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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Cum/Ex - Neue Entwicklungen und Versicherungssektor

(insgesamt 20 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

23.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1188325.07.2019

Cum/Ex - Neue Entwicklungen und Versicherungssektor

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11883 19. Wahlperiode 25.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Cum/Ex – Neue Entwicklungen und Versicherungssektor Bei Cum/Ex-Geschäften werden Erstattungen von Kapitalertragsteuer erwirkt, ohne diese zuvor abgeführt zu haben. Sie waren bereits Gegenstand umfassender Diskussion im Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 18/12700). Zur internationalen Dimension von Cum/Ex-Geschäften sowie deren juristischer Aufarbeitung in Deutschland hat die Bundesregierung Stellung bezogen (Bundestagsdrucksache 19/7006). Mit Datum 28. Juni 2019 wurde dem Finanzausschuss des Bundestags auf Ausschussdrucksache 19(7)-231 ein aktueller Bearbeitungsstand der Cum/Ex-Fälle in Deutschland übermittelt. Durch Medienberichte ergeben sich nach Ansicht der Fragesteller indes neue Fragen bezüglich unter Umständen weiterhin existierender Möglichkeiten für Cum/Ex-Geschäfte (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/cum-ex-steuern-1.4490827) sowie der Ausdehnung von Ermittlungen auch auf den Versicherungssektor (www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/cum-ex- skandalneue-razzien-versicherer-und-freshfields-anwaelte-geraten-ins-visier-der-ermittler/ 24463582.html). Auch Banken sind zuletzt verstärkt ins Visier von Ermittlungen geraten (www.tagesschau.de/investigativ/wdr/cumex-deutschebank-101.html bzw. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/cum-ex-skandal-justiz-banken-1.450Z4948). Ein Vorschlag zur automatisierten Kontrolle von Kapitalertragsteuererstattungen zwecks Betrugsbekämpfung und Entlastung der Finanzverwaltung wurde jüngst von Prof. Dr. Lorenz Jarass und Dr. Gerhard Schick gemacht (https://online.ruw. de/suche/bb/Kapitalertragsteuerbetrug-einfach-verhindern-6f035505d8f260f51 bd862a667164026?crefresh=1). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Haben sich für die Bundesregierung durch Presseberichte, Kontakte mit Ermittlungsbehörden oder andere Quellen über die Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/7006 hinausgehende Erkenntnisse zu Cum/Ex- Geschäften in Deutschland nach dem 1. Januar 2012 ergeben? Wenn ja, welche, und wie wurde darauf reagiert bzw. plant die Bundesregierung zu reagieren? 2. Erwägt die Bundesregierung eine weitere Reform der Verfahren zur Kapitalertragsteuerabführung und -erstattung, um Betrugsrisiken zu minimieren, inklusive möglicher digitaler Kennziffern, um Mehrfacherstattungen auszuschließen (vgl. Vorschlag von Prof. Jarass und Dr. Gerhard Schick)? Wäre ein solches System nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich in der Lage, das Risiko auch neuer Betrugsmodelle in Deutschland zu senken bzw. die Datenlage der Finanzverwaltung durch Kenntnis des Umfangs und der Zuordnung aller bescheinigten Kapitalertragsteuern zu verbessern (vgl. auch Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/7006)? 3. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung (mutmaßliche) Gründe für den ausweislich der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/7006 nennenswerten Anstieg der Kapitalertragsteuererstattungen bis 2017, insbesondere im Datenträgerverfahren? 4. Hat die Bundesregierung seit den auf Bundestagsdrucksache 19/7006 übermittelten Auskünften hinaus Kenntnis von weiteren Cum/Ex-Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug bzw. möglichem Steuerschaden in anderen Staaten erhalten? a) Hat sie weitere Gestaltungsmodelle in internationalen Datenbanken gemeldet? Wenn ja, welche? b) Hat sie weitere Auskünfte zu Cum/Ex übermittelt (entsprechend der Anlage der Antwort zu Frage 36a auf Bundestagsdrucksache 19/7006; wenn ja, bitte entsprechende Auflistung)? c) Hat sie Kenntnis von Fällen, in denen Steuererstattungen sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien im Rahmen sogenannter „Manufactured Overseas Dividends“ erwirkt wurden? Wenn ja, wie viele, und mit welchem Volumen? Spielten diese eine Rolle in den durch das Bundeskriminalamt geführten Verfahren (vgl. Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/7006)? 5. Wie teilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die auf Finanzausschussdrucksache 19(7)-231 übermittelten Fallzahlen und Volumina mit Cum/Ex- Bezug jeweils auf die Bundesländer auf? 6. Über welchen Zeitraum erstrecken sich die auf Finanzausschussdrucksache 19(7)-231 übermittelten Fallzahlen und Volumina mit Cum/Ex-Bezug? 7. Ist die Bundesregierung auch angesichts der Tatsache, dass im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Fälle von Dividendenarbitrage Erwähnung fanden, die mehr als 20 Jahre zurück liegen, weiterhin der Auffassung (wie im Finanzausschuss in mehreren Sitzungen mitgeteilt), dass keine Cum/Ex- Fälle in Deutschland von Verjährungen betroffen sind? 8. Laufen über die im Nachgang der Sitzung des Finanzausschusses vom 3. April 2019 übermittelten Informationen zu Verjährungsfristen im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften hinaus aktuell noch wie von der Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht in der Sitzung erwähnt Prüfungen hinsichtlich einer gesetzlichen Verlängerung von Verjährungsfristen? Falls ja, sind diese in der Zwischenzeit abgeschlossen worden bzw. bis wann ist deren Abschluss geplant, und was sind die Ergebnisse der Prüfungen? 9. In wie vielen Fällen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften welche Art von konkreten Maßnahmen gegen ihrer Aufsicht unterliegende Institute (weniger bedeutende Kreditinstitute, Wertpapierhandelsbanken und Kapitalverwaltungsgesellschaften) getroffen (vgl. u. a. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/7006 und Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/534; Fallzahlen bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art der Maßnahme, Institutskategorie)? 10. In welchem Umfang haben Institute nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit steuerlichen bzw. strafrechtlichen Verfahren mit Cum/Ex-Bezug Rückstellungen vorgenommen (bitte einzeln aufschlüsseln analog zur Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick auf Bundestagsdrucksache 19/120 sowie Summen pro Bundesland und Institutsgruppe angeben)? 11. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Prüfungen der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) sowie der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bezüglich der Forderungen des Europäischen Parlaments im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften seit der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/9692 entwickelt? 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Beteiligung von Versicherern an Cum/Ex-Fällen vor? 13. Entspricht es nach Kenntnis der Bundesregierung den versicherungsaufsichtsrechtlichen Normen, wenn Versicherungen mit den Wertpapieren, die sie als Kapitalanlage halten, Wertpapierleihe oder andere ähnliche Geschäfte betreiben, in denen das wirtschaftliche oder rechtliche Eigentum oder die Verfügungsgewalt zwischenzeitlich nicht mehr bei der Versicherungsgesellschaft liegt? Wenn nein, wie viele solcher Fälle sind der BaFin bekannt? 14. Wird es aufsichtsrechtlich sanktioniert, wenn Versicherungen mit den Wertpapieren, die sie als Kapitalanlage halten, Wertpapierleihe oder ähnliche Geschäfte betreiben, in denen das wirtschaftliche oder rechtliche Eigentum oder die Verfügungsgewalt zwischenzeitlich nicht mehr bei der Versicherungsgesellschaft liegt? Wenn ja, welche Sanktionen sind das, und wie viele Fälle gab es dazu jeweils in den Jahren 2006 bis heute? Wenn nein, warum nicht? 15. Weiß die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung zu jedem Zeitpunkt, ob sich die Wertpapiere, die eine Versicherung „hat“, tatsächlich in der Verfügungsgewalt der Versicherung befinden? Prüft die BaFin, wo die Wertpapiere von Versicherungen physisch liegen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? 16. Hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob Wertpapiere, die im Besitz von Versicherungen waren, für Cum/Ex-Geschäfte genutzt wurden? Wenn ja, wann, und wie, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 17. Hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob Versicherungen in Fonds investiert haben, die in irgendeiner Weise an Cum/Ex- Geschäften beteiligt waren? Wenn ja, wann, und wie, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 18. Auf welcher Grundlage hat der für Versicherungsaufsicht zuständige BaFin- Exekutivdirektor Dr. Frank Grund nach Kenntnis der Bundesregierung die Aussage getätigt, wonach ihm keine Erkenntnisse vorliegen, dass Versicherer an Cum/Ex-Geschäften beteiligt waren (https://be.invalue.de/d/ publikationen/vwheute/2017/07/24/grund-branche-schlaegt-sich-recht- ordentlich.html)? Ist es heute zutreffend, dass die BaFin keine Erkenntnisse über die Beteiligung von Versicherungen an Cum/Ex-Geschäften hat? 19. Gegen wie viele Mitarbeiter von Versicherungsgesellschaften wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland wegen Cum/Ex ermittelt? Wie vielen verschiedenen Gesellschaften gehören diese Mitarbeiter an (vgl. auch www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/ cumex-skandal-neue-razzien-versicherer-und-freshfields-anwaelte-geraten- insvisier-der-ermittler/24463582.html)? 20. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung Aufgabe der Versicherungsaufsicht der BaFin, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt oder anderer Staatsanwaltschaften zu Cum/Ex in Bezug auf Mitarbeiter von Versicherungsgesellschaften zu unterstützen? Wenn ja, beinhaltet eine solche Unterstützung auch die Vornahme eigener Prüfungshandlungen und Recherchen, oder nur das Teilen vorhandener Informationen? Berlin, den 9. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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