BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklungen beim Elterngeld und ElterngeldPlus seit 2014

(insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

20.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1191025.07.2019

Entwicklungen beim Elterngeld und ElterngeldPlus seit 2014

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11910 19. Wahlperiode 25.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Werner, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE. Entwicklungen beim Elterngeld und ElterngeldPlus seit 2014 Das Elterngeld wurde von der damaligen Großen Koalition eingeführt und ist seit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Diese Leistung für die Kindererziehungszeit ist an das Gehalt gekoppelt. Ziel des Elterngeldes sollte es sein, Väter mehr in die Erziehungsarbeit einzubinden und Alleinerziehende und Geringverdienerinnen und Geringverdiener zu unterstützen. Doch seit der Änderung des Elterngeldes 2011 wird dieses auf Transferleistungen, wie z. B. Hartz IV, angerechnet. Das Elterngeld erreicht somit nach Ansicht der Fragesteller nicht mehr alle Alleinerziehenden und Geringverdienerinnen und Geringverdiener. Zwar nehmen immer mehr Väter die Partnermonate wahr, laut dem Statistischen Bundesamt ist die Bezugsdauer mit 3,8 Monaten im Schnitt weiterhin deutlich unter der Bezugsdauer von Müttern (14,2 Monaten; www.destatis.de/DE/Presse/ Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2019/PD19_22_p002.html). Somit sind die zwei Ziele des Elterngeldes – partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungsarbeit und finanzielle Stabilisierung von Familien – nach Ansicht der Fragesteller nicht erreicht. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Kinder wurden seit 2014 geboren (bitte nach Jahren, Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 2. Wie viele Personen haben das Elterngeld seit dem 1. Januar 2014 bis zum 31. März 2019 in Anspruch genommen (bitte nach Geschlecht, Jahren, Bundesländern, Landkreisen, kreisfreien Städten und Kinderanzahl aufschlüsseln)? 3. Wie lange haben Personen das Elterngeld seit 2014 in Anspruch genommen (bitte nach Geschlecht, Jahren, genommenen Monaten, Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 4. Wie hoch war der Anteil der Frauen (in Prozent), die ein Elterngeld in Höhe von 300 Euro, 300 bis 500 Euro, 500 bis 750 Euro, 750 bis 1 000 Euro, 1 000 bis 1 250 Euro, 1 250 bis 1 500 Euro, 1 500 bis 1 800 Euro, mehr als 1 800 Euro seit 2014 erhalten haben (bitte nach Jahren, Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 5. Wie hoch war der Anteil der Männer (in Prozent), die ein Elterngeld in Höhe von 300 Euro, 300 bis 500 Euro, 500 bis 750 Euro, 750 bis 1 000 Euro, 1 000 bis 1 250 Euro, 1 250 bis 1 500 Euro, 1 500 bis 1 800 Euro, mehr als 1 800 Euro seit 2014 erhalten haben (bitte nach Jahren, Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 6. Wie hoch war der Anteil der Frauen bzw. Männer (in Prozent), die Elterngeld nicht als Lohnersatzleistung, sondern auf der Basis des Mindestelterngeldes von 300 Euro (plus eventuelle Zuschläge wie den Geschwisterbonus bzw. Mehrlingsbonus) seit 2014 erhalten haben (bitte nach Jahren, Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 7. Wie hat sich der Anteil der Frauen bzw. Männer, die ein Nettoeinkommen unter 1 000 Euro beziehen und bei der Berechnung des Elterngeldes vom Niedriglohnzuschlag des § 2 Absatz 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) profitieren, seit 2014 entwickelt (bitte nach Jahren, Bundesländern, absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)? 8. Wie hoch ist der Anteil der Frauen bzw. Männer, die ein Nettoeinkommen über 1 200 Euro beziehen und bei der Berechnung des Elterngeldes gemäß § 2 Absatz 2 BEEG Abzüge erhalten (bitte nach Jahren, Bundesländern, absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)? 9. In wie vielen Fällen teilen sich Eltern den Elterngeldbezug hälftig auf je sieben Monate Elterngeldbezug auf (bitte nach Jahren sowie in absoluten Zahlen und im Verhältnis aufschlüsseln)? 10. In wie vielen Fällen teilen sich die Eltern den Elterngeldbezug nahezu hälftig auf dann sechs und acht Monate Elterngeldbezug auf (bitte nach Jahren sowie in absoluten Zahlen und im Verhältnis aufschlüsseln)? 11. In wie vielen Fällen nehmen Väter ihren Elterngeldanspruch wahr, ohne dass die Mutter gleichzeitig Elterngeld bezieht (bitte in absoluten und relativen Zahlen sowie nach Monaten, Bezugsdauer und Bundesländern, sowie Jahren aufschlüsseln)? 12. Wie hoch ist der Anteil an Elternzeitmonaten, die Väter nehmen, ohne dass die Mutter gleichzeitig Elterngeld bezieht (bitte absolut und im Verhältnis sowie nach Monaten, Bezugsdauer und Bundesländern, sowie Jahren aufschlüsseln)? 13. Wie viele Elterngeldbezieherinnen und Elterngeldbezieher sind vor der Geburt von befristeten Arbeitsverträgen mit temporärer Erwerbslosigkeit betroffen (bitte nach Geschlecht, Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 14. Bei wie vielen Frauen und Männern wurde das Elterngeld auf Transferleistungen angerechnet, und wie viele davon waren alleinerziehend (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 15. Wie hoch waren seit 2014 die Einsparungen bei der Auszahlung von Transferleistungen an Eltern im Elterngeldbezug aufgrund der Anrechnung des Elterngelds auf andere Transferleistungen pro Jahr in den betroffenen Haushaltsetats des Bundes (bitte nach Jahren und betroffenen Haushaltsetats aufschlüsseln)? 16. Wie viele Eltern haben seit Einführung des ElterngeldPlus 2015 dieses in Anspruch genommen (bitte nach Geschlecht, Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 17. Wie viele Mütter und Väter haben seit der Einführung des ElterngeldPlus 2015 den Mindestsatz von 150 Euro erhalten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 18. Bei wie vielen Frauen und Männern wurde das ElterngeldPlus seit der Einführung 2015 auf Transferleistungen angerechnet, und wie viele davon waren alleinerziehend (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 19. Wie hoch waren seit der Einführung 2015 die Einsparungen bei der Auszahlung von Transferleistungen an Eltern im ElterngeldPlusbezug aufgrund der Anrechnung des ElterngeldPlus auf andere Transferleistungen pro Jahr in den betroffenen Haushaltsetats des Bundes (bitte nach Jahren und betroffenen Haushaltsetats aufschlüsseln)? 20. Wie viele Eltern haben seit der Einführung des ElterngeldPlus 2015 den Partnerschaftsbonus in Anspruch genommen (bitte nach Geschlecht, Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 21. Wie viele Eltern im Elterngeldbezug sind vorher beide in Vollzeit tätig gewesen, sodass sie berechtigt wären, bei einer Reduzierung ihrer Arbeitszeit den Partnerschaftsbonus zu beziehen? 22. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 25 bis 30 Stunden für den Partnerschaftsbonus passend ist, insbesondere unter dem Aspekt von alleinerziehenden Eltern, wenn laut Elterngeldstatistik 2018 des Statistisches Bundesamts insgesamt nur 4,2 Prozent aller Mütter den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen? 23. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 25 bis 30 Stunden für den Partnerschaftsbonus passend ist, insbesondere unter dem Aspekt, wenn beide Eltern vor der Geburt erwerbstätig waren, aber nur einer von beiden Elternteilen Vollzeit gearbeitet hat und der andere Teilzeit? 24. Wie viele Mütter und Väter waren vor der Elternzeit selbstständig? a) Wie hoch war das durchschnittliche Elterngeld? b) Wie hoch war das mittlere Elterngeld? c) Wie viele Mütter und Väter, die vor der Elternzeit selbstständig waren, beziehen Mindestelterngeld? 25. Wie viele Mütter und Väter waren vor der Elternzeit selbstständig und abhängig beschäftigt? a) Wie hoch war das durchschnittliche Elterngeld? b) Wie hoch war das mittlere Elterngeld? c) Wie viele Mütter und Väter, die vor der Elternzeit selbstständig und abhängig beschäftigt waren, beziehen Mindestelterngeld? 26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Übergang von Berufstätigkeit in die Elternzeit im besonderen Bezug auf Probleme mit der Krankenversicherung? 27. Wie lange dauert die Bearbeitung von Elterngeldanträgen derzeit durchschnittlich (bitte nach Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 28. Wie lang dauert nach Kenntnis der Bundesregierung die Bearbeitung von Elterngeldanträgen in den einzelnen Elterngeldstellen (bitte jede Elterngeldstelle benennen)? 29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bearbeitungszeit der Elterngeldanträge in den letzten fünf Jahren entwickelt? 30. Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Mindestsätze des Elterngelds und des ElterngeldPlus, und wenn nein, warum nicht? 31. Plant die Bundesregierung eine Abschaffung der Anrechnung des Elterngelds und des ElterngeldPlus auf Sozialleistungen, und wenn nein, warum nicht? 32. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Inanspruchnahme von Elterngeld und ElterngeldPlus durch Familien mit geringem Einkommen zu erhöhen, und wenn nein, warum nicht? 33. Wie hoch müsste unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex der letzten Jahre das Mindestelterngeld ausfallen, das seit dem 1. Januar 2007 300 Euro beträgt? 34. Wie hoch müsste unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex der letzten Jahre das Höchstelterngeld ausfallen, das seit dem 1. Januar 2007 1 800 Euro beträgt? 35. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch der Anteil von genommenen Elternzeitmonaten bei Vätern in den Fällen ist, in denen es sich um getrennt lebende Eltern mit geteiltem Sorgerecht handelt (bitte nach null, einem, zwei oder mehr Monaten und Jahren aufschlüsseln)? 36. Wie hoch ist der Anteil von genommenen Elternzeitmonaten bei Vätern in Fällen von getrennt lebenden Eltern mit geteiltem Sorgerecht mit Unterhaltsvorschussbezug (bitte nach null, einem, zwei oder mehr Monaten und Jahren aufschlüsseln)? 37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung des Elterngelds, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus bei Eltern nach der Geburt ihres zweiten oder dritten Kindes? 38. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung von Elterngeld bei Vätern nach der Geburt ihres zweiten oder dritten Kindes? 39. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung von Elterngeld bei Müttern nach der Geburt ihres zweiten oder dritten Kindes? Berlin, den 17. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen