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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Chemischer Zustand der Gewässer in Deutschland

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

26.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1209901.08.2019

Chemischer Zustand der Gewässer in Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12099 19. Wahlperiode 01.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Steffi Lemke, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Sylvia Kotting-Uhl, Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Chemischer Zustand der Gewässer in Deutschland Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie geht in Deutschland nur schleppend voran. Der Zustand der Gewässer in Europa – und auch in Deutschland – ist alarmierend (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1415). Das Ziel, dass alle Gewässer bis spätestens 2027 in einem guten ökologischen und chemischen Zustand sind, liegt noch in weiter Ferne. Die Gewässer in Deutschland sind immer unterschiedlicheren Belastungen ausgesetzt – etwa durch Nitrat und Pestizide aus der industriellen Landwirtschaft oder sogenannte Spurenstoffe wie Arzneimittelrückstände. Der Indikatorenbericht 2016 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zeigt, dass die Bundesregierung beim Gewässerschutz ihren eigenen Zielsetzungen hinterherhinkt. Beispielsweise erreichen nur 35 Prozent der Messstellen den gewässertypischen Orientierungswert für Phosphor, in den letzten Jahren gab es hier keine Verbesserung. Noch immer liegen an jeder fünften Grundwassermessstelle die Nitratwerte deutlich über dem zulässigen Schwellenwert von 50 mg/l (www.destatis.de/DE/ Themen/Gesellschaft-Umwelt/Nachhaltigkeitsindikatoren/Publikationen/ Downloads-Nachhaltigkeit/indikatoren-0230001189004.pdf?__blob=publication File&v=6). Im Juni 2019 hat die Stiftung Warentest einen Testbericht zu Leitungs- und Mineralwassern veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass in vier Mineralwassern Abbauprodukte von Pestiziden gefunden wurden, auch im Leitungswasser konnten teilweise Spuren von Pestiziden oder Arzneimittelrückständen gefunden werden (www.spiegel.de/gesundheit/ernaehrung/stiftung-warentest-raet-zu-leitungswasser- statt-mineralwasser-a-1274277.html). Diese Beispiele verdeutlichen nach Ansicht der Fragesteller einmal mehr, dass mehr Anstrengungen notwendig sind, um Gewässerverunreinigungen schon an der Quelle zu unterbinden. Gewässerschutz ist immer auch Artenschutz, Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie bewertet die Bundesregierung den chemischen Zustand der Oberflächengewässer (Fließgewässer, Seen, Küstengewässer) in Deutschland, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Oberflächengewässer, die entsprechend der Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie nicht in einem chemisch guten Zustand sind? 2. Für welche der 45 prioritären Stoffe, die in der Anlage 8 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) definiert sind, werden die festgelegten Umweltqualitätsnormen nach Kenntnis der Bundesregierung in Oberflächengewässern überschritten (bitte für jeden prioritären Stoff in tabellarischer Form geltende Umweltqualitätsnorm und Anteil der Oberflächengewässer, in denen die Umweltqualitätsnorm überschritten wird, ausweisen)? 3. Wie hat sich die Belastung der Oberflächengewässer (Fließgewässer, Seen, Küstengewässer) mit den 45 prioritären Stoffen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die 45 prioritären Stoffe jeweils besondere regionale Belastungsgebiete (bitte für jeden der prioritären Stoffe die zehn Oberflächengewässer bzw. Gewässerabschnitte mit der höchsten Belastung ausweisen)? 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gewässerbelastungen mit chemischen Stoffen, die nicht in der Liste der prioritären Stoffe erfasst sind (bitte jeweils nachgewiesene Substanz und Ausmaß der Gewässerbelastung nennen)? 6. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, zum Schutz der Gewässer weitere Stoffe auf die Liste der prioritären Stoffe aufzunehmen, und wird eine Erweiterung der Liste der prioritären Stoffe auf EU-Ebene geplant oder diskutiert? a) Wenn ja, welche Stoffe sollen mit welchem Zeitplan auf die Liste aufgenommen werden? b) Wenn nein, warum nicht? 7. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Haupteintragspfade für Quecksilber, polybromierte Diphenylether (PBDE), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie Tributylzinn (TBT) in Oberflächengewässern, und in welchen Regionen in Deutschland sind die Belastungen der Oberflächengewässer mit Quecksilber, PBDE, PAK und TBT besonders hoch? 8. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um insbesondere die Belastung der Oberflächengewässer mit Quecksilber, PBDE, PAK und TBT so zu reduzieren, dass die Umweltqualitätsnormen eingehalten werden? 9. Welche Folgen haben Gewässerverunreinigungen mit einzelnen oder mehreren der in der Anlage 8 OGewV gelisteten 45 prioritären Stoffe nach Kenntnis der Bundesregierung für die aquatischen und terrestrischen Ökosysteme? 10. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen von Gewässerbelastungen mit einzelnen oder mehreren der in der Anlage 8 OGewV gelisteten 45 prioritären Stoffe für die menschliche Gesundheit? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht, und welche Forschungsvorhaben plant die Bundesregierung bzw. hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben, um mögliche Gesundheitswirkungen von Gewässerverunreinigungen zu untersuchen? 11. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur toxischen Wirkung hoher Nitrat- oder Nitritkonzentrationen auf Gewässerorganismen vor? 12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Begünstigung der Massenentwicklung von Algen und Wasserpflanzen durch hohe Stickstoffeinträge in Binnengewässern? 13. Wie beurteilt die Bundesregierung Phosphateinträge in deutschen Standgewässern, und ist seitens der Bundesregierung eine systematische Quantifizierung der Phosphateinträge in deutschen Standgewässern geplant? a) Wenn ja, in welchem Zeitraum? b) Wenn nein, warum nicht? 14. Wie bewertet die Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse, die viele vermutlich toxische Spurenstoffe in der Umwelt festgestellt haben (z. B. BMBF-Forschungsprojekte „NiddaMan“ und „MUTReWa“ (BMBF = Bundesministerium für Bildung und Forschung), die aus Kläranlagen, der Landwirtschaft und auch aus Hausfassaden stammen und in erheblichen Konzentrationen in Gewässer eingetragen werden, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Angemessenheit der bisher laufenden behördlichen chemischen Umweltüberwachungsprogramme, aus denen dieses Ausmaß der Belastung mit Spurenstoffen bisher nicht in diesem Umfang bekannt war? 15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Konzentration von Arzneimittelrückständen in (urbanen) Fließgewässern, und welche Auswirkungen haben Arzneimittelrückstände in Fließgewässern nach Kenntnis der Bundesregierung für die aquatischen Ökosysteme sowie die menschliche Gesundheit? 16. Welche aktuellen Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu den konkreten Frachten und Konzentrationen von Eisen und Sulfat durch Bergbaufolgen im Spree-Neiße-Einzugsgebiet vor (www.igb-berlin.de/news/die- sulfatbelastungder-spree-ursachen-wirkungen-und-aktuelle-erkenntnisse)? a) Geht die Bundesregierung von einer zukünftig steigenden Belastung mit Eisen und Sulfat im genannten Einzugsgebiet aus? b) Welche Kenntnisse hat die Bunderegierung darüber, ob die Trinkwasseraufbereitung der Bundeshauptstadt Berlin durch die genannten Belastungen insbesondere durch Sulfat kurz-, mittel- oder langfristig gefährdet ist? c) Mit welchen konkreten Maßnahmen und durch welche Akteure sollen diese Belastungen zukünftig gesenkt werden? 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Wechselwirkungen von Chemikalien und Spurenstoffen, die einzeln in Konzentrationen ohne Effekte vorliegen, durch die Interaktion mit anderen Chemikalien aber negative Effekte auf Organismen haben können, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Wechselwirkungen an artifiziellen Oberflächen, wie Plastik und Mikroplastik in Gewässern? 18. Wie bewertet die Bundesregierung den chemischen Zustand des Grundwassers in Deutschland, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Grundwasserkörper, die entsprechend der Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nicht in einem chemisch guten Zustand sind? 19. Für welche der in Anlage 2 der Grundwasserverordnung aufgeführten Stoffe und Stoffgruppen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die festgelegten Schwellenwerte im Grundwasser überschritten (bitte für jeden Stoff in tabellarischer Form geltenden Schwellenwert und Anteil der Grundwasserkörper, in denen der Schwellenwert überschritten wird, ausweisen)? 20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Belastung der deutschen Grundwasserkörper mit pflanzenschutzrechtlich nicht relevanten Metaboliten? a) Wenn ja, wie hoch ist der Anteil der Grundwassermessstellen, an denen der vom Umweltbundesamt empfohlene gesundheitliche Orientierungswert überschritten wird (bitte jeweils einzeln für die nicht relevanten Metaboliten, denen das Umweltbundesamt einen gesundheitlichen Orientierungswert zugesprochen hat, ausweisen (vgl. www.umweltbundesamt.de/ sites/default/files/medien/374/dokumente/gowpflanzenschutzmetabolite_0. pdf))? b) Wenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung Untersuchungen durchzuführen oder in Auftrag zu geben, um die Grundwasserbelastung mit pflanzenrechtlich nicht relevanten Metaboliten zu erfassen? 21. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Kombinationseffekte und Reaktionswirkungen verschiedener relevanter Metaboliten untereinander? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, inwieweit führt die Bundesregierung Forschungsvorhaben durch oder plant Forschungsvorhaben, die mögliche Kombinationseffekte und Reaktionen unterschiedlicher nicht relevanter Metaboliten untersuchen? 22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Kombinationseffekte und Reaktionswirkungen verschiedener nicht relevanter Metaboliten untereinander? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, inwieweit führt die Bundesregierung Forschungsvorhaben durch oder plant Forschungsvorhaben, die mögliche Kombinationseffekte und Reaktionen unterschiedlicher nicht relevanter Metaboliten untersuchen? 23. Inwieweit plant die Bundesregierung einen Schwellenwert für pflanzenschutzrechtlich nicht relevante Metaboliten in den Anhang 2 der Grundwasserverordnung aufzunehmen (bitte ausführlich begründen)? 24. Welche gesetzlichen Vorgaben bzw. Änderungen an bestehenden Gesetzen und Verordnungen sind nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um den Eintrag von Pestiziden, Bioziden und Herbiziden sowie ihren pflanzenschutzrechtlich relevanten und nicht relevanten Metaboliten in das Grundwasser zu reduzieren (bitte ausführlich begründen)? 25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Belastung von Mineralwassern und Trinkwasser mit Abbauprodukten von Pestiziden, und welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den jüngsten Testergebnissen der Stiftung Warentest (vgl. www.spiegel.de/gesundheit/ ernaehrung/stiftung-warentest-raet-zu-leitungswasser-statt-mineralwasser- a-1274277.html)? Berlin, den 18. Juli 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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