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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Ausbildungslosigkeit von jungen Erwachsenen
(insgesamt 11 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
23.09.2019
Antwortdauer
42 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenBildung & Forschung
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1228812.08.2019
Ausbildungslosigkeit von jungen Erwachsenen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12288
19. Wahlperiode 12.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm,
Simone Barrientos, Klaus Ernst, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Pascal Meiser,
Norbert Müller (Potsdam), Katrin Werner, Sabine Zimmermann (Zwickau) und
der Fraktion DIE LINKE.
Ausbildungslosigkeit von jungen Erwachsenen
Derzeit haben über 2 Millionen junge Menschen im Alter von 20 bis 34 Jahren
keine abgeschlossene Berufsausbildung. Damit sind über 14 Prozent der jungen
Menschen ausbildungslos, obwohl die „Allianz für Aus- und Weiterbildung
2015 – 2018“ sich zum Ziel gesetzt hatte, die Quote nicht formal qualifizierter
junger Erwachsener bis zum Jahr 2018 auf 8 Prozent zu senken. Seit 2013 ist die
Quote trotz guter wirtschaftlicher Lage sogar noch steigend. Die Benachteiligung
Jugendlicher ohne Berufsausbildung ist also nicht nur ein konjunkturelles
Problem, sondern nach Ansicht der Fragesteller ein weiterer Anhaltspunkt für soziale
Ungleichheiten im Bildungssystem. Die Ursachen für die Ausbildungslosigkeit
von jungen Menschen können nach Ansicht der Fragesteller daher keineswegs
nur beim Individuum zu suchen sein, sondern müssen sich vor allem auf das
Bildungssystem und die fehlende Chancengerechtigkeit beziehen.
Ausbildungslosigkeit trägt zu einem erhöhten Risiko bei, langzeitarbeitslos zu
sein, deutlich geringere Einkommen als formal Qualifizierte zu erzielen oder
prekärer Beschäftigung nachgehen zu müssen. Ausbildungslosigkeit geht aber nicht
nur mit persönlichen Nachteilen auf dem Arbeitsmarkt einher. Junge Menschen
ohne abgeschlossene Berufsausbildung fehlen auch als Fachkräfte.
Bisher wurde nach Ansicht der Fragesteller der Ausbildungslosigkeit seitens der
Bundesregierung und Wirtschaft nicht strukturell, sondern mit Einzelmaßnahmen
begegnet. So werden jährlich fast 270 000 Jugendliche in den zahllosen
Maßnahmen des Übergangsbereichs geparkt. Diese münden aber selten in eine
vollqualifizierende Ausbildung und tragen somit nicht zu einer grundsätzlichen Lösung
des Problems bei. Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf das Nachholen einer
Berufsausbildung besteht nach wie vor nicht und Teilzeit- bzw. berufsbegleitende
Angebote sind immer noch rar.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele junge Menschen im Alter von 20 bis 34 Jahren sowie im Alter von
20 bis 24, 25 bis 29 und 30 bis 34 Jahren waren in den Jahren 2010 bis 2018
ohne abgeschlossene Berufsausbildung und befanden sich nicht in einer
Maßnahme oder Ausbildung (Umschulung, Berufsausbildung, Schule,
Studium, Wehrdienst oder Ähnlichem; bitte nach absoluten Zahlen und als
Anteil an allen jungen Erwachsenen in den jeweiligen Alterskohorten, nach
Jahren und differenziert nach Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Wie viele von diesen jungen Ausbildungslosen sind männlich bzw.
weiblich (bitte nach absoluten Zahlen und Prozentangaben in den jeweiligen
Alterskohorten aufschlüsseln)?
b) Wie viele von diesen jungen Ausbildungslosen haben Handicaps bzw.
Behinderungen (bitte nach absoluten Zahlen und Prozentangaben in den
jeweiligen Alterskohorten aufschlüsseln)?
c) Wie viele von diesen jungen Ausbildungslosen haben einen
Migrationshintergrund bzw. sind Ausländer (bitte nach absoluten Zahlen und
Prozentangaben in den jeweiligen Alterskohorten aufschlüsseln)?
2. Wie viele der jungen Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung
verfügen über keinen Schulabschluss, einen Hauptschulabschluss,
Realschulabschluss bzw. mittleren Schulabschluss, über eine
Hochschulzugangsberechtigung, über eine nicht abgeschlossene Berufsausbildung und über einen im
Ausland erworbenen Schulabschluss mit Anerkennung in Deutschland und
über einen im Ausland erworbenen Schulabschluss ohne Anerkennung in
Deutschland (bitte nach absoluten Zahlen und als Anteil an allen jungen
Erwachsenen in den jeweiligen Alterskohorten 20 bis 34 Jahre, sowie im Alter
von 20 bis 24, 25 bis 29 und 30 bis 34 Jahren nach Jahren 2010 bis 2018
aufschlüsseln)?
3. Wie viele der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss waren arbeitslos
(bitte nach absoluten Zahlen und als Anteil an allen jungen Erwachsenen in
den jeweiligen Alterskohorten 20 bis 34 Jahre, sowie im Alter von 20 bis 24,
25 bis 29 und 30 bis 34 Jahren nach Jahren 2010 bis 2018 aufschlüsseln)?
4. Wie viele der jungen Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung
waren in einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung, in einer
sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung, in einem
geringfügigen Beschäftigungsverhältnis und als Selbstständige erwerbstätig (bitte nach
absoluten Zahlen und als Anteil an allen jungen Erwachsenen in den
jeweiligen Alterskohorten 20 bis 34 Jahre, sowie im Alter von 20 bis 24, 25 bis 29
und 30 bis 34 Jahren nach Jahren 2010 bis 2018 aufschlüsseln)?
5. Wie viele der jungen Ausbildungslosen haben an Maßnahmen des
sogenannten Übergangssystems teilgenommen (bitte nach absoluten Zahlen und als
Anteil an allen jungen Erwachsenen in den jeweiligen Alterskohorten 20 bis
34 Jahre, sowie im Alter von 20 bis 24, 25 bis 29 und 30 bis 34 Jahren nach
Jahren 2010 bis 2018 aufschlüsseln)?
6. Wie viele der als ausbildungsreif geltenden jungen Menschen, die sich um
einen Ausbildungsplatz bemüht haben, sind in den Jahren 2010 bis 2018 in
eine vollqualifizierende Ausbildung gemündet (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Wie viele von ihnen sind in das sogenannte Übergangssystem gemündet
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Von wie vielen ist nicht bekannt, wo sie verblieben sind (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
7. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl junger
Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im Vergleich zu anderen
europäischen Mitgliedstaaten sowie der OECD-Staaten vor (bitte nach den Jahren
2010 bis 2018 sowie nach Geschlecht, in absoluten Zahlen und
Prozentangaben und als Anteil an der Alterskohorte aufschlüsseln)?
8. Aus welchen Gründen konnte das Ziel der „Allianz für Aus- und
Weiterbildung 2015 – 2018“, die Quote nicht formal qualifizierter junger Erwachsener
bis zum Jahr 2018 auf 8 Prozent zu senken, nicht erreicht werden?
Welche Konsequenzen will die Bundesregierung daraus ziehen, und welche
konkreten Maßnahmen sollen getroffen werden?
Plant die Bundesregierung, in diesem Zusammenhang ein Sonderprogramm
für die Reduzierung der Ausbildungslosigkeit aufzulegen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch das Bildungssystem mit
seinen Ungleichheiten ein Grund für die Nichtausbildung vieler junger
Erwachsener ist?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Wirtschaft mit in der
Verantwortung, dass die Zahl der ausbildungslosen jungen Menschen stetig steigt?
10. Plant die Bundesregierung, zur Schaffung ausreichender Ausbildungsplätze
einen Gesetzentwurf für eine Umlagefinanzierung bzw.
Ausbildungsplatzabgabe vorzulegen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die
Ausbildungskapazitäten zu erhöhen?
11. Teilt die Bundesregierung das Rahmenkonzept für eine öffentlich geförderte
Berufsausbildung der Bertelsmann Stiftung (www.bertelsmann-stiftung.de/
fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/LL_Ausbildungsangebot_
Konzept.pdf, S. 15 ff.)?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
a) Sieht die Bundesregierung hierbei die Gefahr, dass sich durch öffentliche
Förderprogramme zur Schaffung von Ausbildungsplätzen Wirtschaft und
Unternehmen noch weiter aus der Ausbildungsverantwortung ziehen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
b) Teilt die Bundesregierung den Vorschlag der Bertelsmann Stiftung, dass
Übergänge in die auszubildenden Betriebe durch monetäre Anreize wie
z. B. durch Zuzahlungen zur Ausbildungsvergütung in der Probezeit des
betrieblichen Ausbildungsverhältnisses zusätzlich gefördert werden
sollten?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht (vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/
files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/LL_Ausbildungsangebot_
Konzept.pdf, S. 20)?
c) Teilt die Bundesregierung den Vorschlag der Bertelsmann Stiftung, dass
die Ausbildungsvergütungen bei öffentlich geförderter Ausbildung
geringer oder ganz entfallen sollten (vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/
fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/LL_Ausbildungs
angebot_Konzept.pdf, S. 25)?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
d) Welches Finanzvolumen müssten Bund und Länder jährlich aufbringen,
wenn sie dem Rahmenkonzept für eine öffentlich geförderte
Berufsausbildung der Bertelsmann Stiftung folgen würden (bitte nach Bund und
Ländern aufschlüsseln)?
Berlin, den 26. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1347623.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12288 - Ausbildungslosigkeit von jungen Erwachsenen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff,
Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12288 –
Ausbildungslosigkeit von jungen Erwachsenen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Derzeit haben über 2 Millionen junge Menschen im Alter von 20 bis 34 Jahren
keine abgeschlossene Berufsausbildung. Damit sind über 14 Prozent der
jungen Menschen ausbildungslos, obwohl die „Allianz für Aus- und
Weiterbildung 2015 – 2018“ sich zum Ziel gesetzt hatte, die Quote nicht formal
qualifizierter junger Erwachsener bis zum Jahr 2018 auf 8 Prozent zu senken. Seit
2013 ist die Quote trotz guter wirtschaftlicher Lage sogar noch steigend. Die
Benachteiligung Jugendlicher ohne Berufsausbildung ist also nicht nur ein
konjunkturelles Problem, sondern nach Ansicht der Fragesteller ein weiterer
Anhaltspunkt für soziale Ungleichheiten im Bildungssystem. Die Ursachen für
die Ausbildungslosigkeit von jungen Menschen können nach Ansicht der
Fragesteller daher keineswegs nur beim Individuum zu suchen sein, sondern
müssen sich vor allem auf das Bildungssystem und die fehlende
Chancengerechtigkeit beziehen.
Ausbildungslosigkeit trägt zu einem erhöhten Risiko bei, langzeitarbeitslos zu
sein, deutlich geringere Einkommen als formal Qualifizierte zu erzielen oder
prekärer Beschäftigung nachgehen zu müssen. Ausbildungslosigkeit geht aber
nicht nur mit persönlichen Nachteilen auf dem Arbeitsmarkt einher. Junge
Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung fehlen auch als Fachkräfte.
Bisher wurde nach Ansicht der Fragesteller der Ausbildungslosigkeit seitens
der Bundesregierung und Wirtschaft nicht strukturell, sondern mit
Einzelmaßnahmen begegnet. So werden jährlich fast 270 000 Jugendliche in den
zahllosen Maßnahmen des Übergangsbereichs geparkt. Diese münden aber selten in
eine vollqualifizierende Ausbildung und tragen somit nicht zu einer
grundsätzlichen Lösung des Problems bei. Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf das
Nachholen einer Berufsausbildung besteht nach wie vor nicht und
Teilzeitbzw. berufsbegleitende Angebote sind immer noch rar.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13476
19. Wahlperiode 23.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
2. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele junge Menschen im Alter von 20 bis 34 Jahren sowie im Alter
von 20 bis 24, 25 bis 29 und 30 bis 34 Jahren waren in den Jahren 2010
bis 2018 ohne abgeschlossene Berufsausbildung und befanden sich nicht
in einer Maßnahme oder Ausbildung (Umschulung, Berufsausbildung,
Schule, Studium, Wehrdienst oder Ähnlichem; bitte nach absoluten
Zahlen und als Anteil an allen jungen Erwachsenen in den jeweiligen
Alterskohorten, nach Jahren und differenziert nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
a) Wie viele von diesen jungen Ausbildungslosen sind männlich bzw.
weiblich (bitte nach absoluten Zahlen und Prozentangaben in den
jeweiligen Alterskohorten aufschlüsseln)?
b) Wie viele von diesen jungen Ausbildungslosen haben Handicaps bzw.
Behinderungen (bitte nach absoluten Zahlen und Prozentangaben in
den jeweiligen Alterskohorten aufschlüsseln)?
c) Wie viele von diesen jungen Ausbildungslosen haben einen
Migrationshintergrund bzw. sind Ausländer (bitte nach absoluten Zahlen und
Prozentangaben in den jeweiligen Alterskohorten aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 1c werden zusammen beantwortet.
Die erbetenen Informationen sind der tabellarischen Übersicht in Anlage 1* zu
entnehmen.
Fragen zu einer Behinderung wurden im Mikrozensus in der Regel vierjährig
und mit freiwilliger Auskunftserteilung gestellt. Bei den Auswertungen erfolgte
eine zusätzliche Hochrechnung auf Bundesebene. Die letzte vorliegende
Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes bezieht sich auf das Jahr 2013.
Danach weisen rund 30 Prozent der behinderten Menschen im Alter von 30 bis
44 Jahren keinen Berufsabschluss auf. Bei den Nichtbehinderten in diesem
Alter waren es 13 Prozent. Eine Analyse nach jüngeren Altersgruppen ist in der
Veröffentlichung nicht erfolgt. Die Veröffentlichung für 2017 liegt noch nicht
vor.
2. Wie viele der jungen Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung
verfügen über keinen Schulabschluss, einen Hauptschulabschluss,
Realschulabschluss bzw. mittleren Schulabschluss, über eine
Hochschulzugangsberechtigung, über eine nicht abgeschlossene Berufsausbildung und
über einen im Ausland erworbenen Schulabschluss mit Anerkennung in
Deutschland und über einen im Ausland erworbenen Schulabschluss ohne
Anerkennung in Deutschland (bitte nach absoluten Zahlen und als Anteil
an allen jungen Erwachsenen in den jeweiligen Alterskohorten 20 bis
34 Jahre, sowie im Alter von 20 bis 24, 25 bis 29 und 30 bis 34 Jahren
nach Jahren 2010 bis 2018 aufschlüsseln)?
Es wird auf die Auswertung des Mikrozensus in Anlage 2* verwiesen. Bei der
Auswertung konnte nicht danach differenziert werden, ob eine abgebrochene
Ausbildung vorliegt oder ob im Ausland ein Schulabschluss erworben wurde,
der in Deutschland anerkannt oder nicht anerkannt ist.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13476 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
3. Wie viele der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss waren arbeitslos
(bitte nach absoluten Zahlen und als Anteil an allen jungen Erwachsenen
in den jeweiligen Alterskohorten 20 bis 34 Jahre, sowie im Alter von 20
bis 24, 25 bis 29 und 30 bis 34 Jahren nach Jahren 2010 bis 2018
aufschlüsseln)?
Nach Angaben des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr
2018 rund 272.000 Erwerbslose im Alter von 20 bis unter 35 Jahren ohne
beruflichen Abschluss. Der Anteil der Erwerbslosen ohne einen beruflichen
Abschluss im Alter von 20 bis unter 35 Jahren an der gleichaltrigen Bevölkerung
insgesamt betrug 1,8 Prozent. Zeitreihendaten nach den erfragten
Altersgruppen können der Anlage 3* entnommen werden.
4. Wie viele der jungen Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung
waren in einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung, in
einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung, in einem
geringfügigen Beschäftigungsverhältnis und als Selbstständige erwerbstätig
(bitte nach absoluten Zahlen und als Anteil an allen jungen Erwachsenen
in den jeweiligen Alterskohorten 20 bis 34 Jahre, sowie im Alter von 20
bis 24, 25 bis 29 und 30 bis 34 Jahren nach Jahren 2010 bis 2018
aufschlüsseln)?
Nach Angaben des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr
2018 rund 2,65 Millionen Erwerbstätige im Alter von 20 bis unter 35 Jahren
ohne beruflichen Abschluss. Abhängig beschäftigt waren rund 2,54 Millionen
Erwerbstätige, während rund 105.000 junge Menschen ohne beruflichen
Abschluss selbständig tätig waren. Zeitreihendaten nach den erfragten
Altersgruppen können der Anlage 4* entnommen werden.
5. Wie viele der jungen Ausbildungslosen haben an Maßnahmen des
sogenannten Übergangssystems teilgenommen (bitte nach absoluten Zahlen
und als Anteil an allen jungen Erwachsenen in den jeweiligen
Alterskohorten 20 bis 34 Jahre, sowie im Alter von 20 bis 24, 25 bis 29 und 30 bis
34 Jahren nach Jahren 2010 bis 2018 aufschlüsseln)?
Informationen zur Anzahl und Altersverteilung junger Erwachsener im
Übergangsbereich enthält die integrierte Ausbildungsberichterstattung (iABE). Für
das Jahr 2018 liegen noch keine Bestandsdaten der iABE vor.
Das Merkmal „Berufliche Vorbildung“ wird in der iABE nicht erfasst. Es ist
aber davon auszugehen, dass der Großteil der Jugendlichen im
Übergangsbereich über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Der Großteil der
Maßnahmen im Übergangsbereich richtet sich an die Zielgruppe der unter 25-
Jährigen. Für Ältere spielt der Übergangsbereich eine untergeordnete Rolle,
was sich auch in den Daten widerspiegelt.
Für die 29-Jährigen und Älteren werden die Daten nur als Sammelkategorie
ausgewiesen. Die folgenden Tabellen 1 und 2 weisen die Teilnehmer im iABE-
Sektor „Übergangsbereich“ für die Altersgruppen der 20 bis 24-Jährigen und
25 bis 28-Jährigen aus sowie deren Anteil an der Wohnbevölkerung im
jeweiligen Alter. Für die Altersgruppe „20 und älter“ wird lediglich die Gesamtzahl
aufgeführt. Durch die Sammelkategorie kann kein sinnvoller Bezug zur
Wohnbevölkerung hergestellt werden, die Bildung des Indikators ist somit nicht
zweckmäßig. Zudem werden zur Vervollständigung die Altersgruppen der 15-
bis 19-Jährigen sowie 15- bis 24-Jährigen dargestellt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13476 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Tabelle 1: Teilnehmer im iABE-Sektor „Integration in Ausbildung
(Übergangsbereich)“ nach Altersgruppen (Bestandsdaten)
20 bis 24 Jahre 25 bis 28 Jahre1 20 und älter2 15 bis 19 Jahre3 15 bis 24 Jahre
2010 32.999 1.387 35.188 330.686 363.685
2011 32.324 1.864 36.180 290.539 322.863
2012 29.883 2.134 33.955 267.269 297.152
2013 29.170 2.621 33.835 258.938 288.108
2014 29.736 2.489 34.334 255.886 285.622
2015 30.228 3.135 35.662 264.814 295.043
2016 38.121 4.926 46.989 295.171 333.292
2017 41.046 5.333 50.014 283.289 324.334
Tabelle 2: Anteil der Teilnehmer im iABE-Sektor „Integration in Ausbildung
(Übergangsbereich)“ (Bestandsdaten) an der Wohnbevölkerung in der
jeweiligen Altersgruppe
20 bis 24 Jahre
in Prozent
25 bis 28 Jahre1
in Prozent
20 und älter2
in Prozent
15 bis 19 Jahre3
in Prozent
15 bis 24 Jahre
in Prozent
2010 0,7 0,0 - 8,0 4,0
2011 0,7 0,0 - 7,2 3,6
2012 0,6 0,1 - 6,6 3,4
2013 0,6 0,1 - 6,4 3,3
2014 0,6 0,1 - 6,3 3,3
2015 0,7 0,1 - 6,3 3,4
2016 0,8 0,1 - 7,1 3,8
2017 0,9 0,1 - 6,9 3,7
1) Die Altersgruppe 25-29 kann nicht sinnvoll berechnet werden, weil die Jugendlichen im Alter von 29 der Restkategorie 29 Jahre und älter
zugerechnet werden. Daher wurde hier die Kategorie 25-28 Jahre gebildet.
2) Diese Altersgruppe wurde gebildet, da sie näherungsweise die Gruppe der 20 bis 34-Jährigen abbilden könnte.
3) Die Altersgruppe der 30 bis 34-Jährigen kann nicht gebildet werden. Sie ist zudem wenig aussagekräftig, da die Maßnahmen im
Übergangsbereich hauptsächlich auf Jugendliche unter 25 Jahren ausgerichtet sind. Daher werden hier die beiden zusätzlich Kategorien 15-19 Jahre und
15-24 Jahre dargestellt.
Quellen: „Integrierte Ausbildungsberichterstattung“ auf Basis der Daten der statistischen Ämter des
Bundes und der Länder sowie der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: 28.03.2019;
Bevölkerungsfortschreibung GENESIS-Online, Abruf: 14.08.2019.
6. Wie viele der als ausbildungsreif geltenden jungen Menschen, die sich
um einen Ausbildungsplatz bemüht haben, sind in den Jahren 2010 bis
2018 in eine vollqualifizierende Ausbildung gemündet (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Wie viele von ihnen sind in das sogenannte Übergangssystem gemündet
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Von wie vielen ist nicht bekannt, wo sie verblieben sind (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Für eine differenzierte Darstellung des Verbleibs der bei der Bundesagentur für
Arbeit (BA) gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber wird auf den
Berufsbildungsbericht 2019 verwiesen.
Das darin enthaltene Schaubild 19 zeigt für die Jahre 2009 bis 2018, wie viele
der bei der BA gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber in Ausbildung
eingemündet sind (sog. eingemündete Bewerberinnen und Bewerber). Darüber
hinaus weist das Schaubild u. a. aus, wie hoch die Zahl der Bewerberinnen und
Bewerber ist, für die keine Vermittlungsbemühungen mehr laufen und für die
keine Informationen zum Verbleib vorliegen (sog. andere ehemalige
Bewerberinnen und Bewerber ohne Angabe eines Verbleibs). Auch die sog.
Bewerberinnen und Bewerber mit Alternative zum 30.09. werden abgebildet. Hierbei
handelt es sich um Bewerberinnen und Bewerber, die eine Alternative zu einer
Ausbildung begonnen (z. B. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme,
Praktikum), aber unabhängig davon weiterhin nach einer Ausbildungsstelle gesucht
und eine entsprechende Vermittlung durch die Agenturen für Arbeit und die
Jobcenter gewünscht haben.
Als Bewerber/Bewerberin für Berufsausbildungsstellen zählen diejenigen bei
Agenturen für Arbeit und Jobcentern gemeldeten Personen, die im Berichtsjahr
eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf wünschten und deren
Eignung dafür geklärt ist. Es handelt sich demnach um ausbildungsreife junge
Menschen.
Zu beachten ist, dass hier nur diejenigen jungen Menschen erfasst werden, die
die BA bei der Ausbildungsstellensuche in Anspruch genommen haben.
Ausbildungsreife Personen, die ohne Unterstützung der BA eine Ausbildungsstelle
gefunden haben, werden hier nicht erfasst. Sie fließen jedoch in die Zahl der
neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ein. Eine Zeitreihe der Zahl der neu
abgeschlossenen Ausbildungsverträge (Quelle: BIBB-Erhebung zum 30.
September) kann z. B. Tabelle 6 im Berufsbildungsbericht 2019 entnommen
werden.
Für Daten zu Anfängern/Anfängerinnen im Übergangsbereich wird in der
Regel auf die integrierte Ausbildungsberichterstattung zurückgegriffen, vgl. die
entsprechenden Erläuterungen in der Antwort zu Frage 5. Auch hierzu legt der
Berufsbildungsbericht entsprechende Zeitreihen vor (vgl.
Berufsbildungsbericht 2019, Tabelle 3). Zu beachten ist, dass der Übergangsbereich sehr
heterogen ist. Neben dem Erwerb der Ausbildungsreife und der Überbrückung von
Ausbildungslosigkeit bieten Maßnahmen im Übergangsbereich jungen
Menschen auch die Möglichkeit, einen Schulabschluss nachzuholen oder ihren
vorhandenen Schulabschluss zu verbessern. Anhand der Daten der integrierten
Ausbildungsberichterstattung sind keine Aussagen zur Ausbildungsreife
möglich. Ausgewiesen werden kann lediglich die schulische Vorbildung der
Anfängerinnen und Anfänger im Übergangsbereich (vgl. Berufsbildungsbericht 2019,
Schaubild 4).
7. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl junger
Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im Vergleich zu
anderen europäischen Mitgliedstaaten sowie der OECD-Staaten vor (bitte
nach den Jahren 2010 bis 2018 sowie nach Geschlecht, in absoluten
Zahlen und Prozentangaben und als Anteil an der Alterskohorte
aufschlüsseln)?
Um Bildungsdaten auf internationaler Ebene vergleichen zu können, wurde die
internationale Standardklassifikation des Bildungswesens (ISCED) entwickelt.
Die nationalen Bildungsprogramme bzw. Bildungsabschlüsse werden für den
internationalen Vergleich den ISCED-Stufen 0 bis 8 zugeordnet. Personen ohne
abgeschlossene Berufsausbildung werden anhand der Bildungsabschlüsse IS-
CED 1, ISCED 2 und ISCED 34 (allgemeinbildend) und ISCED 44
(allgemeinbildend) nachgewiesen. Eine Vergleichbarkeit der Zeitreihen ist nur begrenzt
gegeben, da einerseits im Jahr 2014 eine Umstellung auf ISCED 2011 erfolgt
ist, andererseits können nicht alle Staaten ihre Bildungsprogramme
differenziert aufteilen.
In der OECD-Datenbank nicht enthalten sind die gewünschte Differenzierung
nach den unterschiedlichen Altersgruppen sowie Absolutwerte. Die in
nachfolgender Tabelle 3 ausgewiesenen Daten für Deutschland und den OECD-
Durchschnitt sind wegen der internationalen Darstellung anders abgegrenzt als
bei den Antworten zu den Fragen 1 und 2, die die nationale Abgrenzung
verwenden.
Tabelle 3: Anteil der Personen ohne beruflichen Abschluss im Alter von 25 bis
34 Jahren in Deutschland und im OECD-Durchschnitt nach Geschlecht 2010
bis 2018
ISCED 1, ISCED 2, ISCED 34 ISCED44: Unterhalb Sekundarbereich II +
Sekundarbereich II oder Abschluss im postsekundaren nichttertiären Bereich
(nur allgemeinbildender Bildungsabschluss)
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Deutschland Insgesamt 13,5 13,2 13,2 13,1 19,6 19,7 20,2 20,7 20,5
Weiblich 13,8 13,6 13,3 13,0 18,8 18,6 18,8 19,0 18,9
Männlich 13,2 12,9 13,1 13,1 20,5 20,7 21,5 22,2 22,1
OECD-
Durchschnitt
Insgesamt 18,3 18,1 17,3 16,8 32,7 32,9 32,8 33,7 32,2
Weiblich 16,7 16,4 15,5 15,1 30,2 30,4 30,1 30,8 29,4
Männlich 20,0 19,8 19,1 18,5 35,2 35,4 35,5 36,6 34,8
Quelle: OECD
8. Aus welchen Gründen konnte das Ziel der „Allianz für Aus- und
Weiterbildung 2015 – 2018“, die Quote nicht formal qualifizierter junger
Erwachsener bis zum Jahr 2018 auf 8 Prozent zu senken, nicht erreicht
werden?
Welche Konsequenzen will die Bundesregierung daraus ziehen, und
welche konkreten Maßnahmen sollen getroffen werden?
Plant die Bundesregierung, in diesem Zusammenhang ein
Sonderprogramm für die Reduzierung der Ausbildungslosigkeit aufzulegen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Zahl junger Erwachsener im Alter zwischen 20 und 34 Jahren ist dem
Berufsbildungsbericht 2019 zufolge zwischen 2014 und 2018 von 1,88 auf
2,12 Millionen Personen angestiegen, die sog. Ungelerntenquote lag 2018 bei
14,2 Prozent. Im selben Zeitraum ist eine sehr hohe Zahl von Flüchtlingen nach
Deutschland gekommen, oftmals ohne formalen Bildungsabschluss (siehe
Jahresgutachten 2019 des Sachverständigenrats Migration und Flüchtlinge) und
ohne Wissen über die Bedeutung formaler Abschlüsse in Deutschland.
Gerade für diesen Personenkreis hat die Bundesregierung
Unterstützungsprogramme im Bereich der beruflichen Bildung ins Leben gerufen. Diese tragen
dazu bei, möglichst viele junge Menschen auf dem Weg zu einer erfolgreichen
Berufsausbildung zu unterstützen. Beispielhaft sind hier das
Berufsorientierungsprogramm und die Fördermaßnahme „Verhinderung von
Ausbildungsabbrüchen – VerA“ zu nennen. Diese Maßnahmen sind Elemente der Bund-
Länder-Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum
Ausbildungsabschluss“. Hier werden die Maßnahmen des Bundes, der Bundesagentur
für Arbeit und der Länder so miteinander verzahnt, dass möglichst alle
ausbildungsfähigen und -bereiten Jugendlichen eine Ausbildung aufnehmen und
erfolgreich abschließen können. Gerade auch Jugendliche, die dabei mehr
Unterstützung benötigen als andere, sollen individuell und bedarfsgerecht gefördert
werden. Die Bundesregierung strebt an, mit neuen Bildungsketten-
Vereinbarungen die Initiative bis 2026 auszuweiten.
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch das Bildungssystem
mit seinen Ungleichheiten ein Grund für die Nichtausbildung vieler
junger Erwachsener ist?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Wirtschaft mit in der
Verantwortung, dass die Zahl der ausbildungslosen jungen Menschen stetig steigt?
Gute Bildung und Ausbildung sind grundlegende Voraussetzungen für gerechte
Teilhabe- und Aufstiegschancen. Dem Nationalen Bildungsbericht 2018
zufolge steigen Bildungsstand und Bildungsbeteiligung der Bevölkerung in
Deutschland kontinuierlich an.
Die soziale Herkunft hat jedoch weiterhin starken Einfluss auf den
Bildungserfolg. Das Ausmaß der sozial bedingten Ungleichheit in Deutschland ist laut der
Studie Trends in International Mathematics and Science Study – TIMSS 2015 –
seit 2007 weitgehend konstant geblieben. Dies ist auch in fast allen anderen
Teilnehmerstaaten der Fall. In keinem Staat haben sich die Disparitäten
verringert, in einigen Staaten haben sie sich sogar vergrößert. Auch PISA
(Programme for International Student Assessment) 2015 zeigt, wie bereits frühere PISA-
Erhebungen, dass in Deutschland – sowie in allen anderen OECD-Staaten – ein
deutlicher Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und dem
naturwissenschaftlichen Kompetenzniveau der Schülerinnen und Schüler besteht. Auch
wenn in den letzten Jahren die Kompetenzunterschiede abgenommen haben,
bleibt das Bemühen um eine Verminderung sozialer Disparitäten weiterhin eine
der wesentlichen bildungspolitischen Herausforderungen.
Die Bundesregierung setzt sich für individuelle Chancengerechtigkeit in der
Bildung ein. Im Verantwortungsbereich des Bundes bestehen bereits vielfältige
Maßnahmen, um den Erwerb von Abschlüssen zu unterstützen und
Abbruchquoten zu reduzieren. Die Bundesregierung plant darüber hinaus weitere
Maßnahmen. So ist vorgesehen, die Berufsorientierung an allen allgemeinbildenden
Schulen der Sekundarstufe weiter zu stärken, auch an allen Gymnasien.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. Plant die Bundesregierung, zur Schaffung ausreichender
Ausbildungsplätze einen Gesetzentwurf für eine Umlagefinanzierung bzw.
Ausbildungsplatzabgabe vorzulegen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um
die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen?
Die Bundesregierung plant keinen derartigen Gesetzentwurf vorzulegen.
Laut aktuellem Berufsbildungsbericht 2019 (S. 51, 54) konnten von den
565.342 bei der BA gemeldeten Berufsausbildungsstellen noch 57.656 nicht
besetzt werden. Daher unterstützt die Bundesregierung ausbildende Betriebe
durch vielfältige Beratungsangebote, z. B. im Rahmen der JOBSTARTER-
Programme.
So werden beispielsweise Kleinst- und Kleinbetriebe bei der Qualifizierung der
betrieblichen Ausbilder/-innen, aber auch bei der Koordination von
Verbundausbildung oder der Suche nach geeigneten Auszubildenden beraten bzw.
unterstützt. Arbeitgeber, die bereit sind, sozial benachteiligte oder
lernbeeinträchtige junge Menschen auszubilden, können auch im Rahmen der Assistierten
Ausbildung unterstützt werden.
Zudem wird ab dem 1. Januar 2020 mit dem Pflegeberufereformgesetz
bundesweit ein Umlageverfahren für die nach diesem Gesetz geregelten
Pflegeausbildungen eingeführt. Hierdurch werden die Kosten der Ausbildung auf alle
Pflegeeinrichtungen – ausbildende wie nicht ausbildende – umgelegt. Alle
Pflegeeinrichtungen zahlen in einen Ausgleichsfonds ein, aus dem die ausbildenden
Einrichtungen eine Kostenerstattung erhalten. Mit der Einführung des
Umlageverfahrens wird die Bereitschaft auszubilden auf Seiten der Krankenhäuser,
stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen gefördert. Wettbewerbsnachteile
für ausbildende Einrichtungen im Vergleich zu nicht ausbildenden
Einrichtungen werden künftig vermieden. Insbesondere ambulante Pflegedienste werden
dadurch motiviert, Ausbildungsplätze bereitzustellen.
Zur Flankierung der Einführung der neuen Pflegeausbildungen wurde im
Januar 2019 als erstes Ergebnis der Konzertierten Aktion Pflege vom
Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend die Ausbildungsoffensive
Pflege (2019 – 2023) gestartet. Ein zentrales Ziel der Offensive ist es, die Zahl
der ausbildenden Einrichtungen bis zum Ende der Offensive im
Bundesdurchschnitt um 10 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2019 zu steigern. Um
dieses Ziel zu erreichen, haben sich die Partner der Offensive zu zahlreichen
Beiträgen verpflichtet. Hierzu gehört, dass Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
11. Teilt die Bundesregierung das Rahmenkonzept für eine öffentlich
geförderte Berufsausbildung der Bertelsmann Stiftung (www.bertelsmann-stif
tung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/LL_Ausbil
dungsangebot_Konzept.pdf, S. 15 ff.)?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, die öffentlich geförderte
Berufsausbildung zu erweitern.
Schon heute sind öffentlich geförderte Ausbildungsmöglichkeiten (sog.
außerbetriebliche Ausbildung) gegeben, die benachteiligten jungen Menschen eine
Ausbildung ermöglichen. Außerbetriebliche Ausbildung wird nach
unterschiedlichen Konzepten umgesetzt. Zum Teil wird der Ausbildungsbetrieb im ersten
Jahr der Ausbildung finanziell nicht unwesentlich unterstützt. Dies dient
Betrieben als Anreiz, auch benachteiligte junge Menschen zu unterstützen.
Das von der Bertelsmann-Stiftung vorgeschlagene Konzept unterscheidet sich
von dieser Variante außerbetrieblicher Ausbildung durch einen größeren
Abstand vom Betriebsalltag aufgrund der Nutzung von einzelnen Praxisphasen,
ggf. sogar in unterschiedlichen Betrieben anstatt der Ausbildung in einem
Betrieb und einen umfangreichen bürokratischen Überbauzur Koordinierung der
Praxisphasen, der derzeit nicht notwendig ist.
Bei der von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern nach dem SGB III
bzw. SGB II angebotenen außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE) für sozial
benachteiligte bzw. lernbeeinträchtigte junge Menschen wird ein
außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis zwischen dem jungen Menschen und dem
Bildungsträger in kooperativer oder integrativer Form begründet. Insbesondere die
im Rahmenkonzept der Studie genannten konstitutiven Merkmale werden bei
BaE in ähnlicher oder identischer Form umgesetzt. BaE wird als Praxisbeispiel
in der Studie breit erläutert.
Die in der Studie vorgeschlagene Ausweitung der Zielgruppe auf erfolglose
Ausbildungsstellenbewerber wird seitens der Bundesregierung nicht
befürwortet. Sie geht von der nicht geteilten Annahme aus, dass es jenseits einzelner
Regionen und Berufe generell zu wenige Ausbildungsstellen gebe. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Den vielen Betrieben, die erfolglos Auszubildende suchen, kommt das Konzept
der Bertelsmann-Stiftung strukturell nicht entgegen. Es verfolgt das primäre
Ziel, Jugendliche in Berufen auszubilden, deren Ausbildungsbedarf schon
erreicht ist und in denen Nachfrageüberhänge bestehen.
a) Sieht die Bundesregierung hierbei die Gefahr, dass sich durch
öffentliche Förderprogramme zur Schaffung von Ausbildungsplätzen
Wirtschaft und Unternehmen noch weiter aus der
Ausbildungsverantwortung ziehen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Für Ausbildungsbetriebe stellt die Suche nach geeigneten Auszubildenden eine
Herausforderung dar. Ein „Rückzug aus der Ausbildungsverantwortung“ von
Betrieben und Unternehmen ist nicht feststellbar. Es ist allerdings zu
beobachten, dass Betriebe nach mehrfach erfolgloser Suche nach geeigneten
Auszubildenden keine Ausbildungsstelle mehr anbieten. Die Bundesregierung sieht die
Gefahr, dass der Ausbau der außerbetrieblichen Ausbildung letztgenannte
Effekte verstärken kann. Betriebe können hierin eine Alternative zur eigenen
Ausbildungs- und Finanzierungsverantwortung sehen. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 10 verwiesen.
b) Teilt die Bundesregierung den Vorschlag der Bertelsmann Stiftung,
dass Übergänge in die auszubildenden Betriebe durch monetäre
Anreize wie z. B. durch Zuzahlungen zur Ausbildungsvergütung in der
Probezeit des betrieblichen Ausbildungsverhältnisses zusätzlich gefördert
werden sollten?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht (vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/filead
m i n / files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/LL_Ausbildungsan-
gebot_Konzept.pdf, S. 20)?
Die Bundesregierung teilt diesen Vorschlag nicht, da durch monetäre Anreize
die Marktmechanismen außer Kraft gesetzt werden, die den Ausbildungsmarkt
ansonsten sehr erfolgreich steuern.
Die gesetzlichen Regelungen zu BaE sehen allerdings eine Prämienzahlung an
den die BaE durchführenden Bildungsträger vor, wenn der Auszubildende von
ihm vorzeitig und nachhaltig in eine betriebliche Ausbildung vermittelt wird.
Hierdurch soll ein geschäftspolitischer Anreiz für den Bildungsträger für die
Vermittlung geschaffen werden.
c) Teilt die Bundesregierung den Vorschlag der Bertelsmann Stiftung,
dass die Ausbildungsvergütungen bei öffentlich geförderter
Ausbildung geringer oder ganz entfallen sollten (vgl. www.bertelsmann-stif
tung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/
LL_Ausbildungsangebot_Konzept.pdf, S. 25)?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Bereits heute wird die außerbetriebliche Ausbildung zum Teil durch öffentliche
Mittel finanziert, um die finanzielle Belastung des Ausbildungsbetriebs
insbesondere bei der Ausbildung lernschwacher oder anderweitig förderbedürftiger
Personen zu reduzieren.
d) Welches Finanzvolumen müssten Bund und Länder jährlich
aufbringen, wenn sie dem Rahmenkonzept für eine öffentlich geförderte
Berufsausbildung der Bertelsmann Stiftung folgen würden (bitte nach
Bund und Ländern aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine Daten.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13476
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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