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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Aktuelle Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigungen in der sogenannten Reichsbürgerszene
Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE an Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Datum
21.08.2019
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1216206.08.2019
Aktuelle Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigungen in der sogenannten Reichsbürgerszene
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12162
19. Wahlperiode 06.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke,
Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke,
Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Aktuelle Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigungen in der
sogenannten Reichsbürgerszene
Im April 2018 veranlasste die Bundesanwaltschaft Durchsuchungen bei acht
Personen in Berlin, Brandenburg und Thüringen, die der sogenannten
Reichsbürgerszene angehörten, wegen des Verdachts der Gründung einer
rechtsterroristischen Vereinigung (www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=
20&newsid=764). Die Personen planten, Waffendepots anzulegen, um damit eine
Partisanenarmee aufzubauen bzw. auszurüsten und hätten auch vor Mord nicht
zurückgeschreckt (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-04/bundesanwalt
schaft-reichsbuerger-partisanenarmee-razzien).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen
strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die mutmaßliche
rechtsterroristische Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung?
2. Sind unter den Beschuldigten oder den Aktivisten und Aktivistinnen der
Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen -Gruppierung rechtsextremistische
Gefährder?
3. Liegen gegen die Beschuldigten oder die Aktivisten und Aktivistinnen der
Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung staatsschutzrelevante
Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem
Phänomenbereich PMK (Politisch motivierte Kriminalität)-rechts vor (bitte nach
Delikten und Jahren auflisten)?
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und
Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten oder die
Aktivisten und Aktivistinnen der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung aktiv sind oder
waren (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?
5. Wie viele und welche Straftaten werden den Mitgliedern der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-
Gruppierung nach derzeitigem Stand vorgeworfen?
6. Wie viele Durchsuchungen fanden im Rahmen der Ermittlungen gegen die
in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Reichsbürger- bzw.
Reichsbürgerinnen-Gruppierung statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum
aufschlüsseln)?
7. Welche Hinweise auf Waffen, Munition und Sprengmittel sowie
Anschlagsvorbereitungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannte Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung, bzw.
welche Beschlagnahmung gab es diesbezüglich (bitte unter Angabe ggf. der
Waffen bzw. Sprengmittel bzw. Anschlagsziel bzw. Bundesland des
Fundortes auflisten)?
8. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während den bisherigen
Ermittlungen Listen mit Namen von Personen aufgefunden, und wenn ja, wie viele
Listen, und wie viele Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen
gesellschaftlichen Bereichen kommen diese (beispielsweise Parteien,
Gewerkschaften, Kirchen, Vereine)?
9. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung alle auf den in Frage 8
genannten Listen geführten Personen über diese Tatsache in Kenntnis gesetzt, und
wenn ja, wann und durch welche Behörden ist diese Information der
Betroffenen erfolgt, und wenn nein, warum ist die Benachrichtigung (bisher)
unterblieben?
10. Wie schätzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass u. a. der von
einem Rechtsextremisten ermordete Walter Lübcke ebenfalls auf einer
solchen Liste geführt wurde, die Gefährdung der auf den Listen genannten
Personen ein?
11. Wann hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die
Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung an sich gezogen, bzw. von
welcher Staatsanwaltschaft wurde die Übernahme beantragt und übertragen?
12. Wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens bzw. der Ermittlungsverfahren
und dessen bzw. deren Fortgang?
13. Hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP –
Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen) neben den Ermittlungen gegen
die Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinneninnen-Gruppierung angelegt, und
wenn ja, seit wann und vor welchem Hintergrund?
14. In wie vielen weiteren Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bundesbehörden Anhaltspunkte für die Bildung rechtsterroristischer bzw.
gewaltbereiter Strukturen in der sogenannten Reichsbürgerszene erhalten,
beispielsweise durch konspirative Planungen, das Anlegen von
Waffendepots, sogenannten Feindeslisten o. Ä. (bitte nach Ort, Bundesland und Datum
aufschlüsseln)?
15. Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die von der
Durchsuchungsmaßnahme im August 2018 betroffene Gruppierung der
sogenannten Reichsbürger?
16. Sieht das BfV in der Gruppierung die Gefahr einer neuen
rechtsterroristischen Entwicklung?
17. Handelt es sich nach Ansicht des BfV um einen mutmaßlich
rechtsterroristischen Zusammenschluss, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
18. Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) bzw. das
„Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) mit dem mutmaßlich
rechtsterroristischen Zusammenschluss befasst, und wenn ja, zu welchen
Zeitpunkten?
19. Falls sich das GETZ-R bzw. GTAZ nicht mit dieser Gruppierung befasst hat,
aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die
Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannte Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung zu
Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte
unter Angabe des Landes und der Organisation)?
21. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass
Aktivisten oder Aktivistinnen der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung als menschliche
Quellen für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind?
22. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass die
Beschuldigten und die Aktivisten oder Aktivistinnen der in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-
Gruppierung als menschliche Quellen für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig
waren bzw. sind?
23. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass die
Beschuldigten und die Aktivisten oder Aktivistinnen der in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-
Gruppierung als menschliche Quellen für das Bundeskriminalamt tätig waren bzw.
sind?
24. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen dass die
Beschuldigten und die Aktivisten oder Aktivistinnen der in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-
Gruppierung als menschliche Quellen für ein Landeskriminalamt tätig waren bzw.
sind?
Berlin, den 19. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1254421.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12162 - Aktuelle Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigungen in der sogenannten Reichsbürgerszene
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 20. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12544
19. Wahlperiode 21.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12162 –
Aktuelle Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigungen in der
sogenannten Reichsbürgerszene
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im April 2018 veranlasste die Bundesanwaltschaft Durchsuchungen bei acht
Personen in Berlin, Brandenburg und Thüringen, die der sogenannten
Reichsbürgerszene angehörten, wegen des Verdachts der Gründung einer
rechtsterroristischen Vereinigung (www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?
themenid=20&newsid=764). Die Personen planten, Waffendepots anzulegen,
um damit eine Partisanenarmee aufzubauen bzw. auszurüsten und hätten auch
vor Mord nicht zurückgeschreckt (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-
04/bundesanwaltschaft-reichsbuerger-partisanenarmee-razzien).
1. Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen
strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die mutmaßliche
rechtsterroristische Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung?
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) ermittelt gegen neun
Beschuldigte aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Thüringen. Die
Beschuldigten stehen in dem Verdacht, eine rechtsterroristische Vereinigung
gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Absatz 1 des
Strafgesetzbuchs – StGB). Im Zuge der Ermittlungen hat sich der Verdacht auf
weitere Straftaten ergeben: Verstoß gegen das Waffengesetz in zwei Fällen,
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 StGB und Verletzung des
höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach § 201a StGB in
mehreren Fällen. Insoweit hat der GBA die Verfahren an die jeweils zuständigen
Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben.
2. Sind unter den Beschuldigten oder den Aktivisten und Aktivistinnen der
Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen -Gruppierung rechtsextremistische
Gefährder?
Die Bundesregierung erteilt grundsätzlich keine Auskunft zu personenbezogenen
Daten von Gefährdern und relevanten Personen. Auskünfte zu diesem
Personenkreis könnten die präventive Tätigkeit der Sicherheitsbehörden gefährden. Im
Übrigen wird hinsichtlich der Einstufung von Personen als „Gefährder“ auf die
Antwort der Bundesregierung vom 2. Mai 2017 auf die Kleine Anfrage „Problematik
des Gefährder-Begriffs (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11369)“ auf
Bundestagsdrucksache 18/12196 verwiesen.
3. Liegen gegen die Beschuldigten oder die Aktivisten und Aktivistinnen der
Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung staatsschutzrelevante
Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem
Phänomenbereich PMK (Politisch motivierte Kriminalität)-rechts vor (bitte nach
Delikten und Jahren auflisten)?
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und
Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten oder die
Aktivisten und Aktivistinnen der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung aktiv sind oder
waren (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam
beantwortet.
Im Hinblick auf die noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen kann eine Auskunft
noch nicht erteilt werden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen
Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier
nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange insoweit im Einzelfall das
Informationsinteresse des Parlaments hinter das berechtigte
Geheimhaltungsinteresse zurück. Auskünfte zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würden
konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln,
weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass das betroffene
Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen
Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse
hat.
5. Wie viele und welche Straftaten werden den Mitgliedern der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-
Gruppierung nach derzeitigem Stand vorgeworfen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen.
6. Wie viele Durchsuchungen fanden im Rahmen der Ermittlungen gegen die
in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Reichsbürger- bzw.
Reichsbürgerinnen-Gruppierung statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum
aufschlüsseln)?
Am 8. April 2018 kam es zu Durchsuchungen bei acht Beschuldigten und
weiteren Personen in insgesamt elf Objekten, davon jeweils fünf in Berlin und
Brandenburg sowie eines in Thüringen.
7. Welche Hinweise auf Waffen, Munition und Sprengmittel sowie
Anschlagsvorbereitungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannte Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung, bzw.
welche Beschlagnahmung gab es diesbezüglich (bitte unter Angabe ggf. der
Waffen bzw. Sprengmittel bzw. Anschlagsziel bzw. Bundesland des
Fundortes auflisten)?
Es wurden eine Langwaffe und insgesamt 43 Patronen der Kaliber .22 lr und
.22 WMR, zu denen keine waffenrechtlichen Erlaubnisse vorlagen, bei zwei
verschiedenen Beschuldigten sichergestellt. Das Vorliegen konkreter
Anschlagsvorbereitungen ist Gegenstand der Prüfung des noch laufenden
Ermittlungsverfahrens.
8. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während den bisherigen
Ermittlungen Listen mit Namen von Personen aufgefunden, und wenn ja, wie viele
Listen, und wie viele Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen
gesellschaftlichen Bereichen kommen diese (beispielsweise Parteien,
Gewerkschaften, Kirchen, Vereine)?
Während der bisherigen Ermittlungen wurden keine Listen mit Namen von
Personen aufgefunden.
9. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung alle auf den in Frage 8
genannten Listen geführten Personen über diese Tatsache in Kenntnis gesetzt, und
wenn ja, wann und durch welche Behörden ist diese Information der
Betroffenen erfolgt, und wenn nein, warum ist die Benachrichtigung (bisher)
unterblieben?
10. Wie schätzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass u. a. der von
einem Rechtsextremisten ermordete Walter Lübcke ebenfalls auf einer
solchen Liste geführt wurde, die Gefährdung der auf den Listen genannten
Personen ein?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Im Hinblick auf die Antwort zu Frage 8 entfällt die Antwort.
11. Wann hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die
Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung an sich gezogen, bzw. von
welcher Staatsanwaltschaft wurde die Übernahme beantragt und übertragen?
Am 16. August 2017 leitete die Staatsanwaltschaft Gera ein Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung und des
Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ein. Am 24. Oktober 2017 übernahm
der GBA das Ermittlungsverfahren und leitete ein Verfahren wegen des
Verdachts der Gründung einer und der Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung gemäß § 129a StGB sowie weiterer Straftaten ein.
12. Wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens bzw. der Ermittlungsverfahren
und dessen bzw. deren Fortgang?
Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu den Fragen 3 und 4 Bezug genommen.
13. Hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP –
Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen) neben den Ermittlungen gegen
die Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinneninnen-Gruppierung angelegt, und
wenn ja, seit wann und vor welchem Hintergrund?
Im Hinblick auf das Ermittlungsverfahren wurde kein ARP-Vorgang zu dem
Sachverhalt angelegt.
14. In wie vielen weiteren Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bundesbehörden Anhaltspunkte für die Bildung rechtsterroristischer bzw.
gewaltbereiter Strukturen in der sogenannten Reichsbürgerszene erhalten,
beispielsweise durch konspirative Planungen, das Anlegen von
Waffendepots, sogenannten Feindeslisten o. Ä. (bitte nach Ort, Bundesland und
Datum aufschlüsseln)?
Der GBA führt derzeit keine weiteren Verfahren wegen des Verdachts des
Bestehens rechtsterroristischer Vereinigungen, die der sog. Reichsbürgerszene
zuzurechnen sind. Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zu vier weiteren Fällen
im Sinne der Anfrage vor. Es handelt sich hierbei um Fälle aus den
Phänomenbereichen Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) -rechts- und PMK -nicht
zuzuordnen-. Es handelt sich um laufende Ermittlungsverfahren in den Ländern, zu
denen die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzordnung des Grundgesetzes
keine näheren Angaben machen kann.
15. Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die von der
Durchsuchungsmaßnahme im August 2018 betroffene Gruppierung der
sogenannten Reichsbürger?
Es handelt sich nach Bewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)
um eine extremistische Gruppierung aus der Szene der „Reichsbürger und
Selbstverwalter“.
16. Sieht das BfV in der Gruppierung die Gefahr einer neuen
rechtsterroristischen Entwicklung?
17. Handelt es sich nach Ansicht des BfV um einen mutmaßlich
rechtsterroristischen Zusammenschluss, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 16 und 17 gemeinsam
beantwortet.
Eine abschließende Bewertung der Gruppierung kann erst nach Abschluss der
noch andauernden Ermittlungen des GBA erfolgen.
18. Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) bzw. das
„Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) mit dem mutmaßlich
rechtsterroristischen Zusammenschluss befasst, und wenn ja, zu welchen
Zeitpunkten?
In den vergangenen zwei Jahren hat sich das Gemeinsame Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-
terrorismus (GETZ-R) dreimal mit dem „mutmaßlich rechtsterroristischen
Zusammenschluss“ befasst. Nähere Angaben können aus Gründen des Staatswohls nicht
erfolgen, da Arbeitsmethoden und Vorgehensweise im GETZ-R im Hinblick auf
dessen künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Eine
Veröffentlichung von Einzelheiten zu Aufklärungsaktivitäten ließe Rückschlüsse auf
die generelle Arbeitsweise und den Erkenntnisstand zu.
19. Falls sich das GETZ-R bzw. GTAZ nicht mit dieser Gruppierung befasst hat,
aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?
Im Hinblick auf die Antwort zu Frage 18 entfällt die Antwort.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die
Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannte Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung zu
Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte
unter Angabe des Landes und der Organisation)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden Kontakte der Beschuldigten zu
Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland nicht festgestellt.
21. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass
Aktivisten oder Aktivistinnen der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung als menschliche
Quellen für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind?
22. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass die
Beschuldigten und die Aktivisten oder Aktivistinnen der in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-
Gruppierung als menschliche Quellen für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig
waren bzw. sind?
23. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass die
Beschuldigten und die Aktivisten oder Aktivistinnen der in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-
Gruppierung als menschliche Quellen für das Bundeskriminalamt tätig waren bzw.
sind?
24. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen dass die
Beschuldigten und die Aktivisten oder Aktivistinnen der in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-
Gruppierung als menschliche Quellen für ein Landeskriminalamt tätig waren bzw.
sind?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 21 bis 24 gemeinsam
beantwortet:
Eine Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen,
da Arbeits-methoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile der
Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder im Hinblick auf deren künftige
Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Eine Veröffentlichung von
Einzelheiten zu Aufklärungsaktivitäten ließe Rückschlüsse auf die generelle Arbeitsweise,
den Erkenntnisstand sowie aktuelle Aufklärungsschwerpunkte der
Sicherheitsbehörden zu. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten
Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den
negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Sicherheitsbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit
der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-
Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar
wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften
Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so
sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen
Umständen hingenommen werden kann.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]
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