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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Investments in den grauen Kapitalmarkt
(insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
23.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1208031.07.2019
Investments in den grauen Kapitalmarkt
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12080
19. Wahlperiode 31.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber,
Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich,
Karsten Klein, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm,
Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger,
Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Investments in den grauen Kapitalmarkt
Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, aber keine Erlaubnis der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigen und nur wenige
gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen, sind auf dem sog. grauen Kapitalmarkt
tätig (www.bafin.de/DE/Verbraucher/GeldanlageWertpapiere/Investieren/
GrauerKapitalmarkt/grauer_kapitalmarkt_node.html).
Die BaFin hat im Jahr 2015 den gesetzlichen Auftrag zum Schutz von kollektiven
Verbraucherinteressen erhalten. Im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz wurden
dazu Befugnisse für Anordnungen erteilt, die „geeignet und erforderlich sind, um
verbraucherschutzrelevante Missstände zu verhindern oder zu beseitigen, wenn
eine generelle Klärung im Interesse des Verbraucherschutzes geboten erscheint“
(www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsrecht/Verfuegung/
vf_170623_anhoerung_allgvfg_beschwerden.html).
Im Betrugsskandal um den Containeranbieter P&R Container-
Verwaltungsgesellschaften gelang dieser präventive Schutz der Anleger nach Ansicht der
Fragesteller nicht. Ein Großteil der Anlagen bei P&R, die dem grauen Kapitalmarkt
unterlagen, wurde so vernichtet (www.zeit.de/2018/24/p-r-insolvenz-investment
firma-anlage-risiko).
Einer der größten Anbieter auf dem grauen Kapitalmarkt ist derzeit die
ThomasLloyd-Gruppe. Dieser Anbieter hat im Jahr 2018 laut eigenen Angaben
208 Mio. Euro platziert, wovon 147,8 Mio. Euro auf Publikumsfonds entfielen.
Ein Großteil der gesammelten Gelder floss dabei in die geschlossenen Fonds der
Cleantech Infrastrukturgesellschaften (www.thomas-lloyd.com/de/
thomaslloydsteht-an-der-spitze-des-cash-platzierungsrankings-2018/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den grauen
Kapitalmarkt investiert?
a) Wie hoch ist das Anlagevolumen derzeit?
Wie hat sich dieses in den letzten zehn Jahren entwickelt?
b) Wie viele Betrugsfälle gab es in den letzten zehn Jahren im grauen
Kapitalmarkt?
Wie hoch ist die Schadenssumme?
2. Wie viele Anleger hatten nach Kenntnis der Bundesregierung beim
Containeranbieter P&R investiert?
a) Wie viel Geld wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei P&R
angelegt?
b) Wie viel Geld wurde bisher zurückerstattet?
Sind weitere Rückerstattungen zu erwarten?
c) Wie ist der Stand der staatsanwaltlichen Ermittlungen in dem Betrugsfall
bei P&R?
3. Wann wurde die BaFin erstmalig darauf aufmerksam gemacht, dass es
mögliche Betrugsfälle bei P&R gibt?
a) Welche Maßnahmen wurden in Folge getroffen?
Wann wurden diese Maßnahmen getroffen?
b) Hat die BaFin Sonderprüfungen bei den Anbietern der Direktinvestments
nach Vermögenanlagengesetz durchgeführt oder auf anderem Wege
überprüft, ob die Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind?
Wenn ja, bei wie vielen und welchen Anbietern ist das wann und mit
welchem Ergebnis geschehen?
Wenn nein, warum nicht?
4. Bewertet die Bundesregierung, dass die Verkaufsprospekte für die
geschlossenen Fonds der Cleantech Infrastrukturgesellschaften aus den Jahren 2011
bis 2013 stammen (www.thomas-lloyd.com/de/investoren/privatanleger/
infrastrukturfonds/)?
Und wenn ja, wie?
a) Gibt es hier nach Auffassung der Bundesregierung eine Gesetzeslücke,
wonach die eigentlich angestrebte jährliche Erneuerungspflicht für
Verkaufsprospekte gemäß §8a VermAnlG (= Vermögensanlagengesetz) nicht
greift?
Wenn ja, wie bedeutend ist diese?
b) Plant die Bundesregierung, diese etwaige Gesetzeslücke zu schließen?
Wenn ja, bis wann?
5. Bewertet die Bundesregierung, dass die aktuellsten Nachträge zu den
Verkaufsprospekten für die Angebote für die geschlossenen Fonds der Cleantech
Infrastrukturgesellschaften aus dem Januar bzw. Februar 2016 stammen?
Und wenn ja, wie?
Warum hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht
durchgesetzt, dass jährlich vorgeschriebene Nachträge veröffentlicht werden
(www.thomas-lloyd.com/de/investoren/privatanleger/infrastrukturfonds/)?
6. Wie häufig hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung allgemein
schon Fälle geahndet, in denen Emittenten von Vermögensanlagen
notwendige Nachträge nicht oder nicht fristgerecht erstellt haben?
7. Wie kontrolliert die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung die
Einhaltung der in §10a VermAnlG festgelegten Vorschrift, dass eine
Anzeigepflicht eines Anbieters gegenüber der BaFin besteht, die eine Beendigung
des öffentlichen Angebots und deren vollständige Tilgung betrifft?
a) Was unternimmt die BaFin, wenn beispielsweise die Gültigkeit eines
Verkaufsprospektes abgelaufen ist und gleichzeitig noch keine Anzeige über
die Beendigung des öffentlichen Angebotes erfolgte?
b) Wie häufig wurde das schon sanktioniert?
Werden von Anbietern gemeldete Beendigungen öffentlicher Angebote
sowie auch die vollständige Tilgung ähnlich der Gestattung von
Verkaufsprospekten auf der BaFin-Homepage veröffentlicht?
Wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht?
8. Welche Prüfungstätigkeiten hat die BaFin nach Kenntnis der
Bundesregierung bei dem Anbieter ThomasLloyd vorgenommen?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Form der
Kapitalaufnahme und Investitionstransparenz (z. B. Blind-Pool-Konzepte) bei
der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH?
b) Bewertet die Bundesregierung die vor einigen Monaten vorgenommene
Verschmelzung der DKM Global Opportunites Fonds 01 GmbH auf die
in London neu gegründete CT Infrastructure Holding Ltd. (https://
beta.companieshouse.gov.uk/company/11127669/filing-history/MzIxMj
A1MzMwOGFkaXF6a2N4/document?format=pdf&download=0)?
Und wenn ja, wie?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Vermögen über die
ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH an eine
Gesellschaft in Singapur abfließen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
d) Was hat die BaFin unternommen, um den kollektiven
Verbraucherschutzauftrag hier zu gewährleisten?
Berlin, den 17. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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