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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Streichung von Leistungen für Asylsuchende im europäischen Kontext

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

28.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1222709.08.2019

Streichung von Leistungen für Asylsuchende im europäischen Kontext

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12227 19. Wahlperiode 09.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Streichung von Leistungen für Asylsuchende im europäischen Kontext Mit dem in der Presse auch als „Hau-ab-Gesetz“ (www.fr.de/politik/asylpolitik- jetzt-kommt-hau-ab-gesetz-12356872.html) bezeichneten „Geordnete-Rückkehr- Gesetz“ wurde unter anderem die vollständige Streichung von Leistungen zur Durchsetzung der Ausreisepflicht bei in anderen EU-Staaten anerkannten Flüchtlingen beschlossen. Diese Maßnahme ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht nur menschlich verheerend, sondern auch klar verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 in einem Grundsatzurteil eindeutig festgestellt, dass das Existenzminimum nicht migrationspolitisch relativiert werden darf (BVerfG vom 18. Juli 2017, 1BvL 10/10, 1 BvL 2/11; http://infothek. paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/1cd505f5eb0226f3c12583dd0045487b/$FILE/ StellnGeordneteRueckkehr150419.pdf). Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller werden so anerkannte Flüchtlinge in einem perfide abgestuften System von Sanktionen durch Aushungern zur Ausreise genötigt (vgl. www. freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/klarer-verfassungsbruch-durch- cduspd-afd). Solche Maßnahmen sind auch aus anderen EU-Staaten bekannt. Eine Praxis des „Aushungerns“ von Schutzsuchenden ist in letzter Zeit insbesondere aus Ungarn berichtet geworden. Nach Auskünften von Pro Asyl wird abgelehnten Asylsuchenden die Verpflegung in ungarischen Transitzonen zum Teil vollständig verweigert. So wurde beispielsweise am 8. August 2018 der Asylantrag einer afghanischen Familie in einer Transitzone als unzulässig abgelehnt. Daraufhin wurden nur noch das Kind und die stillende Mutter mit Essen versorgt, der Vater bekam nichts mehr. Mutter und Kind mussten getrennt vom Vater essen, damit sie das Essen nicht teilen. Voraussetzung für eine Klage gegen einen negativen Asylbescheid ist in Ungarn der Verbleib in der Transitzone, der durch diese Politik des Aushungerns allerdings unmöglich gemacht wird. Immer wieder musste sich das Ungarische Helsinki Komitee/Hungarian Helsinki Committee (HHC) wegen dieses Falles und ähnlich gelagerter Fälle an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden. Nichtsdestotrotz wurde am 8. Februar 2019 einer irakischen Familie fünf Tage lang die Essensausgabe verweigert, bis das HHC erneut durch eine Sofortmaßnahme des EGMR die Versorgung erzwang (www. proasyl.de/news/transitzonen-in-ungarn-schikane-gegen-schutzsuchende/). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Praxis der Verweigerung von Verpflegung von Asylsuchenden während des Asylverfahrens, abgelehnten Asylsuchenden und anerkannten Flüchtlingen durch die ungarische Regierung? 2. Wie viele Menschen mit welchem Status (im Asylverfahren, abgelehnter Asylantrag, mit Schutzstatus) befinden sich im Moment nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen ungarischen Transitzonen? 3. Inwieweit sind die ungarischen Transitzonen nach Kenntnis der Bundesregierung ausgelastet (bitte die Transitzonen einzeln auflisten und möglichst genaue Angaben dazu machen, wie viele Plätze es gibt und wie viele Schutzsuchende sich momentan dort aufhalten)? 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Übergriffe und Rechtsverletzungen durch welche Kräfte in ungarischen Transitzonen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (www.proasyl.de/news/ transitzonen-in-ungarn-schikane-gegen-schutzsuchende/)? 5. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Ungarn Personen aus Behörden anderer EU-Staaten im Rahmen des Asylverfahrens tätig, und falls ja, wie viele, aus welchen Staaten, von welchen Behörden, mit welcher Aufgabe? 6. Sind in Ungarn Beamte deutscher Behörden im Rahmen von Grenzschutz, Flucht und Asyl im Einsatz, und falls ja, in welchem Aufgabenbereich? 7. Inwieweit ist Frontex in Ungarn tätig (bitte möglichst genau angeben, wie viele Beamte mit welchem Auftrag wo eingesetzt werden), und welche weiteren migrationspolitischen Kooperationen bestehen ggf. zwischen Behörden von EU-Staaten bzw. EU-Behörden oder Agenturen und der ungarischen Regierung? 8. Inwieweit gab es Gespräche zwischen der Bundesregierung und der ungarischen Regierung über die Praxis der Verweigerung von Verpflegung für abgelehnte Asylsuchende oder ähnliche Sanktionierungsmaßnahmen, und welche Konsequenzen folgten ggf. daraus, und inwieweit wurde dieses Vorgehen auf europäischer Ebene nach Kenntnis der Bundesregierung auf welche Weise thematisiert? 9. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung auf Ebene des Europarats dafür ein, dass Ungarn die Menschenrechte von Schutzsuchenden wahrt? 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis über ähnliche Praxen der Verweigerung oder Einschränkung von Versorgung in anderen EU-Staaten? Wenn ja, in welchen Staaten, und was beinhalten die dortigen Regelungen (bitte genau angeben, welche Gruppen ggf. davon betroffen sind)? 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit Schutzsuchende in anderen EU-Staaten Zugang zu sozialen Leistungen, medizinischer Versorgung, Unterbringung haben und in welcher Höhe Leistungen ausgezahlt werden (bitte nach anerkannten Flüchtlingen, bei Asylsuchenden während des Asylverfahrens und bei Ausreisepflichtigen differenzieren)? 12. Inwieweit hält die Bundesregierung es für zumutbar, Asylsuchende in Staaten zu überstellen, in welchen sie keinen Zugang zu sozialen Leistungen etc. haben? Inwieweit ist das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und insbesondere die hier in Rede stehende Leistungskürzung für in anderen EU-Staaten anerkannte Flüchtlinge auf null nach Auffassung der Bundesregierung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar, wonach „migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, […] von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen“ können (bitte ausführlich begründen)? 13. Wie begründet die Bundesregierung die im „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ festgelegte Kürzung auf null der Leistungen bei Schutzsuchenden, die in anderen EU-Staaten anerkannt sind vor dem Hintergrund der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Existenzminimum „in jedem Fall und zu jeder Zeit einzuhalten“ sei? 14. Inwiefern soll bei der Kürzung der Leistungen auf null die Frage, ob die in anderen Ländern anerkannten Flüchtlinge dort Anspruch auf Leistungen haben, miteinbezogen werden, und wie soll vermieden werden, dass Schutzsuchende dadurch vollständig mittellos werden? 15. Inwieweit ist die Leistungskürzung für in anderen EU-Staaten anerkannte Flüchtlinge auf null mit EU-Recht und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vereinbar (bitte konkret darlegen)? 16. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgrund fehlender „Mitwirkung“ gekürzt (bitte halbjährlich und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Sofern es keine Statistik auf Bundesebene gibt, welche ungefähren Einschätzungen oder Erkenntnisse, etwa aufgrund von Berichten der Länder, sind der Bundesregierung zu dieser Frage bekannt? Berlin, den 17. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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