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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Kosten von Bauvorhaben auf Liegenschaften der NATO in Deutschland
(insgesamt 33 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
13.08.2019
Antwortdauer
25 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1175919.07.2019
Kosten von Bauvorhaben auf Liegenschaften der NATO in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11759
19. Wahlperiode 19.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Brigitte Freihold, Alexander Ulrich, Katrin Werner,
Thomas Lutze, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos,
Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Norbert Müller (Potsdam),
Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Kosten von Bauvorhaben auf Liegenschaften der NATO in Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland stellt ausländischen Streitkräften der NATO
unentgeltlich Liegenschaften zur Verfügung. Bei Bauarbeiten auf diesen sind
Bundes- und Landesbehörden jedoch eingebunden. Nach den Auftragsbauten-
Grundsätzen zum NATO-Truppenstatut ist die Bundesrepublik Deutschland
zudem an den Kosten der Bauvorhaben beteiligt.
Allein in Rheinland-Pfalz werden gegenwärtig 13 US-Schulen neu- oder
umgebaut (vgl. www.abb-rlp.de/projekte-us/schulen-des-21-jahrhunderts/?L=0). Ein
Beispiel ist der Neubau der Ramstein High School für rund 66 Mio. Euro, den die
US-Seite trägt. Die High School für 1 100 Schülerinnen und Schüler orientiert
sich an den pädagogischen Konzepten des „21st Century Learning“, was den Bau
„individueller Schulgebäude“ erfordert. Außer den Unterrichtsräumen werden
errichtet: „Lerngärten“ mit Photovoltaik- und Windkraftanlage, eine Sporthalle, ein
Stadion mit Footballfeld und achtbahniger Laufbahn, fünf Tennisplätze, ein
Basketballfeld, ein Softball- und Baseballfeld, ein Busbahnhof für 54 Busse,
Parkplätze für Privatfahrzeuge sowie ein Platz zum Absetzen und Abholen der Kinder
durch die Eltern. Der Baubeginn war im Januar 2018, die Übergabe ist für
2021 geplant (siehe Amt für Bundesbau Rheinland-Pfalz, www.abb-rlp.de/
aktuelles/news-einzelansicht/?no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29&cHash
=52afe23222b7e638561c988ee956e93c). Das Projektmanagement liegt in der
Hand des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) des Landes
Rheinland-Pfalz.
Gleichzeitig wird bereits seit längerer Zeit der Investitionsstau an Schulen in
Deutschland beklagt. Viele Schulen sind marode und entsprechen nicht den
pädagogischen Erfordernissen zeitgemäßen Unterrichts (siehe Tagesschau vom
15. August 2018, www.tagesschau.de/inland/schulen-101.html). Laut einer
Studie der KfW „Wo sollen all die Kinder hin? Investitionsrückstand in Schulen und
Kitas steigt weiter“ fehlen an Schulen fast 48 Mrd. Euro, bei
Kindertagesstätten sind es weitere 7,6 Mrd. Euro. Vor allem in Süddeutschland und
Nordrhein-Westfalen ist die Lücke größer geworden (vgl.: www.kfw.de/PDF/
Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Volkswirtschaft-
Kompakt/One-Pager-2018/VK-Nr.-162-August-2018-Wo-sollen-all-die-Kinder-
hin.pdf).
Ein weiteres kostenintensives Projekt ist der Bau des Rhine Ordnance Barracks
Medical Center Replacement, eines US-Hospitals in Weilerbach in der Westpfalz
bei Kaiserslautern mit einem Finanzvolumen von fast 1 Mrd. Euro. Der Neubau
des größten Militärkrankenhauses außerhalb der Vereinigten Staaten wird gemäß
einer zwischenstaatlichen Vereinbarungen durch den Bund, vertreten durch das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), für die US-
Streitkräfte geplant und errichtet. Der Baubeginn erfolgt im dritten Quartal 2019, die
Fertigstellung ist für 2024 geplant. Zur Anwendung kommt das sogenannte
Partnering-Verfahren. Hierzu heißt es: „Ziel ist Kooperation statt Konfrontation […].
Im Ergebnis soll nicht das billigste, sondern das beste Angebot ausgewählt
werden“ (siehe Amt für Bundesbau Rheinland-Pfalz www.abb-rlp.de/
hospitalweilerbach/).
In Rheinland-Pfalz wollen die USA an den US-Schulstandorten Kaiserslautern,
Ramstein, Sembach, Spangdahlem, Landstuhl und Baumholder mehr als
600 Mio. US-Dollar investieren.
Vor dem Hintergrund einer möglichen Beteiligung des Bundes bei den genannten
und weiteren Bauvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland ist umfassende
Transparenz hinsichtlich der auf den Bund entfallenden Kosten, Auswirkungen
auf die Gemeinden und Kommunen, der Gestaltung des öffentlichen
Vergabewesens sowie des erwarteten Nutzens für die betroffenen Regionen erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Nach welchen rechtlichen Grundsätzen wird die Aufteilung von Kosten im
Zusammenhang mit Baumaßnahmen auf den oder für die Liegenschaften von
in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der Länder und
kommunaler Gebietskörperschaften) stationierten NATO-Streitkräften geregelt?
2. Nach welchen rechtlichen Grundsätzen und formalen Kriterien finden
öffentliche Vergabeverfahren bei den Baumaßnahmen auf den oder für die
Liegenschaften von in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der Länder
und kommunaler Gebietskörperschaften) stationierten NATO-Streitkräften,
insbesondere im Hinblick auf das sog. Partnering-Verfahren statt?
3. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die aktuelle Beteiligung von
Bundes- und Landesbehörden an Bau- oder Umbaumaßnahmen auf
Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland (einschließlich
der Länder und kommunaler Gebietskörperschaften; bitte nach Standort bzw.
Liegenschaft, Baumaßnahmen, beteiligten deutschen Behörden,
Gesamtkosten der Maßnahme und Kostenanteil der Bundesrepublik Deutschland
aufschlüsseln)?
4. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über den Personalbestand in den
Bundes- und Landesbehörden, der mit Bau- oder Umbaumaßnahmen auf
Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland betraut
ist und ob dieser ausschließlich mit diesen Maßnahmen betraut ist (bitte nach
Personalbestand und zuständiger Behörde aufschlüsseln)?
5. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über alle Kosten, etwa
Bauherren-, Planungs-, Personal- und sonstige Kosten sowie Kosten für Aufträge an
externe Stellen, die der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der
Länder und kommunaler Gebietskörperschaften) seit 1990 für Bau- und
Umbaumaßnahmen auf Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in
Deutschland entstanden sind (bitte nach Jahr, Standort bzw. Liegenschaft,
Maßnahmen und Kostenarten aufschlüsseln)?
6. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über zu erwartende Kosten, die
der Bundesrepublik Deutschland bis 2030 für Bau- und Umbaumaßnahmen
auf Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland
entstehen werden (bitte nach Jahr, Standort bzw. Liegenschaft, Maßnahmen und
Kostenarten aufschlüsseln)?
7. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Kosten für den Kauf von bis
dato nicht bundeseigenen Liegenschaften seit 1990, die ausländischen
Streitkräften der NATO überlassen wurden (bitte nach Jahr und Standort bzw.
Liegenschaft aufschlüsseln)?
8. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Folgekosten, etwa für
Restwertzahlungen, Unterhalt, Sanierung, Dekontamination und Renaturierung,
durch den Abzug ausländischer Streitkräfte der NATO von Liegenschaften
in Deutschland seit 1990 (bitte nach Jahr, Standort bzw. Liegenschaft und
Kostenarten aufschlüsseln)?
9. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über mit Liegenschaften
ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland verbundene
Infrastrukturmaßnahmen seit 1990 (bitte nach Jahr, Standort bzw. Liegenschaft,
Infrastrukturmaßnahmen, Gesamtkosten der Maßnahme und Kostenanteil der
Bundesrepublik Deutschland aufschlüsseln)?
10. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Beteiligung von Bundes-
und Landesbehörden an Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen auf
Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland und den
etwaigen deutschen Kostenanteil daran?
11. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Zukunft des Geländes
und Gebäudes des US-Hospitals in Landstuhl und der Zukunft der Klinik auf
der Air Base Ramstein sowie des dort eingesetzten zivilen Personals nach
Inbetriebnahme des neuen US-Hospitals in Weilerbach sowie der
finanziellen Beteiligung des Bundes oder des Landes in diesem Zusammenhang?
12. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Kosten für die Rodung
auf dem Gelände des zukünftigen US-Hospitals Weilerbach und den
deutschen Kostenanteil daran?
13. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die konkreten Planungen
betreffend des Neubaus oder Umbaus von US-Schulen in Rheinland-Pfalz
sowie der finanziellen Beteiligung des Bundes oder des Landes in diesem
Zusammenhang?
14. Welche Hinweise hat die Bundesregierung darüber, seit wann in Deutschland
auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund welcher konkreter Kriterien das
„Partnering-Verfahren“ angewendet wird, wie das „beste Angebot“ definiert
wird und welche Stellen darüber entscheiden?
15. Welche Absprachen betreffend einer finanziellen Beteiligung der
Bundesbzw. Landesbehörden im Hinblick auf Baumaßnahmen- und
Bauprojektvorhaben in Rheinland-Pfalz, namentlich des Baus von Schulen und
Krankenhäusern wurden bislang zwischen dem Bund und den zuständigen Stellen der
NATO-Streitkräfte getroffen oder werden geplant?
16. Welche Möglichkeiten der Teilnahme am Schulunterricht bzw.
Inanspruchnahme der Kindergartenbetreuung an Einrichtungen für ziviles Gefolge der
NATO-Streitkräfte namentlich hat die inländische Bevölkerung in den
betreffenden Regionen, die keinen Bezug zum Beschäftigungsverhältnis zu den
NATO-Streitkräften aufweisen kann?
17. Inwiefern werden Schulabschlüsse an den Bildungseinrichtungen für ziviles
Gefolge der NATO-Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
anerkannt, insbesondere von Schülerinnen und Schülern aus binationalen
Familien des zivilen Gefolges, die nach Dienstbeendigung in der Bundesrepublik
Deutschland ins Ausland auswandern, dort die Bildung fortsetzen und nach
einer Periode wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren und
die damit evtl. verbundenen Kosten der Bildung?
18. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, bei Bauvorhaben für
ausländische Streitkräfte der NATO in Deutschland eine vollständige Erstattung des
deutschen Kostenanteils bzw. eine Änderung der Auftragsbauten-
Grundsätze zu erwirken (bitte die Antwort begründen)?
19. Welche konkreten Bauprojekte werden im Zusammenhang mit PESCO-
Projekten (PESCO = Permanent Structured Cooperation) der EU in Deutschland
bereits geplant bzw. ausgeführt, und welche (geplanten) Kosten sind für
diese Projekte bis jetzt ausgewiesen?
20. Wie hoch sind insgesamt die Stationierungskosten ausländischer
Militärkontingente für die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2012 bis 2019?
21. Welche Liegenschaften (Übungsplätze, Kasernen, Testgelände, Wohnareale,
Schulen, Kindergartenstätten sowie Krankenhäuser etc.) werden welchen
ausländischen Streitkräften mit Stand 1. Juni 2019 dauerhaft zur Verfügung
gestellt (bitte mit Angabe der Größe der Liegenschaften und Bundesland
aufschlüsseln)?
22. Wie vielen ausländischen Unternehmen wurden seit 2012 Vergünstigungen
auf Grundlage des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, u. a. in
Zusammenhang von Artikel 72 Absatz 4 des Nato-Truppenstatut-
Zusatzabkommens (ZA-NTS) eingeräumt (bitte jeweils nach Bundesland unter Angabe
der Tätigkeiten in Deutschland und der Dauer und Art der gewährten
Vergünstigung aufschlüsseln)?
23. Welche Kosten sind der Bundesregierung, ihren untergeordneten Behörden,
den Bundesländern sowie nach Kenntnis der Bundesregierung den
Kommunen jeweils zwischen 2012 und 2019 für die Stationierung ausländischer
Soldaten in Deutschland angefallen
a) für Baumaßnahmen,
b) für Infrastrukturmaßnahmen außerhalb der genutzten Liegenschaften,
c) für die Wasser- und Energieversorgung,
d) für die Beseitigung von Schäden und
e) für sonstige Verwendungen
(bitte nach Jahren und Streitkräften aufschlüsseln)?
24. In welcher Höhe wurden die in Frage 22 zwischen 2012 und 2019
angefallenen Kosten mit anderen Leistungen der NATO-Staaten für die Bundeswehr
verrechnet?
25. Welche Berichtspflichten wurden mit den in der Bundesrepublik
Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften vertraglich vereinbart,
insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Lärmbelastung, Kerosin-Ablass
sowie Umweltschäden und deren Beseitigung als auch der möglichen
Teilnahme am Schulunterricht bzw. Inanspruchnahme der
Kindergartenbetreuung durch inländische Kinder in den betreffenden Regionen?
26. Welche Bemühungen hat die Bundesregierung bislang unternommen für die
Einrichtung regelmäßiger Unterrichtungen der Bundesregierung über den
Aufenthalt und die Tätigkeiten ausländischer Streitkräfte in Deutschland
sowie über die gewährten Sonderrechte, insbesondere im Hinblick auf
mögliche Beeinträchtigungen der direkt betroffenen Bevölkerung in der
Umgebung der Liegenschaften und Übungsgebiete?
27. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Klagen von Anwohnerinnen
und Anwohnern von US-amerikanischen, britischen oder anderen
Militärstandorten im Hinblick auf Lärmbelastung und Umweltschäden (bitte nach
Bundesländern, Art der Beschwerde bzw. zuständigem Gericht, deren Inhalt
und Ausgang des Streits aufschlüsseln)?
28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich möglicher Verstöße
gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland durch NATO-
Streitkräfte seit 2012?
29. Welche Planungen hat die Bundesregierung über die ab dem Jahre 2020
abzugebenden Liegenschaften, die ursprünglich in militärischer Nutzung durch
die NATO-Streitkräfte waren?
30. Welche Hinweise auf Konversionsprojekte, mit denen die Militäranlagen
einer zivilen Nutzung zugeführt werden sollen, hat die Bundesregierung (bitte
nach Standort, bisheriger Nutzung und geplanter Konversion auflisten)?
31. Wie viele Truppen aus welchen Staaten waren zwischen 2012 und 2019 in
welchen Bundesländern dauerhaft stationiert, und welchen Umfang hatte
jeweils das zivile Gefolge (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, ausländischen
Streitkräften und Bundesland angeben)?
32. Wie viele Truppen aus welchen Staaten hielten sich zwischen 2012 und 2019
für militärische Übungen in welchen Bundesländern auf (bitte jeweils nach
Jahren, Dauer und Bundesland aufschlüsseln)?
33. Wie viele Truppen aus welchen Staaten nutzten zwischen 2012 und 2019
Deutschland als Zwischenstopp bzw. Transitland (bitte jeweils nach Jahren,
Dauer und Bundesland aufschlüsseln)?
Berlin, den 5. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1235613.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11759 - Kosten von Bauvorhaben auf Liegenschaften der NATO in Deutschland
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. August 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12356
19. Wahlperiode 13.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Freihold, Alexander Ulrich,
Katrin Werner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/11759 –
Kosten von Bauvorhaben auf Liegenschaften der NATO in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesrepublik Deutschland stellt ausländischen Streitkräften der NATO
unentgeltlich Liegenschaften zur Verfügung. Bei Bauarbeiten auf diesen sind
Bundes- und Landesbehörden jedoch eingebunden. Nach den Auftragsbauten-
Grundsätzen zum NATO-Truppenstatut ist die Bundesrepublik Deutschland
zudem an den Kosten der Bauvorhaben beteiligt.
Allein in Rheinland-Pfalz werden gegenwärtig 13 US-Schulen neu- oder
umgebaut (vgl. www.abb-rlp.de/projekte-us/schulen-des-21-jahrhunderts/?L=0). Ein
Beispiel ist der Neubau der Ramstein High School für rund 66 Mio. Euro, den
die US-Seite trägt. Die High School für 1 100 Schülerinnen und Schüler
orientiert sich an den pädagogischen Konzepten des „21st Century Learning“, was
den Bau „individueller Schulgebäude“ erfordert. Außer den Unterrichtsräumen
werden errichtet: „Lerngärten“ mit Photovoltaik- und Windkraftanlage, eine
Sporthalle, ein Stadion mit Footballfeld und achtbahniger Laufbahn, fünf
Tennisplätze, ein Basketballfeld, ein Softball- und Baseballfeld, ein Busbahnhof für
54 Busse, Parkplätze für Privatfahrzeuge sowie ein Platz zum Absetzen und
Abholen der Kinder durch die Eltern. Der Baubeginn war im Januar 2018, die
Übergabe ist für 2021 geplant (siehe Amt für Bundesbau Rheinland-Pfalz,
www.abb-rlp.de/aktuelles/news-einzelansicht/?no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_
news%5D=29&cHash=52afe23222b7e638561c988ee956e93c). Das
Projektmanagement liegt in der Hand des Landesbetriebs Liegenschafts- und
Baubetreuung (LBB) des Landes Rheinland-Pfalz.
Gleichzeitig wird bereits seit längerer Zeit der Investitionsstau an Schulen in
Deutschland beklagt. Viele Schulen sind marode und entsprechen nicht den
pädagogischen Erfordernissen zeitgemäßen Unterrichts (siehe Tagesschau vom
15. August 2018, www.tagesschau.de/inland/schulen-101.html). Laut einer
Studie der KfW „Wo sollen all die Kinder hin? Investitionsrückstand in Schulen
und Kitas steigt weiter“ fehlen an Schulen fast 48 Mrd. Euro, bei
Kindertagesstätten sind es weitere 7,6 Mrd. Euro. Vor allem in Süddeutschland und
Nordrhein-Westfalen ist die Lücke größer geworden (vgl.: www.kfw.de/PDF/Down
load-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Volkswirtschaft-Kompakt/
One-Pager-2018/VK-Nr.-162-August-2018-Wo-sollen-all-die-Kinder-hin.pdf).
Ein weiteres kostenintensives Projekt ist der Bau des Rhine Ordnance Barracks
Medical Center Replacement, eines US-Hospitals in Weilerbach in der
Westpfalz bei Kaiserslautern mit einem Finanzvolumen von fast 1 Mrd. Euro. Der
Neubau des größten Militärkrankenhauses außerhalb der Vereinigten Staaten
wird gemäß einer zwischenstaatlichen Vereinbarungen durch den Bund,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), für
die US-Streitkräfte geplant und errichtet. Der Baubeginn erfolgt im dritten
Quartal 2019, die Fertigstellung ist für 2024 geplant. Zur Anwendung kommt
das sogenannte Partnering-Verfahren. Hierzu heißt es: „Ziel ist Kooperation
statt Konfrontation […]. Im Ergebnis soll nicht das billigste, sondern das beste
Angebot ausgewählt werden“ (siehe Amt für Bundesbau Rheinland-Pfalz
www.abb-rlp.de/hospital-weilerbach/).
In Rheinland-Pfalz wollen die USA an den US-Schulstandorten Kaiserslautern,
Ramstein, Sembach, Spangdahlem, Landstuhl und Baumholder mehr als
600 Mio. US-Dollar investieren.
Vor dem Hintergrund einer möglichen Beteiligung des Bundes bei den
genannten und weiteren Bauvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland ist
umfassende Transparenz hinsichtlich der auf den Bund entfallenden Kosten,
Auswirkungen auf die Gemeinden und Kommunen, der Gestaltung des öffentlichen
Vergabewesens sowie des erwarteten Nutzens für die betroffenen Regionen
erforderlich.
1. Nach welchen rechtlichen Grundsätzen wird die Aufteilung von Kosten im
Zusammenhang mit Baumaßnahmen auf den oder für die Liegenschaften
von in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der Länder und
kommunaler Gebietskörperschaften) stationierten NATO-Streitkräften geregelt?
Geregelt ist dies zwischen dem Bund und den in Deutschland stationierten
NATO-Streitkräften in Artikel 49 des Zusatzabkommens zum NATO
Truppenstatut (ZA NTS) und dem darauf aufbauenden Verwaltungsabkommen zu den
Auftragsbautengrundsätzen (ABG) 1975 sowie in den zwischen dem Bund und
den Ländern getroffenen Verwaltungsvereinbarungen zur Erledigung von
Bauaufgaben des Bundes im Wege der Organleihe. Die in Deutschland stationierten
NATO-Streitkräfte tragen die Baukosten vollumfänglich. Für den dem Bund
entstehenden Planungs- und Verwaltungsaufwand entschädigen sie ihn mit einer
festgelegten Pauschale anteilig.
2. Nach welchen rechtlichen Grundsätzen und formalen Kriterien finden
öffentliche Vergabeverfahren bei den Baumaßnahmen auf den oder für die
Liegenschaften von in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der
Länder und kommunaler Gebietskörperschaften) stationierten NATO-
Streitkräften, insbesondere im Hinblick auf das sog. Partnering-Verfahren statt?
Vergabeverfahren im Zusammenhang mit Baumaßnahmen für die in Deutschland
stationierten NATO-Streitkräfte werden nach den in Deutschland geltenden
Vergabevorschriften für öffentliche Vergaben (u. a. Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen/GWB, Verordnung über die Vergabe öffentl. Aufträge/VgV,
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A/VOB/A, Richtlinien für
die Durchführung bon Bauaufgaben des Bundes/RBBau, Vergabehandbuch des
Bundes/VHB (Bund)) sowie den bilateral vereinbarten Regelwerken (u. a. ZA
NTS, ABG 1975) durchgeführt.
3. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die aktuelle Beteiligung von
Bundes- und Landesbehörden an Bau- oder Umbaumaßnahmen auf
Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland (einschließlich
der Länder und kommunaler Gebietskörperschaften; bitte nach Standort
bzw. Liegenschaft, Baumaßnahmen, beteiligten deutschen Behörden,
Gesamtkosten der Maßnahme und Kostenanteil der Bundesrepublik
Deutschland aufschlüsseln)?
Entsprechend dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS)
sowie der mit den in Deutschland stationierten NATO-Streitkräften
abgeschlossenen Vereinbarungen (u. a. Auftragsbautengrundsätze (ABG) 1975) werden
Baumaßnahmen für die NATO-Streitkräfte grundsätzlich von der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführt. Die Baumaßnahmen werden im Wege der Organleihe
durch die in den Ländern für den Bund tätigen Bauverwaltungen geplant und
durchgeführt. Auf Bundesebene sind das Bundesministerium des Innern für Bau
und Heimat (BMI) (für grundsätzliche Themen und zivile Baumaßnahmen) und
das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) (für militärische
Baumaßnahmen) verantwortlich und eingebunden.
Die in Deutschland stationierten NATO-Streitkräfte tragen gemäß den geltenden
Vereinbarungen die Baukosten der von ihnen beauftragten Baumaßnahmen und
einen Teil der entstehenden Planungs- und Verwaltungskosten (i. M. ca. 6,55
Prozent der Baukosten). Die weiteren Planungs- und Verwaltungskosten (ca. 16
Prozent der Baukosten) sind der Teil der Kosten, der dabei von der Bundesrepublik
Deutschland zu tragen ist. Eine Aufschlüsselung nach Standorten und konkreten
Maßnahmen ist kurzfristig nicht möglich.
4. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über den Personalbestand in den
Bundes- und Landesbehörden, der mit Bau- oder Umbaumaßnahmen auf
Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland betraut
ist und ob dieser ausschließlich mit diesen Maßnahmen betraut ist (bitte nach
Personalbestand und zuständiger Behörde aufschlüsseln)?
Der Personalaufwand in den für den Bund im Wege der Organleihe tätigen
Bauverwaltungen in den Ländern für Baumaßnahmen der in Deutschland
stationierten NATO-Streitkräfte umfasst durchschnittlich ca. 360 Vollzeitäquivalente
(VZÄ). Dabei sind ca. 165 VZÄ für militärische (BMVg) und 195 VZÄ für zivile
(BMI) Baumaßnahmen tätig. Neben dem bauverwaltungseigenen Personal wird
zur Umsetzung der Baumaßnahmen ein erheblicher Anteil der Leistungen von
freiberuflich Tätigen (Architekten, Ingenieure, etc.) erbracht, die von den
Bauverwaltungen beauftragt und gesteuert werden, wobei nicht delegierbare
Bauherrleistungen bei der Bauverwaltung verbleiben. Eine konkrete Aussage über das
Verhältnis Baukosten/Personaleinsatz ist daher nicht möglich.
5. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über alle Kosten, etwa
Bauherren-, Planungs-, Personal- und sonstige Kosten sowie Kosten für Aufträge
an externe Stellen, die der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der
Länder und kommunaler Gebietskörperschaften) seit 1990 für Bau- und
Umbaumaßnahmen auf Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in
Deutschland entstanden sind (bitte nach Jahr, Standort bzw. Liegenschaft,
Maßnahmen und Kostenarten aufschlüsseln)?
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist bei Baumaßnahmen der
Gaststreitkräfte insbesondere in ihrer Funktion als Eigentümerin der den
ausländischen Streitkräften überlassenen Liegenschaften eingebunden
(liegenschaftsmäßige Zustimmung). Die auf diese Teilaufgabe entfallenden Personalkosten
werden nicht gesondert erfasst, dürften aber wegen des eher begrenzten
Aufwandes wirtschaftlich nicht bedeutsam sein (siehe auch Antworten zu den Fragen 4
und 23a).
Genauere Daten liegen der Bundesregierung für den angefragten Zeitraum (seit
1990) nicht vor. Eine Aufschlüsselung nach Standorten und konkreten
Maßnahmen und Kostenarten ist aufgrund der großen Zahl von Maßnahmen und
Vorgängen nicht möglich.
6. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über zu erwartende Kosten, die
der Bundesrepublik Deutschland bis 2030 für Bau- und Umbaumaßnahmen
auf Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland
entstehen werden (bitte nach Jahr, Standort bzw. Liegenschaft, Maßnahmen und
Kostenarten aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Erkenntnisse vor, in welchem
Umfang die in Deutschland stationierten NATO-Streitkräfte bis 2030 die
Durchführung von Baumaßnahmen insgesamt beabsichtigen. Bei Fortschreibung des
Bauumsatzes der letzten Jahre wäre mit Kosten für die Bundesrepublik im Zeitraum
von 2019 bis 2030 von ca. 650 Mio. Euro zu rechnen.
7. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Kosten für den Kauf von bis
dato nicht bundeseigenen Liegenschaften seit 1990, die ausländischen
Streitkräften der NATO überlassen wurden (bitte nach Jahr und Standort bzw.
Liegenschaft aufschlüsseln)?
Für den Erwerb von Grundstücken zur Deckung des militärischen Bedarfs der
ausländischen Streitkräfte hat die Bundesrepublik Deutschland seit 1990
insgesamt rd. 16,6 Mio. Euro aufgewandt. Eine Aufschlüsselung nach Standorten und
Liegenschaften ist nicht möglich, da hierzu keine Übersichten vorgehalten
werden. Die Höhe der auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallenden Kosten kann der
nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Kosten für den Erwerb von Grundstücken (Angaben in 1 000 Euro):
Hj. 1990 2.510
Hj. 1991 1.011
Hj. 1992 1.508
Hj. 1993 190
Hj. 1994 390
Hj. 1995 335
Hj. 1996 87
Hj. 1997 1.677
Hj. 1998 21
Hj. 1999 157
Hj. 2000 492
Hj. 2001 56
Hj. 2002 1.023
Hj. 2003 988
Hj. 2004 860
Hj. 2005 337
Hj. 2006 571
Hj. 2007 780
Hj. 2008 339
Hj. 2009 185
Hj. 2010 1.413
Hj. 2011 146
Hj. 2012 39
Hj. 2013 1
Hj. 2014 28
Hj. 2015 539
Hj. 2016 811
Hj. 2017 107
Hj. 2018 13
Summe 16.614
8. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Folgekosten, etwa für
Restwertzahlungen, Unterhalt, Sanierung, Dekontamination und Renaturierung,
durch den Abzug ausländischer Streitkräfte der NATO von Liegenschaften
in Deutschland seit 1990 (bitte nach Jahr, Standort bzw. Liegenschaft und
Kostenarten aufschlüsseln)?
Restwertzahlungen:
Den ausländischen Streitkräften wurden seit 1990 rund 559,4 Mio. Euro als
Restwert für die von ihnen finanzierten Investitionen erstattet. Es handelt sich hier um
die Erlöse, die der Bund bei der Verwertung der Investitionen der Gaststreitkräfte
eingenommen hat, die also wirtschaftlich den Gaststreitkräften zustehen. Die
jährlichen Ausgaben können der nachstehenden Übersicht entnommen werden.
Eine Aufschlüsselung nach Standorten und Liegenschaften ist nicht möglich, da
hierzu keine Übersichten vorgehalten werden.
Restwertentschädigungen für Investitionen der ausländischen Streitkräfte auf von
ihnen genutzten Liegenschaften (Ausgaben in 1 000 Euro):
Hj. 1990 0
Hj. 1991 0
Hj. 1992 2.621
Hj. 1993 1.349
Hj. 1994 27.481
Hj. 1995 14.053
Hj. 1996 38.119
Hj. 1997 53.469
Hj. 1998 40.887
Hj. 1999 55.621
Hj. 2000 34.169
Hj. 2001 28.032
Hj. 2002 19.421
Hj. 2003 26.265
Hj. 2004 38.894
Hj. 2005 30.276
Hj. 2006 34.243
Hj. 2007 22.104
Hj. 2008 10.232
Hj. 2009 8.015
Hj. 2010 5.292
Hj. 2011 8.446
Hj. 2012 6.449
Hj. 2013 3.055
Hj. 2014 11.931
Hj. 2015 10.704
Hj. 2016 5.256
Hj. 2017 20.080
Hj. 2018 2.932
Summe 559.398
Unterhalt:
Die Daten für eine liegenschaftskonkrete Aufschlüsselung des Bauunterhalts für
zurückgegebene Liegenschaften der ausländischen Streitkräfte der NATO
werden von der BImA systemseitig nicht nachgehalten.
Sanierung/Dekontamination:
Die BImA kommt als Grundstückseigentümerin ihrer bodenschutzrechtlichen
Verpflichtung zur Erkundung und Sanierung von Altlasten auf ehemals von den
NATO-Gaststreitkräften genutzten Liegenschaften nach. Sie hat zu diesem
Zweck im Jahr 2009 ein Kontaminationsmanagement implementiert. In den
nachstehenden Übersichten sind alle Standorte mit den jeweiligen Ist-Kosten für
Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen der Jahre 2010 bis 2018 sowie den
Planungskosten ab dem Jahr 2019 nach BBodSchG erfasst, soweit diese sich aus
öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ergeben.
Sanierungskosten inkl. Erkundungen für öffentl.-rechtl. Verpflichtungen nach BBodSchG auf ehemals von den
ausländischen Streitkräften genutzten Liegenschaften (in 1 000 Euro)
Bezeichnung der
Liegenschaft
Ort Ist
2010
Ist
2011
Ist
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ist
2010 -
2018
Plan
2019 -
2024ff
Plüschowhafen
Landflächen Kiel 0 0 0 0 0 0 0 0 -23 -23 71
Chatham-Barracks,
Kugelfangtrift 9 Hannover 0 0 0 -15 -20 0 0 -4 0 -39 292
ehem. chem.
Reinigung/Wäscherei
Lohheide, gemfr.
Bezirk 0 0 -26 0 0 0 0 -5 0 -31 1.117
Linsingen-Kaserne Hameln, Stadt 0 0 0 0 0 0 -2 -1 0 -3 12
Wouldham-Bridge,
Standortübungsplatz Hameln 0 0 0 0 0 0 0 -15 0 -15 17
Ravelin-Camp Hameln 0 0 0 0 0 0 -7 0 0 -7 168
Bailey Park Hameln 0 0 0 0 0 0 0 0 -12 -12 12
Militärliegenschaft
Kaserne Brasseur Köln 0 0 0 0 0 0 -72 -728 0 -800 12
Militärliegenschaft
Treibstofflager
Konzendorf
Düren, Stadt -14 -6 -7 -14 0 -6 -5 -7 -43 -102 766
Militärliegenschaft
„Camp Bodart“ Düren, Stadt 0 0 0 0 0 0 0 -2 -9 -11 42
Militärliegenschaft
„Camp A“ &
„Camp B“
Düren 0 0 0 0 0 0 0 0 -9 -9 82
Francisca Barracks Krefeld, Stadt 0 0 0 -32 0 0 0 0 0 -32 12
Forstgrst. Dortmund
Buschei Gem. Kurl
Fl. 3
Dortmund, Stadt -3 -4 -4 -4 0 0 0 0 0 -15 19
Wegberger
Millitärkomplex Mönchengladbach 0 0 0 0 -1 -2 -2 0 0 -5 163
ehem.
Feuerwehrschule, Rickelrather
Str.
Schwalmtal 0 0 0 0 0 0 0 0 -45 -45 32
JHQ-ehemaliges Nato
Hauptquartier
Mönchengladbach,
Stadt 0 0 0 0 0 0 -4 0 0 -4 68
Militärliegenschaft
Javelin Barracks Niederkrüchten 0 0 0 0 0 0 0 -233 -349 -582 2.501
Alanbrooke-Kaserne Paderborn 0 0 0 0 0 0 0 -56 0 -56 341
Hutier Kaserne,
Lamboy-Str. 91-111 Hanau 0 0 -7 0 0 0 0 0 0 -7 0
Wolfgang-Kaserne Hanau, Stadt -117 -156 -152 -94 -118 -292 -332 -413 -164 -1.838 2.742
US Pionier-Kaserne Hanau, Stadt -3 0 -103 -18 -17 -3 -68 0 0 -212 0
ehem. US Tankstelle
Sportfield Hanau 0 0 0 0 0 -3 0 -175 -65 -243 147
Old Argonner
Kaserne - Restfläche
Postenweg
Hanau 0 0 -65 -12 0 0 0 0 0 -77 0
Campo Pond Hanau 0 0 0 0 -60 -58 -29 -38 -34 -219 897
Zum Fliegerhorst,
Kaserne Erlensee -16 -19 0 0 0 0 0 0 0 -35 0
Underwood Kaserne Hanau 0 -14 -25 -4 0 0 0 0 0 -43 42
Großauheim Kaserne Hanau 0 0 -25 -4 0 0 0 -7 0 -36 83
Bezeichnung der
Liegenschaft
Ort Ist
2010
Ist
2011
Ist
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ist
2010 -
2018
Plan
2019 -
2024ff
Rödelheim
ehem. US-Druckerei
Frankfurt am Main,
Stadt 0 0 0 -8 0 0 0 0 0 -8 0
Nathan-Hale-Depot Darmstadt, Wissen-schaftsstadt 0 0 0 0 0 -1 0 -69 -96 -166 158
Babenhausen, FFH Babenhausen, Stadt 0 0 0 0 0 -6 0 0 0 -6 12
Wohnsiedlung
Nehringstraße Griesheim 0 0 0 0 0 0 0 0 -5 -5 32
MunDep.
Münster/Dieburg Münster 0 0 0 0 -16 0 0 0 0 -16 59
Rödelheim ehem.
Depot
Frankfurt am Main,
Stadt 0 0 0 -2 0 0 0 0 0 -2 0
Restfläche außerhalb
der Armstrong
Barracks
Büdingen, Stadt 0 0 0 0 0 0 -5 0 0 -5 0
US Kaserne Ray
Barracks Friedberg (Hessen) 0 -38 0 0 0 0 0 0 0 -38 812
General Depot
zurückgegebene Flächen
Gießen,
Universitätsstadt -9 0 0 0 0 0 0 0 0 -9 1.387
ehem. US
Mülldeponie HoheWarte
Gießen,
Universitätsstadt -16 -5 -27 -13 -16 -13 -16 -16 -12 -134 735
Muna Dieburg/
Münster –
Bundesforstflächen
Münster 0 0 0 -1 0 0 0 -4 -1 -6 286
US-Depot,
Freiflächen
Gießen,
Universitätsstadt 0 0 0 0 0 0 -12 -34 -70 -116 124
Nell`s Ländchen
Lager Trier, Stadt -53 0 0 0 0 0 0 0 0 -53 0
Flugplatz Bitburg -73 -193 -46 0 -50 -87 -57 -33 -33 -572 1.015
US-Depot
Nahbollenbach Idar-Oberstein, Stadt -20 -5 0 0 0 0 0 0 0 -25 463
Kaserne Saarburg Saarburg, Stadt 0 0 0 0 0 0 0 -4 0 -4 431
Saarburg-Beurig
F.StOübpl Saarburg, Stadt 0 0 0 0 -38 0 0 0 0 -38 17
ehem. US Housing Dichtel-bach -1 0 -1 -1 -5 0 0 0 0 -8 65
Gewerbepark
Husterhöhe Pirmasens, Stadt -18 -471 -77 0 0 0 0 0 0 -566 12
KL-Eselsfürth,
Quartermaster Kaiserslautern -158 -200 -181 -201 -209 -246 -186 -207 -127 -1.715 3.330
Radiostation Lohnsfeld 0 -11 0 0 0 -4 0 -9 0 -24 135
Flugplatz Sembach -29 -54 -13 -87 -18 -181 -23 -57 -95 -557 1.260
Mülldeponie
„Grünbühl“ Rodalben 0 0 0 0 0 0 0 -23 -23 -46 294
Heckelareal,
Hinterbann 20 Achern, Stadt -14 -1 0 0 -2 -18 -17 -1.294 -6 -1.352 0
Kaserne Lyauthey Villingen-Schwen-ningen, Stadt -1 0 0 0 0 0 0 0 0 -1 0
NATO-
Reserveflugplatz Lahr
Lahr/Schwarzwald,
Stadt 0 0 0 0 -6 -4 0 0 0 -10 12
STEM-Kaserne Mannheim 0 0 0 0 0 0 0 -10 -41 -51 128
Hammonds BKS Mannheim, Universi-tätsstadt 0 0 0 0 0 -67 0 0 0 -67 12
Turley Barracks Mannheim, Universi-tätsstadt 0 0 -34 0 0 0 0 0 0 -34 0
Bezeichnung der
Liegenschaft
Ort Ist
2010
Ist
2011
Ist
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ist
2010 -
2018
Plan
2019 -
2024ff
Spinelli Barracks
(bundeseigener Teil)
Mannheim,
Universitätsstadt 0 0 0 0 0 0 -95 -1 0 -96 309
Schießstand
Oftersheim (bundeseigener
Teil)
Oftersheim 0 0 0 0 0 0 0 -11 0 -11 890
US-Flugplatz Heidelberg, Stadt 0 0 0 0 0 0 0 -20 -1 -21 141
Kehler Str. 51, RA,
Peré Rastatt, Stadt -3 0 0 0 0 0 0 0 0 -3 306
US-Tanklager
Osterholz Asperg Asperg, Stadt -53 -73 -56 -78 -98 -26 -55 -14 -29 -482 31
Sullivan Barracks Mannheim 0 0 0 0 0 0 -29 0 0 -29 0
Weiden, Camp
Pitman
Weiden i. d. OPf.,
Stadt -15 -28 -25 -20 -27 -25 0 0 0 -140 64
Monteith Bcks. Fürth, Stadt 0 0 0 0 0 0 -3 -2 -31 -36 844
Nationales Naturerbe
Aschaffenburg Aschaffenburg, Stadt 0 0 0 0 0 0 0 0 -2 -2 1.537
Fiori-Kaserne
Aschaffenburg Aschaffenburg, Stadt 0 0 0 -2 -9 0 0 0 0 -11 107
Supply-Center Garmisch-Partenkir-chen, Markt -150 0 0 0 0 0 0 0 0 -150 0
US-Flugpl.
Tölz-Greiling Greiling 0 0 0 0 0 0 -24 0 0 -24 12
Virginiadepot München, Landes-hauptstadt 0 0 0 0 0 -10 0 0 0 -10 12
Flugplatz Giebelstadt
– Nordteil Giebelstadt 0 0 0 0 -599 -867 -401 0 0 -1.867 32
Conn Kaserne bei
Geldersheim
Schwein-furt /
Geldersheim 0 0 0 0 0 0 0 -12 -16 -28 1.274
Standortübungsplatz
Pödeldorf –
Hauptsmoor
Bamberg 0 0 0 0 0 0 0 0 -14 -14 74
MUNA Storage Area Bamberg 0 0 0 0 0 0 -2 0 0 -2 91
Abrams Komplex Garmisch- Partenkir-chen 0 0 0 0 0 0 0 0 -1 -1 26
Sanierungskosten inkl. Erkundung für öffentl.-rechtl. Verpflichtungen nach Bundes-Bodenschutzgesetz/
BBodSchG (Plan-Kosten) auf ehemals von den ausländischen Streitkräften genutzten Liegenschaften (in Euro)
Bezeichnung der Liegenschaft Ort Plan-Kosten
2019 - 2024ff
Bau- u. Grabeland Ostenholz Osterheide, gemfr. Bezirk 145.000
Übungsplatz Achmer Bramsche, Stadt 174.000
Gundolph Park Hameln, Stadt 197.000
Holtenser Berg, Standortübungsplatz Hameln, Stadt 152.000
Trenchard Barracks Celle 421.000
Ehemaliger Flugplatz Vörden Neuenkirchen-Vörden 2.412.000
Kaserne am Limberg, Dodesh. Osnabrück, Stadt 312.000
Militärliegenschaft, ehem. Ordensburg Vogelsang Schleiden 167.000
Militärliegenschaft „Camp Gabrielle Petit“ (Hitfeld) Aachen 42.000
Militärliegenschaft „Camp Reine Astrid“ Eschweiler, Stadt 327.000
Camp Altenrath Troisdorf 71.000
HDP Wegberg- Klinkum Wegberg, Stadt 44.000
Raketenst. Wegberg- Arsbeck Wegberg 47.000
Cortemarck-Kaserne Büren 23.000
Kanaal-van-Wessem-Kaserne Soest 199.000
ehem. Schießstandanlage Herford 26.000
Übungsplatz Haltern-Lavesum Haltern am See, Stadt 175.000
Übungsplatz Wersen-Halen Westerkappeln 58.000
Napier-Barracks Rest Oesterstr. Dortmund 42.000
Windsor-Girls-School Hamm 37.000
Newcastle-Kaserne Hamm 42.000
General-Office und Block 12 Hamm 22.000
Übungsgelände Nettetal-Leuth Nettetal, Stadt 60.000
York-Kaserne Münster 27.000
Harewood-Kaserne, Saarstr. 2 Herford 92.000
NAAFI, Waltgeristr. 85 Herford 62.000
Hammersmith-Kaserne Herford 95.000
Ehem. Flugplatz Gütersloh (Princess Royal Bks) Gütersloh 5.906.000
ehem. Schießstand „Alte Weiher“, Recreation Center Wiesbaden, Landeshauptstadt 55.000
Kelley Barracks Darmstadt 63.000
Leinenweberstraße 18, Halle 8021 (Zoll-Lager) Bad Hersfeld, Kreisstadt 214.000
Pendleton Barracks Grünberger Straße Gießen 40.000
Udersberg Gießen, Universitätsstadt 87.000
Hohe Warte, ehem. Sprit Depot Gießen, Universitätsstadt 327.000
Leinenweberstr. 5-7,9-11 u. a. Bad Hersfeld 297.000
Heizwerk Airfield Griesheim Griesheim 17.000
ehemalige Kaserne Hanau 65.000
Nahbollen Winterhauch Idar-Oberstein, Stadt 333.000
Bezeichnung der Liegenschaft Ort Plan-Kosten
2019 - 2024ff
US-Commissary – Wankelstraße Bitburg, Stadt 39.000
US-Wohnsiedlung Bitburg, Stadt 182.000
I-O US-Straßburgkaserne, Kasernenbereich Im Stäbel/
Saarstr. Idar-Oberstein, Stadt 71.000
ehem. US-Kläranlage Rodalben, Stadt 82.000
Ordenswald Neustadt/W.-Ordenswald 44.000
Peilstation Kerzenheim 22.000
Rohrbach, Kläranlage Sembach 137.000
Gleisanschl. Panzerkaserne Kaiserslautern, Stadt 27.000
US-Nachrichtenstation Grünstadt, Stadt 62.000
ehem. Prüm Airstation BF-Teilfläche Olzheim 312.000
Freiburger Str. 28- 36,WG Villingen-Schwenningen, Stadt 26.000
Pontarlierstr. 5 Meßhotel Villingen-Schwenningen, Stadt 35.000
Lyautey Kaserne Donaueschingen, Stadt 1.128.000
Kirnacherstr 34/Pontarlierstr. 1, ehem. Kaserne- Mangin- Villingen-Schwenningen, Stadt 272.000
Tompkins Barracks Schwetzingen, Stadt 427.000
Dienstgeb. Römerstr. 104 HD Heidelberg, Stadt 39.000
Patrick-Henry-Village (PHV), US-Wohnsiedlung Heidelberg, Stadt 30.000
Kehler Str. 49, RA, Merzeau Rastatt, Stadt 215.000
Kehler Str. 48, RA, Türkenlouis Rastatt, Stadt 148.000
Munitionslager Schindhau Tübingen 257.000
Schießstand Schindhau Tübingen 47.000
StoÜbPl Tü.-Wankheim Tübingen, Universitätsstadt 73.000
ehem. US-Mülldeponie Kornwestheim, Stadt 6.506.000
Tuk Allmannsweiler Friedrichshafen 108.000
Wohnsiedlung Langlau Pfofeld 92.000
US-Übungsgelände Feucht, Markt 81.000
US-Munitionsdepot (FASA) Feucht, Markt 25.000
US-Treibstofflager (POL) Feucht, Markt 20.000
Kläranlage Bundeswohnsiedlung/POL Feucht, Markt 95.000
US-Kaserne Christensen Barracks Bindlach 657.000
Muni-Bunker Bamberg, Stadt 427.000
Gleisanlage Bamberg, Stadt 15.000
ehem. US-Übungsplatz Sulzheim 72.000
Faulenbergkaserne Würzburg, Stadt 318.000
Emery Kaserne Würzburg, Stadt 246.000
StoÜPlatz Würzburg 57.000
StOÜpl Deuringen Stadtbergen, Markt 715.000
Flugplatz Gablingen, landw.Grundstück Gablingen 30.000
FORST Lagergebäude K5 im Lechfeld Kleinaitingen 15.000
Bezeichnung der Liegenschaft Ort Plan-Kosten
2019 - 2024ff
Travis-Park II, AB Aschaffenburg 22.000
Pz-Übungsplatz/Pz.-Straße Kitzingen 254.000
Kitzingen Ost (Harvey) Kitzingen 632.000
BPOLAFZ Bamberg 1.018.000
Heizzentr. – MUNA (Teilfl. Fl.Nr. 66/2) Bamberg 81.000
Ehem. Schießanlage Haardtwald u. VIP Site Schweinfurt 100.000
ehem. Warner-Barracks, Bamberg - Golfplatz Bamberg 71.000
Brönnhof – ehem. US-Übungsplatz Üchtelhausen 136.000
Reese Range, Armeestr. 40 Bamberg 50.000
Warner Barracks IV Bamberg 204.000
US-Militärpolizeistation Schweinfurt 29.000
DPW u Gerätelager in Schweinfurt Schweinfurt 64.000
Flynn Family Housing Bamberg 80.000
Warner Barracks II Bamberg 22.000
Potentialfläche Photovoltaik – Brönnhof Üchtelhausen 102.000
ehem. Mülldeponie in Bamberg Hauptsmoor Bamberg 148.000
Renaturierung:
Renaturierungen im Zusammenhang mit dem Abzug ausländischer Streitkräfte
der NATO haben nicht stattgefunden, da diese Liegenschaften grundsätzlich
ökologisch wertvolle Naturausstattungen aufweisen. Folgekosten sind nicht
entstanden.
9. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über mit Liegenschaften
ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland verbundene
Infrastrukturmaßnahmen seit 1990 (bitte nach Jahr, Standort bzw. Liegenschaft,
Infrastrukturmaßnahmen, Gesamtkosten der Maßnahme und Kostenanteil der
Bundesrepublik Deutschland aufschlüsseln)?
Nach den völkerrechtlichen Verträgen, NATO-Truppenstatut und
Zusatzabkommen, tragen die ausländischen Streitkräfte die Kosten für
Infrastrukturmaßnahmen auf den von ihnen genutzten Liegenschaften grundsätzlich selbst. Auf den
überlassenen Liegenschaften befinden sich eine Vielzahl von
Infrastruktureinrichtungen wie z. B. Schulen, Sportanlangen, Einkaufsmöglichkeiten etc.
Außerhalb überlassener Liegenschaften trägt der Bund auf der Grundlage der
völkerrechtlich vereinbarten Kostenteilung insbesondere die Kosten der
Ersterschließung einer Liegenschaft. Eine Aufschlüsselung dieser Kosten nach
Standort, Liegenschaft und Maßnahme ist nicht möglich. Diese Angaben werden nicht
vorgehalten. Die Gesamtkosten des Bundes sind in der nachstehenden Übersicht
ausgewiesen.
Es erfolgt grundsätzlich keine Abgrenzung zwischen Baumaßnahmen und den
damit verbundenen Infrastrukturmaßnahmen. Die Kosten hierfür sind in den
zuvor genannten Daten für Baumaßnahmen enthalten (siehe auch Antworten zu den
Fragen 4 und 23a).
Genauere Daten liegen der Bundesregierung für den angefragten Zeitraum (seit
1990) nicht vor.
Ausgaben des Bundes im Zusammenhang mit Erschließungsmaßnahmen
(Ausgaben in 1 000 Euro):
Hj. 1990 7.246
Hj. 1991 6.965
Hj. 1992 4.490
Hj. 1993 2.222
Hj. 1994 3.373
Hj. 1995 1.511
Hj. 1996 2.851
Hj. 1997 4.049
Hj. 1998 3.371
Hj. 1999 4.590
Hj. 2000 4.283
Hj. 2001 3.377
Hj. 2002 3.834
Hj. 2003 790
Hj. 2004 1.310
Hj. 2005 514
Hj. 2006 293
Hj. 2007 15
Hj. 2008 374
Hj. 2009 353
Hj. 2010 127
Hj. 2011 436
Hj. 2012 67
Hj. 2013 276
Hj. 2014 1.644
Hj. 2015 135
Hj. 2016 123
Hj. 2017 -4
Hj. 2018 123
Summe 58.738
10. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Beteiligung von Bundes-
und Landesbehörden an Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen auf
Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland und den
etwaigen deutschen Kostenanteil daran?
Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sind (Um-) Baumaßnahmen. Die
Kosten hierfür sind in den zuvor genannten Daten für Baumaßnahmen enthalten.
Die in der Antwort zu Frage 9 dargestellte Kostenverantwortung der
ausländischen Streitkräfte auf den ihnen überlassenen Liegenschaften trifft auch für
Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen zu.
11. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Zukunft des Geländes
und Gebäudes des US-Hospitals in Landstuhl und der Zukunft der Klinik auf
der Air Base Ramstein sowie des dort eingesetzten zivilen Personals nach
Inbetriebnahme des neuen US-Hospitals in Weilerbach sowie der
finanziellen Beteiligung des Bundes oder des Landes in diesem Zusammenhang?
Weder zum US-Hospital in Landstuhl noch zur Klinik auf der Air Base Ramstein
liegen Informationen über die künftige weitere Verwendung vor. Das gilt auch
bezüglich der dort eingesetzten Zivilbeschäftigten.
12. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Kosten für die Rodung
auf dem Gelände des zukünftigen US-Hospitals Weilerbach und den
deutschen Kostenanteil daran?
Rodungsmaßnahmen auf Bundesliegenschaften werden grundsätzlich durch die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben/Bundesforst veranlasst und ausgeführt.
So auch im Falle des US-Hospitals Weilerbach. Die Rodungskosten für das US-
Hospital Weilerbach betragen insgesamt rund 206 000 Euro und wurden von der
BImA finanziert. Insgesamt sind dem Bund dennoch keine Kosten entstanden, da
die gleichzeitig erzielten Holzerlöse deutlich über den Rodungskosten liegen.
13. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die konkreten Planungen
betreffend des Neubaus oder Umbaus von US-Schulen in Rheinland-Pfalz
sowie der finanziellen Beteiligung des Bundes oder des Landes in diesem
Zusammenhang?
Nach derzeitigem Stand umfasst das US-Schulbauprogramm in Rheinland-Pfalz
13 Schulen mit einem (Bau-)Investitionsvolumen von 650 Mio. Euro. Davon
wurde bereits eine Schule 2018 fertig gestellt, den US-Streitkräften übergeben
und ist in Betrieb. Vier weitere Schulen befinden sich in der Bauausführungs-,
acht weitere in der Planungs- bzw. Vorbereitungsphase. Der Aufwand des Bundes
wird sich nach aktuellem Stand bei Abschluss aller Projekte in einer
Größenordnung von 110 Mio. Euro bewegen.
14. Welche Hinweise hat die Bundesregierung darüber, seit wann in
Deutschland auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund welcher konkreter Kriterien
das „Partnering-Verfahren“ angewendet wird, wie das „beste Angebot“
definiert wird und welche Stellen darüber entscheiden?
Bei dem „Partnering-Verfahren“ handelt es sich um ein in VOB und VgV
geregeltes Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die
Auftragsvergabe erfolgt auf das wirtschaftlichste (annehmbarste) Angebot,
welches in einem Verhandlungsverfahren nicht allein durch den Preis bestimmt wird.
Nach dem Vergabehandbuch des Bundes (VHB) ist die jeweils zuständige für den
Bund tätige Bauverwaltung für die Vergabe- und Vertragsabwicklung unter
Aufsicht des BMI (zivil) oder BMVg (militärisch) zuständig. Die Bundesregierung
verfügt über keine Informationen darüber, wann und mit welchen Kriterien von
öffentlichen Auftraggebern „Partnering-Verfahren“ durchgeführt wurden bzw.
werden.
15. Welche Absprachen betreffend einer finanziellen Beteiligung der
Bundesbzw. Landesbehörden im Hinblick auf Baumaßnahmen- und
Bauprojektvorhaben in Rheinland-Pfalz, namentlich des Baus von Schulen und
Krankenhäusern wurden bislang zwischen dem Bund und den zuständigen Stellen der
NATO-Streitkräfte getroffen oder werden geplant?
Grundlage hierfür ist das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS)
und das darauf aufbauende Verwaltungsabkommen der
Auftragsbautengrundsätze (ABG) 1975.
16. Welche Möglichkeiten der Teilnahme am Schulunterricht bzw.
Inanspruchnahme der Kindergartenbetreuung an Einrichtungen für ziviles Gefolge der
NATO-Streitkräfte namentlich hat die inländische Bevölkerung in den
betreffenden Regionen, die keinen Bezug zum Beschäftigungsverhältnis zu den
NATO-Streitkräften aufweisen kann?
Die genannten Einrichtungen auf den völkerrechtlich überlassenen
Liegenschaften dienen der ausschließlichen Versorgung der Angehörigen der ausländischen
Streitkräfte, die sie auch finanziert haben.
17. Inwiefern werden Schulabschlüsse an den Bildungseinrichtungen für ziviles
Gefolge der NATO-Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
anerkannt, insbesondere von Schülerinnen und Schülern aus binationalen
Familien des zivilen Gefolges, die nach Dienstbeendigung in der Bundesrepublik
Deutschland ins Ausland auswandern, dort die Bildung fortsetzen und nach
einer Periode wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren und
die damit evtl. verbundenen Kosten der Bildung?
Die Anerkennung von Schulabschlüssen liegt nach der föderalen
Kompetenzordnung des Grundgesetzes in der alleinigen Zuständigkeit der Länder. Darüber
hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
18. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, bei Bauvorhaben für
ausländische Streitkräfte der NATO in Deutschland eine vollständige Erstattung des
deutschen Kostenanteils bzw. eine Änderung der Auftragsbauten-
Grundsätze zu erwirken (bitte die Antwort begründen)?
Von Seiten der Bundesregierung ist derzeit eine grundlegende Neuverhandlung
der Auftragsbautengrundsätze (ABG) 1975 nicht vorgesehen.
19. Welche konkreten Bauprojekte werden im Zusammenhang mit PESCO-
Projekten (PESCO = Permanent Structured Cooperation) der EU in Deutschland
bereits geplant bzw. ausgeführt, und welche (geplanten) Kosten sind für
diese Projekte bis jetzt ausgewiesen?
Konkrete Bauprojekte wurden im Zusammenhang mit PESCO-Projekten der EU
in Deutschland bisher nicht geplant bzw. ausgeführt.
20. Wie hoch sind insgesamt die Stationierungskosten ausländischer
Militärkontingente für die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2012 bis 2019?
Im Zeitraum vom 2012 bis 2018 hat der Bund an Verteidigungsfolgelasten
insgesamt rd. 356 Mio. Euro für die zur NATO gehörenden ausländischen Streitkräfte
aufgewandt. Für das Jahr 2019 liegen noch keine abschließenden IST-Ausgaben
vor.
21. Welche Liegenschaften (Übungsplätze, Kasernen, Testgelände, Wohnareale,
Schulen, Kindergartenstätten sowie Krankenhäuser etc.) werden welchen
ausländischen Streitkräften mit Stand 1. Juni 2019 dauerhaft zur Verfügung
gestellt (bitte mit Angabe der Größe der Liegenschaften und Bundesland
aufschlüsseln)?
Zum Stand 1. Januar 2019 waren den ausländischen Streitkräften die in der
nachstehenden Übersicht aufgeführten Liegenschaften überlassen.
Wesentliche Liegenschaften, die den ausländischen Streitkräften
zur ausschließlichen militärischen Nutzung überlassen sind*
Truppen-/Standortübungsplätze Bundesland Größe in ha Entsendestaat
Trainingarea Darmstadt-Griesheim HE 48,0117 US
Standortübungsplatz Mainz-Finthen RP 44,5401 US
Standortübungsplatz Einsiedlerköpfe, Einsiedlerhof RP 96,3151 US
Standortübungsplatz, Breitenwald inkl. Schießanlage RP 98,9996 US
Übungsgelände Gonsenheim, Hinter d. gelben Sand RP 48,5601 US
Standortübungsplatz Böblingen BW 574,7291 US
Truppenübungsplatz Grafenwöhr BY 22.798,8193 US
Truppenübungsplatz Hohenfels BY 16.187,8034 US
Standortübungsplatz Freihölser Forst bei Amberg BY 134,8907 US
Standortübungsplatz Oberdachstetten, Urphertshofen BY 294,0603 US
Truppenübungsplatz Senne einschließlich Stapel und Auf der
Lieth sowie Biwakgelände Moosheide
NRW 12.193,1577 GB
Standortübungsplatz Hartheim BW 39,2304 FR
Kasernen Bundesland Größe in ha Entsendestaat
Wiesbaden-Erbenheim-Flugplatz (Clay-Barracks) HE 222,6977 US
Wiesbadener Str. 92, Mainz-Kastel HE 6,9817 US
Panzerkaserne (Rose-Kas.), Mannheimer Straße RP 28,1131 US
Kleber-Kaserne (23-er Kas.), Mannheimer Straße RP 30,6219 US
Daenner-Kaserne, Mannheimer Straße RP 10,5551 US
Hospital Landstuhl inkl. Marceau-Kaserne und Schule RP 61,1353 US
Pulaski-Barracks, KL-Vogelweh RP 54,0880 US
Kapaun-Barracks, KL-Vogelweh RP 36,6478 US
Mc Cully-Kaserne RP 29,6145 US
Kasernen Bundesland Größe in ha Entsendestaat
Sembach-Kaserne RP 105,1235 US
Smith Kaserne, Truppenunterkunft RP 326,7218 US
Walter-C.-Wetzel-Kaserne, Truppenunterkunft RP 16,3383 US
Stuttgart, Montana Straße;
(US-Patch-Barracks Stuttgart-Vaihingen)
BW 27,2464 US
Böblingen, Panzerstraße
(US-Panzerkaserne Böblingen)
BW 44,4859 US
Stuttgart, Plieninger Str. 303;
(US-Kelley-Barracks Stuttgart-Möhrigen)
BW 28,2168 US
Stuttgart, Heidlochstraße 12;
(US-Robinson-Barracks Stuttgart)
BW 8,7685 US
Verdun-Kaserne Kaiserslautern RP 2,7282 US
Gneisenaukaserne (Barton Barracks) Ansbach,
Meinhardswindener Straße
BY 13,5102 US
Storck Barracks Illesheim BY 130,3512 US
US-Artillerie-Kaserne in Garmisch-Partenkirchen,
Breitenauer Straße 16
BY 14,7819 US
US-Sheridan-Kaserne (George-C. Marshall-Center) in
Garmisch-Partenkirchen, Gernackerstraße
BY 11,6785 US
Frankenkaserne Marktbergel BY 41,3838 US
MOB-Stützpunkt I Marktbergel BY 5,8579 US
Shipton-Barracks Ansbach BY 1,5130 US
Kaserne Katterbach BY 70,2332 US
Bismarck-Kaserne, Katterbach BY 22,0808 US
Urlas-Kaserne, Ansbach BY 143,6232 US
Normandy-Bks in Paderborn NRW 256,2303 GB
Athlone-Bks in Paderborn NRW 27,5940 GB
Mansergh-Bks. in Gütersloh, Verlerstrasse 127 NRW 32,1720 GB
Rochdale Bks. 33604 Bielefeld, Oldentruper Str. 65 NRW 8,9240 GB
Cattericks-Bks. in 33605 Bielefeld, Detmolder Str. 440 NRW 33,5864 GB
Ayrshire BKS NRW 109,1740 GB
Brit. Kaserne (Barker-Bks) in Paderborn NRW 53,5592 GB
Brit. Kaserne (Dempsey-Bks) in Paderborn NRW 20,4263 GB
Prinse-Claus-Kazerne, Grevenerstrasse 133 NRW 3,6577 NL
Depots Bundesland Größe in ha Entsendestaat
Feldzeugdepot in Dülmen, Tuzostraße 1 NRW 44,0537 US
Storage-Facility, Mainz-Kastel, Ludwig-Wolker-Str. 10 HE 23,9895 US
Rhine-Ordnance-Barracks (Kaserne, Hospital und Depot) RP 1.399,6620 US
Munilager Miesau RP 1.025,4086 US
Depot u. Zufahrt Germersheim RP 184,3073 US
Generaldepot u. LSC-Lager, Mannheimer Str. RP 257,1782 US
Arzneimitteldepot m. Gleisanschl., Einsiedlerhof RP 10,3185 US
Depot (Sanitätsgeb.) Pirmasens RP 93,9524 US
AAFES-Depot, Kirchheimerstr. RP 7,2502 US
Kanisterbetrieb KL-Weilerbach, Alte Autobahn RP 4,1503 US
Munitionsdepot ASP 4 (neu) RP 18,2500 US
Lager, Quartermaster Depot RP 9,3075 US
Truppenübungsplatz Chemisches Lager in Baumholder RP 8,2022 US
Sanitätslager in Zemmer RP 1,4231 US
Benzinlager mit Zufahrt, Truppenübungsplatz Baumholder RP 44,7300 US
Mannheim/Viernheimerweg
Coleman Barracks
BW 209,9680 US
Ehem. Kohlenlager RP 3,4140 US
Munitionsdepot Oberdachstetten, Marktbergel BY 28,8006 US
Munitionsdepot Lohheide (auf dem Truppenübungsplatz
Bergen)
NI 5,8971 NL
Bundeseigene Wohnliegenschaften Bundesland Größe in ha Entsendestaat
Newman-Village; Wiesbaden-Delkenheim HE 5,6728 US
Wohnsiedlung und Shopping-Center Hainerberg Wiesbaden,
Arizonastraße
HE 75,4308 US
Wohnsiedlung Crest View, Wiesbaden, Bierstätter Höhe HE 12,1068 US
Wohnsiedlung Aukamm, Wiesbaden, Bremenstraße, HE 37,7833 US
Wohnsiedlung Delkenheim, Wiesbaden-Delkenheim HE 41,8271 US
Wohnsiedlung in KL-Vogelweh RP 152,0940 US
Wohnsiedlung Kirchberg RP 21,5000 US
Wohnsiedlung am Flugplatz Ramstein RP 204,4929 US
Vor Scherre, Wohnsiedlung in Baumholder RP 37,6542 US
Ringelsberg, Wohnsiedlung in Baumholder RP 39,3469 US
Familiy-Housing, Wohnsiedlung in Spandgdahlem RP 26,4676 US
Wohngebäude H 3, ehem. Gutsbezirk Baumholder RP 0,5376 US
Wohngebäude H 4, ehem. Gutsbezirk Baumholder RP 0,1500 US
Wohngebäude H 13, ehem. Gutsbezirk Baumholder RP 0,1476 US
Bundeseigene Wohnliegenschaften Bundesland Größe in ha Entsendestaat
Stuttgart, Leutenbacher Str., Roter Stich
(US-Grenadier-Wohnsiedlung Stuttgart)
BW 20,8091 US
Stuttgart, Hebsackerstr.
(US-Robinson-Wohnsiedlung Stuttgart)
BW 29,5731 US
Stuttgart, Ashstr.
(Wohnsiedlung in Stuttgart-Möhringen)
BW 11,1382 US
Böblingen, Waldburgstraße;
(Böblingen, US-Wohnsiedlung)
BW 8,5447 US
Stuttgart, Kansasring;
(US-Patch Wohnsiedlung in Stuttgart-Vaihingen)
BW 47,3837 US
Mannheim, Viernheimerweg; Wohngebäude in den Coleman
Barracks Mannheim
BW 0,0000 US
Wohngebäude (Housing Area East Camp Grafenwöhr),
Grafenwöhr-Ostlager
BY 13,4781 US
Wohngebäude (Housing Area South Camp Vilseck)
Grafenwöhr, Vilseck-Südlager Truppenübungsplatz
BY 12,8343 US
Wohngebäude (Family Housing Hohenfels Training Area),
Hohenfels-Nainhof innerhalb des Truppenübungsplatzes
Hohenfels
BY 2,9785
US
Wohnsiedlung an der Bleidornkaserne Ansbach, Pommern-,
Stettiner-, Schlesier-, Bandelstr.
BY 13,3841 US
Wohnsiedlung an der Gneisenaukaserne Ansbach,
Meinhardswindener Straße (Barton-Barracks)
BY 0,7877 US
Family-Housing Area Storck Barracks Illesheim BY 12,9535 US
Wohnsiedlung Katterbach BY 30,9030 US
Wohnsiedlung in Garmisch-Partenkirchen,
Am Herrgottschrofen
BY 33,5426 US
Unterkunfts-/Wohngebäude in Garmisch-Partenkirchen,
Riesserseestr. 20
BY 0,6015 US
Wohngebäude (Keltenwall-Village in Hohenfels),
Hohenfels – innerhalb des Truppenübungsplatzes
BY 5,0000 US
Wohnsiedlung Urlas, Ansbach BY 12,6854 US
Wohnsiedlung in Bielefeld, Am Niederfeld NRW 0,8528 GB
Wohnsiedlung in Bielefeld, Gumbinner Str.,
Königsberger Str.
NRW 2,0666 GB
Wohnsiedlung in Bielefeld, Gumbinner Str. NRW 0,3487 GB
Wohnsiedlung in Bielefeld, Amundsen Str.,
Friedjof-Nansen-Str., Lipper Hellweg, Sven-Hedin-Str.
NRW 3,7788 GB
Wohnsiedlung in Bielefeld, W.-Raabe-Str., J.-Haydn-Str.,
J.S.- Bach-Str., Johannes-Brahms-Str.
NRW 2,8673 GB
Wohnsiedlung in Bielefeld, Am Niederfeld NRW 0,4720 GB
Wohnsiedlung in Bielefeld, Am Dreierfeld, Sommerhufe,
Auf der Brinkhufe
NRW 2,0479 GB
Bundeseigene Wohnliegenschaften Bundesland Größe in ha Entsendestaat
Wohnsiedlung in Bielefeld, Am Dreierfeld, Wredestr.,
Segeberger Str., Graf-Bernadotte-Str. 1-33
NRW 5,7665 GB
Am Lüdemannschen Park 8 – 8d in Halstenbek SH 0,1069 GB
Wohnsiedlung, Im Lobbenfeld, G.-Hauptmann-Str. NRW 1,5622 GB
Wohnsiedlung, Englische Str. u. a. in Gütersloh NRW 4,0402 GB
Wohnsiedlung, Luisenstr. in Gütersloh NRW 0,3296 GB
Wohnsiedlung, Hochstr. in Gütersloh NRW 0,4705 GB
Wohnsiedlung, Francke-, Fröbel- und Haegestr. in Gütersloh NRW 2,1291 GB
Wohnsiedlung, Töpfer- und Hermann-Simon-Str. in Gütersloh NRW 3,5610 GB
Wohngebäude in Goch, Moyländer Str. u. a. NRW 3,8398 GB
Wohngebäude in Schwalmtal, Am Zoppenberg NRW 1,5141 GB
Wohngebäude in Köln Rösberger Straße NRW 0,2178 GB
Wohnsiedlung, Arndtstr., Uhlandstr., Raabestr in Paderborn NRW 6,1061 GB
Wohngebäude, Fröbelstr. in Paderborn NRW 0,0926 GB
Wohngebäude, Husarenstr. in Paderborn NRW 0,8582 GB
Wohngebäude, Artilleriestraße in Paderborn NRW 0,8889 GB
Wohnliegenschaft, Asseburgstr. u. Jahnstr. in Paderborn NRW 1,5954 GB
Wohnsiedlung, Rathenaustr. u. Rudolphiweg in Paderborn NRW 1,5292 GB
Wohnsiedlung, Niels-Stensen-Str. u. Sattyweg in Paderborn NRW 1,5061 GB
Wohnsiedlung, An der Grimke in Paderborn NRW 6,4850 GB
Wohnsiedlung,Thuner Weg, Ring u. Lösekestr. in Paderborn NRW 10,8689 GB
Wohnsiedlung, Kanzler-Wippermann-Str. in Paderborn NRW 2,1260 GB
Wohnsiedlung, Hildegardstr., Im Samtfelde in Paderborn NRW 1,8572 GB
Wohngebäude Husarenstr. 38/40 in Paderborn NRW 0,1002 GB
Wohnsiedlung, Londoner Straße in Paderborn NRW 4,3584 GB
Wohnliegenschaften in Breisach am Rhein,
Hohenzollernstraße, Zähringer Str., Isenbergstr.
BW
8,5104
FR
Wohngebäude in Donaueschingen, Friedhofstr., Prinz-Karl-
Egon-Str., Villingerstr., Am Tafelkreuz, Dürrheimerstr.
BW FR
Wohngebäude in Müllheim, Bärenfelsstr., Belchenstr.,
Frankenstr.
BW FR
Wohngebäude in Müllheim, Moltkestr., Schillerstr.,
Senfbodenweg, Vogesenstr., Wehrgasse, Zielbergstr.
BW FR
Wohngebäude in Köln, Hildebertstraße NRW 0,1680 BEL
Sonstige Liegenschaften mit zivilen Bauten (z.B.
Schulen, Krankenhäuser, Sportanlagen)* Bundesland Größe in ha Entsendestaat
Golfplatz Rheinblick Wiesbaden-Schierstein,
Weißer Weg
HE 70,8223 US
Parkhaus, Holderlinstraße 4 HE 0,2500 US
Freizeitgelände (Sportplatz), bei der Sembach-
Kaserne
RP 7,1252 US
Golfplätze beim Flugplatz Ramstein RP 50,0216 US
Flugzeugwartungskomplex Hallen 8 und 9,
Flugplatz
HE 0,0000 US
Hospital, 200 Betten Lazarett RP 5,2412 US
Sportplatz ( ehem.Munitionsdepot ASP 1) RP 4,8268 US
Freizeitgelände inkl. Golfplatz bei der Walter-C.-
Wetzel-Kaserne
RP 86,9979 US
Schulen Spangdahlem (3) RP 3,8415 US
Böblingen, Waldburgstraße;
(Böblingen, US-Offiziersheim)
BW 0,6458 US
Stuttgart, Auerbachstraße;
(US-Dependent School Stuttgart)
BW 4,4928 US
Kornwestheim, Aldinger Straße;
(US-Golfplatz Kornwestheim)
BW 130,6440 US
Stuttgart, Motorstraße
(US-Lagerhaus Stuttgart-Weilimdorf)
BW 1,5585 US
Sport- und Spielplatz, angemietet, Vilseck BY 0,5220 US
Hinterbrand Lodge BY 0,4107 US
Frasdorf Lodge BY 0,6276 US
* In zahlreichen Fällen befinden sich Einrichtungen wie z. B. Schulen, Kindergärten, Einkaufseinrichtungen, Krankenhäuser innerhalb
größerer Liegenschaften wie Flugplätzen oder Kasernen. Solche Einrichtungen werden nicht gesondert erfasst.
22. Wie vielen ausländischen Unternehmen wurden seit 2012 Vergünstigungen
auf Grundlage des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, u. a. in
Zusammenhang von Artikel 72 Absatz 4 des Nato-Truppenstatut-
Zusatzabkommens (ZA-NTS) eingeräumt (bitte jeweils nach Bundesland unter
Angabe der Tätigkeiten in Deutschland und der Dauer und Art der gewährten
Vergünstigung aufschlüsseln)?
Die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen auf Grundlage des
Artikels 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut für nichtdeutsche
Unternehmen, die für die ausländischen Streitkräfte in Deutschland tätig werden,
wird durch Verbalnotenwechsel zwischen der Bundesregierung und der
Regierung des jeweiligen Entsendestaates geregelt. Dabei bezieht sich der
Verbalnotenwechsel jeweils nur auf konkrete Aufträge der Unternehmen. Die
Verbalnotenwechsel zu diesen Aufträgen werden im Bundesgesetzblatt (BGBl. II)
veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
23. Welche Kosten sind der Bundesregierung, ihren untergeordneten Behörden,
den Bundesländern sowie nach Kenntnis der Bundesregierung den
Kommunen jeweils zwischen 2012 und 2019 für die Stationierung ausländischer
Soldaten in Deutschland angefallen
a) für Baumaßnahmen,
Baumaßnahmen der in Deutschland stationierten NATO-Streitkräfte
konzentrieren sich inzwischen fast ausschließlich auf Baumaßnahmen der US-Streitkräfte
in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-
Pfalz. Wenige kleinere Baumaßnahmen bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen
werden noch für die Britischen Streitkräfte durchgeführt. Die ausländischen
Streitkräfte tragen nach den völkerrechtlichen Verträgen, NATO-Truppenstatut und
Zusatzabkommen, auch die Kosten für Baumaßnahmen auf den von ihnen
genutzten Liegenschaften grundsätzlich selbst. Beim Bund verbleiben für die Jahre
2012 bis 2019 insgesamt ca. 480 Mio. Euro, gemittelt ca. 60 Mio. Euro pro Jahr.
2012: 55,5 Mio. Euro
2013: 59,5 Mio. Euro
2014: 50,3 Mio. Euro
2015: 57,9 Mio. Euro
2016: 53,3 Mio. Euro
2017: 57,3 Mio. Euro
2018: 70,4 Mio. Euro
2019: 75,7 Mio. Euro (prognostiziert)
b) für Infrastrukturmaßnahmen außerhalb der genutzten Liegenschaften,
c) für die Wasser- und Energieversorgung,
d) für die Beseitigung von Schäden und
e) für sonstige Verwendungen
(bitte nach Jahren und Streitkräften aufschlüsseln)?
Die Fragen 23b bis 23e werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesrepublik Deutschland trägt – wie auch die anderen NATO-Staaten, in
denen fremde Streitkräfte stationiert sind – lediglich bestimmte
Verteidigungsfolgekosten. Hierzu zählen hauptsächlich:
• Ausgaben für Unterstützungsleistungen an zivile Arbeitskräfte der
Entsendestaaten, die infolge des Truppenabbaues freigesetzt worden sind,
• bestimmte Aufwendungen, wie z. B. Grundsteuer und Abgaben, für die von
den Streitkräften im Bundesgebiet genutzten Liegenschaften,
• Zahlungen für die Abgeltung von Schäden, die in Ausübung des Dienstes
entstanden sind (Artikel VIII Absatz 5 NTS),
• die Erstattung von Restwerten (Vermögenswerten), die die Streitkräfte auf den
von ihnen freigegebenen Liegenschaften mit eigenen Mitteln (Heimatmitteln)
geschaffen haben.
Die Ausgaben zu den einzelnen Leistungen sind, soweit im Rahmen des internen
Kassenwesens des Bundes eine getrennte Erfassung erfolgt, den nachstehenden
Übersichten zu entnehmen.
Ausgaben für die ausländischen Streitkräfte bei den im Bundeshaushalt verbuchten Verteidigungsfolgekosten (in
Euro) aufgeschlüsselt nach Gaststreitkräften soweit im Rahmen des internen Kassenwesens des Bundes eine
getrennte Erfassung erfolgt
Amerikanische
Streitkräfte Hj. 2012 Hj. 2013 Hj. 2014 Hj. 2015 Hj. 2016 Hj. 2017 Hj. 2018
Leistungen für ehem.
Arbeitskräfte
der Streitkräfte
9.271.767 10.148.771 13.270.311 17.750.947 17.688.948 18.373.630 15.144.586
Bewirtschaftung der
Grundstücke,
Gebäude und Räume
5.324.334 5.120.053 4.609.041 3.941.876 3.710.495 4.378.844 5.374.730
Mieten und Pachten 710.084 716.967 709.033 752.287 669.283 668.853 659.604
Unterhaltung der
Grundstücke und
baulichen Anlagen
588.691 426.349 445.074 469.657 455.999 459.813 504.049
Gerichts- und
ähnliche Kosten 10.664 3.268 4.978 91.495 217.710 260.116 77.906
Sonstige Leistungen
im Zusammenhang
mit der Überlassung
von Sachen zur
Benutzung an die SK
201.801 79.269 297.118 628.449 723.520 846.550 383.542
Erstattung von
Personal- und
Sachausgaben an die Länder
180.095 213.834 254.371 492.371 879.605 648.793 474.928
Aufwendungen für
Besucherfahrten zu
Gräbern und
Gedenkstätten
Aufwendungen im
Zusammenhang mit
dem
Schutzbereichgesetz, dem
Luftverkehrsgesetz, dem
Gesetz zum Schutz
gegen Fluglärm
3.541
Abgeltung von
Schäden und andere
Aufwendungen im
Zusammenhang mit dem
Aufenthalt
ausländischer SK
5.524.588 5.674.894 5.095.065 7.491.804 6.088.551 7.261.169 6.428.859
Ausgleich von
Besatzungsschäden 205.286 193.894 179.750 158.933 162.548 150.297 113.392
Kleine Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten
Amerikanische
Streitkräfte Hj. 2012 Hj. 2013 Hj. 2014 Hj. 2015 Hj. 2016 Hj. 2017 Hj. 2018
Ersatzbauten für die
Streitkräfte zum
Zweck der Freigabe
oder Verlegung von
militärischen Anlagen
4.047.567 1.252.174 918.261 -575.539
Erwerb von
Grundstücken 38.530 614 27.635 539.222 811.125 106.998 13.117
Aufwendungen für
Verkehrs-,
Fernmelde-, Versorgungs-,
Entsorgungs- und
Folgeeinrichtungen
sowie Maßnahmen
zur Absicherung von
militärischen Anlagen
156.184
Erschließungsbeiträge 21.502 140.255 484.849 9.359 103.454 -16.740 122.958
Verstärkter (Aus)Bau
von Verkehrswegen 860.000 126.046
Restwertentschädigungen für
Investitionen der Streitkräfte
der Entsendestaaten in
von ihnen benutzten
Liegenschaften
5.934.334 3.055.008 7.931.764 10.703.971 5.255.590 3.229.782 2.932.363
Britische Streitkräfte: Hj. 2012 Hj. 2013 Hj. 2014 Hj. 2015 Hj. 2016 Hj. 2017 Hj. 2018
Leistungen für ehem.
Arbeitskräfte
der Streitkräfte
3.549.200 4.198.324 5.716.289 5.634.624 8.818.813 9.140.156 7.994.904
Bewirtschaftung der
Grundstücke, Gebäude
und Räume
3.195 3.510 10.063 10.525 1.909 7.813 3.155
Mieten und Pachten 1.777.049 1.777.688 1.758.019 1.409.444 909.472 913.980 906.551
Unterhaltung der
Grundstücke und
baulichen Anlagen
105.463 189.862 38.526 50.397 61.405 76.635 83.377
Gerichts- und ähnliche
Kosten 1.662
Sonstige Leistungen im
Zusammenhang mit der
Überlassung von
Sachen zur Benutzung an
die SK
Britische Streitkräfte: Hj. 2012 Hj. 2013 Hj. 2014 Hj. 2015 Hj. 2016 Hj. 2017 Hj. 2018
Erstattung von
Personal- und Sachausgaben
an die Länder
242.613 241.952 343.424 453.328 727.249 707.537 661.834
Aufwendungen für
Besucherfahrten zu
Gräbern und Gedenkstätten
Aufwendungen im
Zusammenhang mit dem
Schutzbereichgesetz,
dem
Luftverkehrsgesetz, dem Gesetz zum
Schutz gegen Fluglärm
Abgeltung von Schäden
und andere
Aufwendungen im Zusammenhang
mit dem Aufenthalt
ausländischer SK
1.541.428 1.918.111 1.386.733 1.273.015 1.053.552 959.178 997.918
Ausgleich von
Besatzungsschäden 381.754 303.052 271.830 253.550 208.342 184.510 160.072
Kleine Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten
Ersatzbauten für die
Streitkräfte zum Zweck
der Freigabe oder
Verlegung von
militärischen Anlagen
Erwerb von
Grundstücken
Aufwendungen für
Verkehrs-, Fernmelde-,
Versorgungs-,
Entsorgungs- und
Folgeeinrichtungen sowie
Maßnahmen zur
Absicherung von militärischen
Anlagen
Erschließungsbeiträge 22.634 135.665 299.650 19.423 12.293
Verstärkter (Aus)Bau
von Verkehrswegen
Restwertentschädigungen für Investitionen
der Streitkräfte der
Entsendestaaten in von
ihnen benutzten
Liegenschaften
514.959 4.000.000 16850000
Niederländische
Streitkräfte Hj. 2012 Hj. 2013 Hj. 2014 Hj. 2015 Hj. 2016 Hj. 2017 Hj. 2018
Leistungen für ehem.
Arbeitskräfte der
Streitkräfte
Bewirtschaftung der
Grundstücke, Gebäude
und Räume
21.995 66 13.974
Mieten und Pachten
Unterhaltung der
Grundstücke und baulichen
Anlagen
Gerichts- und ähnliche
Kosten
Sonstige Leistungen im
Zusammenhang mit der
Überlassung von Sachen
zur Benutzung an die SK
Erstattung von Personal-
und Sachausgaben an die
Länder
Aufwendungen für
Besucherfahrten zu Gräbern
und Gedenkstätten
Aufwendungen im
Zusammenhang mit dem
Schutzbereichgesetz, dem
Luftverkehrsgesetz, dem
Gesetz zum Schutz gegen
Fluglärm
Abgeltung von Schäden
und andere
Aufwendungen im Zusammenhang
mit dem Aufenthalt
ausländischer SK
87.321 455.906 316.327 298.990 230.776 222.566 296.315
Ausgleich von
Besatzungsschäden
Kleine Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten
Ersatzbauten für die
Streitkräfte zum Zweck
der Freigabe oder
Verlegung von militärischen
Anlagen
Erwerb von Grundstücken 223
Niederländische
Streitkräfte Hj. 2012 Hj. 2013 Hj. 2014 Hj. 2015 Hj. 2016 Hj. 2017 Hj. 2018
Aufwendungen für
Verkehrs-, Fernmelde-,
Versorgungs-, Entsorgungs-
und Folgeeinrichtungen
sowie Maßnahmen zur
Absicherung von
militärischen Anlagen
Erschließungsbeiträge
Verstärkter (Aus)Bau von
Verkehrswegen
Restwertentschädigungen
für Investitionen der
Streitkräfte der
Entsendestaaten in von ihnen
benutzten Liegenschaften
Belgische Streitkräfte Hj. 2012 Hj. 2013 Hj. 2014 Hj. 2015 Hj. 2016 Hj. 2017 Hj. 2018
Leistungen für ehem.
Arbeitskräfte der
Streitkräfte
91.689 79.066 54.417 22.891 21.302 1.233
Bewirtschaftung der
Grundstücke, Gebäude
und Räume
14.196 13.790 8.826 8.479 6.004 7.389 8.696
Mieten und Pachten
Unterhaltung der
Grundstücke und baulichen
Anlagen
2.090
Gerichts- und ähnliche
Kosten
Sonstige Leistungen im
Zusammenhang mit der
Überlassung von Sachen
zur Benutzung an die SK
Erstattung von Personal-
und Sachausgaben an die
Länder
Aufwendungen für
Besucherfahrten zu Gräbern
und Gedenkstätten
Aufwendungen im
Zusammenhang mit dem
Schutzbereichgesetz, dem
Luftverkehrsgesetz, dem
Gesetz zum Schutz gegen
Fluglärm
Belgische Streitkräfte Hj. 2012 Hj. 2013 Hj. 2014 Hj. 2015 Hj. 2016 Hj. 2017 Hj. 2018
Abgeltung von Schäden
und andere
Aufwendungen im Zusammenhang
mit dem Aufenthalt
ausländischer SK
203.237 191.744 172.897 173.196 427.500 139.831 133.967
Ausgleich von
Besatzungsschäden 41.411 56.340 42.223 47.576 41.714 41.436 51.658
Kleine Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten
Ersatzbauten für die
Streitkräfte zum Zweck
der Freigabe oder
Verlegung von militärischen
Anlagen
Erwerb von Grundstücken
Aufwendungen für
Verkehrs-, Fernmelde-,
Versorgungs-, Entsorgungs-
und Folgeeinrichtungen
sowie Maßnahmen zur
Absicherung von
militärischen Anlagen
Erschließungsbeiträge
Verstärkter (Aus)Bau von
Verkehrswegen
Restwertentschädigungen
für Investitionen der
Streitkräfte der
Entsendestaaten in von ihnen
benutzten Liegenschaften
Kanadische Streitkräfte Hj. 2012 Hj. 2013 Hj. 2014 Hj. 2015 Hj. 2016 Hj. 2017 Hj. 2018
Leistungen für ehem.
Arbeitskräfte der
Streitkräfte
Bewirtschaftung der
Grundstücke, Gebäude
und Räume
Mieten und Pachten
Unterhaltung der
Grundstücke und baulichen
Anlagen
Gerichts- und ähnliche
Kosten
Kanadische Streitkräfte Hj. 2012 Hj. 2013 Hj. 2014 Hj. 2015 Hj. 2016 Hj. 2017 Hj. 2018
Sonstige Leistungen im
Zusammenhang mit der
Überlassung von Sachen
zur Benutzung an die SK
Erstattung von Personal-
und Sachausgaben an die
Länder
Aufwendungen für
Besucherfahrten zu Gräbern
und Gedenkstätten
Aufwendungen im
Zusammenhang mit dem
Schutzbereichgesetz, dem
Luftverkehrsgesetz, dem
Gesetz zum Schutz gegen
Fluglärm
Abgeltung von Schäden
und andere
Aufwendungen im Zusammenhang
mit dem Aufenthalt
ausländischer SK
3.496.830 1.169.879 698.499 1.262.259 700.958 498.190 163.133
Ausgleich von
Besatzungsschäden
Kleine Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten
Ersatzbauten für die
Streitkräfte zum Zweck
der Freigabe oder
Verlegung von militärischen
Anlagen
Erwerb von Grundstücken
Aufwendungen für
Verkehrs-, Fernmelde-,
Versorgungs-, Entsorgungs-
und Folgeeinrichtungen
sowie Maßnahmen zur
Absicherung von
militärischen Anlagen
Erschließungsbeiträge
Verstärkter (Aus)Bau von
Verkehrswegen
Restwertentschädigungen
für Investitionen der
Streitkräfte der
Entsendestaaten in von ihnen
benutzten Liegenschaften
Sonstige Streitkräfte Hj. 2012 Hj. 2013 Hj. 2014 Hj. 2015 Hj. 2016 Hj. 2017 Hj. 2018
Leistungen für ehem.
Arbeitskräfte der
Streitkräfte
-1.200 -1.200 -1.200 -1.200 18.875 16.109 16.549
Bewirtschaftung der
Grundstücke, Gebäude
und Räume
Mieten und Pachten
Unterhaltung der
Grundstücke und baulichen
Anlagen
Gerichts- und ähnliche
Kosten
Sonstige Leistungen im
Zusammenhang mit der
Überlassung von Sachen
zur Benutzung an die SK
Erstattung von Personal-
und Sachausgaben an die
Länder
Aufwendungen für
Besucherfahrten zu Gräbern
und Gedenkstätten
1.076
Aufwendungen im
Zusammenhang mit dem
Schutzbereichgesetz, dem
Luftverkehrsgesetz, dem
Gesetz zum Schutz gegen
Fluglärm
Abgeltung von Schäden
und andere
Aufwendungen im Zusammenhang
mit dem Aufenthalt
ausländischer SK
727.286 23.418 11.451 17.011 23.375 26.975 52.650
Ausgleich von
Besatzungsschäden
Kleine Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten
Ersatzbauten für die
Streitkräfte zum Zweck
der Freigabe oder
Verlegung von militärischen
Anlagen
Erwerb von Grundstücken
Sonstige Streitkräfte Hj. 2012 Hj. 2013 Hj. 2014 Hj. 2015 Hj. 2016 Hj. 2017 Hj. 2018
Aufwendungen für
Verkehrs-, Fernmelde-,
Versorgungs-, Entsorgungs-
und Folgeeinrichtungen
sowie Maßnahmen zur
Absicherung von
militärischen Anlagen
Erschließungsbeiträge
Verstärkter (Aus)Bau von
Verkehrswegen
Restwertentschädigungen
für Investitionen der
Streitkräfte der
Entsendestaaten in von ihnen
benutzten Liegenschaften
24. In welcher Höhe wurden die in Frage 22 zwischen 2012 und 2019
angefallenen Kosten mit anderen Leistungen der NATO-Staaten für die Bundeswehr
verrechnet?
Die Ermäßigungen werden in den Verbalnoten nicht beziffert.
25. Welche Berichtspflichten wurden mit den in der Bundesrepublik
Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften vertraglich vereinbart,
insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Lärmbelastung, Kerosin-Ablass
sowie Umweltschäden und deren Beseitigung als auch der möglichen
Teilnahme am Schulunterricht bzw. Inanspruchnahme der
Kindergartenbetreuung durch inländische Kinder in den betreffenden Regionen?
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den ausländischen Streitkräften
sind im Rahmen des völkerrechtlichen Überlassungsverhältnisses keine
gesonderten Berichtspflichten vereinbart. Die bestehenden völkerrechtlichen
Vereinbarungen und Abkommen regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im
erforderlichen Umfang unter Wahrung der gegenseitigen und bündnispolitischen
Interessen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die hier geregelte Anwendung
des deutschen Rechts und der Verantwortlichkeit der ausländischen Streitkräfte
beim Umgang mit Umweltbeeinträchtigungen. Zu Gunsten der zuständigen
Behörden der Länder und Kommunen besteht zur Erfüllung ihrer diesbezüglichen
Aufgaben ein Betretungsrecht der überlassenen Liegenschaften. Zur Möglichkeit
der Teilnahme am Schulunterricht bzw. der Inanspruchnahme der
Kindergartenbetreuung wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
26. Welche Bemühungen hat die Bundesregierung bislang unternommen für die
Einrichtung regelmäßiger Unterrichtungen der Bundesregierung über den
Aufenthalt und die Tätigkeiten ausländischer Streitkräfte in Deutschland
sowie über die gewährten Sonderrechte, insbesondere im Hinblick auf
mögliche Beeinträchtigungen der direkt betroffenen Bevölkerung in der
Umgebung der Liegenschaften und Übungsgebiete?
Zwischen den ausländischen Streitkräften in Deutschland und den deutschen
Behörden besteht eine regelmäßige und enge Zusammenarbeit. Beide Seiten halten
eine enge gegenseitige Verbindung (Artikel 3 Absatz 1 und Absatz 3a des
Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vom 3.8.1959, BGBl. 1961 II
S. 1183, 1218). Die deutschen Behörden können jederzeit von den ausländischen
Streitkräften in Deutschland Auskunft über die Zahl der Mitglieder des zivilen
Gefolges und der Angehörigen verlangen (Artikel 6 Absatz 3).
Über die Jahre haben sich in einzelnen Bereichen der Zusammenarbeit
Mitwirkungs- oder Genehmigungspflichten konkretisiert, die ein angemessenes
Zusammenwirken der ausländischen Streitkkräfte in Deutschland sowie der
Bundesregierung und anderer deutscher Stellen gewährleisten, unter anderem bei der
Ausübung der Strafgerichtsbarkeit, der Abhaltung von Manövern außerhalb der den
ausländischen Truppen überlassenen Liegenschaften oder im Bereich des
Gesundheitswesens.
27. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Klagen von Anwohnerinnen
und Anwohnern von US-amerikanischen, britischen oder anderen
Militärstandorten im Hinblick auf Lärmbelastung und Umweltschäden (bitte nach
Bundesländern, Art der Beschwerde bzw. zuständigem Gericht, deren Inhalt
und Ausgang des Streits aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind derzeit keine rechtshängigen Klagen aufgrund geltend
gemachter Umweltbeeinträchtigungen von Anwohnerinnen und Anwohnern im
Umfeld von völkerrechtlich überlassenen Liegenschaften bekannt.
28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich möglicher Verstöße
gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland durch NATO-
Streitkräfte seit 2012?
Die Bundesregierung wirkt regelmäßig darauf hin und stellt sicher, dass die in
Deutschland stationierten NATO-Streitkräfte geltendes deutsches Recht
entsprechend den multilateralen und bilateralen völkerrechtlichen Abkommen (ZA-NTS
und ABG 1975) einhalten.
Eine Gesamtübersicht zu möglichen Verstößen seit 2012 liegt der
Bundesregierung nicht vor. Das BMI und das BMVg haben die für den Bund tätigen
Bauverwaltungen in den Ländern angewiesen, Verstöße dem BMI (zivile Maßnahmen)
und dem BMVg (militärische Maßnahmen) unverzüglich anzuzeigen. Bisher sind
nur in wenigen Einzelfällen Verstöße (z. B. gegen geltendes Bauordnungsrecht)
angezeigt worden. Die Ressorts stellen in Zusammenarbeit mit den betroffenen
Gaststreitkräften sicher, dass diese Defizite möglichst schnell behoben werden.
29. Welche Planungen hat die Bundesregierung über die ab dem Jahre 2020
abzugebenden Liegenschaften, die ursprünglich in militärischer Nutzung durch
die NATO-Streitkräfte waren?
30. Welche Hinweise auf Konversionsprojekte, mit denen die Militäranlagen
einer zivilen Nutzung zugeführt werden sollen, hat die Bundesregierung (bitte
nach Standort, bisheriger Nutzung und geplanter Konversion auflisten)?
Die Fragen 29 und 30 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammenfassend
beantwortet.
Im Zusammenhang mit einer anstehenden Freigabe der von den ausländischen
Streitkräften für militärische Zwecke genutzten Liegenschaften wird zunächst
geprüft, ob an diesen Liegenschaften ein Bedarf des Bundes besteht. Diese Prüfung
umfasst militärische, dienstliche oder anderweitige vom Bund angestrebte
Nutzungen (z. B. für die Bundeswehr, andere Bundesdienststellen, als Ersatz- und
Ausgleichsflächen, Flächen für Tausch oder Vorhaltungen, für Erneuerbare
Energien, Naturschutzaufgaben u. ä.). Soweit Liegenschaften für Zwecke des Bundes
entbehrlich sind, kommt die BImA ihrem gesetzlichen Auftrag zur Verwertung
nach.
Die BImA ist bestrebt, die auf Dauer für den Bund entbehrlichen
Konversionsliegenschaften in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kommunen zeitnah
einer zivilen Anschlussnutzung zuzuführen. Dabei verfügen die Kommunen auf
Grund ihrer Planungshoheit über das wesentliche Instrument zur Steuerung der
Umnutzungsplanungen. Als Planungsträger haben sie es in der Hand, selbst oder
mit Unterstützung des Bundes, der Länder und von Investoren
Nutzungsvorstellungen zu entwickeln und in Planungsrecht umzusetzen, das die regionalen
Entwicklungsmöglichkeiten einbezieht. Es besteht daher ein gemeinsames Interesse
an kooperativer Zusammenarbeit. Im Rahmen des Beschlusses des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 21. März 2012 („Erstzugriffsoption“)
werden die Liegenschaften deshalb zuerst den Gebietskörperschaften (vorrangig
Kommunen) sowie privatrechtlichen Gesellschaften bzw. Unternehmen,
Stiftungen oder Anstalten, an denen die Kommune bzw. Gebietskörperschaft
mehrheitlich beteiligt ist („Erstzugriffsberechtigte“) zum Direkterwerb unter Ausschluss
des Marktes angeboten.
Falls seitens der Kommunen oder von anderen Erstzugriffsberechtigten kein
Erwerbsinteresse besteht, bietet die BImA diese Liegenschaften auf der Grundlage
der jeweiligen kommunalen Nutzungsvorstellungen bzw. einer bereits
bestehenden Bauleitplanung im Rahmen von Bieterverfahren am Immobilienmarkt
grundsätzlich zum Kauf an.
Für Wald- und Offenlandliegenschaften, für die höherwertige zivile
Anschlussnutzungen nicht in Aussicht stehen, kommen im Einzelfall
Verkaufsmöglichkeiten und/oder die Nutzung zur Gewinnung Erneuerbarer Energien in Betracht.
Aufgrund der militärischen Vornutzung erfolgt unmittelbar nach Rückgabe der
Liegenschaften durch die Gaststreitkräfte bei der BImA zunächst eine dezidierte
Risikoermittlung bezüglich etwaiger öffentlich-rechtlicher
Handlungsverpflichtungen, insbesondere Altlasten- und Kampfmittelsachverhalte betreffend.
Zugleich wird geprüft, welche Gefahrenabwehrmaßnahmen zu veranlassen sind, wie
beispielsweise Betretungsbeschränkungen, Infrastrukturkonzepte für den Einsatz
von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
Waldbrandschutzkonzepte usw. Da die im baurechtlichen Außenbereich gelegenen
Geländeliegenschaften aufgrund ihrer langjährigen militärischen Nutzung häufig über eine
wertvolle und erhaltenswerte Naturausstattung verfügen, kommen im Rahmen der
zivilen Anschlussnutzung regelmäßig naturschutzfachliche
Nutzungsmöglichkeiten in Betracht, wie beispielsweise eine Bereitstellung für das Regierungsprojekt
„Nationales Naturerbe“ oder eine Deckung des Kompensationsflächenbedarfs
des Bundes zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft durch
Bundesbaumaßnahmen.
31. Wie viele Truppen aus welchen Staaten waren zwischen 2012 und 2019 in
welchen Bundesländern dauerhaft stationiert, und welchen Umfang hatte
jeweils das zivile Gefolge (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, ausländischen
Streitkräften und Bundesland angeben)?
Mit dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der
Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (Aufenthaltsvertrag) wurde die
Grundlage zu einem dauerhaften Aufenthalt der ausländischen
Stationierungsstreitkräfte in Deutschland geschaffen.
2019 sind in der Bundesrepublik Deutschland rund 37 000 Soldaten der
Vertragspartner des Aufenthaltsvertrages stationiert. Eine Aufschlüsselung nach
Vertragsstaaten und Bundesländern ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Umfänge des jeweiligen zivilen Gefolges sowie Daten vor 2014 liegen nicht vor.
2014 2016 2018* 2019**
BW BEL: 4
FRA: 1.402
NLD: 33
USA: 3.300
BEL: 3
CAN: 3
FRA: 411
NLD: 5
USA: 2.600
BEL: 3
NLD: 12
USA: 2.850
BEL: 3
FRA: 382
USA: 3.036
BY BEL: 3
FRA: 12
NLD: 14
USA: 13.450
BEL: 3
CAN: 5
FRA: 7
NLD: 13
USA: 12.000
BEL: 2
CAN: 5
NLD: 13
USA: 10.250
BEL: 2
CAN: 6
FRA: 5
USA: 11.689
BE FRA: 5
NLD: 5
CAN: 3
FRA: 15
NLD: 4
NLD: 4 FRA: 12
BB FRA: 3
NLD: 2
FRA: 2
NLD: 2
NLD: 3 FRA: 3
HB - - - -
HH BEL: 2
FRA: 12
NLD: 2
BEL: 2
CAN: 2
FRA: 15
NLD: 3
BEL: 1
NLD: 6
CAN: 2
BEL: 1
CAN: 2
FRA: 9
HE NLD: 1
USA: 3.000
NLD: 15
USA: 2.800
CAN: 1
USA: 2.350
CAN: 1
FRA: 1
USA: 2.471
MV FRA: 1
NLD: 1
FRA: 1
NLD: 1
NLD: 1
NI FRA: 69
GBR: 4.779
NLD: 1
FRA: 45
GBR: 3.166
NLD: 32
NLD: 74 FRA: 48
NW BEL: 75
CAN: 140
FRA: 39
GBR: 8.674
NLD: 366
BEL: 71
CAN: 79
FRA: 26
GBR: 7.236
NLD: 311
BEL: 60
CAN: 82
GBR: 3.336
NLD: 314
BEL: 70
CAN: 86
FRA: 31
2014 2016 2018* 2019**
RP BEL: 21
FRA: 69
NLD: 48
USA: 19.400
CAN: 15
FRA: 68
NLD: 53
USA: 18.400
BEL: 17
CAN: 16
NLD: 48
USA: 17.300
BEL: 17
CAN: 15
FRA: 59
USA: 18.459
SL - - - -
SN FRA: 1 FRA: 1 NLD: 1 FRA: 2
ST - - - -
SH FRA: 8
NLD: 1
FRA: 5
NLD: 4
NLD: 6 FRA: 7
TH - - - -
* Daten für FRA liegen nicht vor
** Daten für GBR und NLD liegen nicht vor
32. Wie viele Truppen aus welchen Staaten hielten sich zwischen 2012 und 2019
für militärische Übungen in welchen Bundesländern auf (bitte jeweils nach
Jahren, Dauer und Bundesland aufschlüsseln)?
Gemäß Artikel 45 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut haben die
Stationierungsstreitkräfte, vorbehaltlich der Zustimmung des BMVg, das Recht,
außerhalb der ihnen zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Liegenschaften
Manöver und andere Übungen in dem Umfang durchzuführen, der zur Erfüllung
ihrer Verteidigungsaufgabe erforderlich ist. Damit müssen die
Stationierungsstreitkräfte nur für Übungen außerhalb der ihnen zur ausschließlichen Benutzung
überlassenen Liegenschaften um Zustimmung bitten.
Die entsprechenden Anträge für derartige Übungen ergeben sich für die Zeit ab
dem Jahr 2012 aus der nachstehenden tabellarischen Übersicht.
2012
Nation Bundesland Anzahl der
Übungen
Anzahl der
Teilnehmer
Dauer in
Tagen
FRA NW 1 42 liegt nicht
mehr vor
GBR BY, NI, TH 42 7 – 660
(eine Großübung: 4768)
liegt nicht
mehr vor
NLD BY, NI, NW,
SN, ST
39 25 – 1087 liegt nicht
mehr vor
USA BW, BY, RP,
SL
133 50 – 415 liegt nicht
mehr vor
2013
Nation Bundesland Anzahl der
Übungen
Anzahl der Teilnehmer Dauer in
Tagen
BEL NI, NW 4 9 – 130 liegt nicht
mehr vor
GBR BW, BY, NI,
NW
29 19 – 1490
(eine Großübung: 3000)
liegt nicht
mehr vor
NLD BW, HE, NW,
RP
54 15 – 750 liegt nicht
mehr vor
USA BW, BY, HE,
RP, SL
170 8 – 500 liegt nicht
mehr vor
2014
Nation Bundesland Anzahl der
Übungen
Anzahl der Teilnehmer Dauer in
Tagen
BEL BY 1 9 10
GBR BW
BY
NI
NW
1
4
5
12
9
18 – 300
16 – 100
10 – 500
11
3 – 19
12 – 22
1 – 32
NLD BB
BW
BY
HE
NI
RP
SH
ST
1
2
3
3
4
4
1
4
45
30, 40
9 – 90
44 – 62
8 – 250
45 – 250
8
45 – 1300
10
11, 12
8 – 18
10
6 – 23
5 - 10
6
1 - 16
USA BW
BY
HE
RP
SL
49
20
12
47
10
25 – 300
14 – 940
12 – 18
8 – 1134
6 – 10
1 – 31
1 – 31
23 – 31
1 – 31
1 – 31
2015
Nation Bundesland Anzahl der
Übungen
Anzahl der Teilnehmer Dauer in
Tagen
BEL NI
NW
RP
2
1
1
40, 480
500
18
14, 23
12
12
GBR BY
NI
NW
3
1
10
285 – 980
249
6 – 250
14 – 23
4
1 – 12
NLD BB
BY
HE
NI
NW
RP
ST
1
3
2
8
4
3
2
50
15 – 90
41, 41
90 – 1134
22 – 130
54 – 200
50, 1000
10
4 – 18
5, 5
2 – 26
3 – 5
4 – 12
10, 24
USA BW
BY
HE
RP
SL
43
15
12
35
5
16 – 200
16 – 1175
(eine Großübung: 3708)
12
50 – 360
(eine Großübung: 1850)
6 - 8
1 – 30
5 – 31
25 – 31
1 – 12
5
2016
Nation Bundesland Anzahl der
Übungen
Anzahl der Teilnehmer Dauer in
Tagen
BEL RP 1 14 1
GBR BY
NI
NW
1
1
3
300
350
20 – 350
29
15
1 - 15
ITA BY/BW 1 357 15
NLD BW
BY
HE
NI
NW
SH
SN
1
4
1
3
12
1
1
45
50 – 90
41
10 – 250
24 – 240
4
80
10
6 – 21
5
1 – 21
3 – 8
12
4
USA BW
BY
HE
RP
SL
33
16
15
37
8
12 – 400
16 – 1175
(eine Großübung: 1875)
12 – 24
6 – 200
6 – 10
1 – 31
11 – 31
16 – 31
1 – 30
3 – 5
2017
Nation Bundesland Anzahl der
Übungen
Anzahl der Teilnehmer Dauer in
Tagen
BEL NW
RP
1
2
6
14, 21
3
3, 5
GBR BW
BY
NW
NI/ST
1
5
6
1
420
400
10 – 250
900
20
18
1 - 4
22
NLD BY
HE
MV
NI
NW
BB/SN
ST
4
3
1
5
12
1
1
65 – 90
10 – 47
450
60 – 180
25 – 100
110
800
6 – 23
5 – 10
16
5 – 21
3 – 12
14
19
USA BW
BY
HE
NI
RP
SL
41
22
10
1
49
6
12 – 205
(eine Großübung: 1500)
32 – 1455
(eine Großübung: 1750)
8 – 12
60
8 – 200
6 - 10
1 – 31
2 – 31
28 – 31
3
1 – 31
5
2018
Nation Bundesland Anzahl der
Übungen
Anzahl der Teilnehmer Dauer in
Tagen
BEL NW 1 25 5
GBR BY
NI
NW
2
2
3
300, 400
60, 900
60 – 80
19, 29
5, 20
1 – 5
NLD BY
HE
NI
NW
RP
ST
3
3
8
21
5
2
45 – 90
43 – 47
8 – 320
20 – 120
50 – 100
85, 1230
5 – 19
5
2 – 21
2 – 10
4 – 17
5, 32
USA BW
BY
HE
RP
35
22
9
27
30 – 525
25 – 1095
(drei Großübungen: 1955,
3200, 4000)
8 – 20
8 – 140
1 – 31
1 – 33
30 – 31
1 – 31
2019
Nation Bundesland Anzahl der
Übungen
Anzahl der Teilnehmer Dauer in
Tagen
BEL BB 1 400 5
GBR BW
BY
NI/ST/TH
1
4
1
400
193 – 500
900
20
13 – 44
25
NLD BY
HE
NI
NW
RP
2
2
3
25
3
70, 180
20, 10
80 – 150
8 – 104
70 – 195
10, 12
5, 2
4 – 20
2 – 19
5 - 12
USA BW
BY
HE
RP
19
14
6
16
32 – 200
32 – 675
(eine Großübung: 1800)
8 – 814
8 – 100
1 – 31
5 – 31
28 – 31
1 – 31
33. Wie viele Truppen aus welchen Staaten nutzten zwischen 2012 und 2019
Deutschland als Zwischenstopp bzw. Transitland (bitte jeweils nach Jahren,
Dauer und Bundesland aufschlüsseln)?
In den Jahren von 2012 bis 2019 wurden jährlich bis zu 3 600 (im gesamten
Zeitraum ca. 23 000) Anträge auf Ein- und Durchreise ausländischer Streitkräfte
durch die Bundesrepublik Deutschland gestellt. Diese Zahlen umfassen nur
Truppenbewegungen, die einer Antragspflicht unterliegen. Ein- und Durchreisen, die
aufgrund von Dauergenehmigungen erfolgten, wurden und werden grundsätzlich
nicht erfasst. Aufgrund von Datenschutzvorgaben bzw. verfahrenstechnischen
Gründen ist keine detailliertere Auswertung möglich.
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ISSN 0722-8333]
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