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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Rüstungspolitische Sachstandsermittlung zum Taktischen Luftverteidigungssystem
(insgesamt 42 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
04.09.2019
Antwortdauer
30 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1213305.08.2019
Rüstungspolitische Sachstandsermittlung zum Taktischen Luftverteidigungssystem
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12133
19. Wahlperiode 05.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Marcus Faber, Alexander Graf Lambsdorff,
Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christian Dürr, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin,
Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung,
Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller,
Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta,
Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig
und der Fraktion der FDP
Rüstungspolitische Sachstandsermittlung zum Taktischen
Luftverteidigungssystem
Die Luftverteidigung Deutschlands, der EU und der NATO wird aufgrund
zahlreicher technischer und politischer Entwicklungen in den kommenden Jahren
an Bedeutung gewinnen (https://dgap.org/de/think-tank/publikationen/dgapkompakt/
die-neue-qualitaet-von-luftbasierten-bedrohungen). Das mögliche Ende des INF-
Vertrages sei hier exemplarisch genannt. Gerade in dem besonders kritischen
Bereich der Luftverteidigung besteht, nach Auffassung der Fragesteller, aktuell eine
deutliche Fähigkeitslücke der Bundeswehr, die im Sinne des Fähigkeitsprofils der
Bundeswehr dringend geschlossen werden muss. Zentral ist dabei die
Modernisierung der bodengebundenen Luftverteidigung, bei der es sich aktuell um eines
der größten Rüstungsprojekte der Bundeswehr handelt.
Seit Beginn der Planungen für ein neues Luftverteidigungssystem, dem
Taktischen Luftverteidigungssystem (TLVS), das auf den
Entwicklungsergebnissen des abgebrochenen Programms Medium Extended Air Defense System
(MEADS) basiert, haben sich die militärpolitischen Gegebenheiten, die
Bedrohungslage und die technologischen Möglichkeiten signifikant verändert und
somit auch die Anforderungen an die Luftverteidigung. Mit Vorlage eines neuen
Angebots im Juni 2019 für die Modernisierung sollten zahlreiche
Nachbesserungen seitens des Anbieters erfüllt werden (FAZ 25. Juni 2019, Seite 20).
Anfang des Jahres 2019 bezeichneten Medienberichte das Rüstungsprojekt TLVS
noch als eine teure „Reanimation“ (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/
verteidigung-neues-luftabwehrsystem-wird-milliarden-euro-teurer/23932420.html
?ticket=ST-3178224-nQThxmt6PI9d1xfcSB2b-ap2). Somit ist nach einer
Wiederbelebung laut Fragesteller ein aktueller und ausführlicher Sachstand
unerlässlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche grundsätzlichen konzeptionellen Vorstellungen zur Entwicklung und
Beschaffung von Flugabwehr- sowie bodengebundenen
Luftverteidigungssystemen hat die Bundesregierung?
2. Welche und wie viele bodengebundene Luftverteidigungssysteme von
mittlerer bis großer Reichweite sind aktuell (Stand: 31. Juni 2019) im Bestand
der Bundeswehr?
3. Welche und wie viele Flugabwehrsysteme für den Objektschutz bzw. für den
Selbstschutz der Truppe sind aktuell (Stand: 31. Juni 2019) im Bestand der
Bundeswehr?
4. Wie hoch ist der zusätzliche Bedarf von Flugabwehr- und bodengebundenen
Luftverteidigungssystemen von kurzer, mittlerer und großer Reichweite für
die Bundeswehr (bitte nach den Kategorien kurze, mittlere und große
Reichweite aufschlüsseln)?
5. Welche grundsätzlichen Bedrohungsanalysen liegen der Entwicklung und
eventuellen Beschaffung von TLVS zugrunde, und inwiefern und zu
welchem Teil kann TLVS diese identifizierten Bedrohungen abdecken?
6. Wie soll innerhalb der Bündnis- und Landesverteidigung TLVS eingesetzt
werden, und von welchen Einsatzszenarien ist dabei auszugehen?
7. Wurden seit 2009 in den Auslandseinsätzen der Bundeswehr
Flugabwehroder Luftverteidigungssysteme eingesetzt, und wenn ja, welche, in welchem
Einsatz?
8. Wie viele Systeme des TLVS sind nach Planungen der Bundesregierung
vonnöten, um allen Einsatzszenarien aus der Konzeption der Bundeswehr und
dem davon abgeleiteten Fähigkeitsprofil der Bundeswehr gleichzeitig und
gleichrangig nachkommen zu können?
9. Welche Studien und Forschungsaufträge zur örtlichen Flugabwehr und
räumlichen Luftverteidigung der Bundeswehr im Allgemeinen und zu TLVS
im Besonderen wurden durch die Bundesregierung bisher vergeben bzw.
sind in der Planung (bitte Jahr, Auftragsvolumen, Auftragnehmer, beteiligte
Unternehmen bzw. Forschungsinstitute, Gegenstand des Studienprojektes
nennen)?
10. Wie viele Haushaltsmittel sind bisher insgesamt und davon national für die
Entwicklung von TLVS einschließlich des trinationalen Rüstungsprojektes
MEADS ausgegeben worden?
11. Wie hoch beziffert die Bundesregierung derzeit den Finanzbedarf für die
Entwicklung und Beschaffung von TLVS (bitte nach Gesamtkosten und
zusätzlich separat nach Entwicklung und Beschaffung in Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
12. Inwiefern weicht diese Kostenprognose vom ermittelten Finanzbedarf ab,
der zu Beginn des Projektes veranschlagt wurde bzw. der dem zweiten
aktuellen Angebot (Stand: 21. Juni 2019) zugrunde liegt, und womit begründen
sich die abweichenden Kosten?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Kostensteigerung in den einzelnen
Schritten und insgesamt?
14. Wie steht die Bundesregierung zur damaligen Aussage, dass die von der
Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) angesetzten
Systemkosten von 10 bis 12 Mrd. Euro für einen „1 zu 1“-Ersatz für PATRIOT
anzusehen seien (Bundestagsdrucksache 16/13752), im Verhältnis zu der
aktuellen Kostenprognose für TLVS, die das bisherige
Flugabwehrraketensystem PATRIOT ablösen soll?
15. Welche Systemzahlen liegen der aktuellen Kostenprognose für TLVS
zugrunde, und kann damit die maximale operative Schutzleistung des
abzulösenden Flugabwehrraketensystems PATRIOT bedrohungsgerecht
kompensiert werden?
16. Wann und mit welchen Begründungen erfolgte eine Kostensteigerung bei
TLVS?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die „innovativen Elemente der Agenda
Rüstung – wie Transparenz und dauerhaftes Risikomanagement“ bei der
Planung und Umsetzung von TLVS (www.bmvg.de/de/aktuelles/
startschussfuer-ruestungsprojekte-meads-und-mehrzweckkampfschiff-11588)?
18. Welche Zeitplanungen verfolgt die Bundesregierung für die Entwicklungs-
und Nutzungsphase von TLVS?
19. Mit welchen zeitlichen Verzögerungen im Programm rechnet die
Bundesregierung?
20. Welche Entwicklungsrisiken hat die Bundesregierung bei der Realisierung
von TLVS identifiziert?
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität und Quantität des bisherigen
Entwicklungsstandes von TLVS?
22. Welche Meilensteine hat die Bundesregierung für die Entwicklung von
TLVS gegenüber den Anbietern festgelegt?
23. Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklungsrisiken in Anbetracht
möglicherweise entstehender Fähigkeitslücken in der bodengebundenen
Luftverteidigung?
24. Wie bewertet die Bundesregierung den Zeitdruck zur Einführung eines
modernen bzw. modernisierten Luftverteidigungssystem für die Landes- und
Bündnisverteidigung, für den Schutz unserer Soldaten beim internationalen
Krisenmanagement (IKM) und für die speziell der NATO gemeldeten
Fähigkeiten?
25. Welche „Abbruchkriterien“ und „Zwischenziele“ sind für TLVS vereinbart
worden?
26. Unter welchen Bedingungen der technischen Machbarkeit von TLVS wäre
ein Ausstieg im Sinne eines Kosten-Nutzen-Verhältnisse angebracht?
27. Welche vertraglichen und finanziellen Konsequenzen hätte ein Ausstieg aus
TLVS?
28. Unter welchen Bedingungen würde die Bundesregierung in Anbetracht
dieser Konsequenzen zukünftig aus TLVS aussteigen?
29. Welche Kosten fallen für die Bundesregierung insgesamt für TLVS an, wenn
der Ausstieg nun nach dem zweiten Angebot vom 21. Juni 2019 erfolgen
sollte?
30. Welche Prognose liegt der Bundesregierung zu den Lebenszykluskosten vor,
auf welchen Parametern gründet sich diese Prognose, und wie sind deren
Risiken einzuschätzen?
31. Welche Effektoren sollen für TLVS, neben den in der Beschaffung
befindlichen MSE-Flugkörpern, eingesetzt werden, welche Kosten entstehen durch
evtl. weitere Beschaffungsmaßnahmen für Effektoren, und welche kämen
dafür in Frage?
32. Was ist mit den für PATRIOT beschafften Flugkörpern geplant, die ggf. bei
TLVS nicht mehr genutzt werden können?
33. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die bedrohungsrelevanten Daten
der operationellen Software von TLVS, die für einen wirkungsvollen Einsatz
des Luftverteidigungssystems kontinuierlich überprüft und angepasst werden
müssen, verifiziert sind und etwaige Softwareanpassungen stets
bereitstehen?
34. Welche Alternativen zu TLVS prüft die Bundesregierung derzeit oder
welche sind in der Vergangenheit geprüft worden?
35. Wenn keine Alternativen geprüft werden oder wurden, inwiefern stellt die
Bundesregierung sicher, dass die technische, wirtschaftliche und
operationelle Bewertung von TLVS ausreichend ist (Stichwort „Vergleichbarkeit“)?
36. Wie bewertet die Bundesregierung die militärischen Anforderungen (zum
Beispiel die Forderung nach hoher Mobilität, Fahrzeugschutz, 360°-
Abdeckung, netzwerkbasierter Einsatz, einsatzoptimierte Zusammenstellung
durch Nutzung von intelligenten Schnittstellen) für das neue PATRIOT
(Next-Generation-System) im Vergleich zu TLVS?
37. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherung von Hochtechnologie-
Arbeitsplätzen in Deutschland bei einer evolutionären Kampfwertsteigerung
von PATRIOT (Next Generation) im Gegensatz zu TLVS?
38. Welche Priorität hat die Interoperabilität der im Einsatz bzw. in der
Beschaffung befindlichen bodengebundenen Luftverteidigungsysteme von Partnern
in der NATO und in der EU mit TLVS, und wird diese in allen Bereichen
hinlänglich gewährleistet?
39. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten einer umfassenden
Kooperation im Rahmen des Rahmennationenkonzeptes, wenn alle
europäischen Staaten, die sich in letzter Zeit zur Beschaffung eines
bodengebundenen Luftverteidigungssystems entschlossen haben, andere Waffensysteme
angeschafft haben?
40. Welche maßgeblichen Gründe haben dazu geführt, dass TLVS gegenüber
allen anderen Alternativen der Vorzug gegeben wurde?
41. Wie begründet die Bundesregierung die sogenannte Insellösung
Deutschlands bei der Anschaffung des TLVS im Gegenzug zur Entscheidung
zahlreicher europäischer Bündnispartnern, die eigenen PATRIOT-Systeme zu
modernisieren (www.welt.de/wirtschaft/article174951381/Patriot-Nachfolger-
Kampf-um-Mega-Auftrag-fuer-deutsche-Raketenabwehr.html)?
42. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der nationalen
Systemhoheit, da auch beim europäisch dominierten TLVS Freigaben der USA
benötigt werden (https://augengeradeaus.net/2019/06/firmen-geben-angebot-fuer-
taktisches-luftverteidigungssystem-ab/), und inwiefern unterscheidet sich
diese Einschränkung der Systemhoheit zu PATRIOT Next Generation, bei
dem möglicherweise deutsche Firmen als Partner dabei sein werden?
Berlin, den 17. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1298304.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12133 - Rüstungspolitische Sachstandsermittlung zum Taktischen Luftverteidigungssystem
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Faber,
Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12133 –
Rüstungspolitische Sachstandsermittlung zum Taktischen
Luftverteidigungssystem
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Luftverteidigung Deutschlands, der EU und der NATO wird aufgrund
zahlreicher technischer und politischer Entwicklungen in den kommenden
Jahren an Bedeutung gewinnen (https://dgap.org/de/think-tank/publikationen/
dgapkompakt/die-neue-qualitaet-von-luftbasierten-bedrohungen). Das
mögliche Ende des INF-Vertrages sei hier exemplarisch genannt. Gerade in dem
besonders kritischen Be-reich der Luftverteidigung besteht, nach Auffassung der
Fragesteller, aktuell eine deutliche Fähigkeitslücke der Bundeswehr, die im
Sinne des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr dringend geschlossen werden
muss. Zentral ist dabei die Modernisierung der bodengebundenen
Luftverteidigung, bei der es sich aktuell um eines der größten Rüstungsprojekte der
Bundeswehr handelt.
Seit Beginn der Planungen für ein neues Luftverteidigungssystem, dem
Taktischen Luftverteidigungssystem (TLVS), das auf den Entwicklungsergebnissen
des abgebrochenen Programms Medium Extended Air Defense System
(MEADS) basiert, haben sich die militärpolitischen Gegebenheiten, die
Bedrohungslage und die technologischen Möglichkeiten signifikant verändert
und somit auch die Anforderungen an die Luftverteidigung. Mit Vorlage eines
neuen Angebots im Juni 2019 für die Modernisierung sollten zahlreiche
Nachbesserungen seitens des Anbieters erfüllt werden (FAZ 25. Juni 2019, Seite
20).
Anfang des Jahres 2019 bezeichneten Medienberichte das Rüstungsprojekt
TLVS noch als eine teure „Reanimation“ (www.handelsblatt.com/politik/
deutschland/verteidigung-neues-luftabwehrsystem-wird-milliarden-
euroteurer/23932420.html?ticket=ST-3178224-nQThxmt6PI9d1xfcSB2b-ap2).
Somit ist nach einer Wiederbelebung laut Fragesteller ein aktueller und
ausführlicher Sachstand unerlässlich.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12983
19. Wahlperiode 04.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
2. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Der öffentliche Auftraggeber (öAG), vertreten durch das Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr als Vergabestelle,
führt derzeit das Vergabeverfahren für die Realisierung des Taktischen
Luftverteidigungssystems (TLVS) durch. Aufgrund des gewählten Vergabeverfahrens
(Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 Absatz 1
Nr. 1. c) Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit) hat die
Bietergemeinschaft TLVS, bestehend aus den Unternehmen MBDA Deutschland GmbH
und Lockheed Martin Corporation, hierfür als alleiniger Bieter am 21. Juni
2019 ihr zweites Angebot vorgelegt.
Mit Blick auf die derzeit laufende, umfassende und intensive Aus- und
Bewertung durch den öAG können zahlreiche der nachfolgenden Fragestellungen nur
unter Vorbehalt beantwortet werden.
1. Welche grundsätzlichen konzeptionellen Vorstellungen zur Entwicklung
und Beschaffung von Flugabwehr- sowie bodengebundenen
Luftverteidigungssystemen hat die Bundesregierung?
TLVS ist zur Fähigkeitserweiterung und als Nachfolge für das Waffensystem
PATRIOT vorgesehen. Zusätzlich ist ein Aufwuchs für den Schutz von
Objekten und Räumen sowie beweglich geführter Operationen der Landstreitkräfte
gegen Bedrohungen aus der Luft im Nah- und Nächstbereich vorgesehen.
2. Welche und wie viele bodengebundene Luftverteidigungssysteme von
mittlerer bis großer Reichweite sind aktuell (Stand: 31. Juni 2019) im
Bestand der Bundeswehr?
Im Bestand der Bundeswehr befinden sich zwölf operationell genutzte
bodengebundene Luftverteidigungssysteme von mittlerer bis großer Reichweite des
Typs Flugabwehrraketensystem PATRIOT.
3. Welche und wie viele Flugabwehrsysteme für den Objektschutz bzw. für
den Selbstschutz der Truppe sind aktuell (Stand: 31. Juni 2019) im
Bestand der Bundeswehr?
Für den Objektschutz bzw. für den Selbstschutz der Truppe verfügt die
Bundeswehr über zwei Nächstbereichsschutzsysteme MANTIS (Modular, Automatic
and Network capable Targeting and Interception System) sowie über zwei Züge
Leichtes Flugabwehrsystem (LeFlaSys).
4. Wie hoch ist der zusätzliche Bedarf von Flugabwehr- und
bodengebundenen Luftverteidigungssystemen von kurzer, mittlerer und großer
Reichweite für die Bundeswehr (bitte nach den Kategorien kurze, mittlere und
große Reichweite aufschlüsseln)?
Das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr sieht bis zum Jahr 2031 eine Ausstattung
mit dem Taktischen Luftverteidigungssystem für mittlere bis große
Reichweiten zur Fähigkeitserweiterung und Nachfolge für das Waffensystem PATRIOT
sowie mit dem Luftverteidigungssystem für den Nah- und
Nächstbereichsschutz (LVS NNbS) für kurze Reichweiten zur Fähigkeitserweiterung und
Nachfolge für die Waffensysteme MANTIS und LeFlaSys vor.
5. Welche grundsätzlichen Bedrohungsanalysen liegen der Entwicklung und
eventuellen Beschaffung von TLVS zugrunde, und inwiefern und zu
welchem Teil kann TLVS diese identifizierten Bedrohungen abdecken?
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen, da die Antwort Referenzen zu als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuften Forderungsdokumenten enthält, die den aus Bedrohungsanalysen
abgeleiteten militärischen Bedarf der Bundeswehr beschreiben.*
6. Wie soll innerhalb der Bündnis- und Landesverteidigung TLVS eingesetzt
werden, und von welchen Einsatzszenarien ist dabei auszugehen?
TLVS ermöglicht eine flexible, einsatzorientierte und lageangepasste
Zusammenstellung der Einzelkomponenten zu einem missionsspezifischen
Einsatzmodul für beispielsweise Großstädte, Einsatzkontingente und Einsatzflughäfen.
7. Wurden seit 2009 in den Auslandseinsätzen der Bundeswehr
Flugabwehroder Luftverteidigungssysteme eingesetzt, und wenn ja, welche, in
welchem Einsatz?
Die Bundeswehr hat in Auslandseinsätzen seit dem Jahr 2009 folgende
bodengebundenen Flugabwehr- und Luftverteidigungssysteme eingesetzt:
Die Bundeswehr setzt seit dem 24. Januar 2018 Teile des
Flugabwehrwaffensystems MANTIS im Rahmen der VN-Mission MINUSMA
(Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission in Mali) ein.
Die Bundeswehr setzte das Flugabwehrraketensystem PATRIOT vom 15.
Dezember 2012 bis zum 30. Dezember 2015 im Rahmen des NATO-Einsatzes
Active Fence Turkey ein.
8. Wie viele Systeme des TLVS sind nach Planungen der Bundesregierung
vonnöten, um allen Einsatzszenarien aus der Konzeption der Bundeswehr
und dem davon abgeleiteten Fähigkeitsprofil der Bundeswehr gleichzeitig
und gleichrangig nachkommen zu können?
Aus sicherheitspolitischen Gründen wird auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen. Das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr
ist in seiner Gesamtheit als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
9. Welche Studien und Forschungsaufträge zur örtlichen Flugabwehr und
räumlichen Luftverteidigung der Bundeswehr im Allgemeinen und zu
TLVS im Besonderen wurden durch die Bundesregierung bisher vergeben
bzw. sind in der Planung (bitte Jahr, Auftragsvolumen, Auftragnehmer,
beteiligte Unternehmen bzw. Forschungsinstitute, Gegenstand des
Studienprojektes nennen)?
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen, da die Antwort Angaben zu Forschungsprojekten der Bundeswehr
enthält, die den strategischen Ansatz und die Fähigkeitslücken der Streitkräfte
preisgeben. Weiterhin kann die Kenntnis der beteiligten Firmen und
Auftragsvolumina durch unbefugte Dritte für die beteiligten Firmen, deren Betriebs-
und Geschäftsgeheimnis die Bundesregierung zu wahren hat, nachteilig sein.
10. Wie viele Haushaltsmittel sind bisher insgesamt und davon national für
die Entwicklung von TLVS einschließlich des trinationalen
Rüstungsprojektes MEADS ausgegeben worden?
In das Altprojekt MEADS haben die drei Partnernationen USA, Deutschland
und Italien insgesamt rd. 4 Mrd. US $ investiert. Der deutsche Anteil an den
internationalen Kosten betrug gemäß MEADS Design & Development
Memorandum of Understanding aus dem Jahr 2005 25 Prozent. Mit weiteren
nationalen Anteilen, u. a. der für die Einfuhr der an Deutschland übergebenen
MEADS-Prototypen anfallenden Einfuhrumsatzsteuer, deren Lagerung,
Foreign-Military-Sales-Anteile sowie dem unter TLVS/MEADS fallenden
Entwicklungsanteil der bodengestützten Variante des Lenkflugkörpers IRIS-T,
wurden für MEADS damit insgesamt rd. 1,3 Mrd. Euro verausgabt.
Für die Vorbereitung des Vertragsschlusses der nationalen TLVS-Entwicklung
fielen bisher (Stichtag 12. August 2019) Ausgaben für projektbezogene
risikominimierende Maßnahmen bzw. Studien in Höhe von rd. 4,6 Mio. Euro vor der
Auswahlentscheidung sowie rd. 5,5 Mio. Euro im Rahmen des
Vergabeprozesses und weiterhin rd. 11,2 Mio. Euro für externe juristische, fachtechnische
sowie kaufmännische Unterstützungsleistungen während des Vergabeprozesses
an.
Ergänzend wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte
Anlage verwiesen, da es sich hierbei um durch das Vergaberecht geschützte
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt.*
11. Wie hoch beziffert die Bundesregierung derzeit den Finanzbedarf für die
Entwicklung und Beschaffung von TLVS (bitte nach Gesamtkosten und
zusätzlich separat nach Entwicklung und Beschaffung in Jahresscheiben
auf-schlüsseln)?
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage wird
verwiesen, da die Offenlegung der Finanzbedarfsplanung für TLVS die
Verhandlungsposition des öAG signifikant schwächen würde.*
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
12. Inwiefern weicht diese Kostenprognose vom ermittelten Finanzbedarf ab,
der zu Beginn des Projektes veranschlagt wurde bzw. der dem zweiten
aktuellen Angebot (Stand: 21. Juni 2019) zugrunde liegt, und womit
begründen sich die abweichenden Kosten?
Der Auswahlentscheidung im Juni 2015 lag eine erste, parametrische
Kostenabschätzung zugrunde, die einen Finanzbedarf in Höhe von rd. 4 Mrd. Euro
auswies.
Die Abweichung zur aktuellen Finanzbedarfsschätzung begründet sich u. a.
darin, dass der öAG – in konsequenter Anwendung der Agenda Rüstung,
abweichend vom ursprünglichen Projektansatz – eine für ihn günstigere
Risikoverteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer anstrebt. Aufgrund der
Komplexität und Dauer der Entwicklung verfolgt der öAG die Absicht, ein
funktionierendes Gesamtsystem zum Festpreis („werkvertraglicher Gesamterfolg“)
zu beschaffen. Damit besteht bereits vor Vertragsschluss Klarheit über den
Finanzbedarf für die Anteile Entwicklung und Beschaffung.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Kostensteigerung in den einzelnen
Schritten und insgesamt?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
Prognostizierte Ausgabensteigerungen ergeben sich aus der Vergabe TLVS und
basieren größtenteils auf Auftragnehmerangaben. Da es bisher zu keinen
formalen Preisverhandlungen gekommen ist, können derzeit hierzu keine näheren
Angaben gemacht werden.
14. Wie steht die Bundesregierung zur damaligen Aussage, dass die von der
Hessischen Stiftung Friedens und Konfliktforschung (HSFK) angesetzten
Systemkosten von 10 bis 12 Mrd. Euro für einen „1 zu 1“-Ersatz für PAT-
RIOT anzusehen seien (Bundestagsdrucksache 16/13752), im Verhältnis
zu der aktuellen Kostenprognose für TLVS, die das bisherige
Flugabwehrraketensystem PATRIOT ablösen soll?
Im Rahmen der Erstellung der Auswahlentscheidung TLVS wurden die zum
damaligen Zeitpunkt bestmöglichen Ausgabenprognosen sowohl zum
MEADS-basierten als auch PATRIOT-basierten Ansatz berücksichtigt.
Schätzungen der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung spielten
hierbei keine Rolle.
15. Welche Systemzahlen liegen der aktuellen Kostenprognose für TLVS
zugrunde, und kann damit die maximale operative Schutzleistung des
abzulösenden Flugabwehrraketensystems PATRIOT bedrohungsgerecht
kompensiert werden?
Grundlage für die derzeitige Realisierung von TLVS sind die in den Customer-
Product-Management (CPM)-Dokumenten Fähigkeitslücke und Funktionale
Forderung sowie Auswahlentscheidung TLVS definierten Rahmenbedingungen
und Stückzahlen.
Die Auswahlentscheidung für TLVS sieht u. a. eine Beschaffung von acht
Multifunktionsfeuerleitradaren, drei Weitbereichssensoren, vier
Mittelbereichssensoren, 15 Startgeräten für den Lenkflugkörper PAC-3 MSE sowie 17
Startgeräten für den Zweitlenkflugkörper IRIS-T SL vor.
Die technologische Leistungsfähigkeit, die der öAG für TLVS fordert, übertrifft
die derzeit mit PATRIOT erzielte Schutzleistung deutlich.
16. Wann und mit welchen Begründungen erfolgte eine Kostensteigerung bei
TLVS?
Auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 wird verwiesen.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die „innovativen Elemente der
Agenda Rüstung – wie Transparenz und dauerhaftes Risikomanagement“ bei
der Planung und Umsetzung von TLVS (www.bmvg.de/de/aktuelles/start
schuss-fuer-ruestungsprojekte-meads-und-mehrzweckkampf
schiff-11588)?
Die Prinzipien der Agenda Rüstung prägen das gesamte Vergabeverfahren für
TLVS. Ziel des öAG ist es, vor Vertragsschluss Klarheit zu Leistung,
Zeitbedarf, Finanzbedarf und insbesondere den programmatischen und
technologischen Risiken herzustellen und vertraglich eine angemessene Risikoverteilung
zwischen öAG und Auftragnehmer sicherzustellen. Diese Zielsetzung mündet
u. a. in die angestrebte werkvertraglich zugesicherte und mit einem Festpreis
versehene Gesamtsystemleistung von TLVS.
18. Welche Zeitplanungen verfolgt die Bundesregierung für die
Entwicklungs- und Nutzungsphase von TLVS?
Unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung des Vergabeverfahrens ist ein
Nutzungsbeginn ca. ab dem Jahr 2027 zu erwarten. Für TLVS ist eine
Nutzungsdauer von 30 Jahren vorgesehen.
19. Mit welchen zeitlichen Verzögerungen im Programm rechnet die
Bundesregierung?
Durch die aktuellen Maßnahmen zur Nutzungsdauerverlängerung und die
geplante Beschaffung des Lenkflugkörpers PAC-3 MSE für PATRIOT wird das
System PATRIOT bis Anfang der 2030er-Jahre einsatzbereit sein.
Durch die vorvertragliche Identifikation der Risiken, insbesondere auch für die
zeitliche Vertragsdurchführung und deren Berücksichtigung im
endverhandelten Vertrag, wird die Gefahr von Verzögerungen in der Vertragsdurchführung
minimiert. Absicht ist es, TLVS im Einklang mit der Ablösung von PATRIOT
zeitgerecht in die Truppe einzuführen.
20. Welche Entwicklungsrisiken hat die Bundesregierung bei der
Realisierung von TLVS identifiziert?
In der Aufforderung zum zweiten Angebot wurde die Bietergemeinschaft zu
einem aktiven und transparenten Risikomanagement aufgefordert, das in der
Vertragsdurchführung eine proaktive Nachsteuerung ermöglicht. Die Forderung
des öAG, ein funktionierendes Gesamtsystem zu einem Festpreis zu erhalten,
stellt sicher, dass diese Risiken auf Seiten der Industrie zu tragen sind. Vor der
Zeichnung des endverhandelten Vertrages erwartet der öAG einen umfassenden
Einblick in die industrieseitigen Risiken für die Realisierung.
Die identifizierten elementaren Projektrisiken, die der Generalinspekteur der
Bundeswehr bereits mit seiner Auswahlentscheidung als Abbruchkriterien
festgelegt hat, wurden bereits im Vorfeld der Vertragsverhandlungen mit Studien
umfangreich untersucht. Die Erkenntnisse werden in die Verhandlungen zum
zweiten Angebot eingebracht.
Zudem führt der öAG selbst für TLVS ein umfassendes Risikomanagement mit
regelmäßigen und anlassbezogenen Elementen durch, das insbesondere die
technologischen und programmatischen Risiken adressiert, die in der
Verantwortung des Auftraggebers verbleiben (im Wesentlichen sind dies Risiken in
Verbindung mit den Beistellungen des öAG).
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität und Quantität des
bisherigen Entwicklungsstandes von TLVS?
Da die Entwicklung von TLVS erst mit Vertragsschluss beginnt, ist hierzu
keine Aussage möglich.
22. Welche Meilensteine hat die Bundesregierung für die Entwicklung von
TLVS gegenüber den Anbietern festgelegt?
Derzeit befindet sich das Projekt in der Vergabephase zum Realisierungs- und
Vorserienvertrag. Bestandteil der noch durchzuführenden Verhandlungen ist
auch eine solide Meilensteinplanung. Nähere Angaben sind erst mit Vorliegen
eines endverhandelten Vertrags möglich.
In der Aufforderung zur Abgabe eines zweiten Angebotes wurde eine
detaillierte Meilensteinplanung gefordert. Zu den wesentlichen Meilensteinen zählen
u. a. ein Critical Design Review, die Realisierung „Integration
Zweitlenkflugkörper IRIS-T SL“, die Lieferung des Moduls „Einsatzprüfung“ sowie ein
„TLVS Completion Review“.
23. Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklungsrisiken in
Anbetracht möglicherweise entstehender Fähigkeitslücken in der
bodengebundenen Luftverteidigung?
Das Risiko einer zeitlich bedingten Fähigkeitslücke soll durch die abgestimmte
Ablösung von PATRIOT durch TLVS minimiert werden, das Risiko einer
technischen Fähigkeitslücke durch eine vertraglich geschuldete, hohe technische
Leistungsfähigkeit von TLVS.
Aufgrund der Nutzungsdauerverlängerung für das derzeit verfügbare
Waffensystem PATRIOT über das Jahr 2030 hinaus ist keine Fähigkeitslücke absehbar.
Derzeit wird auf der Basis der Erkenntnisse aus dem zweiten Angebot davon
ausgegangen, dass TLVS zeitgerecht zur Verfügung stehen wird.
24. Wie bewertet die Bundesregierung den Zeitdruck zur Einführung eines
modernen bzw. modernisierten Luftverteidigungssystem für die Landes-
und Bündnisverteidigung, für den Schutz unserer Soldaten beim
internationalen Krisenmanagement (IKM) und für die speziell der NATO
gemeldeten Fähigkeiten?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
Die für das Waffensystem PATRIOT bereits eingeleiteten Maßnahmen zum
Erhalt der Einsatzreife ermöglichen einen bruchfreien Fähigkeitserhalt der
Luftverteidigungssysteme.
25. Welche „Abbruchkriterien“ und „Zwischenziele“ sind für TLVS
vereinbart worden?
Da die Verhandlungen zum zweiten Angebot und der Vertragsschluss noch
ausstehen, wurden bislang auch noch keine Abbruchkriterien oder Zwischenziele
vereinbart. Projektstörungen werden gemäß den Vorgaben für
Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr (CPM) behandelt.
26. Unter welchen Bedingungen der technischen Machbarkeit von TLVS
wäre ein Ausstieg im Sinne eines Kosten-Nutzen-Verhältnisse angebracht?
Die Bundesregierung ist bei jeder finanzwirksamen Maßnahme an die
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 der
Bundeshaushaltsordnung gebunden. Damit ist ausschließlich eine wirtschaftliche Realisierung
zur Schließung der Fähigkeitslücke zulässig. Die Prüfung erfolgt im Rahmen
der finalen Zuschlagsentscheidung vor einer parlamentarischen Behandlung.
27. Welche vertraglichen und finanziellen Konsequenzen hätte ein Ausstieg
aus TLVS?
Die finanziellen Konsequenzen eines Ausstiegs aus einem laufenden Vertrag
hängen von den getroffenen vertraglichen Regelungen ab. Da derzeit kein
endverhandelter Vertrag vorliegt, kann hierzu derzeit noch keine Aussage getroffen
werden.
28. Unter welchen Bedingungen würde die Bundesregierung in Anbetracht
dieser Konsequenzen zukünftig aus TLVS aussteigen?
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
29. Welche Kosten fallen für die Bundesregierung insgesamt für TLVS an,
wenn der Ausstieg nun nach dem zweiten Angebot vom 21. Juni 2019
erfolgen sollte?
Sollte das vorliegende zweite Angebot als Ergebnis der Auswertung nicht
angenommen werden, werden außer den bereits in der Antwort zu Frage 10
aufgeschlüsselten Ausgaben keine weiteren Ausgaben für die Bundesregierung
erwartet.
30. Welche Prognose liegt der Bundesregierung zu den Lebenszykluskosten
vor, auf welchen Parametern gründet sich diese Prognose, und wie sind
deren Risiken einzuschätzen?
Prognosen und Betrachtungen zu Lebenszykluskosten wurden in der
Auswahlentscheidung TLVS dokumentiert. Diese Prognose der
Lebenszykluskosten und der damit verbundenen Risiken kann erst auf der Basis der
Auswertung des zweiten Angebotes bzw. mit Vorliegen eines endverhandelten
Vertragsentwurfes aktualisiert und verdichtet werden.
Ergänzend wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte
Anlage wird verwiesen, da die Offenlegung entsprechender Prognosen die
Verhandlungsposition des öAG schwächen würde.*
31. Welche Effektoren sollen für TLVS, neben den in der Beschaffung
befindlichen MSE-Flugkörpern, eingesetzt werden, welche Kosten
entstehen durch evtl. weitere Beschaffungsmaßnahmen für Effektoren, und
welche kämen dafür in Frage?
Neben dem Lenkflugkörper PAC-3 MSE wird als Alternative in niedrigeren
Bedrohungslagen der Zweitlenkflugkörper IRIS-T SL der Firma Diehl Defence
in TLVS integriert.
Die offene Systemauslegung von TLVS ermöglicht grundsätzlich die
Einbindung weiterer Effektoren. Dies ist jedoch derzeit nicht geplant.
32. Was ist mit den für PATRIOT beschafften Flugkörpern geplant, die ggf.
bei TLVS nicht mehr genutzt werden können?
Die Lenkflugkörper PAC-3 MSE des Waffensystems PATRIOT sind für TLVS
grundsätzlich weiter nutzbar.
Die für PATRIOT beschafften Flugkörper, die durch TLVS nicht mehr genutzt
werden können und noch zum Zeitpunkt der Ausphasung des PATRIOT-
Systems über eine Restnutzungszeit verfügen, können nach Zustimmung der
USA an andere PATRIOT-Nutzernationen zur weiteren Verwendung veräußert
werden.
33. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die bedrohungsrelevanten
Daten der operationellen Software von TLVS, die für einen wirkungsvollen
Einsatz des Luftverteidigungssystems kontinuierlich überprüft und
angepasst werden müssen, verifiziert sind und etwaige Softwareanpassungen
stets bereitstehen?
Im Rahmen der Realisierung von TLVS wird eine technische und prozedurale
Verfügbarkeit von Bedrohungsdaten sichergestellt, u. a. durch die
Gewährleistung des hierfür erforderlichen Know-hows im Industrie- und Amtsbereich
sowie der Erarbeitung von entsprechenden Verfahren.
34. Welche Alternativen zu TLVS prüft die Bundesregierung derzeit oder
welche sind in der Vergangenheit geprüft worden?
Am 21. Januar 2014 wurde das CPM-Dokument „Fähigkeitslücke und
Funktionale Forderung für das Taktische Luftverteidigungssystem (TLVS)“ durch den
Generalinspekteur der Bundeswehr gebilligt. In Vorbereitung der
Auswahlentscheidung durch den Generalinspekteur der Bundeswehr wurden insgesamt
fünf alternative Lösungsvorschläge (LV) betrachtet und bewertet. Die
Grundlage bildeten dabei sowohl die Entwicklungsergebnisse TLVS/MEADS (LV #01,
#02 und #03) als auch das in die Bundeswehr eingeführte
Flugabwehrraketensystem PATRIOT bzw. dessen damals absehbare Weiterentwicklungsansätze
zum „Next Generation PATRIOT-System“ (LV #04 und #05).
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
Mit Blick auf das laufende Vergabeverfahren ist eine Prüfung von Alternativen
aus vergaberechtlichen Gründen nach Beginn des Vergabeverfahrens nicht
mehr möglich, da dies den Ansatz einer unzulässigen Doppelvergabe darstellen
würde.
35. Wenn keine Alternativen geprüft werden oder wurden, inwiefern stellt die
Bundesregierung sicher, dass die technische, wirtschaftliche und
operationelle Bewertung von TLVS ausreichend ist (Stichwort
„Vergleichbarkeit“)?
Auf die Antworten zu den Fragen 26 und 34 wird verwiesen.
Durch Abgleich des Verhandlungsergebnisses des endverhandelten Vertrags mit
der Forderungslage des CPM-Dokumentes Fähigkeitslücke und Funktionale
Forderung wird die technische, wirtschaftliche und operationelle Eignung final
geprüft.
36. Wie bewertet die Bundesregierung die militärischen Anforderungen (zum
Beispiel die Forderung nach hoher Mobilität, Fahrzeugschutz, 360°-
Abdeckung, netzwerkbasierter Einsatz, einsatzoptimierte
Zusammenstellung durch Nutzung von intelligenten Schnittstellen) für das neue PATRI-
OT (Next-Generation-System) im Vergleich zu TLVS?
Mit der Auswahlentscheidung des Generalinspekteurs der Bundeswehr im Jahr
2015 wurde u. a. aufgrund der sich abzeichnenden Bedrohungslage, der
technologischen Zukunftsfähigkeit und der nationalen Systemhoheit entschieden, das
Taktische Luftverteidigungssystem auf der Basis der MEADS-
Entwicklungsergebnisse (LV #01) zu realisieren und vom PATRIOT-basierten Ansatz
Abstand zu nehmen (LV #04 und #05).
37. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherung von Hochtechnologie-
Ar-beitsplätzen in Deutschland bei einer evolutionären
Kampfwertsteigerung von PATRIOT (Next Generation) im Gegensatz zu TLVS?
Der Ansatz eines „Next Generation PATRIOT-Systems“ ist ein Konzept, das im
Vorfeld zur Auswahlentscheidung TLVS durch den Hersteller aufgeworfen
wurde. Inwiefern und in welchem Umfang Hochtechnologie-Arbeitsplätze in
Deutschland hierdurch hätten gesichert werden können, wäre nur mit einer
konkreten Beschaffungsabsicht und Einleitung eines Vergabeverfahrens sowie dem
Vorliegen eines verbindlichen Angebots belastbar abschätzbar gewesen.
Bei TLVS liegt die Systemhoheit bei Deutschland mit Zulieferungen aus den
USA; beim „Next Generation PATRIOT-System“ hingegen hätte sie bei den
USA mit möglichen Zulieferungen aus Deutschland gelegen.
38. Welche Priorität hat die Interoperabilität der im Einsatz bzw. in der
Beschaffung befindlichen bodengebundenen Luftverteidigungssysteme von
Partnern in der NATO und in der EU mit TLVS, und wird diese in allen
Bereichen hinlänglich gewährleistet?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 auf
Bundestagsdrucksache 19/10535 verwiesen. Die Anforderungen an TLVS
wurden von vorneherein auf ein größtmögliches Maß an Interoperabilität zu den
Luftverteidigungssystemen, die im Rahmen der integrierten NATO-
Luftverteidigung eingesetzt werden, ausgelegt. Aufgrund der offenen
Systemarchitektur und der „Plug and Fight“-Schnittstelle eröffnet TLVS zudem nicht nur
die Möglichkeit, andere Luftverteidigungssysteme anzubinden, sondern weitere
Sensoren und Effektoren in TLVS zu integrieren, was die Interoperabilität
gegenüber heutigen Systemen sogar deutlich steigert.
39. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten einer umfassenden
Kooperation im Rahmen des Rahmennationenkonzeptes, wenn alle
europäischen Staaten, die sich in letzter Zeit zur Beschaffung eines
bodengebundenen Luftverteidigungssystems entschlossen haben, andere
Waffensysteme angeschafft haben?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 38
und 68 auf Bundestagsdrucksache 19/10535 verwiesen.
Umfassende Kooperationen im Rahmennationenkonzept werden daher durch
abweichende Beschaffungsentscheidung anderer Länder nicht beeinträchtigt.
40. Welche maßgeblichen Gründe haben dazu geführt, dass TLVS gegenüber
allen anderen Alternativen der Vorzug gegeben wurde?
Im Juni 2015 wurde u. a. aufgrund der sich abzeichnenden Bedrohungslage, der
technologischen Zukunftsfähigkeit und der nationalen Systemhoheit
entschieden, ein Taktisches Luftverteidigungssystem auf Basis der MEADS-
Entwicklungsergebnisse zu realisieren.
Die operationellen Vorteile eines modernen Sensormixes, einer 360°-
Bekämpfungsfähigkeit insbesondere gegen taktische (semi-)ballistische
Raketen sowie die umfassend mögliche Vernetzung der Systemkomponenten unter
deutscher Systemhoheit führten zur Auswahlentscheidung für TLVS.
41. Wie begründet die Bundesregierung die sogenannte Insellösung
Deutschlands bei der Anschaffung des TLVS im Gegenzug zur Entscheidung
zahlreicher europäischer Bündnispartnern, die eigenen PATRIOT-
Systeme zu modernisieren (www.welt.de/wirtschaft/article174951381/
Patriot-Nachfolger-Kampf-um-Mega-Auftrag-fuer-deutsche-Raketenab
wehr.html)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 38,
39 und 68 auf Bundestagsdrucksache 19/10535 verwiesen.
Auch wenn TLVS derzeit rein national realisiert werden soll, bleibt es aufgrund
der geforderten offenen Systemarchitektur zugänglich und interoperabel für
Kooperations- bzw. Bündnispartner. Diese Interoperabilität besteht prinzipiell
unabhängig davon, welche technische Lösung mögliche zukünftige Partner
derzeit verfolgen.
42. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der nationalen
Systemhoheit, da auch beim europäisch dominierten TLVS Freigaben der USA
benötigt werden (https://augengeradeaus.net/2019/06/firmen-geben-
angebot-fuer-taktisches-luftverteidigungssystem-ab/), und inwiefern
unterscheidet sich diese Einschränkung der Systemhoheit zu PATRIOT
Next Generation, bei dem möglicherweise deutsche Firmen als Partner
dabei sein werden?
Grundsätzlich ist bei Beschaffungsvorhaben, die auf US-Rüstungsgüter
zurückgreifen, eine Genehmigung der US-Regierung einzuholen. Der Aufsatz des
Vergabeverfahrens für TLVS ist, unter Berücksichtigung der MEADS-Historie,
auf einen größtmöglichen Grad an nationaler Systemhoheit hin ausgelegt.
Derzeit befindet sich die Bundesregierung in den Verhandlungen mit der US-
Regierung zu erforderlichen Beistellungen wie z. B. dem Lenkflugkörper
PAC-3 MSE. Erst mit deren Abschluss können konkrete Aussagen zum
tatsächlich erreichbaren Grad der nationalen Systemhoheit getroffen werden.
Das „Next Generation PATRIOT-System“ kann aufgrund des laufenden
Vergabeverfahrens keiner Prüfung unterzogen werden. Daher ist der Grad der
nationalen Systemhoheit für dieses System nicht abschätzbar.
Aufgrund des Rückgriffs auf die Deutschland vollständig vorliegenden und
transparenten MEADS-Entwicklungsergebnisse für die Realisierung von TLVS
ist davon auszugehen, dass für TLVS grundsätzlich ein deutlich höherer Grad
an nationaler Systemhoheit erreicht werden kann.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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