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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Möglichkeiten der Fahrradmitnahme im Bahnverkehr Schleswig-Holsteins
(insgesamt 20 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
05.09.2019
Antwortdauer
22 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenVerkehr & Infrastruktur
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1236714.08.2019
Möglichkeiten der Fahrradmitnahme im Bahnverkehr Schleswig-Holsteins
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12367
19. Wahlperiode 14.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ingrid Nestle, Matthias Gastel, Annalena Baerbock,
Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Markus Tressel,
Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Möglichkeiten der Fahrradmitnahme im Bahnverkehr Schleswig-Holsteins
Möglichkeiten der Fahrradmitnahme in Zügen können ein wichtiger Baustein zur
besseren Verknüpfung klimafreundlicher Mobilitätsformen sein. Die
Möglichkeiten zur Fahrradmitnahme fallen dabei in Deutschland regional sehr
unterschiedlich aus (vgl. www.adfc.de/artikel/fahrradmitnahme-in-der-bahn/). Der
innerdeutsche Tagesfernverkehr stellt einen besonderen Problembereich dar. Dort
werden nach wie vor Fahrradstellplätze auf längeren Strecken reduziert (ebd.).
Abstellplätze und Verleihsysteme an Bahnhöfen sind ebenfalls eine Möglichkeit,
klimafreundliches Reisen zu erleichtern. Sie ersetzen nach Ansicht der
Fragesteller aber nicht die Notwendigkeit, dass die Bahn die Möglichkeiten der
Fahrradmitnahme in Zügen verbessert.
Auch für den Tourismusstandort Deutschland spielen Fahrradstellplätze in
deutschen Zügen eine wichtige Rolle. Gerade für Tourismusregionen wie das
Bundesland Schleswig-Holstein, in denen viele Menschen gerne mit dem eigenen Rad
vor Ort fahren, sind ausreichende Kapazitäten zur Fahrradmitnahme ein wichtiger
Standortfaktor.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Züge und
Wagenkilometer für die Fahrradmitnahme in Zügen in Schleswig-Holstein
im Zeitraum von 2000 bis 2019 entwickelt (bitte pro Jahr und getrennt nach
Fernverkehr und Nahverkehr aufschlüsseln)?
2. Auf welchen Linien bzw. Strecken in Schleswig-Holstein gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung keine oder nur vereinzelte
Fahrradmitnahmemöglichkeiten?
3. Wie haben sich die Zahlen der Mitnahme von Klapp- und Falträdern in den
Zügen des Nah- und Fernverkehres entwickelt?
4. Auf welchen fünf Strecken des Nahverkehrs und welchen fünf Strecken des
Fernverkehrs in Schleswig-Holstein wurden nach Kenntnissen der
Bundesregierung im Zeitraum von 2000 bis 2019 die meisten Fahrrad-Tickets
verkauft (bitte jeweils nach absoluten Zahlen der verkauften Tickets sowie dem
prozentualen Anteil der verkauften Fahrrad-Tickets an der Gesamtzahl
verkaufter Tickets aufschlüsseln)?
5. Wie oft kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum der Jahre
2000 bis 2019 zu Vorfällen, in denen Reisenden die Fahrradmitnahme in
Zügen Schleswig-Holsteins aufgrund einer Überfüllung der Züge verwehrt
wurde (bitte nach Anzahl der Vorfälle pro Jahr und getrennt nach Nah- und
Fernverkehr aufschlüsseln)?
6. Auf welchen Strecken des Nahverkehrs hat die DB Regio AG im Zeitraum
von 2000 bis 2019 die Kapazitäten zur Fahrradmitnahme aufgrund eines
saisonal höheren Aufkommens erhöht (bitte Anzahl der Aufstockungen pro
Monat unter Nennung der jeweiligen Strecke angeben)?
7. Auf welchen Linien im Nahverkehr Schleswig-Holsteins existieren
Ersatzangebote – wie beispielsweise Ersatzbusse – für Zeiträume, in denen
aufgrund eines hohen Verkehrsaufkommens eine reguläre Fahrradmitnahme
nicht möglich ist (bitte die Fahrangebote einzeln pro Strecke auflisten)?
8. An welchen Bahnhöfen und Bahnstationen in Schleswig-Holstein gibt es
Fahrradverleihsysteme bzw. Möglichkeiten zum Ausleihen von Fahrrädern
und Sonderformen von Fahrrädern (E-Bikes, Pedelecs, Lastenräder,
Tandems oder Blindentandems; bitte die jeweiligen Bahnhöfe bzw.
Bahnstationen mit entsprechendem Angebot auflisten)?
9. Wie haben sich die Preise für die Fahrradmitnahme in Schleswig-Holstein
im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2019 entwickelt (bitte sowohl den
prozentualen Anstieg als auch den Preisanstieg in absoluten Zahlen pro Jahr getrennt
für den Nah- und den Fernverkehr angeben)?
10. Welche Zeitkartenangebote für die Fahrradmitnahme existieren momentan
im Bahnverkehr, und wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand
der Angebotslage (bitte nach getrennt nach Angeboten für den Nah- und den
Fernverkehr aufschlüsseln)?
11. Wie bewertet die Bundesregierung Erfahrungen einer kostenlosen
Fahrradmitnahme beispielsweise in den S-Bahnen von Hamburg und Hannover (vgl.
www.s-bahn-hannover.de/s_hannover/view/service/fahrradmitnahme.shtml),
und inwieweit ist eine Vergleichbarkeit mit der Nahverkehrssituation in
Schleswig-Holstein gegeben?
12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwiefern die Möglichkeit der
Fahrradmitnahme in deutschen Zügen Einfluss auf die Entscheidung von
Reisenden hat, die Bahn als Verkehrsmittel zu wählen?
13. Welche Rolle spielen Stellplätze für Fahrräder im Ausschreibungsdesign der
Deutschen Bahn AG bei der Anschaffung von Fahrzeugen im Fernverkehr?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzbarkeit der
Fahrradmitnahmemöglichkeiten in den ICx-Triebzügen für Sonderformen von Fahrrädern wie
beispielsweise E-Bikes, Pedelecs, Lastenräder, Tandems oder
Blindentandems, und welche physischen Voraussetzungen sind nach Auffassung der
Bundesregierung für das Einhängen der Fahrräder in die Abstell- und
Haltevorrichtungen notwendig?
15. Welche Effekte auf die Anzahl der in Zügen mitgenommen Fahrräder sind
nach Kenntnissen der Bundesregierung auf die Einführung von
Leihradsystemen zu beobachten?
16. Wie bewertet die Bundesregierung den zukünftigen Wegfall der IC-
Kurswagenverbindung nach Dagebüll in Folge der Umstellung auf ICx-Triebzüge,
wodurch keine umsteigefreie Fahrradmitnahme mehr möglich sein wird, und
welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um weiterhin umsteigefreie
Verbindungen inklusive Fahrradmitnahme zu ermöglichen?
17. Plant die Bahn nach Kenntnissen der Bundesregierung kurzfristige sowie
langfristige Maßnahmen, um die Möglichkeiten der Fahrradmitnahme in
Zügen Schleswig-Holsteins zu verbessern?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
18. Sieht die Bundesregierung eine Änderung der Anforderungen an die
Mitnahme von Fahrrädern aufgrund der Entwicklung der Fahrradtechnik (z. B.
Pedelecs, Tandems, Blindentandems, Liegeräder, Anhänger etc.)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diesen
Anforderungen gerecht zu werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Position und den Beschluss des
Europäischen Parlamentes vom 15. November 2018 zum Vorschlag der
Europäischen Kommission zu „Rechten und Pflichten der Fahrgäste im
Eisenbahnverkehr“, nachdem „die Eisenbahnunternehmen die Kombination von
Fahrrad und Eisenbahnfahrten soweit möglich erleichtern, indem sie
insbesondere Fahrradständer in ausreichender Zahl für die Beförderung von
montierten Fahrrädern in dafür vorgesehenen Bereichen in allen Arten von
Reisezügen, einschließlich Hochgeschwindigkeitszügen, Fernzügen,
grenzüberschreitenden und lokalen Zügen, bereitstellen“ (vgl. Änderung 12,
Abwägung 13, www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2018-0462_DE.html)?
20. Wie wird sich die Bundesregierung im Hinblick auf den in Frage 19
genannten Beschluss des Europäischen Parlaments im Rat der Europäischen Union
positionieren?
Berlin, den 29. Juli 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1302505.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12367 - Möglichkeiten der Fahrradmitnahme im Bahnverkehr Schleswig-Holsteins
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ingrid Nestle, Matthias Gastel,
Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12367 –
Möglichkeiten der Fahrradmitnahme im Bahnverkehr Schleswig-Holsteins
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Möglichkeiten der Fahrradmitnahme in Zügen können ein wichtiger Baustein
zur besseren Verknüpfung klimafreundlicher Mobilitätsformen sein. Die
Möglichkeiten zur Fahrradmitnahme fallen dabei in Deutschland regional sehr
unterschiedlich aus (vgl. http://www.adfc.de/artikel/fahrradmitnahme-in-der-
bahn/). Der innerdeutsche Tagesfernverkehr stellt einen besonderen
Problembereich dar. Dort werden nach wie vor Fahrradstellplätze auf längeren
Strecken reduziert (ebd.).
Abstellplätze und Verleihsysteme an Bahnhöfen sind ebenfalls eine
Möglichkeit, klimafreundliches Reisen zu erleichtern. Sie ersetzen nach Ansicht der
Fragesteller aber nicht die Notwendigkeit, dass die Bahn die Möglichkeiten
der Fahrradmitnahme in Zügen verbessert.
Auch für den Tourismusstandort Deutschland spielen Fahrradstellplätze in
deutschen Zügen eine wichtige Rolle. Gerade für Tourismusregionen wie das
Bundesland Schleswig-Holstein, in denen viele Menschen gerne mit dem
eigenen Rad vor Ort fahren, sind ausreichende Kapazitäten zur
Fahrradmitnahme ein wichtiger Standortfaktor.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Züge
und Wagenkilometer für die Fahrradmitnahme in Zügen in Schleswig-
Holstein im Zeitraum von 2000 bis 2019 entwickelt (bitte pro Jahr und
getrennt nach Fernverkehr und Nahverkehr aufschlüsseln)?
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat folgende Informationen zur
Fahrradmitnahme in Zügen der DB Fernverkehr in Schleswig-Holstein zur Verfügung
gestellt. Zahlen vor 2003 liegen der DB AG nicht vor.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13025
19. Wahlperiode 05.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 3. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Jahr Zugkm in Mio. Fahrten in Tsd.
2003 1,47 17,1
2004 1,29 14,7
2005 1,31 14,8
2006 1,21 14,3
2007 1,19 12,3
2008 0,96 11,0
2009 0,95 11,2
2010 0,94 11,1
2011 1,11 12,9
2012 1,09 12,4
2013 1,15 12,2
2014 1,14 12,5
2015 1,15 12,3
2016 1,46 15,3
2017 1,42 14,9
2018 1,43 14,8
Quelle: DB AG
Für den Nahverkehr liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
2. Auf welchen Linien bzw. Strecken in Schleswig-Holstein gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung keine oder nur vereinzelte
Fahrradmitnahmemöglichkeiten?
Nach Auskunft der DB AG können gemäß den Vorgaben des Aufgabenträgers
NAH.SH auf allen Regionalverkehrsstrecken Fahrräder mitgenommen werden.
Im Fernverkehr können Reisende zwischen Hamburg-Westerland und
Hamburg-Flensburg Fahrräder mitnehmen. Auf den Verbindungen Hamburg-
Kiel und Hamburg-Lübeck können Fahrräder aktuell noch nicht in allen Zügen
mitgenommen werden. Mit dem Zulauf der ICE-4-Züge in den nächsten Jahren
ist der Weg zu einem flächendeckenden Fahrradangebot eingeleitet.
3. Wie haben sich die Zahlen der Mitnahme von Klapp- und Falträdern in
den Zügen des Nah- und Fernverkehres entwickelt?
In den Regional- und Fernverkehrszügen der DB AG werden Klapp- und
Falträder (im zusammengeklappten Zustand) tariflich als kostenloses Gepäckstück
befördert. Daher liegen der DB AG keine Daten über die Anzahl der
beförderten Klapp- und Falträder vor.
4. Auf welchen fünf Strecken des Nahverkehrs und welchen fünf Strecken
des Fernverkehrs in Schleswig-Holstein wurden nach Kenntnissen der
Bundesregierung im Zeitraum von 2000 bis 2019 die meisten Fahrrad-
Tickets verkauft (bitte jeweils nach absoluten Zahlen der verkauften
Tickets sowie dem prozentualen Anteil der verkauften Fahrrad-Tickets an
der Gesamtzahl verkaufter Tickets aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG liegen streckenbezogene Zahlen für Fahrradkarten
in Schleswig- Holstein nach Strecken des Fernverkehrs erst ab 2018 und 2019
(bis Juli) vor.
2018 2019 (bis Juli)
Anzahl
Fahrradkarten
gesamt
Anteil an
verkauften
Tickets
Anzahl
Fahrradkarten
gesamt
Anteil an
verkauften
Tickets
Itzehoe Westerland (Sylt) 22 1,3 % 20 2,0 %
Lübeck Westerland (Sylt) 10 1,2 % 8 1,4 %
Husum Westerland (Sylt) 10 0,3 % 30 1,6 %
Heide (Holst) Westerland (Sylt) 4 0,2 % 3 0,3 %
Lübeck Husum 3 2,1 % 2 1,8 %
Quelle: DB AG
Eine Auswertung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist nicht
möglich. Die Fahrradtageskarte im SH-Tarif wird nicht nach Strecken erworben,
sondern ist für jeden beliebigen Zug nutzbar.
5. Wie oft kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum der
Jahre 2000 bis 2019 zu Vorfällen, in denen Reisenden die Fahrradmitnahme
in Zügen Schleswig-Holsteins aufgrund einer Überfüllung der Züge
verwehrt wurde (bitte nach Anzahl der Vorfälle pro Jahr und getrennt nach
Nah- und Fernverkehr aufschlüsseln)?
Nach Angaben der DB AG ist die Fahrradmitnahme in den Zügen des
Fernverkehrs grundsätzlich reservierungspflichtig, so dass eine Nicht-Mitnahme
aufgrund von Überfüllung ausgeschlossen werden kann. Daten bei der DB Regio
AG liegen nicht vor.
6. Auf welchen Strecken des Nahverkehrs hat die DB Regio AG im
Zeitraum von 2000 bis 2019 die Kapazitäten zur Fahrradmitnahme aufgrund
eines saisonal höheren Aufkommens erhöht (bitte Anzahl der
Aufstockungen pro Monat unter Nennung der jeweiligen Strecke angeben)?
Die Vorgaben für die im SPNV vorzuhaltenden Kapazitäten zur
Fahrradmitnahme werden seitens des Aufgabenträgers im Rahmen der Verkehrsverträge
festgelegt. Nach Auskunft der DB AG ist es in der jüngeren Vergangenheit zu
keiner speziellen Ausweitung der Kapazitäten im Sommer für den Fahrradverkehr
gekommen.
7. Auf welchen Linien im Nahverkehr Schleswig-Holsteins existieren
Ersatzangebote - wie beispielsweise Ersatzbusse - für Zeiträume, in denen
aufgrund eines hohen Verkehrsaufkommens eine reguläre
Fahrradmitnahme nicht möglich ist (bitte die Fahrangebote einzeln pro Strecke
auflisten)?
Nach Angaben der DB AG sind keine Strecken bekannt, bei denen es regulär
aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, Fahrräder mitzunehmen.
8. An welchen Bahnhöfen und Bahnstationen in Schleswig-Holstein gibt es
Fahrradverleihsysteme bzw. Möglichkeiten zum Ausleihen von
Fahrrädern und Sonderformen von Fahrrädern (E-Bikes, Pedelecs, Lastenräder,
Tandems oder Blindentandems; bitte die jeweiligen Bahnhöfe bzw.
Bahnstationen mit entsprechendem Angebot auflisten)?
Die DB AG hat in Lübeck / Station Hauptbahnhof 6 Call-a-Bikes platziert.
9. Wie haben sich die Preise für die Fahrradmitnahme in Schleswig-Holstein
im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2019 entwickelt (bitte sowohl den
prozentualen Anstieg als auch den Preisanstieg in absoluten Zahlen pro Jahr
getrennt für den Nah- und den Fernverkehr angeben)?
Die DB AG hat folgende Informationen zur Preisentwicklung bei der
Fahrradmitnahme in Zügen der DB Fernverkehr AG in Schleswig-Holstein zur
Verfügung gestellt.
Ohne BC Mit BC
Jahr Preis
Ohne BC
Preis
Mit BC
Steigerung
%
Steigerung
absolut
Steigerung
%
Steigerung
absolut
2000 12 DM 9 DM 0,0 % 0 DM 0,0 % 0 DM
2001 12 DM 9 DM 0,0 % 0 DM 0,0 % 0 DM
2002 8 € 6 € 30,0 % 1,86 € 30,4 % 1,40 €
2003 8 € 6 € 0,0 % 0,00 € 0,0 % 0,00 €
2004 8 € 6 € 0,0 % 0,00 € 0,0 % 0,00 €
2005 8 € 6 € 0,0 % 0,00 € 0,0 % 0,00 €
2006 8 € 6 € 0,0 % 0,00 € 0,0 % 0,00 €
2007 9 € 6 € 12,5 % 1,00 € 0,0 % 0,00 €
2008 9 € 6 € 0,0 % 0,00 € 0,0 % 0,00 €
2009 9 € 6 € 0,0 % 0,00 € 0,0 % 0,00 €
2010 9 € 6 € 0,0 % 0,00 € 0,0 % 0,00 €
2011 9 € 6 € 0,0 % 0,00 € 0,0 % 0,00 €
2012 9 € 6 € 0,0 % 0,00 € 0,0 % 0,00 €
2013 9 € 6 € 0,0 % 0,00 € 0,0 % 0,00 €
2014 9 € 6 € 0,0 % 0,00 € 0,0 % 0,00 €
2015 9 € 6 € 0,0 % 0,00 € 0,0 % 0,00 €
2016 9 € 6 € 0,0 % 0,00 € 0,0 % 0,00 €
2017 9 € 6 € 0,0 % 0,00 € 0,0 % 0,00 €
2018 9 € 6 € 0,0 % 0,00 € 0,0 % 0,00 €
2019 9 € 6 € 0,0 % 0,00 € 0,0 % 0,00 €
Quelle: DB AG
Bzgl. des Schienenpersonennahverkehrs siehe beigefügte Übersicht
„Preisentwicklung Fahrradkarte SH-Tarif“. Daten vor 2010 liegen nicht vor.
10. Welche Zeitkartenangebote für die Fahrradmitnahme existieren
momentan im Bahnverkehr, und wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen
Stand der Angebotslage (bitte nach getrennt nach Angeboten für den
Nah- und den Fernverkehr aufschlüsseln)?
Die möglichst umfassende Fahrradmitnahme in Zügen wird von der
Bundesregierung unter Berücksichtigung des geltenden Rechtsrahmens befürwortet.
Die EU-Fahrgastrechte-verordnung Eisenbahn (Verordnung (EG)
Nr. 1371/2007) sieht eine Mitnahme von Fahrrädern vor, wenn dies den
Schienenverkehrsdienst nicht beeinträchtigt und in den Eisenbahnfahrzeugen
möglich sowie leicht zu handhaben ist.
Die nähere Ausgestaltung der Fahrradmitnahme liegt im
Verantwortungsbereich der Verkehrsunternehmen und findet sich in den jeweiligen
Beförderungsbedingungen. Im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs liegt die
Aufgabenträgerschaft zudem grundsätzlich bei den Ländern, welche auch für die
Angebotsgestaltung der entsprechenden öffentlichen Nahverkehrsdienste
verantwortlich sind.
Nach Auskunft der DB AG fallen unter den Begriff „Zeitkarten“ bei der DB
Fernverkehr AG Strecken- und Schülerzeitkarten. Für diese Zeitkarten gelten
grundsätzlich die Beförderungsbedingungen Personenverkehr und damit auch
die Regelungen zur Fahrradmitnahme. Das bedeutet, eine Fahrradmitnahme ist
grundsätzlich mit allen Zeitkarten unter den dort genannten Bedingungen
möglich. Für den Fernverkehr bedeutet das insbesondere den Erwerb einer
Fahrradkarte zu 9 Euro bzw. 6 Euro (mit BahnCard), die Stellplatzreservierung sowie
die dort genannten Beschränkungen (z. B. Größe, Bauart, Leistung).
Im Tarifbereich des Schleswig-Holstein-Tarifs existieren nach Angaben der DB
AG keine Zeitkartenangebote für die Fahrradmitnahme.
11. Wie bewertet die Bundesregierung Erfahrungen einer kostenlosen
Fahrradmitnahme beispielsweise in den S-Bahnen von Hamburg und
Hannover (vgl. www.s-bahn-hannover.de/s_hannover/view/service/fahrradmit-
nahme.shtml), und inwieweit ist eine Vergleichbarkeit mit der
Nahverkehrssituation in Schleswig-Holstein gegeben?
Nach Angaben der DB AG ist eine Vergleichbarkeit einer kostenlosen
Fahrradmitnahme in einem dicht getakteten S-Bahnverkehr eines Ballungsraums mit
dem i.d.R. halbstündlich oder stündlich verkehrenden Regionalverkehr in der
Fläche nicht gegeben. Die Kapazitäten der einzelnen Züge des
Regionalverkehrs sind streckenspezifisch und tageszeitenabhängig an das
Verkehrsaufkommen ausgerichtet.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwiefern die Möglichkeit
der Fahrradmitnahme in deutschen Zügen Einfluss auf die Entscheidung
von Reisenden hat, die Bahn als Verkehrsmittel zu wählen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor.
13. Welche Rolle spielen Stellplätze für Fahrräder im Ausschreibungsdesign
der Deutschen Bahn AG bei der Anschaffung von Fahrzeugen im
Fernverkehr?
Nach Angaben der DB AG wird im Rahmen der beschlossenen Strategie zur
Fahrradmitnahme in den Zügen des Fernverkehrs bei allen zukünftigen
Beschaffungen der Aspekt der Fahrradmitnahme berücksichtigt. Bei der Anzahl
der Fahrradstellplätze in Neufahrzeugen orientiert sich DB Fernverkehr AG an
den Vorgaben der Neufassung der EU-Fahrgastrechteverordnung. Die
Auslastung der Fahrradplätze im Fernverkehr betrug 2018 im Jahresdurchschnitt ca.
21 Prozent.
Die Ausschreibung und Vergabe zum EuroCity-Nachfolger folgt auch diesen
Grundsätzen. Auch in der kürzlichen Beschaffung von Gebrauchtfahrzeugen
(KISS) wurde dieser Aspekt berücksichtigt.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzbarkeit der
Fahrradmitnahmemöglichkeiten in den ICx-Triebzügen für Sonderformen von Fahrrädern
wie beispielsweise E-Bikes, Pedelecs, Lastenräder, Tandems oder
Blindentandems, und welche physischen Voraussetzungen sind nach
Auffassung der Bundesregierung für das Einhängen der Fahrräder in die
Abstell- und Haltevorrichtungen notwendig?
18. Sieht die Bundesregierung eine Änderung der Anforderungen an die
Mitnahme von Fahrrädern aufgrund der Entwicklung der Fahrradtechnik
(z. B. Pedelecs, Tandems, Blindentandems, Liegeräder, Anhänger etc.)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diesen
Anforderungen gerecht zu werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantworten.
Nach Auskunft der DB AG werden die neuen ECx-Züge über jeweils 8
Fahrradplätze mit ebenerdigem Zustieg (an 76 cm hohen Bahnsteigen) verfügen.
Generell können auf den Fahrradstellplätzen in den Zügen der DB Fernverkehr
AG alle E-Bikes mitgenommen werden, die nicht zulassungspflichtig sind.
Dies gilt entsprechend auch für die neuen ECx-Züge. Weiterhin ist es aus
Sicherheitsgründen an Bord notwendig, Gänge und Fluchtwege freizuhalten bzw.
Fahrräder und Gepäck sicher zu verstauen. Sonderbauformen mit übergroßen
Abmessungen sind daher von der Beförderung ausgeschlossen.
Für den Schienenpersonennahverkehr liegen keine Informationen vor, da die
Konzeption und Ausgestaltung zukünftiger Verkehrsleistungen des SPNV in
der Verantwortung der Aufgabenträger liegt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
15. Welche Effekte auf die Anzahl der in Zügen mitgenommen Fahrräder
sind nach Kenntnissen der Bundesregierung auf die Einführung von
Leihradsystemen zu beobachten?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor.
16. Wie bewertet die Bundesregierung den zukünftigen Wegfall der IC-
Kurswa genverbindung nach Dagebüll in Folge der Umstellung auf ICx-
Triebzüge, wodurch keine umsteigefreie Fahrradmitnahme mehr möglich
sein wird, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
weiterhin umsteigefreie Verbindungen inklusive Fahrradmitnahme zu
ermöglichen?
Nach Angaben der DB AG untersuchen Vertreter von der Norddeutschen
Eisenbahngesellschaft Niebüll und der DB AG zurzeit verschiedene Konzepte,
um auch zukünftig eine umsteigefreie Bedienung nach Dagebüll Hafen
anbieten zu können.
17. Plant die Bahn nach Kenntnissen der Bundesregierung kurzfristige sowie
langfristige Maßnahmen, um die Möglichkeiten der Fahrradmitnahme in
Zügen Schleswig-Holsteins zu verbessern?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Nach Auskunft der DB AG verbessert die Einführung des ICE 4 auf der
Relation nach Kiel sowohl kurz- als auch mittelfristig das Angebot von
Fahrradplätzen in Schleswig-Holstein. Die Konzeption und Ausgestaltung zukünftiger
Verkehrsleistungen des Schienenpersonennahverkehrs liegt in der Verantwortung
der Aufgabenträger.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Position und den Beschluss des
Europäischen Parlaments vom 15. November 2018 zum Vorschlag der
Europäischen Kommission zu „Rechten und Pflichten der Fahrgäste im
Eisenbahnverkehr“, nachdem „die Eisenbahnunternehmen die
Kombination von Fahrrad und Eisenbahnfahrten soweit möglich erleichtern, indem
sie insbesondere Fahrradständer in ausreichender Zahl für die
Beförderung von montierten Fahrrädern in dafür vorgesehenen Bereichen in allen
Arten von Reisezügen, einschließlich Hochgeschwindigkeitszügen,
Fernzügen, grenzüberschreitenden und lokalen Zügen, bereitstellen“ (vgl.
Änderung 12, Abwägung 13, www.europarl.europa.eu/doceo/document/
TA-8-2018-0462_DE.html)?
20. Wie wird sich die Bundesregierung im Hinblick auf den in Frage 19
genannten Beschluss des Europäischen Parlaments im Rat der Europäischen
Union positionieren?
Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung befürwortet und unterstützt Formen vernetzter Mobilität,
wie sie auch die Fahrradmitnahme im Zug darstellt. Bei der Möglichkeit zur
Mitnahme von Fahrrädern dürfen jedoch auch die technischen und
betrieblichen Voraussetzungen im Zug, sowie die Bedürfnisse anderer Fahrgäste nicht
außer Acht gelassen werden.
Die Diskussionen in der Ratsarbeitsgruppe Landverkehr zum Thema sind noch
nicht abgeschlossen. Im Laufe der Diskussion hat sich herausgestellt, dass
Fahrräder in den Mitgliedstaaten unterschiedlich stark genutzt werden und dass
daher mehr Flexibilität nötig ist.
Deutschland hat vorgeschlagen, die Eisenbahnverkehrsunternehmen zu
verpflichten, nach Beteiligung der einschlägigen Verbände für den Bereich des
Fernverkehrs Pläne aufzustellen, wie und in welchen Fällen Fahrräder
mitgenommen werden können. Bei der Aufstellung soll der vorhersehbare Bedarf an
Stellplätzen, die Auswirkungen auf die Beförderungskapazitäten für andere
Fahrgäste sowie die technischen und betrieblichen Möglichkeiten des
eingesetzten Zugmaterials in Betracht gezogen werden.
Drucksache 19/13025 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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