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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Altschulden kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen
Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE an Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
09.08.2019
Antwortdauer
11 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1198229.07.2019
Altschulden kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11982
19. Wahlperiode 29.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kerstin Kassner, Caren Lay, Matthias Höhn,
Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne,
Jan Korte, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali,
Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner,
Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Altschulden kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen
Die Situation ostdeutscher kommunaler und genossenschaftlicher
Wohnungsunternehmen hat sich in den letzten Jahren v. a. durch Bevölkerungsabwanderung
und dem daraus resultierenden Leerstand sowie der noch immer bestehenden
Altschulden weiter verschärft. Allein für Mecklenburg-Vorpommern werden die
Altschulden noch immer auf insgesamt ca. 520 Mio. Euro beziffert. Vier
Wohnungsunternehmen sind dadurch in ihrer Existenz bedroht (vgl. Ostsee-Zeitung
vom 9. Januar 2019, „Halbe Milliarde Euro Altschulden auf
Wohnungsunternehmen“, www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Halbe-Milliarde-Euro-
Altschulden-auf-Wohnungsunternehmen-in-MV).
Infolge der Altschuldenbelastung bleiben wichtige Instandsetzungen und
Modernisierungen aus oder müssen auf die „lange Bank“ geschoben werden. Der Abriss
nicht benötigter Wohneinheiten kann aufgrund der fehlenden Liquidität nicht
erfolgen.
„Steigende Erlösausfälle durch Leerstand gefährden [zudem] die wirtschaftliche
Situation vieler Wohnungsunternehmen in den ostdeutschen Bundesländern und
schaffen kaum Raum für Investitionen etwa zur Belebung der Ortskerne. Das
bedeutet: Altschulden wirken sich stark investitionshemmend auf Wohnungs- und
städtebauliche Maßnahmen von Wohnungsunternehmen aus. Damit ergeben sich
weitere Defizite in der Frage gleichwertiger Lebensverhältnisse in
Ostdeutschland.
Eine Insolvenz eines Wohnungsunternehmens hätte auch massive Auswirkungen
in finanzieller und städtebaulicher Sicht für die betroffene Kommune. Zum Teil
können Wohnungsbestände nicht abgewickelt bzw. veräußert werden, da es
keinen entsprechenden Markt gibt. So besteht die Gefahr, dass Gebäude zunehmend
verkommen. Dadurch reduziert sich die Attraktivität der Nachbarschaft erheblich
[…]. Die Folgen sind gravierend. Die dann anfallenden Folgekosten stehen in
keinem Verhältnis zu einer möglichen Entlastung von den Altschulden“ (vgl.
GdW Positionspapier für die AG „Kommunale Altschulden“, im Rahmen der
Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, https://web.gdw.de/uploads/
pdf/stellungnahmen/GdW-StN_AG_Kommunale_Altschulden.pdf, S. 3).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Altschulden der
ostdeutschen Wohnungsunternehmen nach der Wiedervereinigung 1990 bis
heute insgesamt entwickelt (bitte nach Bundesländern, Jahren und
kommunal und genossenschaftlich aufschlüsseln)?
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich dazu die
Altschulden der westdeutschen Wohnungsunternehmen nach der
Wiedervereinigung 1990 bis heute insgesamt entwickelt (bitte nach Bundesländern,
Jahren und kommunal und genossenschaftlich aufschlüsseln)?
3. In welcher Größenordnung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
der Vergangenheit bereits Altschulden von den ostdeutschen
Wohnungsunternehmen getilgt, und wie viel „Schuldenabbau“ konnte durch die Kappung
des Altschuldenhilfegesetzes erreicht werden (bitte nach Bundesländern
sowie Eigentümerart aufschlüsseln)?
4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um den
ostdeutschen Wohnungsunternehmen bei einer Entschuldung zu helfen (bitte
Zeitraum und Volumen angeben)?
5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um den
westdeutschen Wohnungsunternehmen bei einer Entschuldung zu helfen (bitte
Zeitraum und Volumen angeben)?
6. Warum hat die Bundesregierung seit 2009 keine Neuregelung der
sogenannten Altschuldenhilfe für ostdeutsche Wohnungsunternehmen vorgelegt?
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zukünftig, um den
ostdeutschen Wohnungsunternehmen bei der Entschuldung zu helfen, und wie kann
ein Zeithorizont hierfür aussehen?
8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zukünftig, um den
westdeutschen Wohnungsunternehmen bei der Entschuldung zu helfen, und wie kann
ein Zeithorizont hierfür aussehen?
9. Welche Altschuldenhilfsprogramme haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Länder aufgelegt bzw. planen die Länder aufzulegen, um der
Schuldenlast der ostdeutschen Wohnungsunternehmen Herr zu werden (bitte nach
Bundesländern, Volumen und Laufzeiten aufschlüsseln)?
10. Wie viele ostdeutsche Wohnungsunternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die Altschulden in ihrer Existenz bedroht, und wie hoch
ist die Verschuldung dieser Kommunen (bitte nach Kommunen und
Verschuldung aufschlüsseln)?
11. Wie stark wirken sich nach Meinung der Bundesregierung die Altschulden
der ostdeutschen Wohnungsunternehmen auf deren wirtschaftliche Tätigkeit
aus (bitte begründen)?
12. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den Altschulden
ostdeutscher Wohnungsunternehmen und der heutigen finanziellen
Schieflage einzelner Kommunen?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
13. Welche Kommunen sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Altschulden ihrer Wohnungsunternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten
(bitte nach Kommunen aufschlüsseln)?
14. Welche Kommunen können nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund
der Altschuldensituation einer Sanierung und Modernisierung ihrer
Wohnungsbestände nicht nachkommen, da hierfür die finanziellen Mittel fehlen?
15. Wie viele der Wohnungen, auf denen noch Altschulden liegen, sind nach
Kenntnis der Bundesregierung durch Rückbau bereits nicht mehr existent
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
16. Wie viele ostdeutsche Wohnungsunternehmen mussten nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund der Altschulden seit der Wiedervereinigung
Insolvenz anmelden (bitte nach Bundesländern, Anzahl der Unternehmen,
Anzahl der Wohnungen sowie Schuldenlast nach der Wiedervereinigung und
zum Zeitpunkt der Insolvenz aufschlüsseln)?
17. Wie viele ostdeutsche Wohnungsunternehmen mussten nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund der Altschulden seit der Wiedervereinigung
privatisiert werden (bitte nach Bundesländern, Anzahl der Unternehmen,
Anzahl der Wohnungen sowie Schuldenlast nach der Wiedervereinigung und
zum Zeitpunkt des Verkaufs aufschlüsseln)?
Berlin, den 15. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1224509.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11982 - Altschulden kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 7. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12245
19. Wahlperiode 09.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Kassner, Caren Lay,
Matthias Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/11982 –
Altschulden kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Situation ostdeutscher kommunaler und genossenschaftlicher
Wohnungsunternehmen hat sich in den letzten Jahren v. a. durch
Bevölkerungsabwanderung und dem daraus resultierenden Leerstand sowie der noch immer
bestehenden Altschulden weiter verschärft. Allein für Mecklenburg-Vorpommern
werden die Altschulden noch immer auf insgesamt ca. 520 Mio. Euro beziffert. Vier
Wohnungsunternehmen sind dadurch in ihrer Existenz bedroht (vgl. Ostsee-
Zeitung vom 9. Januar 2019, „Halbe Milliarde Euro Altschulden auf
Wohnungsunternehmen“, www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Halbe-Milliarde-
Euro-Altschulden-auf-Wohnungsunternehmen-in-MV).
Infolge der Altschuldenbelastung bleiben wichtige Instandsetzungen und
Modernisierungen aus oder müssen auf die „lange Bank“ geschoben werden. Der
Abriss nicht benötigter Wohneinheiten kann aufgrund der fehlenden Liquidität
nicht erfolgen.
„Steigende Erlösausfälle durch Leerstand gefährden [zudem] die wirtschaftliche
Situation vieler Wohnungsunternehmen in den ostdeutschen Bundesländern und
schaffen kaum Raum für Investitionen etwa zur Belebung der Ortskerne. Das
bedeutet: Altschulden wirken sich stark investitionshemmend auf Wohnungs-
und städtebauliche Maßnahmen von Wohnungsunternehmen aus. Damit
ergeben sich weitere Defizite in der Frage gleichwertiger Lebensverhältnisse in
Ostdeutschland.
Eine Insolvenz eines Wohnungsunternehmens hätte auch massive
Auswirkungen in finanzieller und städtebaulicher Sicht für die betroffene Kommune. Zum
Teil können Wohnungsbestände nicht abgewickelt bzw. veräußert werden, da
es keinen entsprechenden Markt gibt. So besteht die Gefahr, dass Gebäude
zunehmend verkommen. Dadurch reduziert sich die Attraktivität der
Nachbarschaft erheblich […]. Die Folgen sind gravierend. Die dann anfallenden
Folgekosten stehen in keinem Verhältnis zu einer möglichen Entlastung von den
Altschulden“ (vgl. GdW Positionspapier für die AG „Kommunale Altschulden“,
im Rahmen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, https://web.
gdw.de/uploads/pdf/stellungnahmen/GdW-StN_AG_Kommunale_Altschulden.pdf,
S. 3).
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Altschulden der
ostdeutschen Wohnungsunternehmen nach der Wiedervereinigung 1990 bis
heute insgesamt entwickelt (bitte nach Bundesländern, Jahren und
kommunal und genossenschaftlich aufschlüsseln)?
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich dazu die
Altschulden der westdeutschen Wohnungsunternehmen nach der
Wiedervereinigung 1990 bis heute insgesamt entwickelt (bitte nach Bundesländern,
Jahren und kommunal und genossenschaftlich aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen außer den im Positionspapier des GdW
Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (https://web.
gdw.de/uploads/pdf/stellungnahmen/GdW-StN_AG_Kommunale_Altschulden.pdf)
für die AG „Kommunale Altschulden“ der Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ veröffentlichten Daten zu Altschulden ostdeutscher
Wohnungsunternehmen keine aktuellen Unternehmensdatenreihen vor.
3. In welcher Größenordnung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
der Vergangenheit bereits Altschulden von den ostdeutschen
Wohnungsunternehmen getilgt, und wie viel „Schuldenabbau“ konnte durch die Kappung
des Altschuldenhilfegesetzes erreicht werden (bitte nach Bundesländern
sowie Eigentümerart aufschlüsseln)?
Die Entlastung des Bundes für ostdeutsche kommunale
Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften betrug bis einschließlich 2013 insgesamt
15,2 Mrd. Euro.
Die Tabelle zeigt die Verteilung der Teilentlastung nach Altschuldenhilfegesetz
(AHG) sowie die Entlastung der Restaltschulden bei Abriss nach
Altschuldenhilfeverordnung (AHGV – Härtefallregelung nach § 6a AHG bei 15 Prozent
Leerstand) nach Ländern:
Teilentlastung (AHG)
in Mio. EUR
Entlastung der Restaltschulden (AHGV)
in Mio. EUR
Berlin 3.494 15,4
Brandenburg 1.748 193,8
Mecklenburg-Vorpommern 1.504 45,4
Sachsen 3.174 360,2
Sachsen-Anhalt 2.147 273,5
Thüringen 2.114 162,8
Gesamt 14.181 1.051,1
Quelle: KfW
4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um den
ostdeutschen Wohnungsunternehmen bei einer Entschuldung zu helfen (bitte
Zeitraum und Volumen angeben)?
Die Teilentlastung nach AHG kappte die Altschulden 1993 auf 150 DM/qm. Dies
entsprach damals einem Kapitaldienst von 1 DM/qm. Mit der 2001 eingeführten
Altschuldenhilfe-Verordnung (AHGV, Härtefallregelung bei 15 Prozent
Wohnungsleerstand) übernahm der Bund die Tilgung der Restschuld bis max. 77
Euro/qm abzureißender Wohnfläche.
Die Altschuldenhilfeverordnung hat die Wohnungsunternehmen in den neuen
Bundesländern um insgesamt 1 051,1 Mio. Euro entlastet. Diese Entlastung trug
dazu bei, dass insgesamt 243.646 leerstehende Wohnungen vom Markt
genommen werden konnten. Durch die Novellierung der AHGV im Jahr 2008 erhielten
die Wohnungsunternehmen zudem die Möglichkeit, die zusätzliche Entlastung
anstatt für Abriss auch für die Sanierung bzw. Verkauf und Sanierung
stadtbildprägender Altbauten zu erhalten. Damit konnte ein Beitrag zur Sanierung der
Altbauten in den Innenstädten geleistet werden. Die Altschuldenentlastung endete
am 31. Dezember 2013.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um den
westdeutschen Wohnungsunternehmen bei einer Entschuldung zu helfen (bitte
Zeitraum und Volumen angeben)?
Das AHG galt nur für ostdeutsche Wohnungsunternehmen. Westdeutsche
Unternehmen hatten keine einigungsbedingten Altschulden.
6. Warum hat die Bundesregierung seit 2009 keine Neuregelung der
sogenannten Altschuldenhilfe für ostdeutsche Wohnungsunternehmen vorgelegt?
Die Härtefallregelung nach § 6a AHG wurde im Rahmen der Novellierung 2008
auf Wunsch der Wohnungsunternehmen von 2010 auf 2013 verlängert, um den
Unternehmen mehr Zeit für den erforderlichen Rückbau zu ermöglichen. Trotz
der Verlängerung wurden die bereits bewilligten Mittel in Höhe von 62,2 Mio.
Euro nicht mehr in Anspruch genommen. Vor diesem Hintergrund verzichtete die
Bundesregierung auf eine erneute Verlängerung der Härtefallregelung. Zudem
sank der Rückbaubedarf und eine allgemeine Stabilisierung der ostdeutschen
Wohnungsunternehmen zeichnete sich ab.
Die vom Bundesbauministerium beauftragten Gutachter (I. Gutachten
„Altschuldenhilfe und Stadtumbau“, empirica 2010; II. Gutachten „Anreizinstrumente für
Investitionen im Stadtumbau Ost – Alternativen zur Altschuldenhilfe“, IfS Berlin,
B. B. S. M. Potsdam, 2013) sprachen sich gegen eine Fortführung der
Altschuldenentlastung aus. Die Gutachter plädierten für eine Aufstockung der
Bundesfinanzhilfen des Städtebauförderungsprogramms Stadtumbau Ost und empfahlen,
die besondere Rückbauförderung (ohne kommunalen Eigenanteil) für die neuen
Bundesländer auch künftig beizubehalten. Im Jahr 2013 endete damit die
Altschuldenhilfe.
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zukünftig, um den
ostdeutschen Wohnungsunternehmen bei der Entschuldung zu helfen, und wie kann
ein Zeithorizont hierfür aussehen?
8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zukünftig, um den
westdeutschen Wohnungsunternehmen bei der Entschuldung zu helfen, und wie kann
ein Zeithorizont hierfür aussehen?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat in ihrem Beschluss zur Umsetzung der Ergebnisse der
Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ festgehalten, dass einige
Regionen in den ostdeutschen Ländern mit hohen Altschulden belastet sind.
Grundsätzlich sind die Länder für die aufgabenadäquate Finanzausstattung der
Kommunen und damit auch der kommunalen Wohnungsunternehmen verantwortlich.
Ab 2020 werden die Länder aufgrund der „Neuordnung der bundesstaatlichen
Finanzbeziehungen 2017“ zusätzliche Einnahmen von fast 10 Mrd. Euro pro Jahr
zur Verfügung haben, die auch für eine Stärkung der Kommunalfinanzen
eingesetzt werden können. Im Kabinettbeschluss zur Umsetzung von Maßnahmen auf
Basis der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wird
folgendes zum Thema kommunale Altschulden (inklusive Altschulden der
kommunalen Wohnungswirtschaft Ostdeutschlands) ausgeführt: Der Bund kann einen
Beitrag leisten, wenn es einen nationalen politischen Konsens gibt, den
betroffenen Kommunen einmalig gezielt zu helfen. Ein solcher Konsens setzte voraus,
dass sichergestellt wird, dass eine neue Verschuldung über Kassenkredite nicht
mehr stattfindet. Dazu wäre ein breiter politischer Konsens in den
gesetzgebenden Körperschaften und zwischen den Ländern nötig, an einer nachhaltigen
Lösung solidarisch mitzuwirken, so dass der Bund gezielt dort bei Zins- und
Tilgungslasten helfen kann, wo andere Hilfe alleine nicht ausreichend ist.
Zugleich müssen die Ursachen der hohen Kassenkreditbestände angegangen
werden. Die Bundesregierung wird zeitnah Gespräche mit dem Deutschen
Bundestag, den Ländern sowie den betroffenen Kommunen und den kommunalen
Spitzenverbänden aufnehmen, um auszuloten, ob eine solche nationale Lösung
möglich ist. Die Bundesregierung wird die Maßnahmen im Rahmen der nach
Haushaltslage zur Verfügung stehenden Mittel umsetzen.
9. Welche Altschuldenhilfsprogramme haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Länder aufgelegt bzw. planen die Länder aufzulegen, um der
Schuldenlast der ostdeutschen Wohnungsunternehmen Herr zu werden (bitte nach
Bundesländern, Volumen und Laufzeiten aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen aus den Ländern vor. Dem
Bund sind lediglich aus der Presse Informationen aus dem Land Mecklenburg-
Vorpommern bekannt.
10. Wie viele ostdeutsche Wohnungsunternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die Altschulden in ihrer Existenz bedroht, und wie hoch
ist die Verschuldung dieser Kommunen (bitte nach Kommunen und
Verschuldung aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Existenzgefährdung von
Wohnungsunternehmen vor, weshalb auch keine Aussagen zur Verschuldung der hiervon
betroffenen Kommunen möglich sind.
11. Wie stark wirken sich nach Meinung der Bundesregierung die Altschulden
der ostdeutschen Wohnungsunternehmen auf deren wirtschaftliche Tätigkeit
aus (bitte begründen)?
12. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den Altschulden
ostdeutscher Wohnungsunternehmen und der heutigen finanziellen
Schieflage einzelner Kommunen?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
13. Welche Kommunen sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Altschulden ihrer Wohnungsunternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten
(bitte nach Kommunen aufschlüsseln)?
Die Fragen 12 bis 14 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine aktuellen wohnungswirtschaftlichen
Unternehmensdaten vor, weshalb auch keine Aussagen zur Verschuldung der
hiervon betroffenen Kommunen möglich sind. Es wird zudem auf die Antwort zu
Frage 11 verwiesen.
14. Welche Kommunen können nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund
der Altschuldensituation einer Sanierung und Modernisierung ihrer
Wohnungsbestände nicht nachkommen, da hierfür die finanziellen Mittel fehlen?
15. Wie viele der Wohnungen, auf denen noch Altschulden liegen, sind nach
Kenntnis der Bundesregierung durch Rückbau bereits nicht mehr existent
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet. Die kommunalen Wohnungsunternehmen und
Wohnungsgenossenschaften sind im Stadtumbau wichtige Partner. Die Bundesregierung hat nach
Auslaufen der Altschuldenhilfeverordnung die Städtebauförderung und die
Kompensationsmittel für die soziale Wohnraumförderung wiederholt aufgestockt.
Gerade mit der erfolgreichen Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms
Stadtumbau Ost haben Bund und Länder die Kommunen und die kommunalen
Wohnungsunternehmen sowie die Wohnungsgenossenschaften mit Finanzhilfen bei
der Sanierung und Modernisierung ihrer Wohnungsbestände unterstützt. Zudem
hat der geförderte Rückbau von nicht mehr nachgefragten Wohnungen die
Leerstandskosten der Wohnungsunternehmen erheblich reduziert. Die gemeinsame
Evaluierung der Programme Stadtumbau Ost und West 2017 hat bis 2030 wieder
einen wachenden Rückbaubedarf prognostiziert. Die Gutachter plädieren daher
für die Beibehaltung der besonderen Rückbauförderung in den neuen Ländern.
Die Anzahl der abgerissenen Wohnungen, auf denen noch Altschulden liegen
könnten, sind der Bundesregierung nicht bekannt. In der Regel werden die
Altschulden auf die noch verbliebenen Wohnungen im Unternehmen verteilt.
16. Wie viele ostdeutsche Wohnungsunternehmen mussten nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund der Altschulden seit der Wiedervereinigung
Insolvenz anmelden (bitte nach Bundesländern, Anzahl der Unternehmen,
Anzahl der Wohnungen sowie Schuldenlast nach der Wiedervereinigung und
zum Zeitpunkt der Insolvenz aufschlüsseln)?
17. Wie viele ostdeutsche Wohnungsunternehmen mussten nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund der Altschulden seit der Wiedervereinigung
privatisiert werden (bitte nach Bundesländern, Anzahl der Unternehmen,
Anzahl der Wohnungen sowie Schuldenlast nach der Wiedervereinigung und
zum Zeitpunkt des Verkaufs aufschlüsseln)?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine (vollständigen) Daten zu
Insolvenzen sowie zu Privatisierungen von Wohnungsunternehmen vor. Zudem wird
darauf verwiesen, dass die vom GdW geforderte Befreiung der
Grunderwerbsteuer bei Fusionen von Wohnungsunternehmen zur Abwehr von Insolvenzen –
wie in den Jahren von 2004 bis 2006 bereits in den neuen Ländern erfolgreich
praktiziert – in der Kompetenz der Länder liegt.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]