Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Berechnungen zum Zuwanderungskorridor für das Jahr 2018 und Prognose für das Jahr 2019
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
30.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1229113.08.2019
Berechnungen zum Zuwanderungskorridor für das Jahr 2018 und Prognose für das Jahr 2019
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12291
19. Wahlperiode 13.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut,
Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali,
Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke,
Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und
der Fraktion DIE LINKE.
Berechnungen zum Zuwanderungskorridor für das Jahr 2018 und Prognose für
das Jahr 2019
Bei der Vorstellung der Asylzahlen für das Jahr 2018 (vgl. dpa vom 23. Januar
2019) hatte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer
erklärt, die Asyl-Zuwanderung sei im Jahr 2018 mit netto rund 165 000 Menschen
deutlich unterhalb des von der Koalition vereinbarten Korridors zwischen
180 000 und 220 000 Menschen geblieben. Bei dieser Berechnung wurde von
3 400 Aufnahmen im Rahmen des Resettlements, 38 500 nachziehenden
Familienangehörigen sowie 23 500 Abschiebungen und 16 000 freiwilligen Ausreisen
ausgegangen.
Bei der Vorstellung der Asylzahlen für Mai 2018 hatte Bundesinnenminister
Horst Seehofer noch behauptet, trotz des Rückgangs der Asylzahlen sei damit zu
rechnen, dass der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte
„Korridor für die jährliche Zuwanderung nach Deutschland in Höhe von 180 000
bis 220 000 Personen […] in diesem Jahr erreicht oder sogar überschritten
werden“ könnte. Die Fraktion DIE LINKE. hatte dem widersprochen und aufgrund
von damals vorliegenden Zahlen der Bundesregierung hochgerechnet, dass der
Korridor am Ende des Jahres entgegen der Prognose des Bundesinnenministers
bei Weitem nicht erreicht würde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5153 und www.
taz.de/Asylzahlen-des-Bundesinnenministers/!5518102/).
Zur genauen Berechnung des vereinbarten Korridors gibt es Fragen im Detail
(vgl. ebd.). Insbesondere gibt es immer noch keine statistische Erhebung zur
Gesamtzahl der freiwilligen Ausreisen abgelehnter Flüchtlinge, die ebenso wie die
Zahl der Abschiebungen von der Zahl eingereister Schutzsuchender abgezogen
werden soll. Zudem wird eine unbekannte – nach Einschätzung der
Fragestellenden aber fünfstellige – Zahl von Geflüchteten doppelt gezählt, einmal bei der Zahl
Asylsuchender, das andere Mal bei den nachziehenden Familienangehörigen.
Denn viele legal nachgezogene Angehörige stellen in Deutschland einen
Asylantrag zur Statusklärung: Im Jahr 2018 verfügten 18 338 Asylsuchende zum
Zeitpunkt der Asylantragstellung bereits über eine Aufenthaltserlaubnis aus
familiären Gründen (Bundestagsdrucksache 19/8701, Antwort zu Frage 2c). Und
schließlich handelte es sich bei einem Fünftel aller Asylsuchenden des Jahres
2018 nicht um eingereiste Personen, sondern um hier geborene Kinder von
Asylsuchenden oder anerkannten Flüchtlingen (Bundestagsdrucksache 19/11001,
Antwort zu Frage 8).
Quotenregelungen sind nach Auffassung der Fragestellenden bei der
Gewährleistung von Menschenrechten und Flüchtlingsschutz grundsätzlich unzulässig. Die
oben aufgezeigten Umstände zeigen nach Ansicht der Fragesteller aber, dass die
Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland infolge entsprechender
Abschottungs- und Abschreckungsmaßnahmen zuletzt noch geringer war als ohnehin
bereits angenommen werden musste.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer bei seiner Aussage bei
Vorstellung der Asylzahlen für das Jahr 2018, „Wir sollten uns ja bei unseren
Entscheidungen an den Fakten orientieren, nicht an unseren Vermutungen“
(Handelsblatt vom 24. Januar 2019), im Blick, dass er selbst im Mai 2018
aufgrund von Vermutungen fälschlich prognostizierte, dass der im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Korridor erreicht oder
auch überschritten werden würde, und inwieweit wurden im Jahr 2018 in der
Migrations- und Asylpolitik politische Entscheidungen getroffen, die auf
solchen (falschen) Vermutungen und nicht auf Fakten basierten, etwa im
Zusammenhang des innerhalb der Bundesregierung geführten Streits um die
Notwendigkeit, die rechtliche Zulässigkeit und den Umfang möglicher
Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen (bitte
ausführen)?
2. Nachdem die Bundesregierung der Auffassung zugestimmt hat (vgl.
Antworten zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/5153), dass mit der
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verwandten
Formulierung „freiwillige Ausreisen“ nicht nur finanziell durch das REAG/GARP-
Programm geförderte freiwillige Ausreisen, sondern alle freiwilligen
Ausreisen abgelehnter Asylsuchender gemeint sind, welche Anstrengungen hat sie
unternommen, um diese Zahl genauer erfassen zu können (bitte im Detail
darlegen) und welche umfassenderen Einschätzungen oder Zahlen hat sie
inzwischen hierzu (bitte darlegen)?
3. Inwieweit ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zulässig und
begründbar, die hier geborenen Kinder von Geflüchteten (etwa ein Fünftel aller
Asylsuchenden, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) bei der Berechnung des
Zuwanderungskorridors, bei der es um „Zuwanderungszahlen“ gehen soll,
zu berücksichtigen, obwohl diese in Deutschland geborenen Kinder
offenkundig nicht „zugewandert“ sind (bitte begründen)?
4. Inwieweit müssen bei der Berechnung des Zuwanderungskorridors von der
Zahl der Asylsuchenden Familienangehörige, die im Wege des
Familiennachzugs legal eingereist sind und dann zur Statusklärung einen Asylantrag
gestellt haben, von der Zahl der Asylsuchenden abgezogen werden, damit sie
nicht doppelt gezählt werden (als Asylsuchende und beim Familiennachzug,
bitte begründen), und wie hoch schätzt die Bundesregierung diese Zahl, auch
angesichts des Umstands, dass 2018 18 338 Asylsuchende zum Zeitpunkt der
Asylantragstellung über eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
verfügten (Bundestagsdrucksache 19/8701, Antwort zu Frage 2c)?
5. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der
Umfang des Familiennachzugs zu anerkannten Flüchtlingen und
Asylberechtigten zurückgehen wird, da die entsprechenden Schutzgewährungen in
absoluten Zahlen zuletzt zurückgegangen sind (bitte begründen)?
6. Welche Einschätzung existiert beim Bundesinnenminister aktuell zur Frage,
ob der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte
Zuwanderungskorridor auf der Grundlage vorliegender Zahlen in diesem Jahr
(nicht) erreicht oder überschritten werden könnte (bitte nachvollziehbar
begründen)?
7. Welche Zahlen liegen vor zur Berechnung des im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD genannten Zuwanderungskorridors für das Jahr
2018 (bitte so genau wie möglich nach den unterschiedlichen Gruppen
auflisten), und wie groß war demnach nach Auffassung der Bundesregierung im
Jahr 2018 die so definierte „Netto-Zuwanderung“ (bitte neben den präzisen
und differenzierten Zahlen auch die Berechnungsart darlegen)?
8. Welche aktuellen Zahlen und Einschätzungen liegen der Bundesregierung
im Zusammenhang des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbarten Zuwanderungskorridors derzeit vor (bitte aktuelle Zahlen
entsprechend der unterschiedlichen Formen der Ein- bzw. Auswanderung so
präzise wie möglich auflisten), und auf welche ungefähre Zuwanderungszahl
für das Jahr 2019 kommt die Bundesregierung auf der Grundlage dieser
Zahlen (bitte Berechnungsweise konkret darlegen)?
9. Welche quantitativen Auswirkungen hätte es nach Kenntnis der
Bundesregierung, wenn umfassendere Zahlen zu freiwilligen Ausreisen vorlägen und
wenn die Zahl hier geborener Kinder bzw. legal nachgezogener Angehöriger,
die einen Asylantrag gestellt haben, bei der Berechnung berücksichtigt
würden (bitte darstellen)?
10. Inwieweit sollte nach Auffassung des Bundesinnenministers der Umstand,
dass der vereinbarte Zuwanderungskorridor nach Einschätzung der
Fragestellerinnen und Fragesteller auch in diesem Jahr bei weitem nicht erreicht
werden wird und die Zahl der neu eingewanderten Schutzsuchenden unter
Berücksichtigung der in der Vorbemerkung der Fragesteller gemachten
Ausführungen noch einmal deutlich geringer ausfällt, für Lockerungen in der
Asyl- und Migrationspolitik genutzt werden, etwa durch Wiederherstellung
des subjektiven Rechts auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte,
durch eine Erhöhung humanitärer Aufnahmekontingente oder durch eine
umfassende humanitäre Bleiberechtsregelung (bitte ausführen)?
Berlin, den 23. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Lizenzkosten der Bundesverwaltung für Produkte von Microsoft und anderen US-amerikanischen Techkonzernen
DIE LINKE14.04.2026
Kenntnisse der Bundesregierung über das Epstein-Netzwerk und Konsequenzen für die deutsche Sicherheits- und Finanzaufsicht
DIE LINKE26.03.2026
Proteste gegen und Übergriffe auf Geflüchtetenunterkünfte im ersten Quartal 2026
DIE LINKE29.04.2026
Berichte über rechtsextreme Bezüge des Fördervereins Berliner Schloss e.V. und die Haltung der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss
DIE LINKE11.03.2026