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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Möglichkeiten der Fahrradmitnahme im Bahnverkehr Schleswig-Holsteins

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

05.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1236714.08.2019

Möglichkeiten der Fahrradmitnahme im Bahnverkehr Schleswig-Holsteins

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12367 19. Wahlperiode 14.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ingrid Nestle, Matthias Gastel, Annalena Baerbock, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Möglichkeiten der Fahrradmitnahme im Bahnverkehr Schleswig-Holsteins Möglichkeiten der Fahrradmitnahme in Zügen können ein wichtiger Baustein zur besseren Verknüpfung klimafreundlicher Mobilitätsformen sein. Die Möglichkeiten zur Fahrradmitnahme fallen dabei in Deutschland regional sehr unterschiedlich aus (vgl. www.adfc.de/artikel/fahrradmitnahme-in-der-bahn/). Der innerdeutsche Tagesfernverkehr stellt einen besonderen Problembereich dar. Dort werden nach wie vor Fahrradstellplätze auf längeren Strecken reduziert (ebd.). Abstellplätze und Verleihsysteme an Bahnhöfen sind ebenfalls eine Möglichkeit, klimafreundliches Reisen zu erleichtern. Sie ersetzen nach Ansicht der Fragesteller aber nicht die Notwendigkeit, dass die Bahn die Möglichkeiten der Fahrradmitnahme in Zügen verbessert. Auch für den Tourismusstandort Deutschland spielen Fahrradstellplätze in deutschen Zügen eine wichtige Rolle. Gerade für Tourismusregionen wie das Bundesland Schleswig-Holstein, in denen viele Menschen gerne mit dem eigenen Rad vor Ort fahren, sind ausreichende Kapazitäten zur Fahrradmitnahme ein wichtiger Standortfaktor. Wir fragen daher die Bundesregierung: 1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Züge und Wagenkilometer für die Fahrradmitnahme in Zügen in Schleswig-Holstein im Zeitraum von 2000 bis 2019 entwickelt (bitte pro Jahr und getrennt nach Fernverkehr und Nahverkehr aufschlüsseln)? 2. Auf welchen Linien bzw. Strecken in Schleswig-Holstein gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung keine oder nur vereinzelte Fahrradmitnahmemöglichkeiten? 3. Wie haben sich die Zahlen der Mitnahme von Klapp- und Falträdern in den Zügen des Nah- und Fernverkehres entwickelt? 4. Auf welchen fünf Strecken des Nahverkehrs und welchen fünf Strecken des Fernverkehrs in Schleswig-Holstein wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung im Zeitraum von 2000 bis 2019 die meisten Fahrrad-Tickets verkauft (bitte jeweils nach absoluten Zahlen der verkauften Tickets sowie dem prozentualen Anteil der verkauften Fahrrad-Tickets an der Gesamtzahl verkaufter Tickets aufschlüsseln)? 5. Wie oft kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2019 zu Vorfällen, in denen Reisenden die Fahrradmitnahme in Zügen Schleswig-Holsteins aufgrund einer Überfüllung der Züge verwehrt wurde (bitte nach Anzahl der Vorfälle pro Jahr und getrennt nach Nah- und Fernverkehr aufschlüsseln)? 6. Auf welchen Strecken des Nahverkehrs hat die DB Regio AG im Zeitraum von 2000 bis 2019 die Kapazitäten zur Fahrradmitnahme aufgrund eines saisonal höheren Aufkommens erhöht (bitte Anzahl der Aufstockungen pro Monat unter Nennung der jeweiligen Strecke angeben)? 7. Auf welchen Linien im Nahverkehr Schleswig-Holsteins existieren Ersatzangebote – wie beispielsweise Ersatzbusse – für Zeiträume, in denen aufgrund eines hohen Verkehrsaufkommens eine reguläre Fahrradmitnahme nicht möglich ist (bitte die Fahrangebote einzeln pro Strecke auflisten)? 8. An welchen Bahnhöfen und Bahnstationen in Schleswig-Holstein gibt es Fahrradverleihsysteme bzw. Möglichkeiten zum Ausleihen von Fahrrädern und Sonderformen von Fahrrädern (E-Bikes, Pedelecs, Lastenräder, Tandems oder Blindentandems; bitte die jeweiligen Bahnhöfe bzw. Bahnstationen mit entsprechendem Angebot auflisten)? 9. Wie haben sich die Preise für die Fahrradmitnahme in Schleswig-Holstein im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2019 entwickelt (bitte sowohl den prozentualen Anstieg als auch den Preisanstieg in absoluten Zahlen pro Jahr getrennt für den Nah- und den Fernverkehr angeben)? 10. Welche Zeitkartenangebote für die Fahrradmitnahme existieren momentan im Bahnverkehr, und wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Angebotslage (bitte nach getrennt nach Angeboten für den Nah- und den Fernverkehr aufschlüsseln)? 11. Wie bewertet die Bundesregierung Erfahrungen einer kostenlosen Fahrradmitnahme beispielsweise in den S-Bahnen von Hamburg und Hannover (vgl. www.s-bahn-hannover.de/s_hannover/view/service/fahrradmitnahme.shtml), und inwieweit ist eine Vergleichbarkeit mit der Nahverkehrssituation in Schleswig-Holstein gegeben? 12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwiefern die Möglichkeit der Fahrradmitnahme in deutschen Zügen Einfluss auf die Entscheidung von Reisenden hat, die Bahn als Verkehrsmittel zu wählen? 13. Welche Rolle spielen Stellplätze für Fahrräder im Ausschreibungsdesign der Deutschen Bahn AG bei der Anschaffung von Fahrzeugen im Fernverkehr? 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzbarkeit der Fahrradmitnahmemöglichkeiten in den ICx-Triebzügen für Sonderformen von Fahrrädern wie beispielsweise E-Bikes, Pedelecs, Lastenräder, Tandems oder Blindentandems, und welche physischen Voraussetzungen sind nach Auffassung der Bundesregierung für das Einhängen der Fahrräder in die Abstell- und Haltevorrichtungen notwendig? 15. Welche Effekte auf die Anzahl der in Zügen mitgenommen Fahrräder sind nach Kenntnissen der Bundesregierung auf die Einführung von Leihradsystemen zu beobachten? 16. Wie bewertet die Bundesregierung den zukünftigen Wegfall der IC- Kurswagenverbindung nach Dagebüll in Folge der Umstellung auf ICx-Triebzüge, wodurch keine umsteigefreie Fahrradmitnahme mehr möglich sein wird, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um weiterhin umsteigefreie Verbindungen inklusive Fahrradmitnahme zu ermöglichen? 17. Plant die Bahn nach Kenntnissen der Bundesregierung kurzfristige sowie langfristige Maßnahmen, um die Möglichkeiten der Fahrradmitnahme in Zügen Schleswig-Holsteins zu verbessern? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? 18. Sieht die Bundesregierung eine Änderung der Anforderungen an die Mitnahme von Fahrrädern aufgrund der Entwicklung der Fahrradtechnik (z. B. Pedelecs, Tandems, Blindentandems, Liegeräder, Anhänger etc.)? a) Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diesen Anforderungen gerecht zu werden? b) Wenn nein, warum nicht? 19. Wie bewertet die Bundesregierung die Position und den Beschluss des Europäischen Parlamentes vom 15. November 2018 zum Vorschlag der Europäischen Kommission zu „Rechten und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“, nachdem „die Eisenbahnunternehmen die Kombination von Fahrrad und Eisenbahnfahrten soweit möglich erleichtern, indem sie insbesondere Fahrradständer in ausreichender Zahl für die Beförderung von montierten Fahrrädern in dafür vorgesehenen Bereichen in allen Arten von Reisezügen, einschließlich Hochgeschwindigkeitszügen, Fernzügen, grenzüberschreitenden und lokalen Zügen, bereitstellen“ (vgl. Änderung 12, Abwägung 13, www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2018-0462_DE.html)? 20. Wie wird sich die Bundesregierung im Hinblick auf den in Frage 19 genannten Beschluss des Europäischen Parlaments im Rat der Europäischen Union positionieren? Berlin, den 29. Juli 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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