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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Altschulden kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
09.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1198229.07.2019
Altschulden kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11982
19. Wahlperiode 29.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kerstin Kassner, Caren Lay, Matthias Höhn,
Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne,
Jan Korte, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali,
Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner,
Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Altschulden kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen
Die Situation ostdeutscher kommunaler und genossenschaftlicher
Wohnungsunternehmen hat sich in den letzten Jahren v. a. durch Bevölkerungsabwanderung
und dem daraus resultierenden Leerstand sowie der noch immer bestehenden
Altschulden weiter verschärft. Allein für Mecklenburg-Vorpommern werden die
Altschulden noch immer auf insgesamt ca. 520 Mio. Euro beziffert. Vier
Wohnungsunternehmen sind dadurch in ihrer Existenz bedroht (vgl. Ostsee-Zeitung
vom 9. Januar 2019, „Halbe Milliarde Euro Altschulden auf
Wohnungsunternehmen“, www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Halbe-Milliarde-Euro-
Altschulden-auf-Wohnungsunternehmen-in-MV).
Infolge der Altschuldenbelastung bleiben wichtige Instandsetzungen und
Modernisierungen aus oder müssen auf die „lange Bank“ geschoben werden. Der Abriss
nicht benötigter Wohneinheiten kann aufgrund der fehlenden Liquidität nicht
erfolgen.
„Steigende Erlösausfälle durch Leerstand gefährden [zudem] die wirtschaftliche
Situation vieler Wohnungsunternehmen in den ostdeutschen Bundesländern und
schaffen kaum Raum für Investitionen etwa zur Belebung der Ortskerne. Das
bedeutet: Altschulden wirken sich stark investitionshemmend auf Wohnungs- und
städtebauliche Maßnahmen von Wohnungsunternehmen aus. Damit ergeben sich
weitere Defizite in der Frage gleichwertiger Lebensverhältnisse in
Ostdeutschland.
Eine Insolvenz eines Wohnungsunternehmens hätte auch massive Auswirkungen
in finanzieller und städtebaulicher Sicht für die betroffene Kommune. Zum Teil
können Wohnungsbestände nicht abgewickelt bzw. veräußert werden, da es
keinen entsprechenden Markt gibt. So besteht die Gefahr, dass Gebäude zunehmend
verkommen. Dadurch reduziert sich die Attraktivität der Nachbarschaft erheblich
[…]. Die Folgen sind gravierend. Die dann anfallenden Folgekosten stehen in
keinem Verhältnis zu einer möglichen Entlastung von den Altschulden“ (vgl.
GdW Positionspapier für die AG „Kommunale Altschulden“, im Rahmen der
Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, https://web.gdw.de/uploads/
pdf/stellungnahmen/GdW-StN_AG_Kommunale_Altschulden.pdf, S. 3).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Altschulden der
ostdeutschen Wohnungsunternehmen nach der Wiedervereinigung 1990 bis
heute insgesamt entwickelt (bitte nach Bundesländern, Jahren und
kommunal und genossenschaftlich aufschlüsseln)?
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich dazu die
Altschulden der westdeutschen Wohnungsunternehmen nach der
Wiedervereinigung 1990 bis heute insgesamt entwickelt (bitte nach Bundesländern,
Jahren und kommunal und genossenschaftlich aufschlüsseln)?
3. In welcher Größenordnung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
der Vergangenheit bereits Altschulden von den ostdeutschen
Wohnungsunternehmen getilgt, und wie viel „Schuldenabbau“ konnte durch die Kappung
des Altschuldenhilfegesetzes erreicht werden (bitte nach Bundesländern
sowie Eigentümerart aufschlüsseln)?
4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um den
ostdeutschen Wohnungsunternehmen bei einer Entschuldung zu helfen (bitte
Zeitraum und Volumen angeben)?
5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um den
westdeutschen Wohnungsunternehmen bei einer Entschuldung zu helfen (bitte
Zeitraum und Volumen angeben)?
6. Warum hat die Bundesregierung seit 2009 keine Neuregelung der
sogenannten Altschuldenhilfe für ostdeutsche Wohnungsunternehmen vorgelegt?
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zukünftig, um den
ostdeutschen Wohnungsunternehmen bei der Entschuldung zu helfen, und wie kann
ein Zeithorizont hierfür aussehen?
8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zukünftig, um den
westdeutschen Wohnungsunternehmen bei der Entschuldung zu helfen, und wie kann
ein Zeithorizont hierfür aussehen?
9. Welche Altschuldenhilfsprogramme haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Länder aufgelegt bzw. planen die Länder aufzulegen, um der
Schuldenlast der ostdeutschen Wohnungsunternehmen Herr zu werden (bitte nach
Bundesländern, Volumen und Laufzeiten aufschlüsseln)?
10. Wie viele ostdeutsche Wohnungsunternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die Altschulden in ihrer Existenz bedroht, und wie hoch
ist die Verschuldung dieser Kommunen (bitte nach Kommunen und
Verschuldung aufschlüsseln)?
11. Wie stark wirken sich nach Meinung der Bundesregierung die Altschulden
der ostdeutschen Wohnungsunternehmen auf deren wirtschaftliche Tätigkeit
aus (bitte begründen)?
12. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den Altschulden
ostdeutscher Wohnungsunternehmen und der heutigen finanziellen
Schieflage einzelner Kommunen?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
13. Welche Kommunen sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Altschulden ihrer Wohnungsunternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten
(bitte nach Kommunen aufschlüsseln)?
14. Welche Kommunen können nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund
der Altschuldensituation einer Sanierung und Modernisierung ihrer
Wohnungsbestände nicht nachkommen, da hierfür die finanziellen Mittel fehlen?
15. Wie viele der Wohnungen, auf denen noch Altschulden liegen, sind nach
Kenntnis der Bundesregierung durch Rückbau bereits nicht mehr existent
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
16. Wie viele ostdeutsche Wohnungsunternehmen mussten nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund der Altschulden seit der Wiedervereinigung
Insolvenz anmelden (bitte nach Bundesländern, Anzahl der Unternehmen,
Anzahl der Wohnungen sowie Schuldenlast nach der Wiedervereinigung und
zum Zeitpunkt der Insolvenz aufschlüsseln)?
17. Wie viele ostdeutsche Wohnungsunternehmen mussten nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund der Altschulden seit der Wiedervereinigung
privatisiert werden (bitte nach Bundesländern, Anzahl der Unternehmen,
Anzahl der Wohnungen sowie Schuldenlast nach der Wiedervereinigung und
zum Zeitpunkt des Verkaufs aufschlüsseln)?
Berlin, den 15. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
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ISSN 0722-8333]