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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Kosten von Bauvorhaben auf Liegenschaften der NATO in Deutschland
(insgesamt 33 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
13.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1175919.07.2019
Kosten von Bauvorhaben auf Liegenschaften der NATO in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11759
19. Wahlperiode 19.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Brigitte Freihold, Alexander Ulrich, Katrin Werner,
Thomas Lutze, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos,
Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Norbert Müller (Potsdam),
Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Kosten von Bauvorhaben auf Liegenschaften der NATO in Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland stellt ausländischen Streitkräften der NATO
unentgeltlich Liegenschaften zur Verfügung. Bei Bauarbeiten auf diesen sind
Bundes- und Landesbehörden jedoch eingebunden. Nach den Auftragsbauten-
Grundsätzen zum NATO-Truppenstatut ist die Bundesrepublik Deutschland
zudem an den Kosten der Bauvorhaben beteiligt.
Allein in Rheinland-Pfalz werden gegenwärtig 13 US-Schulen neu- oder
umgebaut (vgl. www.abb-rlp.de/projekte-us/schulen-des-21-jahrhunderts/?L=0). Ein
Beispiel ist der Neubau der Ramstein High School für rund 66 Mio. Euro, den die
US-Seite trägt. Die High School für 1 100 Schülerinnen und Schüler orientiert
sich an den pädagogischen Konzepten des „21st Century Learning“, was den Bau
„individueller Schulgebäude“ erfordert. Außer den Unterrichtsräumen werden
errichtet: „Lerngärten“ mit Photovoltaik- und Windkraftanlage, eine Sporthalle, ein
Stadion mit Footballfeld und achtbahniger Laufbahn, fünf Tennisplätze, ein
Basketballfeld, ein Softball- und Baseballfeld, ein Busbahnhof für 54 Busse,
Parkplätze für Privatfahrzeuge sowie ein Platz zum Absetzen und Abholen der Kinder
durch die Eltern. Der Baubeginn war im Januar 2018, die Übergabe ist für
2021 geplant (siehe Amt für Bundesbau Rheinland-Pfalz, www.abb-rlp.de/
aktuelles/news-einzelansicht/?no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29&cHash
=52afe23222b7e638561c988ee956e93c). Das Projektmanagement liegt in der
Hand des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) des Landes
Rheinland-Pfalz.
Gleichzeitig wird bereits seit längerer Zeit der Investitionsstau an Schulen in
Deutschland beklagt. Viele Schulen sind marode und entsprechen nicht den
pädagogischen Erfordernissen zeitgemäßen Unterrichts (siehe Tagesschau vom
15. August 2018, www.tagesschau.de/inland/schulen-101.html). Laut einer
Studie der KfW „Wo sollen all die Kinder hin? Investitionsrückstand in Schulen und
Kitas steigt weiter“ fehlen an Schulen fast 48 Mrd. Euro, bei
Kindertagesstätten sind es weitere 7,6 Mrd. Euro. Vor allem in Süddeutschland und
Nordrhein-Westfalen ist die Lücke größer geworden (vgl.: www.kfw.de/PDF/
Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Volkswirtschaft-
Kompakt/One-Pager-2018/VK-Nr.-162-August-2018-Wo-sollen-all-die-Kinder-
hin.pdf).
Ein weiteres kostenintensives Projekt ist der Bau des Rhine Ordnance Barracks
Medical Center Replacement, eines US-Hospitals in Weilerbach in der Westpfalz
bei Kaiserslautern mit einem Finanzvolumen von fast 1 Mrd. Euro. Der Neubau
des größten Militärkrankenhauses außerhalb der Vereinigten Staaten wird gemäß
einer zwischenstaatlichen Vereinbarungen durch den Bund, vertreten durch das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), für die US-
Streitkräfte geplant und errichtet. Der Baubeginn erfolgt im dritten Quartal 2019, die
Fertigstellung ist für 2024 geplant. Zur Anwendung kommt das sogenannte
Partnering-Verfahren. Hierzu heißt es: „Ziel ist Kooperation statt Konfrontation […].
Im Ergebnis soll nicht das billigste, sondern das beste Angebot ausgewählt
werden“ (siehe Amt für Bundesbau Rheinland-Pfalz www.abb-rlp.de/
hospitalweilerbach/).
In Rheinland-Pfalz wollen die USA an den US-Schulstandorten Kaiserslautern,
Ramstein, Sembach, Spangdahlem, Landstuhl und Baumholder mehr als
600 Mio. US-Dollar investieren.
Vor dem Hintergrund einer möglichen Beteiligung des Bundes bei den genannten
und weiteren Bauvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland ist umfassende
Transparenz hinsichtlich der auf den Bund entfallenden Kosten, Auswirkungen
auf die Gemeinden und Kommunen, der Gestaltung des öffentlichen
Vergabewesens sowie des erwarteten Nutzens für die betroffenen Regionen erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Nach welchen rechtlichen Grundsätzen wird die Aufteilung von Kosten im
Zusammenhang mit Baumaßnahmen auf den oder für die Liegenschaften von
in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der Länder und
kommunaler Gebietskörperschaften) stationierten NATO-Streitkräften geregelt?
2. Nach welchen rechtlichen Grundsätzen und formalen Kriterien finden
öffentliche Vergabeverfahren bei den Baumaßnahmen auf den oder für die
Liegenschaften von in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der Länder
und kommunaler Gebietskörperschaften) stationierten NATO-Streitkräften,
insbesondere im Hinblick auf das sog. Partnering-Verfahren statt?
3. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die aktuelle Beteiligung von
Bundes- und Landesbehörden an Bau- oder Umbaumaßnahmen auf
Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland (einschließlich
der Länder und kommunaler Gebietskörperschaften; bitte nach Standort bzw.
Liegenschaft, Baumaßnahmen, beteiligten deutschen Behörden,
Gesamtkosten der Maßnahme und Kostenanteil der Bundesrepublik Deutschland
aufschlüsseln)?
4. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über den Personalbestand in den
Bundes- und Landesbehörden, der mit Bau- oder Umbaumaßnahmen auf
Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland betraut
ist und ob dieser ausschließlich mit diesen Maßnahmen betraut ist (bitte nach
Personalbestand und zuständiger Behörde aufschlüsseln)?
5. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über alle Kosten, etwa
Bauherren-, Planungs-, Personal- und sonstige Kosten sowie Kosten für Aufträge an
externe Stellen, die der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der
Länder und kommunaler Gebietskörperschaften) seit 1990 für Bau- und
Umbaumaßnahmen auf Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in
Deutschland entstanden sind (bitte nach Jahr, Standort bzw. Liegenschaft,
Maßnahmen und Kostenarten aufschlüsseln)?
6. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über zu erwartende Kosten, die
der Bundesrepublik Deutschland bis 2030 für Bau- und Umbaumaßnahmen
auf Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland
entstehen werden (bitte nach Jahr, Standort bzw. Liegenschaft, Maßnahmen und
Kostenarten aufschlüsseln)?
7. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Kosten für den Kauf von bis
dato nicht bundeseigenen Liegenschaften seit 1990, die ausländischen
Streitkräften der NATO überlassen wurden (bitte nach Jahr und Standort bzw.
Liegenschaft aufschlüsseln)?
8. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Folgekosten, etwa für
Restwertzahlungen, Unterhalt, Sanierung, Dekontamination und Renaturierung,
durch den Abzug ausländischer Streitkräfte der NATO von Liegenschaften
in Deutschland seit 1990 (bitte nach Jahr, Standort bzw. Liegenschaft und
Kostenarten aufschlüsseln)?
9. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über mit Liegenschaften
ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland verbundene
Infrastrukturmaßnahmen seit 1990 (bitte nach Jahr, Standort bzw. Liegenschaft,
Infrastrukturmaßnahmen, Gesamtkosten der Maßnahme und Kostenanteil der
Bundesrepublik Deutschland aufschlüsseln)?
10. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Beteiligung von Bundes-
und Landesbehörden an Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen auf
Liegenschaften ausländischer Streitkräfte der NATO in Deutschland und den
etwaigen deutschen Kostenanteil daran?
11. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Zukunft des Geländes
und Gebäudes des US-Hospitals in Landstuhl und der Zukunft der Klinik auf
der Air Base Ramstein sowie des dort eingesetzten zivilen Personals nach
Inbetriebnahme des neuen US-Hospitals in Weilerbach sowie der
finanziellen Beteiligung des Bundes oder des Landes in diesem Zusammenhang?
12. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Kosten für die Rodung
auf dem Gelände des zukünftigen US-Hospitals Weilerbach und den
deutschen Kostenanteil daran?
13. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die konkreten Planungen
betreffend des Neubaus oder Umbaus von US-Schulen in Rheinland-Pfalz
sowie der finanziellen Beteiligung des Bundes oder des Landes in diesem
Zusammenhang?
14. Welche Hinweise hat die Bundesregierung darüber, seit wann in Deutschland
auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund welcher konkreter Kriterien das
„Partnering-Verfahren“ angewendet wird, wie das „beste Angebot“ definiert
wird und welche Stellen darüber entscheiden?
15. Welche Absprachen betreffend einer finanziellen Beteiligung der
Bundesbzw. Landesbehörden im Hinblick auf Baumaßnahmen- und
Bauprojektvorhaben in Rheinland-Pfalz, namentlich des Baus von Schulen und
Krankenhäusern wurden bislang zwischen dem Bund und den zuständigen Stellen der
NATO-Streitkräfte getroffen oder werden geplant?
16. Welche Möglichkeiten der Teilnahme am Schulunterricht bzw.
Inanspruchnahme der Kindergartenbetreuung an Einrichtungen für ziviles Gefolge der
NATO-Streitkräfte namentlich hat die inländische Bevölkerung in den
betreffenden Regionen, die keinen Bezug zum Beschäftigungsverhältnis zu den
NATO-Streitkräften aufweisen kann?
17. Inwiefern werden Schulabschlüsse an den Bildungseinrichtungen für ziviles
Gefolge der NATO-Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
anerkannt, insbesondere von Schülerinnen und Schülern aus binationalen
Familien des zivilen Gefolges, die nach Dienstbeendigung in der Bundesrepublik
Deutschland ins Ausland auswandern, dort die Bildung fortsetzen und nach
einer Periode wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren und
die damit evtl. verbundenen Kosten der Bildung?
18. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, bei Bauvorhaben für
ausländische Streitkräfte der NATO in Deutschland eine vollständige Erstattung des
deutschen Kostenanteils bzw. eine Änderung der Auftragsbauten-
Grundsätze zu erwirken (bitte die Antwort begründen)?
19. Welche konkreten Bauprojekte werden im Zusammenhang mit PESCO-
Projekten (PESCO = Permanent Structured Cooperation) der EU in Deutschland
bereits geplant bzw. ausgeführt, und welche (geplanten) Kosten sind für
diese Projekte bis jetzt ausgewiesen?
20. Wie hoch sind insgesamt die Stationierungskosten ausländischer
Militärkontingente für die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2012 bis 2019?
21. Welche Liegenschaften (Übungsplätze, Kasernen, Testgelände, Wohnareale,
Schulen, Kindergartenstätten sowie Krankenhäuser etc.) werden welchen
ausländischen Streitkräften mit Stand 1. Juni 2019 dauerhaft zur Verfügung
gestellt (bitte mit Angabe der Größe der Liegenschaften und Bundesland
aufschlüsseln)?
22. Wie vielen ausländischen Unternehmen wurden seit 2012 Vergünstigungen
auf Grundlage des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, u. a. in
Zusammenhang von Artikel 72 Absatz 4 des Nato-Truppenstatut-
Zusatzabkommens (ZA-NTS) eingeräumt (bitte jeweils nach Bundesland unter Angabe
der Tätigkeiten in Deutschland und der Dauer und Art der gewährten
Vergünstigung aufschlüsseln)?
23. Welche Kosten sind der Bundesregierung, ihren untergeordneten Behörden,
den Bundesländern sowie nach Kenntnis der Bundesregierung den
Kommunen jeweils zwischen 2012 und 2019 für die Stationierung ausländischer
Soldaten in Deutschland angefallen
a) für Baumaßnahmen,
b) für Infrastrukturmaßnahmen außerhalb der genutzten Liegenschaften,
c) für die Wasser- und Energieversorgung,
d) für die Beseitigung von Schäden und
e) für sonstige Verwendungen
(bitte nach Jahren und Streitkräften aufschlüsseln)?
24. In welcher Höhe wurden die in Frage 22 zwischen 2012 und 2019
angefallenen Kosten mit anderen Leistungen der NATO-Staaten für die Bundeswehr
verrechnet?
25. Welche Berichtspflichten wurden mit den in der Bundesrepublik
Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften vertraglich vereinbart,
insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Lärmbelastung, Kerosin-Ablass
sowie Umweltschäden und deren Beseitigung als auch der möglichen
Teilnahme am Schulunterricht bzw. Inanspruchnahme der
Kindergartenbetreuung durch inländische Kinder in den betreffenden Regionen?
26. Welche Bemühungen hat die Bundesregierung bislang unternommen für die
Einrichtung regelmäßiger Unterrichtungen der Bundesregierung über den
Aufenthalt und die Tätigkeiten ausländischer Streitkräfte in Deutschland
sowie über die gewährten Sonderrechte, insbesondere im Hinblick auf
mögliche Beeinträchtigungen der direkt betroffenen Bevölkerung in der
Umgebung der Liegenschaften und Übungsgebiete?
27. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Klagen von Anwohnerinnen
und Anwohnern von US-amerikanischen, britischen oder anderen
Militärstandorten im Hinblick auf Lärmbelastung und Umweltschäden (bitte nach
Bundesländern, Art der Beschwerde bzw. zuständigem Gericht, deren Inhalt
und Ausgang des Streits aufschlüsseln)?
28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich möglicher Verstöße
gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland durch NATO-
Streitkräfte seit 2012?
29. Welche Planungen hat die Bundesregierung über die ab dem Jahre 2020
abzugebenden Liegenschaften, die ursprünglich in militärischer Nutzung durch
die NATO-Streitkräfte waren?
30. Welche Hinweise auf Konversionsprojekte, mit denen die Militäranlagen
einer zivilen Nutzung zugeführt werden sollen, hat die Bundesregierung (bitte
nach Standort, bisheriger Nutzung und geplanter Konversion auflisten)?
31. Wie viele Truppen aus welchen Staaten waren zwischen 2012 und 2019 in
welchen Bundesländern dauerhaft stationiert, und welchen Umfang hatte
jeweils das zivile Gefolge (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, ausländischen
Streitkräften und Bundesland angeben)?
32. Wie viele Truppen aus welchen Staaten hielten sich zwischen 2012 und 2019
für militärische Übungen in welchen Bundesländern auf (bitte jeweils nach
Jahren, Dauer und Bundesland aufschlüsseln)?
33. Wie viele Truppen aus welchen Staaten nutzten zwischen 2012 und 2019
Deutschland als Zwischenstopp bzw. Transitland (bitte jeweils nach Jahren,
Dauer und Bundesland aufschlüsseln)?
Berlin, den 5. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]
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