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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2019
(insgesamt 16 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
28.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1235113.08.2019
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2019
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12351
19. Wahlperiode 13.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Dr. André Hahn, Sevim Dağdelen,
Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Martina Renner,
Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und
der Fraktion DIE LINKE.
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2019
Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen
Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische
„Einstiegsdroge“ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten
verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und
mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem
Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-
CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu
interessieren, ist dieser Zusammenhang evident.
Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen
Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit
dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte
werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet.
Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt nach
Ansicht der Fragesteller somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar
und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller
Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik
Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders
beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar (vgl. www.bpb.de/pol i t ik/
extremismus/rechtsextremismus/41758/einstiegsdroge-musik).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden nach
Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 im Bundesgebiet
insgesamt statt?
a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich
die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten
und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt
sich die Verteilung nach Bundesländern dar?
2. Bei wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten
Musikveranstaltungen trat nach Kenntnis der Bundesregierung die NPD oder eine ihrer
Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche
Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als
(Mit-)Veranstalter in Erscheinung?
3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen,
Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im
zweiten Quartal 2019 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw.
Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“
(Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im zweiten Quartal 2019 zu
musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen
traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
5. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten, z. B.
im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu
angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es nach Kenntnis
der Bundesregierung im zweiten Quartal 2019, und wer trat als Organisator
der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und
Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?
6. Von wie vielen Besuchern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“
besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)?
7. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im
zweiten Quartal 2019 im Ausland organisiert?
8. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der
Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt
(bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern
aufschlüsseln)?
9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 von der Polizei aufgelöst?
10. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 im Vorfeld verboten?
11. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 in
unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im
Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus
begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)?
12. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen
für das erste Quartal 2019 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im
Einzelnen gegeben?
13. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im zweiten
Quartal 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung Tonträger von der Polizei
beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in
welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort
und Datum auflisten)?
14. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen
Rechten gab es im zweiten Quartal 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung, und
welchen Inhalts waren diese Tonträger, bzw. in welcher Stückzahl wurden
sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?
15. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2019
indiziert?
Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2019 produziert und
veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2019
indizierten Tonträger?
16. Gegen wie viele der 2019 indizierten und in Liste B eingetragenen
rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich
relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss
vor?
Berlin, den 29. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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