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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Per- und polyfluorierte Chemikalien im Umfeld militärischer Liegenschaften
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
02.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1228412.08.2019
Per- und polyfluorierte Chemikalien im Umfeld militärischer Liegenschaften
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12284
19. Wahlperiode 12.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Nicole Gohlke, Dr. Gesine Lötzsch,
Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Christine Buchholz, Jörg Cezanne,
Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert,
Amira Mohamed Ali, Dr. Alexander S. Neu, Victor Perli, Ingrid Remmers,
Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und
der Fraktion DIE LINKE.
Per- und polyfluorierte Chemikalien im Umfeld militärischer Liegenschaften
Per- und Polyfluorierte Chemikalien (PFC) sind fluorierte Kohlenstoffketten mit
unterschiedlichen Eigenschaften. Aufgrund ihrer fett- und wasserabweisenden
Eigenschaften werden sie sowohl in Textil- als auch in der Lebensmittelindustrie
häufig eingesetzt. PFC werden auch für Feuerlöschschäume, Pestizide, als
Wetterschutzmittel und Schmiermittel eingesetzt. Sie kommen nicht natürlich vor.
In der von Bundeswehr und von Gaststreitkräften genutzten Liegenschaften wird
die Existenz von PFC meist auf den jahrzehntelang verwendeten PFC-haltigen
Löschschaum zurückgeführt. Der erste Fall einer PFC-Verunreinigung an einer
Bundeswehr-Liegenschaft ist seit 2012 bekannt (Bayerischer Rundfunk). Auf
dem Kasernengelände in Mittelfranken wurde im Grundwasser der in Bayern
geltende PFOS-Schwellenwert in der Spitze um das Tausendfache überschritten. Die
Chemikalien verunreinigen nicht nur auf Flughafengeländen Boden und
Grundwasser, sondern in einigen Fällen auch die Umgebung. Per- und polyfluorierten
Chemikalien sind nicht oder kaum natürlich abbaubar und reichern sich in der
Umwelt an. Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), das unter anderem in
Löschschäumen Verwendung findet, wurde bereits 2009 als eingeschränkte Substanz in das
Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Stoffe aufgenommen.
Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1649 überprüft die
Bundeswehr seit dem Jahr 2015 im Rahmen ihres Altlastenprogramms alle von
ihr genutzten Liegenschaften auf mögliche PFC-Kontaminationen. Ergibt sich
hierbei der Verdacht auf eine PFC-Kontamination, beauftragt die Bundeswehr in
Abstimmung mit der örtlich zuständigen Umweltbehörde die erforderlichen
Untersuchungen zur Gefahrerforschung. Die Bundesregierung führt mehrere
derzeitige und ehemalige von der Bundeswehr und von Gaststreitkräften genutzte
Liegenschaften auf, bei denen eine PFC-Kontamination von Flächen bekannt ist bzw.
ein entsprechender Verdacht besteht (Bundestagsdrucksache 19/1649). Bisher ist
der Bundesregierung auf 125 von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften ein
Verdacht bekannt. In elf dieser Liegenschaften konnten PFC-Kontaminationen
durch Probenahmen und Laboranalysen nachgewiesen werden. In 14 von 24
Fällen unter Verdacht stehender Liegenschaften im Eigentum der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) ist der Bundesregierung eine PFC-Kontamination
bekannt. Bei fünf PFC-kontaminierten Liegenschaften handelt es sich um
Liegenschaften ausländischer Streitkräfte (Bundestagsdrucksache 19/1649). Laut dem
Bayerischen Rundfunk (BR) ist allerdings an 18 Standorten in ganz Deutschland,
acht davon in Bayern, eine PFC-Kontamination nachgewiesen (Bayerischer
Rundfunk: Schleichendes Gift: Das PFC-Problem der Bundeswehr). Über die in
der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/1649 benannten
mit PFC-kontaminierten Liegenschaften hinaus sind sieben weitere laut BR
bekannt: NATO-Flugplatz Nordholz, Luftwaffenmunitionsdepot 11 Weichering,
Flugplatz Holdzdorf (Schöneweide), Truppenübungsplatz Altmark,
Truppenübungsplatz Altengrabow, Truppenübungsplatz Klietz, Kurmainz-Kaserne,
Mainz. Im Rahmen des Altlastenprogramms der Bundeswehr befinden sich
derzeit alle bekannten PFC-Kontaminationen auf von der Bundeswehr genutzten
Liegenschaften noch in der Untersuchungsphase – keine der Liegenschaften
wurde bisher saniert (BR 10. Mai 2019). Aktuelle Fälle (beispielsweise der des
Flugplatzes Manching oder in Neuburg) zeigen, dass die Auswirkungen auf die
Umwelt und die Menschen, die in den betroffenen Gegenden leben, nicht behoben
sind und erheblicher Informationsbedarf seitens der Bevölkerung besteht. Eine
weitere Kontamination von Grundwasser und Böden muss verhindert werden und
die Sanierung der Kontaminationen muss mit höchster Priorität sichergestellt
werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind der Bundesregierung, über die in der Antwort auf
Bundestagsdrucksache 19/1649 benannten Liegenschaften hinaus, weitere PFC-kontaminierte
Liegenschaften der Bundeswehr bekannt bzw. wurden inzwischen weitere
PFC-Belastungen bestätigt oder ausgeschlossen?
2. Welche Ergebnisse bezüglich der PFC-Belastungen sind der
Bundesregierung speziell in der räumlichen Umgebung der von der Bundeswehr
genutzten Liegenschaften bekannt?
In welchen Liegenschaften und deren Umgebung wurden systematische
Messungen zur PFC-Kontamination durchgeführt?
3. Hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse gegenüber der Antwort auf
Bundestagsdrucksache 19/1649, in wie vielen Liegenschaften der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BImA) eine PFC-Kontamination bestätigt bzw.
ausgeschlossen ist?
4. Sind der Bundesregierung weitere Liegenschaften im Eigentum der BImA
bekannt, die nicht in Tabelle 1 der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/
1649 aufgeführt sind, bei denen eine PFC-Kontamination im Verdacht steht?
Sind die Untersuchungen solcher Liegenschaften geplant?
5. Hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse gegenüber der Antwort auf
Bundestagsdrucksache 19/1649 über weitere PFC-Belastungen in Böden und
Grenzgewässern auf den übrigen, nicht von der Bundeswehr genutzten
Liegenschaften im Eigentum der BImA?
6. Welche Ergebnisse bezüglich der PFC-Belastungen im Bereich der von
ausländischen Streitkräften genutzten Liegenschaften und ihrer Umgebung sind
der Bundesregierung bekannt?
7. Deuten die neuen Funde gegenüber der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 18/4570 auf eine Gefährdung der
Trinkwasserversorgung im Bereich des US-Flugplatzes in Ansbach-Katterbach hin (bitte
begründen)?
8. Hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse, dass per-polyfluorierte
Schadstoffe über die Liegenschaftsgrenzen hinaus transportiert wurden?
Werden hinsichtlich dieser neuen Erkenntnisse Sanierungsmaßnahmen
geplant?
9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ordnungsrechtlich
festgeschriebene Schwellenwerte für PFC-Kontamination des Grundwassers?
Wie begründet die Bundesregierung diese Schwellenwerte?
10. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Umsetzungsstand der
Oberflächengewässerverordnung OGewV 2016 zu Umweltqualitätsnormen für
PFC?
11. Welche PFC-Grenzwerte für Oberflächengewässer sind der
Bundesregierung bekannt (bitte in µg/l angeben)?
12. Bis zu welchem Jahr soll nach Auffassung der Bundesregierung ein guter
chemischer Zustand aller mit PFC kontaminierten Oberflächengewässer und
Grundwasserkörper bezüglich PFC erreicht werden?
13. Verfolgt oder plant die Bundesregierung Maßnahmen- und
Überwachungsprogramme zur Erreichung dieses Ziels?
Wenn ja, welche?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Flugplatz
Ingolstadt/Manching frühestens 2024, und damit elf Jahre nach
Bekanntwerden der Kontamination, saniert wird?
Welche Gründe gibt es nach Auffassung der Bundesregierung für das
Zustandekommen dieser langen Zeitspanne von elf Jahren?
15. Wie viele Gefährdungsabschätzungen gemäß § 9 des Bundes-
Bodenschutzgesetzes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher eingeleitet?
Wann sind diese abgeschlossen (bitte nach Liegenschaften aufschlüsseln)?
16. Bei wie vielen PFC-kontaminierten Liegenschaften der Bundeswehr wurde
nach Kenntnis der Bundesregierung bislang ein Sanierungsplan erstellt?
17. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der notwendigen
Sanierungsmaßnahmen der von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften?
18. Welche finanziellen Mittel hat die Bundeswehr nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
19. Bei wie vielen PFC-kontaminierten Liegenschaften im Eigentum der BImA
wurde ein Sanierungsplan erstellt, und bis wann rechnet die Bundesregierung
mit dem Abschluss der notwendigen Sanierungsmaßnahmen in den
entsprechenden Liegenschaften?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Allgemeinverfügung des
Landratsamtes Pfaffenhohen a. d. Ilm zur Untersagung der Grundwasser- sowie
Oberflächenwasserbenutzung zu Bewässerungszwecken in der Umgebung des
Flugplatzes Ingolstadt/Manching hinsichtlich der PFC-Kontamination?
21. Welche Gesundheitsgefahren können nach Kenntnis der Bundesregierung
entstehen, wenn kontaminiertes Grundwasser beispielsweise zur
Bewässerung eingesetzt wird?
22. Welche aktuellen Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur PFC-
Kontamination des Flugplatzes Ansbach-Katterbach vor?
23. Welche PFC-Untersuchungen wurden seit 2015 im Umfeld des Flugplatzes
durchgeführt?
24. Welche neuen Erkenntnisse bezüglich des Ausmaßes an Umweltschäden hat
die Bundesregierung durch die neuen Funde in Ansbach-Katterbach,
nachdem sie 2015 erklärte, dass das Ausmaß der Umweltschäden der PFC-
Kontamination auf dem Flugplatz Ansbach-Katterbach unbekannt ist
(Bundestagsdrucksache 18/4570)?
25. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Militärstreitkräfte keine weiteren
PFC-Kontaminierungen verursachen?
26. Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung ein Nutzungsverbot für PFC-
Löschschäume für US-Liegenschaften, und wenn ja, welche Möglichkeiten
für die Überwachung der Einhaltung sind der Bundesregierung bekannt?
Wie kann die Bundesregierung die Einhaltung überprüfen?
Berlin, den 26. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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