Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Korrespondenzbankbeziehungen und Geldwäscherisiken
(insgesamt 5 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
23.08.2019
Antwortdauer
29 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1191125.07.2019
Korrespondenzbankbeziehungen und Geldwäscherisiken
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11911
19. Wahlperiode 25.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert,
Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich,
Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Korrespondenzbankbeziehungen und Geldwäscherisiken
Korrespondenzbankbeziehungen unterstützen den internationalen
Zahlungsverkehr und die internationale Verfügbarkeit von Finanzdienstleistungen. In
Medienberichten wurde ihre Rolle im Rahmen von mutmaßlichen Geldwäschefällen
vielfach kritisch beleuchtet (vgl. kürzlich den sog. Danske-Skandal bzw. Troika-
Laundromat sowie zahlreiche weiter zurückliegende Fälle).
Im Rahmen der Risikoreduzierung bei Bankinstituten wird international seit
mehreren Jahren ein Rückgang der Korrespondenzbankbeziehungen diskutiert (vgl.
http://documents.worldbank.org/curated/en/113021467990964789/pdf/101098-
revised-PUBLIC-CBR-Report-November-2015.pdf und www.fsb.org/wp-content/
uploads/P161118-2.pdf). In Deutschland geben das Geldwäschegesetz (GwG)
sowie das Kreditwesengesetz (KwG) Sorgfaltspflichten und gewisse Verbote im
Rahmen von Korrespondenzbankbeziehungen vor, die von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt und ggf. sanktioniert werden.
Über einzelne Sachverhalte hat die Bundesregierung auf den
Bundestagsdrucksachen 18/8187, 19/7840 sowie 19/10887 Auskunft gegeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche quantitativen Daten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
hinsichtlich der Korrespondenzbankbeziehungen deutscher Institute jeweils für
die Jahre 2016, 2017 und 2018 bekannt (vgl. Antwort zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 19/10887 zur verstärkten Überwachung durch die BaFin
seit Mitte 2017 sowie den Bericht des Financial Stability Boards zur
Datenweitergabe durch die Deutsche Bundesbank)?
a) Wie viele deutsche Institute unterhalten Korrespondenzbankbeziehungen
mit ausländischen Instituten?
b) Wie viele Korrespondenzbankbeziehungen unterhalten deutsche Institute
insgesamt, und wie verteilen sich diese geografisch nach Sitzland des
Respondenten (bitte auflisten)?
c) Wie hoch ist das jährliche Volumen der Korrespondenzbanktransaktionen
deutscher Institute?
d) Wie viele deutsche Institute unterhalten Korrespondenzbankbeziehungen
mit mehr als 1 000 ausländischen Instituten (wie etwa die Commerzbank,
vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/geldhaeuser-commerzbank-
schwaermtwieder-aus-1.4464304)?
e) Wie viele Korrespondenzbankbeziehungen unterhalten die drei deutschen
Institute mit der höchsten Anzahl an Beziehungen jeweils?
f) Wie stellt sich für diese drei Institute jeweils die geografische Verteilung
der Korrespondenzbankbeziehungen nach Sitzland des Respondenten dar
(bitte je Institut auflisten)?
g) Wie hoch ist für diese drei Institute das jährliche Volumen der
Korrespondenzbanktransaktionen?
2. Führen nach Kenntnis der Bundesregierung Institute in Deutschland auch
Überprüfungen der Kunden ihrer Respondenten durch, und wenn ja, in
welchem Ausmaß (vgl. Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache
18/8187)?
3. Erwachsen nach Ansicht der Bundesregierung aus dem fortgesetzten
Rückgang von Korrespondenzbankbeziehungen international Risiken für
Deutschland?
Wenn ja, welche, und wie wurden diese bisher adressiert?
4. Wie viele Fälle aus den Jahren 2009 bis 2018 sind der BaFin nach Kenntnis
der Bundesregierung bekannt, in denen verbotene Geschäfte mit Bank-
Mantelgesellschaften (etwa im Sinne des § 25m Absatz 1 KwG bzw. des § 15
Absatz 6 Satz 4 GwG) durchgeführt wurden?
Welche Sanktionen wurden jeweils in den Fällen verhängt?
5. In wie vielen Fällen haben Institute nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2009 bis 2018 insgesamt gegen Sorgfaltspflichten im
Zusammenhang mit Korrespondenzbankbeziehungen verstoßen, und wie wurde dies
sanktioniert (bitte Anzahl an Verstößen und Gesamtsumme sowie höchstes
einzelnes Bußgeld pro Jahr auflisten)?
Berlin, den 16. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1269123.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11911 - Korrespondenzbankbeziehungen und Geldwäscherisiken
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. August 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12691
19. Wahlperiode 23.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/11911 –
Korrespondenzbankbeziehungen und Geldwäscherisiken
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Korrespondenzbankbeziehungen unterstützen den internationalen
Zahlungsverkehr und die internationale Verfügbarkeit von Finanzdienstleistungen. In
Medienberichten wurde ihre Rolle im Rahmen von mutmaßlichen Geldwäschefällen
vielfach kritisch beleuchtet (vgl. kürzlich den sog. Danske-Skandal bzw.
Troika-Laundromat sowie zahlreiche weiter zurückliegende Fälle).
Im Rahmen der Risikoreduzierung bei Bankinstituten wird international seit
mehreren Jahren ein Rückgang der Korrespondenzbankbeziehungen diskutiert
(vgl. http://documents.worldbank.org/curated/en/113021467990964789/pdf/
101098-revised-PUBLIC-CBR-Report-November-2015.pdf und www.fsb.org/
wp-content/uploads/P161118-2.pdf). In Deutschland geben das
Geldwäschegesetz (GwG) sowie das Kreditwesengesetz (KwG) Sorgfaltspflichten und
gewisse Verbote im Rahmen von Korrespondenzbankbeziehungen vor, die von
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt und
ggf. sanktioniert werden. Über einzelne Sachverhalte hat die Bundesregierung
auf den Bundestagsdrucksachen 18/8187, 19/7840 sowie 19/10887 Auskunft
gegeben.
1. Welche quantitativen Daten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
hinsichtlich der Korrespondenzbankbeziehungen deutscher Institute jeweils für
die Jahre 2016, 2017 und 2018 bekannt (vgl. Antwort zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 19/10887 zur verstärkten Überwachung durch die BaFin
seit Mitte 2017 sowie den Bericht des Financial Stability Boards zur
Datenweitergabe durch die Deutsche Bundesbank)?
a) Wie viele deutsche Institute unterhalten Korrespondenzbankbeziehungen
mit ausländischen Instituten?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine vollständigen, belastbaren Daten zu
sämtlichen Korrespondenzbankbeziehungen deutscher Institute mit ausländischen
Instituten vor. Basierend auf einer im Frühjahr 2019 erfolgten Abfrage bei 130
ausgewählten bedeutenden deutschen Instituten wurde festgestellt, dass zwölf dieser
Kreditinstitute über ein ausgeprägtes Korrespondenzbanksystem verfügen.
Ausgeprägt bedeutet hierbei, dass sie mehr als hundert
Korrespondenzbankbeziehungen haben. Bei Banken mit ausgeprägtem Korrespondenzbanksystem handelt es
sich insbesondere um deutsche Großbanken, die im internationalen
Zahlungsverkehr tätig sind und um Zentralinstitute, die für angeschlossene Institute
Korrespondenzbankgeschäfte durchführen. Eine Vielzahl deutscher Institute unterhält
demgemäß kein ausgeprägtes Korrespondenzbanksystem, da dies z. B. aufgrund
der Möglichkeit des Rückgriffs auf ein Zentralinstitut, das entsprechende
Leistungen erbringen kann, entbehrlich ist.
b) Wie viele Korrespondenzbankbeziehungen unterhalten deutsche Institute
insgesamt, und wie verteilen sich diese geografisch nach Sitzland des
Respondenten (bitte auflisten)?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine vollständigen, belastbaren
statistischen Daten vor.
c) Wie hoch ist das jährliche Volumen der Korrespondenzbanktransaktionen
deutscher Institute?
g) Wie hoch ist für diese drei Institute das jährliche Volumen der
Korrespondenzbanktransaktionen?
Die Fragen 1c und 1g werden gemeinsam beantwortet.
Das jährliche Volumen aller Korrespondenzbanktransaktionen wird statistisch
nicht erfasst. Einige deutsche Kreditinstitute beteiligen sich allerdings regelmäßig
auf freiwilliger Basis an entsprechenden Umfragen des Eurosystems. Berichte
dazu werden regelmäßig auf der Webseite der Europäischen Zentralbank/EZB
veröffentlicht. Der Bericht zur letzten Umfrage von 2016 ist abrufbar unter: www.
ecb.europa.eu/pub/pdf/other/surveycorrespondentbankingineuro201702.en.pdf?
651487aa2ace9afbac36d8d7e7784203.
Da es sich bei den erfragten Daten um vertrauliche, die jeweilige Geschäftspolitik
der einzelnen Institute betreffende Informationen handelt, die nicht mit der
Öffentlichkeit oder Wettbewerbern geteilt werden, werden in dem Bericht nur
aggregierte Daten veröffentlicht. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die
Ergebnisse dieser Umfrage des Eurosystems nur eine Momentaufnahme darstellen, da
von den teilnehmenden Instituten lediglich statistische Daten für einen
Kalendermonat erhoben werden.
Zusammengefasst zeigt die Umfrage, dass mit Einführung der Single Euro
Payments Area die Anzahl der Korrespondenzbankbeziehungen zwischen Instituten
mit Sitz in Euroländern stark zurückgegangen ist. Weitere statistische
Erhebungen des Eurosystems legen allerdings nahe, dass die entsprechenden
Transaktionen stattdessen über (pan-europäische) Zahlungsverkehrssysteme abgewickelt
werden.
d) Wie viele deutsche Institute unterhalten Korrespondenzbankbeziehungen
mit mehr als 1 000 ausländischen Instituten (wie etwa die Commerzbank,
vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/geldhaeuser-commerzbank-
schwaermtwieder-aus-1.4464304)?
Nach den der Bundesregierung derzeit vorliegenden Informationen unterhalten
zwei deutsche Institute Korrespondenzbankbeziehungen mit mehr als 1 000
ausländischen Instituten (Abfrage bei 130 Instituten, vgl. Antwort zu Frage 1, Stand:
31. Dezember 2018).
e) Wie viele Korrespondenzbankbeziehungen unterhalten die drei deutschen
Institute mit der höchsten Anzahl an Beziehungen jeweils?
Auf Grundlage der der Bundesregierung derzeit vorliegenden Informationen
unterhalten jene Institute folgende Anzahl von Korrespondenzbankbeziehungen:
Institut 1: 1 723
Institut 2: 1 361
Institut 3: 420
(Abfrage bei 130 Instituten, vgl. Antwort zu Frage 1, Stand: 31. Dezember 2018)
f) Wie stellt sich für diese drei Institute jeweils die geografische Verteilung
der Korrespondenzbankbeziehungen nach Sitzland des Respondenten dar
(bitte je Institut auflisten)?
Die Institute unterhalten nach den der Bundesregierung vorliegenden
Informationen Korrespondenzbankbeziehungen in eine Vielzahl von Ländern weltweit.
Zur genauen geographischen Verteilung liegen keine Daten vor.
2. Führen nach Kenntnis der Bundesregierung Institute in Deutschland auch
Überprüfungen der Kunden ihrer Respondenten durch, und wenn ja, in
welchem Ausmaß (vgl. Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/
8187)?
Unter den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf
Bundestagsdrucksache 18/8187 genannten Voraussetzungen erfolgt in Ausnahmefällen eine solche
Überprüfung. Eine gesonderte statistische Erhebung über das Ausmaß dieser
Überprüfungen erfolgt jedoch nicht.
3. Erwachsen nach Ansicht der Bundesregierung aus dem fortgesetzten
Rückgang von Korrespondenzbankbeziehungen international Risiken für
Deutschland?
Wenn ja, welche, und wie wurden diese bisher adressiert?
Der Rückgang von Korrespondenzbankbeziehungen hält global an, variiert
jedoch je nach Region. Hauptursachen für das Auflösen von
Korrespondenzbankbeziehungen sind die daraus erwachsenden Risiken, die sich aufgrund des nur
begrenzt möglichen Monitorings ergeben und auf die Reputation auswirken
könnten.
Diese Entwicklungen sind auch in einigen EU-Ländern erkennbar. Dabei werden
traditionelle Korrespondenzbankbeziehungen insbesondere durch indirekte
Beziehungen, Beziehungen in anderen Währungen sowie FinTech-Lösungen
ersetzt. Aufgrund der Exportorientierung und der allgemeinen Fokussierung der
Handelsfinanzierung auf US-Dollar besteht für Deutschland das Risiko, dass der
Kapitalfluss für spezifische Handelsgeschäfte ineffizienter, teurer und komplexer
wird. Für einige Handelspartner Deutschlands besteht zudem die Gefahr, dass sie
durch fehlende Korrespondenzbankbeziehungen komplett vom internationalen
Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden könnten.
Aus geldwäscheaufsichtlicher Perspektive könnte bei einem anhaltend starken
Rückgang von Korrespondenzbankbeziehungen die Gefahr bestehen, dass
Zahlungen statt über den regulierten und beaufsichtigten Bankensektor verstärkt auch
über unerlaubt operierende Dienstleister erfolgen. Dies ist ein allgemeines
Phänomen und nicht auf Deutschland beschränkt. Die Bundesregierung geht im
Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben gegen solche unerlaubt tätigen Dienstleister vor.
Internationale Organisationen wie das Financial Stability Board untersuchen die
Entwicklungen im Korrespondenzbankgeschäft und entwickeln Lösungsansätze,
um die Ursachen für den Rückgang – unter anderem auch aus
entwicklungspolitischer Perspektive – zu bekämpfen.
4. Wie viele Fälle aus den Jahren 2009 bis 2018 sind der BaFin nach Kenntnis
der Bundesregierung bekannt, in denen verbotene Geschäfte mit Bank-
Mantelgesellschaften (etwa im Sinne des § 25m Absatz 1 KwG bzw. des § 15
Absatz 6 Satz 4 GwG) durchgeführt wurden?
Welche Sanktionen wurden jeweils in den Fällen verhängt?
Für den benannten Zeitraum sind der Bundesregierung im Rahmen der
Aufsichtstätigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht/BaFin über die
ihrer Aufsicht unterliegenden Verpflichteten keine solchen Geschäfte bekannt.
5. In wie vielen Fällen haben Institute nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2009 bis 2018 insgesamt gegen Sorgfaltspflichten im
Zusammenhang mit Korrespondenzbankbeziehungen verstoßen, und wie wurde dies
sanktioniert (bitte Anzahl an Verstößen und Gesamtsumme sowie höchstes
einzelnes Bußgeld pro Jahr auflisten)?
Die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Verpflichtungen in Zusammenhang
mit der Begründung und Unterhaltung von Korrespondenzbankbeziehungen ist
Gegenstand der laufenden Geldwäscheaufsicht der BaFin sowie
Prüfungsgegenstand im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen bei Verpflichteten. Die BaFin
trifft bei festgestellten Defiziten die erforderlichen aufsichtlichen Maßnahmen.
So kann sie beispielsweise die Geschäftsleiter verwarnen, Nachschauprüfungen
anordnen oder einen Sonderbeauftragten bestellen. Im genannten Zeitraum lagen
keine Verstöße gegen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit
Korrespondenzbankbeziehungen vor, die die Verhängung von Bußgeldern erforderlich gemacht
hätten.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Immobilien der extremen Rechten und der Reichsbürger-Szene in Deutschland
DIE LINKE01.07.2026
Umfang der polizeilichen Datenhaltung 2026
DIE LINKE03.06.2026
Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen im 2. Halbjahr 2025
DIE LINKE18.06.2026
Humanitäre Situation in Gaza - Kenntnisse und Aktivitäten der Bundesregierung
DIE LINKE08.09.2026