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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Digitales Asset Libra - Risiken für Finanzstabilität, Verbraucherschutz und Geldwäsche

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1223309.08.2019

Digitales Asset Libra - Risiken für Finanzstabilität, Verbraucherschutz und Geldwäsche

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12233 19. Wahlperiode 09.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Digitales Asset Libra – Risiken für Finanzstabilität, Verbraucherschutz und Geldwäsche Am 18. Juni 2019 hat Facebook ein Whitepaper mit den Eckpunkten für das digitale Währungs- und Finanzinfrastrukturprojekt „Libra“ veröffentlicht. Libra soll demnach eine kostengünstige Finanzinfrastruktur bieten und die Finanzintegration – insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern – verbessern. Die Blockchain-Technologie ist für den digitalen Zahlungsverkehr mit Blick auf eine zukünftig angestrebte Dezentralisierung von Libra vorgesehen. Die Verwaltung des Systems soll von der gemeinnützigen Organisation „Libra Association“ mit Sitz in Genf übernommen werden. Zu deren 28 Mitgliedern zählen unter anderem Mastercard, Visa und Paypal. Calibra, eine in den USA als Zahlungsdienstleister registrierte Tochtergesellschaft von Facebook, ist bisher der einzige Wallet Provider für Libra unter den Mitgliedern. Bis 2020 sollen 100 Mitglieder gewonnen werden und das digitale Asset auf den Markt gebracht werden. Facebook kommt bei dem Projekt, insbesondere in der Startphase, eine Führungsrolle zu (https://libra.org/de-DE/white-paper/). Im Unterschied zum Bitcoin soll Libra ein „Stablecoin“ sein, dessen Wert bei vollständiger Deckung an einen Währungskorb gekoppelt ist. Die Währungsreserven aus Bankeinlagen und risikolosen und kurzfristigen Anleihen entstehen durch den Umtausch von Fiatgeld in Libra bzw. den Kauf von sogenannten Investment Token. Die Reserven sollen durch geografisch verteilte Verwahrstellen unter der Verantwortung der Libra Association verwaltet werden. Renditen sollen Betriebs- und Transaktionskosten sowie Gewinnansprüche der Investoren decken. Die Funktionsweise des Reservefonds ähnelt einem Currency Board. Zentralbanken und Aufsichtsbehörden haben die eingehende Prüfung von Libra angekündigt. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe der sieben größten Industrieländer (G7) eingesetzt. Die enorme Datenmacht bzw. Größe von Facebook mit 2,7 Milliarden Nutzern weltweit (inkl. angeschlossener Dienste) schürt bei Regulierern und Aufsehern Bedenken hinsichtlich der Risiken von Libra für Finanzstabilität, Wettbewerb und Geldwäscheprävention. Laut Presseberichten über einen Vermerk des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) würde geprüft, „wie eine Libra-Etablierung als echte Alternative zur staatlichen Währung verhindert werden könne“. In dem Zusammenhang stellte Bundesfinanzminister Olaf Scholz klar, dass „die Herausgabe einer Währung nicht in die Hände eines Privatunternehmens gehört, denn sie ist ein Kernelement staatlicher Souveränität” (https://de.reuters.com/article/deutschland-libra-idDEKCN1UB17W). Libra soll als Kryptotoken bzw. reine Verrechnungseinheit, fungieren und ähnelt in seiner Struktur einem Exchange Traded Fund, der einen Finanzindex nachbildet. Sollte die Libra Association perspektivisch jedoch anstreben, Libra auch ohne Deckung zu emittieren, z. B. in Form von Libra-Krediten, könnte dies systemische Risiken (Bank Runs etc.) verstärken. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche spezifischen Risiken bestünden nach Einschätzung der Bundesregierung bei einer Einführung von Libra gemäß dem im White Paper skizzierten Aufbau in den Bereichen a) Finanzstabilität und Zahlungsverkehr, b) finanzieller Verbraucherschutz, c) Stabilität des Eurosystems und Transmission der Geldpolitik, d) Geldwäscheprävention und Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung, e) Marktmacht und Wettbewerbsbeschränkungen f) und Datenschutz? 2. Mit welchen konkreten Maßnahmen könnte nach Einschätzung der Bundesregierung und wie vom Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz gefordert „eine Libra-Etablierung als echte Alternative zur staatlichen Währung verhindert werden“ (https://de.reuters.com/article/deutschland-libra- idDEKCN1UB17W)? 3. Welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung, um wie von Bundesfinanzminister Olaf Scholz gefordert „Finanzstabilität und Verbraucherschutz [zu] sichern“ [und] Einfallstore für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung [zu] verhindern“ (https://de.reuters.com/article/deutschland-libra- idDEKCN1UB17W)? 4. Welche bestehenden gesetzlichen Regelungen erachtet die Bundesregierung im Hinblick auf die Wahrung der Finanzstabilität und des Verbraucherschutzes bei Libra sowie zur Geldwäscheprävention als besonders bedeutsam, und warum? Inwieweit sind diese aufgeführten Regelungen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend? Wenn nein, welche Regelungen sind zwingend zu ergänzen? 5. Teilt die Bundesregierung explizit die durch den Datenschutzbeauftragten geäußerte Skepsis, nach der „ein Konzern, der über solch riesige Datenmengen verfügt, nicht noch über Details unseres Zahlungsverhaltens verfügen sollte“ (www.berlinertageszeitung.de/technik/42532-datenschutzbeauftragter- sieht-facebook-waehrung-libra-kritisch.html)? 6. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vergleichbare Produkte oder Angebote am Markt, und wie sind diese aktuell in Deutschland bzw. der EU reguliert? 7. Welche Ergebnisse hat die kartellrechtliche Prüfung der Ankündigungen zur Einführung von Libra durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ergeben? Falls die Prüfung andauert, welche Zwischenergebnisse haben sich ergeben, und bis wann wird die Prüfung abgeschlossen sein? 8. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Risiko, dass eine Integration der Zahlungsverkehrsfunktion in weit verbreitete Messengerdienste – wie bei Libra geplant – zu einer sehr schnellen, umfassenden und exklusiven Nutzung durch Kunden mit entsprechenden Folgen für Wettbewerber führen könnte? 9. Welche weiteren Ressorts oder Bundesbehörden führen aktuell welche Art von Prüfungen mit welcher Frist mit Bezug zu den Ankündigungen zur Einführung von Libra durch? Welche Ergebnisse haben diese Prüfungen ergeben? 10. Welche EU-Behörden führen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung welche Art von Prüfungen mit welcher Frist mit Bezug zu den Ankündigungen zur Einführung von Libra durch? Welche Ergebnisse haben diese Prüfungen nach Kenntnis der Bundesregierung ergeben? 11. Welche internen Treffen der Bundesregierung haben auf ministerieller sowie Arbeitsebene mit Bezug zu den Ankündigungen zur Einführung von Libra und etwaigen Risiken oder einem möglichen regulatorischen Umgang mit Libra stattgefunden (bitte auflisten)? 12. Welche Treffen haben zwischen Vertretern der Bundesregierung bzw. Bundesbehörden und Vertretern von Facebook oder anderen Mitgliedern der Libra Association in den letzten zwölf Monaten mit Bezug zu Libra stattgefunden (bitte auflisten)? 13. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung ein Austausch zwischen der Bank of England, die nach Kenntnis der Fragesteller vorab von Facebook über Libra unterrichtet wurde, und Vertretern der Europäischen Zentralbank (EZB), der Bundesbank oder nationalen Aufsichtsbehörden zu Libra stattgefunden (bitte auflisten)? 14. Welche Ergebnisse brachte das erste Arbeitsgruppentreffen der G7 am 17. Juli 2019? Welche weiteren Schritte und Treffen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Format geplant? Wie ist die Arbeitsgruppe zusammengesetzt, und mit welchen externen Interessenvertretern findet in diesem Rahmen ein Austausch statt? 15. Sind Vertreter der Bundesregierung, von Bundesbehörden oder der Bundesbank Teil weiterer internationaler Arbeitsgruppen, die sich mit Libra befassen? Wenn ja, welche sind dies, und wie sind diese zusammengesetzt? 16. Inwiefern wurden im Rahmen der internationalen Beratungen bereits Fragen einer Koordination von Aufsichtsbehörden und/oder Zentralbanken in einem Krisenszenario diskutiert? 17. Inwiefern könnte nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Europäische Zentralbank, die Bundesbank oder Finanzaufsichtsbehörden grundsätzlich ein Annahmeverbot für ein Produkt wie die Libra Coin als Zahlungsmittel in der Eurozone bzw. in Deutschland verhängt werden? Wie wäre ein solches Verbot konkret ausgestaltet? 18. Welche regulatorischen Fragen wurden bei dem Treffen zwischen Vertretern von Facebook und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 25. April 2019 thematisiert, und mit welchen Ergebnissen? 19. Mit welchen Finanzaufsichtsbehörden anderer Staaten haben sich Vertreter der Bundesregierung bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wann und mit welchen Ergebnissen zur regulatorischen Behandlung von Libra ausgetauscht? 20. Welche Lizenzen wären in Deutschland bzw. der EU für eine Einführung von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper durch a) die Libra Association, b) Mitglieder der Libra Association („Validator Nodes“), c) die Firma Calibra, d) autorisierte Wiederverkäufer und e) institutionelle Verwahrstellen von Libra Reserven zu beantragen? 21. Unter welchen Umständen wäre der Umtausch von Kundengeldern in Libra ohne die Beantragung jeglicher Banklizenzen möglich (bitte begründen)? 22. Welche der in den Fragen 20a bis 20e aufgeführten Akteure wären bei einer Einführung von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper geldwäscherechtlich in Deutschland verpflichtet? 23. Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der geldwäscherechtlichen Regulierung in Deutschland bzw. der EU bei einer Einführung von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper über die aktuelle Rechtslage hinausgehenden Handlungsbedarf? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht? 24. Welche der in den Fragen 20a bis 20e aufgeführten Akteure wären bei einer Einführung von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper in Deutschland bzw. der EU welchen weiteren Regulierungen (beispielsweise hinsichtlich Datenschutz) unterworfen? 25. Welche steuerliche Behandlung von Käufen bzw. Verkäufen von Libra Coins durch Steuerpflichtige in Deutschland ergäbe sich nach Auffassung der Bundesregierung bei einer Einführung von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper? 26. Wie bewertet die Bundesregierung aktuell mit Blick auf Finanzstabilitätsgesichtspunkte die internationale Verfügbarkeit und Liquidität sicherer Anleihen? Sieht die Bundesregierung in diesem Punkt spezifische Risiken – für die Stabilität von Libra bzw. andere Marktteilnehmer – bei einer Einführung von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper? 27. Welche zusätzlichen regulatorischen Anforderungen bzw. finanzmarktpolitischen Risiken ergäben sich bei einer zukünftigen Schaffung zur Möglichkeit von Kreditschöpfung in Libra nach Einschätzung der Bundesregierung? Berlin, den 22. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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