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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Chemischer Zustand der Gewässer in Deutschland
(insgesamt 25 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
26.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1209901.08.2019
Chemischer Zustand der Gewässer in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12099
19. Wahlperiode 01.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Steffi Lemke, Oliver Krischer,
Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Sylvia Kotting-Uhl,
Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel,
Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Chemischer Zustand der Gewässer in Deutschland
Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie geht in Deutschland
nur schleppend voran. Der Zustand der Gewässer in Europa – und auch in
Deutschland – ist alarmierend (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/1415). Das Ziel, dass alle Gewässer bis spätestens 2027 in einem guten
ökologischen und chemischen Zustand sind, liegt noch in weiter Ferne.
Die Gewässer in Deutschland sind immer unterschiedlicheren Belastungen
ausgesetzt – etwa durch Nitrat und Pestizide aus der industriellen Landwirtschaft
oder sogenannte Spurenstoffe wie Arzneimittelrückstände. Der
Indikatorenbericht 2016 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zeigt, dass die
Bundesregierung beim Gewässerschutz ihren eigenen Zielsetzungen hinterherhinkt.
Beispielsweise erreichen nur 35 Prozent der Messstellen den gewässertypischen
Orientierungswert für Phosphor, in den letzten Jahren gab es hier keine Verbesserung.
Noch immer liegen an jeder fünften Grundwassermessstelle die Nitratwerte
deutlich über dem zulässigen Schwellenwert von 50 mg/l (www.destatis.de/DE/
Themen/Gesellschaft-Umwelt/Nachhaltigkeitsindikatoren/Publikationen/
Downloads-Nachhaltigkeit/indikatoren-0230001189004.pdf?__blob=publication
File&v=6).
Im Juni 2019 hat die Stiftung Warentest einen Testbericht zu Leitungs- und
Mineralwassern veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass in vier Mineralwassern
Abbauprodukte von Pestiziden gefunden wurden, auch im Leitungswasser konnten
teilweise Spuren von Pestiziden oder Arzneimittelrückständen gefunden werden
(www.spiegel.de/gesundheit/ernaehrung/stiftung-warentest-raet-zu-leitungswasser-
statt-mineralwasser-a-1274277.html).
Diese Beispiele verdeutlichen nach Ansicht der Fragesteller einmal mehr, dass
mehr Anstrengungen notwendig sind, um Gewässerverunreinigungen schon an
der Quelle zu unterbinden. Gewässerschutz ist immer auch Artenschutz,
Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung den chemischen Zustand der
Oberflächengewässer (Fließgewässer, Seen, Küstengewässer) in Deutschland, und
wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Oberflächengewässer, die entsprechend der Vorgaben der europäischen
Wasserrahmenrichtlinie nicht in einem chemisch guten Zustand sind?
2. Für welche der 45 prioritären Stoffe, die in der Anlage 8 der
Oberflächengewässerverordnung (OGewV) definiert sind, werden die festgelegten
Umweltqualitätsnormen nach Kenntnis der Bundesregierung in
Oberflächengewässern überschritten (bitte für jeden prioritären Stoff in tabellarischer Form
geltende Umweltqualitätsnorm und Anteil der Oberflächengewässer, in
denen die Umweltqualitätsnorm überschritten wird, ausweisen)?
3. Wie hat sich die Belastung der Oberflächengewässer (Fließgewässer, Seen,
Küstengewässer) mit den 45 prioritären Stoffen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die 45 prioritären Stoffe
jeweils besondere regionale Belastungsgebiete (bitte für jeden der prioritären
Stoffe die zehn Oberflächengewässer bzw. Gewässerabschnitte mit der
höchsten Belastung ausweisen)?
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gewässerbelastungen mit
chemischen Stoffen, die nicht in der Liste der prioritären Stoffe erfasst sind
(bitte jeweils nachgewiesene Substanz und Ausmaß der Gewässerbelastung
nennen)?
6. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, zum Schutz der Gewässer weitere
Stoffe auf die Liste der prioritären Stoffe aufzunehmen, und wird eine
Erweiterung der Liste der prioritären Stoffe auf EU-Ebene geplant oder
diskutiert?
a) Wenn ja, welche Stoffe sollen mit welchem Zeitplan auf die Liste
aufgenommen werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Haupteintragspfade für
Quecksilber, polybromierte Diphenylether (PBDE), polyzyklische
aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie Tributylzinn (TBT) in
Oberflächengewässern, und in welchen Regionen in Deutschland sind die Belastungen
der Oberflächengewässer mit Quecksilber, PBDE, PAK und TBT besonders
hoch?
8. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um insbesondere
die Belastung der Oberflächengewässer mit Quecksilber, PBDE, PAK und
TBT so zu reduzieren, dass die Umweltqualitätsnormen eingehalten werden?
9. Welche Folgen haben Gewässerverunreinigungen mit einzelnen oder
mehreren der in der Anlage 8 OGewV gelisteten 45 prioritären Stoffe nach
Kenntnis der Bundesregierung für die aquatischen und terrestrischen Ökosysteme?
10. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen von
Gewässerbelastungen mit einzelnen oder mehreren der in der Anlage 8
OGewV gelisteten 45 prioritären Stoffe für die menschliche Gesundheit?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht, und welche Forschungsvorhaben plant die
Bundesregierung bzw. hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben, um
mögliche Gesundheitswirkungen von Gewässerverunreinigungen zu
untersuchen?
11. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur toxischen Wirkung
hoher Nitrat- oder Nitritkonzentrationen auf Gewässerorganismen vor?
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Begünstigung der Massenentwicklung
von Algen und Wasserpflanzen durch hohe Stickstoffeinträge in
Binnengewässern?
13. Wie beurteilt die Bundesregierung Phosphateinträge in deutschen
Standgewässern, und ist seitens der Bundesregierung eine systematische
Quantifizierung der Phosphateinträge in deutschen Standgewässern geplant?
a) Wenn ja, in welchem Zeitraum?
b) Wenn nein, warum nicht?
14. Wie bewertet die Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse, die viele
vermutlich toxische Spurenstoffe in der Umwelt festgestellt haben (z. B.
BMBF-Forschungsprojekte „NiddaMan“ und „MUTReWa“ (BMBF =
Bundesministerium für Bildung und Forschung), die aus Kläranlagen, der
Landwirtschaft und auch aus Hausfassaden stammen und in erheblichen
Konzentrationen in Gewässer eingetragen werden, und wie bewertet die
Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Angemessenheit der bisher laufenden
behördlichen chemischen Umweltüberwachungsprogramme, aus denen
dieses Ausmaß der Belastung mit Spurenstoffen bisher nicht in diesem Umfang
bekannt war?
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Konzentration von
Arzneimittelrückständen in (urbanen) Fließgewässern, und welche
Auswirkungen haben Arzneimittelrückstände in Fließgewässern nach Kenntnis der
Bundesregierung für die aquatischen Ökosysteme sowie die menschliche
Gesundheit?
16. Welche aktuellen Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu den konkreten
Frachten und Konzentrationen von Eisen und Sulfat durch Bergbaufolgen im
Spree-Neiße-Einzugsgebiet vor (www.igb-berlin.de/news/die-
sulfatbelastungder-spree-ursachen-wirkungen-und-aktuelle-erkenntnisse)?
a) Geht die Bundesregierung von einer zukünftig steigenden Belastung mit
Eisen und Sulfat im genannten Einzugsgebiet aus?
b) Welche Kenntnisse hat die Bunderegierung darüber, ob die
Trinkwasseraufbereitung der Bundeshauptstadt Berlin durch die genannten
Belastungen insbesondere durch Sulfat kurz-, mittel- oder langfristig gefährdet ist?
c) Mit welchen konkreten Maßnahmen und durch welche Akteure sollen
diese Belastungen zukünftig gesenkt werden?
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Wechselwirkungen von
Chemikalien und Spurenstoffen, die einzeln in Konzentrationen ohne Effekte
vorliegen, durch die Interaktion mit anderen Chemikalien aber negative
Effekte auf Organismen haben können, und welche Kenntnisse hat die
Bundesregierung über die Wechselwirkungen an artifiziellen Oberflächen, wie
Plastik und Mikroplastik in Gewässern?
18. Wie bewertet die Bundesregierung den chemischen Zustand des
Grundwassers in Deutschland, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
der Anteil der Grundwasserkörper, die entsprechend der Vorgaben der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nicht in einem chemisch guten Zustand
sind?
19. Für welche der in Anlage 2 der Grundwasserverordnung aufgeführten Stoffe
und Stoffgruppen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
festgelegten Schwellenwerte im Grundwasser überschritten (bitte für jeden Stoff in
tabellarischer Form geltenden Schwellenwert und Anteil der
Grundwasserkörper, in denen der Schwellenwert überschritten wird, ausweisen)?
20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Belastung der deutschen
Grundwasserkörper mit pflanzenschutzrechtlich nicht relevanten
Metaboliten?
a) Wenn ja, wie hoch ist der Anteil der Grundwassermessstellen, an denen
der vom Umweltbundesamt empfohlene gesundheitliche
Orientierungswert überschritten wird (bitte jeweils einzeln für die nicht relevanten
Metaboliten, denen das Umweltbundesamt einen gesundheitlichen
Orientierungswert zugesprochen hat, ausweisen (vgl. www.umweltbundesamt.de/
sites/default/files/medien/374/dokumente/gowpflanzenschutzmetabolite_0.
pdf))?
b) Wenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung Untersuchungen
durchzuführen oder in Auftrag zu geben, um die Grundwasserbelastung
mit pflanzenrechtlich nicht relevanten Metaboliten zu erfassen?
21. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Kombinationseffekte
und Reaktionswirkungen verschiedener relevanter Metaboliten
untereinander?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, inwieweit führt die Bundesregierung Forschungsvorhaben
durch oder plant Forschungsvorhaben, die mögliche Kombinationseffekte
und Reaktionen unterschiedlicher nicht relevanter Metaboliten
untersuchen?
22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Kombinationseffekte
und Reaktionswirkungen verschiedener nicht relevanter Metaboliten
untereinander?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, inwieweit führt die Bundesregierung Forschungsvorhaben
durch oder plant Forschungsvorhaben, die mögliche Kombinationseffekte
und Reaktionen unterschiedlicher nicht relevanter Metaboliten
untersuchen?
23. Inwieweit plant die Bundesregierung einen Schwellenwert für
pflanzenschutzrechtlich nicht relevante Metaboliten in den Anhang 2 der
Grundwasserverordnung aufzunehmen (bitte ausführlich begründen)?
24. Welche gesetzlichen Vorgaben bzw. Änderungen an bestehenden Gesetzen
und Verordnungen sind nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um
den Eintrag von Pestiziden, Bioziden und Herbiziden sowie ihren
pflanzenschutzrechtlich relevanten und nicht relevanten Metaboliten in das
Grundwasser zu reduzieren (bitte ausführlich begründen)?
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Belastung von
Mineralwassern und Trinkwasser mit Abbauprodukten von Pestiziden, und
welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
jüngsten Testergebnissen der Stiftung Warentest (vgl. www.spiegel.de/gesundheit/
ernaehrung/stiftung-warentest-raet-zu-leitungswasser-statt-mineralwasser-
a-1274277.html)?
Berlin, den 18. Juli 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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