[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12136 –
Libra Blockchain
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Libra Association, bestehend aus verschiedenen Unternehmen und
Organisationen, hat ein Whitepaper zur Einführung einer Währung auf Basis der
Blockchain-Technologie veröffentlicht (
https://libra.org/en-US/wp-content/
uploads/sites/23/2019/06/LibraWhitePaper_en_US.pdf). Diese soll als „Stable
Coin“ ausgestaltet und mit einem Korb aus konventionellen Währungen und
Anleihen hinterlegt sein. Maßgeblicher Treiber hinter der Entwicklung bisher
ist Facebook. Die geplante Einführung ist im ersten Halbjahr 2020.
1. Wie bewertet die Bundesregierung allgemein das Konzept einer durch
Vermögensgegenstände oder einem Korb aus Währungen gedeckten
Blockchain-Währung?
Die derzeit am Markt befindlichen Krypto-Token wie Bitcoin erfüllen allenfalls
sehr eingeschränkt die ökonomischen Funktionen des Geldes im klassischen
Sinn. Geld im ökonomischen Sinne definiert sich anhand seiner wesentlichen
Funktionen: Tausch- und Zahlungsmittel, Wertaufbewahrungsmittel und
Recheneinheit. Das mit den gegenwärtigen währungsähnlichen Krypto-Token
abgewickelte Zahlungsvolumen ist verglichen mit staatlichen Währungen sehr
gering. Außerdem eignen sich Krypto-Token aufgrund ihrer starken
Wertschwankungen bislang nicht als Wertaufbewahrungsmittel.
Mit sogenannten Stablecoins wird versucht, dies zu ändern, indem sie an eine
bestehende Währung/einen Währungskorb gebunden und/oder im
ausgegebenen Umfang mit bestehenden, möglichst wertstabilen Vermögenswerten
unterlegt werden. Die Wertstabilität von „Stablecoins“ selbst ist davon abhängig,
wie wertstabil die zugrunde liegenden Vermögensgegenstände oder Währungen
sind. „Stablecoins“ sind folglich nicht eigenständig wertstabil, sondern
lediglich in Referenz zu den hinterlegten Vermögensgegenständen oder Währungen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13053
19. Wahlperiode 09.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. September
2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Aus Sicht der Bundesregierung wird sicherzustellen sein, dass sich
„Stablecoins“ nicht als Alternative zu staatlichen Währungen etablieren und damit die
bestehende Währungsordnung in Frage stellen. Im Übrigen wird auf die
Antworten zu den Fragen 7 bis 7c verwiesen.
2. Ist aus Sicht der Bundesregierung das im Libra-Whitepaper vorgestellte
Konzept rechtmäßig mit Blick auf deutsches und europäisches Recht?
Falls nein, welche rechtlichen Probleme sieht die Bundesregierung auf
deutscher oder europäischer Ebene?
Die Prüfung dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass das von der Libra Association veröffentlichte White Paper keine
geeignete Grundlage ist, um eine belastbare Beantwortung dieser Frage
vorzunehmen. Vielmehr bedarf es dafür einer weiteren Konkretisierung des
Geschäftsmodells durch die Libra Association und ihre Gesellschafter. Die
Bundesregierung und ihre zuständigen nachgeordneten Behörden ermitteln und prüfen
daher derzeit den Sachverhalt.
Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, wird aus Sicht der
Bundesregierung sicherzustellen sein, dass sich „Stablecoins“ nicht als Alternative zu
staatlichen Währungen etablieren und damit die bestehende Währungsordnung
in Frage stellen.
3. Hat die Bundesregierung oder eine der ihr nachgelagerten Bundesbehörden
bereits Gespräche bezüglich der Libra-Blockchain mit einem oder
mehreren der im Konsortium beteiligten Unternehmen geführt?
a) Wenn ja, welche Erkenntnis hat die Bundesregierung oder eine der ihr
nachgelagerten Bundesbehörden aus diesen Gesprächen gezogen?
b) Wenn ja, welche Position hat die Bundesregierung oder eine der ihr
nachgelagerten Bundesbehörden gegenüber den Gesprächspartnern
bezogen?
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre (Leitungsebene) pflegen im Rahmen der
Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren, insbesondere
auch mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen. Eine Verpflichtung
zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche besteht nicht und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu auch die
Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die
Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Unterhalb der Leitungsebene existiert eine vollständige und umfassende
Aufstellung dienstlicher Kontakte nicht und kann aufgrund fehlender
Recherchierbarkeit auch nicht erstellt werden.
Es fanden in dieser Legislaturperiode zum Thema Libra gemäß den
vorliegenden Informationen keine Treffen von Vertretern und Vertreterinnen der
Bundesregierung oder einer ihrer nachgelagerter Behörden auf Leitungsebene mit
einem oder mehreren der im Libra-Konsortium beteiligten Unternehmen statt.
4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob nach der aktuellen Gesetzeslage die
Libra-Währung – wie seitens Facebook in Aussicht gestellt – im ersten
Halbjahr 2020 in Deutschland eingeführt werden könnte, und wenn ja,
welche Position vertritt sie hierbei?
a) Wenn nein, welche gesetzgeberischen oder sonstigen behördlichen
Anpassungen wären nötig?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung die in Frage 4a erfragten
Anpassungen vorzunehmen, um eine Einführung der Libra-Währung zu
ermöglichen?
5. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung juristisch möglich, dass ein
einzelnes Euroland Libra genehmigen kann, und Libra somit Zugang zum
Euroraum erhält?
a) Falls ja, was plant die Bundesregierung, dagegen zu unternehmen?
b) Falls nein, auf welcher juristischen Basis vertritt die Bundesregierung
die Ansicht, dass dies nicht möglich sei?
6. Ist die Libra-Währung gemäß des in dem Libra-Whitepaper beschriebenen
Konzeptes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
genehmigungspflichtig?
Die Fragen 4 bis 6 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
7. Wie bewertet die Bundesregierung etwaige systemische Risiken, die von
einer durch Vermögensgegenstände oder einem Korb aus Währungen
gedeckten Blockchain-Währung ausgehen?
Das von der Libra Association veröffentlichte White Paper ist keine geeignete
Grundlage, um eine belastbare Beantwortung der Fragen 7a bis 7c
vorzunehmen. Vielmehr bedarf es dafür einer weiteren Konkretisierung des
Geschäftsmodells durch die Libra Association und ihre Gesellschafter. Die Fragen
werden daher auf „Stablecoins“ bezogen beantwortet.
a) Wie bewertet die Bundesregierung Risiken durch die Libra-Währung
mit Blick auf den Anleihenmarkt?
Generell führt bei einem vollgedeckten „Stablecoin“ eine zunehmende
Nachfrage nach diesem „Stablecoin“ zu einer zusätzlichen Nachfrage nach den in
der Reserve gehaltenen Anlagen. Welche Anlagen dies sein können, hängt vom
Geschäftsmodell des jeweiligen „Stablecoins“ und von den Vorgaben der
jeweils anwendbaren Regulierung ab. Inwieweit einzelne Anlagen, etwa
Bundeswertpapiere, bei einem (auch) durch Euro gedeckten „Stablecoin“ betroffen
sind, hinge weiterhin von der Marktdurchdringung dieses „Stablecoins“ ab, die
sich in der benötigten Größe des Reservefonds widerspiegeln würde. Weitere
Determinanten wären unter anderem die Aufteilung der Reserve-Assets in
Staatsanleihen und Bankeinlagen, das vorgesehene Gewicht einzelner
Währungen bei einem Währungskorb sowie der Anteil von Bundeswertpapieren an den
auf Euro lautenden Anleihen.
b) Wie bewertet die Bundesregierung Risiken durch die Libra-Währung
mit Blick auf den Wirkungskanal von Geldpolitik?
Bei konventioneller Geldpolitik wirken Veränderungen der geldpolitischen
Leitzinsen auf die Zinssätze für kurzfristige Kredite am Interbankenmarkt und
übertragen sich über Arbitrageprozesse entlang der Zinsstrukturkurve und
davon ausgehend über Portfolioanpassungen auf Einlage- und Kreditzinsen,
Renditen anderer Anlageklassen und Wechselkurse. Voraussetzung für die
Fähigkeit der Zentralbank, die kurzfristigen Zinssätze am Interbankenmarkt zu
beeinflussen, ist ihre Rolle als alleiniger Bereitsteller von Zentralbankgeld. Die
Nachfrage des Bankensystems nach Zentralbankliquidität ergibt sich aus ihrer
Verwendung im Zahlungsverkehr, den von der Zentralbank vorgegebenen
Mindestreserveanforderungen und Veränderungen des Bargeldumlaufs. Falls diese
Nachfrage durch eine entsprechende Verlagerung auf private „Stablecoins“
stark zurückginge, könnte die Fähigkeit der Zentralbank, das kurze Ende der
Zinsstrukturkurve zu steuern, beeinträchtiget werden. Die möglichen
Auswirkungen von „Stablecoins“ auf die Nachfrage nach Zentralbankgeld hängen
unter anderem von ihren Auswirkungen auf den Bestand an Bankeinlagen und
damit letztlich davon ab, ob und wie stark „Stablecoins“ genutzt werden.
Sofern „Stablecoins“ unter anderem auch durch Staatsanleihen in Euro gedeckt
werden sollen, würden weitere (große) Käufer notenbankfähiger Papiere am
Markt auftreten. Der Spielraum für (geldpolitische) Ankaufprogramme könnte
auf diese Weise kleiner werden.
Die geldpolitische Transmission könnte zudem von einer Verschiebung des
Kreditgeschäfts aus dem Bankensystem in das Umfeld von „Stablecoins“,
Veränderungen auf den Wertpapier- und Devisenmärkten oder bei internationalen
Kapitalströmen beeinflusst werden. Auch Veränderungen der Verhaltensweisen
von privaten Haushalten und Unternehmen, z. B. durch einen verstärkten
internationalen Preiswettbewerb, könnten Konsequenzen für die Effektivität der
Geldpolitik haben. Die allgemeinen Gleichgewichtseffekte dieser
Veränderungen sind komplex und aus heutiger Sicht schwer abzuschätzen.
c) Wie bewertet die Bundesregierung Risiken durch die Libra-Währung
mit Blick auf den Verbraucherschutz?
Risiken können für Kundinnen und Kunden im Zusammenhang mit
„Stablecoins“ insbesondere daraus entstehen, dass die „Stablecoins“ nicht jederzeit
zum Nennwert des vom Emittenten entgegengenommenen Geldbetrags in
gesetzliche Zahlungsmittel zurückgetauscht werden. Ursächlich dafür kann
etwa sein, dass bereits kein Rücktauschanspruch gegenüber dem Emittenten
besteht. Selbst wenn ein Rücktauschanspruch besteht, könnte dieser mit
Wechselkursrisiken verbunden sein, die von den Kundinnen und Kunden zu tragen sind.
Auch besteht das Risiko, dass der Emittent wirtschaftlich nicht in der Lage ist,
bestehende Rücktauschansprüche der Kundinnen und Kunden zu erfüllen. Es
bestehen Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust.
Je nach Ausgestaltungen können „Stablecoins“ allerdings unter verschiedene
(europäische) Regelwerke fallen, die mit ihren Anforderungen die vorstehend
dargestellten Risiken adressieren, wie bspw. die Vorschriften über Bank-,
Zahlungs-, E-Geld-, oder Finanzdienstleistungen, und die zudem mögliche
Solvenz- und Liquiditätsrisiken adressieren.
8. Welche Position wird die Bundesregierung unter den G7 bei den
Gesprächen im Juli 2019 (
www.zeit.de/2019/27/digitalwaehrung-facebook-
visamastercard-geld-notenbanken/komplettansicht) vertreten?
Beim Treffen im französischen Chantilly am 17. und 18. Juli waren sich die
G7-Finanzminister und -Notenbankgouverneure einig, dass sogenannte
„Stablecoins“, wie zum Beispiel Libra, mit erheblichen Risiken verbunden sein
können. Einigkeit bestand auch darin, dass bestehende Regeln durch
„Stablecoins“ nicht unterlaufen werden dürfen; die höchsten Standards der
Finanzregulierung müssten erfüllt werden. Die Finanzstabilität, der Anleger- und
Verbraucherschutz sowie die Bekämpfung der Geldwäsche und der
Terrorismusfinanzierung und dürften nicht beeinträchtigt werden. Wenn „Stablecoins“
weltweit eine starke Verwendung finden, würden darüber hinaus auch
währungspolitische Fragen aufgeworfen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz
erklärte in Chantilly, dass Währungen in die Hände demokratisch legitimierter
Regierungen und Zentralbanken gehörten.
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Bundesbankpräsident
Dr. Jens Weidmann, dass das „Aufkommen solcher digitalen
Währungen (…) von der Notwendigkeit kostengünstiger und zweckmäßiger
grenzüberschreitender Instant-Zahlungsmittel“ zeuge (
www.bundesbank.de/de/
presse/reden/makroprudenzielle-politik-durch-die-lupe-von-
sherlockholmes-800168#tar-7)?
a) Falls ja, inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass der
(grenzüberschreitende) Zahlungsverkehr schneller und kostengünstiger
wird?
b) Falls ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Ziel
eines schnelleren und kostengünstigeren (grenzüberschreitenden)
Zahlungsverkehrs zu erreichen?
Die Bundesregierung hat aktiv an den Richtlinien (EU) 2015/2366 über
Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD II-Richtlinie) und die Verordnung (EU)
Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der
Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro (SEPA-
Verordnung) mitgewirkt, die gute Rahmenbedingungen für einen schnellen und
kostengünstigen (grenzüberschreitenden) Zahlungsverkehr schaffen.
Die Marktteilnehmer können auf Grundlage dieser Rahmenbedingungen
marktgängige Zahlungsprodukte anbieten. Auf europäischer und internationaler
Ebene bringt sich die Bundesregierung in die Arbeiten der EU und der G20 zur
Verbesserung des internationalen Zahlungsverkehrs ein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]