Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Digitales Asset Libra - Risiken für Finanzstabilität, Verbraucherschutz und Geldwäsche
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
11.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1223309.08.2019
Digitales Asset Libra - Risiken für Finanzstabilität, Verbraucherschutz und Geldwäsche
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12233
19. Wahlperiode 09.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert,
Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich,
Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Digitales Asset Libra – Risiken für Finanzstabilität, Verbraucherschutz und
Geldwäsche
Am 18. Juni 2019 hat Facebook ein Whitepaper mit den Eckpunkten für das
digitale Währungs- und Finanzinfrastrukturprojekt „Libra“ veröffentlicht. Libra
soll demnach eine kostengünstige Finanzinfrastruktur bieten und die
Finanzintegration – insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern – verbessern.
Die Blockchain-Technologie ist für den digitalen Zahlungsverkehr mit Blick auf
eine zukünftig angestrebte Dezentralisierung von Libra vorgesehen.
Die Verwaltung des Systems soll von der gemeinnützigen Organisation „Libra
Association“ mit Sitz in Genf übernommen werden. Zu deren 28 Mitgliedern
zählen unter anderem Mastercard, Visa und Paypal. Calibra, eine in den USA als
Zahlungsdienstleister registrierte Tochtergesellschaft von Facebook, ist bisher
der einzige Wallet Provider für Libra unter den Mitgliedern. Bis 2020 sollen 100
Mitglieder gewonnen werden und das digitale Asset auf den Markt gebracht
werden. Facebook kommt bei dem Projekt, insbesondere in der Startphase, eine
Führungsrolle zu (https://libra.org/de-DE/white-paper/).
Im Unterschied zum Bitcoin soll Libra ein „Stablecoin“ sein, dessen Wert bei
vollständiger Deckung an einen Währungskorb gekoppelt ist. Die
Währungsreserven aus Bankeinlagen und risikolosen und kurzfristigen Anleihen entstehen
durch den Umtausch von Fiatgeld in Libra bzw. den Kauf von sogenannten
Investment Token. Die Reserven sollen durch geografisch verteilte Verwahrstellen
unter der Verantwortung der Libra Association verwaltet werden. Renditen sollen
Betriebs- und Transaktionskosten sowie Gewinnansprüche der Investoren
decken. Die Funktionsweise des Reservefonds ähnelt einem Currency Board.
Zentralbanken und Aufsichtsbehörden haben die eingehende Prüfung von Libra
angekündigt. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe der sieben größten Industrieländer
(G7) eingesetzt. Die enorme Datenmacht bzw. Größe von Facebook mit 2,7
Milliarden Nutzern weltweit (inkl. angeschlossener Dienste) schürt bei Regulierern
und Aufsehern Bedenken hinsichtlich der Risiken von Libra für Finanzstabilität,
Wettbewerb und Geldwäscheprävention. Laut Presseberichten über einen
Vermerk des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) würde geprüft, „wie eine
Libra-Etablierung als echte Alternative zur staatlichen Währung verhindert
werden könne“. In dem Zusammenhang stellte Bundesfinanzminister Olaf Scholz
klar, dass „die Herausgabe einer Währung nicht in die Hände eines
Privatunternehmens gehört, denn sie ist ein Kernelement staatlicher Souveränität”
(https://de.reuters.com/article/deutschland-libra-idDEKCN1UB17W).
Libra soll als Kryptotoken bzw. reine Verrechnungseinheit, fungieren und ähnelt
in seiner Struktur einem Exchange Traded Fund, der einen Finanzindex
nachbildet. Sollte die Libra Association perspektivisch jedoch anstreben, Libra auch
ohne Deckung zu emittieren, z. B. in Form von Libra-Krediten, könnte dies
systemische Risiken (Bank Runs etc.) verstärken.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche spezifischen Risiken bestünden nach Einschätzung der
Bundesregierung bei einer Einführung von Libra gemäß dem im White Paper skizzierten
Aufbau in den Bereichen
a) Finanzstabilität und Zahlungsverkehr,
b) finanzieller Verbraucherschutz,
c) Stabilität des Eurosystems und Transmission der Geldpolitik,
d) Geldwäscheprävention und Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung,
e) Marktmacht und Wettbewerbsbeschränkungen
f) und Datenschutz?
2. Mit welchen konkreten Maßnahmen könnte nach Einschätzung der
Bundesregierung und wie vom Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz gefordert
„eine Libra-Etablierung als echte Alternative zur staatlichen Währung
verhindert werden“ (https://de.reuters.com/article/deutschland-libra-
idDEKCN1UB17W)?
3. Welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung, um wie von
Bundesfinanzminister Olaf Scholz gefordert „Finanzstabilität und Verbraucherschutz [zu]
sichern“ [und] Einfallstore für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
[zu] verhindern“ (https://de.reuters.com/article/deutschland-libra-
idDEKCN1UB17W)?
4. Welche bestehenden gesetzlichen Regelungen erachtet die Bundesregierung
im Hinblick auf die Wahrung der Finanzstabilität und des
Verbraucherschutzes bei Libra sowie zur Geldwäscheprävention als besonders bedeutsam, und
warum?
Inwieweit sind diese aufgeführten Regelungen aus Sicht der
Bundesregierung ausreichend?
Wenn nein, welche Regelungen sind zwingend zu ergänzen?
5. Teilt die Bundesregierung explizit die durch den Datenschutzbeauftragten
geäußerte Skepsis, nach der „ein Konzern, der über solch riesige
Datenmengen verfügt, nicht noch über Details unseres Zahlungsverhaltens verfügen
sollte“ (www.berlinertageszeitung.de/technik/42532-datenschutzbeauftragter-
sieht-facebook-waehrung-libra-kritisch.html)?
6. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vergleichbare Produkte
oder Angebote am Markt, und wie sind diese aktuell in Deutschland bzw. der
EU reguliert?
7. Welche Ergebnisse hat die kartellrechtliche Prüfung der Ankündigungen zur
Einführung von Libra durch das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWi) ergeben?
Falls die Prüfung andauert, welche Zwischenergebnisse haben sich ergeben,
und bis wann wird die Prüfung abgeschlossen sein?
8. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Risiko,
dass eine Integration der Zahlungsverkehrsfunktion in weit verbreitete
Messengerdienste – wie bei Libra geplant – zu einer sehr schnellen, umfassenden
und exklusiven Nutzung durch Kunden mit entsprechenden Folgen für
Wettbewerber führen könnte?
9. Welche weiteren Ressorts oder Bundesbehörden führen aktuell welche Art
von Prüfungen mit welcher Frist mit Bezug zu den Ankündigungen zur
Einführung von Libra durch?
Welche Ergebnisse haben diese Prüfungen ergeben?
10. Welche EU-Behörden führen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung
welche Art von Prüfungen mit welcher Frist mit Bezug zu den
Ankündigungen zur Einführung von Libra durch?
Welche Ergebnisse haben diese Prüfungen nach Kenntnis der
Bundesregierung ergeben?
11. Welche internen Treffen der Bundesregierung haben auf ministerieller sowie
Arbeitsebene mit Bezug zu den Ankündigungen zur Einführung von Libra
und etwaigen Risiken oder einem möglichen regulatorischen Umgang mit
Libra stattgefunden (bitte auflisten)?
12. Welche Treffen haben zwischen Vertretern der Bundesregierung bzw.
Bundesbehörden und Vertretern von Facebook oder anderen Mitgliedern der
Libra Association in den letzten zwölf Monaten mit Bezug zu Libra
stattgefunden (bitte auflisten)?
13. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung ein Austausch zwischen der Bank
of England, die nach Kenntnis der Fragesteller vorab von Facebook über
Libra unterrichtet wurde, und Vertretern der Europäischen Zentralbank
(EZB), der Bundesbank oder nationalen Aufsichtsbehörden zu Libra
stattgefunden (bitte auflisten)?
14. Welche Ergebnisse brachte das erste Arbeitsgruppentreffen der G7 am
17. Juli 2019?
Welche weiteren Schritte und Treffen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in diesem Format geplant?
Wie ist die Arbeitsgruppe zusammengesetzt, und mit welchen externen
Interessenvertretern findet in diesem Rahmen ein Austausch statt?
15. Sind Vertreter der Bundesregierung, von Bundesbehörden oder der
Bundesbank Teil weiterer internationaler Arbeitsgruppen, die sich mit Libra
befassen?
Wenn ja, welche sind dies, und wie sind diese zusammengesetzt?
16. Inwiefern wurden im Rahmen der internationalen Beratungen bereits Fragen
einer Koordination von Aufsichtsbehörden und/oder Zentralbanken in einem
Krisenszenario diskutiert?
17. Inwiefern könnte nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Europäische
Zentralbank, die Bundesbank oder Finanzaufsichtsbehörden grundsätzlich
ein Annahmeverbot für ein Produkt wie die Libra Coin als Zahlungsmittel in
der Eurozone bzw. in Deutschland verhängt werden?
Wie wäre ein solches Verbot konkret ausgestaltet?
18. Welche regulatorischen Fragen wurden bei dem Treffen zwischen Vertretern
von Facebook und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am
25. April 2019 thematisiert, und mit welchen Ergebnissen?
19. Mit welchen Finanzaufsichtsbehörden anderer Staaten haben sich Vertreter
der Bundesregierung bzw. der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht wann und mit welchen Ergebnissen zur regulatorischen Behandlung
von Libra ausgetauscht?
20. Welche Lizenzen wären in Deutschland bzw. der EU für eine Einführung
von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper durch
a) die Libra Association,
b) Mitglieder der Libra Association („Validator Nodes“),
c) die Firma Calibra,
d) autorisierte Wiederverkäufer und
e) institutionelle Verwahrstellen von Libra Reserven
zu beantragen?
21. Unter welchen Umständen wäre der Umtausch von Kundengeldern in Libra
ohne die Beantragung jeglicher Banklizenzen möglich (bitte begründen)?
22. Welche der in den Fragen 20a bis 20e aufgeführten Akteure wären bei einer
Einführung von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper
geldwäscherechtlich in Deutschland verpflichtet?
23. Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der geldwäscherechtlichen
Regulierung in Deutschland bzw. der EU bei einer Einführung von Libra gemäß den
Ausführungen im White Paper über die aktuelle Rechtslage hinausgehenden
Handlungsbedarf?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, warum nicht?
24. Welche der in den Fragen 20a bis 20e aufgeführten Akteure wären bei einer
Einführung von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper in
Deutschland bzw. der EU welchen weiteren Regulierungen (beispielsweise
hinsichtlich Datenschutz) unterworfen?
25. Welche steuerliche Behandlung von Käufen bzw. Verkäufen von Libra
Coins durch Steuerpflichtige in Deutschland ergäbe sich nach Auffassung
der Bundesregierung bei einer Einführung von Libra gemäß den
Ausführungen im White Paper?
26. Wie bewertet die Bundesregierung aktuell mit Blick auf
Finanzstabilitätsgesichtspunkte die internationale Verfügbarkeit und Liquidität sicherer
Anleihen?
Sieht die Bundesregierung in diesem Punkt spezifische Risiken – für die
Stabilität von Libra bzw. andere Marktteilnehmer – bei einer Einführung von
Libra gemäß den Ausführungen im White Paper?
27. Welche zusätzlichen regulatorischen Anforderungen bzw.
finanzmarktpolitischen Risiken ergäben sich bei einer zukünftigen Schaffung zur
Möglichkeit von Kreditschöpfung in Libra nach Einschätzung der Bundesregierung?
Berlin, den 22. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2025 - Schwerpunktfragen zu Dublin-Verfahren
DIE LINKE05.02.2026
Humanitäre Hilfe in der globalen Krise
DIE LINKE05.02.2026
Rolle von Erbschaften beim Aufbau großer Vermögen und Erbschaftsteuer
DIE LINKE03.02.2026
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Halbjahr 2025
DIE LINKE03.02.2026