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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kosten von Bauvorhaben auf Liegenschaften der NATO in Deutschland

(insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1175919.07.2019

Kosten von Bauvorhaben auf Liegenschaften der NATO in Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11759 19. Wahlperiode 19.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Freihold, Alexander Ulrich, Katrin Werner, Thomas Lutze, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Norbert Müller (Potsdam), Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Kosten von Bauvorhaben auf Liegenschaften der NATO in Deutschland Die Bundesrepublik Deutschland stellt ausländischen Streitkräften der NATO unentgeltlich Liegenschaften zur Verfügung. Bei Bauarbeiten auf diesen sind Bundes- und Landesbehörden jedoch eingebunden. Nach den Auftragsbauten- Grundsätzen zum NATO-Truppenstatut ist die Bundesrepublik Deutschland zudem an den Kosten der Bauvorhaben beteiligt. Allein in Rheinland-Pfalz werden gegenwärtig 13 US-Schulen neu- oder umgebaut (vgl. www.abb-rlp.de/projekte-us/schulen-des-21-jahrhunderts/?L=0). Ein Beispiel ist der Neubau der Ramstein High School für rund 66 Mio. Euro, den die US-Seite trägt. Die High School für 1 100 Schülerinnen und Schüler orientiert sich an den pädagogischen Konzepten des „21st Century Learning“, was den Bau „individueller Schulgebäude“ erfordert. Außer den Unterrichtsräumen werden errichtet: „Lerngärten“ mit Photovoltaik- und Windkraftanlage, eine Sporthalle, ein Stadion mit Footballfeld und achtbahniger Laufbahn, fünf Tennisplätze, ein Basketballfeld, ein Softball- und Baseballfeld, ein Busbahnhof für 54 Busse, Parkplätze für Privatfahrzeuge sowie ein Platz zum Absetzen und Abholen der Kinder durch die Eltern. Der Baubeginn war im Januar 2018, die Übergabe ist für 2021 geplant (siehe Amt für Bundesbau Rheinland-Pfalz, www.abb-rlp.de/ aktuelles/news-einzelansicht/?no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29&cHash =52afe23222b7e638561c988ee956e93c). Das Projektmanagement liegt in der Hand des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) des Landes Rheinland-Pfalz. Gleichzeitig wird bereits seit längerer Zeit der Investitionsstau an Schulen in Deutschland beklagt. Viele Schulen sind marode und entsprechen nicht den pädagogischen Erfordernissen zeitgemäßen Unterrichts (siehe Tagesschau vom 15. August 2018, www.tagesschau.de/inland/schulen-101.html). Laut einer Studie der KfW „Wo sollen all die Kinder hin? Investitionsrückstand in Schulen und Kitas steigt weiter“ fehlen an Schulen fast 48 Mrd. Euro, bei Kindertagesstätten sind es weitere 7,6 Mrd. Euro. Vor allem in Süddeutschland und Nordrhein-Westfalen ist die Lücke größer geworden (vgl.: www.kfw.de/PDF/ Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Volkswirtschaft- Kompakt/One-Pager-2018/VK-Nr.-162-August-2018-Wo-sollen-all-die-Kinder- hin.pdf). Ein weiteres kostenintensives Projekt ist der Bau des Rhine Ordnance Barracks Medical Center Replacement, eines US-Hospitals in Weilerbach in der Westpfalz bei Kaiserslautern mit einem Finanzvolumen von fast 1 Mrd. Euro. Der Neubau des größten Militärkrankenhauses außerhalb der Vereinigten Staaten wird gemäß einer zwischenstaatlichen Vereinbarungen durch den Bund, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), für die US- Streitkräfte geplant und errichtet. Der Baubeginn erfolgt im dritten Quartal 2019, die Fertigstellung ist für 2024 geplant. Zur Anwendung kommt das sogenannte Partnering-Verfahren. Hierzu heißt es: „Ziel ist Kooperation statt Konfrontation […]. Im Ergebnis soll nicht das billigste, sondern das beste Angebot ausgewählt werden“ (siehe Amt für Bundesbau Rheinland-Pfalz www.abb-rlp.de/ hospitalweilerbach/). In Rheinland-Pfalz wollen die USA an den US-Schulstandorten Kaiserslautern, Ramstein, Sembach, Spangdahlem, Landstuhl und Baumholder mehr als 600 Mio. US-Dollar investieren. Vor dem Hintergrund einer möglichen Beteiligung des Bundes bei den genannten und weiteren Bauvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland ist umfassende Transparenz hinsichtlich der auf den Bund entfallenden Kosten, Auswirkungen auf die Gemeinden und Kommunen, der Gestaltung des öffentlichen Vergabewesens sowie des erwarteten Nutzens für die betroffenen Regionen erforderlich. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Nach welchen rechtlichen Grundsätzen wird die Aufteilung von Kosten im Zusammenhang mit Baumaßnahmen auf den oder für die Liegenschaften von in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der Länder und kommunaler Gebietskörperschaften) stationierten NATO-Streitkräften geregelt? 2. Nach welchen rechtlichen Grundsätzen und formalen Kriterien finden öffentliche Vergabeverfahren bei den Baumaßnahmen auf den oder für die Liegenschaften von in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der Länder und kommunaler Gebietskörperschaften) stationierten NATO-Streitkräften, insbesondere im Hinblick auf das sog. Partnering-Verfahren statt? 3. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die aktuelle Beteiligung von Bundes- und Landesbehörden an Bau- oder Umbaumaßnahmen auf Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland (einschließlich der Länder und kommunaler Gebietskörperschaften; bitte nach Standort bzw. Liegenschaft, Baumaßnahmen, beteiligten deutschen Behörden, Gesamtkosten der Maßnahme und Kostenanteil der Bundesrepublik Deutschland aufschlüsseln)? 4. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über den Personalbestand in den Bundes- und Landesbehörden, der mit Bau- oder Umbaumaßnahmen auf Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland betraut ist und ob dieser ausschließlich mit diesen Maßnahmen betraut ist (bitte nach Personalbestand und zuständiger Behörde aufschlüsseln)? 5. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über alle Kosten, etwa Bauherren-, Planungs-, Personal- und sonstige Kosten sowie Kosten für Aufträge an externe Stellen, die der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der Länder und kommunaler Gebietskörperschaften) seit 1990 für Bau- und Umbaumaßnahmen auf Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland entstanden sind (bitte nach Jahr, Standort bzw. Liegenschaft, Maßnahmen und Kostenarten aufschlüsseln)? 6. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über zu erwartende Kosten, die der Bundesrepublik Deutschland bis 2030 für Bau- und Umbaumaßnahmen auf Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland entstehen werden (bitte nach Jahr, Standort bzw. Liegenschaft, Maßnahmen und Kostenarten aufschlüsseln)? 7. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Kosten für den Kauf von bis dato nicht bundeseigenen Liegenschaften seit 1990, die ausländischen Streitkräften der NATO überlassen wurden (bitte nach Jahr und Standort bzw. Liegenschaft aufschlüsseln)? 8. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Folgekosten, etwa für Restwertzahlungen, Unterhalt, Sanierung, Dekontamination und Renaturierung, durch den Abzug ausländischer Streitkräfte der NATO von Liegenschaften in Deutschland seit 1990 (bitte nach Jahr, Standort bzw. Liegenschaft und Kostenarten aufschlüsseln)? 9. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über mit Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland verbundene Infrastrukturmaßnahmen seit 1990 (bitte nach Jahr, Standort bzw. Liegenschaft, Infrastrukturmaßnahmen, Gesamtkosten der Maßnahme und Kostenanteil der Bundesrepublik Deutschland aufschlüsseln)? 10. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Beteiligung von Bundes- und Landesbehörden an Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen auf Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland und den etwaigen deutschen Kostenanteil daran? 11. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Zukunft des Geländes und Gebäudes des US-Hospitals in Landstuhl und der Zukunft der Klinik auf der Air Base Ramstein sowie des dort eingesetzten zivilen Personals nach Inbetriebnahme des neuen US-Hospitals in Weilerbach sowie der finanziellen Beteiligung des Bundes oder des Landes in diesem Zusammenhang? 12. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Kosten für die Rodung auf dem Gelände des zukünftigen US-Hospitals Weilerbach und den deutschen Kostenanteil daran? 13. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die konkreten Planungen betreffend des Neubaus oder Umbaus von US-Schulen in Rheinland-Pfalz sowie der finanziellen Beteiligung des Bundes oder des Landes in diesem Zusammenhang? 14. Welche Hinweise hat die Bundesregierung darüber, seit wann in Deutschland auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund welcher konkreter Kriterien das „Partnering-Verfahren“ angewendet wird, wie das „beste Angebot“ definiert wird und welche Stellen darüber entscheiden? 15. Welche Absprachen betreffend einer finanziellen Beteiligung der Bundesbzw. Landesbehörden im Hinblick auf Baumaßnahmen- und Bauprojektvorhaben in Rheinland-Pfalz, namentlich des Baus von Schulen und Krankenhäusern wurden bislang zwischen dem Bund und den zuständigen Stellen der NATO-Streitkräfte getroffen oder werden geplant? 16. Welche Möglichkeiten der Teilnahme am Schulunterricht bzw. Inanspruchnahme der Kindergartenbetreuung an Einrichtungen für ziviles Gefolge der NATO-Streitkräfte namentlich hat die inländische Bevölkerung in den betreffenden Regionen, die keinen Bezug zum Beschäftigungsverhältnis zu den NATO-Streitkräften aufweisen kann? 17. Inwiefern werden Schulabschlüsse an den Bildungseinrichtungen für ziviles Gefolge der NATO-Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt, insbesondere von Schülerinnen und Schülern aus binationalen Familien des zivilen Gefolges, die nach Dienstbeendigung in der Bundesrepublik Deutschland ins Ausland auswandern, dort die Bildung fortsetzen und nach einer Periode wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren und die damit evtl. verbundenen Kosten der Bildung? 18. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, bei Bauvorhaben für ausländische Streitkräfte der NATO in Deutschland eine vollständige Erstattung des deutschen Kostenanteils bzw. eine Änderung der Auftragsbauten- Grundsätze zu erwirken (bitte die Antwort begründen)? 19. Welche konkreten Bauprojekte werden im Zusammenhang mit PESCO- Projekten (PESCO = Permanent Structured Cooperation) der EU in Deutschland bereits geplant bzw. ausgeführt, und welche (geplanten) Kosten sind für diese Projekte bis jetzt ausgewiesen? 20. Wie hoch sind insgesamt die Stationierungskosten ausländischer Militärkontingente für die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2012 bis 2019? 21. Welche Liegenschaften (Übungsplätze, Kasernen, Testgelände, Wohnareale, Schulen, Kindergartenstätten sowie Krankenhäuser etc.) werden welchen ausländischen Streitkräften mit Stand 1. Juni 2019 dauerhaft zur Verfügung gestellt (bitte mit Angabe der Größe der Liegenschaften und Bundesland aufschlüsseln)? 22. Wie vielen ausländischen Unternehmen wurden seit 2012 Vergünstigungen auf Grundlage des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, u. a. in Zusammenhang von Artikel 72 Absatz 4 des Nato-Truppenstatut- Zusatzabkommens (ZA-NTS) eingeräumt (bitte jeweils nach Bundesland unter Angabe der Tätigkeiten in Deutschland und der Dauer und Art der gewährten Vergünstigung aufschlüsseln)? 23. Welche Kosten sind der Bundesregierung, ihren untergeordneten Behörden, den Bundesländern sowie nach Kenntnis der Bundesregierung den Kommunen jeweils zwischen 2012 und 2019 für die Stationierung ausländischer Soldaten in Deutschland angefallen a) für Baumaßnahmen, b) für Infrastrukturmaßnahmen außerhalb der genutzten Liegenschaften, c) für die Wasser- und Energieversorgung, d) für die Beseitigung von Schäden und e) für sonstige Verwendungen (bitte nach Jahren und Streitkräften aufschlüsseln)? 24. In welcher Höhe wurden die in Frage 22 zwischen 2012 und 2019 angefallenen Kosten mit anderen Leistungen der NATO-Staaten für die Bundeswehr verrechnet? 25. Welche Berichtspflichten wurden mit den in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften vertraglich vereinbart, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Lärmbelastung, Kerosin-Ablass sowie Umweltschäden und deren Beseitigung als auch der möglichen Teilnahme am Schulunterricht bzw. Inanspruchnahme der Kindergartenbetreuung durch inländische Kinder in den betreffenden Regionen? 26. Welche Bemühungen hat die Bundesregierung bislang unternommen für die Einrichtung regelmäßiger Unterrichtungen der Bundesregierung über den Aufenthalt und die Tätigkeiten ausländischer Streitkräfte in Deutschland sowie über die gewährten Sonderrechte, insbesondere im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen der direkt betroffenen Bevölkerung in der Umgebung der Liegenschaften und Übungsgebiete? 27. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Klagen von Anwohnerinnen und Anwohnern von US-amerikanischen, britischen oder anderen Militärstandorten im Hinblick auf Lärmbelastung und Umweltschäden (bitte nach Bundesländern, Art der Beschwerde bzw. zuständigem Gericht, deren Inhalt und Ausgang des Streits aufschlüsseln)? 28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich möglicher Verstöße gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland durch NATO- Streitkräfte seit 2012? 29. Welche Planungen hat die Bundesregierung über die ab dem Jahre 2020 abzugebenden Liegenschaften, die ursprünglich in militärischer Nutzung durch die NATO-Streitkräfte waren? 30. Welche Hinweise auf Konversionsprojekte, mit denen die Militäranlagen einer zivilen Nutzung zugeführt werden sollen, hat die Bundesregierung (bitte nach Standort, bisheriger Nutzung und geplanter Konversion auflisten)? 31. Wie viele Truppen aus welchen Staaten waren zwischen 2012 und 2019 in welchen Bundesländern dauerhaft stationiert, und welchen Umfang hatte jeweils das zivile Gefolge (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, ausländischen Streitkräften und Bundesland angeben)? 32. Wie viele Truppen aus welchen Staaten hielten sich zwischen 2012 und 2019 für militärische Übungen in welchen Bundesländern auf (bitte jeweils nach Jahren, Dauer und Bundesland aufschlüsseln)? 33. Wie viele Truppen aus welchen Staaten nutzten zwischen 2012 und 2019 Deutschland als Zwischenstopp bzw. Transitland (bitte jeweils nach Jahren, Dauer und Bundesland aufschlüsseln)? Berlin, den 5. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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