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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktuelle Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigungen in der sogenannten Reichsbürgerszene

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

21.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1216206.08.2019

Aktuelle Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigungen in der sogenannten Reichsbürgerszene

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12162 19. Wahlperiode 06.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Aktuelle Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigungen in der sogenannten Reichsbürgerszene Im April 2018 veranlasste die Bundesanwaltschaft Durchsuchungen bei acht Personen in Berlin, Brandenburg und Thüringen, die der sogenannten Reichsbürgerszene angehörten, wegen des Verdachts der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung (www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid= 20&newsid=764). Die Personen planten, Waffendepots anzulegen, um damit eine Partisanenarmee aufzubauen bzw. auszurüsten und hätten auch vor Mord nicht zurückgeschreckt (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-04/bundesanwalt schaft-reichsbuerger-partisanenarmee-razzien). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die mutmaßliche rechtsterroristische Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung? 2. Sind unter den Beschuldigten oder den Aktivisten und Aktivistinnen der Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen -Gruppierung rechtsextremistische Gefährder? 3. Liegen gegen die Beschuldigten oder die Aktivisten und Aktivistinnen der Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem Phänomenbereich PMK (Politisch motivierte Kriminalität)-rechts vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)? 4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten oder die Aktivisten und Aktivistinnen der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung aktiv sind oder waren (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)? 5. Wie viele und welche Straftaten werden den Mitgliedern der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen- Gruppierung nach derzeitigem Stand vorgeworfen? 6. Wie viele Durchsuchungen fanden im Rahmen der Ermittlungen gegen die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum aufschlüsseln)? 7. Welche Hinweise auf Waffen, Munition und Sprengmittel sowie Anschlagsvorbereitungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung, bzw. welche Beschlagnahmung gab es diesbezüglich (bitte unter Angabe ggf. der Waffen bzw. Sprengmittel bzw. Anschlagsziel bzw. Bundesland des Fundortes auflisten)? 8. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während den bisherigen Ermittlungen Listen mit Namen von Personen aufgefunden, und wenn ja, wie viele Listen, und wie viele Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen gesellschaftlichen Bereichen kommen diese (beispielsweise Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereine)? 9. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung alle auf den in Frage 8 genannten Listen geführten Personen über diese Tatsache in Kenntnis gesetzt, und wenn ja, wann und durch welche Behörden ist diese Information der Betroffenen erfolgt, und wenn nein, warum ist die Benachrichtigung (bisher) unterblieben? 10. Wie schätzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass u. a. der von einem Rechtsextremisten ermordete Walter Lübcke ebenfalls auf einer solchen Liste geführt wurde, die Gefährdung der auf den Listen genannten Personen ein? 11. Wann hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung an sich gezogen, bzw. von welcher Staatsanwaltschaft wurde die Übernahme beantragt und übertragen? 12. Wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens bzw. der Ermittlungsverfahren und dessen bzw. deren Fortgang? 13. Hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP – Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen) neben den Ermittlungen gegen die Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinneninnen-Gruppierung angelegt, und wenn ja, seit wann und vor welchem Hintergrund? 14. In wie vielen weiteren Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesbehörden Anhaltspunkte für die Bildung rechtsterroristischer bzw. gewaltbereiter Strukturen in der sogenannten Reichsbürgerszene erhalten, beispielsweise durch konspirative Planungen, das Anlegen von Waffendepots, sogenannten Feindeslisten o. Ä. (bitte nach Ort, Bundesland und Datum aufschlüsseln)? 15. Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die von der Durchsuchungsmaßnahme im August 2018 betroffene Gruppierung der sogenannten Reichsbürger? 16. Sieht das BfV in der Gruppierung die Gefahr einer neuen rechtsterroristischen Entwicklung? 17. Handelt es sich nach Ansicht des BfV um einen mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? 18. Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) bzw. das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) mit dem mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss befasst, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten? 19. Falls sich das GETZ-R bzw. GTAZ nicht mit dieser Gruppierung befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung? 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation)? 21. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung als menschliche Quellen für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind? 22. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass die Beschuldigten und die Aktivisten oder Aktivistinnen der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen- Gruppierung als menschliche Quellen für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind? 23. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass die Beschuldigten und die Aktivisten oder Aktivistinnen der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen- Gruppierung als menschliche Quellen für das Bundeskriminalamt tätig waren bzw. sind? 24. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen dass die Beschuldigten und die Aktivisten oder Aktivistinnen der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen- Gruppierung als menschliche Quellen für ein Landeskriminalamt tätig waren bzw. sind? Berlin, den 19. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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