche konkreten Anstrengungen hat die Bundesregierung in Vorbereitung
auf die nationale Sicherheit der EU-Wahlen unternommen, etwa in Gestalt
von Sicherheitsprogrammen von Akteuren im konkreten Wahlprozess, in
Vorbereitung von Kommunikationsstrategien bei Zwischenfällen oder in
Gestalt der Durchführung von Informationskampagnen in der Bevölkerung
(zu gebotenen Maßnahmen nach Ansicht der Fragesteller instruktiv: Der
Schutz von Wahlen in vernetzten Gesellschaften, Papier der Stiftung Neue
Verantwortung, Oktober 2018)?
Bereits vor und nach der Bundestagswahl 2017 haben sich Ressorts und
Nachrichtendienste eng in der Lageanalyse abgestimmt. Zur Gewährleistung der IT-
Sicherheit der Bundestags- und Europawahlen besteht zwischen dem
Bundeswahlleiter, den Landeswahlleitern und dem Bundesamt für die Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) ein enges Kooperationsverhältnis. Das BSI hat vor der
Bundestagswahl 2017 und vor der Europawahl 2019 Parteien und politische
Stiftungen zu Fragen der IT-Sicherheit beraten und wird dieses Angebot verstetigen.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen
Fragen 32 und 33 des Abgeordneten Alexander Graf Lambsdorff auf
Bundestagsdrucksache 19/5155 und auf die Schriftliche Frage 27 der Abgeordneten
Dr. Franziska Brantner auf Bundestagsdrucksache 19/6961, sowie auf die
Antworten der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 48 der Abgeordneten
Renate Künast in der Fragestunde vom 16. Januar 2019 (Plenarprotokoll 19/73)
und zu den Fragen 6, 7 und 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/8056 sowie auf die Antwort auf die Schriftliche
Frage 21 der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner auf Bundestagsdrucksache
19/9360 verwiesen.
7. Welche internationalen Netzwerke, die illegitime Beeinflussung
demokratischer Willensbildungsprozesse in Deutschland vorantreiben oder einsetzen,
sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Reiseaktivität aus Deutschland hat die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang beobachten können?
8. Welche inländischen Gruppen oder Strukturen sind der Bundesregierung
bekannt, die mit diesen internationalen Netzwerken in Verbindung stehen und
zusammenarbeiten?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Maßnahmen zur illegitimen Beeinflussung demokratischer
Willensbildungsprozesse sind in der Regel staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren einzelner
Staaten zuzuordnen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse zu internationalen
Netzwerken oder inländischen Gruppen bzw. Strukturen im Sinne der Fragestellungen
sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Auch über Verbindungen der bekannten inländischen Gruppierung „Reconquista
Germanica“ zu internationalen Netzwerken im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird zu „Reconquista
Germanica“ auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6562, auf die Schriftlichen Fragen 15
und 25 des Abgeordneten Ulrich Lechte auf Bundestagsdrucksachen 19/4634 und
19/4946 sowie auf die Kleinen Anfragen der Fraktionen DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/1994 und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/2224 verwiesen.
9. Hält die Bundesregierung auch angesichts der Tatsache, dass neue hybride
Bedrohungslagen bereits in dem im Juli 2016 vorgestellten „Weißbuch der
Bundesregierung zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“
als eine zentrale sicherheitspolitische Herausforderung charakterisiert
werden, bestehende Strukturen zur Erkennung derartiger Bedrohungen für
ausreichend, und ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine wirksame
ressortgemeinsame und gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge zur Unterbindung
und Abwehr hybrider Angriffe derzeit gegeben ist?
Welche Schritte wurden diesbezüglich bisher unternommen bzw. sind
gegenwärtig in der Umsetzung oder Planung?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung unter Nummer 2 verwiesen.
10. Sollte die Bundesregierung bestehende Strukturen für nicht ausreichend
erachten, wie will man sich national zukünftig besser aufstellen, und welche
Rolle sollen hierbei Cyberabwehrzentrum (plus), das Bundesamt für
Verfassungsschutz, das Kommando Cyber- und Informationsraum (KdoCIR) der
Bundeswehr und der Beauftragte im Auswärtigen Amt für Cyber-
Außenpolitik spielen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung unter Nummer 2 Bezug
genommen. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass hybride Bedrohungen nur
durch einen regierungsweiten Ansatz effektiv erkannt und bekämpft werden
können, der bestehende Strukturen gemäß dem jeweils geltenden Rechtsrahmen
effektiv einbindet, wie unter anderem die vom Fragesteller genannten Stellen und
Behörden.
11. Sollte die Bundesregierung bestehende Strukturen für nicht ausreichend
erachten, wie möchte sie sich in Zukunft europäisch besser aufstellen, und
welche Rolle kommen hierbei den bei Europol angesiedelten Zentren gegen
Cyberkriminalität sowie gegen Terrorismus oder dem Computersicherheits-
Ereignis- und Reaktionsteam der EU (CERT-EU) jeweils zu?
Die Bundesregierung arbeitet mit den übrigen Mitgliedstaaten der EU und den
EU-Institutionen zusammen, um die bestmögliche Aufstellung der EU in
Hinblick auf hybride Bedrohungen zu erreichen. Die Bundesregierung befürwortet
auch auf EU-Ebene grundsätzlich den Einsatz und die Vernetzung vorhandener
Expertise in Bezug auf hybride Bedrohungen im Rahmen der Zuständigkeiten der
jeweiligen Einrichtungen.
12. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher und wird sie in
Zukunft auf internationaler Ebene unternehmen, um einen besseren Schutz
vor Desinformationskampagnen und der Beeinflussung von demokratischen
Prozessen zu erreichen?
Desinformation ist eine transnationale Herausforderung, der kein Staat alleine
effektiv begegnen kann. Die Bundesregierung ist daher in verschiedenen Formaten
vertreten, die einem intensiveren Austausch zum Umgang mit Desinformation
dienen. So trägt die Bundesregierung aktiv zum Frühwarnsystem zu
Desinformation der EU (Rapid Alert System) bei, welches Anfang 2019 eingerichtet wurde.
Sie setzte sich ebenfalls für die Einrichtung der horizontalen Arbeitsgruppe
„Horizontal Working Party on Enhancing Resilience and Countering Hybrid Threats“
ein, die sich mit hybriden Gefährdungen und Desinformation befasst und seit Juli
2019 etabliert ist. Auch in anderen Foren, beispielsweise innerhalb des G7 Rapid
Response Mechanisms, setzt sich die Bundesregierung für eine verstärkte
Vernetzung und den Austausch von Informationen und „best practices“ zum Umgang
mit Desinformation ein.
a) Welche internationalen Regeln und Vereinbarungen will die
Bundesregierung erreichen?
Die Europäische Kommission hat mit der Mitteilung „Bekämpfung von
Desinformation im Internet: Ein europäisches Konzept“ vom 26. April 2018 einen
umfassenden Maßnahmenkatalog vorgelegt, der verschiedenste Akteure wie EU-
Mitgliedstaaten, Online-Plattformen und Medienunternehmen einbezieht. In
Ergänzung dieses europäischen Konzepts haben sich Online-Plattformen und
Industrieverbände aus Kommunikation und Werbung Ende September 2018 einen
Verhaltenskodex zur Selbstregulierung auferlegt, mit dem sie sich u. a. zur
Bekämpfung von Online-Desinformation verpflichten. Die EU-Kommission wird
Ende 2019 eine umfassende Bewertung der erzielten Fortschritte vornehmen und
ggf. weitere Maßnahmen vorschlagen, die auch regulatorische Maßnahmen
beinhalten können. Die Bundesregierung unterstützt die Aktivitäten der EU-
Kommission im Hinblick auf eine Umsetzung des Verhaltenskodex, um effektive
Maßnahmen gegen Desinformation zu treffen und eine größere Transparenz für die
Nutzer zu erreichen.
b) Welche diesbezüglichen Initiativen plant die Bundesregierung im
Rahmen der gegenwärtigen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen?
Die Bundesregierung plant derzeit keine Initiativen zum Schutz vor
Desinformationskampagnen und der Beeinflussung von demokratischen Prozessen im
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.
c) Plant die Bundesregierung, das Thema auch im Rahmen des dieses Jahr
in Deutschland stattfindenden Internet Governance Forums zu
thematisieren?
Falls ja, in welcher konkreten Form, und falls nicht, warum nicht?
Das konkrete Programm des Internet Governance Forums (IGF) wird nicht von
der Bundesregierung, sondern von der Multistakeholder Advisory Group (MAG)
festgelegt, welche aus über fünfzig vom Generalsekretär der Vereinten Nationen
ernannten Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft,
Regierungen und Fachöffentlichkeit besteht. Von ihr wurden auch die drei
Schwerpunktthemen des IGF 2019 (Data Governance, Digital Inclusion und Security,
Safety, Stability, Resilience) festgelegt. Das Schwerpunktthema Security, Safety,
Stability, Resilience beinhaltet die Thematik der Desinformation sowie die
Beeinflussung von demokratischen Prozessen, was sich in entsprechenden
Workshops und Panels der Konferenz widerspiegelt (z. B. Workshop 85
„Misinformation, Trust & Platform Responsibility“ und 218 „Deliberating Governance
Approaches to Disinformation“).
13. Welche Bundesministerien, Behörden und Stellen sollen an der Erkennung
und Abwehr hybrider Bedrohungen nach dem Willen der Bundesregierung
beteiligt sein (bitte auflisten), und wie wird die Bundesregierung ein
rechtsstaatliches und verlässlichen Zusammenwirken dieser gewährleisten?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung unter Nummer 2 sowie auf
die Antwort zu Frage 10 Bezug genommen. An der Erkennung und Abwehr
hybrider Bedrohungen sollen nach dem regierungsweiten Ansatz grundsätzlich alle
Ministerien und Behörden beteiligt werden. Das rechtsstaatliche
Zusammenwirken wird durch den gültigen Rechtsrahmen sichergestellt. Das verlässliche
Zusammenwirken wird durch eine zentrale Koordinierung durch das federführende
Ministerium gefördert.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit des NATO Cooperative
Cyber Defence Centres in der Abwehr hybrider Bedrohungen, und in welcher
Weise fließen die Ergebnisse der Arbeit des Zentrums in die deutsche
Sicherheitsvorsorge ein?
Das NATO Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence (CCDCOE) trägt
zur Entwicklung eines besseren Verständnisses in Bezug auf hybride
Bedrohungen bei. Dies umfasst sowohl rechtliche als auch Verfahrensfragen, wie ggf. auf
Bedrohungen reagiert werden kann.
Arbeitsergebnisse, Erkenntnisse und Produkte (z. B. Allied Joint Publication,
Tallinn Manual 2.0 usw.) des NATO CCDCOE werden bei der Erstellung
nationaler Vorgaben und Produkte berücksichtigt. Je nach Ergebnis kann dieses im
Rahmen der etablierten Prozesse auch in die gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge
einfließen.
15. In welcher Weise hat sich die Bundesregierung an der NATO-Übung Locked
Shields 2019 beteiligt, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Die Bundeswehr hat sich mit 47 Teilnehmern an der Übung Locked Shields 2019
beteiligt. Das Ziel der Übung, die Fähigkeiten der Übungsteilnehmer im
Zusammenhang mit der Bewältigung von Cyber-Angriffen zu trainieren und zu
verbessern, wurde erreicht.
16. Hat die Bundesregierung bereits in allen Ressorts, in deren Zuständigkeit
mögliche Einzelmaßnahmen zur Abwehr komplexer hybrider Bedrohungen
liegen, Kopfstellen benannt, die im Eventualfall eine schnelle
gesamtstaatliche Reaktion ermöglichen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9388)?
Falls ja, in welchen Bundesministerien genau?
Falls nein, warum noch nicht, und in welchen Ressorts aus welchem
konkreten Grund noch nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
17. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Ansicht, dass vor allem die „frühzeitige
Aufklärung einer hybriden Bedrohung sowie die Stärkung von Resilienz“
von entscheidender Bedeutung sind (vgl. Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/9388), um auf neue Bedrohungslagen angemessen reagieren zu können?
Falls ja, wie passt das mit derzeitigen Plänen der Bundesregierung
zusammen, die das Ziel verfolgen, offensive Kapazitäten zu stärken und digitale
Gegenschläge und sogenannte Hackbacks zu ermöglichen?
Die Bundesregierung ist weiterhin der Ansicht, dass die Unterbindung und
Abwehr hybrider Angriffe eine wirksame ressortgemeinsame und gesamtstaatliche
Sicherheitsvorsorge erfordert. Diese beinhaltet vor allem die Stärkung von
Resilienz sowie die frühzeitige Aufklärung einer hybriden Bedrohung.
Auch im Cyber-Raum ist für die Bundesregierung die Stärkung der Resilienz ein
zentraler und wirksamer Baustein eines ganzheitlichen Cyber-
Sicherheitsansatzes. Dennoch sind schwerwiegende Cyber-Angriffe vorstellbar, gegen die
Maßnahmen der passiven Cyber-Abwehr allein keinen hinreichenden Schutz bieten
könnten. Die Bundesregierung prüft daher die im Zusammenhang mit
Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr aufgeworfenen Fragestellungen.
18. Sind durch die Bundesregierung oder ihr unterstellte Behörden bereits
sogenannte Hackbacks durchgeführt worden (wenn ja, bitte auflisten nach Art
des Angriffs, Attribution, Zeitpunkt der Attribution, Auswahl des Ziels,
beteiligten Behörden und Art der Beteiligung)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2643 verwiesen.
19. Bleibt die Bundesregierung bei der bislang von ihr vertretenen Meinung,
dass es für derartige Hackbacks keines Mandats des Deutschen Bundestages
bedarf, dies vielmehr nur im jeweiligen Einzelfall entschieden werden kann
(vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/3420)?
Falls ja, wer entscheidet im Einzelfall?
Bezüglich des Einsatzes der Bundeswehr wird auf die Antwort zu Frage 12 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/3420 verwiesen.
„Militärische Maßnahmen im Cyber-Raum unterliegen dem gleichen rechtlichen
Rahmen wie andere militärische Maßnahmen auch. Nach dem
Parlamentsbeteiligungsgesetz unterliegen bewaffnete Einsätze der Streitkräfte außerhalb des
Geltungsbereichs des Grundgesetzes grundsätzlich der vorherigen konstitutiven
Zustimmung des Deutschen Bundestages. Ob ein Vorgehen der Bundeswehr im
Cyber-Raum diese Voraussetzung erfüllt, kann nur für den jeweiligen Einzelfall
entschieden werden.“
Die Entscheidung erfolgt jeweils nach den für den Einzelfall gültigen Verfahren
zum Einsatz militärischer Maßnahmen.
20. Ist im Hinblick auf die „aktive Abwehr“ von IT-Angriffen der Prüfvorgang
innerhalb der Bundesregierung zur Frage, wie man mit der Attributions-
Problematik bei IT-Angriffen und ihrer Abwehr umzugehen gedenkt,
bereits abgeschlossen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/3420)?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Der Prüfvorgang ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
21. Welche Versuche einer illegitimen Einflussnahme durch ausländische
staatliche und nichtstaatliche Akteure hat es nach Kenntnis der Bundesregierung
bei Wahlgängen in Deutschland seit September 2013 gegeben?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
22. Welche Versuche illegitimer Einflussnahme durch ausländische staatliche
und nichtstaatliche Akteure hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bei
Wahlkämpfen in Deutschland seit September 2013 gegeben?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
23. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die Stärkung
von Resilienz nur dadurch zu erreichen sein wird, die eigene IT-
Sicherheitspolitik grundlegend zu überdenken und beispielsweise bestehende
Sicherheitslücken schnellstmöglich im Zusammenspiel von staatlichen Stellen und
Privatwirtschaft zu schließen, und wenn nein, warum nicht?
Für eine grundlegende Änderung der IT-Sicherheitspolitik sieht die
Bundesregierung keinen Anlass. Die Stärkung der Resilienz ist für sie bereits heute ein
zentraler und wirksamer Baustein eines ganzheitlichen Cyber-Sicherheitsansatzes.
Mit dem BSI unterhält die Bundesregierung eine Bundesbehörde, die für die
Informationssicherheit auf nationaler Ebene zuständig ist und die Sicherheit in der
Informationstechnik fördert – mithin die Einhaltung bestimmter
Sicherheitsstandards, die die Verfügbarkeit, Unversehrtheit oder Vertraulichkeit von
Informationen sicherstellen. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz aus dem Jahr 2015 wurden
Vorgaben zur Steigerung der Resilienz insbesondere auch im Bereich der Wirtschaft
gesetzliche Pflicht. Bei der Umsetzung der mit dem IT-Sicherheitsgesetz
eingeführten Mindestanforderungen und Meldepflichten arbeiten Staat und Wirtschaft
vertrauensvoll und eng zusammen, unter anderem im Rahmen der öffentlich
privaten Partnerschaft des UP KRITIS. Auch mit dem Umsetzungsgesetz zur NIS-
Richtlinie wurde die IT-Sicherheit in Deutschland weiter erhöht. So wurden
beispielsweise Regelungen für den Einsatz der sogenannten „Mobilen Incident
Response Teams“ (MIRTs) des BSI geschaffen. Diese Teams können
Verfassungsorgane, Bundesbehörden sowie Betreiber Kritischer Infrastrukturen und
vergleichbar wichtiger Einrichtungen auf Ersuchen vor Ort schnell, flexibel und
adressatengerecht bei der technischen Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
unterstützen. Mit der „Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016“, die
übergreifende Zielstellungen für alle Bereiche und Akteure in der IT-Sicherheit
beinhaltet, legt die Bundesregierung erneut einen deutlichen Schwerpunkt auf die
Steigerung der Resilienz von IT-Infrastrukturen. Die Bundesregierung strebt
zudem an, noch in dieser Legislaturperiode ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0 auf den
Weg zu bringen, das weitere Maßnahmen für den Schutz der Bürgerinnen und
Bürger, der Wirtschaft und des Staates im Cyber-Raum enthalten wird.
24. Ist die entsprechende Prüfung innerhalb der Bundesregierung bereits
abgeschlossen, und wenn ja, was ist das konkrete Ergebnis, und plant die
Bundesregierung, nunmehr eine Meldepflicht für Sicherheitslücken für staatliche
Stellen zu schaffen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/3420), und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich inhaltlich mit dem Thema auseinander einen
geregelten Prozess zu schaffen, der dem Anliegen der IT-Sicherheit genauso
Rechnung trägt wie den Erfordernissen der Strafverfolgungs- und
Sicherheitsbehörden. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung hierzu ist nicht
abgeschlossen. Es wird ferner auf die Antworten der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 25 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache
18/13696 sowie zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/1867 verwiesen.
25. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bislang mit welchen
Staaten unternommen, um zu einem Capacity Building zur weltweiten
Schließung von Sicherheitslücken zu kommen?
Die Bundesregierung unternimmt im Ausland aktuell keine
Kapazitätsaufbaumaßnahmen hinsichtlich der Schließung von Sicherheitslücken.
26. Welche Pläne hat die Bundesregierung für die anstehende EU-
Ratspräsidentschaft im Hinblick auf die Stärkung des EU-Rahmens gegen hybride
Bedrohungen?
Die Planungen der Bundesregierung für die anstehende EU-Ratspräsidentschaft
sind noch nicht abgeschlossen. Im Hinblick auf die Stärkung des EU-Rahmens
gegen hybride Bedrohungen plant die Bundesregierung grundsätzlich die
Fortführung der Vorhaben in der „Horizontal Working Party on Enhancing Resilience
and Countering Hybrid Threats“ entsprechend deren Mandats und der unter
finnischen und kroatischen Vorsitz geleisteten Arbeiten.
27. Bleibt die Bundesregierung bei der bisher vertretenen Ansicht, dass
Schwachstellen, deren Nutzung weitreichende Auswirkungen auf die
Sicherheit der Bevölkerung bzw. des Staates haben, auch durch staatliche Stellen
gemeldet werden sollen, andere aber nicht (vgl. die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Bundestagsdrucksache 19/3420), und wer soll nach Ansicht der
Bundesregierung zukünftig prüfen und entscheiden, ob dies für eine entdeckte
Lücke zutrifft oder nicht, und wie kann eine solche Entscheidung nach Ansicht
der Bundesregierung gerichtlich überprüft und parlamentarisch kontrolliert
werden?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
28. Welche Szenarien und Maßnahmen sind während der „Live-Fire-Cyber-
Abwehr Übung“ Locked Shields 2019 vom 9. bis 12. April 2019 des NATO
Cooperative Cyber Defense Center of Excellence (CCDCOE) in Tallinn/
Estland zur „Abwehr von Fake News“ geplant oder geübt worden, an denen sich
die Bundeswehr beteiligte (vgl.
https://cir.bundeswehr.de/portal/poc/cir?uri=
ci%3Abw.cir.service.archiv.2019.apr&de.conet.contentintegrator.portlet.
current.id=01DB160000000001%7CBAXA9Q092DIBR)?
Das NATO CCDCOE in Tallinn/Estland nutzte während der Übung Locked
Shields 2019 ein Szenario, in dem Falschnachrichten zur Desinformation,
Verunsicherung und Aufwiegelung der Bevölkerung eingesetzt wurden. Dem
begegneten die Übungsteilnehmer mit aktiven Informationen und Richtigstellungen über
Social-Media-Kanäle und Pressemitteilungen sowie reaktiv bei telefonischen
Presseanfragen.
29. Welche Rolle kann und sollte die Bundeswehr nach Auffassung der
Bundesregierung in der Abwehr von „Desinformation“ spielen?
Das BMVg und die Bundeswehr kommen im Rahmen des grundgesetzlichen
Auftrages und ihrer Informationspflicht mit einem breiten Spektrum von digitalen
und analogen Informationsangeboten nach. Diese bieten politisch interessierten
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich ein eigenes Bild zu
unterschiedlichen Sachverhalten zu machen. Dabei sind für BMVg und Bundeswehr
lediglich diejenigen Themen relevant, die den eigenen Aufgabenbereich betreffen.
In mandatierten Einsätzen ist es unter anderem eine der Aufgaben der
Bundeswehr, die eigenen Soldatinnen und Soldaten zu schützen. Mit Blick auf
Desinformation geschieht dies durch die Analyse der Lage im Informationsumfeld, die
Analyse von Propaganda/Desinformation sowie die erforderliche Information der
eigenen Truppe.
Ist es für die Durchführung des Einsatzes relevant, wird der Desinformation durch
geeignete eigene Informationsaktivitäten, auch zur Information der Bevölkerung
in den Einsatzgebieten, begegnet.
Darüber hinaus können Beiträge zur gesamtstaatlichen Analyse und dem
gesamtstaatlichen Lagebild durch das Bereitstellen von Analyseprodukten und
gegebenenfalls Handlungsempfehlungen zum Informationsumfeld durch die
Bundeswehr erfolgen.
30. Welche rechtlichen Befugnisse hat die Bundeswehr nach Auffassung der
Bundesregierung, um gegen die Verbreitung von Informationen und
Desinformationen im Inland oder im Ausland vorzugehen?
Die rechtlichen Vorgaben für jedwedes Tätigwerden der Bundeswehr ergeben
sich aus den einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes und – insbesondere
bei einem Handeln im Ausland – aus den jeweils geltenden völkerrechtlichen
Rahmenbedingungen.
31. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Anwerbungs- und
Infiltrationsversuchen von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern und
Kandidatinnen und Kandidaten für öffentliche Ämter in Deutschland durch
ausländische Nachrichtendienste?
Generell zählen Mandatsträgerinnen und -träger sowie Kandidatinnen und
Kandidaten für öffentliche Ämter in Deutschland zu den hochwertigsten Zielen
ausländischer Nachrichtendienste, sowohl im Hinblick auf die Abschöpfung
relevanter Informationen als auch in Bezug auf die Möglichkeiten einer Einflussnahme.
Nach Kenntnis der Bundesregierung nutzen gerade chinesische
Nachrichtendienste soziale Netzwerke, insbesondere LinkedIn, zur Anwerbung
nachrichtendienstlicher Quellen. Im Fokus können neben Bundestagsabgeordneten (sowie
deren Mitarbeitern) insbesondere Mitarbeiter deutscher und europäischer
Behörden, Diplomaten, Angehörige der Bundeswehr und der NATO, Wissenschaftler,
freie Politikberater aber auch Studenten und Mitarbeiter deutscher Stiftungen
stehen.
a) Wie viele Fälle von Anwerbungs- und Infiltrationsversuchen von
Bundestagsabgeordneten durch ausländische Nachrichtendienste in den letzten
fünf Jahren sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Staat,
Parteizugehörigkeit, Art und Intensität der Einflussnahme aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass die Frage 31a aus Staatswohlgründen nicht beantwortet werden kann. Die in
dieser Frage erbetenen Angaben können aus Gründen des Methoden- und
Quellenschutzes nicht mitgeteilt werden, weil sie auf Informationen basieren, die im
Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der
Verfassungsschutzbehörden und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden
stehen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung
würde spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur Methodik der
Sicherheitsbehörden – hier zum Erkenntnisstand des Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BfV) – einem nicht eingrenzbaren Personenkreis zugänglich
machen. So könnten aus der Antwort Rückschlüsse auf die generelle Arbeitsweise
des BfV und Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand sowie Aufklärungsbedarf des
BfV gezogen werden.
Das Risiko des Bekanntwerdens auf Seiten der ausführenden Nachrichtendienste
und der Möglichkeit der dortigen Analyse und Rückschlüsse auf erfolgreiche
und/oder fehlgeschlagene Anwerbungsversuche sowie der damit einhergehenden
Schädigung deutscher Interessen ist aus Gründen des Staatswohls unbedingt zu
vermeiden. Es würde die Gefahr entstehen, dass bestehende oder in der
Entwicklung befindliche operative Fähigkeiten und Methoden des BfV aufgeklärt
und damit der Einsatzerfolg gefährdet würden. In der Folge könnten
entsprechende Abwehrstrategien entwickelt werden. Dies könnte einen Nachteil
für die wirksame Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden und damit für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Die erbetenen
Informationen berühren insofern derart schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
Im vorliegenden Fall kann das Staatswohlinteresse an der Geheimhaltung auch
nicht durch eine VS-Einstufung der Antwort gewährleistet werden. Somit kann
im Zuge einer Gesamtschau und unter sorgfältiger Abwägung der
widerstreitenden Interessen selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht
hingenommen werden. Dies kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn eine
Stellungnahme zu der gestellten Frage nicht erfolgt.
b) Wie viele Ermittlungsverfahren hat der Generalbundesanwalt wegen der
§§ 94 ff. des Strafgesetzbuchs in den letzten fünf Jahren im
Zusammenhang mit Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern und Kandidatinnen
und Kandidaten für öffentliche Ämter geführt (bitte in Bezug auf Staaten
und Parteizugehörigkeit aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung nimmt keine Stellung zu eventuell geführten
Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof wegen der §§ 94 ff.
des Strafgesetzbuchs in den letzten fünf Jahren im Zusammenhang mit
Mandatsträgern/Mandatsträgerinnen und Kandidaten/Kandidatinnen für öffentliche
Ämter. Schon eine Auskunft, ob überhaupt solche Verfahren geführt wurden
beziehungsweise werden, könnte (auch in künftigen Fällen) die Ermittlungen
beeinträchtigen. Daher tritt nach Abwägung im konkreten Einzelfall das
Informationsinteresse des Parlaments hinter berechtigte Strafverfolgungsinteressen zurück.
32. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über „materielle und
mediale Unterstützung“ von Bundestagsabgeordneten durch Russland (vgl.
DER SPIEGEL, 6. April 2019), und wie ordnet sie eine solche mögliche
Unterstützung rechtlich ein?
Die Bundesregierung nimmt mögliche unzulässige Einflussnahmen auf
Abgeordnete des Deutschen Bundestages sehr ernst. Nach Erkenntnissen der
Bundesregierung versucht Russland im Rahmen seiner Einflussstrategie, Politiker und
politische Bewegungen unabhängig von ihrer ideologischen Ausrichtung zu
unterstützen bzw. zu fördern. Ein einendes Element bei den ausgesuchten Akteuren
besteht darin, dass die Politiker und politischen Bewegungen russische Positionen
oder solche, die im Interesse Russlands sind (z. B. Aufhebung der Sanktionen,
Akzeptanz der Annexion der Krim), vertreten. Belastbare Erkenntnisse für solche
konkreten unzulässigen russischen Einflussnahmen im Sinne der in der Frage
zitierten Medienberichterstattung, insbesondere durch russische
Nachrichtendienste, auf Bundestagsabgeordnete oder die Unterstützung einzelner
Bundestagskandidaten, etwa zur Förderung ihrer Wahlchancen im Zusammenhang mit
der Bundestagswahl 2017, liegen der Bundesregierung bislang nicht vor. Die
geschilderten Sachverhalte fügen sich aber plausibel in das Bild russischer
Einflussnahme-Aktivitäten in Deutschland und Europa ein.
33. Inwiefern sind der Bundesregierung Einflussnahmeversuche von anderen
Staaten als Russland auf Bundestagsabgeordnete bekannt?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse über Einflussnahmeversuche von
anderen Staaten als Russland auf Bundestagsabgeordnete vor. Auf die Antwort zu
Frage 31 wird verwiesen.
34. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Anwerbungs- und
Infiltrationsversuchen von Mitarbeitern von Abgeordneten im Deutschen
Bundestag durch ausländische Nachrichtendienste, und wie viele Fälle in den letzten
fünf Jahren sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Staat,
Fraktionszugehörigkeit, Art und Intensität der Einflussnahme aufschlüsseln)?
Auf die Antworten zu den Fragen 31 und 31a wird verwiesen.
35. Wie oft haben Bundestagsabgeordnete während der 19. Wahlperiode für
Reisen nach Russland die diplomatischen Institutionen der Bundesrepublik
Deutschland um Unterstützung gebeten bzw. vorab konsultiert (bitte nach
Fraktionen aufschlüsseln)?
Seit Beginn der 19. Legislaturperiode haben insgesamt 29 Delegationen mit
Beteiligung eines oder mehrerer Bundestagsabgeordneten im Rahmen von Reisen
nach Russland das Auswärtige Amt, die Botschaft Moskau und/oder die
Generalkonsulate um Unterstützung gebeten bzw. konsultiert.
36. Gibt es in der Bundesregierung eine Stelle, die für die Identifizierung von
durch ausländische Regierungen gesteuerte Medienunternehmen in
Deutschland zuständig ist, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung als Ganzes beobachtet bei der Erfassung möglicher
ausländischer Einflussnahme auch die in Deutschland agierenden ausländischen bzw.
mutmaßlich aus dem Ausland gesteuerten Medien.
37. Hat die Bundesregierung über die in der Kleinen Anfrage
„Rechtspopulismus, Rechtsextremismus und Politische Desinformation im Netz“
(Bundestagsdrucksache 19/2224, Frage 25) genannten hinausgehende Erkenntnisse
über von ausländischen Regierungen gesteuerte Medienunternehmen,
welche gezielt in Deutschland Desinformationen verbreiten?
Im Internet bemühen sich im besonderen Maß zwei russische Staatsmedien um
eine Beeinflussung der Öffentlichkeit. Es handelt sich hierbei um das
Internetfernsehen Russia Today (RT) Deutsch und die Nachrichtenagentur Sputnik (auch:
Sputniknews). Diese fielen 2016 durch eine Desinformationskampagne im so
genannten Fall „Lisa“ auf und waren daraufhin einer massiven öffentlichen Kritik
ausgesetzt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Mögliche russische Einflussnahme auf
öffentliche Meinung in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/6562 sowie
auf die Antwort zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN „Rechtspopulismus, Rechtsextremismus und Politische
Desinformation im Netz“ auf Bundestagsdrucksache 19/2224 verwiesen.
38. Welche Strategie hat die Bundesregierung, insbesondere in Zusammenarbeit
mit den Bundesländern, zur Verhinderung von gezielter Desinformation
durch von ausländischen Regierungen gesteuerte Medienunternehmen?
39. Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Aufsicht der Medien
verbessert werden muss in Anbetracht der Gefahr von Desinformation durch
von ausländischen Regierungen gesteuerte Medienunternehmen, und wenn
ja, durch welche Maßnahmen?
Die Fragen 38 und 39 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Werden Desinformationen über die journalistisch-redaktionellen Medien
verbreitet, besteht die Möglichkeit, je nach Verbreitungsweg den Presserat, den
Rundfunkrat oder die Landesmedienanstalten wegen der Verletzung journalistischer
Sorgfaltspflichten anzurufen oder gegebenenfalls auf Grundlage der geltenden
Gesetze, unter anderem der Vorschriften des Strafgesetzbuches, eine
entsprechende Veröffentlichung zu ahnden.
Eine über diesen weitgehend selbstregulatorischen Ansatz hinausgehende
gesetzliche Regulierung der Verbreitung von Desinformationen bedarf vertiefter
Prüfung, da insbesondere nicht über Gebühr in die Meinungs-, Presse- und
Rundfunkfreiheit eingegriffen werden darf.
40. Wie beurteilt die Bundesregierung Berichte über gezielte Einflussnahmen
Chinas, die der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes Hans-Georg
Maaßen als „breit angelegten Versuch der Infiltration insbesondere von
Parlamenten, Ministerien und Behörden“ bezeichnet hat (vgl. ntv.de vom 6. Juli
2018 „Agenten Chinas in Deutschland Spione infiltrierten offenbar den
Bundestag“, abrufbar unter
www.n-tv.de/politik/Spione-infiltrierten-offenbar-
den-Bundestag-article20516278.html)?
a) Welche Strategien und Formen der Beeinflussung einzelner
Mandatsträger und der Mitarbeiter von Behörden sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Teil dieser chinesischen Strategie?
Die Fragen 40 und 40a werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 31 und ergänzend die Ausführungen im
Verfassungsschutzbericht 2018 (S. 296 ff.) wird verwiesen.
b) Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung gezielte
Falschinformation zu Gunsten Chinas?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
c) Welche Intentionen und konkreten Interessen verfolgen chinesische
Sicherheitsbehörden nach Ansicht der Bundesregierung mit diesen
gezielten Einflussnahmen?
Mit den beschriebenen Einflussnahmeversuchen erhoffen sich die chinesischen
Nachrichtendienste nichtöffentliche Informationen über politische und
gesellschaftliche Entwicklungen und Entscheidungsprozesse zu gewinnen und ggf. zu
beeinflussen.
d) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung alle Fraktionen des Deutschen
Bundestages von solchen Versuchen der Einflussnahme in gleichem Maß
betroffen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren nahezu alle im Deutschen Bundestag
vertretenen Fraktionen in etwa gleichem Maße von chinesischen
Einflussnahmeversuchen mittels sozialer Netzwerke betroffen.
41. Hält die Bundesregierung den Verhaltenskodex für die Selbstregulierung im
Bereich Online-Desinformation, den die EU-Kommission im April 2018 mit
zahlreichen Stakeholdern ausgehandelt hatte, für hinreichend, um die
wichtigsten Parameter wie die Transparenz politischer Werbung, die Schließung
von Scheinkonten und die Kennzeichnung für automatisierte Bots zu
erreichen?
Wenn nicht, welche zusätzlichen Maßnahmen möchte die Bundesregierung
in Deutschland durchsetzen und in Zukunft auf europäischer Ebene
anstreben (vgl. hierzu unter anderem die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 27 der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner auf
Bundestagsdrucksache 19/6961)?
Aus Sicht der Bundesregierung sind die in dem Verhaltenskodex zur Bekämpfung
von Desinformation vorgesehenen Maßnahmen der Online-Plattformen, darunter
Facebook, Google und Twitter, zur Bekämpfung von Desinformation sinnvoll.
Ob und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind, hängt vor allem von der
weiteren Umsetzung ab. Die EU-Kommission wird noch im Jahr 2019 die
Wirksamkeit des Kodex bewerten. Sollten die Ergebnisse dieser Bewertung nicht
zufriedenstellend ausfallen, kann die Kommission weitere Maßnahmen
vorschlagen, einschließlich Maßnahmen rechtlicher Natur. Die Bundesregierung wird sich
an dieser Diskussion aktiv beteiligen.
42. Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Verhaltenskodex für
die Selbstregulierung im Bereich Online-Desinformation, den die EU-
Kommission im April 2018 mit zahlreichen Stakeholdern ausgehandelt hatte, in
Deutschland und in anderen europäischen Mitgliedstaaten umgesetzt?
Wann und wie hat die Bundesregierung der EU-Kommission die
Informationen über die Umsetzung des Verhaltenskodex für die Selbstregulierung im
Bereich Online-Desinformation bereitgestellt, und welche
Schlussfolgerungen ergeben sich im Hinblick auf die Integrität der Europawahl 2019 aus
dem Bericht der Bundesregierung?
Die EU-Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und
Sicherheitspolitik haben in ihrer Gemeinsamen Mitteilung vom 14. Juni 2019 an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Umsetzung des
Aktionsplans gegen Desinformation berichtet.
Der Bericht enthält auch ausführliche Informationen zur Umsetzung des
Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation (vgl. Dokument JOIN (2019) 12
final).
Der Verhaltenskodex wurde im Rahmen einer Selbstverpflichtung durch die
beteiligten Online-Plattformen umgesetzt. Dieser Prozess wurde von der EU-
Kommission begleitet. Die sich selbstverpflichteten Online-Plattformen berichteten
direkt an die EU-Kommission. Eine Berichtspflicht der EU-Mitgliedstaaten ist
im Verhaltenskodex nicht vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 12a Bezug genommen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
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www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]