Fragen zur Maskenbeschaffung an die Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Paula Piechotta, Dr. Janosch Dahmen, Lisa Paus, Leon Eckert, Jamila Schäfer, Dr. Sebastian Schäfer, Katrin Uhlig, Simone Fischer, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Aufklärung der Maskenbeschaffungen unter dem ehemaligen Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn kann nach Auffassung der Fragestellenden weiterhin nicht abgeschlossen werden, weil die Bundesregierung auf Fragen des Parlaments nicht suffizient antwortet, einen Untersuchungsausschuss verweigert und zentrale Dokumente dem Parlament nicht zur Verfügung stellt. Gleichzeitig hat die Bundesrepublik Deutschland vor deutschen Gerichten bereits Verfahren gegen Maskenhändler verloren – bei einer kumulierten Streitsumme von mehr als 2 Mrd. Euro. Angesichts der aktuellen Haushaltslage beschädigt es nach Meinung der Fragestellenden einerseits das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik und Demokratie, wenn von der Bundesregierung Einsparungsanstrengungen von der Bevölkerung erwartet werden, aber andererseits diejenigen, die ggf. für Milliarden an Steuergeldverschwendung verantwortlich sind, nicht einmal politische Konsequenzen ziehen und berechtigte Fragen des Parlaments ein ums andere Mal nicht anständig und vollständig beantworten.
Angesichts der drohenden weiteren finanziellen Verluste für den deutschen Steuerzahler und das Ansehen der deutschen Demokratie dürfen die mutmaßlichen Verfehlungen der Maskenbeschaffung unter Jens Spahn nicht länger vertuscht werden. Es geht dabei nicht nur um das Verwaltungshandeln in einer Ausnahmesituation, sondern auch um den Schutz des Steuerzahlers und das Vertrauen in die Selbstreinigungskräfte der Demokratie. Der etwaige Verdacht des Machtmissbrauchs im Amt, die mögliche Vergabe milliardenschwerer Aufträge an parteinahe Unternehmen ohne hinreichende Kontrolle sowie der Verzicht auf Schadenersatzforderungen gegenüber diesen Unternehmen können nur mit vollständiger Transparenz und Ehrlichkeit aus der Welt geräumt werden. Diese Transparenz und Ehrlichkeit bleibt die aktuelle Bundesregierung weiter schuldig.
Mit dieser Kleinen Anfrage legen die Fragestellenden einen Katalog von Fragen zur Maskenbeschaffung vor, die nach Ansicht der Fragestellenden bislang unbeantwortet, unvollständig oder ausweichend beantwortet wurden. Eine umfassende, substanzielle und zügige Beantwortung im Sinne des parlamentarischen Auskunftsrechts und des öffentlichen Interesses ist notwendig, um das Vertrauen in die demokratischen Institutionen und die aktuellen Entscheidungsträger zu stärken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen90
Auf welcher rechtlichen Grundlage handelte der damalige Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, als er Maskengeschäfte tätigte, die über die Entscheidungen des Haushaltsausschusses und die Beschlüsse des Coronakrisenstabs hinausgingen, vor dem Hintergrund, dass der Coronakrisenstab der Bundesregierung gemäß der ihm vorgelegten Bedarfsanalyse im März 2020 275 Mio. Masken besorgen wollte (Bericht des Bundesrechnungshofs nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung [BHO]: Prüfung der zentralen Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen), Jens Spahn und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jedoch das ca. 20-Fache dieser Bedarfsanalyse beschafften und von 5,7 Milliarden beschafften Schutzmasken trotz kostenloser Verteilungen und Schenkungen nach Berichten bis zu 2,9 Millionen mit hohen Lager- und Vernichtungskosten verbrannt werden mussten oder zur Vernichtung vorgesehen sind?
Welche Kontrollinstanzen innerhalb der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages hatten im ersten Halbjahr 2020 die Möglichkeit, die Quantität der Maskengeschäfte zu begrenzen, vor dem Hintergrund, dass der Bundesrechnungshof von einer erheblichen Überbeschaffung durch das Bundesministerium für Gesundheit unter Bundesminister Jens Spahn und entsprechenden Folgekosten spricht (Bericht des Bundesrechnungshofs nach § 88 Absatz 2 BHO: Prüfung der Beschaffung und Verteilung von Schutzmasken durch das Bundesministerium für Gesundheit)?
a) Welche Unternehmen haben in welchem Lieferumfang und zu welchen Gesamtrechnungssummen Maskengeschäfte mit dem BMG abgeschlossen?
b) Haben die in Medienberichten teilweise als CDU-nah bezeichneten Unternehmen wie Emix, Areal Invest und Fiege von besonders guten Konditionen sowohl bei der initialen Vertragsgestaltung und den Vergleichsverhandlungen als auch bei der Abwägung von Schadenersatzforderungen profitiert, und wenn ja, in welcher Weise?
Welche Maskenbeschaffungsunternehmen waren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem BMG erst seit weniger als drei Monaten im Handelsregister registriert?
a) Gab es im BMG eine Anweisung, dass die Veraktung ausgesetzt werden kann, wenn ja, wer hat diese erteilt, und wer im BMG hat Vermerke falsch datiert, vor dem Hintergrund, dass die Veraktung der Maskengeschäfte im BMG unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Jahr 2020 nach den Berichten des Bundesrechnungshofs nicht den Standards einer obersten Bundesbehörde entspricht, Vermerke nachweislich falsch datiert wurden und für zentrale Entscheidungen bis heute keine gezeichneten Vermerke vorliegen, was nach Ansicht der Fragestellenden in der Zusammenschau dieser Befunde die Akten des BMG zu den Maskengeschäften nicht glaubwürdig erscheinen lässt, was wiederum geeignet ist, das Vertrauen in funktionierende demokratische Strukturen zu beeinträchtigen, weil es die Nachvollziehbarkeit von Regierungshandeln erschweren und die Position des Bundes vor Gericht verschlechtern kann?
b) Sind Dokumente zu Vertragsverhandlungen etc. außerhalb des BMG gelagert worden, was nach Ansicht der Fragestellenden eine parlamentarische Kontrolle des Regierungshandelns erheblich erschwert, und wenn ja, wer hat diese Entscheidung getroffen?
Liegen dem BMG inzwischen alle geschlossenen Verträge mit Maskenbeschaffungsunternehmen schriftlich im Original vor?
a) Ist über nichtoffizielle Kanäle Kommunikation zwischen dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Maskenhändlern erfolgt, und wenn ja, liegt diese Kommunikation der Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister sowie den Maskenhändlern noch vor?
b) Sofern die etwaige Kommunikation den Maskenhändlern, nicht aber dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister vorliegen sollte, ist Jens Spahn nach Ansicht der Bundesregierung vor diesem Hintergrund als Geheimnisträger der Bundesrepublik Deutschland durch Dritte erpressbar?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Darstellung der Preisfestsetzung im Open-House-Verfahren (OHV) im sogenannten Sudhof-Bericht und zu der Darstellung des BMG in dessen Begleitschreiben an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zum Sudhof-Bericht vom 23. Juni 2025 machen, und sofern es Unterschiede gibt, wie sind diese zu erklären, und hat das BMG den Haushaltsausschuss ggf. falsch informiert?
Wie, durch wen, und zu welchem Zeitpunkt wurde die Qualität der gelieferten Masken geprüft?
a) Wie viele Lieferungen bzw. welcher Anteil der Gesamtmenge erwies sich dabei als mangelhaft?
b) In welchen Fällen wurden trotz festgestellter Qualitätsmängel Zahlungen geleistet oder anderweitig über die Abnahme entschieden?
c) Wurden Qualitätskontrollen mit dem Ziel konzipiert, Zahlungsverpflichtungen nicht eingehen zu müssen?
Für welchen Teil der Masken wurden Qualitätsmängel im Sinne der angedachten medizinischen Verwendung nachgewiesen, und bei welchem Anteil an Masken wurden lediglich vor dem Hintergrund der Ausschreibung Mängel festgestellt, um eine Nichtzahlung begründen zu können?
In wie vielen Fällen erklärte das BMG im Nachgang Maskenlieferverträge für nichtig oder trat von Verträgen zurück (etwa wegen verspäteter Lieferung im Open-House-Verfahren), und auf welcher rechtlichen Grundlage geschah dies jeweils?
a) Welchen Unternehmen, die im Open-House-Verfahren nicht berücksichtigt wurden, wurde im Nachgang ein Direktvertrag durch das BMG oder durch Fiege angeboten, und welchen nicht?
b) Ist hier ein einheitlicher kriterienbasierter Entscheidungsweg für alle Direktbeschaffungen erkennbar, bei denen sich Unternehmen bereits im OHV beteiligten?
a) Fand bei der Vergabe von Direktaufträgen an einzelne Unternehmen ein strukturiertes Auswahlverfahren statt?
b) Nach welchen Kriterien wurden Unternehmen für Direktverträge im April, Mai und sogar noch Juni 2020 ausgewählt und mit ihnen Verträge abgeschlossen?
In welchen Fällen wurden welchen Unternehmen in Direktverträgen, die nach der vorzeitigen Beendigung des Open-House-Verfahrens abgeschlossen wurden, höhere Preise pro FFP2-Maske oder OP-Maske gezahlt als im Rahmen des Open-House-Verfahrens?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Jens Spahn und das BMG im Coronakrisenstab – und damit auch gegenüber der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem damaligen Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz – zu jedem Zeitpunkt die tatsächlich bereits vertraglich gebundenen Maskenmengen kommuniziert oder wurden im Coronakrisenstab gegenüber den Kabinettskolleginnen und Kabinettskollegen nach Kenntnis der Bundesregierung durch Jens Spahn oder das BMG fehlerhafte oder unvollständige Zahlen genannt oder aber nicht korrigiert?
Wie viele Verträge aus dem Open-House-Verfahren konnten nicht erfüllt werden, weil die betreffenden Lieferanten keine fristgerechten Liefertermine beim Logistiker Fiege erhielten?
Gab es Aufforderungen durch das Bundesgesundheitsministerium oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch Ernst & Young (EY) als Betriebsführer gegenüber der Firma Fiege, gegen die Gefahrstoffverordnung zu verstoßen und mehr Desinfektionsmittel einzulagern, als unter Einhaltung der Gefahrstoffverordnung zulässig wäre?
Welche zusätzlichen Anti-Korruptionsmaßnahmen wurden im Bundesgesundheitsministerium im Anschluss an die Fälle Tandler, Nüsslein etc. eingeführt?
a) Hat der damalige Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn über private oder persönliche dienstliche Accounts oder Mailadressen zentrale Absprachen zu Maskengeschäften mit Unternehmen getroffen, wenn ja, sind diese Absprachen veraktet worden, und wenn ja, wie (z. B. mittelbar durch Übersetzung in Verwaltungshandeln)?
b) Wenn die Frage 19a bejaht wurde, kann aus Sicht des BMG eine mittelbare Veraktung ggf. vorgenommen werden, ohne die initiale Kommunikation zwischen Bundesgesundheitsminister und Maskenbeschaffungsunternehmen zu kennen, und in welcher Form wurden die Ergebnisse der Absprachen zwischen Bundesgesundheitsminister und Maskenbeschaffungsunternehmen in das BMG kommuniziert?
Gab es Weisungen oder Bitten aus dem Bundeskanzleramt oder von anderen Bundesregierungsmitgliedern an das BMG, bestimmte Unternehmen oder Angebote bei der Maskenbeschaffung bevorzugt zu behandeln (beispielsweise aufgrund politischer oder persönlicher Kontakte oder Landesinteressen)?
Hat der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach Kenntnis der Bundesregierung während der Beschaffungskampagne Abgeordneten oder Parteifreunden Zusagen gemacht, bestimmte Lieferanten zu berücksichtigen?
Warum erhielt das Logistikunternehmen Fiege zusätzlich zum Logistikauftrag einen umfangreichen Auftrag zur Beschaffung und Verteilung von bis zu 1,05 Milliarden Masken, obwohl dieses Unternehmen keine Expertise in der Maskenherstellung, Maskenbeschaffung oder Qualitätsprüfung verfügte?
Wurde die Entscheidung für das Unternehmen Fiege als zentraler Logistiker der Maskenbeschaffung und gegen die Logistikunternehmen DHL und Schenker zwischen dem damaligen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und BMG auf Staatssekretärsebene oder auf Bundesministerebene geklärt?
Wurden der Firma Fiege, anders als vielen anderen Unternehmen, im Rahmen der Maskenbeschaffungen des BMG vertraglich Haftungsfreistellungen gewährt, und wenn ja, warum?
Kam es aufgrund von Versäumnissen der Firma Fiege zu einem Zahlungsverzug des Bundes gegenüber Maskenhändlern, und wenn ja, in wie vielen Fällen?
Wurden durch das BMG in den Vergleichsverhandlungen mit Emix Regressansprüche geltend gemacht, wenn nein, warum nicht, und was hatte die die Fachebene des BMG zur Verfolgung von Regressansprüchen geraten?
In welcher Form war der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn persönlich in die Geschäfte mit Emix eingebunden, und wie viele persönliche Treffen fanden zu welchen Zeitpunkten zwischen den Emix-Geschäftsführern und Vertretern des BMG, einschließlich des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, statt?
Ab welchem Zeitpunkt wusste der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach Kenntnis der Bundesregierung, dass Andrea Tandler Provisionszahlungen in Millionenhöhe für die Vermittlung von Maskengeschäften mit ihm erhielt?
Hatte Prof. Dr. Niels Korte nach Kenntnis der Bundesregierung exklusive Kenntnisse zur Prozessstrategie des BMG, als er Klagen anderer Maskenhändler nach Medienberichten in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro finanzierte, die aktuell gegenüber dem Bund geltend gemacht werden?
a) Hat Prof. Dr. Niels Korte eine Entschädigungszahlung oder einen Abgeltungsbetrag erhalten, wenn ja, in welcher Höhe, und wie lässt sich die Höhe des gezahlten Betrages plausibilisieren?
b) Sofern die Frage 30a bejaht wird, haben andere Maskenhändler Zahlungen in ggf. vergleichbarer Höhe erhalten?
Welche internen Warnungen oder kritischen Hinweise gab es innerhalb des BMG zu Beginn der Maskenbeschaffung (etwa zu überhöhten Preisen, unzuverlässigen Anbietern oder überzogenen Bestellmengen), und inwiefern wurden diese Bedenken veraktet oder wurden sie ggf. auf Abteilungsleiterebene, Staatssekretärsebene oder durch den ehemaligen Bundesgesundheitsminister selbst als nicht entscheidungsleitend eingeordnet?
Gab es innerhalb des BMG Bedenken oder Gegenstimmen zu den großzügigen Vergleichskonditionen für bestimmte Maskenhändler oder gegen den Verzicht auf Vertragsstrafen, und wie wurden diese intern diskutiert und veraktet?
Wie wurde die interne Koordination der Maskenbeschaffung im BMG organisiert, und welche Korruptionspräventionsmaßnahmen wurden berücksichtigt?
In welchem Zeitraum bzw. in welchen Zeiträumen erfolgte keine vollständige Vorgangsdokumentation im BMG, die den Standards einer obersten Bundesbehörde entspricht?
Zu welchem Zeitpunkt wurde die Hausleitung über die unvollständige Vorgangsdokumentation informiert, und welche Maßnahmen wurden infolgedessen durch die Hausleitung ergriffen, um diesen Missstand zu beheben?
Wurden vor dem Hintergrund des sogenannten Sudhof-Berichts im BMG mögliche disziplinarrechtliche Konsequenzen aus der Maskenbeschaffung für Beamte und Mitarbeiter im BMG geprüft, wurde hierzu ggf. ein Vermerk angefertigt, und wenn ja, welche disziplinarrechtlichen Folgen werden für die besprochenen Beamten und Mitarbeiter als zulässig bewertet?
Welche konkreten Maßnahmen wurden bislang ergriffen, um die bestehenden Dokumentationslücken zu schließen und die bislang ausgebliebene Rückführung aller Unterlagen von beauftragten Beratungsunternehmen und Kanzleien in das BMG sicherzustellen, und wie entscheidet das BMG im Rahmen der nachträglichen Veraktung, zu welchem Datum die nachträgliche Veraktung erfolgt?
Ist sichergestellt, dass alle vorliegenden Dokumente der Maskenbeschaffung im BMG und beim externen Dienstleister EY, die bislang noch nicht veraktet sind, veraktet werden?
Existieren im BMG weiterhin ungesichtete Loseblattsammlungen zum Thema Maskenbeschaffungen, und wenn ja, warum sollen den Mitgliedern der Enquete-Kommission Corona lediglich zwei Aktenordner Originaldokumente vorgelegt werden?
Wie wurde und wird sichergestellt, dass keine erneute falsche Datierung der nachträglich verakteten Unterlagen stattfindet?
Wie dokumentiert das BMG für das Parlament, dass es seit 2025 keine Dokumente im BMG oder beim externen Dienstleister EY vernichten lässt?
Welchem Referat im BMG oblag die Prüfung der Konzeption und Veröffentlichung des Open-House-Verfahrens, das durch eine externe Anwaltskanzlei entworfen wurde und dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sich als fehlerhaft erwiesen?
Erfolgte im BMG eine juristische Prüfung und Koordinierung der Prozessstrategien der verschiedenen von der Bundesregierung im Kontext Maskengeschäfte mandatierten Kanzleien?
Nutzte das BMG die juristische Expertise des BMI und BMVg, um die Ausschreibung des OHV und die Kontrolle der Prozessstrategie der verschiedenen von der Bundesregierung im Kontext Maskengeschäfte mandatierten Kanzleien zu überprüfen?
War das Bundesgesundheitsministerbüro in die Auswahl der beauftragten vergaberechtlichen Kanzlei sowie in die Festlegung der Vertragskonditionen eingebunden oder wurden diese ausschließlich von der zuständigen Abteilung erarbeitet (ggf. mit Änderungen durch die Hausleitung)?
In welchem Zeitraum galt die Weisung an das Haushaltsreferat des BMG, auch bei fehlender finanzieller Deckung im Bundeshaushalt Maskenbeschaffungen des BMG mitzuzeichnen, und wann wurde sie dem damaligen Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Haushaltsausschuss bekannt?
Welche Dokumente wurden dem Bundesrechnungshof für seine Prüfung der Maskenbeschaffungen zur Verfügung gestellt?
Gab es im BMG nach Abschluss der ersten Beschaffungswelle im April 2020 interne Evaluierungen oder Besprechungen zur Analyse des Vorgehens?
Wurden Mitarbeitende des BMG für hausinterne Kritik an der Maskenbeschaffung sanktioniert – insbesondere durch den damaligen Abteilungsleiter Z.?
Geschah der Entzug des kurz zuvor an die Kanzlei JBB vergebenen Mandats nach dem Regierungswechsel 2025 möglicherweise vor dem Hintergrund, dass eine bessere Verhandlungsposition des Bundes vor Gericht dazu führen könnte, dass bereits geschlossene Vergleiche aus der Zeit vor 2022 mit Maskenhändlern neu verhandelt werden müssten?
Warum wurde der Kanzlei JBB nach dem Regierungswechsel 2025 das Mandat in den Maskenverfahren entzogen, obwohl sie laut Medienberichten durch eine geänderte Prozessstrategie zuletzt Erfolge vor Gericht erzielt hatte?
Welche inhaltlichen oder strategischen Gründe führten zu der laut Medienberichten erfolgten Abkehr von der bisherigen Linie, und verfolgt das Bundesministerium für Gesundheit nun eine abweichende Prozessstrategie?
Besteht die Gefahr, dass aufgrund der laut Medienberichten geänderten Strategie bereits abgeschlossene Vergleiche rechtlich erneut überprüft oder neu verhandelt werden könnten, und welche Auswirkungen hätte eine mögliche Wiederaufnahme oder Neubewertung solcher Vergleiche auf die laufenden Verfahren und den Gesamtstreitwert der Maskenbeschaffung?
Verfolgt die aktuelle, nach dem Regierungswechsel 2025 laut Medienberichten erneut geänderte Prozessstrategie des BMG in den Maskenprozessen als übergeordnetes Ziel eine Minimierung des Schadens für den deutschen Steuerzahler oder das übergeordnete Ziel einer Minimierung des politischen Schadens für das BMG?
Wurde zu jedem Zeitpunkt das finanzielle Interesse der Steuerzahler zum obersten Ziel der Prozessstrategie des BMG erhoben, vor dem Hintergrund, dass das BMG bereits im Sommer 2024 gefragt wurde, ob bei einer ggf. aussichtslosen Lage des BMG vor Gericht und hoher Verzugszinsen ggf. zeitnahe Vergleiche zwischen dem BMG und den Maskenhändlern für den Steuerzahler mit weniger hohen Kosten einhergehen würden als das Festhalten an Prozessen, deren Kosten aufgrund der Verzugszinsen jeden Tag höher werden?
Welchen finanziellen Gesamtschaden beziffert die Bundesregierung aktuell als Folge der Maskenbeschaffungen für
a) bereits angefallene Zahlungen aus Vergleichen oder verlorenen Prozessen,
b) maximal drohende Zahlungsverpflichtungen aus den noch laufenden Verfahren (2,3 Mrd. Euro Streitwert),
c) den Wert der unbrauchbaren bzw. vernichteten Masken,
d) angefallene Lager- und Entsorgungskosten?
In welchen Fällen hat die Bundesregierung bewusst darauf verzichtet, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, wie lässt sich dieses Vorgehen plausibilisieren, und liegen dabei Verstöße gegen die Bundeshaushaltsordnung vor?
In welcher Höhe hat das BMG durch den Verzicht auf Schadenersatzansprüche dem Steuerzahler Mehrkosten aufgebürdet?
Kann der Bund weiterhin Schadenersatzansprüche gegen Emix geltend machen?
Kann der Bund weiterhin Schadenersatzansprüche gegen Fiege geltend machen?
Kann der Bund weiterhin Schadenersatzansprüche gegen EY geltend machen?
Warum hat das BMG in Fällen, in denen Lieferanten ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllten, auf rechtliche Schritte verzichtet bzw. nach Einschätzung der Fragestellenden ungewöhnlich großzügige Vergleichsvereinbarungen abgeschlossen?
Wer im BMG hat die vergleichenden Entscheidungen zulasten des Bundes gezeichnet, und wer hat sie angewiesen?
Wie hoch sind die bislang angefallenen Verzugszinsen in den Maskenverfahren, und mit welchem Gesamtumfang an zu zahlenden Verzugszinsen rechnet die Bundesregierung für den Fall, dass alle Verfahren im Jahr 2026 abgeschlossen werden?
Liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch Klageansprüche von Dritten im Kontext der Beschaffung von Desinfektionsmitteln, Handschuhen, Coronatests und Schutzanzügen durch das BMG im Jahr 2020 vor, und wie hoch sind der kumulierte Streitwert sowie der Streitwert für die jeweilige Produktgruppe?
Werden aktuell durch das BMG kostenlos Beatmungsgeräte, Sauerstoffsensoren, Persönliche Schutzausrüstung oder weitere medizintechnische Ausrüstung abgegeben, und wie wird sichergestellt, dass diese kostenlos abgegebenen, ursprünglich steuerfinanzierten Güter nicht durch die Empfänger weiterverkauft werden?
Wurde im BMG angesichts der hohen Kosten der Maskeneinlagerung in Erwägung gezogen, die Bestände frühzeitiger aufzulösen, um diese Kosten einzusparen?
Wie ist der aktuelle Stand der Vernichtung überschüssiger bzw. abgelaufener Masken hinsichtlich
a) der bereits vernichteten Stückzahl und der Kosten,
b) des noch eingelagerten Maskenvolumens,
c) der geplanten weiteren Vernichtungen und der erwarteten Kosten?
Wer im BMG steuerte verantwortlich die Berücksichtigung der Interessen des Bundes gegenüber den mandatierten Kanzleien, und gab es eine Prozessstrategie des BMG vor 2024?
Warum verblieben beim Regierungswechsel 2021 zentrale Akteure der Maskenbeschaffung im BMG in ihren Positionen, und wurde dadurch nach Auffassung der Bundesregierung möglicherweise eine schadensmindernde, frühzeitigere Aufklärung der Defizite im Maskenmanagement erschwert?
Welche externen Beratungsunternehmen und Anwaltskanzleien wurden mit welchen Kosten im Zusammenhang mit der Maskenbeschaffung beauftragt?
Wofür wurden Beratungsleistungen im Einzelnen erbracht?
Spielte die wirtschaftliche Situation des Unternehmens EY bei der Beauftragung als Betriebsführer durch das BMG eine Rolle?
a) Wurden auch Verträge und Akten zu weiteren Beschaffungen des BMG, beispielsweise zu Desinfektionsmitteln, Handschuhen, Coronatests und Schutzanzügen, extern gesammelt?
b) Wurden Verträge und Akten zur Beschaffung von Desinfektionsmitteln im BMI oder in anderen beteiligten Bundesministerien ordnungsgemäß veraktet?
Hatte Dr. Margaretha Sudhof uneingeschränkten Zugang zu allen Akten, sämtlichen Daten und Ansprechpartnern im BMG und durch das BMG beauftragte Dritte, und wenn nein, welche Beschränkungen bestanden (z. B. klassifizierte Dokumente, fehlende Aussagegenehmigungen, unvollständige Aktenlage etc.)?
Wer entschied, wann, und nach welchen Vorgaben die Schwärzung einzelner Passagen des sogenannten Sudhof-Berichts im BMG erfolgte, und welche Referate im BMG waren an den Entscheidungen zu Schwärzungen des Sudhof-Berichts beteiligt?
a) Wann, und in welcher Form war die Bundesministerin über die Form und das Verfahren der Schwärzungen informiert, und war sie an diesen direkt oder indirekt beteiligt?
b) Wurden auch solche Passagen unkenntlich gemacht, für die keine zwingenden rechtlichen Notwendigkeiten oder Geheimhaltungsgründe vorlagen, und wenn ja, warum?
Warum wurde Dr. Margaretha Sudhof lediglich eine begrenzte Aussagegenehmigung seitens des BMG gewährt, und wie kann die Konditionierung der Aussagegenehmigung von Dr. Margaretha Sudhof gegenüber dem Parlament vom BMG gerechtfertigt werden?
Erfolgte eine interministerielle Abstimmung zur Kommunikationsstrategie im Rahmen der Veröffentlichung des Sudhof-Berichts?
War der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in die Entscheidungen zur Kommunikation des BMG bezüglich der Maskenbeschaffung eingebunden, insbesondere im Zusammenhang mit den 2025 veröffentlichten Passagen des Sudhof-Berichts und der daraus resultierenden Kritik?
In welcher Form war die jetzige Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken in die Entscheidungen zur Kommunikation eingebunden?
Hat der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach Kenntnis der Bundesregierung in der Öffentlichkeit oder im Deutschen Bundestag in Anwesenheit des BMG Aussagen zur Maskenbeschaffung gemacht, die nicht der Wahrheit entsprechen, z. B. zu etwaigen frühen Warnungen vor bestimmten Verfahrensweisen?
Welche Kontakte bestanden zwischen dem Bundesgesundheitsministerbüro Jens Spahn und der Geschäftsführung der Firma Fiege vor und während der Maskengeschäfte, und hat es persönliche Treffen, Telefonate oder schriftliche Kommunikation gegeben, die im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe an Fiege stehen?
Mit welchen Unternehmen hat der seinerzeitige Leiter der Zentralabteilung, Europa und Internationales im Bundesministerium für Gesundheit Ingo Behnel persönlich kommuniziert?
a) Haben weitere Personen neben Prof. Dr. Niels Korte Klagen von Maskenhändlern finanziert oder darüber hinausgehend aufgekauft?
b) Sind dadurch Schadenersatzansprüche von Maskenhändlern, die ggf. ihre Klageansprüche an Dritte abgetreten haben, gegenüber dem BMG entstanden?
Welche Verbindung bestand zwischen dem BMG unter Jens Spahn und der Burda GmbH im Rahmen der Maskenbeschaffung, und trifft es zu, dass die Burda GmbH einen Direktauftrag für Maskenlieferungen erhielt, während Jens Spahns Ehemann Daniel Funke dort tätig war, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorgang?
Wurden mögliche Interessenkonflikte von Jens Spahn im Hinblick auf die Tätigkeit seines Ehemanns für Burda angezeigt, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Daniel Funke in die Beschaffungsvorgänge jenseits seines Arbeitgebers involviert oder informiert war?
Besitzt oder besaß Jens Spahn oder besitzen oder besaßen andere in der Maskenbeschaffung beteiligte Personen nach Kenntnis der Bundesregierung während seiner Amtszeit finanzielle Beteiligungen oder sonstige Verbindungen zu Unternehmen, die an der Maskenbeschaffung beteiligt waren?
Wechselten Mitarbeiter des BMG, und nach Kenntnis der Bundesregierung von EY oder Deloitte, zu Unternehmen, mit denen das BMG über Maskenverträge verbunden war?
Kam es bei zentralen Geschäftspartnern des BMG aufseiten von EY und Deloitte zu persönlichen Verfehlungen aus Arbeitsverhältnissen, und wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige Konsequenzen?