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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Anerkennung von Morbus Parkinson als Berufskrankheit im landwirtschaftlichen Bereich
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
09.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1187524.07.2019
Anerkennung von Morbus Parkinson als Berufskrankheit im landwirtschaftlichen Bereich
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11875
19. Wahlperiode 24.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch,
Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Sylvia Gabelmann,
Kerstin Kassner, Jutta Krellmann, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert,
Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers,
Kersten Steinke, Andreas Wagner, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel,
Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Anerkennung von Morbus Parkinson als Berufskrankheit im landwirtschaftlichen
Bereich
Entsprechend § 9 Absatz 1 Satz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB VII) ist die Bundesregierung ermächtigt, „Krankheiten als
Berufskrankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft
durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte
Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige
Bevölkerung ausgesetzt sind.“ Anerkannte Berufskrankheiten, die durch
Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) und sonstige chemische Stoffe
ausgelöst werden, subsumiert Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung unter
Punkt 13. Das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird in
Fragen der Anerkennung vom ärztlichen Sachverständigenbeirat
„Berufskrankheiten“ unterstützt, der seit Jahren wiederkehrend das Beratungsthema
„Parkinson durch bestimmte Pestizid-Inhaltsstoffe“ prüft. In Einzelfällen wurden
Parkinson-Erkrankungen in der Vergangenheit von Unfallversicherungsträgerinnen
und Unfallversicherungsträgern als sogenannte Wie-Berufskrankheit, mithin als
ein Ursachenzusammenhang mit vorangegangener Pestizid-Exposition,
anerkannt. In bisher veröffentlichten Stellungnahmen wurde immer wieder auf eine
Korrelation zwischen Pestizid-Exposition und Parkinsonerkrankung verwiesen
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 23 der Abgeordneten
Dr. Kirsten Tackmann auf Bundestagsdrucksache 18/5342 Juni 2015,
Arbeitsnummer 95; Stellungnahme Nummer 033/2006 des Bundesinstituts für
Risikobewertung – BfR, Juni 2006). Jedoch wurde letztlich eine ungenügende
Aussagekraft der vorliegenden Studien und die Schwierigkeit, spezifische Substanzen als
Auslöser zu identifizieren, geltend gemacht, um bisher in der Bundesrepublik
Deutschland eine Aufnahme in Anlage 1 abzulehnen. Gleiches galt zuletzt für die
Frage nach einem Ursachenzusammenhang zwischen Morbus Parkinson und
Lösemitteln. Nach erfolgter Vorprüfung sah das Gremium in dieser Thematik wegen
unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnislage von einer weiteren Beratung
ab, obwohl „Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen einer Exposition mit
Lösungsmitteln und dem Auftreten eines Morbus Parkinson“ bestehen (vgl.
117. Sitzung des Sachverständigenbeirats, März 2018). Dagegen fand die
unheilbare neurodegenerative Erkrankung in Frankreich bereits 2012 mit dem Dekret
2012-665 Aufnahme in das Tableaux de maladies professionnelles.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die Bundesregierung, wie Frankreich Morbus Parkinson als
Berufskrankheit bei Landwirtinnen und Landwirten anzuerkennen, und wenn ja,
wann?
Wenn nein, warum nicht?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von der
Entscheidungsgrundlage und -findung der verantwortlichen Stellen in Frankreich bezüglich
der Anerkennung von Morbus Parkinson als Berufskrankheit, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus für das weitere Vorgehen in
Deutschland?
3. Seit wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein möglicher
Ursachenzusammenhang zwischen Pestizid-Exposition und Parkinsonerkrankung
bekannt, und welche Schlussfolgerungen hat sie daraus gezogen?
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Prävalenz von Morbus
Parkinson unter Beschäftigten in der Landwirtschaft, auch im Vergleich zur
Normalbevölkerung (bitte Zahlen ab 2010 auflisten), und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
5. Welche finanziellen Konsequenzen hat nach Kenntnis der Bundesregierung
die Anerkennung von Morbus Parkinson als Berufskrankheit von
Landwirtinnen und Landwirten in Frankreich, welche finanziellen Konsequenzen
hätten eine solche Entscheidung in der Bundesrepublik für die Betroffenen,
und welche finanziellen Belastungen würden daraus für wen geschätzt
entstehen?
6. Wie viele ärztliche Anzeigen zum Verdacht auf Berufskrankheiten durch
Pestizid-Exposition wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland registriert (bitte für die Jahre 2010 bis 2018 nach Berufsgruppen und
Bundesland auflisten)?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verfügbarkeit und Qualität der
Informationen, die für Erstatterinnen und Erstatter einer Anzeige im Hinblick auf
die Noxen für Berufskrankheiten unter Punkt 13 der Anlage 1 zur
Berufskrankheiten-Verordnung derzeit bereit stehen?
8. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen,
um die seit 2010 nicht mehr herausgegebenen Merkblätter, die behandelnden
Ärztinnen und Ärzten im Verdachtsfall als Hilfestellung und Grundlage einer
Anzeige bei der Unfallversicherungsträgerin bzw. dem
Unfallversicherungsträger dienen, adäquat zu ersetzen?
9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass diese Merkblätter weiterhin
den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis abbilden, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
10. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gegenwärtige Stand bei der
Erarbeitung von Hinweisen für die Anzeige von Berufskrankheiten durch die
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, welche die Merkblätter ersetzen
sollen?
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der jeweils aktuelle
wissenschaftliche Kenntnisstand kurzfristig an die Erstatterinnen und Erstatter der
Anzeigen von Berufskrankheiten weitergegeben wird?
12. Sollten nach Auffassung der Bundesregierung Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie andere zur Anzeige
von Berufskrankheiten berechtigte Personen darüber informiert sein, dass
eine Parkinson-Erkrankung möglicherweise als „Wie“-Berufskrankheit
anerkennungsfähig ist?
Wenn ja, welche Maßnahmen hat sie dafür ergriffen oder initiiert (bitte seit
2010 auflisten)?
Wenn nein, warum nicht?
13. Hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, dass Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie andere zur
Anzeige von Berufskrankheiten berechtigte Personen darüber informiert sind,
dass eine Parkinson-Erkrankung möglicherweise als „Wie“-Berufskrankheit
anerkennungsfähig ist, und wenn ja, wie?
14. Welche Schritte erwägt die Bundesregierung, um die Prüfung der
Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit durch den ärztlichen
Sachverständigenbeirat bei gleichbleibender oder höherer wissenschaftlicher Qualität im
Interesse der Betroffenen und Gefährdeten zu beschleunigen?
15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Prüfungsprozess
des ärztlichen Sachverständigenbeirates transparenter zu gestalten?
16. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der augenblickliche
Beratungsstand des ärztlichen Sachverständigenbeirates in der Frage der Anerkennung
von Parkinson als Berufskrankheit, und wann kann mit einer Stellungnahme
gerechnet werden?
17. Welche Studien wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung
„hinsichtlich der tatsächlichen Verhältnisse in Deutschland insbesondere in
Bezug auf verwendete Mittel, Zusammensetzungen der Mittel, Einsatzzeiten,
Intensität und Dauer der Exposition, spezifische Berufsverhältnisse etc.“
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 46 der
Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann auf Bundestagsdrucksache 18/11119) erstellt
(bitte abgeschlossene, laufende und geplante Studien nach Titel, erstellender
Institution, Zeitrahmen, Projektträgerinnenschaft und Finanzrahmen
auflisten)?
18. Bei welchen Berufskrankheiten unter Punkt 13 der Anlage 1 zur
Berufskrankheiten-Verordnung hat sich nach Auffassung der Bundesregierung der
medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisstand inzwischen derart geändert,
dass die frühere wissenschaftliche Empfehlung als ergänzungs- oder
korrekturbedürftig angesehen werden muss, und wann ist mit der Fertigstellung der
diesbezüglichen Stellungnahmen des ärztlichen Sachverständigenbeirats zu
rechnen?
19. Welche Fachinstitutionen aus dem wissenschaftlichen und
sozialversicherungsrechtlichen Bereich werden und wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung vom ärztlichen Sachverständigenbeirat in den Prozess der
Bewertung und Prüfung des Sachverhaltes (entsprechend der Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 46 der Abgeordneten Dr. Kirsten
Tackmann auf Bundestagsdrucksache 18/11119) eingebunden?
20. In welchem Umfang, und von wem wurden bisher Prüfungen des ärztlichen
Sachverständigenbeirates in dieser Frage finanziert (bitte seit 2010 mit
Finanzvolumen, Laufzeit und Finanzierungsquellen auflisten)?
21. Wie stellt die Bundesregierung fest, ob sich eine Mehrheit der
medizinischen Fachleute für eine Aufnahme von Parkinson als Berufskrankheit
ausspricht (entsprechend der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 46 der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann auf
Bundestagsdrucksache 18/11119)?
22. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland bisher Parkinson-Erkrankungen von in der Landwirtschaft
Beschäftigten als sogenannte Wie-Berufskrankheiten anerkannt (bitte für die Jahre
2010 bis 2018 auflisten)?
23. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit die Zahlungen an Betroffene bei Parkinson als Wie-Berufskrankheit
(bitte Zahlungen getrennt nach Einzelfällen auflisten)?
Berlin, den 8. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]