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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2019
(insgesamt 16 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
28.08.2019
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1235113.08.2019
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2019
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12351
19. Wahlperiode 13.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Dr. André Hahn, Sevim Dağdelen,
Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Martina Renner,
Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und
der Fraktion DIE LINKE.
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2019
Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen
Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische
„Einstiegsdroge“ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten
verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und
mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem
Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-
CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu
interessieren, ist dieser Zusammenhang evident.
Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen
Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit
dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte
werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet.
Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt nach
Ansicht der Fragesteller somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar
und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller
Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik
Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders
beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar (vgl. www.bpb.de/pol i t ik/
extremismus/rechtsextremismus/41758/einstiegsdroge-musik).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden nach
Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 im Bundesgebiet
insgesamt statt?
a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich
die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten
und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt
sich die Verteilung nach Bundesländern dar?
2. Bei wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten
Musikveranstaltungen trat nach Kenntnis der Bundesregierung die NPD oder eine ihrer
Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche
Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als
(Mit-)Veranstalter in Erscheinung?
3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen,
Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im
zweiten Quartal 2019 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw.
Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“
(Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im zweiten Quartal 2019 zu
musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen
traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
5. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten, z. B.
im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu
angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es nach Kenntnis
der Bundesregierung im zweiten Quartal 2019, und wer trat als Organisator
der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und
Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?
6. Von wie vielen Besuchern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“
besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)?
7. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im
zweiten Quartal 2019 im Ausland organisiert?
8. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der
Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt
(bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern
aufschlüsseln)?
9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 von der Polizei aufgelöst?
10. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 im Vorfeld verboten?
11. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 in
unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im
Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus
begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)?
12. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen
für das erste Quartal 2019 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im
Einzelnen gegeben?
13. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im zweiten
Quartal 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung Tonträger von der Polizei
beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in
welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort
und Datum auflisten)?
14. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen
Rechten gab es im zweiten Quartal 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung, und
welchen Inhalts waren diese Tonträger, bzw. in welcher Stückzahl wurden
sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?
15. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2019
indiziert?
Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2019 produziert und
veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2019
indizierten Tonträger?
16. Gegen wie viele der 2019 indizierten und in Liste B eingetragenen
rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich
relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss
vor?
Berlin, den 29. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1278528.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12351 - Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2019
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 26. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12785
19. Wahlperiode 28.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Dr. André Hahn,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12351 –
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2019
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen
Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische
„Einstiegsdroge“ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen
Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche
anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit
dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten
Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen
Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident.
Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen
Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler
Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und
antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet.
Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt nach
Ansicht der Fragesteller somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar
und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller
Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik
Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders
beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar (vgl. www.bpb.de/politik/
extremismus/rechtsextremismus/41758/einstiegsdroge-musik).
1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden nach
Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 im Bundesgebiet
insgesamt statt?
a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich
die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten
und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt
sich die Verteilung nach Bundesländern dar?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von April bis Juni 2019 im
Bundesgebiet 44 rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon zehn Konzerte und
34 Liederabende statt.
Zu folgenden fünf Konzerten und 17 Liederabenden liegen Informationen über
eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor:
Datum Ort Land Auftretende
02.04.2019 Erfurt TH Michael Regener
13.04.2019 Tarnow-Zernin MV „Painful Awakening“, „Thoytonia“, „LTW“, „Ultimo Regni“,
„Oldschool Rockers“
18.04.2019 Wolfsburg NI „Flak“
20.04.2019 Zwickau SN „FreilichFrei“
20.04.2019 Wendelsheim RP „Renitenz“
26.04.2019 Kloster Veßra TH Scott McGuiness, Steve
27.04.2019 unbekannt BB „Zeitnah“, „FreilichFrei“, „Unbeliebte Jungs“
27.04.2019 Torgau-Staupitz SN „Code 291“, „Thumbsrcew“, „Überzeugungstäter Vogtland“,
„Radikahl“
27.04.2019 Kirchheim TH Scott McGuiness, Steve, „Kraftschlag“, „Killuminati“, „Notwehr“,
„Snöfrid“
29.04.2019 Nordwürttemberg BW Michael Regener
04.05.2019 Torgau-Staupitz SN „Brainwash“, „Sledgehammer“, „Mistreat“, „Brainwash“,
„True Aggression“
10.05.2019 Gramzow-Lützlow BB „Fylgien“
11.05.2019 Raum Eichsfeld TH „Herr B.“, „Zeitnah“
17.05.2019 Kamp-Lintfort NW „Reichstrunkenbold“
18.05.2019 Kamp Lintfort NW „Kategorie C“
18.05.2019 unbekannt BW „Wegbereiter“, „Zeitnah“
25.05.2019 Kirchheim TH „KdF“, „Berlin Breed“, „Kommando Skin“, „True Aggression“,
„Eskalation“
01.06.2019 Raum westliche Altmark ST „FreilichFrei“, „Gassenraudi“
01.06.2019 Kloster Veßra TH „Flak solo“
08.06.2019 Eisenach TH „Flak solo“, „Hermunduren solo“, „Zeitnah“
08.06.2019 Sinsheim BW „Barny“
22.06.2019 Sonneberg TH „Unbeliebte Jungs“
Zu den weiteren 22 Musikveranstaltungen liegen den
Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass sie konspirativ angekündigt
oder vorbereitet wurden.
Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen bzw. Aufschlüsselung nach
Bundesländern kann nicht veröffentlicht werden, da die rechtsextremistische
Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen
und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem
bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu
identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen und
gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu
führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der
jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser
Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit
ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des
Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des
Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für
die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland sowie der Gefährdung etwaiger Hinweis gebender
V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet.
Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der
Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die
Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges
Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
2. Bei wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten
Musikveranstaltungen trat nach Kenntnis der Bundesregierung die NPD oder eine ihrer
Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche
Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als
(Mit-)Veranstalter in Erscheinung?
Nach Kenntnis der Bundesregierung organsierte die Nationaldemokratische
Partei Deutschland (NPD) im zweiten Quartal 2019 zwei Liederabende.
Dabei handelt es sich um einen Liederabend am 8. Juni 2019 in Sinsheim (BW).
Zu dem weiteren von der NPD organisierten Liederabend liegen den
Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine
explizite Benennung dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu
Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden.
3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen,
Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im
zweiten Quartal 2019 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw.
Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es im zweiten Quartal bei sieben
Veranstaltungen der NPD/JN, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 erfragten
Musikveranstaltungen zählen, auch zu musikalischen Darbietungen (siehe auch
Antwort zu Frage 5, „sonstige Musikveranstaltungen“):
Datum Ort Land Auftretende
04.04.2019 Berlin BR Frank Rennicke
11.05.2019 Sinsheim BW „Barny“
18.05.2019 Leinefelde TH „Oidoxie“, „Faust“, „Brigade 88“
22.06.2019 Raum Niederrhein NW unbekannt
22.06.2019 Raum Rhein-Neckar BW unbekannter Liedermacher
22.06.2019 Raum Kaiserslautern RP „Mjöllnir“
29.06.2019 Riesa SN Frank Rennicke
4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“
(Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im zweiten Quartal 2019 zu
musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen
traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es im zweiten Quartal 2019 bei zwei
Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“, die nicht zu den in Frage 1 erfragten
Musikveranstaltungen zählen, zu musikalischen Darbietungen (siehe auch
Antwort zu Frage 5, „sonstige Musikveranstaltungen“). Dabei handelt es sich um eine
Veranstaltung am 6. April 2019 im Raum Karlsruhe (BW) mit Auftritten des
Liedermachers „Rebell“ sowie eines weiteren Liedermachers.
Zu der weiteren von der Partei „DIE RECHTE“ organisierten Veranstaltung mit
Musikdarbietungen liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich
vertrauliche Informationen vor. Eine explizite Benennung dieser Veranstaltung kann
aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht
veröffentlicht werden.
5. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten,
z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu
angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es nach
Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2019, und wer trat als
Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten
und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von April bis Juni 2019 im
Bundesgebiet 37 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Hierzu
zählen auch die in der Antwort zu Frage 3 erwähnten Veranstaltungen der NPD/JN
sowie die in der Antwort zu Frage 4 erwähnten Veranstaltungen der Partei
„DIE RECHTE“.
Zu folgenden 22 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen
Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor:
Datum Ort Land Organisator Auftretende
06.04.2019 Eisenach TH Unbekannt „Julmond“
06.04.2019 Raum Karlsruhe BW „DIE RECHTE“ „Rebell“, weitere Liedermacher
06.04.2019 Hamm NW Unbekannt „Angry Bootboys“, „Skinfront“
20.04.2019 Kloster Veßra TH Tommy Frenck Frank Rennicke
20.04.2019 Memmingen BY „Voice of Anger“ „Griffin“
27.04.2019 Striegistal SN Unbekannt „Fylgien“, „FreilichFrei“, „Zeitnah“
30.04.2019 Sonneberg-Haselbach TH Angela Schaller „Reichstrunkenbold“
04.05.2019 Kloster Veßra TH Tommy Frenck „Sturmwehr“
04.05.2019 Berlin BR NPD Frank Rennicke
10.05.2019 Chemnitz SN „Der Dritte Weg“ Liedermacher Tobias
11.05.2019 Sinsheim BW NPD „Barny“
18.05.2019 Leinefelde TH NPD „Oidoxie“, „Faust“, „Brigade 88“
25.05.2019 Kloster Veßra TH Tommy Frenck „Flak“, „Sleipnir“, „Barny“
30.05.2019 Mücka SN „Brigade 8“ „Artgerecht“
08./09. 06. 2019 Kamp Lintfort NW Unbekannt „FreilichFrei“, „RAC-Drummer“
15.06.2019 Olpe NW „Der Dritte Weg“ „Studio Drei“
21./22. 06. 2019 Ostritz SN Thorsten HEISE „Griffin“, Ken McLelllan, „Frontfeuer“,
„Hausmannskost“, Frank Rennicke, Axel Schlimper,
„Frontalkraft“, „Brutal Attack“, „Die Lunikoff-
Verschwörung“, „Radikahl“, „LTW“, „Kategorie
C“, „Sons of Odin“, „Flak“
22.06.2019 Raum Niederrhein NW NPD Unbekannt
22.06.2019 Raum Rhein-Neckar BW NPD ein Liedermacher
22.06.2019 Raum Kaiserslautern RP NPD, RNF „Mjöllnir“
27.06.2019 Essen NW „Steeler Jungs“ „Kategorie C“
29.06.2019 Riesa SN NPD Frank Rennicke
Zu den weiteren 15 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen den
Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine
detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort
zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden.
6. Von wie vielen Besuchern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“
besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)?
Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach
Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf:
Zu einem Konzert liegt keine Besucherzahl vor. Die verbleibenden neun Konzerte
wurden von insgesamt 1 417 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von
ca. 157 Personen.
Zu 15 Liederabenden liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 19
Liederabende wurden von insgesamt 940 Personen besucht; das ergibt einen
Durchschnitt von ca. 49 Personen.
Zu sechs sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen keine
Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 31 Veranstaltungen wurden von insgesamt
3 025 Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 98 Personen.
7. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im
zweiten Quartal 2019 im Ausland organisiert?
Die deutschen Sicherheitsbehörden tauschen sich im „Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/
-terrorismus“ (GETZ-R) regelmäßig über Veranstaltungen im Ausland mit Bezug
zu deutschen Rechtsextremisten aus. Erfahrungsgemäß werden Konzerte im
Ausland aber nur im Einzelfall von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw.
mitorganisiert.
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurde im zweiten Quartal 2019 kein
Konzert im Ausland von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw.
mitorganisiert.
8. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der
Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt
(bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern
aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im zweiten Quartal 2019 bei sieben
Konzerten bzw. Liederabenden im Ausland deutsche rechtsextremistische
Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Zu folgenden sechs
Musikveranstaltungen liegen offen verwertbare Informationen vor:
Datum Ort Land Auftretende
06.04.2019 Athen Griechenland „Terrorsphära“
06.04.2019 unbekannt Tschechien „Blutgruppe“, „Sachsonia“
13.04.2019 Mailand Italien „Blutkult“, „Permafrost“
13.04.2019 Sofia Bulgarien „Oidoxie“
20.04.2019 Cerea Italien „Sleipnir“
11.05.2019 Kostelec nad Orlici Tschechien „The White Gigolos“
Zu einer weiteren Veranstaltung liegen den Verfassungsschutzbehörden
ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine explizite Benennung dieser
Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen
nicht vorgenommen werden.
9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 von der Polizei aufgelöst?
Im zweiten Quartal 2019 erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung keine
polizeiliche Auflösung eines Konzerts im Sinne der Fragestellung.
10. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 im Vorfeld verboten?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im zweiten Quartal 2019 ein
Konzert und ein Liederabend im Vorfeld verboten. Dabei handelte es sich um geplante
Veranstaltungen am 26. April 2019 in Allstedt-Sotterhausen (ST) und am 25. Mai
2019 in Stammbach (BY).
Der Bundesregierung liegen zudem Erkenntnisse über folgende Maßnahmen vor:
Bundesland Ort Datum Maßnahme
ST Raguhn-Jeßnitz 6. April 2019 Untersagung der Nutzung des Veranstaltungsorts durch die Vermieterin
MV Tarnow-Zernin 13. April 2019 Polizeiliche Untersagung von Auftritten der angekündigten Live-Bands im
Verlauf der Veranstaltung
11. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 in
unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im
Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus
begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)?
Der Bundesregierung liegen für das zweite Quartal 2019 die nachfolgenden
Meldungen vor:
Datum Ort Land Straftaten
13. April 2019 Tarnow-Zernin MV 1x § 125 StGB (Landfriedensbruch, 22 Beschuldigte)
1x § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung)
4x § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)
4. Mai 2019 Kloster Veßra TH 1x § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen)
18. Mai 2019 Leinefelde TH 2x § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen)
1x § 130 StGB (Volksverhetzung)
1x § 240 StGB (Nötigung)
25. Mai 2019 Kloster Veßra TH 1x § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen)
25. Mai 2019 Kirchheim TH 4x § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen)
2x Verstoß WaffG
30. Mai 2019 Mücka SN 1x § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen)
22. Juni 2019 Ostritz SN 3x § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen)
1x § 241 StGB (Bedrohung)
* StGB: Strafgesetzbuch
12. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 erfragten Sachverhalten
Nachmeldungen für das erste Quartal 2019 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es
im Einzelnen gegeben?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Quartal 2019 ein weiteres
rechtsextremistisches Konzert, fünf weitere Liederabende sowie eine weitere
sonstige Veranstaltung mit Musikdarbietungen im Bundesgebiet statt.
Zu allen nachträglich bekanntgewordenen Veranstaltungen liegen den
Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine
Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1
dargestellten Gründen nicht erfolgen.
Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das erste Quartal
2019 zu geänderten Besucherzahlen. Die Angaben in der Klammer beziehen sich
auf die Angaben aus der Antwort der Bundesregierung zum ersten Quartal 2019
(Bundestagsdrucksache 19/10326).
Die Zahl der Konzerte erhöht sich nunmehr auf 16 (15), davon zwölf (zwölf) mit
bekannten Besucherzahlen. Zu dem nachgemeldeten Konzert sind keine
Besucherzahlen bekannt. Die Gesamtbesucherzahl der Konzerte bleibt somit
unverändert bei 2 171 Besuchern, der Durchschnitt bei ca. 181 Personen.
Die Zahl der Liederabende erhöht sich nunmehr auf 37 (32), davon 26 (22) mit
bekannten Besucherzahlen. Zu einem der fünf nachgemeldeten Liederabende ist
keine Besucherzahl bekannt. Die Gesamtbesucherzahl der Liederabende erhöht
sich dadurch auf 1 486 (1 276), der Durchschnitt verändert sich dadurch auf ca.
57 (58) Besucher.
Die Zahl der sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen erhöht sich
nunmehr auf 39 (38), davon 32 (31) mit bekannten Besucherzahlen. Die
Gesamtbesucherzahl dieser Veranstaltungen steigt durch die Nachmeldung auf 1 755
(1 710), der Durchschnitt bleibt unverändert bei ca. 55 Besuchern.
Nach Kenntnis der Bundesregierung fand im ersten Quartal 2019 ein weiterer
Liederabend im Ausland mit Auftritt eines deutschen Liedermachers statt. Zu
dieser nachträglich bekanntgewordenen Veranstaltung liegen den
Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine Benennung
dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten
Gründen nicht erfolgen.
Zu den nachgemeldeten Veranstaltungen gibt es in Bezug auf Frage 11 keine
Nachmeldungen. Folgende Nachmeldungen in Bezug auf Frage 11 liegen für
bereits in der Antwort der Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 19/10326
(Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Quartal 2019) genannten
Veranstaltungen vor:
Datum Ort Land Straftaten
5. Januar 2019 Büdingen HE 1x § 130 StGB (Volksverhetzung)
23. März 2019 Magdeburg ST 1x § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen)
* StGB: Strafgesetzbuch
Zu den weiteren Fragen ergaben sich für das erste Quartal 2019 keine
Nachmeldungen.
13. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im zweiten
Quartal 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung Tonträger von der Polizei
beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in
welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort
und Datum auflisten)?
Der Bundesregierung liegen für das zweite Quartal 2019 keine Erkenntnisse über
beschlagnahmte Tonträger im Rahmen von Konzerten der rechtsextremistischen
Szene vor.
14. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen
Rechten gab es im zweiten Quartal 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung, und
welchen Inhalts waren diese Tonträger, bzw. in welcher Stückzahl wurden
sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Grund hierfür ist, dass eine dezidierte Meldepflicht der Länder
über Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalte aus dem Bereich der
Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht besteht.
Einzelerkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
jedoch immer dann vor, wenn die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten
melden, die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen, und diese
Meldungen auch Erkenntnisse zu entsprechenden Sicherstellungen beinhalten.
Für das zweite Quartal 2019 liegen insoweit folgende Informationen vor:
Datum Ort Land Stückzahl strafrechtliche Relevanz
21. April 2019 Berlin Berlin 2 CDs § 130 StGB (Volksverhetzung)
26. April 2019 Allstedt ST 3 CDs § 130 StGB (Volksverhetzung)
7. Juni 2019 Berlin Berlin 140 CDs § 86 StGB (Verbreiten von
Propagandamitteln verfassungswidriger
Organisationen)
* StGB: Strafgesetzbuch
15. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2019
indiziert?
Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2019 produziert und
veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2019
indizierten Tonträger?
Im Jahr 2019 (1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019) hat die Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien 43 Tonträger wegen Verherrlichung oder
Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder
Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte (folge-) indiziert.
Die Tonträger wurden in den in untenstehender Tabelle angegebenen Jahren
veröffentlicht:
Jahr Zahl der Tonträger
1983 1
1987 1
1989 1
1990 4
1991 3
1992 3
1993 3
2002 1
2004 1
2005 2
2008 1
2010 1
2013 1
2015 1
2016 3
2017 6
2018 5
2019 1
nicht bekannt 4
16. Gegen wie viele der 2019 indizierten und in Liste B eingetragenen
rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich
relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss
vor?
Im Jahr 2019 wurden aufgrund der in Frage 15 benannten Inhalte 23 Tonträger in
Listenteil B eingetragen. Erkenntnisse zu etwaigen darauf bezogenen
Beschlagnahmen liegen der Bundesregierung nicht vor.
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ISSN 0722-8333]
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