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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Korrespondenzbankbeziehungen und Geldwäscherisiken
(insgesamt 5 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
23.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1191125.07.2019
Korrespondenzbankbeziehungen und Geldwäscherisiken
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11911
19. Wahlperiode 25.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert,
Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich,
Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Korrespondenzbankbeziehungen und Geldwäscherisiken
Korrespondenzbankbeziehungen unterstützen den internationalen
Zahlungsverkehr und die internationale Verfügbarkeit von Finanzdienstleistungen. In
Medienberichten wurde ihre Rolle im Rahmen von mutmaßlichen Geldwäschefällen
vielfach kritisch beleuchtet (vgl. kürzlich den sog. Danske-Skandal bzw. Troika-
Laundromat sowie zahlreiche weiter zurückliegende Fälle).
Im Rahmen der Risikoreduzierung bei Bankinstituten wird international seit
mehreren Jahren ein Rückgang der Korrespondenzbankbeziehungen diskutiert (vgl.
http://documents.worldbank.org/curated/en/113021467990964789/pdf/101098-
revised-PUBLIC-CBR-Report-November-2015.pdf und www.fsb.org/wp-content/
uploads/P161118-2.pdf). In Deutschland geben das Geldwäschegesetz (GwG)
sowie das Kreditwesengesetz (KwG) Sorgfaltspflichten und gewisse Verbote im
Rahmen von Korrespondenzbankbeziehungen vor, die von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt und ggf. sanktioniert werden.
Über einzelne Sachverhalte hat die Bundesregierung auf den
Bundestagsdrucksachen 18/8187, 19/7840 sowie 19/10887 Auskunft gegeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche quantitativen Daten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
hinsichtlich der Korrespondenzbankbeziehungen deutscher Institute jeweils für
die Jahre 2016, 2017 und 2018 bekannt (vgl. Antwort zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 19/10887 zur verstärkten Überwachung durch die BaFin
seit Mitte 2017 sowie den Bericht des Financial Stability Boards zur
Datenweitergabe durch die Deutsche Bundesbank)?
a) Wie viele deutsche Institute unterhalten Korrespondenzbankbeziehungen
mit ausländischen Instituten?
b) Wie viele Korrespondenzbankbeziehungen unterhalten deutsche Institute
insgesamt, und wie verteilen sich diese geografisch nach Sitzland des
Respondenten (bitte auflisten)?
c) Wie hoch ist das jährliche Volumen der Korrespondenzbanktransaktionen
deutscher Institute?
d) Wie viele deutsche Institute unterhalten Korrespondenzbankbeziehungen
mit mehr als 1 000 ausländischen Instituten (wie etwa die Commerzbank,
vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/geldhaeuser-commerzbank-
schwaermtwieder-aus-1.4464304)?
e) Wie viele Korrespondenzbankbeziehungen unterhalten die drei deutschen
Institute mit der höchsten Anzahl an Beziehungen jeweils?
f) Wie stellt sich für diese drei Institute jeweils die geografische Verteilung
der Korrespondenzbankbeziehungen nach Sitzland des Respondenten dar
(bitte je Institut auflisten)?
g) Wie hoch ist für diese drei Institute das jährliche Volumen der
Korrespondenzbanktransaktionen?
2. Führen nach Kenntnis der Bundesregierung Institute in Deutschland auch
Überprüfungen der Kunden ihrer Respondenten durch, und wenn ja, in
welchem Ausmaß (vgl. Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache
18/8187)?
3. Erwachsen nach Ansicht der Bundesregierung aus dem fortgesetzten
Rückgang von Korrespondenzbankbeziehungen international Risiken für
Deutschland?
Wenn ja, welche, und wie wurden diese bisher adressiert?
4. Wie viele Fälle aus den Jahren 2009 bis 2018 sind der BaFin nach Kenntnis
der Bundesregierung bekannt, in denen verbotene Geschäfte mit Bank-
Mantelgesellschaften (etwa im Sinne des § 25m Absatz 1 KwG bzw. des § 15
Absatz 6 Satz 4 GwG) durchgeführt wurden?
Welche Sanktionen wurden jeweils in den Fällen verhängt?
5. In wie vielen Fällen haben Institute nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2009 bis 2018 insgesamt gegen Sorgfaltspflichten im
Zusammenhang mit Korrespondenzbankbeziehungen verstoßen, und wie wurde dies
sanktioniert (bitte Anzahl an Verstößen und Gesamtsumme sowie höchstes
einzelnes Bußgeld pro Jahr auflisten)?
Berlin, den 16. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]
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