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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Digitales Asset Libra - Risiken für Finanzstabilität, Verbraucherschutz und Geldwäsche
Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE an Bundesministerium der Finanzen gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
11.09.2019
Antwortdauer
33 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1223309.08.2019
Digitales Asset Libra - Risiken für Finanzstabilität, Verbraucherschutz und Geldwäsche
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12233
19. Wahlperiode 09.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert,
Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich,
Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Digitales Asset Libra – Risiken für Finanzstabilität, Verbraucherschutz und
Geldwäsche
Am 18. Juni 2019 hat Facebook ein Whitepaper mit den Eckpunkten für das
digitale Währungs- und Finanzinfrastrukturprojekt „Libra“ veröffentlicht. Libra
soll demnach eine kostengünstige Finanzinfrastruktur bieten und die
Finanzintegration – insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern – verbessern.
Die Blockchain-Technologie ist für den digitalen Zahlungsverkehr mit Blick auf
eine zukünftig angestrebte Dezentralisierung von Libra vorgesehen.
Die Verwaltung des Systems soll von der gemeinnützigen Organisation „Libra
Association“ mit Sitz in Genf übernommen werden. Zu deren 28 Mitgliedern
zählen unter anderem Mastercard, Visa und Paypal. Calibra, eine in den USA als
Zahlungsdienstleister registrierte Tochtergesellschaft von Facebook, ist bisher
der einzige Wallet Provider für Libra unter den Mitgliedern. Bis 2020 sollen 100
Mitglieder gewonnen werden und das digitale Asset auf den Markt gebracht
werden. Facebook kommt bei dem Projekt, insbesondere in der Startphase, eine
Führungsrolle zu (https://libra.org/de-DE/white-paper/).
Im Unterschied zum Bitcoin soll Libra ein „Stablecoin“ sein, dessen Wert bei
vollständiger Deckung an einen Währungskorb gekoppelt ist. Die
Währungsreserven aus Bankeinlagen und risikolosen und kurzfristigen Anleihen entstehen
durch den Umtausch von Fiatgeld in Libra bzw. den Kauf von sogenannten
Investment Token. Die Reserven sollen durch geografisch verteilte Verwahrstellen
unter der Verantwortung der Libra Association verwaltet werden. Renditen sollen
Betriebs- und Transaktionskosten sowie Gewinnansprüche der Investoren
decken. Die Funktionsweise des Reservefonds ähnelt einem Currency Board.
Zentralbanken und Aufsichtsbehörden haben die eingehende Prüfung von Libra
angekündigt. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe der sieben größten Industrieländer
(G7) eingesetzt. Die enorme Datenmacht bzw. Größe von Facebook mit 2,7
Milliarden Nutzern weltweit (inkl. angeschlossener Dienste) schürt bei Regulierern
und Aufsehern Bedenken hinsichtlich der Risiken von Libra für Finanzstabilität,
Wettbewerb und Geldwäscheprävention. Laut Presseberichten über einen
Vermerk des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) würde geprüft, „wie eine
Libra-Etablierung als echte Alternative zur staatlichen Währung verhindert
werden könne“. In dem Zusammenhang stellte Bundesfinanzminister Olaf Scholz
klar, dass „die Herausgabe einer Währung nicht in die Hände eines
Privatunternehmens gehört, denn sie ist ein Kernelement staatlicher Souveränität”
(https://de.reuters.com/article/deutschland-libra-idDEKCN1UB17W).
Libra soll als Kryptotoken bzw. reine Verrechnungseinheit, fungieren und ähnelt
in seiner Struktur einem Exchange Traded Fund, der einen Finanzindex
nachbildet. Sollte die Libra Association perspektivisch jedoch anstreben, Libra auch
ohne Deckung zu emittieren, z. B. in Form von Libra-Krediten, könnte dies
systemische Risiken (Bank Runs etc.) verstärken.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche spezifischen Risiken bestünden nach Einschätzung der
Bundesregierung bei einer Einführung von Libra gemäß dem im White Paper skizzierten
Aufbau in den Bereichen
a) Finanzstabilität und Zahlungsverkehr,
b) finanzieller Verbraucherschutz,
c) Stabilität des Eurosystems und Transmission der Geldpolitik,
d) Geldwäscheprävention und Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung,
e) Marktmacht und Wettbewerbsbeschränkungen
f) und Datenschutz?
2. Mit welchen konkreten Maßnahmen könnte nach Einschätzung der
Bundesregierung und wie vom Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz gefordert
„eine Libra-Etablierung als echte Alternative zur staatlichen Währung
verhindert werden“ (https://de.reuters.com/article/deutschland-libra-
idDEKCN1UB17W)?
3. Welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung, um wie von
Bundesfinanzminister Olaf Scholz gefordert „Finanzstabilität und Verbraucherschutz [zu]
sichern“ [und] Einfallstore für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
[zu] verhindern“ (https://de.reuters.com/article/deutschland-libra-
idDEKCN1UB17W)?
4. Welche bestehenden gesetzlichen Regelungen erachtet die Bundesregierung
im Hinblick auf die Wahrung der Finanzstabilität und des
Verbraucherschutzes bei Libra sowie zur Geldwäscheprävention als besonders bedeutsam, und
warum?
Inwieweit sind diese aufgeführten Regelungen aus Sicht der
Bundesregierung ausreichend?
Wenn nein, welche Regelungen sind zwingend zu ergänzen?
5. Teilt die Bundesregierung explizit die durch den Datenschutzbeauftragten
geäußerte Skepsis, nach der „ein Konzern, der über solch riesige
Datenmengen verfügt, nicht noch über Details unseres Zahlungsverhaltens verfügen
sollte“ (www.berlinertageszeitung.de/technik/42532-datenschutzbeauftragter-
sieht-facebook-waehrung-libra-kritisch.html)?
6. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vergleichbare Produkte
oder Angebote am Markt, und wie sind diese aktuell in Deutschland bzw. der
EU reguliert?
7. Welche Ergebnisse hat die kartellrechtliche Prüfung der Ankündigungen zur
Einführung von Libra durch das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWi) ergeben?
Falls die Prüfung andauert, welche Zwischenergebnisse haben sich ergeben,
und bis wann wird die Prüfung abgeschlossen sein?
8. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Risiko,
dass eine Integration der Zahlungsverkehrsfunktion in weit verbreitete
Messengerdienste – wie bei Libra geplant – zu einer sehr schnellen, umfassenden
und exklusiven Nutzung durch Kunden mit entsprechenden Folgen für
Wettbewerber führen könnte?
9. Welche weiteren Ressorts oder Bundesbehörden führen aktuell welche Art
von Prüfungen mit welcher Frist mit Bezug zu den Ankündigungen zur
Einführung von Libra durch?
Welche Ergebnisse haben diese Prüfungen ergeben?
10. Welche EU-Behörden führen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung
welche Art von Prüfungen mit welcher Frist mit Bezug zu den
Ankündigungen zur Einführung von Libra durch?
Welche Ergebnisse haben diese Prüfungen nach Kenntnis der
Bundesregierung ergeben?
11. Welche internen Treffen der Bundesregierung haben auf ministerieller sowie
Arbeitsebene mit Bezug zu den Ankündigungen zur Einführung von Libra
und etwaigen Risiken oder einem möglichen regulatorischen Umgang mit
Libra stattgefunden (bitte auflisten)?
12. Welche Treffen haben zwischen Vertretern der Bundesregierung bzw.
Bundesbehörden und Vertretern von Facebook oder anderen Mitgliedern der
Libra Association in den letzten zwölf Monaten mit Bezug zu Libra
stattgefunden (bitte auflisten)?
13. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung ein Austausch zwischen der Bank
of England, die nach Kenntnis der Fragesteller vorab von Facebook über
Libra unterrichtet wurde, und Vertretern der Europäischen Zentralbank
(EZB), der Bundesbank oder nationalen Aufsichtsbehörden zu Libra
stattgefunden (bitte auflisten)?
14. Welche Ergebnisse brachte das erste Arbeitsgruppentreffen der G7 am
17. Juli 2019?
Welche weiteren Schritte und Treffen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in diesem Format geplant?
Wie ist die Arbeitsgruppe zusammengesetzt, und mit welchen externen
Interessenvertretern findet in diesem Rahmen ein Austausch statt?
15. Sind Vertreter der Bundesregierung, von Bundesbehörden oder der
Bundesbank Teil weiterer internationaler Arbeitsgruppen, die sich mit Libra
befassen?
Wenn ja, welche sind dies, und wie sind diese zusammengesetzt?
16. Inwiefern wurden im Rahmen der internationalen Beratungen bereits Fragen
einer Koordination von Aufsichtsbehörden und/oder Zentralbanken in einem
Krisenszenario diskutiert?
17. Inwiefern könnte nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Europäische
Zentralbank, die Bundesbank oder Finanzaufsichtsbehörden grundsätzlich
ein Annahmeverbot für ein Produkt wie die Libra Coin als Zahlungsmittel in
der Eurozone bzw. in Deutschland verhängt werden?
Wie wäre ein solches Verbot konkret ausgestaltet?
18. Welche regulatorischen Fragen wurden bei dem Treffen zwischen Vertretern
von Facebook und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am
25. April 2019 thematisiert, und mit welchen Ergebnissen?
19. Mit welchen Finanzaufsichtsbehörden anderer Staaten haben sich Vertreter
der Bundesregierung bzw. der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht wann und mit welchen Ergebnissen zur regulatorischen Behandlung
von Libra ausgetauscht?
20. Welche Lizenzen wären in Deutschland bzw. der EU für eine Einführung
von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper durch
a) die Libra Association,
b) Mitglieder der Libra Association („Validator Nodes“),
c) die Firma Calibra,
d) autorisierte Wiederverkäufer und
e) institutionelle Verwahrstellen von Libra Reserven
zu beantragen?
21. Unter welchen Umständen wäre der Umtausch von Kundengeldern in Libra
ohne die Beantragung jeglicher Banklizenzen möglich (bitte begründen)?
22. Welche der in den Fragen 20a bis 20e aufgeführten Akteure wären bei einer
Einführung von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper
geldwäscherechtlich in Deutschland verpflichtet?
23. Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der geldwäscherechtlichen
Regulierung in Deutschland bzw. der EU bei einer Einführung von Libra gemäß den
Ausführungen im White Paper über die aktuelle Rechtslage hinausgehenden
Handlungsbedarf?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, warum nicht?
24. Welche der in den Fragen 20a bis 20e aufgeführten Akteure wären bei einer
Einführung von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper in
Deutschland bzw. der EU welchen weiteren Regulierungen (beispielsweise
hinsichtlich Datenschutz) unterworfen?
25. Welche steuerliche Behandlung von Käufen bzw. Verkäufen von Libra
Coins durch Steuerpflichtige in Deutschland ergäbe sich nach Auffassung
der Bundesregierung bei einer Einführung von Libra gemäß den
Ausführungen im White Paper?
26. Wie bewertet die Bundesregierung aktuell mit Blick auf
Finanzstabilitätsgesichtspunkte die internationale Verfügbarkeit und Liquidität sicherer
Anleihen?
Sieht die Bundesregierung in diesem Punkt spezifische Risiken – für die
Stabilität von Libra bzw. andere Marktteilnehmer – bei einer Einführung von
Libra gemäß den Ausführungen im White Paper?
27. Welche zusätzlichen regulatorischen Anforderungen bzw.
finanzmarktpolitischen Risiken ergäben sich bei einer zukünftigen Schaffung zur
Möglichkeit von Kreditschöpfung in Libra nach Einschätzung der Bundesregierung?
Berlin, den 22. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1311711.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12233 - Digitales Asset Libra - Risiken für Finanzstabilität, Verbraucherschutz und Geldwäsche
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12233 –
Digitales Asset Libra – Risiken für Finanzstabilität, Verbraucherschutz und
Geldwäsche
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 18. Juni 2019 hat Facebook ein Whitepaper mit den Eckpunkten für das
digitale Währungs- und Finanzinfrastrukturprojekt „Libra“ veröffentlicht.
Libra soll demnach eine kostengünstige Finanzinfrastruktur bieten und die
Finanzintegration – insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern –
verbessern. Die Blockchain-Technologie ist für den digitalen Zahlungsverkehr
mit Blick auf eine zukünftig angestrebte Dezentralisierung von Libra
vorgesehen.
Die Verwaltung des Systems soll von der gemeinnützigen Organisation „Libra
Association“ mit Sitz in Genf übernommen werden. Zu deren 28 Mitgliedern
zählen unter anderem Mastercard, Visa und Paypal. Calibra, eine in den USA
als Zahlungsdienstleister registrierte Tochtergesellschaft von Facebook, ist
bisher der einzige Wallet Provider für Libra unter den Mitgliedern. Bis 2020
sollen 100 Mitglieder gewonnen werden und das digitale Asset auf den Markt
gebracht werden. Facebook kommt bei dem Projekt, insbesondere in der
Startphase, eine Führungsrolle zu (https://libra.org/de-DE/white-paper/).
Im Unterschied zum Bitcoin soll Libra ein „Stablecoin“ sein, dessen Wert bei
vollständiger Deckung an einen Währungskorb gekoppelt ist. Die
Währungsreserven aus Bankeinlagen und risikolosen und kurzfristigen Anleihen
entstehen durch den Umtausch von Fiatgeld in Libra bzw. den Kauf von
sogenannten Investment Token. Die Reserven sollen durch geografisch verteilte
Verwahrstellen unter der Verantwortung der Libra Association verwaltet werden.
Renditen sollen Betriebs- und Transaktionskosten sowie Gewinnansprüche der
Investoren decken. Die Funktionsweise des Reservefonds ähnelt einem
Currency Board.
Zentralbanken und Aufsichtsbehörden haben die eingehende Prüfung von
Libra angekündigt. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe der sieben größten
Industrieländer (G7) eingesetzt. Die enorme Datenmacht bzw. Größe von
Facebook mit 2,7 Milliarden Nutzern weltweit (inkl. angeschlossener Dienste)
schürt bei Regulierern und Aufsehern Bedenken hinsichtlich der Risiken von
Libra für Finanzstabilität, Wettbewerb und Geldwäscheprävention. Laut
Presseberichten über einen Vermerk des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13117
19. Wahlperiode 11.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. September
2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
würde geprüft, „wie eine Libra-Etablierung als echte Alternative zur
staatlichen Währung verhindert werden könne“. In dem Zusammenhang stellte
Bundesfinanzminister Olaf Scholz klar, dass „die Herausgabe einer Währung nicht
in die Hände eines Privatunternehmens gehört, denn sie ist ein Kernelement
staatlicher Souveränität” (https://de.reuters.com/article/deutschland-libra-
idDEKCN 1UB17W).
Libra soll als Kryptotoken bzw. reine Verrechnungseinheit, fungieren und
ähnelt in seiner Struktur einem Exchange Traded Fund, der einen Finanzindex
nachbildet. Sollte die Libra Association perspektivisch jedoch anstreben,
Libra auch ohne Deckung zu emittieren, z. B. in Form von Libra-Krediten,
könnte dies systemische Risiken (Bank Runs etc.) verstärken.
1. Welche spezifischen Risiken bestünden nach Einschätzung der
Bundesregierung bei einer Einführung von Libra gemäß dem im White Paper
skizzierten Aufbau in den Bereichen
a) Finanzstabilität und Zahlungsverkehr,
b) finanzieller Verbraucherschutz,
c) Stabilität des Eurosystems und Transmission der Geldpolitik,
d) Geldwäscheprävention und Bekämpfung von
Terrorismusfinanzierung,
e) Marktmacht und Wettbewerbsbeschränkungen
f) und Datenschutz?
Die mit der Einführung von Libra verbundenen Risiken hängen nach der
Einschätzung der Bundesregierung von der konkreten Ausgestaltung und vom zu
erwartenden Verbreitungsgrad der Libra und des Libra-Ökosystems ab. Das
von der Libra Association veröffentlichte White Paper ist keine geeignete
Grundlage, um eine belastbare Bewertung dieser Risiken vorzunehmen.
Vielmehr bedarf es dafür einer weiteren Konkretisierung des Geschäftsmodells
durch die Libra Association und ihre Gesellschafter. Die Bundesregierung und
ihre zuständigen nachgeordneten Behörden ermitteln und prüfen derzeit den
Sachverhalt. Dazu gehört auch die Mitarbeit des Bundesministeriums der
Finanzen in der im Juni 2019 eingerichteten G7 Arbeitsgruppe zu sog.
Stablecoins.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 7a bis 7c der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Libra Blockchain“ auf
Bundestagsdrucksache 19/12136 verwiesen.
2. Mit welchen konkreten Maßnahmen könnte nach Einschätzung der
Bundesregierung und wie vom Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz
gefordert „eine Libra-Etablierung als echte Alternative zur staatlichen
Währung verhindert werden“ (https://de.reuters.com/article/deutschland-
libra-idDEKCN 1UB17W)?
Die Bundesregierung und ihre zuständigen nachgeordneten Behörden prüfen
derzeit den Sachverhalt. Libra könnte – je nach konkreter Ausgestaltung – unter
ein bestehendes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt fallen, das dazu führt, dass sich
Libra nicht als echte Alternative zur staatlichen Währung etablieren kann.
3. Welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung, um wie von
Bundesfinanzminister Olaf Scholz gefordert „Finanzstabilität und
Verbraucherschutz [zu] sichern“ [und] Einfallstore für Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung [zu] verhindern“ (https://de.reuters.com/article/deutschland-
libra-idDEKCN 1UB17W)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
4. Welche bestehenden gesetzlichen Regelungen erachtet die
Bundesregierung im Hinblick auf die Wahrung der Finanzstabilität und des
Verbraucherschutzes bei Libra sowie zur Geldwäscheprävention als besonders
bedeutsam, und warum?
Inwieweit sind diese aufgeführten Regelungen aus Sicht der
Bundesregierung ausreichend?
Wenn nein, welche Regelungen sind zwingend zu ergänzen?
Der Ansatz der Finanzregulierung in Deutschland ist prinzipienorientiert und
technologieneutral. Die bestehenden aufsichtsrechtlichen Regelungen sind
somit grundsätzlich auch zur Anwendung auf Libra geeignet. Inwieweit
bestimmte gesetzliche Regelungen im Kontext Libra besonders bedeutsam, nicht
ausreichend oder zwingend zu ergänzen sein könnten, wird derzeit geprüft. Das von
der Libra Association veröffentlichte White Paper ist keine geeignete
Grundlage, um eine belastbare Bewertung vorzunehmen. Vielmehr bedarf es dafür einer
weiteren Konkretisierung des Geschäftsmodells durch die Libra Association
und ihre Gesellschafter.
5. Teilt die Bundesregierung explizit die durch den Datenschutzbeauftragten
geäußerte Skepsis, nach der „ein Konzern, der über solch riesige
Datenmengen verfügt, nicht noch über Details unseres Zahlungsverhaltens
verfügen sollte“ (www.berlinertageszeitung.de/technik/42532-datenschutz
beauftragter-sieht-facebook-waehrung-libra-kritisch.html)?
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
(BfDI) handelt bei der Erfüllung seiner Aufgaben und bei der Ausübung seiner
Befugnisse unabhängig. Die Bundesregierung nimmt daher keine Stellung zu
datenschutzpolitischen Aussagen des BfDI.
6. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vergleichbare
Produkte oder Angebote am Markt, und wie sind diese aktuell in
Deutschland bzw. der EU reguliert?
Das Libra Projekt befindet sich in einem sehr frühen Stadium, in dem viele
Fragen zur konkreten (vertragliche) Ausgestaltung noch offen sind. Die zum Libra
Projekt vorliegenden Informationen sind deswegen keine geeignete Grundlage,
um derzeit einen belastbaren Vergleich mit anderen, bereits am Markt
befindlichen Produkten, vorzunehmen zu können.
Die rechtliche Einordnung hängt von dem konkreten Geschäftsmodell im
Einzelfall ab. Für die Prüfung konkreter aufsichtsrechtlicher Sachverhalte ist die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig. Entscheidend für die
rechtliche Einordnung ist die konkrete vertragliche Ausgestaltung der
Kryptotoken.
Generell lässt sich festhalten, dass Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Kryptotoken im Einzelfall Erlaubnispflichten auslösen können. Kryptotoken
können beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich als E-Geld
einzustufen sein. Dann wäre die Ausgabe dieser Token in der Bundesrepublik
Deutschland nur mit vorheriger Erlaubnis der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
zulässig.
Soweit Kryptotoken rechtlich als Finanzinstrumente einzuordnen sind,
insbesondere als Rechnungseinheiten nach § 1 Absatz 11 Satz 1 Nummer 7 des
Gesetzes über das Kreditwesen (KWG), stellen Tätigkeiten auf dem
Sekundärmarkt regelmäßig Finanzdienstleistungen dar, für deren Erbringung eine
Erlaubnis der BaFin erforderlich ist. Erlaubnispflichtig wäre dann zum Beispiel
die Vermittlung des Kaufs solcher Token, der Betrieb eines Online-
Handelsplatzes, an dem die Token angeboten werden oder der Kauf oder
Verkauf der Token als Dienstleistung für Dritte.
Die BaFin prüft bei Kryptotoken zudem im Einzelfall, ob weitere
kapitalmarktrechtliche Pflichten einschlägig sind. Dazu gehört, ob es sich bei den Token um
ein Wertpapier i. S. d. Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) handelt. Daraus
können sich prospektrechtliche Pflichten ergeben, wie etwa die Pflicht zur
Erstellung eines Wertpapierprospekts – sofern keine Ausnahmevorschrift greift.
7. Welche Ergebnisse hat die kartellrechtliche Prüfung der Ankündigungen
zur Einführung von Libra durch das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWi) ergeben?
Falls die Prüfung andauert, welche Zwischenergebnisse haben sich
ergeben, und bis wann wird die Prüfung abgeschlossen sein?
Die zum Libra Projekt vorliegenden Informationen sind keine geeignete
Grundlage, um eine belastbare kartellrechtliche Prüfung vorzunehmen. Für die
Prüfung konkreter kartellrechtlicher Sachverhalte ist das Bundeskartellamt
zuständig. Das Bundeskartellamt beschäftigt sich derzeit intern mit der Ausgestaltung
des im White Paper umrissenen Libra- Ökosystems, um mögliche
kartellrechtliche Fragestellungen zu identifizieren. Das Bundeskartellamt steht dabei in
Kontakt mit der Europäischen Kommission, zumal es sich um ein globales
Projekt handelt.
8. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Risiko,
dass eine Integration der Zahlungsverkehrsfunktion in weit verbreitete
Messengerdienste – wie bei Libra geplant – zu einer sehr schnellen,
umfassenden und exklusiven Nutzung durch Kunden mit entsprechenden
Folgen für Wettbewerber führen könnte?
Die Auswirkungen von „Libra“ werden stark von der globalen Verbreitung
nach dessen angekündigter Einführung 2020 abhängen. Sie sind auf Grundlage
der vorliegenden Informationen zum Libra Projekt zum jetzigen Zeitpunkt
nicht belastbar abschätzbar. Allerdings sollte das Potential der schnellen und
globalen Verbreitung nicht unterschätzt werden – insb. mit Blick auf die neben
Facebook beteiligten Unternehmen und aufgrund der Netzwerkeffekte der
datengetriebenen Internetplattformen „WhatsApp“ und „Facebook Messenger“.
9. Welche weiteren Ressorts oder Bundesbehörden führen aktuell welche
Art von Prüfungen mit welcher Frist mit Bezug zu den Ankündigungen
zur Einführung von Libra durch?
Welche Ergebnisse haben diese Prüfungen ergeben?
Das Libra Projekt befindet sich in einem sehr frühen Stadium, in dem viele
Fragen zur konkreten (vertragliche) Ausgestaltung noch offen sind. Vertreter von
Facebook haben öffentlich verlautbart, dass Libra erst starten wird, wenn
regulatorische Bedenken vollständig ausgeräumt und entsprechende
Genehmigungen vorliegen (vgl. www.bloomberg.com/news/articles/2019-07-15/
facebooksays-libra-won-t-launch-until-regulators-satisfied). Die Bundesregierung und
ihre zuständigen nachgeordneten Behörden ermitteln und prüfen derzeit den
Sachverhalt. Dies umfasst insbesondere Arbeiten im Bundesministerium der
Finanzen und der BaFin. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundeskartellamt
beobachten, ob und ggf. wie die Ankündigung zur Einführung von „Libra“
konkret umgesetzt wird und inwieweit die konkrete Ausgestaltung kartellrechtliche
Prüfungen erforderlich macht. Dabei bestehen auch Kontakte mit der
Europäischen Kommission.
10. Welche EU-Behörden führen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung
welche Art von Prüfungen mit welcher Frist mit Bezug zu den
Ankündigungen zur Einführung von Libra durch?
Welche Ergebnisse haben diese Prüfungen nach Kenntnis der
Bundesregierung ergeben?
Der Bundesregierung ist ein europäisch abgestimmtes Vorgehen aufgrund des
globalen Verbreitungspotentials von Libra wichtig. Nach Kenntnis der
Bundesregierung befassen sich eine Vielzahl von EU-Behörden mit Libra, darunter die
EU-Kommission, die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden und der
Europäische Datenschutzbeauftragte. Abschließende Prüfergebnisse liegen nach der
Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht vor.
11. Welche internen Treffen der Bundesregierung haben auf ministerieller
sowie Arbeitsebene mit Bezug zu den Ankündigungen zur Einführung von
Libra und etwaigen Risiken oder einem möglichen regulatorischen
Umgang mit Libra stattgefunden (bitte auflisten)?
Die Mitglieder der Bundesregierung und die Arbeitsebene stehen untereinander
auch in Bezug zu Libra in ständigem Austausch. Dieser Austausch ist dem
einer konkreten Positionierung vorgelagerten Willensbildungsprozess der
Bundesregierung zuzuordnen, der den Bereich der Bundesregierung noch nicht
verlässt und der damit dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung
unterfällt.
12. Welche Treffen haben zwischen Vertretern der Bundesregierung bzw.
Bundesbehörden und Vertretern von Facebook oder anderen Mitgliedern
der Libra Association in den letzten zwölf Monaten mit Bezug zu Libra
stattgefunden (bitte auflisten)?
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre (Leitungsebene) pflegen im Rahmen der
Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren, insbesondere
auch mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen. Eine Verpflichtung
zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche besteht nicht und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu auch die
Vorbemerkung der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die Ausführungen bzw.
aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse
sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten
sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Unterhalb der Leitungsebene existiert eine vollständige und umfassende
Aufstellung dienstlicher Kontakte nicht und kann aufgrund fehlender
Recherchierbarkeit auch nicht erstellt werden.
Auf Leitungsebene fanden in den letzten 12 Monaten zum Thema Libra gemäß
den vorliegenden Informationen keine Treffen von Vertretern und
Vertreterinnen der Bundesregierung oder einer ihrer nachgelagerter Behörden mit
Facebook oder einem anderen Mitglied der Libra-Association statt.
13. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung ein Austausch zwischen der
Bank of England, die nach Kenntnis der Fragesteller vorab von Facebook
über Libra unterrichtet wurde, und Vertretern der Europäischen
Zentralbank (EZB), der Bundesbank oder nationalen Aufsichtsbehörden zu Libra
stattgefunden (bitte auflisten)?
Die BaFin stand nicht in Kontakt mit der Bank of England. Die Deutsche
Bundesbank steht nach Kenntnis der Bundesregierung im ständigen Austausch mit
anderen Zentralbanken. Im Rahmen dessen wird sich auch zu Libra
ausgetauscht.
14. Welche Ergebnisse brachte das erste Arbeitsgruppentreffen der G7 am
17. Juli 2019?
Welche weiteren Schritte und Treffen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in diesem Format geplant?
Wie ist die Arbeitsgruppe zusammengesetzt, und mit welchen externen
Interessenvertretern findet in diesem Rahmen ein Austausch statt?
Die Ergebnisse der Beratungen der Finanzminister und Notenbankgouverneure
am 17./18. Juli 2019 in Chantilly/Frankreich hat die französische G7-
Präsidentschaft in Form einer „Chair’s Summary“ veröffentlicht. Darin wird die
Erwartung geäußert, dass die G7-Arbeitsgruppe zu Stablecoins ihren
Abschlussbericht einschließlich Empfehlungen zur Jahrestagung von IWF und Weltbank
im Oktober 2019 vorlegt. Hierzu steht die Arbeitsgruppe in einem intensiven
Austausch. Bis zum Treffen in Chantilly bestand die Arbeitsgruppe aus
Vertretern der Zentralbanken der G7, des Internationalen Währungsfonds (IWF), der
Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und des
Finanzstabilitätsrates (Financial Stability Board; FSB). In Chantilly wurde auch vereinbart, die
Arbeitsgruppe um Vertreter der Finanzministerien der G7 zu erweitern. Der
Fokus der Arbeitsgruppe liegt darauf, mögliche Auswirkungen auf globale
Zahlungsverkehrssysteme sowie Herausforderungen für Geldpolitik, Public Policy,
Überwachung und Regulierung zu identifizieren. Ferner steht die
Arbeitsgruppe in Kontakt mit der Libra Association, um über das White Paper
hinausgehende Informationen zu erhalten, ohne die eine Einschätzung der Chancen und
Risiken des Projekts nicht möglich ist.
15. Sind Vertreter der Bundesregierung, von Bundesbehörden oder der
Bundesbank Teil weiterer internationaler Arbeitsgruppen, die sich mit Libra
befassen?
Wenn ja, welche sind dies, und wie sind diese zusammengesetzt?
16. Inwiefern wurden im Rahmen der internationalen Beratungen bereits
Fragen einer Koordination von Aufsichtsbehörden und/oder Zentralbanken
in einem Krisenszenario diskutiert?
Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.
Auf internationaler Ebene wird das Thema „Stablecoins“ auch im Financial
Stability Board (FSB) erörtert: Das FSB Steering Committee hat am 24. Juli
2019 im Rahmen einer Konferenzschaltung zu den jüngsten Entwicklungen im
Bereich „Crypto-assets“ einschließlich „Stablecoins“ vereinbart, hierzu eine
Arbeitsgruppe zu gründen. Diese soll unter der Führung des FSB-Standing
Committee‘s on Supervisory and Regulatory Cooperation das Regelwerk für
globale „Stablecoins” untersuchen und prüfen, inwieweit Regelungslücken
bestehen bzw. Risiken im Hinblick auf Aufsichtsarbitrage entstehen könnten.
Diese Arbeitsgruppe soll zügig gegründet und vom Vorsitzenden der G7
Arbeitsgruppe „Stablecoins“, Benoit Coeuré, als Co-Chair geleitet werden. Der
Arbeitsgruppe werden voraussichtlich Vertreter des Bundesministeriums der
Finanzen, der Deutschen Bundesbank und der BaFin angehören.
Die Deutsche Bundesbank befasst sich zudem im Rahmen der bestehenden
Fachgremien des Europäischen Systems der Zentralbanken und des Baseler
Ausschuss für Bankenaufsicht ebenso wie im Commitee for Payments and
Market Infrastructures mit Libra. Die BaFin befasst sich weiterhin im Rahmen
bestehender Fachgremien der Europäische Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde (ESMA), der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), des Baseler
Ausschuss für Bankenaufsicht, der Internationale Organisation der
Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) und der Financial Action Task Force (FATF) mit
Libra.
17. Inwiefern könnte nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Europäische Zentralbank, die Bundesbank oder Finanzaufsichtsbehörden
grundsätzlich ein Annahmeverbot für ein Produkt wie die Libra Coin als
Zahlungsmittel in der Eurozone bzw. in Deutschland verhängt werden?
Wie wäre ein solches Verbot konkret ausgestaltet?
Die Europäische Zentralbank und die Deutsche Bundesbank handeln bei der
Erfüllung ihrer währungspolitischen Aufgaben und bei der Ausübung ihrer
entsprechenden Befugnisse unabhängig.
Im Übrigen kann Libra – je nach konkreter Ausgestaltung – unter ein
bestehendes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt fallen.
18. Welche regulatorischen Fragen wurden bei dem Treffen zwischen
Vertretern von Facebook und der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht am 25. April 2019 thematisiert, und mit welchen Ergebnissen?
Am 25. April 2019 fand ein Informationsgespräch zwischen Vertretern der
BaFin unterhalb der Leitungsebene und Vertretern der Facebook Inc., Menlo
Park, CA, USA, zur geplanten Vorstellung des Projekts Libra statt. Dabei
wurden ausgewählte Aspekte des nunmehr auch öffentlich verfügbaren
Informationsstandes zu Libra thematisiert.
19. Mit welchen Finanzaufsichtsbehörden anderer Staaten haben sich
Vertreter der Bundesregierung bzw. der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht wann und mit welchen Ergebnissen zur regulatorischen
Behandlung von Libra ausgetauscht?
Im Rahmen der in der Antwort zu Frage 16 dargestellten internationalen
Arbeiten stehen die Vertreter der Bundesregierung bzw. der BaFin auf Arbeitsebene
mit den in den jeweiligen Gremien vertretenen Vertretern anderer Staaten im
Austausch. Zu diesen Staaten gehören u. a. USA, Frankreich, Italien, Kanada,
Großbritannien und Japan.
20. Welche Lizenzen wären in Deutschland bzw. der EU für eine Einführung
von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper durch
a) die Libra Association,
b) Mitglieder der Libra Association („Validator Nodes“),
c) die Firma Calibra,
d) autorisierte Wiederverkäufer und
e) institutionelle Verwahrstellen von Libra Reserven
zu beantragen?
Das Libra Projekt befindet sich in einem sehr frühen Stadium, in dem viele
Fragen zur konkreten (vertragliche) Ausgestaltung noch offen sind. Die zum Libra
Projekt vorliegenden Informationen sind deswegen keine geeignete Grundlage,
um eine belastbare Bewertung vorzunehmen. Vielmehr bedarf es dafür einer
weiteren Konkretisierung des Geschäftsmodells durch die Libra Association
und ihre Gesellschafter. Die Bundesregierung bzw. ihre zuständigen
nachgeordneten Behörden ermitteln und prüfen derzeit den Sachverhalt.
21. Unter welchen Umständen wäre der Umtausch von Kundengeldern in
Libra ohne die Beantragung jeglicher Banklizenzen möglich (bitte
begründen)?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
22. Welche der in den Fragen 20a bis 20e aufgeführten Akteure wären bei
einer Einführung von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper
geldwäscherechtlich in Deutschland verpflichtet?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
23. Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der geldwäscherechtlichen
Regulierung in Deutschland bzw. der EU bei einer Einführung von Libra
gemäß den Ausführungen im White Paper über die aktuelle Rechtslage
hinausgehenden Handlungsbedarf?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
24. Welche der in den Fragen 20a bis 20e aufgeführten Akteure wären bei
einer Einführung von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper in
Deutschland bzw. der EU welchen weiteren Regulierungen
(beispielsweise hinsichtlich Datenschutz) unterworfen?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
25. Welche steuerliche Behandlung von Käufen bzw. Verkäufen von Libra
Coins durch Steuerpflichtige in Deutschland ergäbe sich nach Auffassung
der Bundesregierung bei einer Einführung von Libra gemäß den
Ausführungen im White Paper?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
26. Wie bewertet die Bundesregierung aktuell mit Blick auf
Finanzstabilitätsgesichtspunkte die internationale Verfügbarkeit und Liquidität sicherer
Anleihen?
Sieht die Bundesregierung in diesem Punkt spezifische Risiken – für die
Stabilität von Libra bzw. andere Marktteilnehmer – bei einer Einführung
von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7a der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP „Libra Blockchain“ auf Bundestagsdrucksache 19/12136
wird verwiesen.
27. Welche zusätzlichen regulatorischen Anforderungen bzw.
finanzmarktpolitischen Risiken ergäben sich bei einer zukünftigen Schaffung zur
Möglichkeit von Kreditschöpfung in Libra nach Einschätzung der
Bundesregierung?
Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich zu hypothetischen Fragen keine
Stellung. Nach derzeitigem Kenntnisstand soll es keine Geld- und
Kreditschöpfung in Libra geben. Aufgrund der benötigten Deckung der Libra-Guthaben
können für die Kreditgewährung infrage kommenden Unternehmen nur als
Intermediäre fungieren, d. h. nur Mittel als Kredit vergeben, die sie zuvor
eingeworben haben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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