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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Entwicklungen beim Elterngeld und ElterngeldPlus seit 2014
(insgesamt 39 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
20.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1191025.07.2019
Entwicklungen beim Elterngeld und ElterngeldPlus seit 2014
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11910
19. Wahlperiode 25.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Werner, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm,
Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke,
Katja Kipping, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Harald Weinberg,
Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Entwicklungen beim Elterngeld und ElterngeldPlus seit 2014
Das Elterngeld wurde von der damaligen Großen Koalition eingeführt und ist seit
dem 1. Januar 2007 in Kraft. Diese Leistung für die Kindererziehungszeit ist an
das Gehalt gekoppelt. Ziel des Elterngeldes sollte es sein, Väter mehr in die
Erziehungsarbeit einzubinden und Alleinerziehende und Geringverdienerinnen und
Geringverdiener zu unterstützen.
Doch seit der Änderung des Elterngeldes 2011 wird dieses auf
Transferleistungen, wie z. B. Hartz IV, angerechnet. Das Elterngeld erreicht somit nach Ansicht
der Fragesteller nicht mehr alle Alleinerziehenden und Geringverdienerinnen und
Geringverdiener.
Zwar nehmen immer mehr Väter die Partnermonate wahr, laut dem Statistischen
Bundesamt ist die Bezugsdauer mit 3,8 Monaten im Schnitt weiterhin deutlich
unter der Bezugsdauer von Müttern (14,2 Monaten; www.destatis.de/DE/Presse/
Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2019/PD19_22_p002.html).
Somit sind die zwei Ziele des Elterngeldes – partnerschaftliche Aufteilung der
Erziehungsarbeit und finanzielle Stabilisierung von Familien – nach Ansicht der
Fragesteller nicht erreicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Kinder wurden seit 2014 geboren (bitte nach Jahren,
Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
2. Wie viele Personen haben das Elterngeld seit dem 1. Januar 2014 bis zum
31. März 2019 in Anspruch genommen (bitte nach Geschlecht, Jahren,
Bundesländern, Landkreisen, kreisfreien Städten und Kinderanzahl
aufschlüsseln)?
3. Wie lange haben Personen das Elterngeld seit 2014 in Anspruch genommen
(bitte nach Geschlecht, Jahren, genommenen Monaten, Bundesländern,
Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
4. Wie hoch war der Anteil der Frauen (in Prozent), die ein Elterngeld in Höhe
von 300 Euro, 300 bis 500 Euro, 500 bis 750 Euro, 750 bis 1 000 Euro, 1 000
bis 1 250 Euro, 1 250 bis 1 500 Euro, 1 500 bis 1 800 Euro, mehr als
1 800 Euro seit 2014 erhalten haben (bitte nach Jahren, Bundesländern,
Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
5. Wie hoch war der Anteil der Männer (in Prozent), die ein Elterngeld in Höhe
von 300 Euro, 300 bis 500 Euro, 500 bis 750 Euro, 750 bis 1 000 Euro, 1 000
bis 1 250 Euro, 1 250 bis 1 500 Euro, 1 500 bis 1 800 Euro, mehr als
1 800 Euro seit 2014 erhalten haben (bitte nach Jahren, Bundesländern,
Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
6. Wie hoch war der Anteil der Frauen bzw. Männer (in Prozent), die Elterngeld
nicht als Lohnersatzleistung, sondern auf der Basis des Mindestelterngeldes
von 300 Euro (plus eventuelle Zuschläge wie den Geschwisterbonus bzw.
Mehrlingsbonus) seit 2014 erhalten haben (bitte nach Jahren, Bundesländern,
Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
7. Wie hat sich der Anteil der Frauen bzw. Männer, die ein Nettoeinkommen
unter 1 000 Euro beziehen und bei der Berechnung des Elterngeldes vom
Niedriglohnzuschlag des § 2 Absatz 2 des Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetzes (BEEG) profitieren, seit 2014 entwickelt (bitte nach Jahren,
Bundesländern, absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)?
8. Wie hoch ist der Anteil der Frauen bzw. Männer, die ein Nettoeinkommen
über 1 200 Euro beziehen und bei der Berechnung des Elterngeldes gemäß
§ 2 Absatz 2 BEEG Abzüge erhalten (bitte nach Jahren, Bundesländern,
absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)?
9. In wie vielen Fällen teilen sich Eltern den Elterngeldbezug hälftig auf je
sieben Monate Elterngeldbezug auf (bitte nach Jahren sowie in absoluten
Zahlen und im Verhältnis aufschlüsseln)?
10. In wie vielen Fällen teilen sich die Eltern den Elterngeldbezug nahezu hälftig
auf dann sechs und acht Monate Elterngeldbezug auf (bitte nach Jahren
sowie in absoluten Zahlen und im Verhältnis aufschlüsseln)?
11. In wie vielen Fällen nehmen Väter ihren Elterngeldanspruch wahr, ohne dass
die Mutter gleichzeitig Elterngeld bezieht (bitte in absoluten und relativen
Zahlen sowie nach Monaten, Bezugsdauer und Bundesländern, sowie Jahren
aufschlüsseln)?
12. Wie hoch ist der Anteil an Elternzeitmonaten, die Väter nehmen, ohne dass
die Mutter gleichzeitig Elterngeld bezieht (bitte absolut und im Verhältnis
sowie nach Monaten, Bezugsdauer und Bundesländern, sowie Jahren
aufschlüsseln)?
13. Wie viele Elterngeldbezieherinnen und Elterngeldbezieher sind vor der
Geburt von befristeten Arbeitsverträgen mit temporärer Erwerbslosigkeit
betroffen (bitte nach Geschlecht, Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
14. Bei wie vielen Frauen und Männern wurde das Elterngeld auf
Transferleistungen angerechnet, und wie viele davon waren alleinerziehend (bitte nach
Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
15. Wie hoch waren seit 2014 die Einsparungen bei der Auszahlung von
Transferleistungen an Eltern im Elterngeldbezug aufgrund der Anrechnung des
Elterngelds auf andere Transferleistungen pro Jahr in den betroffenen
Haushaltsetats des Bundes (bitte nach Jahren und betroffenen Haushaltsetats
aufschlüsseln)?
16. Wie viele Eltern haben seit Einführung des ElterngeldPlus 2015 dieses in
Anspruch genommen (bitte nach Geschlecht, Jahren und Bundesländern
aufschlüsseln)?
17. Wie viele Mütter und Väter haben seit der Einführung des ElterngeldPlus
2015 den Mindestsatz von 150 Euro erhalten (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
18. Bei wie vielen Frauen und Männern wurde das ElterngeldPlus seit der
Einführung 2015 auf Transferleistungen angerechnet, und wie viele davon
waren alleinerziehend (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
19. Wie hoch waren seit der Einführung 2015 die Einsparungen bei der
Auszahlung von Transferleistungen an Eltern im ElterngeldPlusbezug aufgrund der
Anrechnung des ElterngeldPlus auf andere Transferleistungen pro Jahr in
den betroffenen Haushaltsetats des Bundes (bitte nach Jahren und
betroffenen Haushaltsetats aufschlüsseln)?
20. Wie viele Eltern haben seit der Einführung des ElterngeldPlus 2015 den
Partnerschaftsbonus in Anspruch genommen (bitte nach Geschlecht, Jahren
und Bundesländern aufschlüsseln)?
21. Wie viele Eltern im Elterngeldbezug sind vorher beide in Vollzeit tätig
gewesen, sodass sie berechtigt wären, bei einer Reduzierung ihrer Arbeitszeit
den Partnerschaftsbonus zu beziehen?
22. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die wöchentliche Arbeitszeit von
25 bis 30 Stunden für den Partnerschaftsbonus passend ist, insbesondere
unter dem Aspekt von alleinerziehenden Eltern, wenn laut Elterngeldstatistik
2018 des Statistisches Bundesamts insgesamt nur 4,2 Prozent aller Mütter
den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen?
23. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die wöchentliche Arbeitszeit von
25 bis 30 Stunden für den Partnerschaftsbonus passend ist, insbesondere
unter dem Aspekt, wenn beide Eltern vor der Geburt erwerbstätig waren, aber
nur einer von beiden Elternteilen Vollzeit gearbeitet hat und der andere
Teilzeit?
24. Wie viele Mütter und Väter waren vor der Elternzeit selbstständig?
a) Wie hoch war das durchschnittliche Elterngeld?
b) Wie hoch war das mittlere Elterngeld?
c) Wie viele Mütter und Väter, die vor der Elternzeit selbstständig waren,
beziehen Mindestelterngeld?
25. Wie viele Mütter und Väter waren vor der Elternzeit selbstständig und
abhängig beschäftigt?
a) Wie hoch war das durchschnittliche Elterngeld?
b) Wie hoch war das mittlere Elterngeld?
c) Wie viele Mütter und Väter, die vor der Elternzeit selbstständig und
abhängig beschäftigt waren, beziehen Mindestelterngeld?
26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Übergang von
Berufstätigkeit in die Elternzeit im besonderen Bezug auf Probleme mit der
Krankenversicherung?
27. Wie lange dauert die Bearbeitung von Elterngeldanträgen derzeit
durchschnittlich (bitte nach Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten
aufschlüsseln)?
28. Wie lang dauert nach Kenntnis der Bundesregierung die Bearbeitung von
Elterngeldanträgen in den einzelnen Elterngeldstellen (bitte jede
Elterngeldstelle benennen)?
29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bearbeitungszeit der
Elterngeldanträge in den letzten fünf Jahren entwickelt?
30. Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Mindestsätze des Elterngelds
und des ElterngeldPlus, und wenn nein, warum nicht?
31. Plant die Bundesregierung eine Abschaffung der Anrechnung des
Elterngelds und des ElterngeldPlus auf Sozialleistungen, und wenn nein, warum
nicht?
32. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Inanspruchnahme von
Elterngeld und ElterngeldPlus durch Familien mit geringem Einkommen zu
erhöhen, und wenn nein, warum nicht?
33. Wie hoch müsste unter Berücksichtigung der Entwicklung des
Verbraucherpreisindex der letzten Jahre das Mindestelterngeld ausfallen, das seit dem
1. Januar 2007 300 Euro beträgt?
34. Wie hoch müsste unter Berücksichtigung der Entwicklung des
Verbraucherpreisindex der letzten Jahre das Höchstelterngeld ausfallen, das seit dem
1. Januar 2007 1 800 Euro beträgt?
35. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch der Anteil
von genommenen Elternzeitmonaten bei Vätern in den Fällen ist, in denen es
sich um getrennt lebende Eltern mit geteiltem Sorgerecht handelt (bitte nach
null, einem, zwei oder mehr Monaten und Jahren aufschlüsseln)?
36. Wie hoch ist der Anteil von genommenen Elternzeitmonaten bei Vätern in
Fällen von getrennt lebenden Eltern mit geteiltem Sorgerecht mit
Unterhaltsvorschussbezug (bitte nach null, einem, zwei oder mehr Monaten und Jahren
aufschlüsseln)?
37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung des
Elterngelds, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus bei Eltern nach der Geburt
ihres zweiten oder dritten Kindes?
38. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung von
Elterngeld bei Vätern nach der Geburt ihres zweiten oder dritten Kindes?
39. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung von
Elterngeld bei Müttern nach der Geburt ihres zweiten oder dritten Kindes?
Berlin, den 17. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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ISSN 0722-8333]