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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umgang mit Altlasten der chemischen Industrie

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1195326.07.2019

Umgang mit Altlasten der chemischen Industrie

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11953 19. Wahlperiode 26.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Umgang mit Altlasten der chemischen Industrie Der sorglose Umgang mit Giftmüll hat Auswirkungen bis heute. Nicht alle Giftmülldeponien in der Bundesrepublik Deutschland sind vom Grundwasser getrennt, sondern sind dauerhaft überwacht oder an Anlagen zur Grundwasserreinigung angeschlossen. In der direkt am Rhein gelegenen Altlast Dhünnaue in Leverkusen zum Beispiel muss der Grundwasserspiegel stets unter dem Wasserstand des Rheins gehalten werden, um eine Kontamination zu vermeiden (Deutschlandfunk am 12. April 2019 „Giftmüll unter der Leverkusener Brücke“). In Bitterfeld-Wolfen existieren etliche Giftmülldeponien ohne Absicherung zum Grundwasser, hier werden jedes Jahr 2 Millionen Kubikmeter Wasser hochgepumpt und gereinigt. Nach Angaben in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 8. April 2019 hat das Land Sachsen-Anhalt „über einen Generalvertrag mit dem Bund insgesamt eine Milliarde Euro erhalten“, während in einer Studie Anfang der 1990er Jahre allein für die Sanierung der Grube Antonie 1 Mrd. DM veranschlagt wurden. Zwar ist der Vollzug des Abfallrechts nach der verfassungsmäßigen Kompetenzzuweisung Aufgabe der Länder, nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller ist jedoch die Frage, welchen Gefahren wir kommende Generationen aussetzen und wie wir diese minimieren können, eine grundsätzliche, und nicht an die Länder delegierbar. Statt kommenden Generationen Giftmülldeponien zu überlassen, hat die Schweiz beschlossen, Giftmülldeponien, von denen Schaden ausgeht oder in Zukunft ausgehen könnte, innerhalb von einer Generation bzw. bis 2040 zu sanieren. Die „Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten“ sieht vor, belastete Standorte in einem Kataster zu erfassen, ihre Sanierungsbedürftigkeit und - dringlichkeit zu evaluieren sowie daraus Überwachungs- und Sanierungsmaßnahmen abzuleiten (www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/altlasten/inkuerze.html). Seit 1994 verpflichtet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zudem in Artikel 20a den Staat dazu, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele mit Giftstoffen belastete Standorte in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und bei Deponien Eröffnungsdatum und Datum der Schließung angeben)? 2. Wie viele Giftmülllagerstätten und Altlasten-Standorte müssten nach Auffassung der Bundesregierung saniert werden (bitte auflisten)? 3. Wie viele bislang unsanierte Giftmülldeponien und belastete Standorte mit Grundwasserkontakt sind der Bundesregierung bekannt? 4. Wenn die Bundesregierung zu Frage 1 keine Angaben machen kann, beabsichtigt die Bundesregierung, giftmüllbelastete Standorte in einem bundesweiten Kataster zu erfassen? 5. Wie viele mit Giftstoffen belastete Standorte befinden sich derzeit im Eigentum des Bundes (bitte nach Bundesländern sowie Zeitpunkt abgeschlossener Sanierung bzw. projektiertem Zeitraum aufschlüsseln)? 6. Wie viele belastete Liegenschaften von Betrieben der Deutschen Demokratischen Republik sind ab 1990 in Bundesbesitz bzw. Treuhand übergegangen? 7. Welche dieser Liegenschaften (Frage 6) wurden vom Bund bzw. von der Treuhand veräußert oder an die Länder abgetreten? a) Wie hoch war der jeweilige Sanierungsbedarf? b) Welche Sanierungsverpflichtungen wurden im Rahmen der Übertragung auferlegt? c) Welche Ausgleichszahlungen wurden dafür geleistet? d) Welche dieser Standorte sind bis heute nicht saniert worden, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für eine Sanierung dieser Standorte ein (bitte tabellarisch nach Standort auflisten)? 8. Welche Beiträge des Bundes zur Altlastenfinanzierung sind seit 1990 an die Länder geflossen (bitte auflisten)? 9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach heutigem Wissen die Kosten für eine Komplettsanierung der Altlasten in den 1990 noch neuen Bundesländern (bitte auflisten)? 10. Welche Studien zu den Kosten der Sanierung von belasteten ehemaligen Treuhandgrundstücken im Raum Anhalt-Bitterfeld sind der Bundesregierung bekannt, welche Verpflichtungen wurden im Zuge der Treuhandveräußerungen übertragen, und hält die Bundesregierung die im Rahmen des Generalvertrags für Altlasten mit Sachsen-Anhalt gezahlte 1 Mrd. Euro vor dem Hintergrund, dass mehr als die Hälfte des Betrags allein für die Sanierung einer einzelnen Deponie notwendig wäre, für ausreichend? 11. Hat die Bundesrepublik nach 1990 belastete Standorte in den damals alten Bundesländern übernommen, aus welchem Grund, von wem, und mit welchen Sanierungslasten? 12. Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach heutigem Wissen die Kosten für eine Komplettsanierung der Altlasten in den 1990 noch alten Bundesländern (bitte unter Angabe der Eigentümer der belasteten Liegenschaften auflisten)? 13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Krebserkrankungen in den Bundesländern, in denen mit Giftmüll belastete Standorte liegen, im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (bitte nach Neuerkrankungen bei Kindern und bei Erwachsenen und jeweils nach Krebsarten unterscheiden)? 14. Welche Kosten für die Sanierung des Alt-Kali-Bergbaus in Thüringen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Abschluss des Kali- Vertrages geschätzt? 15. Wie hoch schätzte die Bundesregierung die Kosten für die Sanierung des Alt- Kali-Bergbaus in Thüringen im Jahre 1998? 16. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für Umweltaltlasten aus Zeiten vor 1990 in Thüringen (ohne Kali + Salz)? Berlin, den 9. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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