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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Cum/Ex - Neue Entwicklungen und Versicherungssektor
(insgesamt 20 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
23.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1188325.07.2019
Cum/Ex - Neue Entwicklungen und Versicherungssektor
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11883
19. Wahlperiode 25.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert,
Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich,
Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Cum/Ex – Neue Entwicklungen und Versicherungssektor
Bei Cum/Ex-Geschäften werden Erstattungen von Kapitalertragsteuer erwirkt,
ohne diese zuvor abgeführt zu haben. Sie waren bereits Gegenstand umfassender
Diskussion im Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 18/12700). Zur
internationalen Dimension von Cum/Ex-Geschäften sowie deren juristischer
Aufarbeitung in Deutschland hat die Bundesregierung Stellung bezogen
(Bundestagsdrucksache 19/7006). Mit Datum 28. Juni 2019 wurde dem Finanzausschuss des
Bundestags auf Ausschussdrucksache 19(7)-231 ein aktueller Bearbeitungsstand
der Cum/Ex-Fälle in Deutschland übermittelt.
Durch Medienberichte ergeben sich nach Ansicht der Fragesteller indes neue
Fragen bezüglich unter Umständen weiterhin existierender Möglichkeiten für
Cum/Ex-Geschäfte (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/cum-ex-steuern-1.4490827)
sowie der Ausdehnung von Ermittlungen auch auf den Versicherungssektor
(www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/cum-ex-
skandalneue-razzien-versicherer-und-freshfields-anwaelte-geraten-ins-visier-der-ermittler/
24463582.html). Auch Banken sind zuletzt verstärkt ins Visier von Ermittlungen
geraten (www.tagesschau.de/investigativ/wdr/cumex-deutschebank-101.html
bzw. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/cum-ex-skandal-justiz-banken-1.450Z4948).
Ein Vorschlag zur automatisierten Kontrolle von Kapitalertragsteuererstattungen
zwecks Betrugsbekämpfung und Entlastung der Finanzverwaltung wurde jüngst
von Prof. Dr. Lorenz Jarass und Dr. Gerhard Schick gemacht (https://online.ruw.
de/suche/bb/Kapitalertragsteuerbetrug-einfach-verhindern-6f035505d8f260f51
bd862a667164026?crefresh=1).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Haben sich für die Bundesregierung durch Presseberichte, Kontakte mit
Ermittlungsbehörden oder andere Quellen über die Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 19/7006 hinausgehende Erkenntnisse zu Cum/Ex-
Geschäften in Deutschland nach dem 1. Januar 2012 ergeben?
Wenn ja, welche, und wie wurde darauf reagiert bzw. plant die
Bundesregierung zu reagieren?
2. Erwägt die Bundesregierung eine weitere Reform der Verfahren zur
Kapitalertragsteuerabführung und -erstattung, um Betrugsrisiken zu minimieren,
inklusive möglicher digitaler Kennziffern, um Mehrfacherstattungen
auszuschließen (vgl. Vorschlag von Prof. Jarass und Dr. Gerhard Schick)?
Wäre ein solches System nach Auffassung der Bundesregierung
grundsätzlich in der Lage, das Risiko auch neuer Betrugsmodelle in Deutschland zu
senken bzw. die Datenlage der Finanzverwaltung durch Kenntnis des
Umfangs und der Zuordnung aller bescheinigten Kapitalertragsteuern zu
verbessern (vgl. auch Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/7006)?
3. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung (mutmaßliche) Gründe für den
ausweislich der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/7006
nennenswerten Anstieg der Kapitalertragsteuererstattungen bis 2017,
insbesondere im Datenträgerverfahren?
4. Hat die Bundesregierung seit den auf Bundestagsdrucksache 19/7006
übermittelten Auskünften hinaus Kenntnis von weiteren Cum/Ex-Fällen mit
grenzüberschreitendem Bezug bzw. möglichem Steuerschaden in anderen
Staaten erhalten?
a) Hat sie weitere Gestaltungsmodelle in internationalen Datenbanken
gemeldet?
Wenn ja, welche?
b) Hat sie weitere Auskünfte zu Cum/Ex übermittelt (entsprechend der
Anlage der Antwort zu Frage 36a auf Bundestagsdrucksache 19/7006; wenn
ja, bitte entsprechende Auflistung)?
c) Hat sie Kenntnis von Fällen, in denen Steuererstattungen sowohl in
Deutschland als auch in Großbritannien im Rahmen sogenannter
„Manufactured Overseas Dividends“ erwirkt wurden?
Wenn ja, wie viele, und mit welchem Volumen?
Spielten diese eine Rolle in den durch das Bundeskriminalamt
geführten Verfahren (vgl. Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache
19/7006)?
5. Wie teilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die auf
Finanzausschussdrucksache 19(7)-231 übermittelten Fallzahlen und Volumina mit Cum/Ex-
Bezug jeweils auf die Bundesländer auf?
6. Über welchen Zeitraum erstrecken sich die auf Finanzausschussdrucksache
19(7)-231 übermittelten Fallzahlen und Volumina mit Cum/Ex-Bezug?
7. Ist die Bundesregierung auch angesichts der Tatsache, dass im
Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Fälle von Dividendenarbitrage Erwähnung
fanden, die mehr als 20 Jahre zurück liegen, weiterhin der Auffassung (wie
im Finanzausschuss in mehreren Sitzungen mitgeteilt), dass keine Cum/Ex-
Fälle in Deutschland von Verjährungen betroffen sind?
8. Laufen über die im Nachgang der Sitzung des Finanzausschusses vom 3.
April 2019 übermittelten Informationen zu Verjährungsfristen im
Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften hinaus aktuell noch wie von der
Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht in der Sitzung erwähnt
Prüfungen hinsichtlich einer gesetzlichen Verlängerung von Verjährungsfristen?
Falls ja, sind diese in der Zwischenzeit abgeschlossen worden bzw. bis wann
ist deren Abschluss geplant, und was sind die Ergebnisse der Prüfungen?
9. In wie vielen Fällen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit
Cum/Ex-Geschäften welche Art von konkreten Maßnahmen gegen ihrer
Aufsicht unterliegende Institute (weniger bedeutende Kreditinstitute,
Wertpapierhandelsbanken und Kapitalverwaltungsgesellschaften) getroffen (vgl.
u. a. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/7006 und Antwort
zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/534; Fallzahlen bitte
aufschlüsseln nach Jahr, Art der Maßnahme, Institutskategorie)?
10. In welchem Umfang haben Institute nach Kenntnis der Bundesregierung
im Zusammenhang mit steuerlichen bzw. strafrechtlichen Verfahren mit
Cum/Ex-Bezug Rückstellungen vorgenommen (bitte einzeln aufschlüsseln
analog zur Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 des
Abgeordneten Dr. Gerhard Schick auf Bundestagsdrucksache 19/120 sowie
Summen pro Bundesland und Institutsgruppe angeben)?
11. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Prüfungen der
Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) sowie der Europäischen
Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bezüglich der Forderungen des Europäischen
Parlaments im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften seit der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/9692
entwickelt?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Beteiligung von
Versicherern an Cum/Ex-Fällen vor?
13. Entspricht es nach Kenntnis der Bundesregierung den
versicherungsaufsichtsrechtlichen Normen, wenn Versicherungen mit den Wertpapieren, die
sie als Kapitalanlage halten, Wertpapierleihe oder andere ähnliche Geschäfte
betreiben, in denen das wirtschaftliche oder rechtliche Eigentum oder die
Verfügungsgewalt zwischenzeitlich nicht mehr bei der
Versicherungsgesellschaft liegt?
Wenn nein, wie viele solcher Fälle sind der BaFin bekannt?
14. Wird es aufsichtsrechtlich sanktioniert, wenn Versicherungen mit den
Wertpapieren, die sie als Kapitalanlage halten, Wertpapierleihe oder ähnliche
Geschäfte betreiben, in denen das wirtschaftliche oder rechtliche Eigentum oder
die Verfügungsgewalt zwischenzeitlich nicht mehr bei der
Versicherungsgesellschaft liegt?
Wenn ja, welche Sanktionen sind das, und wie viele Fälle gab es dazu jeweils
in den Jahren 2006 bis heute?
Wenn nein, warum nicht?
15. Weiß die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung zu jedem Zeitpunkt, ob
sich die Wertpapiere, die eine Versicherung „hat“, tatsächlich in der
Verfügungsgewalt der Versicherung befinden?
Prüft die BaFin, wo die Wertpapiere von Versicherungen physisch liegen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
16. Hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob Wertpapiere,
die im Besitz von Versicherungen waren, für Cum/Ex-Geschäfte genutzt
wurden?
Wenn ja, wann, und wie, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
17. Hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob
Versicherungen in Fonds investiert haben, die in irgendeiner Weise an Cum/Ex-
Geschäften beteiligt waren?
Wenn ja, wann, und wie, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
18. Auf welcher Grundlage hat der für Versicherungsaufsicht zuständige BaFin-
Exekutivdirektor Dr. Frank Grund nach Kenntnis der Bundesregierung
die Aussage getätigt, wonach ihm keine Erkenntnisse vorliegen, dass
Versicherer an Cum/Ex-Geschäften beteiligt waren (https://be.invalue.de/d/
publikationen/vwheute/2017/07/24/grund-branche-schlaegt-sich-recht-
ordentlich.html)?
Ist es heute zutreffend, dass die BaFin keine Erkenntnisse über die
Beteiligung von Versicherungen an Cum/Ex-Geschäften hat?
19. Gegen wie viele Mitarbeiter von Versicherungsgesellschaften wird nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland wegen Cum/Ex ermittelt?
Wie vielen verschiedenen Gesellschaften gehören diese Mitarbeiter an (vgl.
auch www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/
cumex-skandal-neue-razzien-versicherer-und-freshfields-anwaelte-geraten-
insvisier-der-ermittler/24463582.html)?
20. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung Aufgabe der Versicherungsaufsicht
der BaFin, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt oder anderer
Staatsanwaltschaften zu Cum/Ex in Bezug auf Mitarbeiter von
Versicherungsgesellschaften zu unterstützen?
Wenn ja, beinhaltet eine solche Unterstützung auch die Vornahme eigener
Prüfungshandlungen und Recherchen, oder nur das Teilen vorhandener
Informationen?
Berlin, den 9. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]
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