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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Berechnungen zum Zuwanderungskorridor für das Jahr 2018 und Prognose für das Jahr 2019
Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE an Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
30.08.2019
Antwortdauer
17 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1229113.08.2019
Berechnungen zum Zuwanderungskorridor für das Jahr 2018 und Prognose für das Jahr 2019
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12291
19. Wahlperiode 13.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut,
Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali,
Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke,
Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und
der Fraktion DIE LINKE.
Berechnungen zum Zuwanderungskorridor für das Jahr 2018 und Prognose für
das Jahr 2019
Bei der Vorstellung der Asylzahlen für das Jahr 2018 (vgl. dpa vom 23. Januar
2019) hatte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer
erklärt, die Asyl-Zuwanderung sei im Jahr 2018 mit netto rund 165 000 Menschen
deutlich unterhalb des von der Koalition vereinbarten Korridors zwischen
180 000 und 220 000 Menschen geblieben. Bei dieser Berechnung wurde von
3 400 Aufnahmen im Rahmen des Resettlements, 38 500 nachziehenden
Familienangehörigen sowie 23 500 Abschiebungen und 16 000 freiwilligen Ausreisen
ausgegangen.
Bei der Vorstellung der Asylzahlen für Mai 2018 hatte Bundesinnenminister
Horst Seehofer noch behauptet, trotz des Rückgangs der Asylzahlen sei damit zu
rechnen, dass der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte
„Korridor für die jährliche Zuwanderung nach Deutschland in Höhe von 180 000
bis 220 000 Personen […] in diesem Jahr erreicht oder sogar überschritten
werden“ könnte. Die Fraktion DIE LINKE. hatte dem widersprochen und aufgrund
von damals vorliegenden Zahlen der Bundesregierung hochgerechnet, dass der
Korridor am Ende des Jahres entgegen der Prognose des Bundesinnenministers
bei Weitem nicht erreicht würde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5153 und www.
taz.de/Asylzahlen-des-Bundesinnenministers/!5518102/).
Zur genauen Berechnung des vereinbarten Korridors gibt es Fragen im Detail
(vgl. ebd.). Insbesondere gibt es immer noch keine statistische Erhebung zur
Gesamtzahl der freiwilligen Ausreisen abgelehnter Flüchtlinge, die ebenso wie die
Zahl der Abschiebungen von der Zahl eingereister Schutzsuchender abgezogen
werden soll. Zudem wird eine unbekannte – nach Einschätzung der
Fragestellenden aber fünfstellige – Zahl von Geflüchteten doppelt gezählt, einmal bei der Zahl
Asylsuchender, das andere Mal bei den nachziehenden Familienangehörigen.
Denn viele legal nachgezogene Angehörige stellen in Deutschland einen
Asylantrag zur Statusklärung: Im Jahr 2018 verfügten 18 338 Asylsuchende zum
Zeitpunkt der Asylantragstellung bereits über eine Aufenthaltserlaubnis aus
familiären Gründen (Bundestagsdrucksache 19/8701, Antwort zu Frage 2c). Und
schließlich handelte es sich bei einem Fünftel aller Asylsuchenden des Jahres
2018 nicht um eingereiste Personen, sondern um hier geborene Kinder von
Asylsuchenden oder anerkannten Flüchtlingen (Bundestagsdrucksache 19/11001,
Antwort zu Frage 8).
Quotenregelungen sind nach Auffassung der Fragestellenden bei der
Gewährleistung von Menschenrechten und Flüchtlingsschutz grundsätzlich unzulässig. Die
oben aufgezeigten Umstände zeigen nach Ansicht der Fragesteller aber, dass die
Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland infolge entsprechender
Abschottungs- und Abschreckungsmaßnahmen zuletzt noch geringer war als ohnehin
bereits angenommen werden musste.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer bei seiner Aussage bei
Vorstellung der Asylzahlen für das Jahr 2018, „Wir sollten uns ja bei unseren
Entscheidungen an den Fakten orientieren, nicht an unseren Vermutungen“
(Handelsblatt vom 24. Januar 2019), im Blick, dass er selbst im Mai 2018
aufgrund von Vermutungen fälschlich prognostizierte, dass der im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Korridor erreicht oder
auch überschritten werden würde, und inwieweit wurden im Jahr 2018 in der
Migrations- und Asylpolitik politische Entscheidungen getroffen, die auf
solchen (falschen) Vermutungen und nicht auf Fakten basierten, etwa im
Zusammenhang des innerhalb der Bundesregierung geführten Streits um die
Notwendigkeit, die rechtliche Zulässigkeit und den Umfang möglicher
Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen (bitte
ausführen)?
2. Nachdem die Bundesregierung der Auffassung zugestimmt hat (vgl.
Antworten zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/5153), dass mit der
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verwandten
Formulierung „freiwillige Ausreisen“ nicht nur finanziell durch das REAG/GARP-
Programm geförderte freiwillige Ausreisen, sondern alle freiwilligen
Ausreisen abgelehnter Asylsuchender gemeint sind, welche Anstrengungen hat sie
unternommen, um diese Zahl genauer erfassen zu können (bitte im Detail
darlegen) und welche umfassenderen Einschätzungen oder Zahlen hat sie
inzwischen hierzu (bitte darlegen)?
3. Inwieweit ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zulässig und
begründbar, die hier geborenen Kinder von Geflüchteten (etwa ein Fünftel aller
Asylsuchenden, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) bei der Berechnung des
Zuwanderungskorridors, bei der es um „Zuwanderungszahlen“ gehen soll,
zu berücksichtigen, obwohl diese in Deutschland geborenen Kinder
offenkundig nicht „zugewandert“ sind (bitte begründen)?
4. Inwieweit müssen bei der Berechnung des Zuwanderungskorridors von der
Zahl der Asylsuchenden Familienangehörige, die im Wege des
Familiennachzugs legal eingereist sind und dann zur Statusklärung einen Asylantrag
gestellt haben, von der Zahl der Asylsuchenden abgezogen werden, damit sie
nicht doppelt gezählt werden (als Asylsuchende und beim Familiennachzug,
bitte begründen), und wie hoch schätzt die Bundesregierung diese Zahl, auch
angesichts des Umstands, dass 2018 18 338 Asylsuchende zum Zeitpunkt der
Asylantragstellung über eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
verfügten (Bundestagsdrucksache 19/8701, Antwort zu Frage 2c)?
5. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der
Umfang des Familiennachzugs zu anerkannten Flüchtlingen und
Asylberechtigten zurückgehen wird, da die entsprechenden Schutzgewährungen in
absoluten Zahlen zuletzt zurückgegangen sind (bitte begründen)?
6. Welche Einschätzung existiert beim Bundesinnenminister aktuell zur Frage,
ob der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte
Zuwanderungskorridor auf der Grundlage vorliegender Zahlen in diesem Jahr
(nicht) erreicht oder überschritten werden könnte (bitte nachvollziehbar
begründen)?
7. Welche Zahlen liegen vor zur Berechnung des im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD genannten Zuwanderungskorridors für das Jahr
2018 (bitte so genau wie möglich nach den unterschiedlichen Gruppen
auflisten), und wie groß war demnach nach Auffassung der Bundesregierung im
Jahr 2018 die so definierte „Netto-Zuwanderung“ (bitte neben den präzisen
und differenzierten Zahlen auch die Berechnungsart darlegen)?
8. Welche aktuellen Zahlen und Einschätzungen liegen der Bundesregierung
im Zusammenhang des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbarten Zuwanderungskorridors derzeit vor (bitte aktuelle Zahlen
entsprechend der unterschiedlichen Formen der Ein- bzw. Auswanderung so
präzise wie möglich auflisten), und auf welche ungefähre Zuwanderungszahl
für das Jahr 2019 kommt die Bundesregierung auf der Grundlage dieser
Zahlen (bitte Berechnungsweise konkret darlegen)?
9. Welche quantitativen Auswirkungen hätte es nach Kenntnis der
Bundesregierung, wenn umfassendere Zahlen zu freiwilligen Ausreisen vorlägen und
wenn die Zahl hier geborener Kinder bzw. legal nachgezogener Angehöriger,
die einen Asylantrag gestellt haben, bei der Berechnung berücksichtigt
würden (bitte darstellen)?
10. Inwieweit sollte nach Auffassung des Bundesinnenministers der Umstand,
dass der vereinbarte Zuwanderungskorridor nach Einschätzung der
Fragestellerinnen und Fragesteller auch in diesem Jahr bei weitem nicht erreicht
werden wird und die Zahl der neu eingewanderten Schutzsuchenden unter
Berücksichtigung der in der Vorbemerkung der Fragesteller gemachten
Ausführungen noch einmal deutlich geringer ausfällt, für Lockerungen in der
Asyl- und Migrationspolitik genutzt werden, etwa durch Wiederherstellung
des subjektiven Rechts auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte,
durch eine Erhöhung humanitärer Aufnahmekontingente oder durch eine
umfassende humanitäre Bleiberechtsregelung (bitte ausführen)?
Berlin, den 23. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1287830.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12291 - Berechnungen zum Zuwanderungskorridor für das Jahr 2018 und Prognose für das Jahr 2019
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12291 –
Berechnungen zum Zuwanderungskorridor für das Jahr 2018 und Prognose für
das Jahr 2019
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei der Vorstellung der Asylzahlen für das Jahr 2018 (vgl. dpa vom 23. Januar
2019) hatte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst
Seehofer erklärt, die Asyl-Zuwanderung sei im Jahr 2018 mit netto rund 165 000
Menschen deutlich unterhalb des von der Koalition vereinbarten Korridors
zwischen 180 000 und 220 000 Menschen geblieben. Bei dieser Berechnung
wurde von 3 400 Aufnahmen im Rahmen des Resettlements, 38 500
nachziehenden Familienangehörigen sowie 23 500 Abschiebungen und 16 000
freiwilligen Ausreisen ausgegangen.
Bei der Vorstellung der Asylzahlen für Mai 2018 hatte Bundesinnenminister
Horst Seehofer noch behauptet, trotz des Rückgangs der Asylzahlen sei damit
zu rechnen, dass der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbarte „Korridor für die jährliche Zuwanderung nach Deutschland in Höhe
von 180 000 bis 220 000 Personen [...] in diesem Jahr erreicht oder sogar
überschritten werden“ könnte. Die Fraktion DIE LINKE. hatte dem
widersprochen und aufgrund von damals vorliegenden Zahlen der Bundesregierung
hochgerechnet, dass der Korridor am Ende des Jahres entgegen der Prognose
des Bundesinnenministers bei Weitem nicht erreicht würde (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/5153 und www.taz.de/Asylzahlen-des-Bundesinnenministers/!
5518102/).
Zur genauen Berechnung des vereinbarten Korridors gibt es Fragen im Detail
(vgl. ebd.). Insbesondere gibt es immer noch keine statistische Erhebung zur
Gesamtzahl der freiwilligen Ausreisen abgelehnter Flüchtlinge, die ebenso
wie die Zahl der Abschiebungen von der Zahl eingereister Schutzsuchender
abgezogen werden soll. Zudem wird eine unbekannte – nach Einschätzung der
Fragestellenden aber fünfstellige – Zahl von Geflüchteten doppelt gezählt,
einmal bei der Zahl Asylsuchender, das andere Mal bei den nachziehenden
Familienangehörigen. Denn viele legal nachgezogene Angehörige stellen in
Deutschland einen Asylantrag zur Statusklärung: Im Jahr 2018 verfügten
18 338 Asylsuchende zum Zeitpunkt der Asylantragstellung bereits über eine
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Bundestagsdrucksache 19/8701,
Antwort zu Frage 2c). Und schließlich handelte es sich bei einem Fünftel aller
Asylsuchenden des Jahres 2018 nicht um eingereiste Personen, sondern um
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12878
19. Wahlperiode 30.08.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 28. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
hier geborene Kinder von Asylsuchenden oder anerkannten Flüchtlingen
(Bundestagsdrucksache 19/11001, Antwort zu Frage 8).
Quotenregelungen sind nach Auffassung der Fragestellenden bei der
Gewährleistung von Menschenrechten und Flüchtlingsschutz grundsätzlich
unzulässig. Die oben aufgezeigten Umstände zeigen nach Ansicht der Fragesteller
aber, dass die Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland infolge
entsprechender Abschottungs- und Abschreckungsmaßnahmen zuletzt noch geringer
war als ohnehin bereits angenommen werden musste.
1. Inwieweit hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer bei seiner Aussage
bei Vorstellung der Asylzahlen für das Jahr 2018, „Wir sollten uns ja bei
unseren Entscheidungen an den Fakten orientieren, nicht an unseren
Vermutungen“ (Handelsblatt vom 24. Januar 2019), im Blick, dass er selbst
im Mai 2018 aufgrund von Vermutungen fälschlich prognostizierte, dass
der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte
Korridor erreicht oder auch überschritten werden würde, und inwieweit
wurden im Jahr 2018 in der Migrations- und Asylpolitik politische
Entscheidungen getroffen, die auf solchen (falschen) Vermutungen und nicht auf
Fakten basierten, etwa im Zusammenhang des innerhalb der
Bundesregierung geführten Streits um die Notwendigkeit, die rechtliche Zulässigkeit
und den Umfang möglicher Zurückweisungen von Schutzsuchenden an
den deutschen Grenzen (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung setzt seit Beginn der Legislaturperiode ihre
Anstrengungen fort, in Deutschland und der EU Migrationsbewegungen zu steuern und zu
begrenzen. Die Bundesregierung ergriff eine Reihe von Maßnahmen und
Initiativen, die bereits nach kurzer Zeit Wirkung zeigten. Die Zahl der Zugänge
konnte insgesamt reduziert und das Asylverfahren optimiert werden.
Im Übrigen trifft die Bundesregierung ihre jeweiligen Entscheidungen auf der
Grundlage des aktuellen Erkenntnisstands.
2. Nachdem die Bundesregierung der Auffassung zugestimmt hat (vgl.
Antworten zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/5153), dass
mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verwandten
Formulierung „freiwillige Ausreisen“ nicht nur finanziell durch das
REAG/GARP-Programm geförderte freiwillige Ausreisen, sondern alle
freiwilligen Ausreisen abgelehnter Asylsuchender gemeint sind, welche
Anstrengungen hat sie unternommen, um diese Zahl genauer erfassen zu
können (bitte im Detail darlegen) und welche umfassenderen
Einschätzungen oder Zahlen hat sie inzwischen hierzu (bitte darlegen)?
Bei der Erfassung der freiwilligen Ausreisen liegen der Bundesregierung
weiterhin nur im Bereich des Bund-Länder-Programms REAG/GARP belastbare
Daten vor. Die Abstimmungen mit den Ländern zur Erfassung aller geförderten
und auch nicht geförderten Ausreisen dauern an. Ziel der Bundesregierung ist
es dabei, vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Erfassungsmethoden der
Länder die Zahlen der freiwilligen Ausreisen möglichst genau zu erfassen.
Ferner wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27e der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/8021 verwiesen.
3. Inwieweit ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zulässig und
begründbar, die hier geborenen Kinder von Geflüchteten (etwa ein Fünftel
aller Asylsuchenden, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) bei der
Berechnung des Zuwanderungskorridors, bei der es um
„Zuwanderungszahlen“ gehen soll, zu berücksichtigen, obwohl diese in Deutschland
geborenen Kinder offenkundig nicht „zugewandert“ sind (bitte begründen)?
Die im Koalitionsvertrag enthaltene Feststellung, dass die Zuwanderungszahlen
die Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 nicht übersteigen werden,
begründet das im Koalitionsvertrag beschriebene, politische Maßnahmenpaket zur
Steuerung der Zuwanderung. Berechnungskriterien sind davon nicht erfasst.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weist die Zahlen der in
Deutschland Nachgeborenen unter einem Jahr im Rahmen der Berechnung der
Nettozuwanderung regelmäßig gesondert aus.
4. Inwieweit müssen bei der Berechnung des Zuwanderungskorridors von
der Zahl der Asylsuchenden Familienangehörige, die im Wege des
Familiennachzugs legal eingereist sind und dann zur Statusklärung einen
Asylantrag gestellt haben, von der Zahl der Asylsuchenden abgezogen
werden, damit sie nicht doppelt gezählt werden (als Asylsuchende und beim
Familiennachzug, bitte begründen), und wie hoch schätzt die
Bundesregierung diese Zahl, auch angesichts des Umstands, dass 2018 18 338
Asylsuchende zum Zeitpunkt der Asylantragstellung über eine
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen verfügten (Bundestagsdrucksache
19/8701, Antwort zu Frage 2c)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5153 wird hingewiesen. Im
Rahmen des Familiennachzugs findet eine Differenzierung nach dem
Aufenthaltsstatus der Referenzperson nicht statt. Ob ein Nachzug zu Deutschen oder zu
Schutzberechtigten stattfindet, wird somit nicht erfasst. Der Bundesregierung
liegen keine statistischen Erhebungen über die Zahl der Asylanträge im Sinne
der oben gestellten Frage vor.
5. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der
Umfang des Familiennachzugs zu anerkannten Flüchtlingen und
Asylberechtigten zurückgehen wird, da die entsprechenden Schutzgewährungen
in absoluten Zahlen zuletzt zurückgegangen sind (bitte begründen)?
Über eine mögliche künftige Entwicklung der Zahlen zum Familiennachzug
kann die Bundesregierung keine Einschätzung abgeben.
6. Welche Einschätzung existiert beim Bundesinnenminister aktuell zur
Frage, ob der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbarte Zuwanderungskorridor auf der Grundlage vorliegender Zahlen in
diesem Jahr (nicht) erreicht oder überschritten werden könnte (bitte
nachvollziehbar begründen)?
Auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Für das Jahr
2019 geht die Bundesregierung davon aus, dass die im Koalitionsvertrag
festgestellte Spanne von 180.000 bis 220.000 Personen deutlich unterschritten
wird.
7. Welche Zahlen liegen vor zur Berechnung des im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD genannten Zuwanderungskorridors für das
Jahr 2018 (bitte so genau wie möglich nach den unterschiedlichen
Gruppen auflisten), und wie groß war demnach nach Auffassung der
Bundesregierung im Jahr 2018 die so definierte „Netto-Zuwanderung“ (bitte
neben den präzisen und differenzierten Zahlen auch die Berechnungsart
darlegen)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5153 wird hingewiesen.
Zur Berechnung der Zuwanderungszahlen im Sinne der Fragestellung nach
Deutschland für das Jahr 2018 wurden folgende Zahlen zugrunde gelegt:
• die Asylerstantragszahlen,
• die Zahlen für Resettlement und humanitäre Aufnahmen,
• die Zahlen für den Familiennachzug nach Visaerteilung an Staatsangehörige
der 7 Haupt-HKL (AFG, ERI, IRN, IRQ, SYR, SOM, YEM), darunter die
Zahlen für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten,
• die Zahl der Rückführungen (inkl. Abschiebungen und Dublin-
Überstellungen),
• die Zahl der Freiwilligen Rückkehr.
Nach Vorlage der abschließenden Zahlen des Familiennachzugs nach
Visaerteilung zu den 7 Haupt-HKL bzw. zu subsidiär Schutzberechtigten im Jahr 2018
ergibt sich, dass nur rund 33.000 Visa zu diesem Zweck im Jahr 2018 erteilt
wurden. Insoweit ist die vom BMI im Januar 2019 mitgeteilte Zahl von
165.000 Zuwanderern im Jahr 2018 auf rund 159.000 zu aktualisieren.
Zuwanderungsspanne für 2018
Asylerstanträge
Davon waren ca. 19,9 % (32.300) in Deutschland
Geborene im Alter von unter einem Jahr.
rund 162.000
Humanitäre Aufnahmen und Resettlement
TUR-Aufnahmen, Resettlement und
Landesaufnahmeprogramme.
zuzügl. rund 3.400
Familiennachzug nach Visaerteilung zu den
7 Haupt-HKL und Visaerteilung zu subsidiär
Schutzberechtigten
zuzügl. rund 33.000
Rückführungen (inkl. Dublin-Überstellungen) abzügl. rund 23.500
Freiwillige Rückkehr abzügl. rund 16.000
Summe rund 159.000
8. Welche aktuellen Zahlen und Einschätzungen liegen der Bundesregierung
im Zusammenhang des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD vereinbarten Zuwanderungskorridors derzeit vor (bitte aktuelle
Zahlen entsprechend der unterschiedlichen Formen der Ein- bzw.
Auswanderung so präzise wie möglich auflisten), und auf welche ungefähre
Zuwanderungszahl für das Jahr 2019 kommt die Bundesregierung auf der
Grundlage dieser Zahlen (bitte Berechnungsweise konkret darlegen)?
Zuwanderungszahlen für 1. Halbjahr (Januar bis Juni 2019)
Asylerstanträge
Davon waren ca. 21 % (15.586) in Deutschland
Geborene im Alter von unter einem Jahr.
rund 73.000
Resettlement und Humanitäre Aufnahmen
TUR-Aufnahmen 1. Quartal 882, 2. Quartal 560
(Summe 1.442)
(Resettlement – Aufnahmen haben in diesem Jahr
noch nicht stattgefunden.)
zuzügl. rund 1.400
Familiennachzug nach Visaerteilung zu den 7
Haupt-HKL und Visaerteilung zu subsidiär
Schutzberechtigten
zuzügl. rund 14.000
Rückführungen inkl. Dublin-Überstellungen abzügl. rund 13.000
Freiwillige Rückkehr abzügl. rund 6.800
Summe rund 68.600
Für den Fall stabil bleibender Zuwanderungszahlen im zweiten Halbjahr 2019
rechnet die Bundesregierung nach jetzigem Stand mit einer Zuwanderung von
140.000 bis 150.000 im Gesamtjahr 2019.
9. Welche quantitativen Auswirkungen hätte es nach Kenntnis der
Bundesregierung, wenn umfassendere Zahlen zu freiwilligen Ausreisen vorlägen
und wenn die Zahl hier geborener Kinder bzw. legal nachgezogener
Angehöriger, die einen Asylantrag gestellt haben, bei der Berechnung
berücksichtigt würden (bitte darstellen)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Eine Änderung von
Berechnungsgrundlagen verändert auch stets das Ergebnis der Berechnung. Ansonsten wird
auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5153 sowie hinsichtlich der
Einbeziehung in Deutschland geborener Kinder auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen. Die Bundesregierung bemüht sich auch weiterhin um möglichst
aussagekräftige Zahlenangaben und wird diese, sobald sie vorliegen, auch in ihre
Berechnungen einbeziehen.
10. Inwieweit sollte nach Auffassung des Bundesinnenministers der
Umstand, dass der vereinbarte Zuwanderungskorridor nach Einschätzung der
Fragestellerinnen und Fragesteller auch in diesem Jahr bei weitem nicht
erreicht werden wird und die Zahl der neu eingewanderten
Schutzsuchenden unter Berücksichtigung der in der Vorbemerkung der Fragesteller
gemachten Ausführungen noch einmal deutlich geringer ausfällt, für
Lockerungen in der Asyl- und Migrationspolitik genutzt werden, etwa durch
Wiederherstellung des subjektiven Rechts auf Familiennachzug für
subsidiär Schutzberechtigte, durch eine Erhöhung humanitärer
Aufnahmekontingente oder durch eine umfassende humanitäre Bleiberechtsregelung
(bitte ausführen)?
Die Bundesregierung plant keine Abkehr von der aktuellen Asyl- und
Migrationspolitik. Bei der Vereinbarung über den jährlichen Zuwanderungskorridor
handelt es sich um eine Feststellung aus dem Koalitionsvertrag, die eine
politische Erwartungshaltung vor allem im Hinblick auf die Höhe der künftigen
Zuwanderung konkretisiert. Die entsprechende Passage im Koalitionsvertrag
(Randziffer 533 f.) lautet: „Wir stellen für die Zuwanderungszahlen fest, dass
sie basierend auf den Erfahrungen der letzten 20 Jahre sowie mit Blick auf die
vereinbarten Maßnahmen und den unmittelbar steuerbaren Teil der
Zuwanderung die Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 nicht übersteigen werden.“
Gleiches gilt für die Regelung über die Höhe des Familiennachzugs, die
ebenfalls Teil des Koalitionsvertrages ist. Eine Unterschreitung ist deshalb kein
Grund für eine Änderung der Asyl- und Migrationspolitik. Sie bestätigt eher
die Wirksamkeit der aktuellen Asyl- und Migrationspolitik.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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