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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: zweites Quartal 2019)
Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE an Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
21.08.2019
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenInnere Sicherheit
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1216306.08.2019
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: zweites Quartal 2019)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12163
19. Wahlperiode 06.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut,
Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Matthias Höhn, Andrej Hunko,
Kerstin Kassner, Jan Korte, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic,
Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Martina Renner,
Eva-Maria Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Kathrin Vogler
und der Fraktion DIE LINKE.
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: zweites Quartal 2019)
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ein wichtiges
Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Europäische Sicherheitsstrategie
sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch
polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.
Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus
mehreren Gründen besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten,
Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kommen. Diese dienen
dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der Polizei, bis hin zu
Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei speziell für
Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische
Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die
Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein
wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen.
Bedenklich ist dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vor allem wegen der
gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen
Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund von § 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG)
hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder bilateraler
Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche
Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur
Bundespolizei bzw. zum Bundeskriminalamt – BKA – aufgliedern) sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei
jeweils eingesetzt?
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind
sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen
(bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger
angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der
eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es
Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben?
e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und
Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw. Einsätzen nennen)?
2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne
kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen)
sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und
Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach
Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern)?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw.
waren dabei jeweils eingesetzt worden?
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen
angeben)?
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit?
d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen,
und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck,
Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen
gegeben?
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert bzw.
denen sie ausgesetzt waren?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA halten
sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und
Einsatzorte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen bzw. Beamten
angeben)?
6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
b) Sicherheitsbeamte,
c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und
Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob
sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)?
e) In welche der durch Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines
Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen
örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten
der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in den Fragen 6c und
6d genannten Kräfte eingebunden?
7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im
Rahmen der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen“ (FRONTEX)
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen
Standorten,
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
c) im Rahmen von Operationen bei denen sie Gerätschaften aus dem
FRONTEX-Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte
mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben),
d) im Einsatzstaat für Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung
etc.) von Personen eingesetzt werden, die ohne erforderliche
Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden,
e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von
gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu
Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen),
f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme,
teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher
Seite entstanden sind, auflisten),
g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und
jeweilige Tätigkeit angeben)
eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen
zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das
Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen?
8. Welche Gerätschaften sind von Seiten deutscher Polizei- bzw. sonstigen
Behörden oder staatlichen Einrichtungen im zurückliegenden Quartal dem
FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern
sind diese benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und
Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)?
9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des
Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen
(ausgenommen die sogenannte Nacheile), haben deutsche Polizisten – soweit die
Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal teilgenommen?
a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die
deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)?
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach
Länderpolizeien bzw. Bundespolizei bzw. BKA angeben)?
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden
jeweils mitgeführt?
10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben
deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen Quartal
durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits
abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen
angeben)?
a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw.
finden sie statt?
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich?
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw.
wird welche Art der Ausbildung gewährt?
d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben,
Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten?
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils
an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen
detailliert ausweisen)?
f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik
Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln
wurden diese bestritten?
11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für
die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte
nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)?
12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt, und
welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und
Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern bzw. BKA bzw. Bundespolizei
aufgliedern)?
13. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen
Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen Zeitpunkt
zugesagt, aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger,
jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)?
14. Welche über die Angaben in der Antwort zu Frage 14b auf
Bundestagsdrucksache 19/8783 hinausgehenden Angaben kann die Bundesregierung
mittlerweile zu den Ergebnissen des EU-Projekts „Politisch motivierte
Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme – eine länderübergreifende
Situationsbeschreibung und Entwicklung praktischer
Präventionsmaßnahmen (PolMigra)“ machen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?
Berlin, den 22. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1255421.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12163 - Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: zweites Quartal 2019)
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 19. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12554
19. Wahlperiode 21.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12163 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: zweites Quartal 2019)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ein wichtiges
Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Europäische Sicherheitsstrategie
sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch
polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.
Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus
mehreren Gründen besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten, Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen
kommen. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der
Polizei, bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei
speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische
Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die
Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein
wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen.
Bedenklich ist dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vor allem
wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen
Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund von § 65 des Bundespolizeigesetzes
(BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder
bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den
Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September 2008
(Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341),
vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009
(Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009
(Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni
2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010
(Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom
9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011
(Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598),
vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012
(Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11.
Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 2. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209),
vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453), vom 22. November 2013
(Bundestagsdrucksache 18/84), vom 10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache
18/469), vom 16. April 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juli 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2148), vom 10. Oktober 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2838), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3798), vom
26. Mai 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5014), vom 6. August 2015
(Bundestagsdrucksache 18/5721), vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/
6348), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7354), vom 22. April
2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 5. August 2016
(Bundestagsdrucksache 18/9343), vom 11. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10159),
vom 16. Februar 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11218), vom 30. Mai 2017
(Bundestagsdrucksache 18/12537), vom 3. August 2017
(Bundestagsdrucksache 18/13249), vom 3. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/34), vom
27. April 2018 (Bundestagsdrucksache 19/01912),vom 25. Juli 2018
(Bundestagsdrucksache 19/3577), vom 22. Oktober 2018 (Bundestagsdrucksache 19/
5186) sowie vom 6. Mai 2019 (Bundestagsdrucksache 19/9873). Stichtag für die
Beantwortung ist der 16. August 2019.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom
8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache 16/
12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom 27.
November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2264), vom
3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25. November 2010
(Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034), vom 29. Juli
2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November 2011
(Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8688),
vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom 10. August 2012
(Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/
11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai
2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom 14. August 2013
(Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember 2013 (Bundestagsdrucksache 18/154),
vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/676), vom 5. Mai 2014
(Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 5. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/
2286), vom 27. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar
2015 (Bundestagsdrucksache 18/3979), vom 11. Juni 2015
(Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom
2. November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar 2016
(Bundestagsdrucksache 18/7502), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/
8198), vom 15. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10330), vom 7. März
2017 (Bundestagsdrucksache 18/11391), vom 14. Juni 2017
(Bundestagsdrucksache 18/12723), vom 21. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13364), vom
22. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/115), vom 23. Februar 2018
(Bundestagsdrucksache 19/892), vom 15. Mai 2018 (Bundestagsdrucksache 19/
2142), vom 13. August 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3782), vom 6.
November 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5521) sowie vom 23. Mai 2019
(Bundestagsdrucksache 19/9873) verwiesen.
1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche
Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur
Bundespolizei bzw. zum Bundeskriminalamt – BKA – aufgliedern) sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei
jeweils eingesetzt?
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind
sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
Die Antwort zu den Fragen 1, 1a1, 1b, 1c und 1e können der nachstehenden
Tabelle entnommen werden.
1 Einschließlich deutscher Polizistinnen und Polizisten, die auf Vertragsbasis in Missionen im Sinne der Fragestellung tätig sind
(„contracted“).
Mission Gesamtstärke Kräfte
DEU
gesamt
davon BPOL
(Einsatzort)
davon
BKA
(Einsatzort)
davon Zoll
(Einsatzort)
davon LaPo
(Einsatzort)
Mandatende
UNMIK
Kosovo
19 2 0 0 0 2
Pristina
offen
UNAMID
Darfur/Sudan
11.105 5 0 0 0 5 El Fasher,
Tawilla
31.
Oktober 2019
MINUSMA
Mali
13.912 13 3
Bamako
0 0 10 Bamako,
Gao, Mopti
30. Juni
2020
UNSOM
Somalia
597 3 1
Mogadischu
0 0 2 Mogadischu 31. März
2020
EUPOL COPPS
Palästinensische
Gebiete
59 1 0 0 0 1 Ramallah 30. Juni
2019
EUCAP Sahel
Niger
120 4 1 Niamey 0 0 3 Niamey 30.
September
2020
EUBAM
Moldau/Ukraine
50 6 2 Odessa 0 4
Kuchurhan, Otach,
Chisinau,
Podilsk,
0 30.
November
2020
EUAM Ukraine 297 5 0 1 Kiew 0 4 Kiew,
Lemberg, Kharkiv,
Brüssel
1. Mai
2019
EULEX
Kosovo
478 9 0 0 0 9 Pristina, 14. Juni
2020
EUMM
Georgien
316 11 0 0 0 11 Gori,
Mtskheta,
Zugdidi
14.
Dezember 2020
EUAM
Irak
32 2 1 Bagdad 0 0 1 Bagdad 17. April
2020
EUBAM Rafah 7 1 0 0 0 1 Tel Aviv 30. Juni
2020
d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen
(bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger
angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der
eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es
Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben?
Es sind keine Missionen mit deutscher Beteiligung im Sinne der Fragestellung
neu hinzugekommen.
f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und
Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw. Einsätzen nennen)?
Die Bundesregierung bekennt sich zum deutschen Engagement in internationalen
Polizeimissionen und beabsichtigt, dies auszubauen.
2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne
kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen)
sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und
Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach
Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern)?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw.
waren dabei jeweils eingesetzt worden?
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen
angeben)?
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit?
d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen,
und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck,
Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen
gegeben?
Die Antworten zu den Fragen 2 bis 2d können der nachstehenden Tabelle
entnommen werden.
Einsatz Gesamtstärke davon BPOL
davon
BKA
davon
Zoll davon LaPo
davon
Andere
GPPT Afghanistan 42 Funktionen: Sicherheit,
Administration, Stab, Akademie,
Flughafen, Civilian Police Advisor,
Gender Advisor
(Standorte: Kabul, Mazar-e-
Sharif)
19 0 0 23
Bilaterales Projekt
Saudi Arabien
5 PVB - Funktion: Projektleitung
und Administration
(Standort: Riad)
4 0 0 0 0
Bilaterales Projekt
Tunesien
3 Funktion: Projektleitung und
Administration2
(Standort: Projektbüro BPOL in
Tunis)
3 0 0 0 0
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert bzw.
denen sie ausgesetzt waren?
Es liegen keine Informationen über sicherheitsrelevante Vorfälle vor, bei denen
Beamtinnen und -Beamte der betreffenden Sicherheitsbehörden im vergangenen
Quartal involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren.
2 Projektleiter zgl. Verbindungsbeamter in Tunesien mit Nebenakkreditierung für Libyen und Niger.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
Politische Lage
EUBAM (Moldau/Ukraine)
Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiterhin
als „niedrig“ eingeschätzt.
EUAM (Ukraine)
Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit militärischen
Vorfällen. Mit den Minsker Vereinbarungen konnte die Eskalationsspirale erstmals
gestoppt werden. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE), die Europäische Union (EU), die Vereinten Nationen und andere
internationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine. Die Ukraine
hat damit begonnen, ihre Sicherheitsstrukturen grundlegend zu reformieren.
OSZE SMM Ukraine
Der Waffenstillstand wird immer wieder verletzt. Dadurch besteht in den nicht
von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ost-Ukraine und entlang der
Kontaktlinie eine erhöhte Gefährdungslage. Sicherheitsbedenken für einen Einsatz in
Kiew und in den westlichen Oblasten der Ukraine bestehen nicht.
Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Die in Teilen des Landes seit Ende der ISAF-Mission zu beobachtende
Verschärfung der Bedrohungslage bezieht sich auf afghanische administrative
Einrichtungen und Sicherheitsorgane des Landes sowie westliche Staatsangehörige und
Truppen, Personal und Einrichtungen der Vereinten Nationen und
Hilfsorganisationen, da diese die erklärten Hauptziele der Militanz darstellen.
Der am 30. Juli 2019 veröffentlichte UNAMA-Bericht über zivile Opfer in
Afghanistan für das erste Halbjahr 2019 zeigt eine Reduzierung um 27 Prozent der
Opferzahlen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf.
Die Afghan National Defense and Security Forces (ANDSF) sind in der Lage, die
urbanen Zentren und wichtigen Verkehrswege überwiegend zu kontrollieren.
Derzeit werden Sicherheitskonzepte zur Absicherung der für den 28. September
2019 geplanten Präsidentschaftswahlen erarbeitet. Weiterhin versuchen Taliban
ihre Kontrolle und Bewegungsfreiheit, auch über ihre traditionellen, ländlichen
Hochburgen und Rückzugsräumen hinaus, in einzelnen Landesteilen
auszudehnen.
Ein Einflussgewinn der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) in
Afghanistan konnte durch den hohen Verfolgungsdruck der ANDSF, mit maßgeblicher
Unterstützung internationaler Kräfte, sowie dem Verfolgungsdruck durch die
Taliban bisher hinreichend verhindert werden.
Für medienwirksame Anschläge insbesondere in Kabul sind sowohl Taliban als
auch der regionale Ableger des IS verantwortlich. Für westliche
Staatsangehörige, internationale und nationale Sicherheitskräfte sowie Angehörige der
staatlichen Administration wird die Bedrohungslage in der Hauptstadt unverändert mit
„erheblich“ bewertet.
Der im September 2018 ernannte „US Special Representative for Afghanistan
Reconciliation“, Zalmay Kahlilzad, führt in Doha Gespräche mit den Taliban, die
auf eine Vereinbarung zu vier Punkten (Taliban-Bekenntnis zur effektiven
Bekämpfung von Terrorgruppen, Reduzierung der US-Truppenpräsenz, Aufnahme
innerafghanischer Verhandlungen, Waffenruhe/Gewaltreduzierung für die Zeit
der innerafghanischen Verhandlungen) abzielen. Gerade eine Reduzierung der
Gewalt ist derzeit jedoch nicht zu erkennen. Parallel haben die USA mit der
afghanischen Regierung eine gemeinsame Erklärung abgestimmt, die zeitgleich mit
einer Vereinbarung zwischen den USA und den Taliban veröffentlicht werden
soll.
Projekt Saudi-Arabien
Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Bundesregierung
beobachtet laufend die Entwicklungen der Ereignisse vor Ort.
Die Sicherheitslage im Südwesten des Landes (Grenzgebiet zu Jemen) ist stabil,
bleibt aber angespannt. Es kommt in unregelmäßigen Abständen weiterhin zum
Beschuss von saudi-arabischem Gebiet durch die jemenitischen Huthi-Rebellen.
Die Flugkörper werden in der Regel von der saudi-arabischen Luftabwehr
abgeschossen, sofern sie nicht in unbewohntem Gebiet einschlagen. Der
Verfolgungsdruck gegen den sogenannten IS und Al-Qaida bleibt insgesamt hoch.
UNMIK, EULEX (Kosovo)
Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig, wenn auch die
demokratischen Institutionen fragil bleiben. Die Kosovo Police ist grundsätzlich in der
Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
UNAMID (Sudan)
Im Berichtszeitraum (1. Januar bis 31. März 2019) hat sich die Sicherheitslage in
Darfur trotz weiterer Reduktion der militärischen Komponente von UNAMID,
wie vom Sicherheitsrat im Sommer 2017 beschlossen, nicht verschlechtert. Allein
in der Dschebel-Marra-Region kommt es immer wieder zu gewaltsamen
Auseinandersetzungen.
Trotz der verbesserten Sicherheitslage bleibt die humanitäre Lage und die
Menschenrechtssituation volatil; die rechtsstaatlichen Institutionen sind schwach.
Nach Absetzung von Präsident Baschir durch das Militär am 11. April 2019 kam
es zu einzelnen ortsüblichen Zwischenfällen in Darfur.
UNSOM
Die Sicherheitslage ist weiterhin angespannt. Regelmäßig kommt es zu
terroristischen Anschlägen, unter anderem in der Hauptstadt Mogadischu. In den
vergangenen Monaten führte die volatile politische Lage zur weitgehenden Stagnation
der Reformprozesse im politischen und Sicherheitsbereich. Nach Ausweisung des
VN-Sondergesandten Haysom im Januar wurde James Swan (USA) im Juni zum
Nachfolger ernannt.
Weiterhin bleiben die Bekämpfung des Terrorismus und die Verbesserung der
Sicherheitslage neben föderalen Staatsaufbau, Verfassungsreform und
Vorbereitung der Wahlen 2020/21 sowie fortwährende prekäre humanitäre Lage die
drängendsten Herausforderungen für Somalia. Seit 2007 leistet die vom VN-
Sicherheitsrat mandatierte AU Friedensoperation AMISOM (African Union Mission in
Somalia) einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der radikal-islamistischen Al-
Schabaab-Terrormiliz, zur Stabilität und zum Schutz der Bevölkerung in
Somalia.
EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete)
Die allgemeine Sicherheitslage bleibt weiter angespannt. Von Ägypten
vermittelte Verhandlungen über eine langfristige Waffenruhe zwischen Israel und der
Hamas führten bislang aber ebenso wenig zu einem Ergebnis wie die erneut ins
Stocken geratenen Aussöhnungsbemühungen zwischen Fatah und Hamas. Seit
Mai 2018 ist der Grenzübergang Rafah grundsätzlich geöffnet. Als Reaktion auf
sogenannte „Feuerdrachen“ (d. h. mit Sprengsätzen versehene Flugdrachen oder
Ballons) und Proteste an den Sperranlagen schloss Israel mehrfach die
Grenzübergänge Shalom und Erez. Nach VN-Angaben wurden bei
Auseinandersetzungen mit israelischen Sicherheitskräften seit dem 30. März 2018 309 Palästinenser
getötet, davon 205 im unmittelbaren Zusammenhang mit den Protesten an den
israelischen Sperranlagen. Darüber hinaus wurden insgesamt knapp 32 600
Palästinenser verletzt. Ferner wurde ein Israeli getötet und 179 verletzt, davon sechs
im unmittelbaren Zusammenhang mit den Protesten an den israelischen
Sperranlagen.
Im Westjordanland und Ost-Jerusalem kam es seit März 2018, insbesondere bei
regelmäßigen Demonstrationen, zu Zusammenstößen zwischen palästinensischen
Demonstranten und israelischen Sicherheitskräften mit Verletzten und Toten.
Daneben wurden von Palästinensern vereinzelt Anschläge gegen israelische
Sicherheitskräfte verübt, die mehrere Verletzte und Tote forderten.
EUMM (Georgien)
Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt
angespannt, aber ruhig. Bei den Genfer Gesprächen zur Beilegung des Konflikts in
Georgien war im März 2016 erfolgreich die Wiedererrichtung des Incidents
Prevention Mechanism (IPRM) an der Verwaltungslinie zu Abchasien beschlossen
worden. Ein ähnlicher Mechanismus ist an der Verwaltungslinie zu Südossetien
etabliert. Die Treffen im Rahmen des IPRM, bei denen unter anderem
sicherheitsrelevante Zwischenfälle behandelt werden sollen, unterstützen die Bemühungen,
Fortschritte bei Alltagsproblemen und vertrauensbildenden Maßnahmen zu
finden (grenzüberschreitende medizinische Notfallversorgung, landwirtschaftliche
Schädlingsbekämpfung, Zugang zu Archiven).
Aktuell sind die IPRM-Treffen an der Verwaltungslinie zu Abchasien weiterhin
suspendiert, da beim letzten Treffen in Gali am 27. Juni 2018 die abchasischen
und russischen Teilnehmer die Sitzung als Zeichen des Protests gegen eine vom
georgischen Parlament verabschiedete Sanktionsliste verlassen hatten. Der
Zeitpunkt der Wiederaufnahme ist derzeit offen, wird grundsätzlich jedoch von allen
Teilnehmern gewünscht.
In Folge anti-russischer Proteste in Georgien, die am 20. Juni 2019 begannen und
sich wochenlang fortsetzten, wurden zeitweise alle Übergänge an der
Verwaltungslinie mit Abchasien geschlossen. Grds. wird die dauerhafte Schließung von
zwei der vier Übergänge als problematisch angesehen.
MINUSMA, EUCAP Sahel Mali (Mali)
Die Sicherheitslage in Mali gestaltet sich weiterhin landesweit regional
unterschiedlich. Während diese im Norden des Landes trotz der Präsenz der
MINUSMA-Kräfte weiterhin angespannt bleibt, hat sie sich im Zentrum des
Landes weiter verschärft.
Dort ist die Situation weiter geprägt von der Ausweitung ethnischer und sozialer
Konflikte, terroristischen Angriffen und organisierter Kriminalität. Die malische
Regierung ist bemüht, mehr Präsenz der Streit- und Sicherheitskräfte
sicherzustellen, um die Voraussetzungen für eine Rückkehr staatlicher
Verwaltungsstrukturen zu schaffen. Im Juni Ernennung eines Sondergesandten für das Zentrum.
EUCAP Sahel Niger
In den Grenzgebieten zu Mali und Burkina Faso im Westen sowie Nigeria und
Tschad im Südosten stellen Angriffe dschihadistischer Gruppen eine erhebliche
Gefahr für die nigrische Bevölkerung sowie staatliche Bedienstete und
Angehörige der Sicherheitskräfte dar. Für Ausländer gilt fast im gesamten Land eine
Teilreisewarnung aufgrund von Entführungsgefahr. Für Überlandfahrten ist den in
Niger tätigen Ausländern von der nigrischen Regierung eine Polizeieskorte
vorgeschrieben.
Die Hauptstadt Niamey ist durch eine hohe Konzentration nigrischer
Sicherheitskräfte bestmöglichst gesichert. Sicherheitsmaßnahmen für das Personal von EU-
CAP tragen der Sicherheitslage in Form von nächtlichen Ausgangssperren,
Charterflügen zwischen Niamey und Agadez und durch weitere Auflagen Rechnung.
MINUJUSTH (Haiti)
Die Sicherheitslage in Haiti bleibt fragil und aufgrund der anhaltenden – und sich
zunehmend verschärfenden – Bedrohungslage durch Aktivitäten krimineller
Einzeltäter und Banden kritisch. Insbesondere in der Hauptstadt Port-au-Prince, aber
auch zunehmend in angrenzenden Provinzen herrscht eine hohe Kriminalitätsrate.
Es kommt häufig auch zu gewalttätigen Demonstrationen und irregulären
Straßensperren.
EUAM Irak
Nach den Parlamentswahlen im Mai 2018 wurde Barham Saleh zum
Staatspräsidenten, Muhammad al-Halbousi zum Parlamentspräsidenten und zuletzt im
Oktober 2018 Adel Abdul-Mahdi zum Premierminister gewählt. Am 24. Januar 2019
hat das irakische Parlament den Haushalt für 2019 verabschiedet, der einen Anteil
von 12,67 Prozent für die Region Kurdistan-Irak (RKI) vorsieht. Das Verhältnis
zwischen Zentralirak und der Region Kurdistan-Irak (RKI) hat sich in den
vergangenen Monaten schrittweise verbessert. In direkten Gesprächen seit Januar
2018 konnten die beiden Seiten Lösungen für ausstehende Fragen finden, etwa
die Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs in die RKI sowie die
Wiederaufnahme des Ölexports in geringem Umfang aus Kirkuk in die Türkei. Im
Februar 2019 wurden die Zollkontrollen zwischen der RKI und Zentralirak
offiziell aufgehoben. Weiter strittig ist die Frage der Grenzkontrollen zur Türkei. Am
30. September 2018 haben in der RKI Wahlen zum Regionalparlament
stattgefunden. In diesen wurde die politische Dominanz der kurdischen
Regierungsparteien KDP und PUK bestätigt. Anfang Juni 2019 wurde Nechirvan Barzani (KDP)
zum Präsidenten der RKI gewählt. Am 11. Juni wurde Masrour Barzani, (KDP),
Sohn des ehem. RKI-Präsidenten Masoud Barzani und Vorsitzender des RKI-
Sicherheitsrats, vom kurdischen Regionalparlament zum Ministerpräsidenten
gewählt. Am 10. Juli wurde das neue Kabinett der kurdischen Regionalregierung
vereidigt.
Der sogenannte Islamische Staat (IS) ist in Irak zwar in der Fläche im
Wesentlichen militärisch besiegt, asymmetrische Bedrohungen durch aus dem Untergrund
agierende IS Zellen bestehen jedoch landesweit fort. Inzwischen sind etwas mehr
als vier Millionen Binnenvertriebene in die von IS befreiten Gebiete
zurückgekehrt, Weiterhin leben jedoch 1,6 Millionen Menschen als Vertriebene in Irak,
hinzu kommen ca. 250 000 syrische Flüchtlinge.
Militärische Gefährdungslage
Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in
denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum
ersten Quartal 2019.
Für Afghanistan hat sich die Bedrohungslage im zweiten Quartal 2019 jedoch
weiter verschlechtert.
5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA halten
sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und
Einsatzorte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen bzw. Beamten
angeben)?
Das Bundeskriminalamt verfügte im zweiten Quartal 2019 über 63
Verbindungsbeamte (VB) an 50 Standorten in 48 Staaten im Ausland.
Land Ort Anzahl BKA-VB Land Ort
Anzahl
BKA-VB
Niederlande Den Haag 1
Ägypten Kairo 1 Österreich Wien 1
Albanien Tirana 1 Pakistan Islamabad 1
Algerien Algier 1 Panama Panama-Stadt 1
Argentinien Buenos Aires 1 Nigeria Lagos 1
Belgien Brüssel 1 Peru Lima 1
Brasilien Brasilia 1 Polen Warschau 1
Brasilien Sao Paulo 1 Portugal Lissabon 1
Bulgarien Sofia 1 Rumänien Bukarest 2
China Peking 2 Russische Föderation Moskau 2
Dominikanische Republik Santo Domingo 1 Saudi Arabien Riad 1
Frankreich Paris 2 Schweden Stockholm 1
Georgien Tiflis 1 Serbien Belgrad 2
Ghana Accra 1 Spanien Madrid 2
Griechenland Athen 1 Thailand Bangkok 2
Großbritannien London 2 Tunesien Tunis 1
Indien Neu Delhi 1 Tschechische Republik Prag 1
Indonesien Jakarta 1 Türkei Ankara 1
Italien Rom 2 Türkei Istanbul 1
Jordanien Amman 2 Ukraine Kiew 1
Kasachstan Nur-Sultan 1 USA Washington 2
Land Ort Anzahl BKA-VB Land Ort
Anzahl
BKA-VB
Kenia Nairobi 2
Vereinigte Arabische
Emirate Abu Dhabi 1
Kolumbien Bogotá 2
Kosovo Pristina 1
Kroatien Zagreb 1
Lettland Riga 1
Libanon Beirut 1
Marokko Rabat 1
Mexiko Mexiko-City 1
6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
Zum Stichtag waren 53 Dokumenten- und Visumberater (DVB) der
Bundespolizei an 32 Einsatzorten in 26 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz.
Land Einsatzort Anzahl DVB
Ägypten Kairo 3
Algerien Algier 1
Äthiopien Addis Abeba 1
China Kanton 2
China Peking 2
China Shanghai 2
Ghana Accra 1
Indien Chennai 1
Indien Delhi 2
Indien Mumbai 1
Malaysia Kuala Lumpur 1
Irak Erbil 2
Iran Teheran 2
Jordanien Amman 3
Katar Doha 1
Kosovo Pristina 1
Libanon Beirut 2
Nigeria Lagos 2
Russland Moskau 3
Russland St. Petersburg 1
Sri Lanka Colombo 1
Süd Korea Seoul 1
Südafrika Pretoria 2
Thailand Bangkok 1
Türkei Ankara 1
Land Einsatzort Anzahl DVB
Türkei Istanbul 4
Ukraine Kiew 1
V. A. E. Abu Dhabi 1
V. A. E. Dubai 2
Vietnam Hanoi 1
Weißrussland Minsk 1
Panama Panama City 1
USA Miami 1
USA New York 1
Gesamt 53
b) Sicherheitsbeamte,
Zum Stichtag waren -178- Sicherheitsbeamte der Bundespolizei zur
Unterstützung des Auswärtigen Amtes zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen gemäß
nachfolgender Übersicht im Einsatz.
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Afghanistan/Kabul 10 Afghanistan/Masar-e-Sharif 2
Ägypten/Kairo 5 Albanien/Tirana 1
Algerien/Algier 5 Armenien/Eriwan 1
Aserbaidschan/Baku 1 Äthiopien/Addis Abeba 1
Belarus/Minsk 4 Belgien/Brüssel 6
Bosnien/Sarajewo 1 (inkl. Brüssel Nato)
Bulgarien/Sofia 1 Burkina Faso/Ouagadougou 2
Burundi/Bujumbura 0 China/Peking 6
Côte d'Ivoire/Abidjan 0 Frankreich/Paris 5
Georgien/Tiflis 1 Griechenland/Athen 2
Großbritannien/London 4 Indien/New Delhi 3
Indonesien/Jakarta 2 Irak/Bagdad 8
Irak/Erbil 6 Iran/Teheran 6
Israel/Tel Aviv 1 Italien/Rom 1
Jordanien/Amman 2 Kasachstan/Almaty 1
Kasachstan/Nur-Sultan 1 Kenia/Nairobi 2
Kirgisistan/Bischkek 1 Kongo /Kinshasa 1
Korea DR/Pjöngjang 0 Kosovo/Pristina 1
Kuba/Havanna 2 Kuwait/Kuwait 1
Libanon/Beirut 7 Mali/Bamako 3
Mauretanien/Nouakchott 2
Mazedonien/Skopje 1 Moldau/Chisinau 1
Niger/Niamey 0 Nigeria/Abuja 2
Nigeria/Lagos 3 Pakistan/Islamabad 4
Pakistan/Karachi 2 Palästinensische Autonomiegebiete/Ramallah 1
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Russland/Kaliningrad 0
Russland/Moskau 10 Russland/Jekaterinburg 0
Russland/St. Petersburg 1 Saudi Arabien/Riad 4
Senegal/Dakar 1 Serbien/Belgrad 3
Spanien/Madrid 1 Sri Lanka/Colombo 1
Sudan /Khartum 1 Weißrussland/Minsk 0
Thailand/Bangkok 1
Tschechische Republik/Prag 1 Tunesien/Tunis 2
Türkei/Ankara 7 Türkei/Istanbul 3
Türkei/Izmir 2 Ukraine/Kiew 3
Ungarn/Budapest 1 USA/New York 5
USA/Washington 6 Usbekistan/Taschkent 1
Vietnam/Hanoi 1 Vietnam/Ho-Chi-Minh-City 0
Gesamt 178
Ferner setzte die Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amts zum
Schutz deutscher Auslandsvertretungen 31 Polizeibeamte als Sicherheitsberater,
19 Beamte als Sicherheitsbeamte 2.0 und 28 Personenschutzbeamte an folgenden
deutschen Auslandsvertretungen ein.
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Afghanistan/Kabul 10 PSA Ägypten/Kairo 1
Afghanistan/Masar-e-Sharif 6 PSA Irak/Erbil 1
Irak/Bagdad 10 PSA Baku/Aserbaidschan 1 (SAV 2.0)
Libyen/DO Tunis 1 PSA Madrid/Spanien 1
Afghanistan/Kabul 2 (je 1, abwechselnd) Afghanistan/Masar-e-Sharif 2
Äthiopien/Addis Abeba 1 China/Peking 1
Frankreich/Paris 1
Griechenland/Athen 1 Guatemala/Guatemala-Stadt 1
Indien/New Delhi 1 Indonesien/Jakarta 1
Irak/Bagdad 2 (je 1, abwechselnd) Iran/Teheran 1
Kenia/Nairobi 1 Kolumbien/Bogota 1
Venezuela/Caracas 1
Mali/Bamako 1 Pakistan/Islamabad 1
Russland/Moskau 1 Saudi Arabien/Riad 1
Südafrika/Pretoria 1 Türkei/Ankara 1
USA/New York 1 Usbekistan/Taschkent 1
Großbritannien/London 2 (SAV 2.0) Algerien/Algier 1 (SAV 2.0)
Israel/Tel Aviv 1 (SAV 2.0) Libanon/Beirut 1
Marokko/Rabat 1 (SAV 2.0) Bahrain/Manama 1 (SAV 2.0)
Nigeria/Lagos 1 Polen/Warschau 1
Vietnam/Hanoi 1 (SAV 2.0) Tadschikistan/Duschanbe 1 (SAV 2.0)
Tschad/N´Djamena 1 (SAV 2.0) Türkei/Istanbul 1 (SAV 2.0)
Kongo/Kinshasa 1 SAV 2.0 Bangladesch/Dhaka 1 SAV 2.0
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Brasilien/Sao Paolo 1 SAV 2.0 Jordanien/Amman 1 SAV 2.0
Côte d’Ivoire/Abidjan 1 (SAV 2.0) Port-au-Prince/Haiti 1 PSA
Sudan/Khartum 1 (SAV 2.0) Niger/Niamey 1 (SAV 2.0)
c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Zum Stichtag waren 33 Verbindungsbeamte der Bundespolizei (VB BPOL)
sowie ein VB BPOL als temporäre Verstärkungen im Ausland gemäß der
nachstehenden Übersicht eingesetzt.
Zusätzlich haben VB BPOL Nebenakkreditierungen in folgenden 20 Ländern:
Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Österreich, Slowenien, Republik Moldau,
Montenegro, Kosovo, Republik Nord Mazedonien, Niger, Libyen, Niederlande,
Sudan, Senegal, Gambia, Ghana, Georgien, Katar und Oman.
d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und
Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob
sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)?
Zum Stichtag waren 17 Polizeibeamte als Grenzpolizeiliche
Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen bzw. als Berater
im Ausland eingesetzt. Die Kräfte wurden ausschließlich durch Beamte der
Bundespolizei gestellt.
Land Anzahl Land Anzahl
Ägypten 1 Äthiopien 1
Albanien 1 Belgien 1
Bosnien-Herzegowina 1 Bulgarien 1
China 1 Frankreich 1
Griechenland 2 Großbritannien 1
Italien 1 Jordanien 1
Kroatien 1 Libanon 1
Litauen 1 Marokko 1
Niger 1 Nigeria 1
Polen 1 Rumänien 1
Russland 1 Serbien 1
Spanien 1 Tschechische Republik 1
Tunesien 2 Türkei 2
Ungarn 1 Ukraine 1
USA 1 Vereinigte Arabische Emirate 1
Einsatzland Einsatzort Anzahl Einsatzart
Albanien Tirana 1 Polizeiberater
Frankreich Paris 1 GUA
Griechenland Athen 4 GUA
Griechenland Thessaloniki 2 GUA
Griechenland Heraklion 2 GUA
Griechenland Rhodos 1 GUA
Griechenland Igoumenitsa 1 GUA
Griechenland Patras 1 GUA
Italien Rom 1 GUA
Italien Mailand 1 GUA
Palästinensische Gebiete Ramallah 1 Polizeiberater
Spanien Madrid 1 GUA
Zu den im Rahmen von FRONTEX eingesetzten GUA wird auf die Antworten
zu den Fragen 7e und 7g verwiesen.
e) In welche der durch Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines
Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen
örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten
der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in den Fragen 6c und
6d genannten Kräfte eingebunden?
VB BPOL in Drittstaaten nehmen an den sog. International Liaison Officer
(ILO)-Netzwerken gemäß der Verordnung (EG) 377/2004 in den Staaten
Ägypten, China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Moldau,
Albanien, Republik Nord Mazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine, Tunesien
und Türkei teil.
7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im
Rahmen der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen“ (FRONTEX)
Die als „Frontex“ bekannte europäische Agentur trägt seit Inkrafttreten der VO
(EU) 1624/2016 den offiziellen Namen „Europäische Grenz-und Küstenwache“.
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen
Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von Dokumenten- und Visumberatern im Rahmen
von Frontex.
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
Die Zahl der in der Zentrale von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten
aus Deutschland sowie deren Funktionen ergeben sich aus der nachstehenden
Übersicht.
Funktion Anzahl
Training Unit 2
European Centre for Returns 1
Pooled Resources Unit 1
Risk Analysis Unit 2
Field Deployment Unit 1
Vulnerability Assessment Unit 1
c) im Rahmen von Operationen bei denen sie Gerätschaften aus dem
FRONTEX-Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte
mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben),
Die seit März 2016 eingesetzten zwei Kontroll- und Streifenboote der
Bundespolizei mit bis zu 27 Beamten Besatzung wurden den griechischen Behörden
weiterhin für die Überwachung der Seegrenze vor der Insel Samos im Rahmen des
gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Poseidon 2019 zur Verfügung gestellt.
Im vergangenen Quartal wurden der bulgarischen Grenzbehörde zehn
Streifenfahrzeuge mit 20 Polizeibeamten zur Überwachung der bulgarisch-türkischen
Landaußengrenze im Gebiet des Ortes Svilengrad im Rahmen des gemeinsamen
Frontex-Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2019 zur Verfügung
gestellt.
Im vergangenen Quartal wurden der griechischen Polizei zehn Streifenfahrzeuge
mit 20 Polizeibeamten zur Überwachung der nordgriechischen
Landaußengrenze im Rahmen des gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Flexible Operational
Activities 2019 zur Verfügung gestellt. Die Fahrzeuge sind disloziert über die
gesamte griechische Nordgrenze verteilt.
Im vergangenen Quartal wurden der albanischen Grenzpolizei fünf
Streifenfahrzeuge mit zehn Polizeibeamten zur Überwachung der albanisch-griechischen
Landesgrenze im Gebiet der Orte Gjirokastra und Korce im Rahmen des
gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Flexible Operational Activities Western Balkan
2019 zur Verfügung gestellt.
d) im Einsatzstaat für Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung
etc.) von Personen eingesetzt werden, die ohne erforderliche
Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden,
Zum Stichtag wurden insgesamt 16 deutsche Polizeibeamte als „Screener“
eingesetzt.
e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von
gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu
Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen),
Für die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex) waren zum Stichtag
insgesamt 163 deutsche Polizeibeamte im Ausland eingesetzt. Die Bundespolizei
wurde dabei durch 43 Beamte der Polizeien der Länder bzw. der Zollverwaltung
oder des Bundeskriminalamtes unterstützt.
Maßnahme Anzahl
Frontex JO Themis (ehemals Triton) 18
Frontex JO Poseidon 34
Frontex JO FOA Land 85
Frontex JO FP Land 18
Frontex JO CP Air 3
Frontex JO Indalo 3
f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme,
teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher
Seite entstanden sind, auflisten),
Die Zahl der im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland
ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht.
Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte
Polizeivollzugsbeamte des Bundes
Nigeria
Deutschland, Österreich
Frankreich, Schweden,
Ungarn
2
Pakistan Österreich, Deutschland, Schwe-den, Polen, Slowenien, Ungarn 84
Nigeria; Ghana Deutschland, Dänemark 83
Nigeria
Deutschland, Österreich,
Rumänien, Finnland, Bulgarien,
Tschechische Republik, Luxemburg,
Belgien
2
Nigeria Deutschland, Griechenland 91
Georgien Deutschland, Österreich 40
Albanien; Kosovo Deutschland, Finnland 46
Nigeria Deutschland, Polen 64
Pakistan Deutschland, Österreich, Irland 75
Pakistan Deutschland, Frankreich, Italien, Schweiz 88
Nigeria Österreich, Deutschland, Schweiz, Bulgarien, Ungarn 2
Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil
der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt.
g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und
jeweilige Tätigkeit angeben)
eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen
zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das
Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen?
Die GUA der Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der
Bearbeitung von grenzpolizeilichen Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gastland
beratend mit. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene
Erkenntnismitteilungen. Im Zeitraum vom 1. April 2019 bis zum 30. Juni 2019 wurden
insgesamt 579 Erkenntnismitteilungen verfasst. Diese enthaltenen Informationen zu
einem Delikt bzw. einer Deliktkategorie, eine kurze Schilderung zum Sachverhalt
sowie eine Information zur Nationalität bzw. zu Reisedokument/Fahrerlaubnis
von überprüften Personen.
Im Einzelnen erfolgten 579 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit den
nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen.
298 Fälle Schleusungskriminalität/Urkundendelikte – Verhinderung
der unerlaubten Einreise
115 Fälle Urkundendelikte – Ausweismissbrauch
73 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer
9 Fälle Verdacht Asylantragstellung/angestrebter
Daueraufenthalt/Zurückweisung
33 Fälle Kfz-Kriminalität
6 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/Scheinehe
12 Fälle Reise in den Verfolgerstaat
2 Fälle Verdacht Missbrauch Aufenthaltsrecht/Sozialbetrug
9 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertritts Bescheinigung, Ausreise
in DEU registrierter Asylantragsteller an Schengenaußengrenze,
Fundsachen)
8 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß
Waffengesetz, Verdacht Geldwäsche
5 Fälle Fahren ohne Fahrerlaubnis
5 Fälle Verdacht Visumerschleichung
4 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme
In Ergänzung zur Antwort zu Frage 7e nachfolgend die Auflistung der konkreten
Einsatzorte und Tätigkeiten.
Land Ort Maßnahme PVB Anzahl Einsatzart/Profil
Griechenland Lesbos JO Poseidon 15 Organisation
Grenzkontrolle
Registrierung
Rückführung
Griechenland Samos JO Poseidon 10 Grenzkontrolle
Griechenland Leros JO Poseidon 4 Grenzkontrolle
Registrierung
Griechenland Piräus JO Poseidon 4 Organisation
Griechenland Chios JO Poseidon 1 Grenzkontrolle
Registrierung
Griechenland Kipi JO FP Land 1 Grenzkontrolle
Griechenland Kilkis JO FOA Land 10 Grenzüberwachung
Griechenland Alexandropoli JO FOA Land 2 Grenzüberwachung
Griechenland Orestiada JO FOA Land 4 Grenzüberwachung
Griechenland Delvinaki JO FOA Land 4 Grenzüberwachung
Italien Pozzallo JO Themis 3 Grenzkontrolle
Registrierung
Italien Crotone JO Themis 5 Grenzkontrolle
Registrierung
Italien Lampedusa JO Themis 2 Grenzkontrolle
Registrierung
Italien Rom JO Themis 2 Organisation
Italien Messina JO Themis 1 Grenzkontrolle
Registrierung
Italien Catania JO Themis 5 Grenzkontrolle
Registrierung
Spanien Algeciras JO Indalo 2 Grenzkontrolle
Registrierung
Spanien Almeria JO Indalo 1 Grenzkontrolle
Registrierung
Bulgarien Svilengrad JO FOA Land 8 Grenzüberwachung
Bulgarien Elhovo JO FOA Land 4 Grenzüberwachung
Bulgarien Bolyarovo JO FOA Land 2 Grenzüberwachung
Bulgarien Malko Tarnovo JO FOA Land 6 Grenzüberwachung
Ungarn Röszke JO FP Land 2 Grenzkontrolle
Griechenland Kastanies JO FP Land 2 Grenzkontrolle
Griechenland Kipi JO FP Land 2 Grenzkontrolle
Kroatien Bajakovo JO FP Land 2 Grenzkontrolle
Kroatien Tovarnik JO FP Land 1 Grenzkontrolle
Kroatien Nova Sela JO FP Land 1 Grenzkontrolle
Land Ort Maßnahme PVB Anzahl Einsatzart/Profil
Ungarn Tompa JO Focal Point
Land
1 Grenzkontrolle
Bulgarien Kapitan Andreevo JO Focal Point
Land
2 Grenzkontrolle
Kroatien Bajakovo JO FP Land 1 Grenzkontrolle
Bosnien u.
Herzegowina
Sarajevo JO CP Air 1 Grenzkontrolle
Albanien Gjirokastra JO FOA Land 4 Grenzüberwachung
Albanien Korce JO FOA Land 6 Grenzüberwachung
Albanien Gjirokastra JO FOA Land 1 Grenzkontrolle
Albanien Korce JO FOA Land 1 Grenzkontrolle
8. Welche Gerätschaften sind von Seiten deutscher Polizei- bzw. sonstigen
Behörden oder staatlichen Einrichtungen im zurückliegenden Quartal dem
FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern
sind diese benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und
Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)?
Die Bundespolizei stellt Frontex im Technical Equipment Pool weiterhin
folgende Einsatzmittel zur Verfügung:
einen mobilen Herzschlagdetektor
drei Einsatzhubschrauber
ein Einsatzschiff
zwei Kontroll- und Streifenboote
zehn Wärmebildkameras
zwei Einsatzfahrzeuge
Die zwei Kontroll- und Streifenboote werden mit Besatzung der Bundespolizei
von der griechischen Grenzbehörde im Seegebiet der Insel Samos seit März 2016
bis auf weiteres im Rahmen der Frontex JO Poseidon 2019 zur Wahrnehmung
von Überwachungsfahrten und Rettungsmaßnahmen eingesetzt.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7c verwiesen.
9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des
Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen
die sogenannte Nacheile), haben deutsche Polizisten – soweit die
Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal teilgenommen?
a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die
deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)?
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach
Länderpolizeien bzw. Bundespolizei bzw. BKA angeben)?
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden
jeweils mitgeführt?
Polizeivollzugsbeamte aus Deutschland haben im ersten Quartal 2019 an
folgenden weiteren internationalen Einsätzen im Sinne der Fragestellung
teilgenommen.
Zusatz zu Frage 9c:
Bundeskriminalamt
Im vergangenen Quartal haben keine Bedienstete des Bundeskriminalamtes an
internationalen Einsätzen auf Grundlage des Prümer Vertrages oder
entsprechender bilateraler Abkommen teilgenommen.
Bundespolizei
Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen UZwG
Ja/Nein
Führungs-/
Einsatzmittel
Frankreich Gemischte bilaterale Streifen
einschl. Zugstreifen zur
Wahrnehmung
bahnpolizeilicher Aufgaben (Ziel:
Erhöhung der Bahnsicherheit und
die Verbesserung des
Sicherheitsgefühls der Reisenden,
Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität) im DEU-
FRA Grenzgebiet sowie auf
den Fernbahnstrecken Paris–
Stuttgart/Frankfurt
Täglich im Grenzgebiet
+ je mind. 1 mal
pro Monat auf den
genannten
Fernbahnstrecken; Streifenteams aus
mind. 2 FRA + mind. 2
DEU PVB
DEU/FRA Nein Die Beamten waren
grds. in Uniform
eingesetzt. Die
Ausstattung umfasst die
dienstlich
zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände einschl.
Schusswaffen.
Italien Zugstreifen trilateral DEU-
AUT-ITA:
Bahnsicherheit, Bekämpfung
grenzüberschreitender
Kriminalität/
Schleusungskriminalität/Unerlaubte
Binnenmigration
Täglich 1-2 Streifen
(je Streife 1 PVB),
partielle Beteiligung von
Beamten des Freistaat
Bayern
DEU Nein Dienstwaffe (Pistole
P30), Einsatzstock,
Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche Schutzweste
Ungarn Zugstreifen trilateral DEU-
AUT-HUN:
Bahnsicherheit, Bekämpfung
grenzüberschreitender
Kriminalität/
Schleusungskriminalität/Unerlaubte
Binnenmigration
Täglich Streife (je
Streife 1 PVB)
DEU Nein Dienstwaffe (Pistole
P30), Einsatzstock,
Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche Schutzweste
Italien Güterzugkontrollen trilateral
DEU-AUT-ITA am Bahnhof
Brenner:
Bahnsicherheit, Bekämpfung
grenzüberschreitender
Kriminalität/
Schleusungskriminalität/Unerlaubte
Binnenmigration
Mittwoch – Freitag 4
PVB, unter Beteiligung
von Beamten ITA und
Beamten AUT
DEU/AUT Nein Dienstwaffe (Pistole
P30), Einsatzstock,
Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche Schutzweste
Österreich Güterzugkontrollen trilateral
DEU-AUT-ITA an der
Kontrollstelle Brennersee:
Bahnsicherheit, Bekämpfung
Montag und Dienstag –
Leitung AUT unter
Beteiligung DEU (4 PVB)
und ITA
DEU/AUT Nein Dienstwaffe (Pistole
P30), Einsatzstock,
Pfefferspray, Hand-
Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen UZwG
Ja/Nein
Führungs-/
Einsatzmittel
grenzüberschreitender
Kriminalität/
Schleusungskriminalität/Unerlaubte
Binnenmigration
fesseln,
Taschenlampe und
persönliche Schutzweste
10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben
deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen Quartal
durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits
abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen
angeben)?
a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw.
finden sie statt?
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich?
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw.
wird welche Art der Ausbildung gewährt?
d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben,
Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten?
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils
an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen
detailliert ausweisen)?
f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik
Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln
wurden diese bestritten?
Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Inspekteur der
Bereitschaftspolizeien der Länder haben im zweiten Quartal 2019 folgende
Ausbildungsmaßnahmen im Sinne der Fragestellung durchgeführt bzw. waren daran beteiligt.
Bundeskriminalamt
Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort
Anzahl
ausl.
Kräfte
Anzahl
DEU
Kräfte
Kosten/
HH-Stelle
Albanien bilateraler Lehrgang Spezifische OK-Ermittler Aus-bildung
06.05.19 -
10.05.19/Albanien
10.803,45 €/
06.10-687 07
Albanien bilateraler Lehrgang FIU-Lehrgang 13.05.19 - 17.05.19/Albanien
2.092,52 €/
06.10-687 07
Albanien bilateraler Lehrgang Korruptionsbekämpfung 01.04.19 - 12.04.19/Albanien
11.009,79 €/
06.10-687 07
Albanien Stipendiatenausbil-dung Basismodul
01.01.19 -
16.04.19/
Deutschland
1 3.572,18 €/ 06.10-687 07
Algerien bilateraler Lehrgang Entschärferausbildung Teil 1
20.05.19 -
31.05.19/
Deutschland
5.052,20 €/ 06.10-687 07
Algerien Arbeits-besuch Arbeitsbesuch des Leiters des CAERT
06.05.19 -
08.05.19/
Deutschland
813,78 €/ 06.24-687 01
Bolivien bilateraler Lehrgang
OPA - Prinzipien und
Methodik der polizeilichen
Informationsverarbeitung -Operative
Analyse-
20.05.19 -
29.05.19/Bolivien
564,40 €/
06.24-687 01
Bosnien
und
Herzegowina
Arbeitsbesuch Besuch der Amtsleitung
21.05.19 -
22.05.19/
Deutschland
1.925,02 €/ 06.24-687 01
Brasilien Stipendiatenausbil-dung Basismodul
01.01.19 -
16.04.19/
Deutschland
1 3.592,68 €/ 06.24-687 01
Chile Stipendiatenausbil-dung Basismodul
01.01.19 -
16.04.19/
Deutschland
1 4.323,99 €/ 06.24-687 01
Costa
Rica
Stipendiatenausbildung Basismodul
01.01.19 -
16.04.19/
Deutschland
1 3.955,58 €/ 06.24-687 01
Ecuador Stipendiatenausbil-dung Basismodul
01.01.19 -
16.04.19/
Deutschland
1 4.674,84 €/ 06.24-687 01
Jordanien multinationaler Lehr-gang
Führungskräfteworkshop
Modul 2
01.04.19 -
05.04.19/
Deutschland
7.340,38 €/ 05.01-687 23
Jordanien Arbeitsbesuch
Konsultationen
Leitungsebene
24.04.19 -
26.04.19/
Jordanien
5.961,68 €/ 05.01-687 23
Jordanien Arbeitsbesuch Schmuggel von Kunst und An-tiquitäten, Bedarfserhebung II
24.06.19 -
27.06.19/
Deutschland
159,26 €/ 05.01-687.23
Jordanien bilateraler Lehrgang PEM – Polizeiliche Ermitt-lungs-Methoden und -Taktiken
16.06.19 -
20.06.19/Jordanien
2.656,11 €/
05.01-687 23
Jordanien bilateraler Lehrgang PEM – Polizeiliche Ermitt-lungs-Methoden und -Taktiken
23.06.19 -
27.06.19/Jordanien
2.342,18 €/
05.01-687 23
Jordanien bilateraler Lehrgang OüK – Organisationsübergrei-fende Kooperation
07.04.19 -
10.04.19/Jordanien
5.586,67 €/
05.01-687 23
Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort
Anzahl
ausl.
Kräfte
Anzahl
DEU
Kräfte
Kosten/
HH-Stelle
Jordanien Arbeitsbesuch Cybercrime, Workshop I 13.04.19 - 17.04.19/Jordanien
6.866,76 €/
05.01-687 23
Jordanien Arbeitsbesuch Projektkoordinierung II 20.05.19 - 25.05.19/Jordanien
5.000,00 €/
05.01-687 23
Kenia bilateraler Lehrgang
Post Mortem Lehrgang für
Staatsanwälte, Polizei und
Gerichtsmediziner
03.06.19 -
07.06.19/Kenia
18.830,39 €/
06.10-687 07
Kenia multinationaler Lehr-gang
Führungskräfteworkshop
Modul II
01.04.19 -
05.04.19/
Deutschland
8.033,46 €/ 06.24-687 01
Kenia Stipendiatenausbil-dung Basismodul
01.01.19 -
16.04.19/
Deutschland
1 5.521,39 €/ 06.10-687 07
Kolumbien
Stipendiatenausbildung Basismodul
01.01.19 -
16.04.19/
Deutschland
1 4.419,27 €/ 06.24-687 01
Kosovo Stipendiatenausbil-dung Basismodul
01.01.19 -
16.04.19/
Deutschland
1 5.980,04 €/ 06.10-687 07
Marokko multinationaler Lehr-gang
Führungskräfteworkshop
Modul 2
01.04.19 -
05.04.19/
Deutschland
4.672,11 €/ 05.01-687 23
Marokko Arbeitsbesuch
Rechtsstaatliches
Verwaltungshandeln; Entwicklung
Curricula Modul 4 und 5
01.04.19 -
05.04.19/
Deutschland
9.024,84 €/ 05.01-687 23
Nordmazedonien
Stipendiatenausbildung Basismodul
01.01.19 -
16.04.19/
Deutschland
1 4.629,67 €/ 06.10-687 07
Moldau Stipendiatenausbil-dung Basismodul
01.01.19 -
16.04.19/
Deutschland
1 4.269,24 €/ 06.10-687 07
Montenegro bilateraler Lehrgang Sprachausbildung
01.05.19 -
30.11.19/
Deutschland
2.000,00 €/ 06.10-687 07
Nigeria Arbeitsbesuch Menschenhandel Erfahrungs-austausch
12.06.19 -
14.06.19/
Deutschland
16.064,64 €/ 05.01-687 23
Nigeria bilateraler Lehrgang TBK – Terrorismusbekämp-fung
03.04.19 -
11.04.19/Nigeria
7.144,38
€/05.01.687
23
Nigeria multinationaler Lehr-gang
Führungskräfteworkshop
Modul 2
01.04.19 -
05.04.19/
Deutschland
9.754,07 €/ 05.01-687 23
Nigeria bilateraler Lehrgang OüK – Organisationsübergrei-fende Kooperation
24.06.19 -
27.06.19/
Nigeria
10.000,00 €/ 05.01-687 23
Nigeria Stipendiatenausbil-dung Basismodul
01.01.19 -
16.04.19/
Deutschland
1 3.099,60 €/ 05.01-687 23
Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort
Anzahl
ausl.
Kräfte
Anzahl
DEU
Kräfte
Kosten/
HH-Stelle
Palästinensische
Gebiete
Arbeitsbesuch Workshop I – Statistik/Lage-bild
06.04.19 -
18.04.19/
Palästinensische Gebiete
5.818,62 €/ 05.01-687 23
Palästinensische
Gebiete
bilateraler Lehrgang
OPA – Prinzipien und
Methodik der polizeilichen
Informationsverarbeitung -Operative
Analyse-
17.06.19 -
27.06.19/
Palästinensische Gebiete
9.000,00 €/ 05.01-687 23
Palästinensische
Gebiete
Arbeitsbesuch AFIS Mentoring I
08.04.19 -
10.04.19/
Palästinensische Gebiete
4.018,38 €/ 05.01-687 23
Palästinensische
Gebiete
multinationaler
Lehrgang
Führungskräfteworkshop
Modul 2
01.04.19 -
05.04.19/
Deutschland
6.854,48 €/ 05.01-687 23
Palästinensische
Gebiete
Stipendiatenausbildung Basismodul
01.01.19 -
16.04.19/
Deutschland
1 4.399,93 €/ 05.01-687 23
Panama bilateraler Lehrgang PEM – Polizeiliche Ermitt-lungs-Methoden und -Taktiken
13.06.19 -
19.06.19/Panama
3.094,00 €/
0624-687 01
Peru Stipendiatenausbil-dung Basismodul
01.01.19 -
16.04.19/
Deutschland
1 3.060,23 €/ 06.24-687 01
Serbien bilateraler Lehrgang Sprachausbildung
01.05.19 -
30.11.19/
Deutschland
2.000,00 €/ 06.10-687 07
Serbien bilateraler Lehrgang Lehrgang für OSINT-Recher-chen
20.05.19 -
24.05.19/Serbien
389,72 €/
06.10-687 07
Serbien Arbeitsbesuch
Schmauchspurenanalyse/Brandspurenuntersuchung
Aufbau
01.04.19 -
05.04.19/
0,00 €/
06.24-532 04
Serbien Arbeitsbesuch Tatortbezogene Analyse Lack-partikel
27.05.19 -
28.05.19/
Deutschland
0,00 €/
06.24-532 04
Serbien Arbeitsbesuch Evaluierung und ergänzender Erfahrungsaustausch
13.05.19 -
17.05.19/Serbien
30,00 €/
06.10-687 07
Serbien Arbeitsbesuch Erhebung Wissenstand
24.04.19 -
25.04.19/
Deutschland
4.473,12 €/ 06.10-687 07
Serbien Arbeitsbesuch Vortrag „Maßnahmen im Falle eines Terroranschlags“ 15.05.19/Serbien
399,10 €/
06.24-687 01
Serbien Arbeitsbesuch Vernetzung der europäischen Polizeischulen
23.04.19 -
25.04.19/
Deutschland
216,00 €/ 06.24-687 01
Serbien Arbeitsbesuch
Studienbesuch Staatsanwälte
und Polizei im BKA
Wiesbaden
04.06.19 -
05.06.19/
Deutschland
0,00 €/
06.24-532 04
Serbien Stipendiatenausbil-dung Basismodul
01.01.19 -
16.04.19/
Deutschland
1 4.595,29 €/ 06.10-687 07
Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort
Anzahl
ausl.
Kräfte
Anzahl
DEU
Kräfte
Kosten/
HH-Stelle
Trinidad
und
Tobago
bilateraler Lehrgang ATB – Analyse in der Terro-rismusbekämpfung
07.05.19 -
17.05.19/Trinidad
und Tobago
5.426,46 €/ 06.24-687 01
Tunesien multinationaler Lehr-gang
Führungskräfteworkshop
Modul 2
01.04.19 -
05.04.19/
Deutschland
4.672,11
€/05.01-687
23
Türkei Arbeitsbesuch Konsultationen auf Leitungs-ebene ST – Istihbarat
02.05.19 -
03.05.19/Türkei
17,95 €/
06.24-687 01
Uganda bilateraler Lehrgang
Post Mortem Lehrgang für
Staatsanwälte, Polizei und
Gerichtsmediziner
27.05.19 -
31.05.19/Uganda
20,00 €/
06.10-687
07
Uganda Stipendiatenausbil-dung Basismodul
01.01.19 -
16.04.19/
Deutschland
1 4.195,10 €/ 06.10-687 07
Anmerkungen des Bundeskriminalamtes zu den ausländischen und deutschen
Kräften:
In der Regel setzen ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten des
Bundeskriminalamtes und/oder unterstützende Länderkollegen/andere Behörden die
Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe um Ausland um. Im Falle von
Arbeitsbesuchen in Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner in Abhängigkeit
von den unterschiedlichen Gesprächsthemen.
Es wird darüber hinaus nicht erfasst, wie viele ausländische Kräfte an den
einzelnen Maßnahmen beteiligt sind. Lediglich beim Stipendiaten Programm des
Bundeskriminalamtes könnten detaillierte Angaben gemacht werden. Allgemein
können bei vorrangig im Empfängerland umgesetzten Aktivitäten größere
Teilnehmerkreise partizipieren, wohingegen bei in Deutschland organisierten PAH-
Maßnahmen aufgrund der zusätzlich entstehenden Reisekosten eher kleinere
Teilnehmerzahlen üblich sind.
EU-Projekt mit Beteiligung des Bundeskriminalamtes (Innenhilfe)
Aus der folgenden Tabelle geht die Bezeichnung der Maßnahmen, deren Ziele
und die Laufzeiten der Maßnahmen hervor. Die Maßnahmen finden wechselseitig
in den EU-Mitgliedstaaten (EU-MS) statt. Aufgaben und Tätigkeiten sind
Beratung und Ausbildung. Die Anzahl an deutschen Polizeibeamtinnen und
Polizeibeamten liegt je nach Maßnahme zwischen zwei und zehn. Die Kosten wurden
bis zu 90 Prozent von der EU-Kommission getragen – der restliche Betrag wurde
von Deutschland (oder Partner eines EU-MS) finanziert.
Förderprogramm Ausgaben (HH-Titel
53202)
Bezeichnung
ISF-Dezentral 2015 0,00 € IK25-5793-2015-01
Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme – eine
länderübergreifende Situationsbeschreibung und Entwicklung praktischer
Präventionsmaßnahmen (PoMigra)
01.07.2016 – 30.06.2019
ISF-Dezentral 2016 16.148,64 € IK25-5793-2016-09
Bekämpfung der international organisierten Eigentumskriminalität – (Prinz)
01.09.2016 - 31.08.2019
ISF-Dezentral 2016 18.079,92 € IK25-5793-2016-14
Bekämpfung des Nigerianischen Menschenhandels in Europa THB (ETUTU)
01.01.2017 - 31.12.2019
ISF-Dezentral 2016 376,65 € IK25-5793-2016-11
Research Network on Organised Crime 2017-2019 (REOK)
01.01.2017 - 31.12.2019
ISF-Dezentral 2016 8.630,72 € IK25-5793-2016-07
Weiterentwicklung und Verbreitung der Europäischen Fahrzeug-
Identifizierungs-Datei (EuFID)
01.01.2017 - 31.12.2019
ISF-Dezentral 2016 25.791,61 € IK25-5793-2016-08
Organisierte Finanzdelikte – Chipkarten – Analysen mit Ermittlerunterstützung
(CheckCard)
01.03.2017 – 29.02.2020
ISF-Dezentral 2017 552.877,86 € IZ25-5793-2017-50
Cyber Police Training (CPT)
01.01.2018 - 31.12.2020
ISF-Zentral 2017 212.757,37 € ISFP-2017-AG-IBA-UMF-827944
Universal Message Format 3plus (UMF3plus)
03.09.2018 – 02.09.2021
ISF-Zentral 2017 1.094,20 € ISFP-2017-AG-XClanLab-815359
Application for mobile devices to identify a clandestine laboratory for
homemade explosives (XCanLab)
01.11.2018 – 31.10.2021
ISF-Zentral 2017 588.715,84 € ISFP-2017-AG-BeCanet-821962
Best practice, capacity building and networking initiative among public and
private actors against Terrorism Financing (BeCaNet)
01.11.2018 – 31.10.2020
ISF-Dezentral 2018 137.261,97 € IK25-5793-2018-50
KOK-Prozess 2.0 – Teilprojekt „Organisierte Rauschgiftkriminalität Kosovo –
Albanien” (ORKA)
01.11.2018 – 29.02.2020
ISF-Dezentral 2018 89.469,64 € IK25-5793-2018-34
Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung zum Nachteil von
Kindern, Jugendlichen und Heranwaschsenden in Deutschland und Europa THB
LIBERI 2018-2021
01.07.2018 – 30.06.2021
Bundespolizei
Land Bezeichnung der
Maßnahme
Zeitraum/Ort Begünstigte
Partnerbehörde
HH-Stelle/Kosten
Ägypten Taktische Einweisung
Sicherheitsscanner
17. – 21. Juni
2019/EGY
Luftsicherheitsbehörden
Ägypten
0501 68723/
3.175,17 €
Äthiopien Lehrgang Fachkraft
Polizeiliche
Identitätsprüfung
1. - 5. April
2019/ETH
Dokumentenprüfer von
Ethiopian Airlines
0610 68707/9.508,77 €
Albanien Grundlehrgang
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
8. - 12. April
2019/ALB
ALB Grenzpolizei 0610 68707/2.304,46 €
Albanien Grundlehrgang
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
13. - 17. Mai
2019/ALB
ALB Grenzpolizei 0610 68707/1.427,97 €
Albanien Grundlehrgang
Polizeiliche
Identitätsprüfung
20. - 24. Mai
2019/ALB
ALB Grenzpolizei 0610 68707/noch nicht
abgerechnet
Albanien Lehrgang Fachkraft
Polizeiliche
Identitätsprüfung
24. - 28. Juni
2019/ALB
ALB Grenzpolizei 0610 68707/2.340,56 €
Bosnien und
Herzegowina
Informations- und
Erfahrungsaustauch im
Bereich der
Luftsicherheitskontrolle
6. - 10. Mai
2019/BIH
BIH Grenzpolizei 0610 68707/2.358,00 €
Gambia Grundlehrgang
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
8. - 22. Juni
2019/GMB
Gambia Immigration
Department
6002 68703/4.736,30 €
Georgien Schulung der
georgischen Behörden
sowie das
Luftfahrtunternehmen Wizz Air
23. - 29. Juni
2019/GEO
GEO Grenzschutz 0610 68707/noch nicht
abgerechnet
Irak Grundlehrgang
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
(Bagdad)
17. - 19. Juni
2019/JOR
IRQ Immigration 0610 68707/noch nicht
abgerechnet
Israel Expertenaustausch zu
allgemeinen Themen
der
Polizeizusammenarbeit
19. Juni
2019/DEU
ISR Polizei- und
Sicherheitsbehörden
0610 68707/827,05 €
Republik Moldau Lehrgang zur
Bekämpfung von
Schleusung und
illegaler Migration
20. - 24. Mai
2019/MDA
Moldavische Grenzpolizei 0610 68707/1.893,71 €
Jordanien Grundlehrgang
Urkunden 5
8. - 9. April
2019/JOR/Aqaba
GID 0501 68723/289,45 €
Jordanien Grundlehrgang
Urkunden 6
10. - 11. April
2019/JOR/Aqaba
GID 0501 68723/114,65 €
Jordanien Informations- und
Erfahrungsaustausch im
Bereich Hundewesen
24. - 28. Juni
2019/DEU
Gendarmerie 0501 68723/7.188,00 €
Marokko Schulung Maritime
Polizeitaktiken und
Einsatz
5. - 11. Mai 2019 Gendarmerie Royale 0501 68723/4.537,72 €
Land Bezeichnung der
Maßnahme
Zeitraum/Ort Begünstigte
Partnerbehörde
HH-Stelle/Kosten
Marokko Aufbau-/
Fortgeschrittenenlehrgang –
Erstellung/Anwendung
von
Auswerteprodukten
24. - 28. Juni
2019/
Direction Générale de la
Sûreté Nationale
0501 68723/4.884,69 €
Mazedonien Lehrgang Fachkraft
Polizeiliche
Identitätsprüfung
10. - 14. Juni
2019/MKD
MKD Grenzpolizei 0610 68707/3.120,44 €
Mazedonien Aufbaulehrgang –
Erstellung/Anwendung
von
Auswerteprodukten
2. - 4. April
2019/MKD
MKD Grenzpolizei 0610 68707/2.251,25 €
Montenegro Informations- und
Erfahrungsaustausch im
Bereich
Behältnisschleusungen/
Durchsuchungstechniken
bei Bussen und LKW
17. - 21. Juni
2019/MNE
MNE Grenzpolizei 0610 68707/2.493,36 €
Niger Factfinding 10. - 14. Juni
2019/NER
Compagnie Mobile de
Contrôles des Frontières
0610 68707/noch nicht
abgerechnet
Russische Föderation Erfahrungsaustausch
im Bereich der
maritimen Sicherheit
14. - 17. Mai
2019/DEU
Küstenschutzabteilung des
Föderalen
Sicherheitsdienstes der Russischen
Föderation
0610 68707/6.626,98 €
Palästinensische
Gebiete
Mentoring von
Multiplikatoren im Bereich
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
7. - 12. April
2019/PSE
Kriminallabor/
Innenministerium
0501 68723/4.723,57 €
Palästinensische
Gebiete
Erarbeitung von
Evakuierungskonzepten
aus Schutzobjekten –
Mentoring/
Überprüfung der Umsetzung
der gemeinsam
erarbeiteten Grundlagen
27. - 29. April
2019/PSE
Palästinensische
Zivilpolizei, Palestinian Guard Unit,
Central Operations
0501 68723/2.465,20 €
Serbien Evaluierung des SRB
Wissensstands und
technischen Bedarfs
im Bereich der
Fahndungs- und
Observationstechnik
23. - 26. April
2019/DEU
Grenzpolizei SRB 0610 68707/3.495,65 €
Serbien Informations- und
Erfahrungsaustausch im
Bereich der
Fahndungs- und
Observationstechnik
13. - 17. Mai
2019/SRB
Grenzpolizei SRB 0610 68707/noch nicht
abgerechnet
Serbien Erfahrungsaustausch
grenzpolizeiliche
Auswertung &
Analyse
21. - 23. Mai
2019/SRB
Grenzpolizei SRB 0610 68707/1.020,45 €
Land Bezeichnung der
Maßnahme
Zeitraum/Ort Begünstigte
Partnerbehörde
HH-Stelle/Kosten
Türkei Erfahrungsaustausch
im Bereich
Organisationsstruktur, Aus-
und Fortbildung, int.
Gremienarbeit
8. - 10. April
2019/DEU
Türkische Nationalpolizei/
Küstenwache
0610 68707/5.386,73 €
Türkei Informations- und
Erfahrungsaustausch zu
luftsicherheitsrelevanten Angelegenheiten
auf Expertenebene in
Türkei
22.-23. Mai
2019/TUR
TUR Sicherheitsbehörden 0610 68707/1.096,00 €
Turkmenistan Lehrgang Urkunden-
und Identitätsprüfung
1. - 5. April
2019/TKM
TKM Grenzpolizei 0610 68707/keine Kosten
Tunesien Schulung UNIMOG-
Fahrer zgl. Mentoring
FaSi-Multis
30. März - 5.
April 2019/TUN
Nationalgarde 0501 68723/1.725,52 €
Tunesien Qualifizierung von
Multiplikatoren
Tarsius 18
1. - 5. April
2019/TUN
Nationalgarde 0501 68723/1.367,09 €
Tunesien Qualifizierung im
Bereich polizeiliche
Identitätsprüfung
(PIP)--Grund- und
Fortbildungslehrgang
zum Multiplikator
PIP
1. - 13. April
2019/TUN
Grenzpolizei (DFE) 0501 68723/2.663,70 €
Tunesien Qualifizierung von
TUN B-Trainern für
Thema Modul
Grenze/bedrohliche
Lagen
22. April - 3. Mai
2019/TUN
Nationalgarde 0501 68723/4.325,54 €
Tunesien Vertiefung
Anwenderschulung
Urkundenfälschung
28. April - 4. Mai
2019/TUN
Grenzpolizei (DFE) 0501 68723/1.217,02 €
Tunesien Qualifizierung von
Multiplikatoren Erste
Hilfe, Teil 2-
Taktische Medizin
5. - 10. Mai
2019/TUN
Nationalgarde 0501 68723/noch nicht
abgerechnet
Tunesien Qualifizierung zum
A-Trainer (Offiziere)
5. - 22. Juni
2019/TUN
Nationalgarde 0501 68723/noch nicht
abgerechnet
Tunesien Qualifizierung von
Multiplikatoren
Tarsius 18
17. - 21. Juni
2019/TUN
Nationalgarde 0501 68723/noch nicht
abgerechnet
Tunesien Qualifizierung von
Multiplikatoren FEM
(Lima, Powermoon,
Nagelgurt, DS-
Spiegel)
17. - 21. Juni
2019/TUN
Nationalgarde 0501 68723/noch nicht
abgerechnet
Tunesien Qualifizierung
Urkundenlabor (BNFD )
17. - 21. Juni
2019/TUN
Grenzpolizei (DFE)/BNFD 0501 68723/noch nicht
abgerechnet
Land Bezeichnung der
Maßnahme
Zeitraum/Ort Begünstigte
Partnerbehörde
HH-Stelle/Kosten
Tunesien Qualifizierung von
Multiplikatoren Erste
Hilfe, Teil 3-
Praxistraining und
Situationstraining
24. - 28. Juni
2019/TUN
Nationalgarde 0501 68723/noch nicht
abgerechnet
Tunesien Qualifizierung von
Multiplikatoren FEM
(Lima, Powermoon,
Nagelgurt, DS-
Spiegel) – Anwendung in
der Schulung
24. - 28. Juni
2019/TUN
Nationalgarde 0501 68723/noch nicht
abgerechnet
Ukraine Erstellung eines
gemeinsamen
grenzpolizeilichen Lagebildes
23. - 25. April
2019/UKR
Staatlicher
Grenzschutzdienst UKR
0610 68707/1.523,00 €
USA Vertretung BPOL bei
der US/AUS
geführten AG „Öffentliche
Informationserhebung
(PAI)“ des US
National Targeting Centers
7. - 8. Mai
2019/AUS
Customs and Border
Protection, Australian Federal
Police
0610 68707/12.500,00 €
USA Erfahrungsaustausch
zum Bereich
elektronische
Reisegenehmigung und Passenger
Name Records
20. - 23. Mai
2019/USA
Customs and Border
Protection, Immigration and
Customs Enforcement
0610 68707/keine Kosten
Vereinigte Arabische
Emirate
Wechselseitige
Hospitation der
Mitarbeiter des
Urkundenlabors des Flughafen
Dubai bei der BPOLI
KB FRA
7. - 19. April
2019/DEU
DXB Police 0610 68707/noch nicht
abgerechnet
Vereinigte Arabische
Emirate
Informations- und
Erfahrungsaustausch
Personen- und
Handgepäckkontrolle/
Bildschirmauswertung
15. - 19. April
2019/DEU
ARE Police 0610 68707/1.064,98 €
Vereinigte Arabische
Emirate
Wechselseitige
Hospitation der
Mitarbeiter des
Urkundenlabors des Flughafen
Dubai bei der BPOLI
KB FRA
17. - 28. Juni
2019/DXB
ARE Police 0610 68707/6.088,94 €
Ergänzung:
Eine Quantifizierung der Anzahl von deutschen und ausländischen Kräften kann
nicht erhoben werden.
Das grenzpolizeiliche Projekt zugunsten des saudischen Grenzschutzes
(Trainingsmaßnahmen ruhen derzeit), der tunesischen Grenzpolizei und Nationalgarde
sowie des bilateralen Projekts mit Afghanistan (GPPT) dauern weiterhin an.
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Land Art der
Maßnahme
Bezeichnung der
Maßnahme
Zeitraum/Ort Anzahl
ausl.
Tln.
Anzahl
DEU
Tln.
Kosten in €
Serbien ABH Follow-up Seminar
Prävention 2
08.04.-12.04.2019
Serbien
6 13624,46
Rumänien ABH Erfahrungsaustausch
Arbeitsweise von
Polizeipräsidien
06.05.-20.05.2019
Rumänien
2 2982,99
Bulgarien ABH Seminar Bekämpfung
Kfz-Kriminalität
06.05.-10.05.2019
Dresden
5 4177,16
Kroatien ABH Seminar Einsatzlehre in
der polizeilichen Aus-
und Fortbildung
10.05.-19.05.2019
Kroatien
2 846,30
Moldau
Serbien
Kroatien
Rumänien
ABH Study Visit anl. 24.
Deutschen Präventionstage in
Berlin
19.05.-23.05.2019
Berlin
22 5 Ca.
28.000,00
Rumänien ABH Erfahrungsaustausch
Arbeitsweise von
Polizeipräsidien
27.05.-17.06.2019
Berlin
1 2265,00
Kroatien ABH Stabilitätspakt
Südosteuropa PD Hannover/PD
Istrien
11.06.-18.06.20
Niedersachsen
6 3828,58
Kroatien ABH Seminar
Polizeiverhandler
01.06.-09.06.20
Kroatien
4 874,81
Kroatien ABH Erfahrungsaustausch
„Frauen in der
Bereitschaftspolizei“
17.06.-21.06.2019
Kroatien
9 5412,44
Rumänien ABH Seminar Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
23.06.-25.06.2019
Rumänien
2 Ca.
1000,00
11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für
die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte
nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)?
Die für das dritte Quartal 2019 geplanten Maßnahmen (BKA, BPOL, IBP)
befinden sich in der Umsetzung. Die weiteren Planungen für 2019 sind noch nicht
abgeschlossen.
12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt, und
welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und
Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern bzw. BKA bzw. Bundespolizei
aufgliedern)?
Zoll
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der OSZE,
der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B.
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer
bilateralen Zusammenarbeit finden in Form von
Verwaltungszusammenarbeitsprojekten, kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch
Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese dienen
ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in den
begünstigten Ländern. Zudem waren im zweiten Quartal 2019 18
Zollverbindungsbeamte in 17 Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche
Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird.
Bundeskriminalamt
Land Ort Funktion davon BKA
davon
BPol
davon
Zoll
davon
LaPo Andere
Belgien Brüssel
Interpol –
Entsandter Beamter
(seconded)
1 0 0 0 0
Belgien Brüssel EU-KOM – Perso-nenschutz 3 0 0 0 0
Frank-reich Lyon Interpol – Entsandte
Beamte (seconded)
8 0 1 4 0
Frankreich Lyon Interpol –
Vertragspersonal
2 0 0 0 0
Luxemburg Luxemburg Europäische
Investitionsbank
1 0 0 0 0
Nieder-lande Den Haag Europol –
Verbindungsbeamte
6 1 1 3 0
Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit
im Bereich
Operations Directorate –
Bereich Staatsschutz
2 0 0 0 0
Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit
im Bereich
Operations Directorate –
Bereich Cybercrime
1 0 0 0 0
Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit
im Legal Affairs
1 0 0 0 0
Niederlande Den Haag Europol-Seconded
National Expert im
Rahmen des
Hospitationsprogramms
1 0 0 0 0
Niederlande Den Haag Europol-Seconded
National Expert im
Rahmen der „Hot
Spot“ Initiative –
Migrationsbekämpfung in
Griechenland und Italien
1 0 0 0 0
Bundespolizei
Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort
USA/Ständige Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten
Nationen
Fachliche Beratung, Informationssteuerung
und -gewinnung an der Ständigen Vertretung
der Bundesrepublik Deutschland bei den
Vereinten Nationen
USA/New York
Belgien/Ständige Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland der Europäischen
Union
Fachliche Beratung, Informationssteuerung
und -gewinnung an der Ständigen Vertretung
der Bundesrepublik Deutschland bei der
Europäischen Union
Belgien/Brüssel
Europol Entsendung von nationalen Experten sowie
Verbindungsbeamten
Niederlande/Den Haag
Kofi Annan Peace Keeping Training center
KAIPTC
Fachliche Beratung bei der Entwicklung,
Planung und Durchführung von polizeilichen
Fortbildungsmaßnahmen, (zwei
Landesbeamte, Hessen und Baden-Württemberg, mit
Abordnung zum BMI/BPOL für Zeit der
Entsendung zum KAIPTC)
Ghana/Accra
Palästinensische Gebiete Polizeiberater für Aus- und Fortbildung Palästinensische Gebiete/
Ramallah
Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern Austausch, Analyse und Steuerung von
Informationen zwischen Sicherheitsbehörden im
Grenzgebiet (Deutschland, Italien,
Österreich, Slowenien)
Österreich/Thörl-Maglern
Standing Police Capacity der Vereinten
Nationen
Verwendung als Chief of SPC in Brindisi Brindisi/Italien
Referat 42 Österreich Erfahrungsaustausch Reiterstaffel Österreich Österreich/Wien
Bulgarien Theoretischer Lehrgang zur Bekämpfung von
Kfz-Verschiebung
Schulung Datensysteme
Bulgarien
Bulgarien Praxisschulung mit Beobachtereinsätzen an
der Grenze
Bulgarien
Bulgarien Grundlehrgang Führungslehre Bulgarien
Tschechische Republik Deutsch-tschechisches Seminar der
Urkundenfachkräfte
Tschechische Republik/FBS
Ostrov
Tschechische Republik Lehrgang für Angehörige Gemeinsamer
Streifen
Tschechische Republik/FBS
Ostrov
Tschechische Republik Internationales Seminar „Issues of mass
violation of public order regarding sports,
cultural and other events” der Polizeischule
Holesov
Tschechische Republik/Holesov
Tschechische Republik ISF Training/Fortbildung Tschechische Republik/Pilsen
Tschechische Republik Gemeinsame Übung der tschechischen
Polizei mit der deutschen Bundespolizei
Tschechische Republik/Pilsen
Tschechische Republik Gemeinsame Übung der Bezirksdirektionen
der Polizei des Bezirks Pilsen mit
tschechischen und deutschen Polizeibehörden –
Gestellung von Führungs- und Einsatzmittel:
Besatzung, Wasserwerfer, Begleitfahrzeug,
Sonderwagen
Tschechische Republik/Pilsen
Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort
Tschechische Republik Gemeinsame Übung der Bezirksdirektionen
der Polizei des Bezirks Pilsen mit
tschechischen und deutschen Polizeibehörden
Tschechische Republik/Pilsen
Tschechische Republik Gemeinsame Übung der Bezirksdirektionen
der Polizei des Bezirks Pilsen mit
tschechischen und deutschen Polizeibehörden
Tschechische Republik/Pilsen
Tschechische Republik Hospitation bei Übung tschechischer
Spezialkräfte; Einladung der Bezirksdirektion der
Polizei des Pilsener Bezirks
Tschechische Republik/Pilsen
Tschechische Republik Gemeinsame Anti-Terrow-Übung „Andel“ Tschechische Republik/Prag
Tschechische Republik/Österreich/Italien Brennertagung zur Erörterung von
grenzüberschreitenden, bahnspezifischen Themen
Italien/Verona
Frankreich Polizeifachliche Fortbildung sowie
Polizeitraining der Deutsch-Französischen-
Einsatzeinheit
Frankreich/Baccarat
Frankreich Polizeifachliche Fortbildung sowie
Polizeitraining der Deutsch-Französischen-
Einsatzeinheit Phase 2
Frankreich/Baccarat
Frankreich Polizeifachliche Fortbildung sowie
Polizeitraining der Deutsch-Französischen-
Einsatzeinheit Phase 2
Frankreich/St. Astier
Frankreich Workshop über rechtliche Voraussetzungen
und Rahmenbedingungen der
einsatztaktischen Verfahren und Taktiken bei
Versammlungen und Veranstaltungen bzgl. der
„Gelbwestenproteste“
Frankreich/Paris
Ungarn Airpol – ACI, Europe koint insider threat
mitigation conference II
Ungarn/Budapest
Ungarn/Italien Besprechung zu Trinationalen Streifen unter
Beteiligung der ungarischen
Bereitschaftspolizei, österreichischen Bundespolizei und
deutschen Bundespolizei
Österreich/Wien
Italien/Österreich Besprechung zu trinationalen Streifen,
Durchführung trinationaler
Güterzugkontrollen sowie zur Migrationslage
Italien/Bozen
Niederlande Airpol AVSEC Summit in Amsterdam Niederlande/Amsterdam
Polen Deutsch-polnische Leitertagung der
Präsidenten und poln. Kommandanten
Polen/Breslau
Polen Arbeitstreffen der Kommandanten der
Grenzschutzabteilungen Oder und See und den
Präsidenten der Bundespolizeidirektionen Bad
Bramstedt, Berlin und Pirna
Polen/Wroclaw
Rumänien Teilnahme am Symposium der Rumänischen
Grenzpolizei
Rumänien/Oradea
Slowakei Urkundenlehrgang 2. Kontrolllinie GSDIR
Sobrance
Slowakei/Sobrance
Slowakei Hospitation Schleusungskriminalität Slowakei/Bratislava
Slowakei/Tschechische Republik Trilateraler Expertenaustausch der
Urkundendienste an der Polizeischule Holesov
Tschechische Republik/Holesov
Die Bundespolizei führt seit dem 1. September 2018 ein dreijähriges Projekt zur
Stärkung der Zusammenarbeit in Gemeinsamen Zentren (GZ) in Europa durch.
Das Projekt wird von der EU kofinanziert aus dem Internal Security Fund –
Police.
Das Projekt unterstützt Personalaustauschmaßnahmen, Seminare und
Fortbildungen für Mitarbeiter der GZ und Workshops zum Austausch gemeinsamer
Erfahrungen und Arbeitsmethoden. Ebenso beinhaltet es eine jährliche Konferenz der
verantwortlichen GZ-Koordinatoren.
13. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen
Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen Zeitpunkt
zugesagt, aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger,
jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)?
Bundeskriminalamt:
Land Ort Funktion davon BKA
davon
BPol
davon
Zoll
davon
LaPo Andere
Belgien Brüssel Interpol – Entsandter Beamter (seconded) 1 0 0 0 0
Belgien Brüssel EU-KOM – Personenschutz 3 0 0 0 0
Frankreich Lyon Interpol – Entsandte Beamte (seconded) 8 0 1 4 0
Frankreich Lyon Interpol – Vertragspersonal 2 0 0 0 0
Luxemburg Luxemburg Europäische Investitionsbank 1 0 0 0 0
Nieder-lande Den Haag Europol – Verbindungsbeamte 6 1 1 3 0
Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit im Bereich Operations
Directorate – Bereich Staatsschutz
2 0 0 0 0
Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit im Bereich Operations
Directorate – Bereich Cybercrime
1 0 0 0 0
Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit im Legal Affairs 1 0 0 0 0
Niederlande Den Haag Europol-Seconded National Expert im
Rahmen des Hospitationsprogramms
1 0 0 0 0
Niederlande Den Haag Europol-Seconded National Expert im
Rahmen der „Hot Spot“ Initiative –
Migrationsbekämpfung in Griechenland und Italien
1 0 0 0 0
Bundespolizei
Land Bezeichnung der Maßnahme
Begünstigte Partner-
behörde
Wert der
Ausstattungshilfe
Albanien Übergabe von 80 Funkgeräten Grenzpolizei Albanien 0610 68707/15.168,00 €
Ägypten Transport, Installation und Übergabe von 11
Sicherheitsscannern
Luftsicherheitsbehörde
Ägypten,
Flughafenpolizei
0501 68723/109.469,31 €
Ägypten Reparatur VISOTEC/Computer Luftsicherheitsbehörde
Ägypten,
Flughafenpolizei
0501 68723/606,96 €
Mali Übergabe von Unterrichtsmaterial für das
deutsche Projekt „Specialized Training Team
(STT)“
MINUSMA 0610 68707/249,99 €
Palästinensische
Gebiete
Anstellung einer lokalen Musikdozentin zur
konstanten Fortbildung der Musiker des
Polizeiorchesters
Palästinensische
Zivilpolizei, Palestinian Guard
Unit, Polizeiorchester
0501 68723/13.088,00 €
Tunesien Übergabe von Einrichtungsgegenständen von 5
Übernachtungsgebäuden zur Unterbringung
von Trainern/TN Lg Schule NG Oued Zarga
Nationalgarde 0501 68723/25.069,65 €
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Im zweiten Quartal 2019 wurden keine Ausstattungshilfen vorgenommen.
14. Welche über die Angaben in der Antwort zu Frage 14b auf
Bundestagsdrucksache 19/8783 hinausgehenden Angaben kann die Bundesregierung
mittlerweile zu den Ergebnissen des EU-Projekts „Politisch motivierte
Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme – eine länderübergreifende
Situationsbeschreibung und Entwicklung praktischer
Präventionsmaßnahmen (PolMigra)“ machen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?
Weil die Auswertungen zum Projekt noch andauern, können derzeit keine
Angaben gemacht werden, die über die Antwort zur Frage 14b auf
Bundestagsdrucksache 19/8783 hinausgehen. Es wird auf die dort gemachten Angaben verwiesen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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