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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Umgang mit Altlasten der chemischen Industrie
(insgesamt 16 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
13.08.2019
Antwortdauer
18 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1195326.07.2019
Umgang mit Altlasten der chemischen Industrie
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11953
19. Wahlperiode 26.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin,
Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay,
Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli,
Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel
und der Fraktion DIE LINKE.
Umgang mit Altlasten der chemischen Industrie
Der sorglose Umgang mit Giftmüll hat Auswirkungen bis heute. Nicht alle
Giftmülldeponien in der Bundesrepublik Deutschland sind vom Grundwasser
getrennt, sondern sind dauerhaft überwacht oder an Anlagen zur
Grundwasserreinigung angeschlossen. In der direkt am Rhein gelegenen Altlast Dhünnaue in
Leverkusen zum Beispiel muss der Grundwasserspiegel stets unter dem
Wasserstand des Rheins gehalten werden, um eine Kontamination zu vermeiden
(Deutschlandfunk am 12. April 2019 „Giftmüll unter der Leverkusener Brücke“).
In Bitterfeld-Wolfen existieren etliche Giftmülldeponien ohne Absicherung zum
Grundwasser, hier werden jedes Jahr 2 Millionen Kubikmeter Wasser
hochgepumpt und gereinigt. Nach Angaben in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 8.
April 2019 hat das Land Sachsen-Anhalt „über einen Generalvertrag mit dem Bund
insgesamt eine Milliarde Euro erhalten“, während in einer Studie Anfang der
1990er Jahre allein für die Sanierung der Grube Antonie 1 Mrd. DM veranschlagt
wurden.
Zwar ist der Vollzug des Abfallrechts nach der verfassungsmäßigen
Kompetenzzuweisung Aufgabe der Länder, nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller ist jedoch die Frage, welchen Gefahren wir kommende Generationen
aussetzen und wie wir diese minimieren können, eine grundsätzliche, und nicht
an die Länder delegierbar.
Statt kommenden Generationen Giftmülldeponien zu überlassen, hat die Schweiz
beschlossen, Giftmülldeponien, von denen Schaden ausgeht oder in Zukunft
ausgehen könnte, innerhalb von einer Generation bzw. bis 2040 zu sanieren. Die
„Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten“ sieht vor, belastete
Standorte in einem Kataster zu erfassen, ihre Sanierungsbedürftigkeit und -
dringlichkeit zu evaluieren sowie daraus Überwachungs- und Sanierungsmaßnahmen
abzuleiten (www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/altlasten/inkuerze.html).
Seit 1994 verpflichtet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zudem
in Artikel 20a den Staat dazu, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele mit Giftstoffen belastete Standorte in der Bundesrepublik
Deutschland sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln und bei Deponien Eröffnungsdatum und Datum der Schließung
angeben)?
2. Wie viele Giftmülllagerstätten und Altlasten-Standorte müssten nach
Auffassung der Bundesregierung saniert werden (bitte auflisten)?
3. Wie viele bislang unsanierte Giftmülldeponien und belastete Standorte mit
Grundwasserkontakt sind der Bundesregierung bekannt?
4. Wenn die Bundesregierung zu Frage 1 keine Angaben machen kann,
beabsichtigt die Bundesregierung, giftmüllbelastete Standorte in einem
bundesweiten Kataster zu erfassen?
5. Wie viele mit Giftstoffen belastete Standorte befinden sich derzeit im
Eigentum des Bundes (bitte nach Bundesländern sowie Zeitpunkt abgeschlossener
Sanierung bzw. projektiertem Zeitraum aufschlüsseln)?
6. Wie viele belastete Liegenschaften von Betrieben der Deutschen
Demokratischen Republik sind ab 1990 in Bundesbesitz bzw. Treuhand
übergegangen?
7. Welche dieser Liegenschaften (Frage 6) wurden vom Bund bzw. von der
Treuhand veräußert oder an die Länder abgetreten?
a) Wie hoch war der jeweilige Sanierungsbedarf?
b) Welche Sanierungsverpflichtungen wurden im Rahmen der Übertragung
auferlegt?
c) Welche Ausgleichszahlungen wurden dafür geleistet?
d) Welche dieser Standorte sind bis heute nicht saniert worden, und wie hoch
schätzt die Bundesregierung die Kosten für eine Sanierung dieser
Standorte ein (bitte tabellarisch nach Standort auflisten)?
8. Welche Beiträge des Bundes zur Altlastenfinanzierung sind seit 1990 an die
Länder geflossen (bitte auflisten)?
9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach heutigem Wissen die Kosten für
eine Komplettsanierung der Altlasten in den 1990 noch neuen
Bundesländern (bitte auflisten)?
10. Welche Studien zu den Kosten der Sanierung von belasteten ehemaligen
Treuhandgrundstücken im Raum Anhalt-Bitterfeld sind der Bundesregierung
bekannt, welche Verpflichtungen wurden im Zuge der
Treuhandveräußerungen übertragen, und hält die Bundesregierung die im Rahmen des
Generalvertrags für Altlasten mit Sachsen-Anhalt gezahlte 1 Mrd. Euro vor dem
Hintergrund, dass mehr als die Hälfte des Betrags allein für die Sanierung einer
einzelnen Deponie notwendig wäre, für ausreichend?
11. Hat die Bundesrepublik nach 1990 belastete Standorte in den damals alten
Bundesländern übernommen, aus welchem Grund, von wem, und mit
welchen Sanierungslasten?
12. Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach heutigem Wissen die Kosten für
eine Komplettsanierung der Altlasten in den 1990 noch alten Bundesländern
(bitte unter Angabe der Eigentümer der belasteten Liegenschaften auflisten)?
13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Krebserkrankungen in den Bundesländern, in denen mit Giftmüll belastete Standorte
liegen, im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (bitte nach Neuerkrankungen bei
Kindern und bei Erwachsenen und jeweils nach Krebsarten unterscheiden)?
14. Welche Kosten für die Sanierung des Alt-Kali-Bergbaus in Thüringen hat
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Abschluss des Kali-
Vertrages geschätzt?
15. Wie hoch schätzte die Bundesregierung die Kosten für die Sanierung des Alt-
Kali-Bergbaus in Thüringen im Jahre 1998?
16. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für Umweltaltlasten aus
Zeiten vor 1990 in Thüringen (ohne Kali + Salz)?
Berlin, den 9. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1235813.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11953 - Umgang mit Altlasten der chemischen Industrie
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. August 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12358
19. Wahlperiode 13.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Gesine Lötzsch,
Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/11953 –
Umgang mit Altlasten der chemischen Industrie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der sorglose Umgang mit Giftmüll hat Auswirkungen bis heute. Nicht alle
Giftmülldeponien in der Bundesrepublik Deutschland sind vom Grundwasser
getrennt, sondern sind dauerhaft überwacht oder an Anlagen zur
Grundwasserreinigung angeschlossen. In der direkt am Rhein gelegenen Altlast Dhünnaue in
Leverkusen zum Beispiel muss der Grundwasserspiegel stets unter dem
Wasserstand des Rheins gehalten werden, um eine Kontamination zu vermeiden
(Deutschlandfunk am 12. April 2019 „Giftmüll unter der Leverkusener
Brücke“). In Bitterfeld-Wolfen existieren etliche Giftmülldeponien ohne
Absicherung zum Grundwasser, hier werden jedes Jahr 2 Millionen Kubikmeter Wasser
hochgepumpt und gereinigt. Nach Angaben in der „Mitteldeutschen Zeitung“
vom 8. April 2019 hat das Land Sachsen-Anhalt „über einen Generalvertrag mit
dem Bund insgesamt eine Milliarde Euro erhalten“, während in einer Studie
Anfang der 1990er Jahre allein für die Sanierung der Grube Antonie 1 Mrd. DM
veranschlagt wurden.
Zwar ist der Vollzug des Abfallrechts nach der verfassungsmäßigen
Kompetenzzuweisung Aufgabe der Länder, nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller ist jedoch die Frage, welchen Gefahren wir kommende
Generationen aussetzen und wie wir diese minimieren können, eine grundsätzliche, und
nicht an die Länder delegierbar.
Statt kommenden Generationen Giftmülldeponien zu überlassen, hat die
Schweiz beschlossen, Giftmülldeponien, von denen Schaden ausgeht oder in
Zukunft ausgehen könnte, innerhalb von einer Generation bzw. bis 2040 zu
sanieren. Die „Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten“ sieht
vor, belastete Standorte in einem Kataster zu erfassen, ihre
Sanierungsbedürftigkeit und -dringlichkeit zu evaluieren sowie daraus Überwachungs- und
Sanierungsmaßnahmen abzuleiten (www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/
themen/altlasten/inkuerze.html).
Seit 1994 verpflichtet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zudem
in Artikel 20a den Staat dazu, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.
1. Wie viele mit Giftstoffen belastete Standorte in der Bundesrepublik
Deutschland sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln und bei Deponien Eröffnungsdatum und Datum der Schließung
angeben)?
2. Wie viele Giftmülllagerstätten und Altlasten-Standorte müssten nach
Auffassung der Bundesregierung saniert werden (bitte auflisten)?
3. Wie viele bislang unsanierte Giftmülldeponien und belastete Standorte mit
Grundwasserkontakt sind der Bundesregierung bekannt?
4. Wenn die Bundesregierung zu Frage 1 keine Angaben machen kann,
beabsichtigt die Bundesregierung, giftmüllbelastete Standorte in einem
bundesweiten Kataster zu erfassen?
Die Fragen 1 bis 4 werden im Zusammenhang beantwortet.
In Deutschland wurden mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und
der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung 1999 wichtige
Voraussetzungen, wie die rechtliche Verankerung von Prüf- und Maßnahmenwerten, für die
Sanierung von belasteten Standorten geschaffen. Für den Vollzug der
bodenschutzrechtlichen Regelungen sind die Fachbehörden der Bundesländer
zuständig. Auch können die Länder die Erfassung der altlastverdächtigen Flächen und
Altlasten selbst regeln.
Die bei der Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen erhobenen Daten zu
Stoffgehalten in Böden stehen, sofern es sich nicht um bundeeigene Flächen
handelt, dem Bund nicht zur Verfügung. Gleichwohl erfolgt regelmäßig ein
Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern über den Altlastenausschuss (ALA)
einem Gremium der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO).
Im Jahr 2003 erstellte der ALA erstmals einen Bericht über ausgewählte
Kennzahlen zur Altlastenstatistik der Länder, um bundesweite Abfragen zu
ermöglichen. Der Ausschuss beschloss im Jahr 2006, diesen Bericht jährlich zu
aktualisieren. Der aktuelle Bericht „Bundesweite Kennzahlen zur Altlastenstatistik“ von
2018 kann auf der Homepage der LABO eingesehen und heruntergeladen werden
(www.labo-deutschland.de/documents/Kennzahlen_Altlastenstatistik_2018.pdf).
Die Tabelle „Bundesweite Altlastenstatistik“, abrufbar auf der Homepage des
Umweltbundesamtes, gibt ebenfalls den Erfassungsstand und den Stand der
Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten in der Bundesrepublik
Deutschland auf Grundlage der Datenübermittlung aus den Bundesländern
wieder (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/384/bilder/dateien/2_
tab_altlastenstatistik_2018-11-07_0.pdf).
Zu den in Rede stehenden „Giftmülldeponien“ oder „Giftmülllagerstätten“ liegen
dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) keine Informationen vor. Ein bundesweites Kataster ist aufgrund der mit
dem Bodenschutzrecht verankerten Aufgabenteilung zwischen Bund und
Ländern nicht geplant.
5. Wie viele mit Giftstoffen belastete Standorte befinden sich derzeit im
Eigentum des Bundes (bitte nach Bundesländern sowie Zeitpunkt abgeschlossener
Sanierung bzw. projektiertem Zeitraum aufschlüsseln)?
Für die Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wird
auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Die Gesamtsummen beinhalten
Flächen mit öffentlich-rechtlicher Verpflichtung gemäß BBodSchG, die sowohl
Standorte mit bloßem Anfangsverdacht auf Altlasten enthalten, bis hin zu großen
Schadensfällen, die eine jahrelange Sanierung und Überwachung erfordern.
Bundesland Gesamt (Anzahl)
nach BBodSchG verpflichtende Maßnahmen*
abgeschlossen
(Anzahl)
in Bearbeitung, Planung
(Anzahl) bis
Schleswig-Holstein 108 8 100 2054
Hamburg 11 1 10 2043
Niedersachsen 146 6 140 2074
Bremen 5 5 2034
Nordrhein-Westfalen 183 23 160 2050
Hessen 73 6 67 2049
Rheinland-Pfalz 112 6 106 2041
Baden-Württemberg 118 16 102 2043
Bayern 261 25 236 2046
Saarland 17 1 16 2045
Berlin 57 26 31 2043
Brandenburg 114 18 96 2066
Mecklenburg-Vorpommern 84 15 69 2050
Sachsen 46 19 27 2040
Sachsen-Anhalt 150 44 106 2060
Thüringen 48 9 39 2035
Gesamt 1.533 223 1.310 2074
* Erkundung/Sanierung/Nachsorge von Altlasten Stand: Juli 2019
Im Eigentum der BImA stehen auch Liegenschaften, die ausländischen
Streitkräften zur ausschließlichen Nutzung überlassen sind. Nach den einschlägigen
völkerrechtlichen Vereinbarungen tragen hier die ausländischen Streitkräfte die
Verantwortung für die Einhaltung des deutschen Umweltrechts und somit
insbesondere für die Erkundung und Sanierung von Altlasten. Die Streitkräfte veranlassen
und finanzieren selbstständig die Durchführung etwaiger Sanierungsmaßnahmen
auf diesen von ihnen genutzten Liegenschaften.
In der nachfolgenden Übersicht sind daher gesondert die Liegenschaften der
Gaststreitkräfte aufgeführt, bei denen Kenntnis von Altlasten und vom Stand von
Sanierungsmaßnahmen vorliegen:
Liegenschaften der BImA mit Altlasten bzw. Altlastenverdacht, die ausländischen Streitkräften zur
ausschließlichen Nutzung überlassen sind
Bundesland Gesamt (Anzahl)
nach BBodSchG verpflichtende Maßnahmen*
abgeschlossen
(Anzahl)
in Bearbeitung, Planung
(Anzahl) bis
Nordrhein-
Westfalen
4 4 nicht bekannt
Rheinland-Pfalz 20 2 18 nicht bekannt
Baden-Württemberg 1 1 nicht bekannt
Bayern 5 5 nicht bekannt
* Erkundung/Sanierung/Nachsorge von Altlasten Stand: Juli 2019
6. Wie viele belastete Liegenschaften von Betrieben der Deutschen
Demokratischen Republik sind ab 1990 in Bundesbesitz bzw. Treuhand
übergegangen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erhebungen vor.
7. Welche dieser Liegenschaften (Frage 6) wurden vom Bund bzw. von der
Treuhand veräußert oder an die Länder abgetreten?
a) Wie hoch war der jeweilige Sanierungsbedarf?
b) Welche Sanierungsverpflichtungen wurden im Rahmen der Übertragung
auferlegt?
c) Welche Ausgleichszahlungen wurden dafür geleistet?
d) Welche dieser Standorte sind bis heute nicht saniert worden, und wie hoch
schätzt die Bundesregierung die Kosten für eine Sanierung dieser
Standorte ein (bitte tabellarisch nach Standort auflisten)?
Die Fragen 7 bis 7d werden gemeinsam beantwortet.
Die seit 1990 von der Treuhandanstalt (THA)/Bundesanstalt für
vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS)/Nachfolgegesellschaften geleisteten Ausgaben für
den Bereich Umweltschutz/Altlasten betragen bis einschließlich 2018 insgesamt
rund 2,8 Mrd. Euro. Für zukünftige Sanierungsmaßnahmen sind derzeit weitere
Kosten in Höhe von insgesamt ca. 200 Mio. Euro geplant.
8. Welche Beiträge des Bundes zur Altlastenfinanzierung sind seit 1990 an die
Länder geflossen (bitte auflisten)?
Die Privatisierung von THA-Unternehmen mit altlastenbehafteten
Liegenschaften erwies sich anfangs als schwierig, da die Investoren nicht bereit waren, das
Altlastenrisiko alleine zu tragen und die Länder für diese Standorte nur zögerlich
Altlastenfreistellungen nach Artikel 1 § 4 Absatz 3 des Umweltrahmengesetzes
erteilten. Zum Abbau dieses Investitionshemmnisses schlossen der Bund und die
Länder im Jahre 1992 das Verwaltungsabkommen Altlastenfinanzierung. Danach
teilen sich Bund und Land bei behördlich erteilten Freistellungen von
Unternehmen die angefallenen Kosten für durchgeführte Sanierungsmaßnahmen im
Verhältnis 60:40 (Normalfall) bzw. 75:25 (Großprojekte). Mit den Ländern
Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen hat der Bund
zwischenzeitlich Generalverträge geschlossen, mit denen der Bund seine nach dem
Verwaltungsabkommen Altlastenfinanzierung bestehende
Refinanzierungspflicht bei behördlichen Freistellungen durch die Zahlung eines pauschalen
Abgeltungsbetrages an die Länder übertragen hat und diese die
Sanierungsmaßnahmen in eigener Finanzierungsverantwortung fortführen. Darüber hinaus sind seit
1990 keine Beiträge des Bundes zur Altlastenfinanzierung an die Länder
geflossen.
9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach heutigem Wissen die Kosten für
eine Komplettsanierung der Altlasten in den 1990 noch neuen
Bundesländern (bitte auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
10. Welche Studien zu den Kosten der Sanierung von belasteten ehemaligen
Treuhandgrundstücken im Raum Anhalt-Bitterfeld sind der
Bundesregierung bekannt, welche Verpflichtungen wurden im Zuge der
Treuhandveräußerungen übertragen, und hält die Bundesregierung die im Rahmen des
Generalvertrags für Altlasten mit Sachsen-Anhalt gezahlte 1 Mrd. Euro vor dem
Hintergrund, dass mehr als die Hälfte des Betrags allein für die Sanierung
einer einzelnen Deponie notwendig wäre, für ausreichend?
Im Jahr 2001 wurde mit dem Land Sachsen-Anhalt ein Generalvertrag
geschlossen, mit dem die Finanzierungsverantwortung bei der Durchführung
erforderlicher Sanierungsmaßnahmen auf Grundstücken von ehemaligen THA-
Unternehmen im Land Sachsen-Anhalt auf das Land übertragen wurde. Mit Abschluss des
Generalvertrags wurden auch sämtliche vorhandenen fachlichen Bewertungen an
das Land übergeben. In welchem Umfang das Land Sachsen-Anhalt nachfolgend
finanzielle Mittel für die Sanierung von Altlastenstandorten aufgewandt hat, ist
der Bundesregierung nicht bekannt.
11. Hat die Bundesrepublik nach 1990 belastete Standorte in den damals alten
Bundesländern übernommen, aus welchem Grund, von wem, und mit
welchen Sanierungslasten?
12. Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach heutigem Wissen die Kosten für
eine Komplettsanierung der Altlasten in den 1990 noch alten Bundesländern
(bitte unter Angabe der Eigentümer der belasteten Liegenschaften auflisten)?
Die Fragen 11 und 12 werden im Zusammenhang beantwortet.
Im Bereich der BImA wurden seit ihrer Gründung im Jahr 2005 keine belasteten
Standorte in den alten Bundesländern übernommen. Im Übrigen liegen der
Bundesregierung zu den Fragen 11 und 12 keine Erhebungen vor.
13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Krebserkrankungen in den Bundesländern, in denen mit Giftmüll belastete Standorte
liegen, im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (bitte nach Neuerkrankungen
bei Kindern und bei Erwachsenen und jeweils nach Krebsarten
unterscheiden)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen.
14. Welche Kosten für die Sanierung des Alt-Kali-Bergbaus in Thüringen hat
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Abschluss des Kali-
Vertrages geschätzt?
Bei der Mitteldeutschen Kali AG als Gesamtkonzern wurden im Jahr 1991 die
Kosten für die Sanierung des Alt-Kali-Bergbaus in Thüringen auf rund 900 Mio.
DM geschätzt.
15. Wie hoch schätzte die Bundesregierung die Kosten für die Sanierung des
Alt-Kali-Bergbaus in Thüringen im Jahre 1998?
Die Kosten für das Altlasten-Großprojekt Kali + Salz in Thüringen wurden von
der BvS und dem Freistaat Thüringen im Jahr 1998 auf ca. 800 Mio. DM als
Bemessungsgrundlage im Rahmen des mit dem Freistaat Thüringen
geschlossenen Generalvertrages geschätzt. Weiterhin hat die Gesellschaft zur Verwahrung
und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbH (GVV) als
Rechtsvorgängerin der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesellschaft
mbH (LMBV) Ende 1997 zu dem in ihrer Verantwortung stehenden Teil des
Ökologischen Großprojektes (ÖGP) Kali Thüringen einen Freistellungsvertrag mit
einem Umfang in Höhe von 598 Mio. DM mit der BvS abgeschlossen.
16. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für Umweltaltlasten aus
Zeiten vor 1990 in Thüringen (ohne Kali + Salz)?
Im Zusammenhang mit dem im Jahr 1999 mit dem Freistaat Thüringen
geschlossenen Generalvertrag wurden die Kosten für Umweltaltlasten aus Zeiten vor 1990
in Thüringen von der BvS und dem Freistaat Thüringen auf einen Betrag in Höhe
von ca. 520 Mio. DM als Bemessungsgrundlage geschätzt (ohne Kali + Salz).
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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