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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Chemischer Zustand der Gewässer in Deutschland
(insgesamt 25 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
26.08.2019
Antwortdauer
25 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenUmwelt & Landwirtschaft
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1209901.08.2019
Chemischer Zustand der Gewässer in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12099
19. Wahlperiode 01.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Steffi Lemke, Oliver Krischer,
Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Sylvia Kotting-Uhl,
Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel,
Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Chemischer Zustand der Gewässer in Deutschland
Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie geht in Deutschland
nur schleppend voran. Der Zustand der Gewässer in Europa – und auch in
Deutschland – ist alarmierend (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/1415). Das Ziel, dass alle Gewässer bis spätestens 2027 in einem guten
ökologischen und chemischen Zustand sind, liegt noch in weiter Ferne.
Die Gewässer in Deutschland sind immer unterschiedlicheren Belastungen
ausgesetzt – etwa durch Nitrat und Pestizide aus der industriellen Landwirtschaft
oder sogenannte Spurenstoffe wie Arzneimittelrückstände. Der
Indikatorenbericht 2016 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zeigt, dass die
Bundesregierung beim Gewässerschutz ihren eigenen Zielsetzungen hinterherhinkt.
Beispielsweise erreichen nur 35 Prozent der Messstellen den gewässertypischen
Orientierungswert für Phosphor, in den letzten Jahren gab es hier keine Verbesserung.
Noch immer liegen an jeder fünften Grundwassermessstelle die Nitratwerte
deutlich über dem zulässigen Schwellenwert von 50 mg/l (www.destatis.de/DE/
Themen/Gesellschaft-Umwelt/Nachhaltigkeitsindikatoren/Publikationen/
Downloads-Nachhaltigkeit/indikatoren-0230001189004.pdf?__blob=publication
File&v=6).
Im Juni 2019 hat die Stiftung Warentest einen Testbericht zu Leitungs- und
Mineralwassern veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass in vier Mineralwassern
Abbauprodukte von Pestiziden gefunden wurden, auch im Leitungswasser konnten
teilweise Spuren von Pestiziden oder Arzneimittelrückständen gefunden werden
(www.spiegel.de/gesundheit/ernaehrung/stiftung-warentest-raet-zu-leitungswasser-
statt-mineralwasser-a-1274277.html).
Diese Beispiele verdeutlichen nach Ansicht der Fragesteller einmal mehr, dass
mehr Anstrengungen notwendig sind, um Gewässerverunreinigungen schon an
der Quelle zu unterbinden. Gewässerschutz ist immer auch Artenschutz,
Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung den chemischen Zustand der
Oberflächengewässer (Fließgewässer, Seen, Küstengewässer) in Deutschland, und
wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Oberflächengewässer, die entsprechend der Vorgaben der europäischen
Wasserrahmenrichtlinie nicht in einem chemisch guten Zustand sind?
2. Für welche der 45 prioritären Stoffe, die in der Anlage 8 der
Oberflächengewässerverordnung (OGewV) definiert sind, werden die festgelegten
Umweltqualitätsnormen nach Kenntnis der Bundesregierung in
Oberflächengewässern überschritten (bitte für jeden prioritären Stoff in tabellarischer Form
geltende Umweltqualitätsnorm und Anteil der Oberflächengewässer, in
denen die Umweltqualitätsnorm überschritten wird, ausweisen)?
3. Wie hat sich die Belastung der Oberflächengewässer (Fließgewässer, Seen,
Küstengewässer) mit den 45 prioritären Stoffen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die 45 prioritären Stoffe
jeweils besondere regionale Belastungsgebiete (bitte für jeden der prioritären
Stoffe die zehn Oberflächengewässer bzw. Gewässerabschnitte mit der
höchsten Belastung ausweisen)?
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gewässerbelastungen mit
chemischen Stoffen, die nicht in der Liste der prioritären Stoffe erfasst sind
(bitte jeweils nachgewiesene Substanz und Ausmaß der Gewässerbelastung
nennen)?
6. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, zum Schutz der Gewässer weitere
Stoffe auf die Liste der prioritären Stoffe aufzunehmen, und wird eine
Erweiterung der Liste der prioritären Stoffe auf EU-Ebene geplant oder
diskutiert?
a) Wenn ja, welche Stoffe sollen mit welchem Zeitplan auf die Liste
aufgenommen werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Haupteintragspfade für
Quecksilber, polybromierte Diphenylether (PBDE), polyzyklische
aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie Tributylzinn (TBT) in
Oberflächengewässern, und in welchen Regionen in Deutschland sind die Belastungen
der Oberflächengewässer mit Quecksilber, PBDE, PAK und TBT besonders
hoch?
8. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um insbesondere
die Belastung der Oberflächengewässer mit Quecksilber, PBDE, PAK und
TBT so zu reduzieren, dass die Umweltqualitätsnormen eingehalten werden?
9. Welche Folgen haben Gewässerverunreinigungen mit einzelnen oder
mehreren der in der Anlage 8 OGewV gelisteten 45 prioritären Stoffe nach
Kenntnis der Bundesregierung für die aquatischen und terrestrischen Ökosysteme?
10. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen von
Gewässerbelastungen mit einzelnen oder mehreren der in der Anlage 8
OGewV gelisteten 45 prioritären Stoffe für die menschliche Gesundheit?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht, und welche Forschungsvorhaben plant die
Bundesregierung bzw. hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben, um
mögliche Gesundheitswirkungen von Gewässerverunreinigungen zu
untersuchen?
11. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur toxischen Wirkung
hoher Nitrat- oder Nitritkonzentrationen auf Gewässerorganismen vor?
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Begünstigung der Massenentwicklung
von Algen und Wasserpflanzen durch hohe Stickstoffeinträge in
Binnengewässern?
13. Wie beurteilt die Bundesregierung Phosphateinträge in deutschen
Standgewässern, und ist seitens der Bundesregierung eine systematische
Quantifizierung der Phosphateinträge in deutschen Standgewässern geplant?
a) Wenn ja, in welchem Zeitraum?
b) Wenn nein, warum nicht?
14. Wie bewertet die Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse, die viele
vermutlich toxische Spurenstoffe in der Umwelt festgestellt haben (z. B.
BMBF-Forschungsprojekte „NiddaMan“ und „MUTReWa“ (BMBF =
Bundesministerium für Bildung und Forschung), die aus Kläranlagen, der
Landwirtschaft und auch aus Hausfassaden stammen und in erheblichen
Konzentrationen in Gewässer eingetragen werden, und wie bewertet die
Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Angemessenheit der bisher laufenden
behördlichen chemischen Umweltüberwachungsprogramme, aus denen
dieses Ausmaß der Belastung mit Spurenstoffen bisher nicht in diesem Umfang
bekannt war?
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Konzentration von
Arzneimittelrückständen in (urbanen) Fließgewässern, und welche
Auswirkungen haben Arzneimittelrückstände in Fließgewässern nach Kenntnis der
Bundesregierung für die aquatischen Ökosysteme sowie die menschliche
Gesundheit?
16. Welche aktuellen Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu den konkreten
Frachten und Konzentrationen von Eisen und Sulfat durch Bergbaufolgen im
Spree-Neiße-Einzugsgebiet vor (www.igb-berlin.de/news/die-
sulfatbelastungder-spree-ursachen-wirkungen-und-aktuelle-erkenntnisse)?
a) Geht die Bundesregierung von einer zukünftig steigenden Belastung mit
Eisen und Sulfat im genannten Einzugsgebiet aus?
b) Welche Kenntnisse hat die Bunderegierung darüber, ob die
Trinkwasseraufbereitung der Bundeshauptstadt Berlin durch die genannten
Belastungen insbesondere durch Sulfat kurz-, mittel- oder langfristig gefährdet ist?
c) Mit welchen konkreten Maßnahmen und durch welche Akteure sollen
diese Belastungen zukünftig gesenkt werden?
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Wechselwirkungen von
Chemikalien und Spurenstoffen, die einzeln in Konzentrationen ohne Effekte
vorliegen, durch die Interaktion mit anderen Chemikalien aber negative
Effekte auf Organismen haben können, und welche Kenntnisse hat die
Bundesregierung über die Wechselwirkungen an artifiziellen Oberflächen, wie
Plastik und Mikroplastik in Gewässern?
18. Wie bewertet die Bundesregierung den chemischen Zustand des
Grundwassers in Deutschland, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
der Anteil der Grundwasserkörper, die entsprechend der Vorgaben der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nicht in einem chemisch guten Zustand
sind?
19. Für welche der in Anlage 2 der Grundwasserverordnung aufgeführten Stoffe
und Stoffgruppen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
festgelegten Schwellenwerte im Grundwasser überschritten (bitte für jeden Stoff in
tabellarischer Form geltenden Schwellenwert und Anteil der
Grundwasserkörper, in denen der Schwellenwert überschritten wird, ausweisen)?
20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Belastung der deutschen
Grundwasserkörper mit pflanzenschutzrechtlich nicht relevanten
Metaboliten?
a) Wenn ja, wie hoch ist der Anteil der Grundwassermessstellen, an denen
der vom Umweltbundesamt empfohlene gesundheitliche
Orientierungswert überschritten wird (bitte jeweils einzeln für die nicht relevanten
Metaboliten, denen das Umweltbundesamt einen gesundheitlichen
Orientierungswert zugesprochen hat, ausweisen (vgl. www.umweltbundesamt.de/
sites/default/files/medien/374/dokumente/gowpflanzenschutzmetabolite_0.
pdf))?
b) Wenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung Untersuchungen
durchzuführen oder in Auftrag zu geben, um die Grundwasserbelastung
mit pflanzenrechtlich nicht relevanten Metaboliten zu erfassen?
21. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Kombinationseffekte
und Reaktionswirkungen verschiedener relevanter Metaboliten
untereinander?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, inwieweit führt die Bundesregierung Forschungsvorhaben
durch oder plant Forschungsvorhaben, die mögliche Kombinationseffekte
und Reaktionen unterschiedlicher nicht relevanter Metaboliten
untersuchen?
22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Kombinationseffekte
und Reaktionswirkungen verschiedener nicht relevanter Metaboliten
untereinander?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, inwieweit führt die Bundesregierung Forschungsvorhaben
durch oder plant Forschungsvorhaben, die mögliche Kombinationseffekte
und Reaktionen unterschiedlicher nicht relevanter Metaboliten
untersuchen?
23. Inwieweit plant die Bundesregierung einen Schwellenwert für
pflanzenschutzrechtlich nicht relevante Metaboliten in den Anhang 2 der
Grundwasserverordnung aufzunehmen (bitte ausführlich begründen)?
24. Welche gesetzlichen Vorgaben bzw. Änderungen an bestehenden Gesetzen
und Verordnungen sind nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um
den Eintrag von Pestiziden, Bioziden und Herbiziden sowie ihren
pflanzenschutzrechtlich relevanten und nicht relevanten Metaboliten in das
Grundwasser zu reduzieren (bitte ausführlich begründen)?
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Belastung von
Mineralwassern und Trinkwasser mit Abbauprodukten von Pestiziden, und
welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
jüngsten Testergebnissen der Stiftung Warentest (vgl. www.spiegel.de/gesundheit/
ernaehrung/stiftung-warentest-raet-zu-leitungswasser-statt-mineralwasser-
a-1274277.html)?
Berlin, den 18. Juli 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1269926.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12099 - Chemischer Zustand der Gewässer in Deutschland
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 22. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12699
19. Wahlperiode 26.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Steffi Lemke,
Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12099 –
Chemischer Zustand der Gewässer in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie geht in Deutschland
nur schleppend voran. Der Zustand der Gewässer in Europa – und auch in
Deutschland – ist alarmierend (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/1415). Das Ziel, dass alle Gewässer bis spätestens 2027 in einem guten
ökologischen und chemischen Zustand sind, liegt noch in weiter Ferne.
Die Gewässer in Deutschland sind immer unterschiedlicheren Belastungen
ausgesetzt – etwa durch Nitrat und Pestizide aus der industriellen Landwirtschaft
oder sogenannte Spurenstoffe wie Arzneimittelrückstände. Der
Indikatorenbericht 2016 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zeigt, dass die
Bundesregierung beim Gewässerschutz ihren eigenen Zielsetzungen hinterherhinkt.
Beispielsweise erreichen nur 35 Prozent der Messstellen den gewässertypischen
Orientierungswert für Phosphor, in den letzten Jahren gab es hier keine
Verbesserung. Noch immer liegen an jeder fünften Grundwassermessstelle die
Nitratwerte deutlich über dem zulässigen Schwellenwert von 50 mg/l (www.destatis.
de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Nachhaltigkeitsindikatoren/Publikationen/
Downloads-Nachhaltigkeit/indikatoren-0230001189004.pdf?__blob=publication
File&v=6).
Im Juni 2019 hat die Stiftung Warentest einen Testbericht zu Leitungs- und
Mineralwassern veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass in vier Mineralwassern
Abbauprodukte von Pestiziden gefunden wurden, auch im Leitungswasser
konnten teilweise Spuren von Pestiziden oder Arzneimittelrückständen
gefunden werden (www.spiegel.de/gesundheit/ernaehrung/stiftung-warentest-raet-zu-
leitungswasser-statt-mineralwasser-a-1274277.html).
Diese Beispiele verdeutlichen nach Ansicht der Fragesteller einmal mehr, dass
mehr Anstrengungen notwendig sind, um Gewässerverunreinigungen schon an
der Quelle zu unterbinden. Gewässerschutz ist immer auch Artenschutz,
Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz.
1. Wie bewertet die Bundesregierung den chemischen Zustand der
Oberflächengewässer (Fließgewässer, Seen, Küstengewässer) in Deutschland, und
wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Oberflächengewässer, die entsprechend der Vorgaben der europäischen
Wasserrahmenrichtlinie nicht in einem chemisch guten Zustand sind?
Der chemische Zustand wird in Deutschland durch die Länder bewertet. Die letzte
Bewertung des chemischen Zustands erfolgte für die erste Aktualisierung der
Bewirtschaftungspläne (2015). Danach wurden von den Ländern alle
Oberflächengewässer hinsichtlich des chemischen Zustands als „nicht gut“ eingestuft.
Hauptursache für die flächendeckende Bewertung „nicht gut“ sind die
Überschreitungen der Qualitätsnorm für Quecksilber in Biota. Wenn Quecksilber sowie die
langlebigen Substanzen BDE, PAK und TBT nicht mitbewertet werden, erreichen
83 Prozent der Wasserkörper den „guten“ chemischen Zustand, 6 Prozent
verfehlen ihn und 11 Prozent wurden nicht bewertet (siehe Broschüre
„Wasserwirtschaft in Deutschland“ www.umweltbundesamt.de/publikationen/
wasserwirtschaftin-deutschland-grundlagen).
2. Für welche der 45 prioritären Stoffe, die in der Anlage 8 der
Oberflächengewässerverordnung (OGewV) definiert sind, werden die festgelegten
Umweltqualitätsnormen nach Kenntnis der Bundesregierung in
Oberflächengewässern überschritten (bitte für jeden prioritären Stoff in tabellarischer Form
geltende Umweltqualitätsnorm und Anteil der Oberflächengewässer, in
denen die Umweltqualitätsnorm überschritten wird, ausweisen)?
Eine detaillierte Auswertung zur Überschreitung der festgelegten
Umweltqualitätsnormen der 45 prioritären Stoffe liegt erst nach der zweiten Aktualisierung
der Bewirtschaftungspläne (2021) vor. In der nachfolgenden Tabelle sind die
Stoffe der Anlage 8 der OGewV aufgeführt, für die die Länder im Rahmen der
immissionsbezogenen Relevanzabschätzung mindestens eine Überschreitung der
Umweltqualitätsnormen pro Flussgebietseinheit im Zeitraum 2013 bis 2016
ermittelt haben (Stand: Dezember 2018). Die Umweltqualitätsnorm (UQN) wird
nicht aufgeführt, da es mehrere UQN pro Stoff und Gewässerkategorie gibt:
Nr. Stoffname Rhein Do-nau Maas Elbe
O-
der Weser
Schlei/
Trave
Warnow/
Peene Ems Eider
2 Anthracen X X
5 BDE X X X X X X X X X X
6 Cadmium X X X X X X
9b Summe DDT X
pp'-DDT X X
12 DEHP X
13 Diuron X X X X X
15 Fluoranthen X X
16 Hexachlorbenzol X
18 Hexachlorcyclohexan X
19 Isoproturon X X X X X X X
20 Blei X X X X X X X
21 Quecksilber X X X X X X X X X X
22 Naphthalin X
Nr. Stoffname Rhein Do-nau Maas Elbe
O-
der Weser
Schlei/
Trave
Warnow/
Peene Ems Eider
23 Nickel X X X X X X X X
24 Nonylphenol X X
28 PAK X X X X X X X X X
29a Tetrachlorethylen X
29b Trichlorethylen X
30 TBT X X X X
35 PFOS X X X X X X X X
37 Dioxine X X X X
38 Aclonifen X X X
39 Bifenox X X X
40 Cybutryn X X X X X X
41 Cypermethrin X X X X
42 Dichlorvos X X X X
44 Heptachlor/ Heptach-lorepoxid X X X X X X
X
45 Terbutryn X X X X X X X
3. Wie hat sich die Belastung der Oberflächengewässer (Fließgewässer, Seen,
Küstengewässer) mit den 45 prioritären Stoffen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Die Belastung der Oberflächengewässer (Fließgewässer, Seen, Küstengewässer)
mit den 45 prioritären Stoffen ist vor allem für die Stoffe rückläufig, für die
Regulierungsmaßnahmen (z. B. keine Zulassung als Pflanzenschutzmittel,
Anwendungsverbot) ergriffen wurden. Dazu gehören die Stoffe Diuron, Isoproturon und
Tributylzinn (TBT). Probleme gibt es weiterhin bei persistenten Stoffen (z. B.
polybromierte Diphenylether (BDE), Hexachlorbenzol, Hexachlorcyclohexan
und PFOS). Für die Stoffe mit überarbeiteter Umweltqualitätsnorm (Blei, Nickel,
PAK) und die neu geregelten Stoffe (s. Tabelle zu Frage 3, Stoffe mit den
Nummern 35 bis 45) kann derzeit noch keine Einschätzung gegeben werden.
4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die 45 prioritären Stoffe
jeweils besondere regionale Belastungsgebiete (bitte für jeden der prioritären
Stoffe die zehn Oberflächengewässer bzw. Gewässerabschnitte mit der
höchsten Belastung ausweisen)?
Den Bewirtschaftungsplänen ist die Höhe der Belastung nicht zu entnehmen. Für
Cadmium liegen die höchsten Belastungen in den Gebieten mit Altbergbau (z. B.
Erzgebirge, Harz). Für die Stoffe mit überarbeiteter Umweltqualitätsnorm (Blei,
Nickel) und die neu geregelten Stoffe (s. Tabelle zu Frage 2, Stoffe mit den
Nummern 35 bis 45) liegen Kenntnisse dazu erst mit der zweiten Aktualisierung der
Bewirtschaftungspläne (2021) vor. Zu Quecksilber, BDE, PAK, TBT verweisen
wir auf die Antwort zu Frage 7.
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gewässerbelastungen mit
chemischen Stoffen, die nicht in der Liste der prioritären Stoffe erfasst sind
(bitte jeweils nachgewiesene Substanz und Ausmaß der Gewässerbelastung
nennen)?
Die Kenntnisse über Gewässerbelastungen mit chemischen Stoffen, die nicht in
der Liste der prioritären Stoffe erfasst sind und ökotoxische Wirkschwellen
überschritten haben, wurden bei der Novellierung der Anlage 6 der OGewV 2016 –
mit Ausnahme der Arzneimittelwirkstoffe – berücksichtigt. Für diese Stoffe
liegen Kenntnisse zum Ausmaß der Gewässerbelastung erst mit der zweiten
Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne (2021) vor. Ferner werden durch die
Bundesländer sowohl auf nationaler Ebene als auch auf europäischer Ebene Stoffe
der Beobachtungslisten in abgestimmten Messprogrammen untersucht. Die Daten
der EU-Beobachtungsliste (Watch List) wurden an die EU-Kommission
übermittelt. Diese hat im Jahr 2018 den Bericht „Review of the 1st Watch List under the
Water Framework Directive and recommendations for the 2nd Watch List“
veröffentlicht, in dem die europaweiten Messergebnisse u. a. mit PNEC (predicted
no effect concentration) verglichen werden. Eine Auswertung der Daten der
deutschen Messstellen hat das Umweltbundesamt veröffentlicht (www.umweltbundes-
amt.de/themen/wasser/fluesse/zustand/arzneimittelwirkstoffe#textpart-1, www.
umweltbundesamt.de/themen/wasser/fluesse/zustand/pestizide-0#textpart-2). Diese
Auswertung vergleicht die Jahresmittelwerte mit der PNEC der EU-Kommission.
Überschreitungen treten bei den Arzneimittelwirkstoffen und Hormonen auf: Die
PNEC für Diclofenac wird an 21 der 24 Messstellen überschritten. An allen
Messstellen, an denen der Jahresmittelwert für 17-alpha-Ethinylöstradiol (EE2) über
der Bestimmungsgrenze liegt, wird die PNEC überschritten. Die PNEC für
Östron (E1) und 17-beta-Östradiol (E2) werden an der Mündung der Emscher
überschritten. An der Mündung der Emscher überschreiten auch die mittleren
Konzentrationen von Azithromycin und Clarithromycin die PNEC. Im
Teltowkanal wird die PNEC für Azithromycin nicht eingehalten. Von den
Pflanzenschutzmittelwirkstoffen der Watch List treten Überschreitungen der
Umweltqualitätsnorm (Anlage 6 der OGewV) für Imidacloprid an sieben Messstellen auf. Für
weitere 15 Messstellen ist die Analytik nicht ausreichend sensibel, um die
Umweltqualitätsnorm auf Einhaltung zu prüfen. Weitere gewässerrelevante Stoffe
sollen im Rahmen der Spurenstoffstrategie des Bundes ermittelt werden.
Außerdem ist die Gewässerrelevanz von Chemikalien ein Kriterium bei der
Priorisierung von Chemikalien für deutsche Maßnahmenvorschläge mit den Instrumenten
der EU-Chemikalienverordnung REACH.
6. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, zum Schutz der Gewässer weitere
Stoffe auf die Liste der prioritären Stoffe aufzunehmen, und wird eine
Erweiterung der Liste der prioritären Stoffe auf EU-Ebene geplant oder
diskutiert?
a) Wenn ja, welche Stoffe sollen mit welchem Zeitplan auf die Liste
aufgenommen werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Liste der prioritären Stoffe wurde mit der Tochterrichtlinie 2013/39/EU zur
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) aktualisiert. Die Working Group
„Chemicals“ erarbeitet im Rahmen der Common Implementation Strategy (CIS)
zur WRRL Vorschläge für die Liste der prioritären Stoffe. Über diese
Arbeitsgruppe wurden im letzten Priorisierungsprozess 2014 bis 2016 die folgenden
Stoffe vorgeschlagen: Uran, Omethoat/ Dimethoat, Malathion, Selen, Silber,
Nicosulfuron, Permethrin, Deltamethrin, Bifenthrin, Esfenvalerat. Bei der
Auswahl der Stoffe, der Bereitstellung von Monitoringdaten aus der
Oberflächengewässerüberwachung und der Ableitung von Umweltqualitätsnormen waren die
deutschen Fachleute maßgeblich beteiligt. Bei der Erstellung der
Umweltqualitätsnormdossiers übernahm das Umweltbundesamt die Federführung für neun der
in die Vorauswahl gekommenen Stoffe. Die Wasserdirektoren stimmten im
November 2016 dem Vorschlag der EU-Kommission zu, angesichts der anstehenden
Überprüfung der WRRL 2019 die Überarbeitung der Liste der prioritären Stoffe
auszusetzen und diese erst unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Überprüfung der WRRL für eine konsistente Gesetzesvorlage fortzusetzen. Ein
entsprechender Zeitplan wurde seitens der EU-Kommission noch nicht bekannt gegeben.
Das Umweltbundesamt erarbeitet derzeit Vorschläge, welche Stoffe ebenfalls in
die EU-Überwachungsprogramme und die Liste der prioritären Stoffe
aufgenommen werden sollten.
7. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Haupteintragspfade für
Quecksilber, polybromierte Diphenylether (PBDE), polyzyklische
aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie Tributylzinn (TBT) in
Oberflächengewässern, und in welchen Regionen in Deutschland sind die Belastungen
der Oberflächengewässer mit Quecksilber, PBDE, PAK und TBT besonders
hoch?
Die Haupteintragspfade der prioritären Stoffe werden derzeit von einem
Bund/Länder-Arbeitskreis durch die Bestandsaufnahme der Emissionen,
Einleitungen und Verluste ermittelt. Für Quecksilber identifizieren Bund und Länder in
der „Handlungsempfehlung zur Ableitung der bis 2027 erreichbaren
Quecksilberwerte in Fischen“ als Haupteintragspfade historisch bedingte Belastungen der
Sedimente sowie aktuelle und frühere luftbürtige Depositionen. Das spiegelt sich
auch in den Ergebnisse der Eintragsmodellierung mit dem Bilanzierungsmodell
MoRE (Modelling of Regionalized Emissions) wider, danach wird Quecksilber
zu 92 Prozent aus diffusen Quellen in die Gewässer eingetragen (s. a. Broschüre
Gewässer in Deutschland www.umweltbundesamt.de/publikationen/
gewaesserin-deutschland). Für die flächendeckende Überschreitung der
Umweltqualitätsnorm für Quecksilber sind die Einträge über die Luft die Hauptursache. Die
höchsten Belastungen mit Quecksilber in Sedimenten treten in Gebieten auf, in
denen früher Quecksilber in der Industrie eingesetzt wurde. Die Sedimente der
Gewässer sind auch flussabwärts dieser Standorte höher mit Quecksilber belastet.
Dies trifft insbesondere auf die Elbe und die Saale unterhalb von Leuna zu. Die
BDE gehören zu den Stoffen des Stockholmer Übereinkommens zu persistenten
organischen Schadstoffen (POPs). Aktuelle Informationen zur Verwendung und
Anwendung der BDE sind dem Nationaler Durchführungsplan 2017 zum
Stockholmer Übereinkommen zu persistenten organischen Schadstoffen (POPs)
der Bundesrepublik Deutschland www.umweltbundesamt.de/publikationen/
nationaler-durchfuehrungsplan-der-bundesrepublik zu entnehmen. Die
Bestandsaufnahme von Bund und Länder 2016 www.umweltbundesamt.de/publikationen/
bestandsaufnahme-der-emissionen-einleitungen sieht auch bei den BDE als
Haupteintragspfad diffuse Quellen. Die Untersuchungen von BDE in Fischen
werden erst seit 2016 in abgestimmter Weise durch die Länder durchgeführt. Auf
dieser Datengrundlage kann derzeit noch keine Aussage zu hoch belasteten
Regionen getroffen werden. Nach Eintragsmodellierungen mit dem
Bilanzierungsmodell MoRE (Modelling of Regionalized Emissions) sind bei den PAK diffuse
Quellen (urbane Systeme, luftbürtige Deposition, Erosion) und die
Binnenschifffahrt der Haupteintragspfad (siehe auch Broschüre „Gewässer in Deutschland“
www.umweltbundesamt.de/publikationen/gewaesser-in-deutschland). Regionen
mit erhöhter Belastung sind urbane Gebiete und z. B. Häfen. TBT ist ein so
genanntes Alt-Biozid, das weder nach der Biozid-Richtlinie (1998) noch nach der
Biozid-Verordnung (2012) zugelassen wurde. Der Einsatz von TBT in
Antifoulingfarben bei Schiffen ist in der EU seit 2003 und weltweit seit 2008 verboten.
Regionen mit erhöhter Belastung werden erst durch die zweite Aktualisierung der
Bewirtschaftungspläne (2021) identifiziert.
8. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um insbesondere
die Belastung der Oberflächengewässer mit Quecksilber, PBDE, PAK und
TBT so zu reduzieren, dass die Umweltqualitätsnormen eingehalten werden?
Deutschland setzt die Verpflichtungen der Minamata-Konvention (Quecksilber)
um. Das hierfür erforderliche Gesetz wurde am 19. Juni 2017 im BGBl II
verkündet und trat am 20. Juni 2017 in Kraft. Die Umsetzung des Minamata-
Übereinkommens in Deutschland erfolgt auf der Grundlage der ab dem 1. Januar 2018
geltenden Quecksilber-Verordnung 2017/852 der Europäischen Union. Penta-
und OctaBDE sind bereits seit 2004 EU-weit verboten (Richtlinie 2003/11/EG).
Tetra-, Penta-, Hexa- und Hepta-BDE sind seit 2009 nach dem Stockholmer
Übereinkommen für POP weltweit verboten. Die Ursachenermittlung für die
anscheinend flächendeckende Belastung ist noch nicht abgeschlossen, s. a. Antwort
zu Frage 7. Wenn die Quellen ermittelt sind, wird geprüft, welche weiteren
Maßnahmen erforderlich sind. Es gibt verschiedene gesetzliche Regelungen, die die
Begrenzung von PAK in bestimmten Produkten und in der Umwelt vorschreiben,
z. B. Beschränkungen im Anhang XI der REACH-Verordnung. Ebenso existieren
Vorgaben, um die PAK-Emissionen zu begrenzen. Ziel dieser Regelungen ist es,
PAK-haltige Produkte langfristig zu ersetzen und Verbrennungsprozesse zu
optimieren, um Mensch und Umwelt zu schützen. So sind Kreosot und andere
Teerölbasierte Destillate als Holzschutzmittel verboten. Mehrere rechtliche Regelungen
sollen die aus Feuerungsanlagen und aus sonstigen Industrieanlagen stammenden
PAK Emissionen verringern. Diese werden zur Gewährleistung eines hohen
Schutzniveaus für die Umwelt jeweils bei Bedarf an den aktuellen Stand der
Technik angepasst. Das Umweltbundesamt informiert im Hintergrundpapier
„Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe – Umweltschädlich! Giftig!
Unvermeidbar?“ über PAK (www.umweltbundesamt.de/publikationen/
polyzyklischearomatische-kohlenwasserstoffe). Nach dem Verbot von TBT in
Antifoulingfarben bei Schiffen sind die Konzentrationen in Gewässern rückläufig. Die Länder
ermitteln derzeit die Ursachen für die noch vorkommenden Überschreitungen der
Umweltqualitätsnorm, s. a. Antwort zu Frage 7. Danach wird geprüft, ob von der
Bundesregierung weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen.
9. Welche Folgen haben Gewässerverunreinigungen mit einzelnen oder
mehreren der in der Anlage 8 OGewV gelisteten 45 prioritären Stoffe nach
Kenntnis der Bundesregierung für die aquatischen und terrestrischen
Ökosysteme?
Bei Überschreitung der als Umweltqualitätsnorm festgelegten Konzentration
einer oder mehrerer Chemikalien werden Konzentrationen im Gewässer erreicht,
für die auf Grundlage ökotoxikologischer Prüfverfahren mit
Stellvertreterorganismen schädliche Auswirkungen auf die aquatischen Biozönosen nicht
auszuschließen sind.
10. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen von
Gewässerbelastungen mit einzelnen oder mehreren der in der Anlage 8
OGewV gelisteten 45 prioritären Stoffe für die menschliche Gesundheit?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht, und welche Forschungsvorhaben plant die
Bundesregierung bzw. hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben, um
mögliche Gesundheitswirkungen von Gewässerverunreinigungen zu
untersuchen?
Das Umweltbundesamt untersucht einen Teil der in Anlage 8 OGewV genannten
Stoffe im Rahmen der gesundheitsbezogenen Umweltbeobachtung des Bundes
(u. a. in der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit – GerES sowie in Studien
unter Verwendung von Proben der Umweltprobenbank des Bundes). Dabei wird
die korporale Exposition der Menschen in Deutschland analysiert. Die Ermittlung
des individuellen Beitrags von Schadstoffen in Oberflächengewässern zur
gesamten korporalen Exposition ist dabei in der Regel jedoch nicht möglich. Der
Bundesregierung liegen keine Hinweise dazu vor, dass die menschliche Gesundheit
durch die genannten prioritären Stoffe in Gewässern bislang Schaden genommen
hat. Das Umweltbundesamt untersucht an isolierten menschlichen Zellen, z. B.
Leber- und Nervenzellen, mögliche Auswirkungen von einzelnen Stoffen und
Wasserproben bezüglich der Endpunkte Gentoxizität, Neurotoxizität, endokrine
Effekte und Zytotoxizität. Dabei sind die Schadstoffkonzentrationen in den
Wasserproben so gering, dass diese konzentriert werden müssen, um eine Wirkung
festzustellen. Im Rahmen Förderschwerpunktes des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) „Nachhaltiges Wassermanagement (NaWaM)“
wurden in der Fördermaßnahme „Risikomanagement von neuen Schadstoffen
und Krankheitserregern im Wasserkreislauf“ (RiSKWa)
Forschungsverbundvorhaben gefördert, in denen untersucht wurde, wie sich nicht oder schwer abbaubare
anthropogene Spurenstoffe in der aquatischen Umwelt anreichern, wie diese in
die Nahrungskette gelangen und welche Auswirkungen auf die menschliche
Gesundheit und die Umwelt zu erwarten sind.
11. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur toxischen Wirkung
hoher Nitrat- oder Nitritkonzentrationen auf Gewässerorganismen vor?
Die primären Effekte auf Gewässerorganismen von natürlichen
Stickstoffverbindungen gehen hauptsächlich von Ammoniak und Nitrit aus. Nitrat ist
vergleichsweise ungiftig. In Abhängigkeit von dem im Gewässer vorherrschenden
abiotischen Umweltparametern (z. B. pH, Sauerstoff), kann Nitrat in Nitrit und
Ammonium umgebaut werden. Bei Fischen werden durch Ammonium Kiemen und
weitere Organe geschädigt. Durch Nitrit wird die Sauerstoff-Versorgung im Blut
reduziert. Als sekundärer Effekt kann durch die hohe Stickstoffverfügbarkeit
(Eutrophierung) im Gewässer ein starkes Algenwachstum auftreten, das wegen einer
starken Beschattung Wasserpflanzen unterdrückt. Infolge kommt es durch das
Absterben der Algen zu einer starken Sauerstoffzehrung im Gewässer, die
tierische Organismen durch den Sauerstoffmangel schädigt.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Begünstigung der
Massenentwicklung von Algen und Wasserpflanzen durch hohe Stickstoffeinträge in
Binnengewässern?
Übermäßige Nährstoffeinträge sind auch heute noch einer der wichtigsten
anthropogenen Belastungsfaktoren der deutschen Binnengewässer (Fließgewässer,
Seen, Teiche u. a.). Zu viele Nährstoffe führen zu erhöhtem Wachstum von Algen
bis hin zu massenhafter Vermehrung, sogenannte Algenblüten. Die Folgen sind
auch das Auftreten von Cyanobakterien (Blaualgen), Artenverlust,
Sauerstoffmangel, Fischsterben, Einschränkungen bei der Aufbereitung von Trinkwasser
und allergische Reaktionen bei Badenden. Fachleute sprechen von
„Eutrophierung“ – einer vom Menschen verursachten Erhöhung des Nährstoffgehaltes in
einem Gewässer. Die Umsetzung der vorhandenen Nährstoffe in pflanzliche
Biomasse (Trophie) hängt im Gewässer neben der Konzentration der Nährstoffe
(N & P) auch von vielen anderen Umweltfaktoren ab (z. B. Jahreszeit &
Temperatur, Trübung, Seebeckengestalt und -lage, hydrologische und
hydromorphologische Gegebenheiten u. v. m.). Massenentwicklungen von Algen und
Wasserpflanzen entstehen häufig dann, wenn bestimmte Umweltfaktoren in bestimmter
Ausprägung und Kombination zueinander auftreten (z. B. hohe
Nährstoffkonzentrationen und hohe Temperaturen (spätes Frühjahr und Sommer)). In
Binnengewässer ist in den meisten Fällen Phosphor der wachstumsbegrenzende
Nährstoff. In den Meeren limitiert hingegen meistens Stickstoff das Wachstum des
Phytoplanktons. Ein Übermaß an Stickstoff ist in den deutschen Küstengewässern
häufiger mit Massenentwicklungen von Algen verbunden als in den
Binnengewässern. Stehende Gewässer reagieren oft langsam auf reduzierte
Nährstoffkonzentration. In Seen wird Wasser nur langsam ausgetauscht (oft dauert dies
mehrere Jahre) und im Sediment gespeicherte Nährstoffe können wieder freigesetzt
werden. Massenentwicklungen von Algen oder Cyanobakterien gehen so oft erst
Jahre später zurück.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung Phosphateinträge in deutschen
Standgewässern, und ist seitens der Bundesregierung eine systematische
Quantifizierung der Phosphateinträge in deutschen Standgewässern geplant?
a) Wenn ja, in welchem Zeitraum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Etwa 26 Prozent der Seen in Deutschland weisen gegenwärtig einen „sehr guten“
oder „guten“ ökologischen Zustand auf. Mehr als ein Drittel der Seen ist nach
Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) als „unbefriedigend“ oder „schlecht“
klassifiziert, weil zu viele Nährstoffe (vor allem Phosphor) sie belasten. Zwar wurden
in den letzten 30 Jahren die Einträge von Phosphor (P) um 70 Prozent reduziert,
weil die Kläranlagen heute fast flächendeckend Nährstoffe entfernen, trotzdem
ist die Belastung mit P weiterhin zu hoch (für Flüsse siehe www.umweltbundes
amt.de/indikator-eutrophierung-von-fluessen-durch-phosphor). Die
Hauptquellen der Nährstoffbelastung der Gewässer mit Phosphat sind die Landwirtschaft
und kommunale Kläranlagen. Aber auch Kraftwerke, Verkehr und
Industriebetriebe tragen zur Nährstoffbelastung bei. Die Ermittlung des Phosphor-Gehalts in
Gewässern gehört seit Jahrzehnten zum Standardmonitoring in allen
Bundesländern. Dadurch ist die Belastungssituation sehr gut dokumentiert. Eine
darüberhinausgehende, systematische Quantifizierung der P-Einträge ist aus Sicht der
Bundesregierung nicht erforderlich.
14. Wie bewertet die Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse, die viele
vermutlich toxische Spurenstoffe in der Umwelt festgestellt haben (z. B.
BMBF-Forschungsprojekte „NiddaMan“ und „MUTReWa“ (BMBF =
Bundesministerium für Bildung und Forschung), die aus Kläranlagen, der
Landwirtschaft und auch aus Hausfassaden stammen und in erheblichen
Konzentrationen in Gewässer eingetragen werden, und wie bewertet die
Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Angemessenheit der bisher laufenden
behördlichen chemischen Umweltüberwachungsprogramme, aus denen
dieses Ausmaß der Belastung mit Spurenstoffen bisher nicht in diesem Umfang
bekannt war?
Die derzeitige Umweltüberwachung in Gewässern nach WRRL umfasst eine
begrenzte Auswahl von Stoffen mit nationaler und europäischer Relevanz. Die
Begrenzung der EU-Kommission bei der Auswahl neuer Prioritärer Stoffe im letzten
Priorisierungsverfahren auf zehn Stoffe ermöglichte es, nur die Stoffe mit der so
ermittelten höchsten Relevanz auszuwählen und nicht alle Stoffe mit
Gewässerrelevanz. Die beispielhaft genannten Forschungsprojekte „NiddaMan“ und
„MUTReWa“ wurden im Rahmen des BMBF Förderschwerpunktes
„Nachhaltiges Wassermanagement (NaWaM)“ in der Fördermaßnahme „Regionales
Wasserressourcen-Management für den nachhaltigen Gewässerschutz in
Deutschland“ (ReWaM) gefördert. Vor dem Hintergrund der genannten
Forschungsergebnisse und weiterer erscheint es notwendig, mehr Stoffe mit Gewässerrelevanz
wie z. B. Arzneimittel oder nach der EU-Chemikalienverordnung REACH
identifizierte gewässerrelevante Stoffe mit persistenten, bioakkumulierenden und
toxischen Eigenschaften (PBT-Stoffe) in die Gewässerüberwachung aufzunehmen,
um daraus Maßnahmen zur Reduktion ableiten oder die Wirksamkeit bereits
initiierter Maßnahmen beurteilen zu können. Darüber hinaus sind Instrumente zur
systematischen Überwachung von nicht geregelten Stoffen notwendig, um ein
ausreichendes Bild der Belastungssituation für eine Regelung zu bekommen. Zu
diesen Instrumenten zählen die europäische Watch list und die nationale
Beobachtungsliste der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) sowie
die in der Spurenstoffstrategie des Bundes erarbeiteten Priorisierungsverfahren.
Aber auch neue nicht zielgerichtete chemische Methoden (z. B. Non-Target-
Screening) und biologische Methoden (z. B. effektbasierte Assays) sind
ergänzende Möglichkeiten, um unbekannte Stoffe in den Gewässern zu identifizieren.
Diese Methoden werden durch Forschungsvorhaben u. a. des
Umweltbundesamtes und Screenings z. B. der Umweltprobenbank des Bundes auf ihre Tauglichkeit
getestet. Die Ergebnisse aus den in der Frage genannten und weiteren
Forschungsvorhaben zeigen, dass zur Erreichung des guten ökologischen Zustands
neben den hydromorphologischen Maßnahmen eine Reduktion der Gesamtfracht
von Schadstoffen notwendig ist, um eine Wiedererholung der ökologischen
Gemeinschaft in Oberflächengewässern zu ermöglichen. Im Fokus sollten hier
besonders langlebige Chemikalien stehen. Maßnahmen zur Frachtreduktion können
sowohl nachgeschaltete technische (z. B. 4. Reinigungsstufe in Kläranlagen) als
auch quellenbezogene Maßnahmen sein. In der Pilotphase der
Spurenstoffstrategie des Bundes werden solche Maßnahmen durch die Hersteller für ausgewählte
Substanzen erarbeitet.
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Konzentration von
Arzneimittelrückständen in (urbanen) Fließgewässern, und welche
Auswirkungen haben Arzneimittelrückstände in Fließgewässern nach Kenntnis der
Bundesregierung für die aquatischen Ökosysteme sowie die menschliche
Gesundheit?
In Deutschland haben die Bundesländer 2016 die Stoffe der Watch List
entsprechend der Oberflächengewässerverordnung an 24 Messstellen analysiert. Zu den
Stoffen gehören das Analgetikum (Schmerzmittel) Diclofenac, die drei hormonell
wirksamen Stoffe Östron (E1), 17-beta-Östradiol (E2) und 17-alpha-
Ethinylöstradiol (EE2) sowie die drei Makrolid-Antibiotika Azithromycin,
Clarithromycin und Erythromycin. Die 24 Messstellen wurden von den Bundesländern unter
dem Gesichtspunkt ausgewählt, dass sie repräsentativ die Belastung von
Gewässern mit Klarwasseranteil erfassen. Die aufgetretenen Belastungen sind in der
Antwort zu Frage 5 beschrieben. Im Rahmen von Forschungsprojekten und
Screeningprogrammen wurden 269 verschiedene Arzneimittelwirkstoffe in
deutschen Oberflächengewässern, Sedimenten, Grundwasser und Böden
nachgewiesen (UBA Hintergrundpapier Arzneimittel in der Umwelt -vermeiden, reduzieren,
überwachen, 2014). Zahlreiche Arzneimittelwirkstoffe werden in
Oberflächengewässern im Konzentrationsbereich von 0,1 bis 1,0 Mikrogramm pro Liter (μg/L)
gemessen. Dabei sind hauptsächlich solche Substanzen von Relevanz, die nur
zum kleineren Teil in Kläranlagen zurückgehalten werden und schwer abbaubar
sind. Hierzu zählen neben den o.g. Arzneimitteln der Watch List auch Analgetika
(Diclofenac) und Röntgenkontrastmittel. Diese werden teilweise auch in deutlich
höheren Konzentrationen gefunden, wie zum Beispiel das Röntgenkontrastmittel
Iomeprol mit einer maximal gemessenen Konzentration von 20 μg/L. Eine
Auswertung des Umweltbundesamtes von Messprogrammen der Bundesländer aus
den Jahren 2009 bis 2011 zeigt, dass insgesamt 27 verschiedene
Arzneimittelwirkstoffe aus acht Wirkstoffklassen in Konzentrationen von über 0,1 μg/L in
deutschen Oberflächengewässern gemessen wurden (Bergman et al. 2011).
Auffallend hohe Konzentrationen zeigte neben den Röntgenkontrastmitteln auch das
häufig angewendete Schmerzmittel Diclofenac. Bereiche, wo
Arzneimittelrückstände in relativ hohen Konzentrationen in die Umwelt gelangen, sind bei
Gewässern vor allem in der Nähe von Klärwerksabläufen oder intensiv genutzte
Weideflächen. Entsprechend der spezifischen Wirkung des Arzneimittels können
unterschiedliche Organismen in der Umwelt betroffen sein. So reagieren
beispielsweise Fische aber auch Schnecken auf das Hormon 17α-Ethinylestradiol mit
Veränderungen an ihrem Fortpflanzungssystem. Die Folge ist, dass sich diese Tiere
nicht mehr fortpflanzen können und die Population geschwächt wird. Das
Schmerzmittel Diclofenac verursacht bei Zebramuscheln eine erhöhte Mortalität
ab Konzentrationen von 0,5 µg/L. Dies sind Konzentrationen, die in der Umwelt
auch gefunden werden. Bei diesen Konzentrationen zeigen sich bei Forellen
Nierenschädigungen (UQN-Dossier Diclofenac, 2018). Pflanzen und Algen können
durch Antibiotika in ihrem Wachstum gehemmt werden. Eine Gefahr für die
menschliche Gesundheit durch die Rückstände in Gewässern ist nach derzeitigem
Kenntnisstand nicht zu erwarten. In der Regel liegen die gemessenen
Konzentrationen der Arzneimittelwirkstoffe in der Umwelt weit unterhalb der
therapeutischen Dosen für den Menschen und der für sie festgelegten, maximal zulässigen
Rückstandsmengen in Nahrungsmitteln aus Tierarzneimitteln.
16. Welche aktuellen Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu den konkreten
Frachten und Konzentrationen von Eisen und Sulfat durch Bergbaufolgen im
Spree-Neiße-Einzugsgebiet vor (www.igb-berlin.de/news/die-
sulfatbelastungder-spree-ursachen-wirkungen-und-aktuelle-erkenntnisse)?
a) Geht die Bundesregierung von einer zukünftig steigenden Belastung mit
Eisen und Sulfat im genannten Einzugsgebiet aus?
b) Welche Kenntnisse hat die Bunderegierung darüber, ob die
Trinkwasseraufbereitung der Bundeshauptstadt Berlin durch die genannten
Belastungen insbesondere durch Sulfat kurz-, mittel- oder langfristig gefährdet ist?
c) Mit welchen konkreten Maßnahmen und durch welche Akteure sollen
diese Belastungen zukünftig gesenkt werden?
Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Kenntnisse zu konkreten Frachten
und Konzentrationen von Eisen und Sulfat durch Bergbaufolgen im Spree-Neiße-
Einzugsgebiet vor. Die der Bundesregierung vorliegenden Daten über die
Trinkwasserqualität in der Bundeshauptstadt erlauben keine Rückschlüsse auf eine
kurz-, mittel- oder langfristige Gefährdung der Trinkwasseraufbereitung durch
Sulfat. Arbeitsgruppen der Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie der
Flussgebietsgemeinschaft Elbe befassen sich mit den Bergbaufolgen im Spree-
Neiße-Einzugsgebiet und planen Maßnahmen. Die Verminderung regionaler
Bergbaufolgen gehörte auch 2014 zu den wichtigen
Wasserbewirtschaftungsfragen der Flussgebietsgemeinschaft Elbe.
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Wechselwirkungen von
Chemikalien und Spurenstoffen, die einzeln in Konzentrationen ohne
Effekte vorliegen, durch die Interaktion mit anderen Chemikalien aber negative
Effekte auf Organismen haben können, und welche Kenntnisse hat die
Bundesregierung über die Wechselwirkungen an artifiziellen Oberflächen, wie
Plastik und Mikroplastik in Gewässern?
Es ist bekannt, dass Chemikalien mit der gleichen Wirkweise bei gemeinsamer
Exposition zusammen auf Organismen wirken können. Dies wird auch oft als
Kombinationseffekt oder „Cocktaileffekt“ bezeichnet. In den meisten Fällen ist
dieses Zusammenwirken „additiv“. In selteneren Fällen kann es auch zu einer
synergistischen bzw. antagonistischen Wirkung kommen, wenn sich die
Chemikalien durch spezifische Interaktionen/Wechselwirkungen gegenseitig verstärken
bzw. abschwächen. Negative Effekte auf Organismen können auch dann
auftreten, wenn mehrere Chemikalien in Konzentrationen auftreten, die alleine keinen
nachweisbaren Effekt zeigen (z. B. unterhalb der festgelegten
Umweltqualitätsnorm oder PNEC („predicted no effect concentration“) liegen). Dies wurde in
Labor- und Feldstudien gezeigt. Für die Höhe der Auswirkungen kommt es darauf
an, wie viele Stoffe gemeinsam vorkommen, in welchen Konzentrationen sie
vorkommen und welche toxischen Eigenschaften sie haben. Insgesamt besteht
weiterhin Forschungsbedarf zum detaillierten Verständnis von
Kombinationseffekten. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Toxizität in Oberflächengewässern
eher durch Stoffe mit einer hohen Ökotoxizität bzw. Konzentration bestimmt.
D. h. bei den meisten Mischungen sind für die Gesamttoxizität einer Mischung
im Gewässer nur eine Substanz – in seltenen Fällen wenige Substanzen –
verantwortlich, sogenannte Treiber. Stoffe mit einer niedrigen Toxizität und/oder auch
einer geringen Konzentration (wie z. B. Chemikalien die alleine keinen
nachweisbaren Effekt zeigen) erhöhen den toxischen Stress auf die Gewässerorganismen
in den meisten Fällen nur zu einem kleinen Teil. Wenn jedoch viele Chemikalien
gemeinsam vorkommen, können auch solche durch ihr additives
Zusammenwirken durchaus negative Auswirkungen auf Organismen haben. Es ist bekannt, dass
sich bestimmte organische Schadstoffe und Metalle an Schwebstoffe (darunter
Plastik) im Wasser anheften, sich dort anreichern können und die
Konzentrationen um ein vielfaches höher sein können als in dem umgebenden Medium. Zur
Frage, ob es spezielle Effekte auf die Organismen gibt, wenn sie beladene
Plastikteile aufnehmen, und in welcher Höhe, besteht noch Forschungsbedarf.
18. Wie bewertet die Bundesregierung den chemischen Zustand des
Grundwassers in Deutschland, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
der Anteil der Grundwasserkörper, die entsprechend der Vorgaben der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nicht in einem chemisch guten Zustand
sind?
Die aktuelle Bewertung nach EU-WRRL zeigt, dass 34,8 Prozent der
Grundwasserkörper in einem schlechten chemischen Zustand sind.
19. Für welche der in Anlage 2 der Grundwasserverordnung aufgeführten Stoffe
und Stoffgruppen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
festgelegten Schwellenwerte im Grundwasser überschritten (bitte für jeden Stoff in
tabellarischer Form geltenden Schwellenwert und Anteil der
Grundwasserkörper, in denen der Schwellenwert überschritten wird, ausweisen)?
20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Belastung der deutschen
Grundwasserkörper mit pflanzenschutzrechtlich nicht relevanten
Metaboliten?
a) Wenn ja, wie hoch ist der Anteil der Grundwassermessstellen, an denen
der vom Umweltbundesamt empfohlene gesundheitliche
Orientierungswert überschritten wird (bitte jeweils einzeln für die nicht relevanten
Metaboliten, denen das Umweltbundesamt einen gesundheitlichen
Orientierungswert zugesprochen hat, ausweisen (vgl. www.umweltbundesamt.de/
sites/default/files/medien/374/dokumente/gowpflanzenschutzmetabolite_0.
pdf))?
b) Wenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung Untersuchungen
durchzuführen oder in Auftrag zu geben, um die Grundwasserbelastung
mit pflanzenrechtlich nicht relevanten Metaboliten zu erfassen?
Die Untersuchung der Gewässerbeschaffenheit ist Aufgabe der Länder. Im
aktuellen „LAWA Bericht zur Grundwasserbeschaffenheit Pflanzenschutzmittel“
sind die neuesten Erkenntnisse zur Belastungssituation des Grundwassers mit
nicht relevanten Metaboliten zusammengetragen: www.lawa.de/documents/lawa-
bericht-zur-gw-beschaffenheit--psm_1558355163.pdf.
Stoff/Stoffgruppe Schwellenwert Anteil der Grundwasserkörper
mit Überschreitung
Nitrat 50 mg/l 27,1 Prozent
Pflanzenschutzmittel und deren
relevante Metaboliten
0,1 µg/l Einzelstoff /0,5 µg/l
Summenwert
2,8 Prozent
Arsen 10 µg/l 0,16 Prozent
Blei 10 µg/l 0,08 Prozent
Chlorid 250 mg/l 1,4 Prozent
keine Angabe zum Stoff - 3,2 Prozent
Im Übrigen verweisen wir auf die seitens UBA, BVL und LfU erarbeitete
Empfehlungsliste für das Monitoring von Pflanzenschutzmittel (PSM)-Metaboliten
unter: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/362/dokumente/uba_
empfehlungsliste_psm-metaboliten_apr2019.pdf.
21. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Kombinationseffekte
und Reaktionswirkungen verschiedener relevanter Metaboliten
untereinander?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, inwieweit führt die Bundesregierung Forschungsvorhaben
durch oder plant Forschungsvorhaben, die mögliche Kombinationseffekte
und Reaktionen unterschiedlicher nicht relevanter Metaboliten
untersuchen?
Relevante Metabolite sind im Rahmen des Zulassungsverfahrens von
Pflanzenschutzmitteln in die Umweltrisikobewertung eingeschlossen. Für Wirkstoffe und
relevante Metabolite, werden nach Pflanzenschutzrecht Kombinationseffekte
bislang eingeschränkt betrachtet. Die Kombinationswirkung der verschiedenen
Bestandteile eines einzelnen PSM wird in sogenannten Präparatetests standardmäßig
abgeprüft und auch die Effekte der Metaboliten, die sich während der Testdauer
und unter den Testbedingungen bilden, werden dabei miterfasst. Der
Schwerpunkt liegt dabei allerdings auf Einzelarten-Tests und kurzfristigen (akuten)
Effekten. Hohe Sicherheitsfaktoren dienen der Extrapolation auf die langfristige
Populationsentwicklung möglicherweise gefährdeter Arten unter realen
Bedingungen. Effekte, die sich aus der Kombination mehrerer PSM oder Spritzfolgen
ergeben oder Mischungen, wie sie in Realität z. B. in Gewässern auftreten können,
sind hingegen nicht Bestandteil der Umweltprüfung im Zulassungsverfahren. Es
ist bekannt, dass Stoffgemische relevante Effekte verursachen können. In den in
der Antwort zu den Fragen 10 und 14 genannten BMBF-Fördermaßnahmen
wurden Methoden zur Erfassung der Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln,
Arzneimitteln und weiterer Spurenstoffe erarbeitet. Kombinationseffekte und
Reaktionswirkungen standen dabei bisher nicht im Fokus, werden aber in zukünftigen,
darauf aufbauenden Maßnahmen berücksichtigt.
22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Kombinationseffekte
und Reaktionswirkungen verschiedener nicht relevanter Metaboliten
untereinander?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, inwieweit führt die Bundesregierung Forschungsvorhaben
durch oder plant Forschungsvorhaben, die mögliche Kombinationseffekte
und Reaktionen unterschiedlicher nicht relevanter Metaboliten
untersuchen?
Grundsätzlich ist die Antwort zu Frage 21 auch für nicht relevante Metaboliten
zutreffend. Im Allgemeinen gilt aber, dass für nicht relevante Metaboliten im
Rahmen der Zulassungsverfahren vergleichsweise weniger umfangreiche
Effektdaten vorliegen. Dies ergibt sich aufgrund ihrer Nichtrelevanz aus den
Datenanforderungen nach europäischem Pflanzenschutzrecht und der europäischen
Leitlinie zur Relevanzbetrachtung von PSM-Metaboliten. Bezüglich geplanter
Forschungsvorhaben wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
23. Inwieweit plant die Bundesregierung einen Schwellenwert für
pflanzenschutzrechtlich nicht relevante Metaboliten in den Anhang 2 der
Grundwasserverordnung aufzunehmen (bitte ausführlich begründen)?
Gemäß Anlage 4 GrwV „sind die betroffenen Grundwasserkörper auch auf
pflanzenschutzrechtlich nicht relevante Metaboliten hin zu überwachen“, um „die
Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das Grundwasser
beurteilen zu können“. Gezielt sollten die „nicht relevanten Metaboliten“ derjenigen
Wirkstoffe untersucht werden, die regional von besonderer Bedeutung sind. Eine
rechtliche Monitoringverpflichtung für nicht relevante Metaboliten besteht
bereits.
Vorbehaltlich der Auslegung durch die zuständigen Stellen in den Ländern
ergeben die Befunde des PSM-Berichts 2019 der LAWA (siehe auch Antwort zu
Frage 20) zu nicht relevanten Metaboliten ggf. Handlungsbedarf, durch die
zuständigen Stellen.
24. Welche gesetzlichen Vorgaben bzw. Änderungen an bestehenden Gesetzen
und Verordnungen sind nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um
den Eintrag von Pestiziden, Bioziden und Herbiziden sowie ihren
pflanzenschutzrechtlich relevanten und nicht relevanten Metaboliten in das
Grundwasser zu reduzieren (bitte ausführlich begründen)?
Das Umweltbundesamt hat in seinem Hintergrundpapier „Empfehlungen zur
Reduzierung von Einträgen von Mikroverunreinigungen in Gewässer“ (www.
umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/uba_pos_
mikroverunreinigung_final_bf.pdf) u. a. Maßnahmen empfohlen zum
Gewässerschutz im Bereich Pflanzenschutzmittel, die eine Änderung bestehender
(EU-)rechtlicher Vorgaben erforderlich machen würden, darunter i) die
Inkonsistenzen zwischen Wasserschutz- und Pflanzenschutzregelungen aufzuheben, ii)
die Schaffung dauerhaft bewachsener Gewässerrandstreifen sowie iii) die
Dokumentationspflicht zur Anwendung von PSM zu erweitern.
Zu i) Im Trinkwasser sind dauerhafte Konzentrationen oberhalb des
Gesundheitlichen Orientierungswertes (GOW) von 1 oder 3 µg/L (UBA, 2019) unerwünscht.
Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln (NAP) hat das Ziel gesetzt, ab 2018 neue Einträge nicht relevanter
Metaboliten oberhalb des GOW für alle Grundwasserkörper vollständig zu vermeiden
(Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), 2013). In
Ergänzung der Regelungen zu relevanten Metaboliten im Rahmen der Zulassung
von Pflanzenschutzmitteln gilt für diese ein Leitwert von 10 µg/L (EUROPEAN
COMMISSION, 2003) für Grundwasserkörper.
Zu ii) Permanent bewachsene Gewässerrandstreifen sind eine anerkannte
Maßnahme, um (diffuse) Einträge in Oberflächengewässer zu reduzieren. Der NAP
sieht diesbezüglich bereits vor, dass Oberflächengewässer in direkter
Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen insbesondere in
Trinkwasserschutzgebieten, Naturschutzgebieten und sensiblen Gebieten im Jahr 2018 zu
80 Prozent mit dauerhaft bewachsenen Randstreifen ausgestattet sein sollen, in
2023 dann zu 100 Prozent.
Zu iii) Besondere Bedeutung bei der Abschätzung der Umweltrisiken kommt
Daten zur Anwendung von PSM zu. Es sollte der Zugang zu bestehenden
Anwendungsdaten sichergestellt sowie für einen geeigneten Rahmen gesorgt werden,
um – unter Beachtung der Anforderungen an den Datenschutz – die durch die
Dokumentationspflicht im Pflanzenschutzrecht generierten Aufzeichnungen in
räumlich und zeitlich geeigneter Auflösung der Forschung und betroffenen
Akteuren verfügbar zu machen.
Im Hinblick auf die vom UBA vorgeschlagenen Rechtsänderungen ist auch auf
das Aktionsprogramm Insektenschutz hinzuweisen, das zurzeit in der
Ressortabstimmung ist.
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Belastung von
Mineralwassern und Trinkwasser mit Abbauprodukten von Pestiziden, und
welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
jüngsten Testergebnissen der Stiftung Warentest (vgl. www.spiegel.de/
gesundheit/ernaehrung/stiftung-warentest-raet-zu-leitungswasser-statt-
mineralwasser-a-1274277.html)?
Auf Pestizide und ihre relevanten Metaboliten (Abbauprodukte) wird im
Trinkwasser der mehr als 9 000 Wasserversorgungsgebiete nur dort untersucht, wo mit
dem Auftreten von Pflanzenschutzmitteln auf Grund der landwirtschaftlichen
Anwendungsprofile im Einzugsgebiet zu rechnen ist. Dies ist in den entsprechenden
Landeslisten der einzelnen Bundesländer festgelegt. Die Daten, die der
Bundesregierung für das Berichtsjahr 2016 vorliegen, lassen bundesweit auf eine geringe
Pestizidbelastung im Trinkwasser schließen. Die Grenzwertüberschreitungen
beschränken sich auf fünf Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe oder Abbauprodukte
(AMPA als Abbauprodukt unteranderem von Glyphosat, Bentazon,
Desethylatrazin (verbotener Wirkstoff), Methabenzthiazuron (nicht genehmigter
Wirkstoff) und Ethidimuron (nicht genehmigter Wirkstoff)) in lediglich elf
Wasserversorgungsgebieten mit ca. 55 000 versorgten Personen. Davon allein waren ca.
40 000 Personen eines Wasserversorgungsgebietes von einer
Grenzwertüberschreitung durch AMPA, einem Abbauprodukt von unter anderem Glyphosat,
betroffen. Die Nichteinhaltungen des PSM-Grenzwertes lagen im
Konzentrationsbereich zwischen 0,0012 mg/l (bei Desethylatrazin) und 0,14 mg/l (bei
Bentazon). Das Vorkommen von Abbauprodukten von Pflanzenschutzmitteln aus der
Landwirtschaft in Mineralwasser ist der Bundesregierung bekannt. Daher gibt es
eine EU-Leitlinie zur ursprünglichen Reinheit von Mineralwasser, die für die
Summe aller einzelnen Pflanzenschutzmittel und ihrer gesundheitlich relevanten
Metaboliten einen Richtwert von 0,1 µg/L festlegt. Für den Zeitraum vom 1.
Januar 2017 bis 2. August 2019 liegen dem BMEL die Ergebnisse aus der
Untersuchung von 397 Mineralwasserproben auf das Vorkommen von
Pflanzenschutzmittelrückständen vor. Quantifizierbare Rückstände wurden in 86 Proben
(21,7 Prozent) nachgewiesen. Dabei handelte es sich um gesundheitlich nicht
relevante Metaboliten. Insofern wurde der EU-Richtwert nicht überschritten.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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