[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12350
19. Wahlperiode 13.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut,
Sevim Dağdelen, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Martina Renner,
Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der
Fraktion DIE LINKE.
Rechtsextreme Aufmärsche im zweiten Quartal 2019
Unter der Losung „Kampf um die Straße“ gehören Kundgebungen und
Demonstrationen zum typischen Aktionsrepertoire der extremen Rechten. Die Größe
solcher Aufmärsche reicht von einer Mahnwache mit einem Dutzend bis zu
Großdemonstrationen von mehreren tausend Teilnehmern und Teilnehmerinnen.
Insbesondere an jährlich wiederkehrenden Daten, wie der alliierten Bombardierung
bestimmter Städte, dem 1. Mai oder dem 1. September als Antikriegstag,
mobilisiert die extreme Rechte zu regionalen und bundesweiten Aufmärschen.
„Die nach außen gerichtete Wirkung der neofaschistischen
Demonstrationspolitik dient dem Nachweis der Existenz einer neofaschistischen
beziehungsweise einer neonazistischen Bewegung, die ihre politische Ideologie bis hin zur
offen(siv)en Verherrlichung des Nationalsozialismus und seiner Verbrechen
verbreitet sowie der Ausübung einer Machtpolitik gegenüber staatlichen
Institutionen und politischen Gegnern, die den Handlungsspielraum dieser Bewegung
erweitern soll“ (Fabian Virchow, Demonstrationspolitik, in: Andreas Klärner/
Michael Kohlstruck: Moderner Rechtsextremismus in Deutschland, Hamburg
2006, S. 94 f.). Rechtsextreme Aufmärsche dienen auch zur Einschüchterung all
derjenigen, die zum Feindbild ernannt wurden, wie Migrantinnen und Migranten,
politisch Andersdenkende oder alternative Jugendliche. Ein weiterer
beabsichtigter Effekt ist nach Ansicht der Fragesteller die Zermürbung der demokratischen
Öffentlichkeit, die an die scheinbare Normalität rechtsextremer Aufmärsche
gewöhnt werden soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Aufmärsche, Mahnwachen oder sonstige öffentliche Auftritte der
extremen Rechten fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten
Quartal 2019 statt, wer trat bei diesen Aufmärschen als Anmelder in
Erscheinung, und wo fanden die Demonstrationen statt (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
2. Mit welchem Motto bzw. Thema wurden die in der Antwort zu Frage 1
genannten Aufzüge nach Kenntnis der Bundesregierung angemeldet, wie viele
Personen nahmen an den einzelnen Aufzügen teil, und fand eine
überregionale Mobilisierung statt?
3. An welchen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Aufzüge war nach
Kenntnis der Bundesregierung die NPD oder eine ihrer Unterorganisationen
organisatorisch beteiligt?
4. Welche der in der Antwort zu Frage 1 genannten Aufzüge wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung aus dem Spektrum der Kameradschaften bzw.
sonstigen Neonaziszene organisiert, und um welche Kameradschaften bzw.
sonstigen Organisationen handelte es sich hierbei?
5. Bei welchen Aufmärschen, Mahnwachen oder sonstigen öffentlichen
Auftritten der extremen Rechten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im
zweiten Quartal 2019 zu Straftaten, und um welche Art von Straftaten
handelt es sich hierbei?
6. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 5 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen
für das erste Quartal 2019 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im
Einzelnen gegeben?
7. An welchen sonstigen Demonstrationen im zweiten Quartal 2019 haben sich
Organisationen bzw. Gruppen der extremen Rechten in welcher
Größenordnung nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt (bitte nach Ort, Datum
und Thema der Demonstration aufschlüsseln)?
Berlin, den 29. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
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