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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Beziehungen der Bundesregierung zur Agrarwirtschaft
(insgesamt 19 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
30.08.2019
Antwortdauer
30 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenWirtschaft & Finanzen
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1205531.07.2019
Beziehungen der Bundesregierung zur Agrarwirtschaft
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12055
19. Wahlperiode 31.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Jan Korte, Dr. Gesine Lötzsch,
Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner,
Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali,
Victor Perli, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel
und der Fraktion DIE LINKE.
Beziehungen der Bundesregierung zur Agrarwirtschaft
Die Medien berichteten kürzlich von sehr vielfältigen Beziehungen
zwischen Landwirtschaftspolitik und der Agrar- und Chemieindustrie (vgl. www.
sueddeutsche.de/wirtschaft/2.220/landwirtschaft-lobbyismus-verflechtung-1.442
4548). Die Berichterstattung erfolgte unter Berufung auf eine Studie des Instituts
Arbeit und Wirtschaft der Universität Bremen (vgl. www.iaw.uni-bremen.de/
ccm/cms-service/stream/asset/iaw_NABU_Verflechtungsstudie.pdf?asset_id=1
1070036). Wie weit die Verflechtungen gehen, zeige der Blick auf führende
Akteurinnen und Akteure der Szene (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/2.220/
landwirtschaft-lobbyismus-verflechtung-1.4424548). Der Präsident des
Deutschen Bauernverbands (DBV) sei als Aufsichts- oder Beirat auch diversen
Großunternehmen verpflichtet, darunter der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR),
der R+V-Versicherung, der Baywa AG, der Südzucker AG oder dem
Softwarehaus Land-Data (ebenda). Insgesamt bringe es der DBV-Präsident laut Studie auf
18 Zusatzposten (ebenda). Ebenso wie seine Vorgänger zeige auch der derzeitige
Präsident des DBV große Nähe zu Agrarkonzernen, die naturgemäß eigene
ökonomische Interessen in der Landwirtschaft verfolgen. So sei der DBV-Präsident
Vorstandsvorsitzender im Berliner „Forum moderne Landwirtschaft“. In dieser
Lobbyorganisation arbeiteten landwirtschaftliche Vertreterinnen und Vertreter
eng mit dem Glyphosat-Anbieter Bayer AG, BASF oder Yara zusammen
(ebenda). Sie dominieren nicht nur den Aufsichtsrat, sondern finanzieren das
Forum weitgehend (vgl. ebenda).
Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller sind Nachteile für
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleinere Landwirtschaftsbetriebe zu
befürchten, wenn sich einseitig Interessen der Landwirtschafts- und
Chemieindustrie in den politischen Entscheidungsstrukturen, z. B. Bundesministerien,
durchsetzen. Die o. g. Studie stellt nicht dar, welche Verbindungen und Kontakte das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu den
Verbänden und Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern der Agrar- und
Chemieindustrie und weiteren Interessensverbänden in den Bereichen
Landwirtschaft, Ernährung, Gesundheit und Umwelt hat.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller bitten die Bundesregierung bei der
Beantwortung der nachfolgenden Fragen auf folgende Unternehmen einschließlich
Tochterunternehmen einzugehen: Agravis, Atameken-Agro, BASF, Bayer AG,
Ceravis AG, Cheminova, Compo GmbH & Co. KG, Deutsche Saatveredelung,
Deutsch-Russische Saatbau AG, Dow Chemical, Dupont, Europlant, Fitofert
SRL, HZPC Holland, J. R. Simplot Company, Kenya Seed Company,
C. L. Klissing Sohn, KWS Saat, Lantmännen, Lanxess, Limagrain, Lindhorst-
Gruppe, Monsanto, Nestlé, Pannar Seed, Pioneer, Progema, Saatbau Linz,
Saaten-Union, Seed Co, Seminis, SESVanderHave, Supella GmbH,
Südzucker AG, Syngenta, Vilmorin, Vipetrol, Wesso AG und Zech-Gruppe.
Weiterhin bitten die Fragestellerinnen und Fragesteller die Bundesregierung bei der
Beantwortung auf folgende Verbände einzugehen: Albert-Schweitzer-Stiftung,
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Arbeitsgemeinschaft artgerechte
Nutztierhaltung, Arbeitsgemeinschaft Wirkstoffe in der Tierernährung, attac,
Bauförderung Landwirtschaft, Bioland, BUND, Bund für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde, Bund gegen Missbrauch der Tiere, Bund ökologische
Lebensmittelwirtschaft, Bundestierärztekammer, Bund der beamteten Tierärzte,
Bundesverband Berufsschäfer, Bundesverband des Deutschen
Lebensmittelhandels, Bundesverband Deutsche Ziegenzüchter, Bundesverband Deutscher
Milchviehhalter, Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen,
Bundesverband Lebensmittelchemiker im öffentlichen Dienst, Bundesverband
Lebensmittelkontrolleure, Bundesverband Pflanzenzüchter, Bundesverband
praktizierender Tierärzte, Bundesverband Rind und Schwein, Bundesverband
Saatguterzeuger, Bundesverband Tiergesundheit, Bundesverband Tierschutz,
Bundesverband Tierversuchsgegner, Bundesverband Vieh und Fleisch, DEHOGA,
Demeter, Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, Deutsche Gesellschaft
für Agrarrecht, Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft, Deutsche Reiterliche
Vereinigung, Deutscher Bauernverband, Deutscher Jagdverband, Deutscher
Raiffeisenverband, Deutscher Tierschutzbund, Deutscher Verband Neutraler
Kontroll-und Klassifizierungsunternehmen, Deutscher Verband Tiernahrung,
Deutscher Zigarettenverband, Familienbetriebe Land und Forst, Deutsches
Krebsforschungszentrum, foodwatch, Gäa, germanwatch, Gesellschaft für
Ganzheitliche Tiermedizin, greenpeace, IFT-Nord Institut für Therapie- und
Gesundheitsförderung gGMBH, Initiative Tierwohl, Interessengemeinschaft
Schweinehalter, Menschen für Tierrechte, Milchindustrieverband, NABU, Neuland, Pro-
Vieh, QS, slowfood, Sozialversicherung Landwirtschaft, Gartenbau und Forst,
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz, Verband der Fleischwirtschaft,
Verband der Landwirtschaftskammern, Verbraucherinitiative, Verbraucherzentrale
Bundesverband, Verein Deutscher Hengsthalter, Vereinigung Deutscher
Landesschafzuchtverbände, Vereinigung Tierärzte im öffentlichen Dienst, Vier Pfoten,
Welttierschutzgesellschaft, WWF, Zentralverband Bäckerhandwerk und
Zentralverband Deutsche Geflügelzüchterinnen und -züchter.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche dienstlichen Kontakte unterhielten oder unterhalten Beschäftigte des
BMEL während der 18. und 19. Wahlperiode zu den in der Vorbemerkung
benannten Unternehmen und Verbänden (bitte nach Datum, Teilnehmenden
auf beiden Seiten, Thema bzw. Grund des Kontaktes auflisten)?
2. Welche in der Vorbemerkung genannten Unternehmen oder Verbände haben
in der 18. und 19. Wahlperiode finanzielle Mittel oder Aufträge der
Bundesregierung, etwa zur Erbringung welcher Dienstleistungen oder Gutachten,
erhalten, und wann und in welcher Höhe geschah dies jeweils (bitte über
50 000 Euro ausweisen)?
3. Mit welchen der in der Vorbemerkung benannten Unternehmen oder
Verbänden hatte das BMEL oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) in der Zeit von Januar 2014 bis heute Kontakt,
und wann jeweils genau?
4. Welche Gespräche wurden seitens des BMEL mit den in der Vorbemerkung
benannten Unternehmen und Verbänden oder weiteren Unternehmen und
Verbänden im Zuge der Wiederzulassung von Glyphosat geführt (bitte
Gespräche von Januar 2014 bis heute aufführen)?
5. Welche in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Unternehmen und
Verbände oder weitere Unternehmen und Verbände profitieren nach
Kenntnis der Bundesregierung finanziell von der verlängerten Zulassung von
glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln durch die EU-Kommission mit
Beschluss des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und
Futtermittel (SCoPAFF) vom 27. November 2017, bei dem der damalige
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt gegen
die Auffassung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMU) und entgegen der Weisung der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel eine Zustimmung des deutschen Vertreters angewiesen
hatte?
6. Welches Referat des BMEL hat den damaligen Bundesminister Christian
Schmidt vor der Entscheidung zur weiteren Zulassung von Glyphosat als
Pflanzenschutzmittel fachlich informiert, und welche Personen sind dort
beschäftigt, die zuvor in einem in der Vorbemerkung der Fragesteller
benannten Unternehmen oder Verband oder weiteren Unternehmen und Verbänden
tätig waren?
7. Welche Studien lagen der Bundesregierung, insbesondere dem BMEL, zum
Zeitpunkt der Entscheidung zur Wiederzulassung von Glyphosat als
Pflanzenschutzmittel vor, und mit welcher Begründung stimmte der deutsche
Vertreter im SCoPAFF-Ausschuss nach Kenntnis der Bundesregierung der
Wiederzulassung zu?
8. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung Kosten für die
Bereitstellung der Monographie der Internationalen Krebsforschungsagentur
(IARC) zu Glyphosat vom 29. Juli 2015 seitens des Bundesamtes für
Risikoforschung (BfR) entstanden und werden weiterhin entstehen?
Wie oft wurde nach Kenntnis der Bunderegierung Einsicht in die Studie
angefragt?
9. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesbehörden
und Bundesinstituten wie z. B. dem BfR bisher für Klagen gegenüber Dritten
bezüglich Glyphosat (vgl. z. B. Urteil des Oberlandesgerichtes Köln mit
Aktenzeichen 6 U 8/17) entstanden (bitte Kosten, Instanz, Behörde bzw.
Institut, Klagegegner und Klagegrund seit 2014 benennen)?
10. Welche Gespräche wurden seitens des BMEL mit den in der Vorbemerkung
der Fragesteller benannten Unternehmen und Verbänden oder weiteren
Unternehmen und Verbänden im Zuge der Verhandlungen zur Düngeverordung
geführt (bitte Gespräche unter Angabe der Gesprächspartnerinnen und
Gesprächspartner von Januar 2014 bis heute aufführen)?
11. Welche Gespräche wurden seitens des BMEL mit den in der Vorbemerkung
der Fragesteller benannten Unternehmen und Verbänden oder weiteren
Unternehmen und Verbänden im Zuge der Verhandlungen zum Thema
Ferkelkastration geführt (bitte Gespräche unter Angabe der Gesprächspartnerinnen
und Gesprächspartner von Januar 2014 bis heute aufführen)?
12. Welche Gespräche wurden seitens des BMEL mit den in der Vorbemerkung
der Fragesteller benannten Unternehmen und Verbänden oder weiteren
Unternehmen und Verbänden im Zuge der Verhandlungen zur Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) geführt (bitte Gespräche unter Angabe der
Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner von Januar 2016 bis heute aufführen)?
13. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach solchen Gesprächen
Änderungen in Gesetzen bzw. Verordnungen erfolgt?
Wenn ja, in welchen, wann, und an welcher Stelle?
14. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die früher im BMEL
beamtet, unbefristet oder befristet tätig waren, seit dem Januar 2014 in ein in
der Vorbemerkung der Fragesteller genanntes Unternehmen oder einen
Verband gewechselt oder dorthin abgeordnet oder beurlaubt worden, um dort
tätig zu sein?
15. Welche Personen in der Leitungsebene des BMEL (bis zur Ebene
Abteilungsleiter) sind zugleich Mitglied in Gremien (z. B. Aufsichtsrat,
Verwaltungsrat, Vorstand oder Geschäftsführung) von in der Vorbemerkung der
Fragesteller benannten Unternehmen oder Verbänden?
16. Wie viele direkt zuvor bei den in der Vorbemerkung der Fragesteller
benannten Unternehmen und Verbänden beschäftigte Personen sind in der 19.
Wahlperiode oder waren in der 18. Wahlperiode im BMEL beschäftigt, und für
welchen Zeitraum waren sie jeweils dort beschäftigt?
17. Welche Vorkehrungen hat das BMEL, etwa durch dienstliche Vorschriften,
dagegen getroffen, dass Personen, die nur vorübergehend in den
Bundesministerien beschäftigt sind, an Gesetzgebungsvorhaben mitwirken, die die
Interessen eines in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Verbandes
oder Unternehmens betreffen, in dem die Person zuvor beschäftigt war?
18. Welche Dokumentationspflichten bestehen im BMEL für dienstliche
Kontakte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMEL mit Unternehmen und
Verbänden?
19. Macht das BMEL nach Kenntnis der Bundesregierung Werbung für
Produkte der genannten Unternehmen oder weiterer Unternehmen oder für die
Unternehmen selbst (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/inland/nestle-koenigin-
kloeckner-von-wegen-regulierung-16228312.html)?
Falls ja, in wie vielen Fällen (bitte seit Anfang der Wahlperiode auflisten)?
Wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund gebotener
Neutralität des BMEL?
Berlin, den 8. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1286830.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12055 - Beziehungen der Bundesregierung zur Agrarwirtschaft
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Jan Korte,
Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12055 –
Beziehungen der Bundesregierung zur Agrarwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Medien berichteten kürzlich von sehr vielfältigen Beziehungen zwischen
Landwirtschaftspolitik und der Agrar- und Chemieindustrie (vgl. www.sued
deutsche.de/wirtschaft/2.220/landwirtschaft-lobbyismus-verflech
tung-1.4424548). Die Berichterstattung erfolgte unter Berufung auf eine
Studie des Instituts Arbeit und Wirtschaft der Universität Bremen (vgl.
www.iaw.uni-bremen.de/ccm/cms-service/stream/asset/iaw_NABU_Verflech
tungsstudie.pdf?asset_id=11070036). Wie weit die Verflechtungen gehen,
zeige der Blick auf führende Akteurinnen und Akteure der Szene (vgl.
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/2.220/landwirtschaft-
lobbyismusverflechtung-1.4424548). Der Präsident des Deutschen Bauernverbands
(DBV) sei als Aufsichts- oder Beirat auch diversen Großunternehmen
verpflichtet, darunter der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR), der R+V-
Versicherung, der Baywa AG, der Südzucker AG oder dem Softwarehaus
Land-Data (ebenda). Insgesamt bringe es der DBV-Präsident laut Studie auf
18 Zusatzposten (ebenda). Ebenso wie seine Vorgänger zeige auch der
derzeitige Präsident des DBV große Nähe zu Agrarkonzernen, die naturgemäß
eigene ökonomische Interessen in der Landwirtschaft verfolgen. So sei der DBV-
Präsident Vorstandsvorsitzender im Berliner „Forum moderne
Landwirtschaft“. In dieser Lobbyorganisation arbeiteten landwirtschaftliche
Vertreterinnen und Vertreter eng mit dem Glyphosat-Anbieter Bayer AG, BASF oder
Yara zusammen (ebenda). Sie dominieren nicht nur den Aufsichtsrat, sondern
finanzieren das Forum weitgehend (vgl. ebenda).
Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller sind Nachteile für
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleinere Landwirtschaftsbetriebe zu
befürchten, wenn sich einseitig Interessen der Landwirtschafts- und
Chemieindustrie in den politischen Entscheidungsstrukturen, z. B. Bundesministerien,
durchsetzen. Die o. g. Studie stellt nicht dar, welche Verbindungen und
Kontakte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu
den Verbänden und Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern der
Agrar- und Chemieindustrie und weiteren Interessensverbänden in den
Bereichen Landwirtschaft, Ernährung, Gesundheit und Umwelt hat.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller bitten die Bundesregierung bei der
Beantwortung der nachfolgenden Fragen auf folgende Unternehmen einschließ-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12868
19. Wahlperiode 30.08.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 28. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
lich Tochterunternehmen einzugehen: Agravis, Atameken-Agro, BASF, Bayer
AG, Ceravis AG, Cheminova, Compo GmbH & Co. KG, Deutsche
Saatveredelung, Deutsch-Russische Saatbau AG, Dow Chemical, Dupont, Europlant,
Fitofert SRL, HZPC Holland, J. R. Simplot Company, Kenya Seed Company,
C. L. Klissing Sohn, KWS Saat, Lantmännen, Lanxess, Limagrain, Lindhorst-
Gruppe, Monsanto, Nestle, Pannar Seed, Pioneer, Progema, Saatbau Linz,
Saaten-Union, Seed Co, Seminis, SESVanderHave, Supella GmbH, Südzucker
AG, Syngenta, Vilmorin, Vipetrol, Wesso AG und Zech-Gruppe. Weiterhin
bitten die Fragestellerinnen und Fragesteller die Bundesregierung bei der
Beantwortung auf folgende Verbände einzugehen: Albert-Schweitzer-Stiftung,
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Arbeitsgemeinschaft
artgerechte Nutztierhaltung, Arbeitsgemeinschaft Wirkstoffe in der
Tierernährung, attac, Bauförderung Landwirtschaft, Bioland, BUND, Bund für
Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, Bund gegen Missbrauch der Tiere, Bund
ökologische Lebensmittelwirtschaft, Bundestierärztekammer, Bund der
beamteten Tierärzte, Bundesverband Berufsschäfer, Bundesverband des Deutschen
Lebensmittelhandels, Bundesverband Deutsche Ziegenzüchter,
Bundesverband Deutscher Milchviehhalter, Bundesverband Großhandel, Außenhandel,
Dienstleistungen, Bundesverband Lebensmittelchemiker im öffentlichen
Dienst, Bundesverband Lebensmittelkontrolleure, Bundesverband
Pflanzenzüchter, Bundesverband praktizierender Tierärzte, Bundesverband Rind und
Schwein, Bundesverband Saatguterzeuger, Bundesverband Tiergesundheit,
Bundesverband Tierschutz, Bundesverband Tierversuchsgegner,
Bundesverband Vieh und Fleisch, DEHOGA, Demeter, Deutsche Akademie für Kinder-
und Jugendmedizin, Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht, Deutsche
Landwirtschafts-Gesellschaft, Deutsche Reiterliche Vereinigung, Deutscher
Bauernverband, Deutscher Jagdverband, Deutscher Raiffeisenverband,
Deutscher Tierschutzbund, Deutscher Verband Neutraler Kontroll-und
Klassifizierungsunternehmen, Deutscher Verband Tiernahrung, Deutscher
Zigarettenverband, Familienbetriebe Land und Forst, Deutsches Krebsforschungszentrum,
foodwatch, Gäa, germanwatch, Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin,
greenpeace, IFT-Nord Institut für Therapie- und Gesundheitsförderung
gGMBH, Initiative Tierwohl, Interessengemeinschaft Schweinehalter,
Menschen für Tierrechte, Milchindustrieverband, NABU, Neuland, ProVieh, QS,
slowfood, Sozialversicherung Landwirtschaft, Gartenbau und Forst,
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz, Verband der Fleischwirtschaft, Verband der
Landwirtschaftskammern, Verbraucherinitiative, Verbraucherzentrale
Bundesverband, Verein Deutscher Hengsthalter, Vereinigung Deutscher
Landesschafzuchtverbände, Vereinigung Tierärzte im öffentlichen Dienst, Vier Pfoten,
Welttierschutzgesellschaft, WWF, Zentralverband Bäckerhandwerk und
Zentralverband Deutsche Geflügelzüchterinnen und -züchter.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die vorliegende Kleine Anfrage enthält einen umfangreichen Fragenkatalog zu
den in der 18. und 19. Wahlperiode bestehenden Beziehungen zwischen
Unternehmen der Agrar- und Chemieindustrie sowie einer Reihe von Verbänden zur
Bundesregierung. Die Fragestellerinnen und Fragesteller bitten dabei auf die in
ihrer Vorbemerkung aufgelisteten Unternehmen (inkl. Tochterunternehmen)
und Verbände einzugehen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat für die
Beantwortung der Kleinen Anfrage intensive Recherchen durchgeführt. Eine
lückenlose Aufstellung der in dem mehrere Jahre umfassenden Zeitraum
stattgefundenen Gespräche und Kontakte, einschließlich des Geschäftsbereichs
nebst allen jeweiligen Teilnehmern, kann allerdings nicht gewährleistet werden.
Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Die Tochterunternehmen der genannten Unternehmen
konnten aus Zeitgründen nicht in die Recherchen mit einbezogen werden.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Mitglieder der Bundesregierung,
Parlamentarische Staatssekretärinnen/Staatssekretäre bzw. Staatssekretärinnen/
Staatssekretäre in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung
Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen
pflegen. Die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und seine nachgeordneten Behörden
stehen grundsätzlich mit allen Vertretern aus dem Bereich der Land-, Forst- und
Ernährungswirtschaft sowie der Fischerei im ständigen Austausch. Unter
diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen
Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Weder besteht eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher diesbezüglicher Daten , noch ist es im Sinne
einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar,
entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen,
Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu
erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu
pflegen.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist das Verhalten einzelner Beschäftigter
unterhalb der Leitungsebene nicht Gegenstand der parlamentarischen
Kontrolle. Das aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG
abgeleitete Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages ist als
politisches Kontrollrecht auf das Verhalten der Bundesregierung gerichtet.
1. Welche dienstlichen Kontakte unterhielten oder unterhalten Beschäftigte
des BMEL während der 18. und 19. Wahlperiode zu den in der
Vorbemerkung benannten Unternehmen und Verbänden (bitte nach Datum,
Teilnehmenden auf beiden Seiten, Thema bzw. Grund des Kontaktes
auflisten)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
2. Welche in der Vorbemerkung genannten Unternehmen oder Verbände
haben in der 18. und 19. Wahlperiode finanzielle Mittel oder Aufträge der
Bundesregierung, etwa zur Erbringung welcher Dienstleistungen oder
Gutachten, erhalten, und wann und in welcher Höhe geschah dies jeweils
(bitte über 50 000 Euro ausweisen)?
Die Bundesregierung versteht die Fragestellung dahingehend, dass die
Fragesteller nach Zuwendungen bzw. Aufträgen der Bundesministerien an die in der
Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Unternehmen und Verbände
fragen.
Die erbetenen Angaben können der Tabelle* in der Anlage entnommen werden.
Bezüglich der Verbände Naturschutzbund Deutschland (NABU), Bund für
Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), World Wide Fund for Nature
(WWF) und Greenpeace wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/9789 verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte „Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)“ ist eine bundesunmittelbare
Körperschaft des öffentlichen Rechts und wurde zum 1. Januar 2013 als
Nachfolgerin der früheren regionalen landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/12868 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
errichtet. Die SVLFG nimmt ausschließlich gesetzliche Aufgaben eines
Sozialversicherungsträgers wahr. Aus dem Einzelplan 10 werden aufgrund von
gesetzlichen Verpflichtungen jährlich Zuschüsse zur landwirtschaftlichen
Sozialpolitik (insbesondere zur Alterssicherung der Landwirte und zur
landwirtschaftlichen Krankenversicherung) sowie Zuschüsse zur landwirtschaftlichen
Unfallversicherung in Höhe von insgesamt rd. 4 Mrd. € an die SVLFG gezahlt.
Diese Mittel sind vollständig in Kapitel 1001 des Einzelplans 10 etatisiert.
3. Mit welchen der in der Vorbemerkung benannten Unternehmen oder
Verbänden hatte das BMEL oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) in der Zeit von Januar 2014 bis heute
Kontakt, und wann jeweils genau?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antworten zu den
Fragen 4, 10, 11 und 12 wird verwiesen.
Die Leitung des BVL hat sich in dem gefragten Zeitraum an den nachfolgend
genannten Terminen zu Einzelgesprächen mit den erfragten Unternehmen oder
Verbänden getroffen:
• 26. Juni 2014: Gespräch von Präsident Tschiersky mit dem
Verbraucherzentrale Bundesverband, Klaus Müller;
• 14. April 2015: Gespräch von Präsident Tschiersky mit dem Bundesverband
der Lebensmittelkontrolleure, Anja Tittes;
• 29. September 2015: Gespräch von Präsident Tschiersky mit dem Bund
Ökologische Landwirtschaft, Dr. Alexander Beck und Peter Röhrig;
• 4. August 2016: Gespräch von Präsident Tschiersky mit dem Bund
Ökologische Landwirtschaft, Peter Röhrig;
• 3. September 2016: Gespräch von Präsident Tschiersky mit QS Qualität und
Sicherheit GmbH, Dr. Hermann-Josef Nienhoff;
• 30. August 2018: Gespräch von Vizepräsident Dr. Fricke dem Deutschen
Bauernverband und dem Deutschen Institut für Normung;
• 7. Dezember 2018: Gespräch von Präsident Tschiersky mit Bayer AG,
Dr. Helmut Schramm und Peter Müller;
• 16. April 2019: Gespräch von Vizepräsident Dr. Fricke mit dem Bund für
Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, Dr. Marcus Girnau.
Darüber hinaus wird der Präsident des BVL regelmäßig als Gast im
wissenschaftlichen Beirat von QS Qualität und Sicherheit GmbH eingeladen, der
einmal jährlich tagt. Im Rahmen der Internationalen Grünen Woche findet jährlich
ein wissenschaftlicher Austausch mit dem Milchindustrie-Verband e. V. (MIV)
statt, an dem auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesinstituts für
Risikobewertung (BfR) und seit dem Jahr 2019 auch Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Max-Rubner-Institutes (MRI) teilnehmen. Diese Gespräche werden
vom Präsidenten des BVL wahrgenommen, seit dem Jahr 2019 auch vom
Vizepräsidenten des BVL. Im Rahmen ihrer Dienstaufgaben nahmen der Präsident
und der Vizepräsident an vielen Veranstaltungen teil, die zum Teil von den
genannten Firmen, Verbänden oder Organisationen ausgerichtet wurden oder an
denen ebenfalls Vertreter der genannten Firmen, Verbände oder Organisationen
teilgenommen haben. Ebenso richtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit ein bis zwei große Veranstaltungen im Jahr aus, an
denen teilweise genannte Verbände und Organisationen teilnehmen.
Überdies hat das BVL im Rahmen seiner gesetzlichen Amtsaufgaben (z. B.
Zulassungs- und Genehmigungsverfahren) Kontakt zu Antragstellern auch aus
dem genannten Kreis.
4. Welche Gespräche wurden seitens des BMEL mit den in der
Vorbemerkung benannten Unternehmen und Verbänden oder weiteren
Unternehmen und Verbänden im Zuge der Wiederzulassung von Glyphosat geführt
(bitte Gespräche von Januar 2014 bis heute aufführen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Die Hausleitung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
hat sich in dem gefragten Zeitraum an den nachfolgend genannten Terminen zu
Einzelgesprächen, Runden Tischen oder Verbändegesprächen mit den erfragten
Unternehmen oder Verbänden getroffen:
• 7. März 2014: Gespräch von PSt´in Dr. Flachsbarth mit dem
Industrieverband Agrar, Dr. Helmut Schramm und Volker Koch-Achelpöhler;
• 4. November 2014: Gespräch von BM Schmidt mit Bayer CropScience,
Liam Condon und Dr. Helmut Schramm;
• 14. November 2014: Gespräch von St Dr. Kloos mit Bayer CropScience,
Dr. Helmut Schramm;
• 24. März 2015: Gespräch von St Dr. Kloos mit Verbänden der
Forstwirtschaft, Prinz zu Salm-Salm und weiteren Vertretern;
• 23. November 2016 und 11. März 2019: Gespräch von St. Dr. Aeikens mit
dem Industrieverband Agrar, Dr. Helmut Schramm, Volker Koch-
Achelpöhler und Dr. Dietrich Pradt;
• 25. Januar 2016: Gespräch von PSt´in Dr. Flachsbarth mit Dow
Agroscience, Willem Huismann;
• 16. Februar 2017 und 20. Juli 2018: Gespräch von St Dr. Aeikens mit
Syngenta, Peter Heffner und Dr. Manfred Hudetz;
• 10. April 2018 und 16. November 2018: Gespräch von BM´in Klöckner mit
dem Deutschen Bauernverband, Joachim Rukwied;
• 17. August 2019 und 4. Mai 2019: Gespräch von St Dr. Aeikens mit BASF,
Jürgen Oldeweme und Michel Heß;
• 20. August 2018: Gespräch von BM´in Klöckner mit BASF, Martin
Brudermüller und Saori Dubourg;
• 6. November 2018: Gespräch von BM´in Klöckner mit Bayer CropScience,
Liam Condon und Dr. Helmut Schramm;
• 22. März 2019: Gespräch von PSt Fuchtel mit Syngenta, Dr. Manfred
Hudetz.
5. Welche in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Unternehmen
und Verbände oder weitere Unternehmen und Verbände profitieren nach
Kenntnis der Bundesregierung finanziell von der verlängerten Zulassung
von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln durch die EU-Kommission
mit Beschluss des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere,
Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) vom 27. November 2017, bei dem der
damalige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian
Schmidt gegen die Auffassung des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und entgegen der Weisung der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel eine Zustimmung des deutschen
Vertreters angewiesen hatte?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, welche Unternehmen
oder Verbände durch die Erneuerung der EU-Genehmigung für den
Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat finanzielle Vorteile erlangt haben.
6. Welches Referat des BMEL hat den damaligen Bundesminister Christian
Schmidt vor der Entscheidung zur weiteren Zulassung von Glyphosat als
Pflanzenschutzmittel fachlich informiert, und welche Personen sind dort
beschäftigt, die zuvor in einem in der Vorbemerkung der Fragesteller
benannten Unternehmen oder Verband oder weiteren Unternehmen und
Verbänden tätig waren?
Nach der ergänzenden Geschäftsordnung des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft zur Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien werden dem Bundesminister bzw. der Bundesministerin für
Ernährung und Landwirtschaft alle fachlichen Informationen mittels
Leitungsvorlagen der jeweils zuständigen Abteilungsleitungen vorgelegt.
7. Welche Studien lagen der Bundesregierung, insbesondere dem BMEL,
zum Zeitpunkt der Entscheidung zur Wiederzulassung von Glyphosat als
Pflanzenschutzmittel vor, und mit welcher Begründung stimmte der
deutsche Vertreter im SCoPAFF-Ausschuss nach Kenntnis der
Bundesregierung der Wiederzulassung zu?
Studien, die dem berichterstattenden Mitgliedstaat zur Bewertung vorliegen
bzw. die von den Behörden zusätzlich herangezogen werden, liegen
gleichermaßen allen Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) vor. In Deutschland haben die zuständigen Behörden, das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Julius Kühn-Institut (JKI) und das
Umweltbundesamt (UBA) Zugang zu den Antragsunterlagen, je nach
Zuständigkeit auch zu vertraulichen Unterlagen. Deutschland als berichterstattendem
Mitgliedstaat lagen alle von der Glyphosat-Task-Force eingereichten Studien
vor; weitere Studien und Quellen wurden von den Behörden herangezogen.
Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung „C(2017) 8414 final“
umfassend Auskunft zum Verfahren der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung
für Glyphosat gegeben (https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/
3/2017/DE/C-2017-8414-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF), darunter auch zu
grundsätzlichen Fragen des Verfahrens.
8. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung Kosten für die
Bereitstellung der Monographie der Internationalen
Krebsforschungsagentur (IARC) zu Glyphosat vom 29. Juli 2015 seitens des Bundesamtes
für Risikoforschung (BfR) entstanden und werden weiterhin entstehen?
Wie oft wurde nach Kenntnis der Bunderegierung Einsicht in die Studie
angefragt?
Die Monographie der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) zu
Glyphosat wurde durch die IARC am 29. Juli 2015 veröffentlicht. Das BfR hat
diese Monographie nicht bereitgestellt und es sind mithin keine Kosten
entstanden. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wie oft bei der
IARC Einsicht in diese Studie nachgefragt worden ist.
9. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesbehörden
und Bundesinstituten wie z. B. dem BfR bisher für Klagen gegenüber
Dritten bezüglich Glyphosat (vgl. z. B. Urteil des Oberlandesgerichtes
Köln mit Aktenzeichen 6 U 8/17) entstanden (bitte Kosten, Instanz,
Behörde bzw. Institut, Klagegegner und Klagegrund seit 2014 benennen)?
Dem BfR sind bislang folgende Kosten für Klagen Dritter im Zusammenhang
mit der Wirkstofferneuerung Glyphosat entstanden:
Im Herbst 2015, noch vor der Veröffentlichung durch die EFSA, stellte der
Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) das sogenannte Addendum I sowie die
zusammenfassende Darstellung ohne Zustimmung des BfR zum Download im
Internet bereit. Das BfR ergriff hiergegen rechtliche Maßnahmen. In einem
einstweiligen Verfügungsverfahren wurde in zwei Instanzen entschieden, dass die
Veröffentlichung durch die Rundfunkanstalt gegen das Urheberrecht des BfR
verstoßen habe und dem BfR ein Unterlassungsanspruch zustehe (Landgericht
(LG) Köln, 15.12.2016 – 14 O 302/15; Oberlandesgericht (OLG) Köln,
06.12.2017 – 6 U 8/17). Im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzverfahrens
sind dem BfR Kosten in Höhe von 78.843,45 Euro entstanden.
Das Hauptsacheverfahren ist derzeit beim Landgericht (LG) Köln anhängig;
Aussagen über die Kosten können noch nicht getroffen werden. Es sind drei
weitere Verfahren anhängig, zu denen Kosten erwartet werden, die gleichfalls
noch nicht beziffert werden können. Betroffen sind ein einstweiliges
Rechtsschutzverfahren und zwei Klagen.
Dem BVL sind bislang Kosten in Höhe von 1.188,71 Euro im Zusammenhang
mit einer Klage entstanden. Es handelt sich um eine Klage gegen das BVL zur
Beantwortung eines Antrages nach dem Umweltinformationsgesetz bzgl. der
Wirkstoffgenehmigung von Glyphosat einer Nichtregierungsorganisation beim
Verwaltungsgericht Braunschweig. Es sind zwei weitere Verfahren anhängig,
zu denen Kosten erwartet werden, die noch nicht beziffert werden können.
10. Welche Gespräche wurden seitens des BMEL mit den in der
Vorbemerkung der Fragesteller benannten Unternehmen und Verbänden oder
weiteren Unternehmen und Verbänden im Zuge der Verhandlungen zur
Düngeverordung geführt (bitte Gespräche unter Angabe der
Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner von Januar 2014 bis heute aufführen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Die Hausleitung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
hat sich in dem gefragten Zeitraum an den nachfolgend genannten Terminen zu
Einzelgesprächen, Runden Tischen oder Verbändegesprächen mit den erfragten
Unternehmen oder Verbänden getroffen:
• 9. Oktober 2014, 14. November 2014, 7. Januar 2017 und 22. August 2017:
Gespräche von BM Schmidt mit dem Deutschen Bauernverband, u. a.
Joachim Rukwied und Bernhard Krüsken;
• 13. Dezember 2018, 30. Januar 2019 und 13. März 2019: Gespräche von
BM´in Klöckner mit dem Deutschen Bauernverband, u. a. Joachim Rukwied
und Bernhard Krüsken;
• 18. Dezember 2018: Gespräch von BM´in Klöckner mit dem Bund
Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Dr. Felix Prinz zu Löwenstein;
• 30. Januar 2019: Gespräch von BM´in Klöckner mit dem Deutschen
Raiffeisenverband, Franz-Josef Holzenkamp;
• 8. April 2019, 6. Juni 2019 und 21. August 2019: Runde Tische von BM´in
Klöckner u. a. mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland,
dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, dem Deutschen
Bauernverband, dem Deutschen Raiffeisenverband, Naturschutzbund Deutschland.
11. Welche Gespräche wurden seitens des BMEL mit den in der
Vorbemerkung der Fragesteller benannten Unternehmen und Verbänden oder
weiteren Unternehmen und Verbänden im Zuge der Verhandlungen zum
Thema Ferkelkastration geführt (bitte Gespräche unter Angabe der
Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner von Januar 2014 bis heute
aufführen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Die Hausleitung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
hat sich in dem gefragten Zeitraum an den nachfolgend genannten Terminen zu
Einzelgesprächen, Runden Tischen oder Verbändegesprächen mit den erfragten
Unternehmen oder Verbänden getroffen:
• 14. Oktober 2015: Runder Tisch von PSt´in Dr. Flachsbarth mit dem
Bundesverband Praktizierender Tierärzte, dem Bundesverband Rind und
Schwein, der Bundestierärztekammer, dem Deutschen Bauernverband, QS –
Qualität und Sicherheit, dem Bundesverband für Tiergesundheit;
• 19. Januar 2016: Gespräch von BM Schmidt mit dem Deutschen
Tierschutzbund Thomas Schröder;
• 9. Januar 2017: Verbändegespräch von BM Schmidt mit dem Deutschen
Bauernverband, dem Deutschen Tierschutzbund, dem Bundesverband des
Deutschen Lebensmittelhandels, dem Verbraucherzentrale Bundesverband,
der Interessengemeinschaft Schweinehalter, dem Zentralverband der
Deutschen Geflügelwirtschaft;
• 23. Januar 2017, 11. Juli 2017, 13. Juli 2017 und 22. August 2017:
Gespräche von BM Schmidt mit dem Deutschen Bauernverband, Walter Heidl;
• 1. Juni 2017: Gespräch von St Dr. Aeikens mit dem Deutschen
Bauernverband, Walter Heidl, und dem Bundesverband für Tiergesundheit, Dr. Sabine
Schüller;
• 9. August 2017: Gespräch von St Dr. Aeikens mit dem Bundesverband Rind
und Schwein, Josef Hannen und Paul Hegemann;
• 5. Dezember 2017: Gespräch von St Dr. Aeikens mit dem Bundesverband
für Tiergesundheit, Dr. Sabine Schüller;
• 11. Juni 2018: Verbändegespräch von BM´in Klöckner, St Dr. Aeikens und
PSt Fuchtel u. a. mit der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, dem
Bund gegen den Missbrauch der Tiere, dem Bundesverband für
fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz, dem Bundesverband Tierschutz, dem
Deutschen Tierschutzbund, Menschen für Tierrechte – Bundesverband der
Tierversuchsgegner, Neuland, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz,
der Welttierschutzgesellschaft;
• 28. August 2018: Verbändegespräch von BM´in Klöckner, St Dr. Aeikens
und PSt Fuchtel mit dem Deutschen Bauernverband, dem Bundesverband
Rind und Schwein, dem Interessenverband der Schweinehalter
Deutschlands, dem Deutschen Tierschutzbund, der Bundestierärztekammer;
• 9. Oktober 2018: Gespräch von St Dr. Aeikens mit dem Deutschen
Raiffeisenverband, Franz-Josef Holzenkamp;
• 22. Oktober 2018, 16. November 2018 und 27. Juni 2019: Gespräch von BM
´in Klöckner mit dem Deutschen Bauernverband, u. a. Joachim Rukwied
und Walter Heidl;
• 26. Oktober 2018: Gespräch von St Dr. Aeikens mit dem Deutschen
Bauernverband Bernhard Krüsken;
• 31. Oktober 2018: Gespräch von BM´in Klöckner, St Dr. Aeikens und PSt
Fuchtel mit dem Verband der Fleischwirtschaft, Martin Müller, dem
Deutschen Raiffeisenverband, Franz-Josef Holzenkamp;
• 16. November 2018: Verbändegespräch von BM´in Klöckner mit dem
Deutschen Bauernverband, dem Deutschen Raiffeisenverband, dem
Bundesverband Rind und Schwein, dem Interessenverband der Schweinehalter
Deutschlands, dem Verband der Fleischwirtschaft, dem Deutscher-Fleischer-
Verband, dem Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels, dem
Bundesverband für Tiergesundheit, dem Bundesverband Praktizierender
Tierärzte, dem Bundesverband der beamteten Tierärzte, der
Bundestierärztekammer, QS – Qualität und Sicherheit;
• 27. November 2018: Gespräch von BM´in Klöckner, St Dr. Aeikens, PSt
Fuchtel mit der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands,
dem Bundesverband praktizierender Tierärzte;
• 27. November 2018: Runder Tisch von BM´in Klöckner mit dem Deutschen
Tierschutzbund, dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und
Verbraucherverbände (VZBV), Neuland, dem Bund Ökologische
Lebensmittelwirtschaft;
• 22. Februar 2019: Verbändegespräch von St Dr. Aeikens mit dem Deutschen
Bauernverband, dem Deutschen Raiffeisenverband, dem Bundesverband
Rind und Schwein, dem Interessenverband der Schweinehalter
Deutschlands, dem Verband der Fleischwirtschaft, dem Deutscher-Fleischer-
Verband, dem Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels, dem
Bundesverband für Tiergesundheit, dem Bundesverband Praktizierender
Tierärzte, dem Bundesverband der beamteten Tierärzte, der
Bundestierärztekammer, dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft;
• 27. Juni 2019: Runder Tisch von BM´in Klöckner mit dem Bund
Ökologische Lebensmittelwirtschaft, dem Deutschen Tierschutzbund, Neuland;
• 5. Juli 2019: Gespräch von PSt Fuchtel mit dem Bundesverband
Praktizierender Tierärzte, dem Bundesverband Rind und Schwein, der
Bundestierärztekammer, dem Deutschen Bauernverband, QS – Qualität und Sicherheit
und dem Bundesverband für Tiergesundheit.
12. Welche Gespräche wurden seitens des BMEL mit den in der
Vorbemerkung der Fragesteller benannten Unternehmen und Verbänden oder
weiteren Unternehmen und Verbänden im Zuge der Verhandlungen zur
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geführt (bitte Gespräche unter Angabe
der Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner von Januar 2016 bis
heute aufführen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Die Hausleitung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
hat sich in dem gefragten Zeitraum an den nachfolgend genannten Terminen zu
Einzelgesprächen, Runden Tischen oder Verbändegesprächen mit den erfragten
Unternehmen oder Verbänden getroffen:
• 23. Juni 2016: Runder Tisch von PSt´in Dr. Flachsbarth mit dem
Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter und der Vereinigung Deutscher
Landesschafzuchtverbände;
• 28. März 2017: Gespräch von St Dr. Aeikens mit der Südzucker AG, u. a.
Dr. Wolfgang Heer und Dr. Thomas Kirchberg;
• 2. Mai 2017: Gespräch von St Dr. Aeikens mit der Arbeitsgemeinschaft
bäuerliche Landwirtschaft, dem Deutschen Tierschutzbund und dem Bund für
Umwelt und Naturschutz;
• 10. April und 18. Dezember 2018: Gespräche von BM´in Klöckner mit dem
Deutschen Bauernverband, Joachim Rukwied;
• 5. Oktober 2018 und 21. Februar 2019: Gespräche von BM´in Klöckner mit
der Südzucker AG, u. a. Dr. Wolfgang Heer und Dr. Thomas Kirchberg;
• 1. November 2018: Gespräch von PSt Stübgen mit der Südzucker AG;
• 23. Mai 2018: Runder Tisch von BM´in Klöckner und St Dr. Aeikens mit
verschiedenen Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden
(Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., Bund für Umwelt und Naturschutz
e.V., Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Deutscher Bauernverband,
Deutscher Naturschutzring, Deutscher Raiffeisenverband, Greenpeace,
Naturschutzbund Deutschland, Neuland, WWF);
• 28. Mai 2018: Gespräch von PSt Stübgen und dem Naturschutzbund
Deutschland;
• 25. Juni 2018: Verbändegespräch von BM´in Klöckner und St Dr. Aeikens
mit verschiedenen Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden, der
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, dem Bund für Umwelt und
Naturschutz, dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, der
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, dem Deutschen Bauernverband,
dem Deutschen Naturschutzring, dem Deutschen Raiffeisenverband, der
Familienbetriebe Land und Forst, Greenpeace, dem Naturschutzbund
Deutschland, Neuland, dem WWF;
• 3. Juli und 18. Dezember 2018: Gespräch von BM´in Klöckner und dem
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Dr. Felix Prinz zu Löwenstein;
• 19. Juli und 18. Dezember 2018: Gespräch von BM´in Klöckner mit der
Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft, Hubertus Paetow;
• 13. November 2018: Gespräch von PSt Stübgen mit GREENPEACE;
• 13. November 2018: Gespräch von PSt Stübgen mit dem WWF
Deutschland;
• 13. Dezember 2018: Gespräch von St Dr. Aeikens mit dem Bund
Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Dr. Felix Prinz zu Löwenstein und Peter
Röring;
• 9. Januar 2019: Gespräch von BM´in Klöckner mit der Arbeitsgemeinschaft
bäuerliche Landwirtschaft, Dr. Georg Janßen;
• 11. Januar 2019: Gespräch von St Dr. Aeikens mit dem Deutschen
Bauernverband, Bernhard Krüsken;
• 6. Juni 2019: Gespräch von PSt Stübgen mit dem Naturschutzbund
Deutschland;
• 10. Juli 2019: Gespräch von St Dr. Aeikens mit den Familienbetrieben Land
und Forst, Max Freiherr von Elverfeldt.
13. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach solchen Gesprächen
Änderungen in Gesetzen bzw. Verordnungen erfolgt?
Wenn ja, in welchen, wann, und an welcher Stelle?
Bevor die Bundesregierung einen Beschluss über den Entwurf eines
Gesetzesoder Verordnungsvorlage fasst, werden grundsätzlich die Verbände und
Fachkreise gemäß § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien
(GGO) – bei Verordnungen in Verbindung mit § 62 Absatz 2 Satz 1 GGO –
beteiligt, wenn ihre Belange berührt sind. Es ist üblich und Sinn und Zweck
dieser Beteiligung, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer
Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die
weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können.
Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie Stellungnahmen aus Anhörungen
werden sukzessive auf der Internetseite des BMEL veröffentlicht. Die
vorgenommenen Änderungen sind daher transparent nachvollziehbar.
14. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die früher im BMEL
beamtet, unbefristet oder befristet tätig waren, seit dem Januar 2014 in
ein in der Vorbemerkung der Fragesteller genanntes Unternehmen oder
einen Verband gewechselt oder dorthin abgeordnet oder beurlaubt
worden, um dort tätig zu sein?
Mangels einer gesetzlichen Mitteilungsverpflichtung liegen dem BMEL aus
datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben zu künftigen
Beschäftigungsverhältnissen von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern nach Austritt aus dem
BMEL vor. Beurlaubungen bzw. Abordnungen von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des BMEL zur Wahrnehmung einer Tätigkeit bei den in der
Vorbemerkung genannten Verbänden oder Unternehmen erfolgten nicht.
15. Welche Personen in der Leitungsebene des BMEL (bis zur Ebene
Abteilungsleiter) sind zugleich Mitglied in Gremien (z. B. Aufsichtsrat,
Verwaltungsrat, Vorstand oder Geschäftsführung) von in der Vorbemerkung
der Fragesteller benannten Unternehmen oder Verbänden?
Nach den im BMEL vorliegenden Information sind keine Personen aus dem
angesprochenen Personenkreis Mitglied in einem Gremium der nachgefragten
Unternehmen oder Verbände.
16. Wie viele direkt zuvor bei den in der Vorbemerkung der Fragesteller
benannten Unternehmen und Verbänden beschäftigte Personen sind in der
19. Wahlperiode oder waren in der 18. Wahlperiode im BMEL
beschäftigt, und für welchen Zeitraum waren sie jeweils dort beschäftigt?
Eine Auswertung der in dem Personalverwaltungssystem EPOS des BMEL
vorhandenen Daten ergab, dass von den neu eingestellten Beschäftigten keine
Person direkt zuvor bei den in der Vorbemerkung genannten Unternehmen und
Verbänden beschäftigt war. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
17. Welche Vorkehrungen hat das BMEL, etwa durch dienstliche
Vorschriften, dagegen getroffen, dass Personen, die nur vorübergehend in den
Bundesministerien beschäftigt sind, an Gesetzgebungsvorhaben
mitwirken, die die Interessen eines in der Vorbemerkung der Fragesteller
benannten Verbandes oder Unternehmens betreffen, in dem die Person
zuvor beschäftigt war?
Für einen solchen Fall gelten strenge Kriterien. Die Kriterien sind in der
allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Einsatz von außerhalb des
öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung
vom 17. Juli 2008 festgelegt. Die AVV würde in solchen Fällen entsprechend
im BMEL angewendet.
Bisher wurden keine externen Personen im BMEL eingesetzt, die an
Gesetzgebungsvorhaben mitgewirkt haben.
18. Welche Dokumentationspflichten bestehen im BMEL für dienstliche
Kontakte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMEL mit
Unternehmen und Verbänden?
Kontakte von Beschäftigten des BMEL, die aus dienstlicher Veranlassung
entstehen, aber in Form und Charakter entsprechend der Richtlinie der
Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung bzw. nach den
§§ 97 bis 105 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sowie der
Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV) behandelt werden müssen (z. B. Teilnahme an
bestimmten Konferenzen, entgeltliche Vortragstätigkeit, Einladung zu
Feierlichkeiten, etc.) werden entsprechend dokumentiert.
Darüber hinaus gibt es im BMEL keine gesonderten Dokumentationspflichten.
19. Macht das BMEL nach Kenntnis der Bundesregierung Werbung für
Produkte der genannten Unternehmen oder weiterer Unternehmen oder für
die Unternehmen selbst (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/inland/nestle-
koenigin-kloeckner-von-wegen-regulierung-16228312.html)?
Falls ja, in wie vielen Fällen (bitte seit Anfang der Wahlperiode
auflisten)?
Wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund gebotener
Neutralität des BMEL?
Das BMEL macht keine Werbung für Produkte von Unternehmen oder
Unternehmen selbst. Darüber hinaus hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg am
2. Juli 2019 festgestellt, dass es sich bei dem Video von Bundesministerin Julia
Klöckner mit dem Vorsitzenden des Vorstands der Nestlé Deutschland AG
nicht um Schleichwerbung handelt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12868
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/12868
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/12868
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/12868
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/12868
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/12868
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/12868
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/12868
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/12868
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/12868
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/12868
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/12868
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/12868
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/12868
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/12868
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/12868
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/12868
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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