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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Umgang mit Altlasten der chemischen Industrie
(insgesamt 16 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
13.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1195326.07.2019
Umgang mit Altlasten der chemischen Industrie
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11953
19. Wahlperiode 26.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin,
Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay,
Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli,
Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel
und der Fraktion DIE LINKE.
Umgang mit Altlasten der chemischen Industrie
Der sorglose Umgang mit Giftmüll hat Auswirkungen bis heute. Nicht alle
Giftmülldeponien in der Bundesrepublik Deutschland sind vom Grundwasser
getrennt, sondern sind dauerhaft überwacht oder an Anlagen zur
Grundwasserreinigung angeschlossen. In der direkt am Rhein gelegenen Altlast Dhünnaue in
Leverkusen zum Beispiel muss der Grundwasserspiegel stets unter dem
Wasserstand des Rheins gehalten werden, um eine Kontamination zu vermeiden
(Deutschlandfunk am 12. April 2019 „Giftmüll unter der Leverkusener Brücke“).
In Bitterfeld-Wolfen existieren etliche Giftmülldeponien ohne Absicherung zum
Grundwasser, hier werden jedes Jahr 2 Millionen Kubikmeter Wasser
hochgepumpt und gereinigt. Nach Angaben in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 8.
April 2019 hat das Land Sachsen-Anhalt „über einen Generalvertrag mit dem Bund
insgesamt eine Milliarde Euro erhalten“, während in einer Studie Anfang der
1990er Jahre allein für die Sanierung der Grube Antonie 1 Mrd. DM veranschlagt
wurden.
Zwar ist der Vollzug des Abfallrechts nach der verfassungsmäßigen
Kompetenzzuweisung Aufgabe der Länder, nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller ist jedoch die Frage, welchen Gefahren wir kommende Generationen
aussetzen und wie wir diese minimieren können, eine grundsätzliche, und nicht
an die Länder delegierbar.
Statt kommenden Generationen Giftmülldeponien zu überlassen, hat die Schweiz
beschlossen, Giftmülldeponien, von denen Schaden ausgeht oder in Zukunft
ausgehen könnte, innerhalb von einer Generation bzw. bis 2040 zu sanieren. Die
„Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten“ sieht vor, belastete
Standorte in einem Kataster zu erfassen, ihre Sanierungsbedürftigkeit und -
dringlichkeit zu evaluieren sowie daraus Überwachungs- und Sanierungsmaßnahmen
abzuleiten (www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/altlasten/inkuerze.html).
Seit 1994 verpflichtet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zudem
in Artikel 20a den Staat dazu, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele mit Giftstoffen belastete Standorte in der Bundesrepublik
Deutschland sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln und bei Deponien Eröffnungsdatum und Datum der Schließung
angeben)?
2. Wie viele Giftmülllagerstätten und Altlasten-Standorte müssten nach
Auffassung der Bundesregierung saniert werden (bitte auflisten)?
3. Wie viele bislang unsanierte Giftmülldeponien und belastete Standorte mit
Grundwasserkontakt sind der Bundesregierung bekannt?
4. Wenn die Bundesregierung zu Frage 1 keine Angaben machen kann,
beabsichtigt die Bundesregierung, giftmüllbelastete Standorte in einem
bundesweiten Kataster zu erfassen?
5. Wie viele mit Giftstoffen belastete Standorte befinden sich derzeit im
Eigentum des Bundes (bitte nach Bundesländern sowie Zeitpunkt abgeschlossener
Sanierung bzw. projektiertem Zeitraum aufschlüsseln)?
6. Wie viele belastete Liegenschaften von Betrieben der Deutschen
Demokratischen Republik sind ab 1990 in Bundesbesitz bzw. Treuhand
übergegangen?
7. Welche dieser Liegenschaften (Frage 6) wurden vom Bund bzw. von der
Treuhand veräußert oder an die Länder abgetreten?
a) Wie hoch war der jeweilige Sanierungsbedarf?
b) Welche Sanierungsverpflichtungen wurden im Rahmen der Übertragung
auferlegt?
c) Welche Ausgleichszahlungen wurden dafür geleistet?
d) Welche dieser Standorte sind bis heute nicht saniert worden, und wie hoch
schätzt die Bundesregierung die Kosten für eine Sanierung dieser
Standorte ein (bitte tabellarisch nach Standort auflisten)?
8. Welche Beiträge des Bundes zur Altlastenfinanzierung sind seit 1990 an die
Länder geflossen (bitte auflisten)?
9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach heutigem Wissen die Kosten für
eine Komplettsanierung der Altlasten in den 1990 noch neuen
Bundesländern (bitte auflisten)?
10. Welche Studien zu den Kosten der Sanierung von belasteten ehemaligen
Treuhandgrundstücken im Raum Anhalt-Bitterfeld sind der Bundesregierung
bekannt, welche Verpflichtungen wurden im Zuge der
Treuhandveräußerungen übertragen, und hält die Bundesregierung die im Rahmen des
Generalvertrags für Altlasten mit Sachsen-Anhalt gezahlte 1 Mrd. Euro vor dem
Hintergrund, dass mehr als die Hälfte des Betrags allein für die Sanierung einer
einzelnen Deponie notwendig wäre, für ausreichend?
11. Hat die Bundesrepublik nach 1990 belastete Standorte in den damals alten
Bundesländern übernommen, aus welchem Grund, von wem, und mit
welchen Sanierungslasten?
12. Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach heutigem Wissen die Kosten für
eine Komplettsanierung der Altlasten in den 1990 noch alten Bundesländern
(bitte unter Angabe der Eigentümer der belasteten Liegenschaften auflisten)?
13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Krebserkrankungen in den Bundesländern, in denen mit Giftmüll belastete Standorte
liegen, im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (bitte nach Neuerkrankungen bei
Kindern und bei Erwachsenen und jeweils nach Krebsarten unterscheiden)?
14. Welche Kosten für die Sanierung des Alt-Kali-Bergbaus in Thüringen hat
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Abschluss des Kali-
Vertrages geschätzt?
15. Wie hoch schätzte die Bundesregierung die Kosten für die Sanierung des Alt-
Kali-Bergbaus in Thüringen im Jahre 1998?
16. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für Umweltaltlasten aus
Zeiten vor 1990 in Thüringen (ohne Kali + Salz)?
Berlin, den 9. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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